Mediale Schuldsprüche, rechtlicher Freispruch und ein Bekenntnis des Papstes

Der Synodale Weg zum BRUCH mit Bibel, Tradition und Lehramt (2)


"In den letzten Wochen ist die sprungbereite Feindseligkeit in eine rufschädigende Kampagne aufgelaufen." Das Bistum Passau zeigt eine Ausstellung über Benedikt XVI. (Bild).
"In den letzten Wochen ist die sprungbereite Feindseligkeit in eine rufschädigende Kampagne aufgelaufen." Das Bistum Passau zeigt eine Ausstellung über Benedikt XVI. (Bild).

Ein Gast­kom­men­tar von Hubert Hecker

Anzei­ge

Nach dem wochen­lan­gen Trom­mel­feu­er an Beschul­di­gun­gen von Sei­ten der deut­schen Bou­le­vard- und Qua­li­täts­me­di­en war es zu erwar­ten bzw. gewollt, dass Katho­li­ken irri­tiert sind über die Berich­te zu dem eme­ri­tier­ten Papst, Pro­te­stan­ten sowie ande­re Gläu­bi­ge sich fas­sungs­los zei­gen zu den Mel­dun­gen und Kon­fes­si­ons­lo­se wie Bun­des­kanz­ler Scholz ihre Erschüt­te­rung zum Aus­druck brin­gen ange­sichts der media­len Ver­laut­ba­run­gen (jedoch nicht über die media­len Ver­leum­dun­gen). Auch die hämi­schen Reak­tio­nen kir­chen­feind­li­cher Kri­ti­ker, nun end­lich sei die Schein­hei­lig­keit der katho­li­schen Kir­che ent­larvt, kamen nicht über­ra­schend. Und schließ­lich ist bei den bay­ri­schen Christ­so­zia­len die Ver­un­si­che­rung nach­voll­zieh­bar, die die media­le Demon­ta­ge ihres pro­mi­nen­ten Mit­bür­gers durch Skan­da­li­sie­rung aus­ge­löst hat.

Zahl­rei­che bay­ri­sche Gemein­den mit einem bio­gra­fi­schen Bezug zu Joseph Ratz­in­ger haben den gro­ßen Kir­chen­mann zum Ehren­bür­ger erho­ben. Die Ernen­nun­gen gescha­hen in der Zeit nach der Papst­wahl 2005, als die bay­ri­schen Orte mit Recht stolz waren auf ihren berühm­ten Mit­bür­ger als Kir­chen­ober­haupt von 1,3 Mil­li­ar­den Katho­li­ken. Nach­dem nun die Medi­en mit dem Strick ‚Gut­ach­ten‘ die päpst­li­che Amts­per­son vom Sockel gestürzt und in den Dreck gezo­gen haben, meh­ren sich die Stim­men der rot-grü­nen Par­tei­en in den betref­fen­den Orten nach Aberken­nung der Ehren­bür­ger­wür­de. Sie gehö­ren zu jenen Stim­men, die vor Jah­ren ‚Hosi­an­na‘ rie­fen und nun oppor­tu­ni­stisch zur anpran­gern­den Men­ge umge­schwenkt sind. Die CSU-Leu­te hal­ten sich mit abwer­ten­den Stel­lung­nah­men zurück. Nur Alt­öt­tings Bür­ger­mei­ster gibt eine Ehren­er­klä­rung der Dank­bar­keit ab. Die Land­tags­prä­si­den­tin Ilse Aigner for­der­te „min­de­stens eine Ent­schul­di­gung“, die man von dem eme­ri­tier­ten Papst erwar­ten dürfte.

Das Medienurteil gegen Benedikt: schuldig in fünf Fällen

Die­se For­de­rung ent­spricht der media­len Logik: Die ZEIT erwar­te­te nach ihrer Schlag­zei­le am 4. Janu­ar von dem Mün­che­ner Gut­ach­ten einen Schuld­spruch gegen Papst Bene­dikt. Es gehe bei dem Urteil nur noch um die Höhe von Ratz­in­gers Schuld­an­teil an den Miss­brauchs­vor­fäl­len in sei­ner Amts­zeit als Erz­bi­schof von Mün­chen (sie­he erster Arti­kel). Mit die­ser Erwar­tungs­hal­tung zum vor­ver­ur­teil­ten Papst war das Medi­en­echo auf die Gut­ach­ten­prä­sen­ta­ti­on vor­ge­zeich­net: schul­dig in min­de­stens fünf Fällen!

Dar­über hin­aus wur­de eine irr­tüm­li­che Anga­be des 94-Jäh­ri­gen medi­al als vor­sätz­li­che Lüge auf­ge­bauscht, mit der Ratz­in­ger sei­ne “Mit­schuld an den Unta­ten“ eines Geist­li­chen hät­te ver­tu­schen wol­len – so die schä­bi­gen Spe­ku­la­tio­nen des FAZ-Redak­teurs Dani­el Deckers.

Bene­dikt hat in den letz­ten 30 Jah­ren sei­ner Amts­zeit von Sei­ten der Medi­en und deut­scher Theo­lo­gen viel Häme und gif­ti­ge Kom­men­ta­re ertra­gen müs­sen. Doch in den letz­ten Wochen ist die sprung­be­rei­te Feind­se­lig­keit zu einer ruf­schä­di­gen­den Kam­pa­gne auf­ge­lau­fen. Das media­le Fehl­ur­teil lau­te­te, Ratz­in­ger habe sich der Lüge und Bei­hil­fe zum Kin­des­miss­brauch schul­dig gemacht. Ein per­sön­li­ches Schuld­ein­ge­ständ­nis des Pap­stes sei unum­gäng­lich. Die Medi­en wol­len das ehe­ma­li­ge Kir­chen­ober­haupt mit einem Schild der Selbst­be­zich­ti­gung an den Pran­ger gestellt sehen.

Der eme­ri­tier­te Papst schreibt in sei­ner Erklä­rung vom 6. Febru­ar: Dass ein Über­tra­gungs­feh­ler von einem sei­ner bera­ten­den Juri­sten, also eine ver­se­hent­li­che Anga­be in der Stel­lung­nah­me zu dem Gut­ach­ten, „aus­ge­nutzt wur­de, um an mei­ner Wahr­haf­tig­keit zwei­feln, ja, mich als Lüg­ner hin­zu­stel­len, hat mich tief getrof­fen“. Umso bewe­gen­der sei­en für ihn die vie­len Stim­men des Ver­trau­ens, Zeug­nis­se der Freund­schaft und Brie­fe der Ermu­ti­gung in die­sen Tagen gewe­sen. Schon nach der Publi­ka­ti­on des Mün­che­ner Gut­ach­tens hat­te Papst Fran­zis­kus sei­nem „Mit­bru­der“ Bene­dikt brief­lich sein vol­les Ver­trau­en, sei­ne vol­le Unter­stüt­zung und auch sein Gebet zugesagt.

… auch die Berater seien schuld

Von dem Vor­sit­zen­den der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz, dem Lim­bur­ger Bischof Georg Bät­zing, wird er kei­ne Zei­chen der Soli­da­ri­tät bekom­men haben, um ihm als Opfer der Ver­leum­dungs­kam­pa­gne bei­zu­ste­hen. Im Gegen­teil: Bät­zing folg­te eher dem Skan­dal­mu­ster der Medi­en, indem er das Ver­hal­ten Ratz­in­gers als „desa­strös“ brand­mark­te (vgl. erster Arti­kel). Eini­ge Tage spä­ter ließ er sich in die media­le Schuld­kam­pa­gne ein­span­nen, indem er sei­nem bischöf­li­chen Mit­bru­der öffent­lich ein Schuld­be­kennt­nis aufdrückte.

Der Lim­bur­ger Bischof for­der­te: Der Papst müs­se sei­ne Schuld beken­nen mit dem Satz; „Ich habe Schuld auf mich gela­den“. Anders gehe es nicht. Ratz­in­ger soll die Betrof­fe­nen um Ver­zei­hung bit­ten. Er müs­se sich von „sei­nen Bera­tern distan­zie­ren und sich über sie hin­weg­set­zen“. Es sei eine Schwä­che Bene­dikts, sich mit ungu­ten Bera­tern zu umge­ben (FAZ 1.2.22).

Bät­zings Fern­dia­gno­se von den fehl­lei­ten­den Bera­tern Bene­dikts ist eine unziem­li­che Unver­fro­ren­heit. Sei­ne The­se steht im Zusam­men­hang mit Spe­ku­la­tio­nen der Skan­dal­pres­se, die Papst­be­ra­ter hät­ten ange­sichts der ver­meint­li­chen Beweis­last von Fak­ten nur juri­sti­sche Win­kel­zü­ge vor­ge­bracht. Außer­dem sei die Stel­lung­nah­me zu Fra­gen der Gut­ach­ter wie eine gericht­li­che Ver­tei­di­gungs­schrift auf­ge­baut und daher unan­ge­mes­sen bei Missbrauchsfällen.

Die Schwächen des Gutachtens im Faktencheck der juristischen Berater

Doch gegen­über dem Mün­che­ner Gut­ach­ten als einer juri­stisch fun­dier­ten Ermitt­lungs­schrift brauch­te der Papst unbe­dingt Exper­ti­se in der Rechts­ma­te­rie. Außer­dem hat Bene­dikt mit sei­ner Ver­tei­di­gung nur das ver­brief­te Recht eines jeden Bür­gers wahr­ge­nom­men. Immer­hin konn­ten der Papst und sei­ne Bera­ter mit ihren Ein­las­sun­gen drei unbe­rech­tig­te Beschul­di­gun­gen gegen ihn zurück­wei­sen, wie die Gut­ach­ter auf S. 174 ihrer Schrift ein­räu­men müs­sen. Bene­dikt dankt aus­drück­lich sei­nen Bera­tern dafür, dass sie die 82-sei­ti­ge Stel­lung­nah­me ver­fass­ten und 8000 Sei­ten digi­ta­le Akten stu­dier­ten. Das Ergeb­nis ihrer Ana­ly­se des 1800-sei­ti­gen Gut­ach­tens der Mün­che­ner Kanz­lei stel­len sie in einer „Fak­ten­check“ genann­ten Erklä­rung vor:

Zu dem Vor­wurf der Ver­harm­lo­sung von Exhi­bi­tio­nis­mus wei­sen die Bera­ter nach, dass Bene­dikt die­se Miss­brauch­sta­ten als „sünd­haft“, „mora­lisch ver­werf­lich“ und „nicht wie­der gut­zu­ma­chen“ klar und deut­lich ver­ur­teilt hat. Die Gut­ach­ter jedoch woll­ten dem Papst aus des­sen Hin­weis einen Strick dre­hen, dass Exhi­bi­tio­nis­mus im Jah­re 1980 kei­ne kir­chen­recht­li­che Straf­tat war. Wei­ter­hin unter­stellt das Gut­ach­ten Kar­di­nal Ratz­in­ger Fehl­ver­hal­ten in vier Fäl­len. Er habe von den betref­fen­den Prie­stern gewusst, dass sie Miss­brauchs­tä­ter gewe­sen sei­en und sie trotz­dem in der Seel­sor­ge ein­set­zen las­sen. Im Schrift­satz gibt es dafür aber nur vage Hin­wei­se oder Schuld­ver­mu­tun­gen. Auf jour­na­li­sti­sche Nach­fra­ge wie­der­hol­ten die Gut­ach­ter nur ihre sub­jek­ti­ve Ein­schät­zung von ‚wahr­schein­lich unan­ge­mes­se­nem Verhalten‘.

Ohne eine zwei­fels­freie Gewiss­heit bei der Tat­be­wer­tung hät­ten die Gut­ach­ter nach den Regeln unse­rer euro­päi­schen Rechts­ord­nung u. a. zur gebo­te­nen Unschulds­ver­mu­tung für ein Urteil plä­die­ren müs­sen, wie es in der Erklä­rung der Rechts­be­ra­ter aus­ge­spro­chen ist: Kar­di­nal Ratz­in­ger ist vom Vor­wurf des Fehl­ver­hal­tens frei­zu­spre­chen. Er hat sich weder an der „Ver­tu­schung von Miss­brauch­sta­ten betei­ligt“ noch „Mit­hil­fe an einer Ver­tu­schung“ gelei­stet und schon gar nicht Bei­hil­fe zum Miss­brauch, wie es eini­ge Medi­en insi­nu­iert hatten.

Parallelen zu dem Verfahren gegen Kardinal Pell in Australien drängen sich auf

Dort hat­ten die austra­li­schen Medi­en ver­sucht, in einem bei­spiel­lo­sen Ruf­mord­tri­bu­nal gegen den Kir­chen­mann ein unrecht­li­ches Ver­nich­tungs­ur­teil zu erzwin­gen. Die eifern­de Pres­se fühl­te sich durch zwei Schuld­sprü­che unte­rer Instan­zen bestä­tigt. Die Schlin­ge um Pell war jeden­falls schon zuge­zo­gen. Nur nach einer staat­lich ver­ord­ne­ten Nach­rich­ten­sper­re konn­te das ober­ste Gericht zu dem recht­staat­li­chen Urteil des Frei­spruchs für den Kar­di­nal kom­men.
Hier haben die deut­schen Medi­en eben­falls wochen­lang eine ver­leum­de­ri­sche Dif­fa­mie­rungs­kam­pa­gne gegen den Papst auf­ge­zo­gen. Durch die vagen Schuld­ver­mu­tun­gen des Gut­ach­tens sahen sie sich in ihren Beschul­di­gun­gen bestä­tigt. Danach erhöh­ten sie den Druck auf Bene­dikt, ange­sichts einer feh­len­den Höchst­in­stanz sei­ne ver­meint­li­che Schuld ein­zu­ge­ste­hen. Auch Bischof Bät­zing, Vor­sit­zen­der der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz, bedräng­te den Papst öffent­lich mit sei­ner alter­na­tiv­lo­sen For­de­rung nach Schuldübernahme.

Nach der Erklä­rung von Bene­dikts Rechts­be­ra­tern ist nun für jeden gerecht Den­ken­den klar, dass der Papst unschul­dig ist bezüg­lich der media­len und recht­li­chen Ankla­ge. Gleich­wohl wird die­se erwie­se­ne Unschuld deut­sche Medi­en, Theo­lo­gen und Kir­chen­recht­ler nicht davon abhal­ten, wie bis­her wei­ter­hin zu sti­cheln und zu ste­chen gegen das Feind­bild Ratz­in­ger. Denn für die­se Grup­pen oder „Strö­mun­gen“ (Erz­bi­schof Gäns­wein) waren die aktu­el­len Vor­wür­fe wie auch frü­he­re Beschul­di­gun­gen stets nur der Anlass für „Abrech­nun­gen“, um das Lebens­werk Bene­dikts mit sei­ner Theo­lo­gie sowie der Sor­ge um die Leh­re und Kir­che zu vernichten.

Benedikts christliches Bekenntnis und sein geistliches Vermächtnis

In einem per­sön­li­chen Brief an alle Schwe­stern und Brü­der Katho­li­ken bleibt Bene­dikt bei der Fest­stel­lung der recht­li­chen Unschuld nicht ste­hen. Wie seit Jahr­zehn­ten bei sei­nen vie­len Begeg­nun­gen mit Betrof­fe­nen betont er erneut Scham und sei­nen gro­ßen Schmerz. Er ver­si­chert allen Opfern sexu­el­len Miss­brauchs sein tie­fes Mit­ge­fühl und Bedau­ern in jedem ein­zel­nen Fall. Beson­ders schmer­zen ihn die Ver­ge­hen und Feh­ler, die in sei­ner Amts­zeit (ohne sein Wis­sen) im Bis­tum Mün­chen gesche­hen sind. Er bit­tet dafür auf­rich­tig die Betrof­fe­nen um Ent­schul­di­gung. (Die­ses empa­thi­sche Com­pas­si­ons­be­kennt­nis kan­zelt die ZdK-Vor­sit­zen­de Stet­ter-Karp mit den Wor­ten ab: „Die Empa­thie gegen­über den Betrof­fe­nen fehlt“.)

Als Christ weiß der Papst sich in die erb­sünd­li­che Schuld­ge­mein­schaft der Men­schen „hin­ein­ge­zo­gen, wenn wir (schuld­haf­tes Ver­hal­ten) über­se­hen wol­len oder es nicht mit der nöti­gen Ent­schie­den­heit und Ver­ant­wor­tung ange­hen, wie dies zu oft gesche­hen ist (in der Kir­che und noch heu­te geschieht)“. In die­sem Sin­ne bekennt der Vier­und­neun­zig­jäh­ri­ge öffent­lich sei­ne Schuld im Ange­sich­te Got­tes und vor sei­nen christ­li­chen Brü­dern und Schwe­stern. Er sagt das aber auch im Ver­trau­en auf den end­gül­ti­gen, gerech­ten und barm­her­zi­gen „Rich­ter mei­nes Lebens“.

Nach die­sem Bekennt­nis des eme­ri­tier­ten Pap­stes wird sich in Zukunft jeder deut­sche Christ und Theo­lo­ge über­he­ben, wenn er den Stein der Häme und Ver­ur­tei­lung gegen Bene­dikt aufhebt.

Bild: bis­tum-pas­sau-de (Screen­shot)


Bis­her in der Rei­he „Der Syn­oda­le Weg zum BRUCH mit Bibel, Tra­di­ti­on und Lehr­amt“ erschienen:

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