Abschieben von persönlicher Täterschuld auf Strukturen und Systeme der Kirche
Ein Gastkommentar von Hubert Hecker Nach kirchlich-theologischer Selbstbewertung verstoßen Geistliche, die gegen Minderjährige und Schutzbefohlene sexuelle Übergriffe begangen haben, in zweifacher Weise gegen die Lehre der Kirche: Sie missachteten zum einen das sechste Gebot; zum andern verletzten sie mit ihrem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen das Leben und die Würde derer, die ihrer Hirtensorge als …