Der deutsche Synodale Irrweg – zum Zweiten

Vertuschungsbischöfe schieben Schuld an sexuellen Übergriffen auf böse Strukturen


Versuchen die Bischöfe ihre persönliche Verantwortung auf anonyme „Strukturen“ abzuschieben?
Bischöfe versuchen ihre persönliche Verantwortung auf anonyme „Strukturen“ abzuschieben.

Von Hubert Hecker.

Anzei­ge

Die im Jah­re 2012 von der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz geför­der­te Stu­die von vier Foren­si­kern unter der Lei­tung von Prof. Nor­bert Ley­graf  kon­zen­trier­te sich bei der Aus­wer­tung psych­ia­tri­scher Gut­ach­ten auf die indi­vi­du­el­le Risi­ko­be­ur­tei­lung von sexu­ell über­grif­fi­gen katho­li­schen Geist­li­chen. Bei ihren Unter­su­chun­gen von bio­gra­fi­schen Tat­zu­sam­men­hän­gen und per­sön­li­chen Fak­to­ren leg­ten die For­scher Wert auf den foren­sisch-ethi­schen Grund­satz, dass die Ver­ant­wor­tung für sexu­el­le Miss­brauchs­hand­lun­gen bei den Tätern zu suchen ist und nicht auf Insti­tu­tio­nen abge­scho­ben wer­den darf.

Es stellt sich die Fra­ge, aus wel­chen Moti­ven und Ziel­set­zun­gen die Lei­tung der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz schon ein Jahr spä­ter bei der Aus­schrei­bung für ein wei­ter­füh­ren­des For­schungs­pro­jekt die foren­sisch gebo­te­ne Ein­zel­ver­ant­wor­tung von Tätern und Ver­tu­schern mar­gi­na­li­sier­te. In der MHG-Stu­die wer­den aus­drück­lich indi­vi­du­el­le Schuld und Ver­ant­wor­tung der Miss­brauchs­tä­ter hint­an­ge­stellt (S. 16). Statt­des­sen soll­ten die For­scher als Ursa­chen für sexu­el­le Miss­bräu­che an Min­der­jäh­ri­gen vor allem inner­kirch­li­che Struk­tu­ren ver­ant­wort­lich machen.

Linke Strukturdebatte verschleiert die persönliche Verantwortung von Bischöfen

Der Begriff von schuld­haf­ten Struk­tu­ren stammt aus der lin­ken Befrei­ungs­theo­lo­gie. Im Gefol­ge der 68er woll­ten die mar­xi­sti­schen Kir­chen­ra­di­ka­len mit den Struk­tu­ren der Sün­de die kapi­ta­li­sti­schen Ver­hält­nis­se in Wirt­schaft und Gesell­schaft ankla­gen. Kar­di­nal Ratz­in­ger erin­ner­te in den 80er Jah­ren die Polit-Theo­lo­gen an das biblisch-christ­li­che Basiswissen: 

Schuld steht immer in per­sön­li­cher Ver­ant­wor­tung, indi­vi­du­el­le Sün­den dür­fen nicht auf Struk­tu­ren oder Insti­tu­tio­nen abge­wälzt werden.

Als die lei­ten­den DBK-Bischö­fe im Okto­ber 2018 in Ful­da die MHG-Stu­die vor­stell­ten, gaben sie sich radi­kal wie lin­ke Kir­chen­kri­ti­ker. Mit Wor­ten wie „Macht­kar­tel­le, Män­ner­bün­de und Kle­ri­ka­lis­mus prü­gel­ten sie auf das kirch­li­che System ein, als sei der Herr Kle­ri­ka­lis­mus eine Unper­son“. So zitier­te Chri­sti­an Gey­er in der FAZ die Jour­na­li­stin Chri­stia­ne Flo­rin, die damals die per­sön­li­che Ver­ant­wor­tung der Bischö­fe ange­mahnt hat­te – ein­schließ­lich von Rück­trit­ten bei Ver­tu­schungs­tä­tern. Das wur­de von den Betrof­fe­nen mit betre­te­nem Schwei­gen übergangen.

Der Vor­fall erhär­tet den Ver­dacht, dass die DBK-Bischö­fe mit dem MHG-Auf­trag, alle Schuld an den Miss­brauchs­vor­fäl­len den inner­kirch­li­chen Struk­tu­ren anzu­la­sten, eine bestimm­te Absicht ver­folg­ten: Damit soll­te die Gefahr abge­wen­det wer­den, dass die Bischö­fe selbst als Ver­tu­schungs­tä­ter in den Fokus der Unter­su­chung gerie­ten. Da die Stu­die alle per­so­na­le Schuld in eine anony­me insti­tu­tio­nel­le Täter­schaft ver­wan­del­te, konn­ten sich die ver­ant­wort­li­chen Bis­tums­lei­ter leicht hin­ter den bösen Struk­tu­ren ver­stecken. Mit der Iden­ti­fi­zie­rung von „syste­mi­schen Fak­to­ren“ wie dem Kle­ri­ka­lis­mus als angeb­lich miss­brauchs­be­gün­sti­gend konn­ten sich die Bischö­fe sogar als Kämp­fer für Auf­klä­rung und Prä­ven­ti­on präsentieren.

Die Kirche als Täterorganisation, in ihrer DNA dazu determiniert?

Der Lim­bur­ger Bischof Georg Bät­zing zeig­te im Novem­ber 2018 sei­nen eifern­den „Zorn“ dar­über, dass die Kir­che die „syste­mi­schen Fak­to­ren“ zur Miss­brauchs­be­för­de­rung nicht gese­hen habe. Er ver­stieg sich zu der Behaup­tung: Die Kir­che müs­se sich sagen las­sen, „dass sie eine Täter­or­ga­ni­sa­ti­on ist“. Ver­rä­te­risch sei­ne fol­gen­de Aus­sa­ge: Die Kir­che habe „Täter geschützt und falsch gehan­delt“. Waren es die 600.000 Bis­tums­ka­tho­li­ken, die Miss­brauchs­tä­ter schütz­ten? Haben die 400 unbe­schol­te­nen Diö­ze­san­prie­ster falsch gehan­delt? Sol­len die mehr als tau­send in Gemein­den und Ordi­na­ri­at ange­stell­ten Lai­en als Teil der Täter­or­ga­ni­sa­ti­on in Haf­tung genom­men werden?

Der Begriff ‚Täter­or­ga­ni­sa­ti­on‘ ist im Zusam­men­hang der MHG-Stu­die auch des­halb deplat­ziert, weil dort nur von Beschul­dig­ten gespro­chen wer­den kann, von denen nur ein Bruch­teil als Täter erwie­sen ist.

Als Täter von Ver­tu­schung zu Miss­brauchs­vor­gän­gen kom­men allein die frü­he­ren Lei­tungs­per­so­nen des Bis­tums infra­ge. Daher wäre zu unter­su­chen, ob Bischof, Gene­ral­vi­kar und/​oder Per­so­nal­de­zer­nent mit ihrer Ver­set­zungs­pra­xis „falsch han­del­ten“. Doch statt bei den Miss­brauchs­ver­tu­schern Ross und Rei­ter zu nen­nen, beschimpf­te der Lim­bur­ger Bischof das „System der Kir­che“ als Täter­in­sti­tu­ti­on. Inzwi­schen hat das Wort der ‚Täter­or­ga­ni­sa­ti­on‘ bei der ersten Sit­zung des Syn­oda­len Wegs Schu­le gemacht. Der Jesu­it Klaus Mer­tes brach­te die­se Struk­tur­be­schul­di­gung auf den Punkt: „Das System selbst ist schuld“ (Schlag­zei­le in der FNP am 19. 2. 2019).

Noch eifern­der äußer­te sich der Hil­des­hei­mer Bischof Hei­ner Wil­mer im Novem­ber 2018. Er glaubt, dass der Miss­brauch von Macht „in der DNA der Kir­che“ stecke. Nicht die ein­zel­nen Chri­sten und Kle­ri­ker sei­en die Sün­der, wie in den Schuld­be­kennt­nis­sen frü­he­rer Päp­ste aus­ge­sagt, son­dern die Kir­che als Insti­tu­ti­on und Gemein­schaft sei durch die „Struk­tu­ren des Bösen“ dau­er­haft infi­ziert. Mit die­sem Wort zitier­te er den Ex-Prie­ster und Ex-Katho­li­ken Eugen Dre­wer­mann, den er als „ver­kann­ten Pro­phe­ten unse­rer Zeit“ hoch­sti­li­sier­te. Die­se neu­en Pro­phe­ten rufen die Struk­tu­ren dazu auf, ihre Schuld zu beken­nen und sich zu bekeh­ren. Ihr Struk­tur-Evan­ge­li­um lau­tet, dass sich bei struk­tu­rel­ler Umkehr die „Struk­tur des Guten“ – ali­as das Reich Got­tes – von selbst ein­stel­len wür­de. Amen.

Strukturdebatten auf dem Synodalen Weg sind Ablenkungsmanöver

Inzwi­schen wird die Fokus­sie­rung auf die angeb­lich sünd­haf­ten System­fak­to­ren zusam­men mit der bischöf­li­chen Betrof­fen­heits­rhe­to­rik immer häu­fi­ger als Ablen­kungs­ma­nö­ver in Bezug auf per­sön­li­che Ver­ant­wor­tung erkannt. Die dau­ernd zu hören­den „Hin­wei­se auf system­im­ma­nen­te Defi­zi­te“ sei­en schwer erträg­li­che Aus­flüch­te, zitier­te Rei­ner Bur­ger (FAZ) einen Miss­brauchs­be­trof­fe­nen im Bis­tum Mün­ster. Man soll­te sich kirch­li­cher­seits nicht wun­dern, so Chri­sti­an Gey­er, wenn die­se „Struk­tur­de­bat­ten bis hin zum Syn­oda­len Weg den Anschein von Ali­bi­ver­an­stal­tun­gen anneh­men“. Der­sel­be Vor­be­halt gel­te im welt­kirch­li­chen Maß­stab für das päpst­li­che Vor­ge­hen, schrieb der FAZ-Autor am 20.3.2020. Der Vati­kan ver­mitt­le den Ein­druck, dass detail­lier­te Unter­su­chungs­er­geb­nis­se zu ehe­ma­li­gen hoch­ran­gi­gen Ver­ant­wor­tungs­trä­gern so lan­ge hin­aus­ge­zö­gert wür­den, bis sich das öffent­li­che Inter­es­se gelegt haben könn­te. Es ver­min­der­te eben­falls die Glaub­wür­dig­keit des Vati­kans in Sachen Auf­klä­rung, als Papst Fran­zis­kus im Dezem­ber 2018 mit einem Macht­wort exter­ne Unter­su­chun­gen von bischöf­li­chem Fehl­ver­hal­ten in den USA verhinderte. 

In den US-ame­ri­ka­ni­schen Diö­ze­sen war die 2002 ein­ge­führ­te kirch­li­che Selbst­kon­trol­le durch Metro­po­li­tan-Bischö­fe offen­sicht­lich geschei­tert – unter ande­rem des­halb, weil sol­che Miss­brauchs­tä­ter wie Kar­di­nal McCar­ri­ck mit ihren Seil­schaf­ten und Netz­wer­ken die Ver­tu­schungs­pra­xis von Bischö­fen wei­ter ver­tusch­ten. Doch genau für die­ses bischöf­li­che Ver­tu­schungs­kar­tell spra­chen sich die Ver­tre­ter der päpst­li­chen Linie aus: der Nun­ti­us Pierre und Kar­di­nal Cupich. Damit war die Initia­ti­ve der ame­ri­ka­ni­schen Bischofs­kon­fe­renz, gro­ßer Lai­en­or­ga­ni­sa­tio­nen und der Opfer­ver­bän­de abge­würgt, ein mehr­heit­lich von Lai­en besetz­tes Unter­su­chungs­gre­mi­um sowie eine Beschwer­de­instanz einzusetzen.

Sol­che exter­nen Recher­chen sind auch in Deutsch­land ent­schei­dend wich­tig, weil sie nicht an die Vor­ga­ben von MHG-Stu­die und DBK gebun­den sind, nur in Struk­tu­ren die Ursa­chen für Miss­bräu­che und Ver­tu­schung zu suchen. In der Stu­die wird kein ein­zi­ger deut­scher Bischof nament­lich zur Ver­ant­wor­tung gezo­gen. Ganz ande­res etwa im staat­li­chen Penn­syl­va­nia-Report zu Miss­brauchs­vor­fäl­len in sechs US-ame­ri­ka­ni­schen Diö­ze­sen. Dort wird der ehe­ma­li­ge Bischof von Pitts­burgh, Donald Wuerl, 200 Mal im Zusam­men­hang mit Ver­tu­schungs­vor­wür­fen genannt. Bis zu dem Zeit­punkt hat­te sich der zwi­schen­zeit­lich zum Erz­bi­schof von Washing­ton Ernann­te auf der Bis­tums­sei­te als Vor­kämp­fer für Miss­brauchs­auf­klä­rung fei­ern lassen.

Externe Untersuchungen entlarven das Narrativ von „systemischen Ursachen“ 

Ein­zel­ne deut­sche Bis­tü­mer haben inzwi­schen die not­wen­di­gen Schrit­te zu exter­nen Kon­troll­be­rich­ten ein­ge­lei­tet. In Mün­ster, Köln, Pader­born, Ham­burg, Mün­chen, Lim­burg und Essen sind ent­spre­chen­de Auf­trä­ge an Fach­leu­te ver­ge­ben. Im Bis­tum Lim­burg wur­de kürz­lich die Pro­jekt­do­ku­men­ta­ti­on: „Betrof­fe­ne hören – Miss­brauch ver­hin­dern. Kon­se­quen­zen aus der MHG-Stu­die“ ver­öf­fent­licht. Schon vor eini­gen Mona­ten hat­te das Bis­tum vor­ab einen juri­sti­schen Unter­su­chungs­be­richt des frü­he­ren Prä­si­den­ten des ört­li­chen Land­ge­richts zu einem Miss­brauchs­fall publi­ziert: 1986 wur­de der Pfar­rer Fritz B. zum Vor­mund sei­nes Cou­sins bestellt, des­sen Mut­ter gestor­ben war. Der Prie­ster miss­brauch­te den Jun­gen vom 11. bis zum 17. Lebens­jahr regel­mä­ßig, mei­stens in sei­nem Schlaf­zim­mer, aber auch auf Urlaubs­rei­sen. Als Fol­ge die­ser Sexu­al­ver­bre­chen litt der spä­te­re Stu­dent an Sui­zid­ge­dan­ken, die auch in Sui­zid­ver­su­chen mündeten.

Die­sem Fall von Miss­brauch an einem Jun­gen in der Zeit sei­ner Geschlechts­rei­fe ent­spricht ein Groß­teil aller ermit­tel­ten Miss­brauchs­op­fer. Aber in das kir­chen­spe­zi­fi­sche Deu­tungs­sche­ma der MHG-Stu­die passt der Miss­brauchs­fall gar nicht. Denn die vie­le Jah­re dau­ern­den sexu­el­len Über­grif­fe des Pfar­rers Fritz B. waren nicht durch „unkon­trol­lier­te Emo­tio­nen“ bedingt, wie die Stu­die für die mei­sten Fäl­le behaup­tet. Sie waren offen­bar geplant und gewollt. Als Erklä­rung braucht man auch kein kle­ri­ka­li­sti­sches Struk­tur­merk­mal bemü­hen, nach dem der Prie­ster sei­ne Domi­nanz qua Amt und Wei­he zur Gefü­gig­ma­chung des Jun­gen ein­ge­setzt hät­te. Der Pfar­rer nutz­te ein­fach die Nähe- und Ver­wandt­schafts­be­zie­hung zu dem Opfer, wie das bei den weit­aus mei­sten sexu­el­len Über­grif­fen in der Gesell­schaft fest­zu­stel­len ist. Der Kern der pädo­kri­mi­nel­len Hand­lung bestand dar­in, dass ein erwach­se­ner Mann einen Min­der­jäh­ri­gen sechs Jah­re lang zur Befrie­di­gung sei­ner homo­se­xu­el­len Lust­be­dürf­nis­se miss­brauch­te. In die­sem Fall besteht eine gewis­se Ana­lo­gie zu den Taten des pädo­phi­len Miss­brauchs­ideo­lo­gen Hel­mut Kent­ler, der selbst sei­ne Adop­tiv- und Pfle­ge­söh­ne miss­brauch­te sowie an kom­mu­na­le Behör­den die Emp­feh­lung gab, Her­an­wach­sen­de bei Päd­era­sten „in Pfle­ge“ zu geben.

Untersuchungsauftrag: strukturelles Fehlverhalten und institutionelle Schuld…

Auch die Ver­tu­schungs­pra­xis der Lim­bur­ger Bis­tums­ver­ant­wort­li­chen ent­spricht nicht dem  MHG-Sche­ma von den „spe­zi­fi­schen Struk­tur­merk­ma­len des hier­ar­chisch-auto­ri­tä­ren Systems“: Der Per­so­nal­de­zer­nent Hel­mut Wan­ka han­del­te laut Unter­su­chungs­be­richt eigen­mäch­tig und ent­ge­gen den kirch­li­chen Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten: Er ver­schwieg die Miss­brauch­sta­ten des Pfar­rers vor dem Bischof und allen betei­lig­ten Ordi­na­ri­ats­stel­len und ver­tusch­te die ange­ord­ne­te The­ra­pie als „Aus­zeit“. Er ver­häng­te kei­ne Auf­la­gen nach der Rück­kehr an die alte Wir­kungs­stät­te und infor­mier­te nicht die Vor­ge­setz­ten nach der Ver­set­zung. In den Akten ließ er kei­ne Spu­ren des pädo­kri­mi­nel­len Ver­bre­chens ein­flie­ßen oder tilg­te sie. Dar­über hin­aus bedräng­te er das Opfer, auf Straf­an­zei­ge zu ver­zich­ten, und mach­te sich so der Straf­ver­ei­te­lung schuldig.

Das viel­glied­ri­ge Ver­tu­schungs­han­deln des Prä­la­ten war kein Ergeb­nis eines „kle­ri­kal-män­ner­bün­di­schen Netz­wer­kes“. Weni­ger pole­misch, dafür mit einem Popanz von Sozio­lo­gis­men waren die Auf­trä­ge für das Lim­bur­ger ‚Auf­ar­bei­tungs­pro­jekt‘ for­mu­liert: Die exter­nen Unter­su­chun­gen soll­ten die „Auf­ar­bei­tung von struk­tu­rel­lem Fehl­ver­hal­ten und insti­tu­tio­nel­ler Schuld in der Ver­gan­gen­heit auf­zei­gen“. Im Ergeb­nis soll­ten mit der Ankla­ge zu angeb­lich struk­tu­rel­lem und insti­tu­tio­nel­lem Fehl­ver­hal­ten die per­so­na­le Ver­ant­wor­tung von Lei­tungs­per­so­nen ver­tuscht werden.

… Ergebnis: individuelle Schuld und persönliche Schulderklärungen

Tat­säch­lich konn­te der Lim­bur­ger Jurist Gatz­ka zum vor­ge­stell­ten Fall kei­ne ‚miss­brauchs­be­gün­sti­gen­den Struk­tu­ren‘ vor­fin­den. Er fand im Gegen­teil her­aus: Der Per­so­nal­de­zer­nent hat­te sich mit sei­nem Ver­tu­schungs­han­deln über die insti­tu­tio­nel­len Regeln des Ordi­na­ri­ats hin­weg­ge­setzt. Die mögen ver­bes­se­rungs­wür­dig sein. Ins­be­son­de­re der Akten­füh­rung im Ver­ant­wor­tungs­be­reich von Bischof Kamph­aus wür­den ehe­ma­li­ge Mit­ar­bei­ter des Bis­tums ein „denk­bar schlech­tes Zeug­nis aus­stel­len“, weiß Dani­el Deckers in der FAZ vom 16.4.2019 zu berich­ten. Aber in die­sem Fall war das Ergeb­nis der Recher­chen des Juri­sten nichts ande­res als die indi­vi­du­el­le Schuld des Per­so­nal­de­zer­nen­ten. Hel­mut Wan­ka hat dar­auf mit einer per­sön­li­chen Schuld­er­klä­rung reagiert: „Ich bedau­re zutiefst, dass ich schwer­wie­gen­de Feh­ler in der Wahr­neh­mung und anschlie­ßen­den Ein­schät­zung eines nun fest­ste­hen­den schwe­ren sexu­el­len Miss­brauchs“ durch Pfar­rer Fritz B. gemacht habe.

Ein ähn­li­ches Schuld­ein­ge­ständ­nis hat Alt­bi­schof Franz Kamph­aus zu einem wei­te­ren Miss­brauchs­fall abge­ge­ben: Er hat­te einem Prie­ster aus dem Bis­tum Würz­burg eine Pfar­rei im Wester­wald über­tra­gen – trotz vor­lie­gen­der Miss­brauchs­vor­wür­fe. Nach neu­en Gerüch­ten zu sexu­el­len Über­grif­fen ließ Kamph­aus nicht wei­ter ermit­teln, son­dern den Pfar­rer in die Kli­nik­seel­sor­ge ver­set­zen und dann ins Hei­mat­bis­tum abschie­ben. Spä­ter ver­üb­te der Mann im Bis­tum Bam­berg wei­te­re Miss­brauch­sta­ten. Er wur­de dafür straf­recht­lich ver­ur­teilt und kirch­lich mit der Höchst­stra­fe der Lai­sie­rung belegt. Wolf­die­ter W. war offen­sicht­lich ein pädo­kri­mi­nel­ler Seri­en­tä­ter, des­sen Trei­ben durch die laxen Ermitt­lun­gen und ver­tu­schen­den Ver­set­zun­gen über Jahr­zehn­te ver­län­gert wurde.

Auch in die­sem Fall waren es offen­sicht­lich nicht ‚fehl­ver­hal­ten­de Struk­tu­ren oder insti­tu­tio­nel­le Schuld‘, bei dem die han­deln­den Per­so­nen nur die Voll­zugs­or­ga­ne der System­vor­ga­ben gewe­sen wären. Son­dern der Bischof hat­te die Frei­heit, aber auch die ethi­sche Pflicht, ganz anders zu ent­schei­den, als er es tat. Daher nahm Franz Kamph­aus die vol­le Ver­ant­wor­tung für sei­ne Fehl­ent­schei­dun­gen auf sich: 

„Der Ein­satz des Prie­sters in der Seel­sor­ge und sei­ne spä­te­re Ver­set­zung waren schwe­re Feh­ler. Hier habe ich schwe­re Schuld auf mich gela­den. Opfern wäre Miss­brauch erspart geblieben.“

Die Fehleinschätzungen der MHG-Studie werden schlagartig klar

An die­sen bei­den Fall­bei­spie­len von sexu­el­lem Miss­brauch und ihrer Behand­lung durch die bischöf­lich Ver­ant­wort­li­chen wer­den exem­pla­risch die Fehl­ein­schät­zun­gen der MHG-Stu­die schlag­ar­tig klar – eben­so die auf den MHG-Emp­feh­lun­gen auf­bau­en­den Bis­tums­pro­jek­te sowie die Forums­the­men des Syn­oda­len Wegs:

  • Für die sexu­el­len Miss­brauch­sta­ten von Kle­ri­kern sind in erster Linie nicht anony­me kirch­li­che Struk­tu­ren ver­ant­wort­lich, son­dern wie in allen ande­ren gesell­schaft­li­chen Berei­chen auch die jewei­li­gen erwach­se­nen pädo­kri­mi­nel­len Täter, die für ihre sexu­el­len Bedürf­nis­se Min­der­jäh­ri­ge missbrauchen.
  • Das Ver­heim­li­chen und Ver­tu­schen von Miss­brauchs­fäl­len durch die jewei­li­gen Bis­tums­lei­tun­gen ist nicht auf ein hier­ar­chisch-auto­ri­tä­res System abzu­schie­ben oder als struk­tu­rell-insti­tu­tio­nel­les Fehl­ver­hal­ten zu ver­flüch­ti­gen, son­dern es waren Bischö­fe, Gene­ral­vi­ka­re oder Per­so­nal­de­zer­nen­ten, die indi­vi­du­ell schwer­wie­gen­de Feh­ler gemacht und Schuld auf sich gela­den haben.

Zeitgeistige Verharmlosung von ‚einvernehmlichem‘ Sex mit Kindern nach 1968

Es bleibt aller­dings die Fra­ge, war­um sol­che ange­se­he­nen, enga­gier­ten, auf­ge­klär­ten und moder­nen Bischö­fe wie Franz Kamph­aus, die sich „im Ein­satz für Men­schen­wür­de und ‑rech­te von nie­man­dem über­tref­fen lie­ßen“ (Dani­el Deckers am 16. 4. 2019 in der FAZ), die die Men­schen­wür­de von Miss­brauchs­op­fern so leicht­fer­tig preis­ga­ben. In Kamphaus­ens gro­ßem Her­kunfts­bis­tum Mün­ster waren damals eine Anzahl über­grif­fi­ger Geist­li­cher zu ver­zeich­nen. Die hono­ri­gen Bischö­fe Ten­h­um­berg und Lett­mann waren in meh­re­re Ver­tu­schungs­fäl­le ver­wickelt. Weih­bi­schof This­sen, spä­ter Erz­bi­schof von Ham­burg, und der amtie­ren­de Bischof Genn bekann­ten sich kürz­lich schul­dig, bei Miss­brauchs­fäl­len in ihrem Ver­ant­wor­tungs­be­reich „ver­hee­ren­de Feh­ler“ gemacht zu haben. 

Der inzwi­schen eme­ri­tier­te Prä­lat Wer­ner This­sen erläu­ter­te in sei­nem Ent­schul­di­gungs­schrei­ben die Motiv­la­ge sei­nes dama­li­gen Fehl­ver­hal­tens: Auf einer Per­so­nal­kon­fe­renz sei auf die Fra­ge: „Muss der Täter denn nicht bestraft wer­den?“ die von allen akzep­tier­te Ant­wort gewe­sen: „Der hat sich durch sein Ver­ge­hen am mei­sten schon selbst bestraft“. Hin­ter die­sem Ein­ver­neh­men steck­te die zeit­ty­pi­sche Ver­harm­lo­sung von sexu­el­len Nah­be­zie­hun­gen zwi­schen Erwach­se­nen und Kin­dern. Nach Aus­kunft des Foren­si­kers Hans-Lud­wig Krö­ber wur­den damals im staat­li­chen Justiz­be­reich rela­tiv gerin­ge Stra­fen für Über­grif­fe an Min­der­jäh­ri­gen unter­halb der Pene­tra­ti­on aus­ge­spro­chen, mei­stens als Geld­stra­fe oder auf Bewäh­rung aus­ge­setzt. In der oben erwähn­ten Bis­tums­recht­fer­ti­gung war zwar wei­ter­hin von ‚Ver­ge­hen‘ und ‚Stra­fe‘ die Rede, aber eine förm­li­che Bestra­fung kirch­li­cher­seits oder vom Staat für ein ‚rela­tiv klei­nes Ver­ge­hen‘ wur­de als nicht zeit­ge­mäß emp­fun­den. Was von heu­te aus gese­hen als per­fi­de Ver­tu­schungs­pra­xis erscheint, die Ver­set­zun­gen in ent­fern­te Pfar­rei­en, ande­re Bis­tü­mer oder gar ins Aus­land, wur­de damals unter der Kate­go­rie „Straf­ver­set­zun­gen“ als aus­rei­chen­de Sank­ti­on angesehen.

Die Zeitströmung der ‚sexuellen Revolution‘ beeinflusste auch die Kirche

Ohne die Berück­sich­ti­gung von zeit­geist­hi­sto­ri­schen Strö­mun­gen und kul­tur­po­li­ti­schen Ten­den­zen der dama­li­gen Gesell­schaft sind weder die signi­fi­kan­te Zunah­me von Miss­bräu­chen nach 1968 noch die laxe Sank­tio­nie­rung in den Insti­tu­tio­nen zu ver­ste­hen. (Die­se Ein­be­zie­hung von zeit­hi­sto­ri­schen Zusam­men­hän­gen klam­mert die MHG-Stu­die aus. Offi­zi­el­le Kir­chen­pu­bli­ka­tio­nen reagie­ren bis heu­te gereizt bis aggres­siv, wenn – wie kürz­lich von Papst em. Bene­dikt – der moral­po­li­ti­sche Ein­fluss etwa der 68er the­ma­ti­siert wird.) 

Seit den frü­hen 70er Jah­ren for­der­ten die libe­ra­len Markt­schrei­er auf dem „gro­ßen Basar“ der sexu­el­len Befrei­ung aus­drück­lich die Abschaf­fung des Para­gra­phen zur Unzucht mit Min­der­jäh­ri­gen. Zahl­rei­che Sexu­al­wis­sen­schaft­ler, renom­mier­te Phi­lo­so­phen, ange­se­he­ne Lite­ra­ten, pro­gres­si­ve Fil­me­ma­cher sowie Tei­le der Grü­nen-Par­tei, der FDP und sogar des Kin­der­schutz­bun­des waren der Mei­nung, „ein­ver­nehm­li­cher Sex“ zwi­schen Erwach­se­nen und Kin­dern sei nicht schäd­lich, son­dern för­der­lich für bei­de Sei­ten. Der beson­ders in der evan­ge­li­schen Kir­che hoch ange­se­he­ne Sexu­al­for­scher Hel­mut Kent­ler rühm­te sich noch in den 90er Jah­ren, als staat­lich aner­kann­ter Sach­ver­stän­di­ger bei allen Ankla­gen zu Kin­des­miss­brauch Frei­spruch für die Täter erwirkt zu haben.

In der katho­li­schen Kir­che konn­te die­se Unschulds­the­se bei Sex mit Kin­dern offi­zi­ell nicht Fuß fas­sen – außer im flä­mi­schen Bel­gi­en. Dort wur­de Mit­te der 80er Jah­re unter der Patro­na­ge des spä­te­ren Kar­di­nals Dan­neels ein Arbeits­kreis Pädo­phi­lie gegrün­det, der sei­ne miss­brauchs­för­dern­den Bei­trä­ge in der flä­mi­schen Kir­chen­zei­tung mit 1,5 Mil­lio­nen Lesern ver­brei­ten konn­te. Noch in den 90er Jah­ren geneh­mig­te die bel­gi­sche Bischof­kon­fe­renz ein Reli­gi­ons­buch, in dem man die sexu­el­le Lust­sti­mu­lie­rung von Kin­dern und Klein­kin­dern gut­hieß. Erst das Ver­dikt der römi­schen Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on unter der Lei­tung von Kar­di­nal Ratz­in­ger been­de­te die pädo­phi­len Exzes­se in der flä­mi­schen Kirche.

Das Bei­spiel Bel­gi­en zeigt, wie anfäl­lig pro­gres­si­ve Kir­chen­krei­se für sexu­al­li­be­ra­le Strö­mun­gen der Zeit waren. Wenn auch die Pädo­phi­len­pro­pa­gan­da in offi­zi­el­len deut­schen Kir­chen­krei­sen nicht ver­tre­ten wur­den – die zeit­gei­sti­gen Ten­den­zen libe­ra­ler Sexua­li­täts­po­li­tik hin­ter­lie­ßen in den Köp­fen von Moral­theo­lo­gen, Semi­na­ri­sten, Prie­stern und Bischö­fen ihre Spu­ren. Mög­li­cher­wei­se wur­de damals bei den Jung­prie­stern Kamph­aus und This­sen jene lax-libe­ra­le Hal­tung geprägt, die sie spä­ter als bischöf­li­che Lei­tungs­ver­ant­wort­li­che an den Tag legten.

Text: Hubert Hecker
Bild: Youtube/​DBK (Screen­shot)


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1 Kommentar

  1. Sor­ry aber der Titel ist irreführend.
    Das ist kein Irr­weg son­dern akri­bisch geplan­te Apostasie.
    Die „deut­sche katho­li­sche Kir­che“ ist schon lan­ge nicht mehr katholisch.

Kommentare sind deaktiviert.