Die Leitungsstruktur der deutsch-nationalen Neu-Kirche

Der Synodale Weg zum BRUCH mit Bibel, Tradition und Lehramt (20)


Die Bilder von Notre-Dame in Paris haben sich eingeprägt. Es stand die Frage im Raum, ob es ein Unfall oder Brandstiftung war. Diese Frage stellt sich im Zusammenhang mit dem Synodalen Weg nicht. Es handelt sich um Brandstiftung.
Die Bilder von Notre-Dame in Paris haben sich eingeprägt. Es stand die Frage im Raum, ob es ein Unfall oder Brandstiftung war. Diese Frage stellt sich im Zusammenhang mit dem Synodalen Weg nicht. Es handelt sich um Brandstiftung.

Von Hubert Hecker

Anzei­ge

Das Syn­odal­fo­rum II hat einen Hand­lungs­text zur Abstim­mung am 10. März auf der Voll­ver­samm­lung des Syn­oda­len Wegs vor­ge­legt. Der Titel lau­tet: „Prä­ven­ti­on sexua­li­sier­ter Gewalt, Inter­ven­ti­on und Umgang mit Tätern in der katho­li­schen Kirche“.

Skandalisierung und Vorverurteilung von beschuldigten Klerikern

Hier wie schon im Grund­text des Forums spre­chen die Text­au­to­ren vom „Miss­brauchs­skan­dal“. Mit die­ser Wort­wahl schlie­ßen sie sich dem Nar­ra­tiv der Medi­en an mit ihrer auf­bau­schen­den Skan­da­li­sie­rung bei Miss­brauchs­vor­fäl­len in der Kirche.

Sie betrei­ben die im Skan­dal­mo­dus übli­che Vor­ver­ur­tei­lung, wenn sie alle beschul­dig­ten Kle­ri­ker als über­führ­te „Täter“ bezeich­nen (S. 2). Laut Pres­se­ko­dex darf eine Per­son nur als Täter bezeich­net wer­den, „wenn sie ein Geständ­nis abge­legt hat und zudem Bewei­se gegen sie vor­lie­gen“. Zwi­schen mut­maß­li­chen Ver­ge­hen bzw. „Ver­dacht und erwie­se­ner Schuld ist in der Spra­che deut­lich zu unter­schei­den“. Die Syn­oda­len miss­ach­ten die gebo­te­ne Fair­ness der Unschulds­ver­mu­tung, indem sie beschul­dig­te Per­so­nen, denen „min­de­stens eine über­grif­fi­ge Hand­lung zur Last gelegt /​ vor­ge­wor­fen wird“, aus­drück­lich als Täter brand­mar­ken. Aller­dings spie­gelt die­se über­grif­fi­ge Spra­che die inzwi­schen ein­ge­fah­re­ne Pra­xis der Kir­che wider, bei der nach Beschul­di­gung durch ein mut­maß­li­ches Opfer der Beschul­dig­te auto­ma­tisch als Täter ange­se­hen und somit vor­ver­ur­teilt wird.

Die sprach­li­chen Miss­grif­fe in den Ein­lei­tungs­pas­sa­gen las­sen wei­te­re Fehl­lei­stun­gen befürch­ten. Im Haupt­teil des sechs­sei­ti­gen Papiers geht es um zehn Voten zu Prä­ven­ti­on, Inter­ven­ti­on und Umgang mit Beschul­dig­ten, die pau­schal als „iden­ti­fi­zier­te Täter“ ange­pran­gert werden.

Inhalt­lich erschei­nen eini­ge Hand­lungs­vor­schlä­ge sinn­voll, ande­re eifernd über­zo­gen oder büro­kra­tisch ausufernd.

Was dage­gen grund­sätz­li­che Kri­tik her­vor­ruft, sind Ver­fah­rens­aus­rich­tung und Adres­sie­rung der soge­nann­ten „Voten“. Tat­säch­lich sind sie kei­ne Vor­schlä­ge, son­dern Handlungsanweisungen.

Die von Rom untersagte neue Leitungsstruktur der Kirche in Deutschland…

In sechs der zehn Voten lau­tet die jewei­li­ge Ein­gangs­for­mu­lie­rung: „Die Syn­odal­ver­samm­lung beauf­tragt die Deut­sche Bischofs­kon­fe­renz ….“, zwei­mal wird zusätz­lich dem ZdK ein Auf­trag gegeben.

Aus die­ser For­mel wird die ange­streb­te neue Lei­tungs­struk­tur der deutsch-syn­oda­len Kir­che erkenn­bar, die sich dadurch von der welt­kirch­li­chen Ord­nung unter­schei­det bzw. abspaltet:

Die Voll­ver­samm­lung des Syn­oda­len Wegs ver­steht sich als eine Art legis­la­ti­ves Kir­chen­par­la­ment mit höch­ster natio­nal­kirch­li­cher Ent­schei­dungs­be­fug­nis. Die Beschlüs­se die­ses Organs sol­len qua­si gesetz­ge­be­ri­schen Cha­rak­ter haben. Sie sind als Auf­trä­ge an die Deut­sche Bischofs­kon­fe­renz gerich­tet. Die DBK wäre nach den Syn­odal­vor­stel­lun­gen nicht mehr ein auto­no­mes Ent­schei­dungs­gre­mi­um im Rah­men der welt­kirch­li­chen Ord­nung, son­dern zu einem exe­ku­ti­ven Voll­zugs­or­gan der deutsch-natio­na­len Syn­odal­ver­samm­lung herabgestuft.

Zur Kon­trol­le der Beschluss­durch­füh­rung beauf­tragt die Syn­odal­ver­samm­lung die DBK, ein unab­hän­gi­gen Fach­gre­mi­um ein­zu­rich­ten (Votum 10, S. 5–6). Die­ses Organ soll Vor­schlä­ge und Richt­li­ni­en zur Aus­ge­stal­tung der oben erwähn­ten Auf­trä­ge vor­le­gen. Es sei als „dau­er­haf­tes Instru­ment“ ein­zu­rich­ten mit regel­mä­ßi­gen Berich­ten dazu, ob und wie­weit die Deut­sche Bischofs­kon­fe­renz die Auf­trä­ge der Syn­odal­ver­samm­lung durch­ge­führt hät­te. Inso­fern ist das Fach­gre­mi­um als ein Kon­troll­organ des syn­oda­len Kir­chen­par­la­ments anzu­se­hen, das die ange­wie­se­ne Aus­füh­rung durch die Deut­sche Bischofs­kon­fe­renz über­prü­fen soll.

… eine politische Selbstermächtigung als putschistische Machtergreifung

Das neue Lei­tungs­sy­stem der deut­schen Kir­che, die in die­sem Hand­lungs­text zugrun­de gelegt wird, simu­liert die staats­po­li­ti­sche Gewal­ten­tei­lung zwi­schen dem Par­la­ment als Legislative/​Kontrollgremium einer­seits und der Regie­rung als Exe­ku­tiv­or­gan auf der ande­ren Sei­te. Das syn­oda­le Ple­num hat aller­dings ein Legi­ti­ma­ti­ons­pro­blem: Als nicht-gewähl­te Ver­samm­lung hat sie kei­ner­lei Berech­ti­gung, Geset­ze oder Grund­satz­be­schlüs­se zu fas­sen. Ihre Selbst­er­mäch­ti­gung als höch­stes kirch­li­ches Ent­schei­dungs­gre­mi­um kommt demo­kra­tie­theo­re­tisch einer put­schi­sti­schen Macht­er­grei­fung gleich.

… im fundamentalen Widerspruch zur episkopal-synodalen Kirchenverfassung

Grund­sätz­lich sind die staats­po­li­tisch-demo­kra­ti­schen Ansät­ze auf kirch­li­che Ver­fah­ren und Legi­ti­ma­ti­on nicht anwend­bar. Die kirch­li­che Selbst­or­ga­ni­sa­ti­on kann sich nicht nach einer volks­ge­ge­be­nen Ver­fas­sung rich­ten, son­dern nach den von Jesus Chri­stus gege­be­nen Wei­sun­gen, Beru­fun­gen und Glau­bens­grund­sät­zen der apo­sto­li­schen Tra­di­ti­on. Der Sou­ve­rän ist Chri­stus selbst und nicht das Volk (Got­tes). Des­halb kön­nen die Gläu­bi­gen nicht belie­big nach eige­nen Inter­es­sen Ver­tre­ter wäh­len oder als Gemein­schaft über Glau­bens­in­hal­te abstim­men. Denn Bewah­rung der Glau­bens­leh­re und die Hir­ten­sor­ge hat Jesus den Apo­steln und damit den Bischö­fen auf­ge­ge­ben. Daher haben ihre Bera­tun­gen, Beschlüs­se und Ent­schei­dun­gen auf Kon­zi­li­en und Syn­oden zu Glau­bens­leh­re, Ver­kün­di­gung und Lei­tungs­fra­gen völ­lig ande­ren Cha­rak­ter als die eines Par­la­ments. Denn sie sind an die Schrift und Dog­men der Kir­che gebun­den, wie das jeder Bischof in sei­nem Amts­eid bekräf­tigt. Aus die­sem Grund kön­nen bei syn­oda­len Zusam­men­künf­ten und Gre­mi­en der Bischö­fe zwar Anhö­run­gen und Bera­tun­gen mit kirch­lich unge­bun­de­nen Lai­en erlaubt und gebo­ten sein, die aber kein Abstim­mungs­recht und ins­be­son­de­re kei­ne dies­be­züg­li­che Gleich­stel­lung bei kirch­li­chen Ent­schei­dun­gen ein­for­dern kön­nen. Kuri­en­kar­di­nal Ouel­let erin­ner­te in sei­nem Schrei­ben vom Som­mer 2019 dar­an, dass Syn­oda­li­tät „kein Syn­onym für Demo­kra­tie und Mehr­heits­ent­schei­dun­gen“ ist.

Anordnung der laienhaften Synodalversammlung – Bischöfe als Auftragsempfänger

In den Voten 5 und 8 wen­det sich die Syn­odal­ver­samm­lung mit ihren Beauf­tra­gun­gen direkt an die deut­schen Bischö­fe. Mit dem 8. Auf­trag wer­den die ein­zel­nen Bischö­fe ange­wie­sen, „jedem Täter eine Art ‚Fall-Manager*in‘ zuzu­wei­sen“. Die­se Per­son wird aus­drück­lich als „Kon­troll­per­son“ ein­ge­führt – etwa zur „Über­prü­fung der The­ra­pie­auf­la­gen“, die anzu­wei­sen die Bischö­fe mit dem 7. Votum beauf­tragt werden.

Auch in die­sem Fall spielt sich die mehr­heit­lich von Lai­en domi­nier­te Syn­odal­ver­samm­lung als anord­nen­des Gre­mi­um auf, das die Bischö­fe zu Auf­trags­emp­fän­gern degra­diert und sich anmaßt, deren Auf­trags­er­fül­lung zu über­prü­fen und zu kontrollieren.

Der Hand­lungs­text zielt auf eine völ­lig neue Lei­tungs­struk­tur der Kir­che in Deutsch­land, die sich damit als deutsch-syn­oda­le Neu-Kir­che von der petri­nisch-epi­skopa­len Welt­kir­che absetzte.

Das soll­te den Bischö­fen bewusst sein, wenn sie am 10. März über die­sen Text abstim­men. Die Zustim­mung einer bischöf­li­chen Zwei-Drit­tel-Mehr­heit käme einem Angriff auf die 2000-jäh­ri­ge apo­sto­li­sche Tra­di­ti­on der katho­li­schen Epi­skopal­kir­che gleich.

Bild: MiL


Bis­her in der Rei­he „Der Syn­oda­le Weg zum BRUCH mit Bibel, Tra­di­ti­on und Lehr­amt“ erschienen:

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