Der deutsche Synodale Irrweg – zum Ersten

Die defizitäre MHG-Studie führt auf den Synodalen Irrweg – Eine Revisionsdebatte ist unumgänglich


Die umstrittene MHG-Studie als Teppichausroller für den nicht minder umstrittenen Synodalen Weg. Falsche Prämissen führen zwangsläufig zu falschen Schlußfolgerungen.

Von Hubert Hecker.

Anzei­ge

Für die The­men­wahl der Arbeits­krei­se des Syn­oda­len Wegs sind nach Aus­sa­ge der DBK-Bischö­fe die Ergeb­nis­se der MHG-Miss­brauchs­stu­die maß­geb­lich gewe­sen: Die Grün­de des sexu­el­len Miss­brauchs Min­der­jäh­ri­ger durch Kle­ri­ker sei­en laut den For­schern in Struk­tur­män­geln der Kir­che zu suchen, ins­be­son­de­re in der zöli­ba­t­ä­ren Lebens­form der Prie­ster, der Ämter- und Macht­fül­le von Kle­ri­kern sowie der kirch­li­chen Sexualmoral.

Sol­che Ansich­ten wur­den bereits vor zehn Jah­ren von der Bou­le­vard­pres­se ver­tre­ten. Bei dem Medi­ensturm im Früh­jahr 2010 nach Bekannt­wer­den der Miss­brauchs­fäl­le in der Ber­li­ner Cani­sius­schu­le pro­pa­gier­ten vie­le Medi­en im Skan­dal­mo­dus die Mei­nung, der kirch­li­che Bin­nen­raum sei eine Brut­stät­te für sexu­el­le Über­grif­fe. Ins­be­son­de­re der Zöli­bat sowie die stren­ge kirch­li­che Sexu­al­leh­re wür­den sexu­el­len Miss­brauch begün­sti­gen, wenn nicht her­vor­brin­gen. Die „Schuld der Kir­che“ als Insti­tu­ti­on, so titel­te damals die Frank­fur­ter Neue Presse.

Die media­le Stim­mungs­ma­che zeig­te Wir­kung. Nach einer Umfra­ge im Som­mer 2010 äußer­ten 56 Pro­zent der Befrag­ten die Mei­nung, sexu­el­le Miss­bräu­che wür­den in der Kir­che häu­fig vor­kom­men, ins­be­son­de­re von über­grif­fi­gen Priestern.

Wissenschaftliche Studien: Der Zölibat bedeutet Schutz vor Missbrauch

Dage­gen mel­de­ten sich schon bald nam­haf­te Wis­sen­schaft­ler mit wis­sen­schaft­li­chen Stu­di­en zu Wort. Der foren­si­sche Psych­ia­ter Prof. Hans-Lud­wig Krö­ber und der Kri­mi­no­lo­ge Prof. Chri­sti­an Pfeif­fer kamen auf­grund von eige­nen Erhe­bun­gen unab­hän­gig von­ein­an­der zu dem Ergeb­nis, dass die Grup­pe der zöli­ba­t­ä­ren Prie­ster signi­fi­kant weni­ger häu­fig in Miss­brauchs­ver­hal­ten ver­wickelt ist als ande­re Män­ner der ent­spre­chen­den Alters­grup­pen. Nach Prof. Krö­ber sind die Miss­brauchs­zah­len bei katho­li­schen Geist­li­chen 36 Mal nied­ri­ger als beim männ­li­chen Durch­schnitt der Bevöl­ke­rung. Der Foren­si­ker ließ sich mit dem poin­tier­ten Dik­tum zitie­ren, man wer­de „eher vom Küs­sen schwan­ger als vom Zöli­bat pädophil“.

Eine im Okto­ber 2012 ver­öf­fent­lich­te Stu­die von vier Foren­sik-Pro­fes­so­ren unter der Lei­tung von Nor­bert Ley­graf bestä­tig­te die­se Ergeb­nis­se mit dem Resümee: 

„Eine Kop­pe­lung der Debat­te um sexu­el­len Miss­brauch durch Geist­li­che und des Zöli­bats ent­behrt jeg­li­cher wis­sen­schaft­li­chen Grund­la­ge. Die Ver­ant­wor­tung für sexu­el­le Miss­brauchs­hand­lun­gen ist bei den Tätern zu suchen und kann nicht auf die Insti­tu­ti­on ‚katho­li­sche Kir­che’ über­tra­gen wer­den, wie es in der der­zei­ti­gen media­len Bericht­erstat­tung häu­fig der Fall ist. Sexu­al­de­lik­te wer­den von den unter­schied­lich­sten Berufs­grup­pen began­gen (z. B. auch Poli­zi­sten, Rich­tern, Ärz­ten, Päd­ago­gen u. v. a. m), den­noch stellt man nicht das Rechts­sy­stem oder eine ganz Pro­fes­si­on in Frage…“

In den Sportvereinen sollte der Zölibat abgeschafft werden!

Neben den Wis­sen­schaft­lern wie­sen ver­ein­zelt auch Publi­zi­sten wie Ali­ce Schwar­zer dar­auf hin, dass die mei­sten Miss­brauchs­fäl­le im Nah­be­reich der Fami­lie vor­kom­men sowie in ande­ren welt­li­chen Insti­tu­tio­nen. Doch nur sehr zöger­lich grif­fen die Medi­en sowie gesell­schaft­lich und poli­tisch Ver­ant­wort­li­che Schwar­zers Impuls zur Ent­hül­lung von sexu­el­len Über­grif­fen in allen gesell­schaft­li­chen Berei­chen auf. Erst nach und nach kam her­aus, was an Miss­hand­lun­gen und Miss­bräu­chen in welt­li­chen Inter­na­ten und Hei­men in West und Ost pas­siert ist. Publi­zier­te Über­grif­fe von Trai­nern und Grup­pen­lei­tern in Sport­ver­ei­nen und bei Pfad­fin­dern lie­ßen erah­nen, dass bis­her nur ein Zip­fel vom ver­brei­te­ten Miss­brauch ans Tages­licht gekom­men ist. Über­grif­fe wur­den im Bereich der sozia­len und medi­zi­ni­schen Pfle­ge, im TV‑, Film- und Show­ge­schäft bekannt. Die 20.000 poli­zei­lich ange­zeig­ten Miss­brauchs­fäl­le jähr­lich sind nur als ein Licht­ke­gel in einem gro­ßen Dun­kel­feld anzu­se­hen. Von bis zu einer Mil­li­on Betrof­fe­nen spricht Johan­nes W. Rörig, der Miss­brauchs­be­auf­trag­te der Bundesregierung. 

„In jeder Klas­se sit­zen zwei bis vier betrof­fe­ne Kin­der sexu­el­ler Gewalt“, stell­te eine Fach­frau im Deutsch­land­funk fest. 

Die Uni Ulm spricht in einer 2019 publi­zier­ten Stu­die von „200.000 Fäl­len sexu­el­len Miss­brauchs im (Brei­ten-) Sport“. Bei den Kader­ath­le­ten war sogar ein Drit­tel aller befrag­ten Sport­ler von sexua­li­sier­ter Gewalt betrof­fen. Das ermit­tel­te eine wis­sen­schaft­li­che Safe-Sport-Stu­die von 2017. 

Ange­sichts der hor­ren­den Miss­brauchs­zah­len quer durch alle Schich­ten und Insti­tu­tio­nen zeigt sich deut­lich die media­le Fehl­ein­schät­zung von 2010, die Grün­de für sexu­el­le Über­grif­fig­keit allein in spe­zi­fisch kirch­li­chen Struk­tu­ren zu suchen. Das bringt ein iro­nisch-sar­ka­sti­sches Wort auf den Punkt: „In den Sport­ver­ei­nen soll­te der Zöli­bat abge­schafft werden!“

Fehlerhafter Ansatz führt zu misslungener Studie

Doch genau auf die­sem fal­schen Pfad bewegt sich die MHG-Stu­die von 2018. Die For­scher aus Mann­heim, Hei­del­berg und Gie­ßen fokus­sie­ren sich im Ein­ver­neh­men mit der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz auf den popu­li­sti­schen Ansatz, allein inner­kirch­li­che Fak­to­ren für sexu­el­le Über­grif­fe ver­ant­wort­lich zu machen. So ist als wich­tig­stes qua­li­ta­ti­ves Pro­jekt­ziel for­mu­liert: „Die Iden­ti­fi­ka­ti­on und Ana­ly­se von Struk­tu­ren inner­halb der katho­li­schen Kir­che, die das Gesche­hen mög­li­cher­wei­se begün­stig­ten“ (MHG-Stu­die S. 22).

Die Stu­die ist an die­ser vor­ge­ge­be­nen Eng­füh­rung des Erklä­rungs­an­sat­zes geschei­tert. Sie muss­te miss­lin­gen bei dem oben dar­ge­stell­ten Wis­sen um die gesell­schaft­li­che Brei­te bei sexu­el­len Über­grif­fen. In zwei Teil­pro­jek­ten müs­sen die For­scher zuge­ben, dass sich die Miss­bräu­che in der Kir­che nach Art und Täter­ty­pen nicht von sexu­el­len Über­grif­fen in der Gesell­schaft unter­schei­den. Aber in den zusam­men­fas­sen­den Emp­feh­lun­gen der Stu­die behan­deln die Autoren die Kir­che wie eine abge­schlos­se­ne Insel ohne gesell­schaft­li­che Beein­flus­sung von außen. Bei einer unab­hän­gi­gen seriö­sen Unter­su­chung wären die Sexu­al­ver­ge­hen in einen zeit­hi­sto­ri­schen und kul­tur­po­li­ti­schen Erklä­rungs­zu­sam­men­hang gestellt wor­den – wie bei der 2019 publi­zier­ten Stu­die des Wis­sen­schaft­lers Hei­ner Keupp über die Oden­wald­schu­le. Aus wis­sen­schafts­ethi­schen Grün­den hät­ten die MHG-For­scher die vor­ge­ge­be­ne Ein­schrän­kung für die Inter­pre­ta­ti­on ihrer Daten nicht hin­neh­men dürfen.

Vor­der­grün­dig haben die Autoren die erwar­te­ten Auf­trags­er­geb­nis­se gelie­fert: Unter dem der Stu­die vor­an­ge­stell­ten Kapi­tel mit dem Titel ‚Zusam­men­fas­sung und Emp­feh­lun­gen‘ (MHG-Stu­die S. 3–20) sind die angeb­lich miss­brauchs­för­dern­den Struk­tur­ele­men­te wie kirch­li­che Sexu­al­leh­re, Zöli­bat, kle­ri­ka­ler Macht­miss­brauch und ande­re Punk­te skiz­ziert wor­den. In Wirk­lich­keit sind in die­se Pas­sa­gen „so gut wie alle wis­sen­schaft­lich unbe­leg­ten, aber popu­lä­ren For­de­run­gen eingegangen“.

Die­ses resü­mie­ren­de Urteil fällt der Psych­ia­ter, The­ra­peut und Theo­lo­ge Man­fred Lütz in sei­ner kri­ti­schen Ana­ly­se auf kath​.net unter der Über­schrift: „Lei­der spek­ta­ku­lär miss­lun­gen!“ Im Gegen­satz zur MHG-Stu­die belegt der Kri­ti­ker sei­ne The­sen. Nicht nur bei den vor­an­ge­stell­ten Emp­feh­lun­gen, auch an ein­zel­nen Teil­pro­jek­ten zeigt er Wider­sprü­che, wis­sen­schaft­li­che Defi­zi­te und unzu­rei­chen­de Metho­den auf. Sei­ne Kri­tik soll exem­pla­risch am zwei­ten Teil­pro­jekt (S. 55–130) dar­ge­stellt wer­den. Dar­in wird das Vor­ge­hen der MHG-Autoren deut­lich, wie sie Schuld und Ver­ant­wor­tung der Ein­zel­tä­ter auf die Insti­tu­ti­on Kir­che und ihre Struk­tu­ren abschieben.

Methodisch-wissenschaftliche Mängel des 2. Teilprojektes 

In dem betref­fen­den Kapi­tel wer­den Inter­views mit Miss­brauchs­tä­tern vor­ge­stellt. Die von einem Geron­to­lo­gen ent­wickel­te Art der Gesprächs­füh­rung bewer­tet Lütz als unge­eig­net für den foren­si­schen Unter­su­chungs­be­reich. Denn die empa­thisch-ver­ständ­nis­vol­len Inter­views luden die Miss­brauchs­tä­ter gera­de­zu ein, Ent­schul­di­gungs­stra­te­gien zu ver­fol­gen: Sie selbst hät­ten an den Über­grif­fen kei­ne oder nur wenig Schuld, son­dern die Gesell­schaft, die stren­ge katho­li­sche Sexu­al­mo­ral und ande­re kirch­li­che Zwän­ge hät­ten sie in eine emo­tio­na­le Dyna­mik zur Dis­po­si­ti­on für Miss­brauch­sta­ten gebracht. Die For­scher mach­ten sich die­ses Abschie­ben von indi­vi­du­el­ler Tat­ver­ant­wor­tung zu eigen – etwa mit der Behaup­tung, die mei­sten Miss­brauch­sta­ten sei­en unge­plant aus der unkon­trol­lier­ten „Inten­si­tät von Emo­tio­na­li­tät und Ero­tik“ ent­stan­den. Das Gegen­teil ist rich­tig, wie Lütz aus den sta­ti­sti­schen Daten des drit­ten Teil­pro­jekt der­sel­ben Stu­die nachweist: 

„83,1 Pro­zent der Taten waren geplant und nur 5,4 % spontan.“ 

Wei­ter­hin stellt Lütz fest: Indem die Autoren kri­tik­los die Selbst­exkul­pie­rung der Täter akzep­tier­ten, hebel­ten sie den ethisch-recht­li­chen Kon­sens aus, nach dem „ein erwach­se­ner Mann für sei­ne Taten aus­schließ­lich selbst ver­ant­wort­lich ist“.

Indem die Autoren die Beweis­füh­rung für die The­se von den miss­brauchs­be­gün­sti­gen­den objek­ti­ven Struk­tu­ren aus dem sub­jek­ti­ven Bestre­ben der Täter nach Selbst­recht­fer­ti­gung ablei­te­ten, war das Schei­tern die­ses Ansat­zes vor­pro­gram­miert. Aber die MHG-Autoren lie­ßen sich dadurch nicht von ihren kir­chen­kri­ti­schen Fabu­lie­run­gen abhal­ten. In den Schluss-Fol­ge­run­gen zu die­sem Teil­pro­jekt wird die Schuld­ver­schie­bung von den Tätern auf die Kir­che in Emp­feh­lun­gen gefasst. Lütz nennt sie einen „Tief­punkt“ wis­sen­schaft­li­chen Arbeitens: 

„Ohne jede Daten­grund­la­ge, auf­grund einer zufäl­lig zusam­men­ge­setz­ten kir­chen­kri­ti­schen Stich­pro­be“ von vor­wie­gend homo­se­xu­el­len Kle­ri­kern (72 Pro­zent der Inter­view­ten) und ihrer sub­jek­ti­ven Mei­nun­gen geben die Autoren „Ver­mu­tun­gen“ zum Besten: Die Hal­tung der katho­li­schen Kir­che zur Homo­se­xua­li­tät und „eine für Tei­le der römisch-katho­li­schen Kir­che cha­rak­te­ri­sti­sche Homo­pho­bie“ hät­ten „zum sexu­el­len Miss­brauch von Min­der­jäh­ri­gen bei­getra­gen haben können“.

Zusam­men­fas­sung der metho­disch-wis­sen­schaft­li­chen Män­gel die­ses Teilprojektes:

  • Die Zufalls­aus­wahl der Gesprächs­teil­neh­mer erlaubt kei­ne reprä­sen­ta­ti­ven und damit ver­all­ge­mei­nern­den Aussagen.
  • Die oben erwähn­ten Fol­ge­run­gen des Autors sind dem­nach nicht valide.
  • Die empa­thi­sche Gesprächs­füh­rung eig­net sich nicht für foren­si­sche Interviews. 
  • Sie ver­lei­te­te die For­scher zu einer nach­weis­lich fal­schen Motivbehauptung.
  • Sub­jek­ti­ve Mei­nun­gen der Täter kön­nen kei­ne wis­sen­schaft­li­chen Evi­denz­aus­sa­gen zu objek­ti­ven Struk­tu­ren begründen.
  • Die Akzep­tanz von Abschie­bung der Täter­ver­ant­wor­tung auf die Insti­tu­ti­on ist ein unethi­sches Vorgehen.

Das zentrale Projektziel wurde verfehlt

Neben dem 2. Teil­pro­jekt kri­ti­siert Lütz an wei­te­ren Groß­ka­pi­teln die wis­sen­schaft­li­che Soli­di­tät der jewei­li­gen Aus­füh­run­gen. Zum Teil­pro­jekt 6 etwa, dem „Kern des Gan­zen“ mit den Ergeb­nis­sen der Akten­ana­ly­se aus allen Diö­ze­sen Deutsch­lands, zeigt er „wis­sen­schaft­li­che Män­gel in der Daten­prä­sen­ta­ti­on“ auf. Dar­über hin­aus gibt es „küh­ne For­de­run­gen“, die nicht ein­mal „rudi­men­tär mit Daten belegt wer­den kön­nen“. Er stellt die Fra­ge, „wer das wis­sen­schaft­lich kon­trol­liert“ habe.

Dage­gen stellt der Kri­ti­ker an den Teil­pro­jek­ten 3 und 5 her­aus, dass sie „wirk­lich aus­sa­ge­kräf­tig“ bzw. „wis­sen­schaft­lich sehr sau­ber recher­chiert und auch inter­es­sant“ sind.

Es mag über­ra­schen, dass im 5. Teil­pro­jekt, in dem eine Über­sicht zu wis­sen­schaft­li­chen Miss­brauchs­stu­di­en gege­ben wird, eine indi­rek­te Kri­tik an dem Ansatz der MHG-Stu­die zu erken­nen ist. Dort wird resü­mie­rend fest­ge­stellt (S. 236): Die in der Lite­ra­tur unter­such­ten Taten zei­gen in vie­len Merk­ma­len kei­nen Unter­schied zwi­schen katho­li­schen und ande­ren Insti­tu­tio­nen. Die­ses wesent­li­che Unter­su­chungs­er­geb­nis steht im Wider­spruch zu dem Pro­jekt­ziel, nach dem spe­zi­fi­sche Struk­tur­merk­ma­le der katho­li­schen Kir­che signi­fi­kant Miss­brauch­sta­ten begün­sti­gen würden.

Auch die Ein­tei­lung der beschul­dig­ten Kle­ri­ker in drei Grund­ka­te­go­rien „las­sen sich in bereits publi­zier­te Typo­lo­gien von sexu­el­len Miss­brauchs­tä­tern außer­halb des kirch­li­chen Kon­tex­tes zuord­nen“ (S. 12). Nach die­ser Aus­sa­ge haben kirch­lich-insti­tu­tio­nel­le Gege­ben­hei­ten kei­nen beson­de­ren Erklä­rungs­wert für sexu­el­le Übergriffe. 

Als Resü­mee die­ser Ana­ly­se zu den Teil­pro­jek­ten ist fest­zu­stel­len: Das sub­stan­zi­el­le Pro­jekt­ziel, miss­brauchs­för­dern­de Struk­tur­ele­men­te der Kir­che nach­zu­wei­sen, kann die MHG-Stu­die in kei­nem Punkt ein­lö­sen. Weil die Erkennt­nis­se der ein­zel­nen Pro­jek­te von ver­schie­de­nen Pro­fes­so­ren nicht wirk­lich abge­stimmt und zusam­men­ge­führt wur­den, kommt es mehr­fach zu sich wider­spre­chen­den Aus­sa­gen gegen­über dem Pro­jekt­ziel, wie oben gezeigt.

Was die MHG-Stu­die auf 300 Sei­ten nicht erklä­ren kann, soll auf zwan­zig Sei­ten der „Zusam­men­fas­sung“ nach­ge­holt wer­den, ins­be­son­de­re unter dem Titel: „Kon­tex­tua­li­sie­rung der Befun­de im Hin­blick auf spe­zi­fi­sche Struk­tu­ren der katho­li­schen Kir­che“. Die For­scher stel­len in dem Kapi­tel zur Pro­jekt­struk­tur und Metho­de mit Recht fest, dass: „ein sta­ti­sti­scher Nach­weis kau­sa­ler Zusam­men­hän­ge zwi­schen ein­zel­nen Phä­no­me­nen nicht mög­lich“ sei. Aber in dem Abschnitt Kon­tex­tua­li­sie­rung machen sie genau das Unmögliche: 

Der Text „strotzt nur so von kau­sa­len Spe­ku­la­tio­nen“ (Lütz).

Der Fach­arzt für Neu­ro­lo­gie und Psych­ia­trie Horst Gann bestä­tigt die kri­ti­sche Ana­ly­se von Lütz. In einem Leser­brief im Deut­schen Ärz­te­blatt 40/​2019 wirft er der MHG-Stu­die man­geln­de Seriö­si­tät und Sorg­falt vor. 

Man habe den Ein­druck, dass es den Autoren der Stu­die dar­um ging, „auf schwa­cher Daten­ba­sis Kau­sal­zu­sam­men­hän­ge zu übli­chen kir­chen­kri­ti­schen The­men zu konstruieren“. 

Die Ein­schät­zung von der Vor­ein­ge­nom­men­heit der For­scher erläu­tert eine Fach­ärz­tin für psy­cho­so­ma­ti­sche Medi­zin an öffent­li­chen Äuße­run­gen von Prof. Dreß­ing mit dem Resü­mee, dass es der Stu­die offen­bar eher um eine anti­kirch­li­che Kam­pa­gne als um die Opfer gegan­gen sei. Prof. Hans-Lud­wig Krö­ber bemän­gelt in der Fach­zeit­schrift für Foren­si­sche Psych­ia­trie, dass die Stu­die den sta­ti­stisch nach­weis­ba­ren erheb­li­chen Rück­gang der Fall­zah­len in den bei­den letz­ten Jahr­zehn­ten ver­schweigt bzw. hin­weg­re­den will. Die „dra­sti­sche“ Redu­zie­rung von Miss­brauch­sta­ten im Raum der Kir­che, die stär­ker war als in der All­ge­mein­be­völ­ke­rung, ist auch auf die Prä­ven­ti­ons­be­mü­hun­gen der Kir­che zurück­zu­füh­ren. Das Ergeb­nis der wirk­sa­men kirch­li­chen Prä­ven­ti­on pass­te den For­schern wohl nicht in ihr kir­chen­po­li­ti­sches Konzept. 

Populäre kirchenkritische Behauptungen statt solider wissenschaftlicher Forschung

Zum The­ma Zöli­bat fällt die Stu­die weit hin­ter eine qua­li­ta­ti­ve wis­sen­schaft­li­che Erör­te­rung zurück: Die Miss­brauchs­zah­len bei Dia­ko­nen sprä­chen gegen den Zöli­bat. Eine ernst­haf­te For­schung müss­te zumin­dest berück­sich­ti­gen und her­aus­rech­nen, dass es für die Hälf­te des Unter­su­chungs­zeit­raums, also bis nach dem Kon­zil, kei­ne ver­hei­ra­te­ten Dia­ko­ne gab. Für die Erhär­tung ihrer Behaup­tun­gen hät­te sich eine seriö­se Stu­die mit den gegen­tei­li­gen The­sen ande­rer For­scher aus­ein­an­der­set­zen müs­sen. So bleibt es bei der schie­ren Behaup­tung, dass der Zöli­bat ein „Risi­ko­fak­tor“ für Miss­brauchs­hand­lun­gen sei. Lütz nennt das eine der „unbe­leg­ten, aber popu­lä­ren The­sen und For­de­run­gen“. In die­sem Fall ist an das Resü­mee der Ley­graf-Stu­die von 2012 zu erin­nern, wonach die Kop­pe­lung von sexu­el­lem Miss­brauch durch Geist­li­che und dem Zöli­bat jeg­li­cher wis­sen­schaft­li­chen Grund­la­ge entbehrt.

Die The­sen in dem Abschnitt „Kle­ri­ka­lis­mus“ (S. 13) sind erkenn­bar spe­ku­la­tiv. Die Ein­gangs­the­se: „Sexu­el­ler Miss­brauch ist vor allem auch Miss­brauch von Macht“ ist eben­so wenig aus den empi­ri­schen Daten der Stu­die abge­lei­tet wie die wei­te­re Behaup­tung: sexu­el­le Über­grif­fig­kei­ten sei­en ein Aus­wuchs der hier­ar­chisch-auto­ri­tä­ren Domi­nanz von Prie­stern, die qua Amt und Wei­he eine Macht­po­si­ti­on gegen­über Nicht-Geweih­ten ein­näh­men. Der Penn­syl­va­nia-Report belegt mit Namen und Bio­gra­phien das Gegen­teil: Ins­be­son­de­re die Seri­en-Miss­brauchs­tä­ter bahn­ten ihre Taten jeweils mit kum­pel­haf­ten Annä­he­run­gen an – einem offen­sicht­lich nicht-kle­ri­ka­len Ver­hal­ten. Einen ähn­li­chen Kum­pel-Kaplan und Miss­brauch­sprie­ster beschreibt Dani­el Deckers in der FAZ vom 15. 9. 2018. Prof. Hans-Lud­wig Krö­ber stellt in einem Fach­auf­satz fest, dass ein gro­ßer Teil von Miss­brauchs­tä­tern sich als „lin­ke, fort­schritt­li­che Leh­rer ver­stan­den, wel­che die restrik­ti­ve katho­li­sche Sexu­al­mo­ral als rück­schritt­lich kri­ti­sier­ten und den betrof­fe­nen Schü­lern ihre eige­ne sexu­el­le Über­grif­fig­keit als einen Akt sexu­el­ler Befrei­ung ein­zu­re­den ver­such­ten“. Die Stu­die will uns dage­gen mit spe­ku­la­ti­ven Über­le­gun­gen weis­ma­chen, dass kon­ser­va­tiv-auto­ri­tä­re Kle­ri­ker unter dem Vor­wand der kirch­li­chen Sexu­al­mo­ral der Haupt­typ der Miss­brauchs­tä­ter gewe­sen wäre. 

Als Bei­spiel für das „spe­zi­fi­sche Struk­tur­merk­mal“ von kle­ri­ka­lem Macht­miss­brauch wer­den „die im Teil­pro­jekt 6 genann­ten Ver­set­zungs- und Sank­tio­nie­rungs­prak­ti­ken genannt“. Es stimmt, dass die bischöf­li­chen Ver­ant­wort­li­chen bis 2010 Miss­brauchs­tä­ter mit oder ohne The­ra­pie um weni­ge Pro­zent­punk­te häu­fi­ger ver­setz­ten als Nicht-Beschul­dig­te. Doch die Behaup­tung, dass ein „auto­ri­tär-kle­ri­ka­les Amts­ver­ständ­nis“ zu Ver­set­zun­gen geführt haben könn­te, ist eine The­se ohne jeg­li­che Bele­ge. Nicht ein­mal ein Mini­mum von wis­sen­schaft­li­cher Erör­te­rung wird hier gelei­stet – etwa durch die Gegen­über­stel­lung von ande­ren säku­la­ren Erklä­rungs­an­sät­zen: Die bischöf­lich Ver­ant­wort­li­chen könn­ten einer­seits den ver­brei­te­ten Ein­schät­zun­gen von damals renom­mier­ten Sexu­al­wis­sen­schaft­lern wie Wolff, Barsch, Laut­mann, Kent­ler, Ber­nard, Sand­fort u. a. gefolgt sein, dass ein­ver­nehm­li­che Sexu­al­kon­tak­te zwi­schen Erwach­se­nen und Kin­dern letz­te­ren nicht scha­den wür­den. Des Wei­te­ren gaben damals nam­haf­te Psy­cho­lo­gen den Bischö­fen Rat­schlä­ge, die die MHG-Stu­die noch im Jah­re 2018 im Teil­pro­jekt 2 emp­fahl: „Fort- und Wei­ter­bil­dung, Super­vi­si­on, Gesprächs­grup­pen oder Psy­cho­the­ra­pie“ kön­nen dazu bei­tra­gen, dass pädo­phi­le Prä­fe­renz­stö­run­gen „gut kon­trol­liert und kom­pen­siert“ wer­den kön­nen. Zurück­ver­setzt in den dama­li­gen Kon­text müss­te bei die­sem Rat­schlag gefragt wer­den: War­um soll­ten die Bischö­fe dem Psy­cho­lo­gen­rat nicht fol­gen, ‚erfolg­reich the­ra­pier­te‘ Kle­ri­ker wie­der­ein­zu­set­zen und zu versetzen?

Jeden­falls ist die Behaup­tung, die frü­he­re Ver­set­zungs­pra­xis sei ein Beleg für kle­ri­ka­len Macht­miss­brauch, wie­der nur eine popu­lä­re Hypo­the­se, die in der Stu­die nicht ein­mal erör­tert wird, von Veri­fi­zie­rung ganz zu schweigen.

Homosexuelle Missbrauchskleriker entlasten – die kirchliche Sexuallehre anklagen

Ähn­lich ein­sei­tig-ver­engt wird der Befund inter­pre­tiert, nach dem mehr als zwei Drit­tel der Miss­brauch­ten männ­lich waren, über­wie­gend geschlechts­rei­fe Jun­gen. Immer­hin geben die Autoren, wenn auch ziem­lich ver­klau­su­liert zu, dass die­se Tat­sa­che nur mit einem beträcht­li­chen Anteil homo­se­xu­el­ler Geist­li­cher zu erklä­ren ist.

Bei der Ana­ly­se von Miss­brauchs­straf­ak­ten im Teil­pro­jekt 3 stell­te man fest, dass in säku­la­ren Insti­tu­tio­nen mit Betreu­ung von Kin­dern und Jugend­li­chen  – z. B. in Schu­len – der Anteil von homo­se­xu­el­len Miss­brauchs­tä­tern mit 6,4 Pro­zent schon deut­lich über der Homo­se­xu­el­len­quo­te in der Gesell­schaft lag. Bei den beschul­dig­ten Kle­ri­kern eru­ier­te die Stu­die eine Zahl von knapp 20 Pro­zent an über­grif­fi­gen Homo­se­xu­el­len. In einer Vor­stu­die hat­te der Lei­ter der MHG-Stu­die, Prof. Harald Dreß­ing, eine Unter­su­chung vor­ge­stellt, bei der etwa 40 Pro­zent der kle­ri­ka­len Miss­brauchs­tä­ter eine homo­phi­le Ori­en­tie­rung angaben.

Auch wenn man von einem über­pro­por­tio­na­len Anteil von Homo­se­xu­el­len bei Kle­ri­kern aus­geht – Schät­zun­gen spre­chen von 10 bis 20 Pro­zent –, ist deren Quo­te bei den Miss­brauchs­tä­tern noch ein­mal dop­pelt oder drei­fach so hoch. Dar­über hin­aus stei­gert der hohe Anteil von homo­se­xu­el­len Mehr­fach­tä­tern beträcht­lich die Anzahl von männ­li­chen Opfern mit dem Ergeb­nis, dass mehr als zwei Drit­tel der Opfer Jun­gen im geschlechts­rei­fen Alter (sind) und von homo­se­xu­el­len Kle­ri­kern miss­braucht wor­den sind.

Aber von die­sen Daten wol­len weder die Pro­fes­so­ren noch die DBK-Bischö­fe etwas hören. Statt­des­sen wie­der der Refrain: Ent­la­stung der Täter, Ankla­ge gegen die Kir­che: Weil die Kir­che homo­se­xu­el­le Bezie­hun­gen zwi­schen Erwach­se­nen ableh­ne, müss­ten die „ent­spre­chen­den Nei­gun­gen von Prie­stern ver­leug­net oder ver­steckt aus­ge­lebt“ wer­den. Wie­so soll das eine „Erklä­rung“ für den außer­or­dent­lich hohen Anteil von miss­brauch­ten puber­tie­ren­den Jun­gen durch ephe­b­o­phi­le bzw. homo­se­xu­el­le Kle­ri­ker sein? Auch für hete­ro­se­xu­el­le Zöli­ba­t­ä­re sind Bezie­hun­gen zu Frau­en nicht erlaubt. Müs­sen sie des­halb ihre Nei­gun­gen ‚ver­steckt aus­le­ben‘ und puber­tie­ren­de Mäd­chen miss­brau­chen? Schließ­lich wider­legt ein Ver­gleich mit der Oden­wald­schu­le den oben erwähn­ten Erklä­rungs­an­satz. Denn die libe­ra­le, reform­ori­en­tier­te UNESCO-Schu­le wies bei Akzep­tanz von Homo­se­xua­li­tät und offe­nen homo­se­xu­el­len Bezie­hun­gen von Lehr­kräf­ten sogar einen höhe­ren Miss­brauchs­grad an älte­ren Jun­gen auf als jede kirch­li­che Internatsschule.

Die von der Stu­die pro­pa­gier­te The­se, dass die Leh­re der Kir­che zu Homo­se­xua­li­tät den mas­sen­haf­ten Jun­gen-Miss­brauch durch homo­se­xu­el­le Kle­ri­ker begün­stigt hät­te, ist weder plau­si­bel noch bewie­sen, son­dern schlicht falsch. Und dar­auf will der syn­oda­le Arbeits­kreis eine ‚Neu­be­wer­tung der Homo­se­xua­li­tät‘ aufbauen? 

Man­fred Lütz kommt bei die­sen Argu­men­ta­tio­nen zu dem ver­nich­ten­den Urteil: „Der wis­sen­schaft­li­che Tief­punkt ist die ‚Zusam­men­fas­sung‘“. In Wirk­lich­keit sind in die­se Pas­sa­gen „so gut wie alle wis­sen­schaft­lich unbe­leg­ten, aber popu­lä­ren For­de­run­gen ein­ge­gan­gen (…) Man kann sich eigent­lich nicht vor­stel­len, dass irgend­ein Wis­sen­schaft­ler so etwas schreibt.“

Die wissenschaftlich defizitäre MHG-Studie weist die Synode in die Irre

Zum Schluss bleibt die Fra­ge, wes­halb die füh­ren­den DBK-Bischö­fe bei dem Pro­jekt die foren­sisch gebo­te­ne Ein­zel­ver­ant­wor­tung der Täter hint­an­stel­len und nur den Erklä­rungs­an­satz von inner­kirch­li­chen Struk­tu­ren in den Vor­der­grund gerückt haben woll­ten. Die­se Fra­ge­stel­lung wird in den näch­sten Bei­trä­gen die­ser Rei­he „Syn­oda­ler Irr­weg“ genau­er unter­sucht werden. 

Der Regens­bur­ger Bischof Rudolf Voder­hol­zer hat­te Recht, als er in sei­nem Rede­bei­trag zum Auf­takt der Syn­ode die Wis­sen­schaft­lich­keit der MHG-Stu­die infra­ge stell­te. Von die­sem feh­ler­haf­ten Aus­gangs­punkt kann der Syn­oda­le Weg nur in die Irre führen.

Ange­sichts die­ser offen­kun­di­gen Fehl­ent­wick­lung wäre ein ‚Wei­ter so‘ im Syn­oden­fahr­plan ein inak­zep­ta­bles Vor­ge­hen. Der Wech­sel im DBK-Vor­sitz und die Zeit der Coro­na-Kri­se soll­ten als Chan­ce für Besin­nung und Umkehr genutzt wer­den, um die Grund­la­gen und Zie­le des Syn­oda­len Wegs zu über­prü­fen. Als erster Schritt dahin erscheint es not­wen­dig, dass alle Syn­oda­len den kri­ti­schen Text von Man­fred Lütz gründ­lich stu­die­ren.  Vor dem näch­sten syn­oda­len Arbeits­tref­fen müss­te dann ernst­haft und ehr­lich das Basis­pro­gramm der Syn­ode dis­ku­tiert wer­den. Die Revi­si­ons­de­bat­te ist des­halb unum­gäng­lich, weil auf einer miss­lun­ge­nen Stu­die mit wis­sen­schaft­lich defi­zi­tä­ren Ansät­zen und Aus­füh­run­gen kein soli­der kirch­li­cher Reform­pro­zess auf­ge­baut wer­den kann. Es ist erneut zu erör­tern, ob nicht der Papst­brief mit sei­nen vie­len Anre­gun­gen als ein frucht­ba­rer Basis­text für den Weg zur drin­gend not­wen­di­gen Neue­van­ge­li­sie­rung der Kir­che in Deutsch­land der Syn­oden­ar­beit zugrun­de gelegt wer­den sollte. 

Text: Hubert Hecker
Bild: Syn­oda­ler Weg/​DBK (Screen­shots)


Der deut­sche Syn­oda­le Irr­weg – zum Ersten
Der deut­sche Syn­oda­le Irr­weg – zum Zwei­ten
Der deut­sche Syn­oda­le Irr­weg – zum Drit­ten
Der deut­sche Syn­oda­le Irr­weg – zum Vier­ten
Der deut­sche Syn­oda­le Irr­weg – zum Fünf­ten
Der deut­sche Syn­oda­le Irr­weg – zum Sechsten

Print Friendly, PDF & Email
Anzei­ge

Hel­fen Sie mit! Sichern Sie die Exi­stenz einer unab­hän­gi­gen, kri­ti­schen katho­li­schen Stim­me, der kei­ne Gel­der aus den Töp­fen der Kir­chen­steu­er-Mil­li­ar­den, irgend­wel­cher Orga­ni­sa­tio­nen, Stif­tun­gen oder von Mil­li­ar­dä­ren zuflie­ßen. Die ein­zi­ge Unter­stüt­zung ist Ihre Spen­de. Des­halb ist die­se Stim­me wirk­lich unabhängig.

Katho­li­sches war die erste katho­li­sche Publi­ka­ti­on, die das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch beleuch­te­te, als ande­re noch mit Schön­re­den die Qua­dra­tur des Krei­ses versuchten.

Die­se Posi­ti­on haben wir uns weder aus­ge­sucht noch sie gewollt, son­dern im Dienst der Kir­che und des Glau­bens als not­wen­dig und fol­ge­rich­tig erkannt. Damit haben wir die Bericht­erstat­tung verändert.

Das ist müh­sam, es ver­langt eini­ges ab, aber es ist mit Ihrer Hil­fe möglich.

Unter­stüt­zen Sie uns bit­te. Hel­fen Sie uns bitte.

Vergelt’s Gott!