Abschieben von persönlicher Täterschuld auf Strukturen und Systeme der Kirche

Der Synodale Weg zum BRUCH mit Bibel, Tradition und Lehramt (5)


Das System entschuldigt alle. Ist "das System" schuld, wie der Theologe Klaus Mertes sagt, ist niemand schuldig.
Das System entschuldigt alle. Ist "das System" schuld, wie der Theologe Klaus Mertes sagt, ist niemand schuldig.

Ein Gast­kom­men­tar von Hubert Hecker

Anzei­ge

Nach kirch­lich-theo­lo­gi­scher Selbst­be­wer­tung ver­sto­ßen Geist­li­che, die gegen Min­der­jäh­ri­ge und Schutz­be­foh­le­ne sexu­el­le Über­grif­fe began­gen haben, in zwei­fa­cher Wei­se gegen die Leh­re der Kir­che: Sie miss­ach­te­ten zum einen das sech­ste Gebot; zum andern ver­letz­ten sie mit ihrem Miss­brauch an Kin­dern und Jugend­li­chen das Leben und die Wür­de derer, die ihrer Hir­ten­sor­ge als Prie­ster anver­traut waren. Sie stel­len ihre sexu­el­len Bedürf­nis­se über ihre Amts­pflich­ten. Papst Bene­dikt schärf­te 2006 den iri­schen Bischö­fen ein: „Es ist eine beson­ders schwe­re Sün­de, wenn jemand, der eigent­lich den Men­schen zu Gott hel­fen soll, dem sich ein Kind, ein jun­ger Mensch anver­traut, um den Herrn zu fin­den, ihn statt­des­sen miss­braucht und vom Herrn weg­führt.“ Gleich­zei­tig ist zu beto­nen, dass sich 96 Pro­zent der Geist­li­chen zu die­sem Kom­plex nichts zuschul­den kom­men ließ.

Papst Benedikt leitete Reformen in Weltkirche und den deutschen Bistümern ein

Mit sei­nem Schrei­ben „De delic­tis gra­vio­ri­bus“ for­der­te der dama­li­ge Glau­bens­prä­fekt Kar­di­nal Ratz­in­ger 2001 von allen natio­na­len Bischofs­kon­fe­ren­zen, Leit­li­ni­en zur Behand­lung von Miss­brauchs­fäl­len zu erstel­len und dar­in eine Anzei­ge­pflicht bei Staats­an­walt­schaf­ten vor­zu­schrei­ben. Die Deut­sche Bischofs­kon­fe­renz ver­öf­fent­lich­te die ersten Leit­li­ni­en 2002, die 2010 ver­schärft und 2013 aktua­li­siert wur­den. Mit die­sen ver­gleichs­wei­se frü­hen Maß­nah­men war und ist die katho­li­sche Kir­che Schritt­ma­che­rin in allen Dimen­sio­nen der Miss­brauchs­be­kämp­fung wie Erfas­sung, unab­hän­gi­ge Auf­ar­bei­tungs­gre­mi­en, Ent­schä­di­gungs­kom­mis­sio­nen, Sank­tio­nie­rung, Prä­ven­ti­on etc., jeden­falls wei­ter als alle ande­ren gesell­schaft­li­chen Insti­tu­tio­nen. Das bestä­tig­te von unab­hän­gi­ger Sei­te der SPD-Poli­ti­ker Lars Castel­luc­ci (vgl. Arti­kel 3).

Der systemische Ansatz der Kirche in Deutschland …

Neben die­sen rich­ti­gen Auf­ar­bei­tungs­schrit­ten und Prä­ven­ti­ons­vor­ha­ben leg­ten die DBK-Bischö­fe nach der Ver­öf­fent­li­chung der MHG-Stu­die im Herbst 2018 ein unver­nünf­ti­ges und ver­fehl­tes Pro­gramm auf. Kein Ver­bands­po­li­ti­ker oder Betriebs­lei­ter wür­de sein gesam­tes Orga­ni­sa­ti­ons­sy­stem sowie sei­ne Betriebs­phi­lo­so­phie grund­stür­zend ver­än­dern, wenn vier Pro­zent ihrer lei­ten­den Mit­ar­bei­ter gegen die Unter­neh­mens­re­geln ver­sto­ßen. Doch genau die­se selbst­mör­de­ri­sche Agen­da drück­te der DBK-Vor­sit­zen­de, Kar­di­nal Rein­hard Marx, der Kir­che in Deutsch­land auf – und sein Nach­fol­ger Georg Bät­zing folgt ihm auf dem Irrweg.

Der aner­kann­te kirch­li­che Mei­nungs­füh­rer in Sachen Miss­brauch, Klaus Mer­tes SJ, hat­te das Mot­to vor­ge­ge­ben: „Das (kirch­li­che) System ist schuld“ (an den Taten der über­grif­fi­gen Geist­li­chen).1 Dem­nach wären die ein­zel­nen Miss­brauchs­tä­ter nicht selbst schul­dig oder nur nach­ran­gig ver­ant­wort­lich für ihre pädo­kri­mi­nel­len Taten. Son­dern die kirch­li­chen Struk­tu­ren hät­ten die Taten erst ermög­licht und begün­stigt oder gar die Täter ver­lei­tet und ver­führt. Kar­di­nal Marx spricht von der „insti­tu­tio­nel­len Schuld“.

Wenn aber die Schuld für Miss­brauchs­vor­kom­men haupt­säch­lich bei der Insti­tu­ti­on Kir­che läge, dann wären auch die Bischö­fe von ihrer per­sön­li­chen Ver­ant­wor­tung ent­la­stet. Die Behaup­tung von der System­schuld der Kir­che ent-schul­digt und rela­ti­viert den Schuld­an­teil der Bischö­fe etwa durch Wei­ter­ver­set­zung der Miss­brauchs­tä­ter oder Fehl­ver­hal­ten bei der Rechts­an­wen­dung. Die­ser Selbst­ent­schul­di­gungs­ef­fekt könn­te dazu bei­getra­gen haben, dass die Theo­rie von den kirch­li­chen System- und Struk­tur­ur­sa­chen so beliebt ist bei den mei­sten deut­schen Bischöfen.

Die DBK-Bischö­fe Marx und Bode haben im Lau­fe des Jah­res 2019 das Kon­strukt der insti­tu­tio­nel­len Schuld zur Begrün­dungs­phi­lo­so­phie des Syn­oda­len Wegs gemacht. Seit­her pro­pa­gie­ren sie die Agen­da: Die Kir­che in Deutsch­land müs­se durch radi­ka­le kirch­li­che Struk­tur­än­de­run­gen die „syste­mi­schen Ursa­chen“ für Miss­brauch besei­ti­gen. Am Ende die­ses grund­stür­zen­den Reform­pro­zes­ses wür­den dann – struk­tur­be­dingt – sexu­el­le Über­grif­fe durch Kle­ri­ker nicht mehr oder kaum noch vor­kom­men. Danach könn­te die Kir­che mit der vom Papst gefor­der­ten Evan­ge­li­sie­rung der Chri­sten und Gemein­den anfan­gen. Inzwi­schen wird die syn­oda­le System­än­de­rung der Kir­che als Prä-Evan­ge­li­sa­ti­on struk­tu­rel­ler Art ausgegeben.

Die Mehr­heit der deut­schen Bischö­fe scheint das Heil der Kir­che in Struk­tur­ver­än­de­run­gen zu suchen. Die von Jesus Chri­stus gefor­der­te per­sön­li­che Umkehr wird als Abkehr von der bis­he­ri­gen kirch­li­chen Struk­tur und Hin­wen­dung zu einer syn­oda­len Ander­skir­che umgedeutet.

… entspricht nicht dem biblisch-christlichen Menschenbild und führt auf den (synodalen) Irrweg

Der System­schuld­the­se liegt die neo-mar­xi­sti­sche Auf­fas­sung zugrun­de, dass das Ver­hal­ten Ein­zel­ner durch die Ver­hält­nis­se bestimmt wer­de, ins­be­son­de­re durch Macht­kon­stel­la­tio­nen. Mit dem syste­mi­schen Ansatz adap­tier­ten die füh­ren­den deut­schen Bischö­fe und Theo­lo­gen die for­ma­len Kate­go­rien der süd­ame­ri­ka­ni­schen Befrei­ungs­theo­lo­gie der 70er Jah­re. Die war in wei­ten Tei­len von der mar­xi­sti­schen Theo­rie geprägt, nach der gesell­schaft­li­che Struk­tu­ren das Han­deln der Men­schen bestimm­ten. Nach Karl Marx agie­ren die öko­no­misch und poli­tisch Mäch­ti­gen sowie das Heer ihrer bezahl­ten Funk­tio­nä­re und Ange­stell­ten nur als „Cha­rak­ter­masken“, die nach den ‚Geset­zen des Kapi­ta­lis­mus‘ fun­gie­ren. Die kol­lek­ti­ve Mas­se der Armen dage­gen hät­ten die Chan­ce und (heils-)geschichtliche Auf­ga­be, so die Befrei­ungs­theo­lo­gen, gegen das System von Aus­beu­tung und Unter­drückung durch ihre Orthop­ra­xie des Pro­test­han­delns die unge­rech­ten und „sün­di­gen Macht­struk­tu­ren“ zu ver­än­dern und abzuschaffen.

Es war der Glau­bens­prä­fekt Kar­di­nal Joseph Ratz­in­ger, der in einer län­ge­ren Instruk­ti­on vom August 1984 die­se theo­lo­gisch gefärb­te, aber mar­xi­stisch fun­dier­te System- und Struk­tur­theo­rie der Befrei­ungs­theo­lo­gen zer­pflück­te: „Die Ver­keh­rung von Mora­li­tät und Struk­tu­ren stammt aus einer mate­ria­li­sti­schen Anthro­po­lo­gie, die mit der Wahr­heit über den Men­schen unver­ein­bar ist.“2 Indem der mar­xi­sti­sche Zeit­geist mensch­li­ches Ver­hal­ten zu einer Funk­ti­on der Ver­hält­nis­se erklärt, wird das biblisch-christ­li­che Men­schen­bild von der Frei­heit, Wür­de und Ver­ant­wor­tung der Per­son in Abre­de gestellt. Doch Schuld ist immer per­sön­lich. In sei­nem Hir­ten­brief an die iri­schen Katho­li­ken for­der­te Papst Bene­dikt 2010 die über­grif­fi­gen Geist­li­chen auf, „Ver­ant­wor­tung für die began­ge­nen Sün­den zu über­neh­men, nichts zu ver­heim­li­chen und Eure Schuld öffent­lich anzu­er­ken­nen“.3

Abschieben von persönlicher Täterschuld auf Strukturen und Systeme der Kirche

Schuld­ver­strickung sowie Schuld­be­kennt­nis und ‑ver­ge­bung set­zen das christ­li­che Men­schen­bild vor­aus. Doch mit den Begrif­fen der System­schuld, mit sün­di­gen Struk­tu­ren und syste­mi­schen Ursa­chen wird die per­sön­li­che Schuld und Ver­ant­wor­tung rela­ti­viert und zur Bedeu­tungs­lo­sig­keit verdrängt.

Laut MHG-Stu­die (S. 116) aner­kann­te ein Teil der beschul­dig­ten Kle­ri­ker ihre per­sön­li­che Schuld und such­ten For­men indi­vi­du­el­ler Buße für ihr unrech­tes Tun. Aber „häu­fig fan­den sich bei den Beschul­dig­ten Ten­den­zen, eige­ne Ver­ant­wor­tung und Schuld zu exter­na­li­sie­ren“, also nach außen abzu­schie­ben auf die Kir­che (S. 8). „Ver­gleichs­wei­se vie­le Beschul­dig­te gaben der kirch­li­chen Insti­tu­ti­on eine Mit­schuld“ sowohl an ihren eige­nen Miss­brauch­sta­ten wie auch an den nach ihrer Mei­nung zu har­ten Stra­fen für ihre Ver­ge­hen, die sie selbst baga­tel­li­sier­ten (S. 117).

Den unein­sich­ti­gen Miss­brauchs­tä­tern, die ihr per­sön­li­ches Ver­sa­gen auf die unschul­di­ge Insti­tu­ti­on Kir­che abzu­schie­ben ver­su­chen, kommt Kar­di­nal Marx ent­ge­gen, indem er die Kir­che des insti­tu­tio­nel­len Ver­sa­gens beschul­digt. Mit sei­ner System­schuld­the­se betreibt der Mün­che­ner Kar­di­nal eine neo-mar­xi­sti­sche Schuld­ver­la­ge­rung vom Täter-Fehl­ver­hal­ten auf kirch­li­che Ver­hält­nis­se. Das Abwäl­zen von der Schuld Ein­zel­ner auf die „Mit­schuld der Insti­tu­ti­on“ wider­spricht der christ­li­chen Leh­re von der per­sön­li­chen Schuld sowie der Pflicht und Pra­xis zum per­sön­li­chen Sün­den­be­kennt­nis. Es wider­spricht aber auch der bibli­schen Erlö­sungs­leh­re, nach der uns Chri­stus von der Knecht­schaft der Sün­de befreit – und nicht von sün­di­gen Strukturen.

Die Medien stricken die schwarzen Legenden gegen die Kirche fort …

Prof. Nor­bert Ley­graf for­mu­lier­te 2012 in sei­ner Ana­ly­se von foren­si­schen Gut­ach­ten zu sexu­ell über­grif­fi­gen Geist­li­chen eine schlich­te Grund­wahr­heit: „Die Ver­ant­wor­tung für sexu­el­le Miss­brauchs­hand­lun­gen ist bei den Tätern zu suchen und kann nicht auf die Insti­tu­ti­on ‚katho­li­sche Kir­che‘ über­tra­gen wer­den, wie es in der der­zei­ti­gen media­len Bericht­erstat­tung häu­fig der Fall ist. Sexu­al­de­lik­te wer­den von den unter­schied­lich­sten Berufs­grup­pen began­gen (z. B. auch Poli­zi­sten, Rich­tern, Ärz­ten, Päd­ago­gen u. v. a. m.), den­noch stellt man nicht das Rechts­sy­stem oder eine gan­ze Pro­fes­si­on in Frage.“

Seit 2010 haben die säku­la­ren Medi­en wie­der­holt bei Miss­brauch­sta­ten von vier Pro­zent der Geist­li­chen die gesam­te Kir­che ange­schwärzt. Bei jeder Gele­gen­heit wie etwa der MHG-Publi­ka­ti­on betrie­ben sie eine Skan­da­li­sie­rung der Kir­che. Erst kürz­lich nach der Ver­öf­fent­li­chung des WSW-Gut­ach­tens wur­den Papst und Kir­che wie­der mit einer Empö­rungs­kam­pa­gne in die Zan­ge genommen.

Der ‚stern‘ behaup­te­te kürz­lich, „dass die Kir­che struk­tu­rell Kin­des­miss­brauch zulässt“. Bei ande­ren gesell­schaft­li­chen Grup­pen wird die Schuld­ver­schie­bung von Tätern auf die jewei­li­gen Insti­tu­tio­nen nicht voll­zo­gen: Bei miss­brau­chen­den Trai­nern, Leh­rern oder Sozi­al­ar­bei­tern wer­den nicht der Sport­ver­band, die Schu­le oder das Jugend­amt als Täter­or­ga­ni­sa­tio­nen ange­pran­gert oder den Struk­tu­ren der betref­fen­den Insti­tu­tio­nen die Schuld an Über­grif­fen durch Mit­ar­bei­ter gegeben.

Ange­sichts des „pan­de­mi­schen“ Aus­ma­ßes von Miss­brauch in der Gesell­schaft (Joh. Rörig) rücken die media­len Skan­dal­kam­pa­gnen die Kir­che in eine Sün­den­bock­rol­le (vgl. Arti­kel 3). Das ist histo­risch schon ein­mal pas­siert bei der früh­neu­zeit­li­chen Hexen­ver­fol­gung, die mei­stens von pogrom­ar­ti­gen Bür­ger­initia­ti­ven ein­ge­lei­tet wur­den. Seit­her schie­ben die bür­ger­li­chen Autoren die Schuld an Hexen­ver­fol­gun­gen der Kir­che in die Schuhe.

Die Medi­en stricken dar­an, den schwar­zen Legen­den gegen die Kir­che eine neu hin­zu­zu­fü­gen – etwa mit der For­mel: Kreuz­zü­ge – Hexen­ver­fol­gung – Miss­brauch, was man schon ver­ein­zelt in den sozia­len Medi­en lesen kann.

Ange­sichts die­ser epo­cha­len Ten­denz zum Schlecht­re­den, Anschwär­zen und Ver­leum­den der Kir­che wäre es die Auf­ga­be der Bischö­fe, eine Anti-Dif­fa­ma­ti­ons­stra­te­gie zu ent­wickeln und ihre Fach­res­sour­cen in den Ordi­na­ria­ten dage­gen einzusetzen.

Was geschieht in Wirklichkeit?

… Die DBK-Bischöfe reichen den Medien die Vorlagen für die schwarzen Legenden

Die Bischö­fe Marx und Acker­mann rau­nen im Zusam­men­hang mit Miss­brauchs­tä­tern von Macht­struk­tu­ren als „dunk­le Sei­te der Kir­che“ – mit Asso­zia­tio­nen zum ver­meint­lich ‚dunk­len Mit­tel­al­ter‘. Bischof Bät­zing bezich­tigt die Kir­che, den media­len Vor­wurf der „Täter­or­ga­ni­sa­ti­on“ akzep­tie­ren zu müs­sen – auch das ein Wort aus der ‚dunk­len Zeit deut­scher Geschich­te‘. Bischof Over­beck von Essen betreibt eben­falls eine Selbst­skan­da­li­sie­rung der Kir­che, indem er den Miss­brauch einer klei­nen Pro­zent­zahl von Geist­li­chen zum „gro­ßen Desa­ster“ der gan­zen Kir­che erklärt, die „bereits weit in den Abgrund gera­ten“ sei.

Die­se Bischö­fe glau­ben offen­bar, wenn sie sich mit über­zo­ge­nen Beschul­di­gun­gen der Kir­che an die skan­da­li­sie­ren­den Medi­en anbie­dern, könn­ten sie sich eine ‚gute Pres­se‘ erkau­fen. Weit gefehlt! Das anti­ka­tho­li­sche Res­sen­ti­ment von Jour­na­li­sten ist histo­risch tief ver­an­kert. Die bischöf­li­chen Kir­chen­be­schul­di­gun­gen von ‚Täter­or­ga­ni­sa­ti­on‘ und ‚miss­brauchs­för­dern­de Struk­tu­ren‘ sind ver­locken­de Vor-Schlä­ge, mit denen sie wei­ter­hin die Kir­che trak­tie­ren wer­den – auch nach den grund­stür­zen­den Synodalreformen.

Bild: Goog­le Books (Screen­shot)

1 „Das System selbst ist schuld“, Inter­view mit P. Klaus Mer­tes zum The­ma Miss­brauch in der katho­li­schen Kir­che, FNP am 19. 2. 2019

2 Instruk­ti­on über eini­ge Aspek­te der „Theo­lo­gie der Befrei­ung“, Kon­gre­ga­ti­on für die Glau­bens­leh­re, Prä­fekt Joseph Kar­di­nal Ratz­in­ger, vom 24. 8. 1984, Kap. 11, Nr. 8

3 Hir­ten­brief von Papst Bene­dikt XVI. an die Katho­li­ken von Irland vom 19. März 2010, Nr. 7


Bis­her in der Rei­he „Der Syn­oda­le Weg zum BRUCH mit Bibel, Tra­di­ti­on und Lehr­amt“ erschienen:

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1 Kommentar

  1. Der Arti­kel ver­harm­lost das schreck­lich The­ma schon dadurch, daß er die 96% Pro­zent anstän­di­ge Prie­ster gegen 4% Täter stellt. Damit kann sic viel­leicht ein Kar­ne­vals­ver­ein raus­re­den, aber doch nicht die Hei­li­ge Kir­che Chri­sti. Jede Tat besteht grund­sätz­lich aus zwei Täter­be­stand­tei­len. Den sub­jek­ti­ven Grün­den, also der per­sön­li­chen Schuld und den objek­ti­ven, also struk­tu­rel­len Grün­den. Die MHG-Stu­die, die Mibrauchs­stu­di­en von Köln und Mün­chen stel­len alle eine Begün­sti­gung der Taten durch kirch­li­che Struk­tu­ren fest. Wel­che Schlüs­se man dar­aus nun zieht steht auf einem ande­ren Blatt und liegt schluß­end­lich in der Hand der Bischö­fe und des Pap­stes, daß es die­se Grün­de aber gibt kann nicht weg­ge­re­det werden.

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