Die Regierung stellt Minderheitenwünsche von Erwachsenen über das Kindeswohl
Gastkommentar von Hubert Hecker Die Bundesregierung hat Anfang des Jahres ein Eckpunktepapier für eine Reform des Abstammungsrechts vorgelegt. Dabei sollen scheinbar die bisher tragenden Grundsätze des Abstammungsrechts beibehalten werden. Tatsächlich wird in dem Regierungspapier ein Paradigmenwechsel angestrebt, wie die Rechtsprofessorin Dr. Judith Froese in ihrem FAZ-Beitrag vom 8. 2. 2024 in schlüssiger Argumentation darlegt.