Gutachter bedienen das Skandalinteresse der Medien

Der Synodale Weg zum BRUCH mit Bibel, Tradition und Lehramt (1)


Es reicht manchen nicht, wenn es um Benedikt XVI. geht: Rücktritt und in den Schatten gestellt.
Es reicht manchen nicht, wenn es um Benedikt XVI. geht: Rücktritt und in den Schatten gestellt.

Von Hubert Hecker

Anzei­ge

Das Bild vom Gut­ach­ter Ulrich Wastl, der tri­um­phie­rend ein Pro­to­koll als ver­meint­li­che Beweis­schrift gegen Kar­di­nal Ratz­in­ger hoch­hielt, war sicher­lich der sze­ni­sche Höhe­punkt der Ver­an­stal­tung am 20. Janu­ar, bei der die Mün­che­ner Kanz­lei West­phal Spil­ker Wastl ihr Gut­ach­ten vor­stell­te. Dar­in wer­den für den Zeit­raum der letz­ten 70 Jah­re die Miss­brauchs­fäl­le von 173 Geist­li­chen in der Diö­ze­se Mün­chen und Frei­sing dar­ge­stellt sowie die von 62 über­grif­fi­gen Laien.

Nach der Ein­füh­rung in das umfäng­li­che Gut­ach­ten durch Dr. Mari­on West­phal gab Dr. Man­fred Pusch einen Über­blick über Metho­de und Inhalt der 66 Ein­zel­gut­ach­ten. Danach hat­te Dr. Wastl die Auf­ga­be, in sei­nem halb­stün­di­gen Bei­trag einen von fünf Miss­brauchs­fäl­len aus der Amts­zeit des dama­li­gen Erz­bi­schofs Joseph Ratz­in­ger von 1977 bis 1982 vorzustellen.

Mediale Vorverurteilung von Papst Benedikt

Schon am 4. Janu­ar hat­te die ZEIT auf ihrer Titel­sei­te die Ein­schät­zung der Medi­en an das erwar­te­te Gut­ach­ten so for­mu­liert: „Wie viel Schuld trägt Bene­dikt XVI. am Trei­ben eines Sexu­al­tä­ters in sei­nem alten Bis­tum?“ Nor­ma­ler­wei­se gilt in Deutsch­land bei Ver­dachts­fäl­len von Fehl­ver­hal­ten die Unschulds­ver­mu­tung. Vie­le Medi­en über­ge­hen die­se Rechts­norm bei kirch­li­chen Miss­brauchs­fäl­len, ins­be­son­de­re wenn es um kon­ser­va­ti­ve Bischö­fe geht und erst recht bei dem seit Jah­ren in sprung­be­rei­ter Feind­se­lig­keit attackier­ten Papst Bene­dikt. Jeden­falls mar­kie­ren nach der obi­gen For­mu­lie­rung die ZEIT-Redak­teu­re den Papst schon vor der Gut­ach­ten­ver­öf­fent­li­chung als schul­dig Ver­ur­teil­ten. Ihr Fra­ge­inter­es­se geht nicht dahin, ob Erz­bi­schof Ratz­in­ger vor 40 Jah­ren schul­dig gewor­den war am Seel­sor­ge­ein­satz eines Prie­sters, zu dem die Dia­gno­se Pädo­phi­lie erst nach­her mit­ge­teilt wur­de, son­dern wie hoch der Schuld­an­teil des heu­te eme­ri­tier­ten Pap­stes an den Miss­brauch­sta­ten des Kle­ri­kers sei.

Was sind die belegbaren Fakten zu diesem Fall?

Bei einer Ordi­na­ri­ats­sit­zung am 15. Janu­ar 1980 in Mün­chen, an der auch Erz­bi­schof Joseph Ratz­in­ger teil­nahm, ging es um die Per­so­na­lie eines jun­gen Kaplans. Der betref­fen­de Ver­merk im Sit­zungs­pro­to­koll lau­tet: „Das Bis­tum Essen bit­tet für eini­ge Zeit um Woh­nung und Unter­kunft für Herrn (H.) bei einem Pfar­rer in einer Mün­che­ner Pfar­rei. Er wird sich in psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Behand­lung bege­ben. Dem Gesuch wird zuge­stimmt. H. soll bei Dekan (X.) in der Pfar­rei (Y.) unter­ge­bracht wer­den.“ Eine Akten­no­tiz des diö­ze­sa­nen Per­so­nal­re­fe­ren­ten ergänzt die knap­pe Infor­ma­ti­on: Der Kaplan sei sehr begabt und kön­ne viel­sei­tig ein­ge­setzt wer­den. „Die Auf­nah­me soll in einem guten Pfarr­hof bei einem ver­ständ­nis­vol­len Kol­le­gen erfol­gen. Das schrift­li­che Gesuch aus Essen liegt vor.“ In dem Antrag des Bis­tums Essen heißt es zusätz­lich, der Prie­ster kön­ne für Got­tes­dien­ste und lit­ur­gi­sche Dien­ste ein­ge­setzt wer­den. Bei ihm lie­ge eine „Gefähr­dung“ vor, die des­sen Hei­mat­diö­ze­se dazu ver­an­lasst habe, ihn aus dem seel­sorg­li­chen Dienst her­aus­zu­neh­men. Ein Ver­fah­ren gegen ihn ste­he nicht an.

Unter dem Begriff ‚Gefähr­dung‘ konn­te man vie­les ver­ste­hen von Alko­ho­lis­mus bis hin zu Sui­zid­ge­fahr oder Dro­gen­sucht (M. Heese­mann). Es gab jeden­falls zum Zeit­punkt der Ent­schei­dung kei­nen Infor­ma­ti­ons­hin­weis vom Bis­tum Essen dar­über, dass Peter H. (im Gut­ach­ten „Prie­ster X“ genannt) sich an einem Jun­gen ver­gan­gen hat­te und wegen des Miss­brauchs ver­ur­teilt wor­den war. Bei dem Pro­zess hat­te ein psych­ia­tri­scher Gut­ach­ter aus Essen als Dia­gno­se „Pädo­phi­lie“ fest­ge­stellt und dazu eine psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Behand­lung weit weg von sei­ner Hei­mat­diö­ze­se verschrieben.

Pädo­phi­lie (in die­sem Fall ephe­b­o­phi­le Nei­gun­gen zu Jun­gen in der Puber­tät) gal­ten den dama­li­gen Human­wis­sen­schaf­ten als heil­bar, so dass Peter H. nach abge­schlos­se­ner The­ra­pie wie­der in der Seel­sor­ge ein­ge­setzt wer­den könn­te. Das geschah auch in Mün­chen eini­ge Zeit nach der Behand­lung durch den dama­li­gen Gene­ral­vi­kar Gru­ber. Das Gut­ach­ten ver­merkt zu die­sem Ein­satz, dass nach den Unter­la­gen dem dama­li­gen Erz­bi­schof Ratz­in­ger kein pflicht­wid­ri­ges Ver­hal­ten zuge­spro­chen wer­den könne.

Nach meh­re­ren Rück­fäl­len und seel­sorg­li­chen Wei­ter­be­schäf­ti­gun­gen unter Erz­bi­schof Wet­ter (seit 1982 im Amt) wur­de Peter H. 2008 in der Kur­seel­sor­ge in Bad Tölz ein­ge­setzt. Das war unter der Ver­ant­wor­tung von Kar­di­nal Marx. Für des­sen Ent­schei­dung wur­de ihm von der Kanz­lei Fehl­ver­hal­ten attestiert.

Als Ergeb­nis die­ser Fak­ten-Dar­stel­lung bleibt fest­zu­hal­ten: Nach den Unter­la­gen hat­te Kar­di­nal Ratz­in­ger zum Zeit­punkt der Auf­nah­me­ent­schei­dung ins Mün­che­ner Bis­tum weder Kennt­nis­se von der Miss­brauchs-Vor­ge­schich­te des Kaplans H., noch gibt es irgend­wel­che Bele­ge dafür, dass er des­sen spä­te­ren Seel­sor­ge­ein­satz durch Gene­ral­vi­kar Gru­ber ver­an­lasst oder geneh­migt hätte.

Die Medien versuchen Papst Benedikt Missbrauchsförderung in die Schuhe zu schieben

Doch schon eini­ge Jah­re nach­dem Kar­di­nal Ratz­in­ger im Früh­jahr 1982 zum Chef der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on bestellt war, ver­such­ten Medi­en, dem Kar­di­nal mit Spe­ku­la­tio­nen etwas anzu­hän­gen. Als ab Anfang 2010 die Medi­en in Deutsch­land die Miss­brauchs­fäl­le im Bereich der Kir­che als Skan­dal auf­mach­ten, geriet der inzwi­schen zum Papst gewähl­te Bene­dikt XVI. erneut in den Sucher der Leit­me­di­en. Der Spie­gel setz­te damals drei­zehn Redak­teu­re an, um dem Papst Ver­wick­lun­gen in Miss­brauchs­fäl­le nach­zu­wei­sen. Das berich­te­te der dama­li­ge Spie­gel-Redak­teur Mat­thi­as Matus­sek. Obwohl die Jour­na­li­sten nichts fan­den, titel­te das nach­rich­ten­krea­ti­ve Maga­zin: „Miss­brauchs­fall im Ratz­in­ger-Bis­tum auf­ge­deckt.“ Mit ähn­li­cher Über­schrift: „Ratz­in­gers Bis­tum setz­te pädo­phi­len Pfar­rer ein“, woll­te auch die Süd­deut­sche Zei­tung auf die bil­li­ge Tour der Wort­as­so­zia­ti­on den Papst als amt­li­chen Bei­hel­fer zu Miss­brauch­sta­ten anschwärzen.

Nach einem Bericht der New York Times von 2010 tauch­te die Behaup­tung auf, dass in den Füh­rungs­krei­sen des Bis­tums Mün­chen eine Stra­te­gie ent­wickelt wor­den sei, den vor­ma­li­gen Erz­bi­schof Ratz­in­ger zu schüt­zen, indem die Ent­schei­dun­gen bezüg­lich des Peter H. auf ande­re Ver­ant­wort­li­che gescho­ben wor­den wären. Laut Gut­ach­ten kann eine Ein­bin­dung vom dama­li­gen Papst Bene­dikt in eine sol­che Stra­te­gie, falls es sie gege­ben hat, nicht nach­ge­wie­sen wer­den. Einen ent­spre­chen­den Ver­dacht haben die Gut­ach­ter aus­drück­lich zurückgezogen.

Mit einer Erklä­rung des Mün­che­ner Kir­chen­recht­lers Lorenz Wolf von 2016, den das Gut­ach­ten inzwi­schen schwer bela­stet, glaub­ten die Medi­en ein wei­te­res Mal, etwas gegen den nun­mehr eme­ri­tier­ten Bene­dikt XVI. in der Hand zu haben. Doch die pau­scha­le Behaup­tung von Wolf, die dama­li­gen Bischö­fe und Gene­ral­vi­ka­re von Essen und Mün­chen sei­en der Ver­ant­wor­tung gegen­über den ihrer Hir­ten­sor­ge anver­trau­ten Kin­dern und Jugend­li­chen nicht gerecht gewor­den, brach­te kei­ner­lei neue belast­ba­re Erkennt­nis­se. Zudem haf­te­te der Erklä­rung von Wolf der Ruch an, mit Beschul­di­gun­gen gegen ande­re von eige­nen Feh­lern abzu­len­ken. Für die ZEIT reich­te das mage­re Doku­ment von Wolf trotz­dem aus, 14 Tage vor Ver­öf­fent­li­chung des Mün­che­ner Gut­ach­tens mit alten Spe­ku­la­tio­nen den Fokus der Öffent­lich­keit erneut auf den eme­ri­tier­ten Papst zu lenken.

Die­se media­le Anbah­nung nahm die Mün­che­ner Kanz­lei bei ihrer Gut­ach­ten-Vor­stel­lung ger­ne auf. Die Prä­sen­ta­ti­on war so kon­zi­piert, dass der Vor­trag von Dr. Wastl, der sich auf zwei Schuld­nach­wei­se gegen Bene­dikt in dem Fall Peter H. kon­zen­trier­te, Haupt- und Höhe­punkt der Pres­se­kon­fe­renz war.

Der Gutachter kann Kardinal Ratzinger kein Fehlverhalten nachweisen

Nach Dut­zen­den von Nach­fra­gen und Vor­hal­ten von Sei­ten des Gut­ach­ters blieb Papst Bene­dikt bei sei­ner pro­to­koll­ge­stütz­ten Aus­sa­ge, zum Zeit­punkt der Ent­schei­dung über die Auf­nah­me des Prie­sters H. in der Ordi­na­ri­ats­sit­zung am 15. 1. 1980 habe er kei­ne Kennt­nis über die Vor­ge­schich­te des Ankom­men­den gehabt. Gegen­über die­ser Fest­stel­lung konn­te Wastl kei­ner­lei Gegen­be­wei­se oder Indi­zi­en anfüh­ren. Gleich­wohl ver­wei­gert er die zwin­gen­de Bewer­tung, dass mit der „gebo­te­nen Gewiss­heit“ in die­sem Fall kein kon­kre­ter Vor­wurf gegen den dama­li­gen Erz­bi­schof Ratz­in­ger zu erhe­ben mög­lich ist, wie Wastl das zu dem Vor­wurf einer Schutz­stra­te­gie aus­drück­te (sie­he oben).

Statt­des­sen ver­legt sich der Gut­ach­ter auf Vor­wür­fe wie „nicht nach­voll­zieh­ba­re Igno­ranz gegen­über“ dem Prie­ster H. sowie feh­len­de Nach­fra­ge­be­reit­schaft, ohne sich mit Bene­dikts Gegen­grün­den aus­ein­an­der­zu­set­zen. Dann führt er zwei Zeit­zeu­gen an, die vom Hören­sa­gen gewusst haben woll­ten, dass Kar­di­nal Ratz­in­ger nach der Ordi­na­ri­ats­sit­zung im Janu­ar 1980 bis Mit­te 1982 doch Kennt­nis­se von der Vor­ge­schich­te des Peter H. gehabt haben müss­te. Wastl kann aus die­sen vagen Anga­ben natür­lich kei­nen gut­ach­ter­li­chen Vor­wurf destil­lie­ren. Schließ­lich glaubt er „plau­si­bel bele­gen“ zu kön­nen, dass der Prie­ster H. in sei­ner ersten Seel­sor­ge­stel­le im Bis­tum Mün­chen miss­bräuch­lich auf­ge­fal­len wäre, was der Beschul­dig­te bestritt. Zu die­sem ange­nom­me­nen Vor­fall kann er aber ein „pflicht­wid­ri­ges oder unan­ge­mes­se­nes Ver­hal­ten“ von Kar­di­nal Ratz­in­ger nicht erken­nen. Das gel­te eben­so für die Ver­set­zung von Peter H. in einen zwei­ten Ein­satz­ort im Bereich der Erzdiözese.

Somit bleibt fest­zu­hal­ten: Der Gut­ach­ter kann für sei­ne Ver­dachts­punk­te, Kar­di­nal Ratz­in­ger habe sowohl beim Zeit­punkt der Auf­nah­me des Prie­sters H. wie auch in den fol­gen­den zwei­ein­halb Jah­ren sei­ner Amts­zeit in Mün­chen von des­sen miss­bräuch­li­chem Wir­ken gewusst, kei­ne Bele­ge auf­füh­ren. Erst recht kann Wastl dem Kar­di­nal nicht pflicht­wid­ri­ges Vor­ge­hen, also Fehl­ver­hal­ten in die­sem Fall, vorwerfen.

Im mündlichen Vortrag wandelt sich der Freispruch zum Schuldspruch

Ent­ge­gen die­ser gut­ach­ter­li­chen Ein­schät­zung in Schrift­form ver­mit­tel­te Dr. Wastl bei sei­nem münd­li­chen Vor­trag auf der Mün­che­ner Gut­ach­ten­vor­stel­lung einen gänz­lich ande­ren Ein­druck. Dort behaup­te­te er, Ratz­in­gers Wis­sen um die pädo­se­xu­el­le Vor­ge­schich­te des Prie­sters H. zumin­dest für die Zeit nach der Ordi­na­ri­ats­sit­zung sei für ihn „über­wie­gend wahr­schein­lich“. Die­ser schwam­mig-schwe­ben­de Plau­si­bi­li­täts­be­griff fass­te die sub­jek­ti­ve Ein­schät­zung des Gut­ach­ters zusam­men, hat­te aber kei­ner­lei objek­ti­ve Beleg- oder Beweis­kraft. Des­halb stand er auch nicht im schrift­li­chen Gut­ach­ten. Begriff und Bewer­tung waren offen­sicht­lich auf die Zuhö­rer der Prä­sen­ta­ti­on gemünzt. Ihnen wur­de der Ein­druck von Ratz­in­gers (ver­meint­li­chem) Fehl­ver­hal­ten vermittelt.

Hat­te der Gut­ach­ter zwi­schen­zeit­lich neue Erkennt­nis­se oder gar Bele­ge bekom­men? Natür­lich nicht. Es scheint, dass er ange­sichts der Medi­en­öf­fent­lich­keit sei­ne münd­li­che gut­ach­ter­li­che Bewer­tung änder­te zula­sten von Kar­di­nal Ratz­in­ger /​ Papst Benedikt.

Seri­ös war das nicht.

Doch der impli­zi­te Vor­wurf gegen die Glaub­wür­dig­keit von Bene­dikt soll­te nur der Auf­takt sein für den fol­gen­den Höhe­punkt des Tri­bu­nals. Dr. Wastl lei­te­te die­sen Teil sei­nes Vor­trags fol­gen­der­ma­ßen ein: „Der abso­lu­te Durch­bruch“ sei für ihn gewe­sen, dass Bene­dikt in sei­ner Stel­lung­nah­me die Teil­nah­me an der viel­fach erwähn­ten Ordi­na­ri­ats­sit­zung bestrit­ten habe, obwohl doch drei har­te Fak­ten für sei­ne Sit­zungs­teil­nah­me sprächen.

Bene­dikts Sekre­tär Georg Gäns­wein hat am Tag nach der Gut­ach­ten­vor­stel­lung ver­si­chert, dass Erz­bi­schof Ratz­in­ger selbst­ver­ständ­lich an der Sit­zung teil­ge­nom­men habe. Die feh­ler­haf­te Ver­nei­nung sei bei der End­re­dak­ti­on ver­se­hent­lich in den Text hin­ein­ge­rutscht. Die­se Rich­tig­stel­lung hat­te den Hin­ter­grund, dass ein klei­nes Team von Juri­sten dem 93-jäh­ri­gen Papst bei der Abfas­sung der Stel­lung­nah­me zur Sei­te stand. Auch Wastl geht davon aus, dass die Stel­lung­nah­men Bene­dikts „maß­geb­lich von sei­nen (juri­sti­schen) Bera­tern“ erar­bei­tet wur­den (S. 176, 2. Teil­band). Er bestä­tig­te den Text­ein­druck nach Art einer gericht­li­chen Ver­tei­di­gungs­schrift von Juri­sten, die nur das zuge­ben, was den Anklä­gern bekannt ist. Gui­do Horst titel­te in der Tages­post vom 27. Janu­ar: „O‑Ton Ratz­in­ger ist das nicht“.

Zu diesem prozessentscheidenden Vorgang sind Fragen an den Gutachter zu stellen:

• Der Kanz­lei war die oben genann­te offen­sicht­lich feh­ler­haf­te Aus­sa­ge gleich beim Ein­gang der Stel­lung­nah­me auf­ge­fal­len, so berich­te­te Wastl. Wäre es da für den Gut­ach­ter nicht ein Gebot der Fair­ness gewe­sen, die­se Unge­reimt­heit Bene­dikt zurück­zu­mel­den, so dass er sie noch vor der Ver­öf­fent­li­chung des Gut­ach­tens hät­te kor­ri­gie­ren können?

• Der Kanz­lei-Jurist führ­te aus, dass er dem eme­ri­tier­ten Papst zahl­rei­che Berich­te von Zeit­zeu­gen und Betrof­fe­nen vor­ge­legt habe mit der Bit­te um Stel­lung­nah­me, wor­auf der Papst auch ein­ge­gan­gen sei. War­um hat­te er in die­sem Fal­le dem Papst nicht das so ent­schei­den­de Pro­to­koll der Ordi­na­ri­ats­sit­zung vom 15. 1. 1980 zur Ver­fü­gung gestellt, das dem Papst und sei­nen bera­ten­den Juri­sten nicht vorlag?

• Dr. Wastl berich­te­te von ande­ren Pro­to­koll­vor­la­gen, zu denen Bene­dikt gesagt habe: Wenn mein Name dort nicht als feh­lend ein­ge­tra­gen ist, dann habe ich an der Sit­zung teil­ge­nom­men (S. 177, 2. Teil­band). Muss­te der Gut­ach­ter nicht im Fal­le der oben erwähn­ten Ordi­na­ri­ats­sit­zung von einem unab­sicht­li­chen Ver­se­hen aus­ge­hen, wenn der Papst trotz Nicht­er­wäh­nung als Feh­len­der die Teil­nah­me an die­ser Sit­zung bestritt?

• Wenn der Jurist wirk­lich mit der gebo­te­nen Unschulds­ver­mu­tung an die Ermitt­lun­gen gegen Papst Bene­dikt gegan­gen wäre, wie er das zu Anfang vor­gab, hät­te er ihm dann nicht zwin­gend Gele­gen­heit geben müs­sen, sei­nen Ver­se­hens­feh­ler (wie sich spä­ter her­aus­stell­te) schon vor­ab zu korrigieren?

• Der Mün­che­ner Gut­ach­ter beton­te bei sei­nem Vor­trag, dass er sei­ne Gut­ach­ten­un­ter­su­chung als Ermitt­lun­gen geführt habe wie (ein staats­an­walt­li­cher Anklä­ger) zur Vor­be­rei­tung eines Straf­pro­zes­ses. Dar­über hin­aus hat er (wie ein Rich­ter) dem (beschul­dig­ten) Papst Vor­hal­te gemacht mit Zeu­gen­aus­sa­gen und Betei­lig­ten­be­rich­ten, so dass er Stel­lung neh­men konn­te. Wäre es bei die­sem Ver­fah­rens­vor­gang nicht sogar sei­ne Pflicht gewe­sen, ihn mit dem ein­schlä­gi­gen Pro­to­koll­in­halt und Bene­dikts unge­reim­ten Aus­sa­gen zu kon­fron­tie­ren, wie das etwa bei münd­li­chen Gerichts­ver­hand­lun­gen von Sei­ten des Rich­ters zu gesche­hen hat?

• Oder hat sich der Kanz­lei-Rechts­an­walt in die­sem Fall von der in der Medi­en­öf­fent­lich­keit ver­brei­te­ten Über­zeu­gung von Ratz­in­gers Schuld mit­rei­ßen lassen?

Problematisches Vorgehen ohne die gebotene Sorgfalt, Fairness und Pflicht

Nach den vor­sich­ti­gen Fra­gen zu dem dies­be­züg­li­chen Vor­ge­hen des Dr. Wastl, dem der Autor für die Gesamt­heit des Gut­ach­tens Fair­ness und Aus­ge­wo­gen­heit gegen­über den Stel­lung­nah­men Bene­dikts beschei­ni­gen möch­te, ist in die­sem Fall deut­li­che Kri­tik ange­sagt. Die Kri­tik folgt den weni­gen Stel­len im Gut­ach­ten in har­schem Ton­fall, etwa wenn Wastl von „einer nicht nach­voll­zieh­ba­ren Igno­ranz (Ratz­in­gers und ande­rer Füh­rungs­kräf­te) gegen­über dem betrof­fe­nen Mit­bru­der“ spricht (sie­he oben).

Ange­sichts der kata­stro­pha­len Fol­gen für das Anse­hen des Pap­stes durch die gut­ach­ter­li­che Beschul­di­gung der Unglaub­wür­dig­keit erschei­nen die vor­gän­gi­gen Ent­schei­dun­gen des Kanz­lei­ju­ri­sten als schänd­lich: Indem Dr. Wastl Papst Bene­dikt nicht auf des­sen wider­sprüch­li­che Aus­sa­ge hin­wies, ver­schaff­te er sich die Gele­gen­heit für einen for­mi­da­blen Auf­tritt, bei dem er Bene­dikt völ­lig unnö­tig einer unwah­ren Aus­sa­ge beschuldigte.

Auf dem Höhe­punkt der Prä­sen­ta­ti­ons­ver­an­stal­tung spiel­te Wastl mit erkenn­ba­rer Süf­fi­sanz die Grün­de auf, die Ratz­in­gers Anwe­sen­heit bei der betref­fen­den Sit­zung bewie­sen:
In der Ein­gangs­zei­le des Pro­to­kolls war er nicht als abwe­send notiert, somit nach übli­cher Les­art als anwe­send anzu­se­hen. Dann hielt der Gut­ach­ter tri­um­phie­rend das Pro­to­koll­pa­pier hoch mit der Bemer­kung: „Das muss ich nun dra­ma­tur­gisch so machen und ihnen zwei Pas­sa­gen des Pro­to­kolls vor­le­sen“. Dort heißt es: Der Kar­di­nal berich­te­te von der Teil­nah­me an der Beer­di­gung von Kar­di­nal Bensch in Ber­lin. Außer­dem war von einem ver­trau­li­chen Tref­fen von Papst Johan­nes Paul II. mit eini­gen deut­schen Bischö­fen die Rede, um in der Cau­sa Küng zu einer güt­li­chen Eini­gung zu kom­men. Wastl fol­ger­te mit Recht, hier kön­ne nur Kar­di­nal Ratz­in­ger selbst gespro­chen haben.

Was der Jurist bei aller Beschei­den­heit als Mei­ster­lei­stung sei­ner „hart­näcki­gen“ Unter­su­chun­gen dar­stell­te, wur­de nur dadurch von ihm selbst ermög­licht, dass er bei sei­ner vor­he­ri­gen Ermitt­lungs­ar­beit der gebo­te­nen Fair­ness und Sorg­falts­pflicht nicht nach­ge­kom­men war.

Inszenierung eines Tribunals im Skandalinteresse der Medien

Nach­dem Dr. Wastl als Ermitt­ler und Anklä­ger fun­giert hat­te, spiel­te er sich nun als Rich­ter auf mit dem Urteil: „Bene­dikts Ein­las­sung ist wenig glaub­wür­dig“. Obgleich die Bewer­tung sehr zurück­hal­tend for­mu­liert war, ver­stan­den es die Zuhö­rer wohl als Schuld­ur­teil über den eme­ri­tier­ten Papst.

Die Selbst­sti­li­sie­rung des Vor­trags als dra­ma­tur­gisch legt nahe, dass die Prä­sen­ta­ti­on des Gut­ach­tens als Insze­nie­rung eines Tri­bu­nals über die katho­li­sche Kir­che im All­ge­mei­nen und Papst em. Bene­dikt im Beson­de­ren ange­legt war. Jeden­falls wur­de das Skan­dal­in­ter­es­se der Medi­en bedient:

Die Mode­ra­to­rin der Gut­ach­ten­vor­stel­lung, Bar­ba­ra Ley­en­decker, zitier­te gleich zu Anfang eines der pau­scha­len Urtei­le der Jour­na­li­stin Chri­stia­ne Flo­rin, die viel­fach mit ihren über­zo­ge­nen Bei­trä­gen kein gutes Haar an der Kir­che lässt. Dem­nach sei die Kir­che ein „Ver­ant­wor­tungs­ver­dun­stungs­be­trieb“. In ihr wür­den die ethi­schen Grund­sät­ze unter einem spi­ri­tu­el­len Nebel­schlei­er sowie mit amts­theo­lo­gi­schen und juri­sti­schen Fels­brocken begra­ben. Damit setz­te die Mode­ra­to­rin den Inter­pre­ta­ti­ons­rah­men für die fol­gen­den Aus­füh­run­gen: die Dar­stel­lung der begut­ach­te­ten Miss­brauchs­fäl­le im Sin­ne der media­len Schuld­ver­mu­tung zu ver­ste­hen, das ein­zel­nes Fehl­ver­hal­ten von Bischö­fen als Beleg für die Schuld­ge­schich­te der Kir­che anzusehen.

In ihrem all­ge­mei­nen Ein­füh­rungs­bei­trag zum Gut­ach­ten bestärk­te Dr. Mari­on West­phal die­ses Framing, indem sie als „erschrecken­de Phä­no­me­ne“ skan­da­li­sier­te, was im schrift­li­chen Gut­ach­ten sach­lich nüch­tern und fach­lich kor­rekt als „pflicht­wid­ri­ges bzw. unan­ge­mes­se­nen Ver­hal­ten“ von kirch­li­chen Füh­rungs­kräf­ten bezeich­net wird. Dr. Ulrich Wastl begann sei­nen Vor­trag, der in dem Schuld­spruch gegen Bene­dikt ende­te, mit dem Skan­dal­wort von der „Bilanz des Schreckens“. Damit waren Asso­zia­tio­nen gesetzt von der Kir­che als Schreckens­kam­mer oder gar Schreckensherrschaft.

Die Medi­en ver­stan­den den Wink von Wastl. DPA titel­te: „Bilanz des Schreckens. Gut­ach­ten bela­stet Bene­dikt“. Der Spie­gel setz­te wie immer noch eins drauf: „Irrepa­ra­bler Scha­den durch Bene­dikt“. Ein Tages­spie­gel-Redak­teur glaub­te zu wis­sen, dass „Ratz­in­ger sein Leben in Schan­de beschlie­ßen werde“.

Bild und FAZ einig in der Bezichtigung der vorsätzlichen Lüge

Bemer­kens­wert ist, dass sich die Bild-Zei­tung mit der Frank­fur­ter All­ge­mei­nen, Zei­tung für Deutsch­land, einig war, den Papst der vor­sätz­li­chen Lüge zu bezich­ti­gen. Bild bestä­tig­te damit ihre Agen­da, in der Stim­mungs­ma­che des Bou­le­vards zu agie­ren: Dem neu­ge­wähl­ten Papst Bene­dikt hat­ten die Bild-Jour­na­li­sten 2005 ein ‚Hosi­an­na‘ berei­tet („Wir sind Papst“). Als er jetzt bei der Gut­ach­ten­vor­stel­lung zur media­len Hin­rich­tung prä­sen­tiert wur­de, stand das Blatt im Kreu­zi­gungs-Chor an vor­der­ster Stel­le, um Bene­dikt in sei­nem öffent­li­chen Anse­hen zu vernichten.

Aber wel­che Agen­da ver­folg­te der FAZ-Jour­na­list Dani­el Deckers mit sei­ner Titel-Zei­le „Bene­dikts Lüge“? Deckers behaup­tet in der Aus­ga­be vom 21. 1. 2022: Der vor­ma­li­ge Papst „hat die Gut­ach­ter belo­gen – und das mit Vor­satz“. Ratz­in­ger habe „den Juri­sten und damit der Öffent­lich­keit (…) offen­kun­dig die Unwahr­heit gesagt“. Die Beschul­di­gung von Ratz­in­gers „mani­fe­ster Lüge“ plat­zier­te er noch ein drit­tes Mal.

Die Beur­tei­lung einer Aus­sa­ge als Lüge beinhal­tet, dass der Beschul­dig­te im Wis­sen um die Falsch­heit sei­ner Aus­sa­ge han­del­te, eben mit Vor­satz oder Absicht. Der Gut­ach­ter hat an kei­ner Stel­le von einer Lüge gespro­chen, weil er (und auch Deckers) nicht wis­sen konn­ten, ob die Ratz­in­ger-Aus­sa­ge aus Vor­satz oder Ver­se­hen getä­tigt wur­de. Jeder FAZ-Redak­teur lernt in sei­nem Volon­ta­ri­at, dass man Tat­sa­chen­be­haup­tun­gen über Moti­ve eines Han­deln­den tun­lichst ver­mei­den soll­te. War­um tat der erfah­re­ne Jour­na­list es trotzdem?

Der Kon­text von Deckers Lügen-Kon­strukt gibt viel­leicht Auf­schluss über sei­ne Agen­da. Der FAZ-Redak­teur will die ver­meint­li­che Lüge Bene­dikts in einer Rei­he mit ande­ren dunk­len bio­gra­fi­schen Hand­lun­gen und lebens­ge­schicht­li­chen Schat­ten­sei­ten erken­nen. Er führt aus, „dass über dem Wir­ken Ratz­in­gers ein Schat­ten liegt, der sei­ne mora­li­sche Auto­ri­tät noch mehr ver­dun­kelt als alles frü­he­re angeb­li­che Nicht­wis­sen, etwa im Streit mit den deut­schen Bischö­fen in den Neun­zi­ger­jah­ren über die Schwan­ger­schafts­kon­flikt­be­ra­tung“. Dani­el Deckers dürf­te als Bio­graf von Kar­di­nal Leh­mann, dem dama­li­gen DBK-Vor­sit­zen­den, sehr detail­lier­te Kennt­nis­se haben über die Umstän­de und Per­so­nen des dama­li­gen Kon­flikts mit Papst und Kurie. Daher müss­te er auch wis­sen, dass der damals auf der Bera­tungs­schein­ver­ga­be behar­ren­de Bischof Franz Kamph­aus bestä­tig­te, er habe sich in allen Gesprä­chen in Rom mit Kar­di­nal Ratz­in­ger fair behan­delt gefühlt.

Anschei­nend reiht sich Deckers in die Rei­he der Jour­na­li­sten und Theo­lo­gen ein, die das gesam­te kirch­lich-theo­lo­gi­sche Lebens­werk von Joseph Ratz­in­ger attackie­ren und des­avou­ie­ren. Dazu gehört auch die ehe­ma­li­ge Non­ne und jet­zi­ge Kir­chen­wut­bür­ge­rin Doris Rei­sin­ger, wenn sie im Köl­ner Stadt­an­zei­ger schreibt: „Wir wis­sen (!) jetzt, dass Ratz­in­ger bereit ist, öffent­lich zu lügen, um sich sei­ner Ver­ant­wor­tung zu ent­le­di­gen. Wie dreist und ver­zwei­felt muss man sein, um so etwas zu tun?“ Rei­sin­ger hat im März 2021 ein Buch her­aus­ge­bracht mit dem Co-Autor Chri­stoph Röhl, der vor zwei Jah­ren in einem Film eine ver­nich­ten­de Papst­bio­gra­phie vor­ge­stellt hat­te. Die Autoren unter­stel­len laut Buch­klap­pen­text, dass Joseph Ratz­in­ger als Kar­di­nal und spä­ter als Papst durch­ge­hend die Ver­tu­schungs­pra­xis der Kir­che gedul­det, gepflegt, geför­dert und ideo­lo­gisch durch das „System Ratz­in­ger“ abge­si­chert habe. Kaum etwas von den groß­spu­ri­gen Behaup­tun­gen kön­nen sie wirk­lich belegen.

Darf ein Generalvikar einem überführten Missbrauchstäter Gottes Segen wünschen?

Der Lim­bur­ger Bischof Georg Bät­zing sprach von „desa­strö­sem Ver­hal­ten“ – aus­drück­lich mit Bezug auf Ratz­in­ger /​ Papst Bene­dikt. Dabei benutz­te er nicht die sach­li­che For­mu­lie­rung des Gut­ach­tens von „pflicht­wid­ri­gem bzw. unan­ge­mes­se­nem Ver­hal­ten“ der Füh­rungs­kräf­te im Bis­tum Mün­chen, son­dern griff auf die Skan­da­li­sie­rungs­spra­che der Medi­en zurück.

Dem Bischof wird dabei bewusst gewe­sen sein, dass sein Ver­hal­ten zu Miss­brauchs­fäl­len wäh­rend sei­ner vier­jäh­ri­gen Zeit als Gene­ral­vi­kar im Bis­tum Trier in den näch­sten Jah­ren eben­falls Gegen­stand eines Gut­ach­tens sein wird. In einem stern-Inter­view vom Dezem­ber 2021 nimmt er schon mal vor­ab für sich in Anspruch, nicht und nie ver­tuscht zu haben. Doch der stern hielt ihm in einem Miss­brauchs­fall Fehl­ver­hal­ten vor. Bät­zing hat­te in einem Brief an einen über­führ­ten Trie­rer Miss­brauchs­tä­ter dem Kle­ri­ker Got­tes Segen gewünscht. Bät­zing wies den Inter­view-Vor­wurf zurück, Täter­schutz vor Opfer­schutz gestellt zu haben (was man auch Kar­di­nal Ratz­in­ger unter­stell­te). Er recht­fer­tig­te sei­nen dama­li­gen Segens­wunsch an den über­grif­fi­gen Prie­ster als „nicht ver­werf­lich“. Außer­dem sei die inkri­mi­nier­te Brief­pas­sa­ge, die der Spie­gel ver­öf­fent­licht hat­te, aus dem Zusam­men­hang geris­sen. Man müss­te den gan­zen Brief lesen. Bät­zing ver­tei­dig­te sich und sein Vor­ge­hen, was sein gutes Recht ist. Er warb bei dem Medi­en­mann dar­um, bei der Bewer­tung sei­ner dama­li­gen Ent­schei­dung alle Kon­tex­te zu berück­sich­ti­gen. Sei­ner Erwar­tung, dass die Medi­en sein Ver­hal­ten als Gene­ral­vi­kar mit Fair­ness behan­deln, möch­te man gern Erfül­lung wünschen.

Das skan­da­li­sie­ren­de Medi­en­echo auf den Miss­brauchs­be­richt zum Bis­tum Mün­chen zeigt dage­gen alles ande­re als fai­re Bericht­erstat­tung. Man stel­le sich vor, den Mün­che­ner Gut­ach­tern wäre ein Brief von Erz­bi­schof Ratz­in­ger in die Hän­de gefal­len, in dem die­ser dem über­führ­ten Miss­brauch­sprie­ster Peter H. Got­tes Segen gewünscht hät­te. Gegen Papst Bene­dikt sind die Medi­en schon Sturm gelau­fen, als er sein Recht auf Ver­tei­di­gung gegen unbe­grün­de­te Vor­wür­fe wahr­nahm. Doch bei dem oben vor­ge­stell­ten Fall wäre der media­le Sturm der Ent­rü­stung dann sicher­lich zu einem Orkan angeschwollen.

Auf die­sem Hin­ter­grund ver­wun­dert es schon, dass der Lim­bur­ger Bischof die Äuße­run­gen sei­nes bischöf­li­chen Mit­bru­ders Ratz­in­ger nicht in sach­li­cher Spra­che kom­men­tiert, son­dern Asso­zia­tio­nen zur skan­da­li­sie­ren­den Medi­en­spra­che weckt.


Bis­her in der Rei­he „Der Syn­oda­le Weg zum BRUCH mit Bibel, Tra­di­ti­on und Lehr­amt“ erschienen:

Bild: Giu­sep­pe Nardi

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3 Kommentare

  1. Sor­ry aber es geht doch gar nicht um Wahr­heit oder Aufklärung.
    Die Initia­to­ren brau­chen irgend­et­was um Papst Bene­dikt zu belasten.
    Und noch ein Gedan­ke, wie­vie­le Kin­der wur­den in den letz­ten 70 Jah­ren abgetrieben?
    Wer schreit da ach und weh?
    Ein Trauerspiel.

  2. Dan­ke für die­sen Arti­kel. Aber ein­mal ehr­lich: Schrei­ben Sie es doch ein­fach so wie es in der Rea­li­tät war und ist. Joseph Ratz­in­ger kam aus Tübin­gen vor den 1968ern „flüch­tend“ nach Regens­burg. Dort dach­te er kon­ser­va­tiv wie das Bis­tum ist, vor jeder Anfein­dung sicher zu sein. Er erfuhr jedoch sehr schnell, dass man dort mit Theo­lo­gie nicht viel, mit Dog­ma­tik rein nichts anfan­gen konn­te. Das Dom­ka­pi­tel war eher noch unter dem Stand eines beflis­se­nen Land­geist­li­chen. Für ihn den Wis­sen­schaft­ler die Chan­ce nach Mün­chen zu kom­men. Die „Welt­stadt mit Herz“, aber mit einem eben­so „theo­lo­gisch-sei­ten“ Dom­ka­pi­tel und dem glei­chen Anspruch Neu­an­kömm­lin­ge erst „die­nen“ zu las­sen. So erfuhr er auch zum Fall Peter H. nur, was man ihm sagen woll­te. Zu sagen hat­te er auch als Erz­bi­schof nichts. Übli­che Pra­xis in baye­ri­schen Bis­tü­mern. ur eines war und ist sicher. Aller „Schmutz“ der „Welt­stadt mit Herz“, natür­lich auch der im Bereich des Bis­tums schob man ihm sogar in den Vati­kan nach.

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