Gastkommentar von Hubert Hecker
Die Bundesregierung hat Anfang des Jahres ein Eckpunktepapier für eine Reform des Abstammungsrechts vorgelegt. Dabei sollen scheinbar die bisher tragenden Grundsätze des Abstammungsrechts beibehalten werden. Tatsächlich wird in dem Regierungspapier ein Paradigmenwechsel angestrebt, wie die Rechtsprofessorin Dr. Judith Froese in ihrem FAZ-Beitrag vom 8. 2. 2024 in schlüssiger Argumentation darlegt.
Das bisher gültige Abstammungsrecht basiert auf dem naturrechtlichen Grundsatz, dass die leibliche Abstammung der maßgebende Bezugspunkt bei der rechtlichen Elternstellung sein soll. In diesem Sinne regelt das BGB im Paragraf 1591 z. B.: „Mutter eines Kindes ist (allein) die Frau, die es geboren hat.“ Damit ist allen LSBTQ-Bestrebungen, den Rechtsstatus einer Zweit-Mutter oder Mitmutterschaft einzuführen, vorerst ein Riegel vorgeschoben.
Auch bei der Vaterschaft soll die Zuordnung möglichst mit der leiblichen Abstammung übereinstimmen. In der Regel bildet die Ehe der Mutter mit einem Mann die tatsächlich-biologische Abstammung ab und wird somit als primärer Anerkennungsgrund für die rechtliche Vaterschaftsstellung akzeptiert. Im Zweifelsfall kann auch durch familiengerichtliche Feststellung nach einem genetischen Abstammungsgutachten die rechtliche Vaterschaft zugeordnet werden.
Wenn die gebärende Frau nicht verheiratet ist, kann die Vaterschaftszuordnung – drittens – auch durch einfache Anerkennung des Mannes geschehen, mit dem die Mutter zusammenlebt. Mit dieser Regelung im Sinne einer einfachen und frühzeitigen Zuordnung der Vaterschaft nimmt die Gesetzgebung die „sozial-familiäre Bindung“ als weiteren Bezugspunkt für die rechtliche Vaterschaftsbestimmung an, auch wenn sie damit in Kauf nimmt, dass rechtliche Vaterschaft und leibliche Abstammung nicht mehr in jedem Fall übereinstimmen.
Durch die sogenannten „neuen Familienkonstellationen“, insbesondere Patchworkfamilien aus Scheidungsehen sowie gleichgeschlechtliche Ehen, wird die rechtliche Architektur des Abstammungsrechts in Widersprüche verwickelt. So ist es etwa bei einer bestehenden sozial-familiären Beziehung zwischen einem Kind und dem rechtlichen Vater, der nicht leiblicher Vater des Kindes ist, dem leiblichen Vater nicht möglich, die Vaterschaft des biologisch kindfremden Mannes anzufechten.
Bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe zwischen zwei Männern, in der ein Mann der biologische Vater eines Kindes ist, wird der andere Mann kraft Ehe automatisch das zweite rechtliche Elternteil. Mit der Regelung „rechtliche Vaterschaft kraft Ehe“, die in einer normalen Ehe zwischen Mann und Frau/Mutter die leibliche Abstammung abbildet, führt eine „Ehe“ zwischen zwei Männern automatisch zum Gegenteil des bisher gültigen Rechtsgrundsatzes, nach dem die leibliche Abstammung der maßgebende Bezugspunkt bei der rechtlichen Elternstellung sein soll.
Wenn in einer gleichgeschlechtlichen „Ehe“ zwischen zwei Frauen eine der beiden per Insemination ein Kind zur Welt bringt, kann dagegen die zweite Frau weder in direkter noch in analoger Anwendung der gesetzlichen Regelung „Vaterschaft kraft Ehe“ Elternteil des Kindes werden, so der Bundesgerichtshof 2018. Sie kann auch keine Mit-Mutterschaft beanspruchen, weil Mutter eben nur die eine Frau ist, die das Kind geboren hat (siehe oben).
Solche Widersprüchlichkeiten resultieren aus der gesetzlichen Anerkennung von homosexuellen Partnerschaften als „Ehen“. Die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe war in sich schon ein willkürlicher Akt, der die Grundsätze des Naturrechts missachtete. Denn von Natur aus kann eine Ehe nur zwischen Mann und Frau geschlossen werden. Das ist darin begründet, dass nur aus einer normalen Ehe auf natürliche Weise Kinder erwachsen, deren Kindeswohl in ihrer familiären Sozialisation mit ihren leiblichen gegengeschlechtlichen Eltern, Vater und Mutter, am besten gewährleistet ist.
Die fatalen Folgen des willkürlichen Gesetzeskonstrukts von homosexuellen „Ehen“ zeigen sich bei der Einfügung in das Abstammungsrecht mit einem weiteren Abrücken vom Grundsatz der Übereinstimmung von leiblicher und rechtlicher Abstammung, wie oben gezeigt. Das Bundesverfassungsgericht mahnt aber den Gesetzgeber, das berechtigte Anliegen zu beachten, „Kindern ihre biologischen Eltern auch rechtlich so zuzuweisen, dass ihre Abstammung nicht im Widerspruch zu ihrer biologischen Zeugung auf zwei rechtliche Mütter oder Väter zurückgeführt wird.“
Die Bundesregierung unter Federführung des FDP-dominierten Justizministeriums schlägt dagegen diese Mahnung des Verfassungsgerichts in den Wind und will mit dem vorgelegten Eckpunktepapier noch weiter von den tragenden Grundsätzen des Abstammungsrechts abrücken.
Im Mittelpunkt der geplanten Neuerung steht die Einführung sogenannter Elternschaftsvereinbarungen. Damit kann durch beurkundete Vereinbarungen schon vor der Zeugung bestimmt werden, wer als zweiter Elternteil des Kindes eingesetzt wird. Das kann ein Mann oder eine Frau sein, der leibliche Vater oder jede andere beliebige Person. Damit wäre „die zweite Elternstelle sowohl unabhängig von der leiblichen Abstammung als auch losgelöst von sozial-familiären Bindungen zu bestimmen“, stellt Judith Froese fest.
Mit dieser Regelung wäre ein grundlegender Paradigmenwechsel eingeleitet: „Maßgebend wären weder die biologische noch die soziale Wirklichkeit, sondern allein der erklärte Wunsch, Eltern zu werden. Der Staat überließe es Privaten, über das Abstammungsverhältnis eines Kindes zu disponieren.“
„Aber darf die Zuordnung der rechtlichen Elternrolle tatsächlich vorrangig der privatautonomen Vereinbarung der Beteiligten unterliegen? Gleichsam als Vertrag über – und je nach Sichtweise: zugunsten oder zulasten – eines erst noch zu zeugenden Dritten?“
Die geplante Neuerung der Ampelkoalition bedeutet einen radikalen Bruch mit den bisherigen familienrechtlichen Prinzipien. Die Grundsätze des Abstammungsrechts in Form der Bezüge auf die leibliche Abstammung und die sozial-familiären Bindungen würden damit aufgehoben.
„An die Stelle dieser (objektiven) Wirklichkeit träte der bloße (subjektive) Wunsch, Eltern zu werden. Und das in einer Angelegenheit, die wie keine andere Rechte und fremdnützige Rechte miteinander verbindet.“ Die Rechtsprofessorin Froese beschließt ihre Ausführungen mit dem Appell: „Nicht Wünsche oder Vereinbarungen, sondern das Kindeswohl muss die maßgebliche Richtschnur bei einer Reform des Abstammungsrechts bilden.“
Ein weiterer gefährlichen Neuansatz in dem Eckpunktepapier des Justizministeriums besteht in der Ausweitung des „kleinen Sorgerechts“. Zukünftig sollen neben den Eltern bis zu zwei weitere nicht-verwandte Personen elternrechtliche Befugnisse ausüben können. So würden schließlich vier Personen, von den drei verwandtschaftlich kindfremd sein können, Sorgerecht über Kinder haben. Diese geplante Regelung ist ein verkappter Einstieg in eine beliebige Mehrelternschaft, deren Benennung aber vorerst noch vermieden wird.
Die Ampelregierung ist außerdem aktiv bei der Vorbereitungsarbeit, nach Vorgabe des Koalitionsvertrags die Einführung der Leihmutterschaft zu prüfen. Damit kommt sie den Wünschen von homosexuellen Männerpaaren nach, die nur über den Kauf von Mutterschaft an ein Kind herankommen können.
Mit der Einführung von Leihmutterschaft und unter Einbezug des kleinen Sorgerechts würde ein familienpolitisches Schreckensszenario am Horizont erscheinen: „Denkbar wären dann zum Beispiel vier Männer, die sich künftig zu Sorgeberechtigten eines Kindes erklären, ohne mit ihm in irgendeiner Weise verwandt zu sein. Damit entstünde ein ideales Einfallstor für Kinderhändler und Pädokriminelle, die nun legal per Adoption, Ausweitung des Sorgerechts oder Leihmutterschaft an beliebig viele Kinder kommen könnten.“ Das schrieb Hedwig von Beverfoerde in ihrem jüngsten Rundbrief der Organisation ‚Demo für alle‘. Weitere Informationen, Erklär-Videos, Flyer und Aktionsvorschläge zum Aufhalten der familienpolitischen Vorhaben der Ampelkoalition unter www.DemofuerAlle.de/Abstammung.
Bild: gesetze-im-internet.de (Screenshot)
Glücklicherweise lässt sich das alles wieder rückgängig machen. Traurig genug, wie unsäglich mittlerweile der Einfluss von Minderheiten geworden ist, die die einfachsten Regeln im Kosmos nicht verstehen. Es gibt nur zwei Geschlechter. Gott erschuf den Menschen als Mann und Frau. Auch den Atheisten, die sich an Darwin klammern, hat die Evolution nur zwei Geschlechter zu bieten.
Mittlerweile erkaufen sich homosexuelle Paare über Leihmütter Kinder, die sie der Mutter direkt nach der Geburt wegnehmen. Dabei ist die Mutter-Kind-Bindung gerade in den ersten Lebensjahren extrem wichtig für die Entwicklung des Kindes. Wir leben definitiv in der Endzeit. „Denn die Menschen werden selbstsüchtig sein, geldgierig, prahlerisch, hochmütig, Lästerer, den „Eltern“ ungehorsam, undankbar, gottlos, lieblos, unversöhnlich, verleumderisch, unenthaltsam, zuchtlos, dem Guten feind, treulos, leichtsinnig, aufgeblasen, das Vergnügen mehr liebend als Gott; dabei haben sie den Schein von Gottseligkeit, deren Kraft aber verleugnen sie.“ 2.Timotheus 3,2ff
All jene Genossen des Zeitgeists lesen doch bitte die erste Prophezeiung von Fatima und anschließend führen sie sich die Ereignisse vom 17.10.1917 zu Gemüte. Das Sonnenwunder ist physikalisch und astrophysikalisch nicht erklärbar und wurde von den drei Hirten- Kindern (!) auf den Tag und die Minute genau vorausgesagt. Das alles geschah vor ca. 50.000 Gläubigen und Kommunisten. Letztere waren der Hoffnung, dass nun die Mega-Blamage für das Christentum geschehe, nämlich nichts. Das Gegenteil traf ein! Jeder Jurist, der sich auf 50.000 Zeugen berufen kann, weiß, den Prozess kann er gar nicht verlieren.
Mit dem Sonnenwunder hat Gott daran erinnert, dass er der Herrscher über den Kosmos (Universum) ist! Da die Mutter Gottes das Sonnenwunder verkündete, hat Gott bezeugt, dass Christus sein Sohn ist.
Der Justizminister nennt sich Katholik. Sein Werk ist die Zerstörung der Familie. Eine gottlose Gesellschaft gegen das Kindeswohl. Ich habe den Familienbischo9f der DBK, Erzbischof Dr. Koch, Berlin angeschrieben, mit der Bitte mir zu sagen, wo ich die Stellungnahme der deutschen Bischöfe, der katholischen Kirche Deutschlands zu den Vorhaben des Bundesjustizministers Buschmann lesen kann. Derzeit gibt es keine, auch wird nicht öffentlich dazu diskutiert, aber die Gremien ZdK, etc. werden eingebunden und es ist noch nicht entschieden, ob es eine Stellungnahme geben wird. Das ist doch unglaublich traurig, hier wird die Familie zerstört, den Kindern schwer geschadet und die deutschen Bischöfe warten.…worauf? Daß die naturwidrigen Gesetze einer gottlosen Gesellschaft und Regierung verabschiedet werden? Die Bischöfe sollten die Gläubigen warnen, derartige Parteien zu wählen.
Danke für die Stellungnahme, die sehr gut die möglichen Konsequenzen der geplanten Reform des Abstammungsrechtes aufzeigt – es ist absolut unverständlich, dass die Regierung die Gefahren nicht sieht, weil sie das Gesetz (mal wieder) nicht zu Ende gedacht hat oder sie schlicht ignoriert, nicht sehen will. Denkbar ist, daß sie sich unter dem Druck der Homo- Lobby ganz deren Wünschen beugt:
Wie auch bei der vorgeburtlichen Kindstötung gilt „Selbstbestimmung“ nur für den Stärkeren, die Erwachsenen. Das Kind, das in einer Leih – oder „Mietmutter“ heranwächst, um postpartal abrupt von ihr und der vertrauten Umgebung entrissen zu werden, hat ebensowenig eine Stimme wie das zur Abtreibung freigegebene.
Und die Bedeutung der pränataln Entwicklung kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden, all die Eindrücke, die Stimmung der Mutter, die das Kind von Anfang an vorbewusst wahrnimmt, vermittelt durch Botenstoffe, die Berührungen, Geräusche, Gerüche, Musik und Stimmen prägen das Kind, stellen Bindung her (1).
Nach der Geburt wird jegliche Bindung durch Hautkontakt oder gar Stillen verhindert, wie Alexandra Linder berichtet (2), sondern erfolgt sofortige Trennung.
Selbst Tiere werden nicht so brutal vom Muttertier getrennt.
Für die Leihmütter gibt es erhebliche Gesundheitsrisiken durch notwendige Hormonbehandlungen und oft Kaiserschnitt – Geburten.
(1) Der Psychoanalytiker und Therapeut Dr. Ludwig Janus hat sich ein Berufsleben lang mit der Forschung zur psychischen Entwicklung von Ungeborenen beschäftigt und mehrere Bücher zum Thema geschrieben.
https://www.ludwig-janus.de/
Sendung in Radio Horeb:
Pränatale Psychologie: Was wir über das seelische Erleben von Ungeborenen wissen – Lebenshilfe mit Dr. Ludwig Janus, Psychoanalytiker und ärztlicher Psychotherapeut, 23.08.2022
(2) Kommerzielle Leihmutterschaft: Ein Kind um jeden Preis?
14.06.2022 Radio Horeb
Sendung Lebenshilfe – Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten – noch. Deshalb bestellen „Wunscheltern“ ein Kind für viel Geld im Ausland.
Für stolze Summen an Vermittlungsgebühren wird die passende Leihmutter organisiert, die in vitro-Zeugung des Embryos samt Implantation in die Gebärmutter, die Geburt und das Abholen des bestellten Babys. Alexandra Maria Linder vom Bundesverband Lebensrecht beschreibt uns in der Lebenshilfe, wie das Prozedere genau abläuft – und was es für konkrete Folgen für die Leihmutter und das Kind hat. Dabei erfahren wir auch, .. warum das Geschäft mit der Leihmutterschaft boomt – und warum Indien und Thailand die kommerzielle Leihmutterschaft wieder aus ihren Ländern verbannt haben.
Leihmutterschaft ist ein Milliardengeschäft,ein wachsender „Markt“. Sie verletzt die Menschenwürde:
https://bvlnewsletter.de/bestellt-erzeugt-bezahlt-und-ggf-storniert/?ref=der-newsletter-des-bundesverbands-lebensrecht-newsletter
„Abtreibung und Mietmutterschaft verletzen die unverlierbare Menschenwürde, indem der vorgeburtliche Mensch getötet oder zum Produkt gemacht wird. Dadurch gerät in Vergessenheit, was es bedeutet, Mensch zu sein (Personvergessenheit). Der Mensch wird von anderen Menschen wie eine Sache behandelt und so verdinglicht. Nur Dinge werden bestellt, erzeugt, bezahlt und gegebenenfalls entsorgt…
Im Jahr 2022 ist der weltweite Markt für Leihmutterschaft auf 14 Milliarden US-Dollar geschätzt worden. Bis 2032 wird erwartet, dass der Wert des Leihmutterschaftsmarktes weltweit auf 129 Milliarden US-Dollar ansteigen wird.“
Im Beitrag „Olivia – durch Leihmutterschaft produziert“ wird die Perspektive des Leihmutterkindes beleuchtet, ein berührendes Zeugnis.
https://youtu.be/EWCKzlIYBkk?si=j72QbXAzkryS9WIQ. 15 Min
Mit der in-vitro-Fertilisation wurde vor Jahren eine Tür geöffnet- mit unabsehbaren Folgen.
Regelmäßig werden der Frau mehr Eizellen entnommen und befruchtet, als schließlich eingesetzt werden – was geschieht mit den „überzähligen“, tiefgefrorenen Embryonen „im Wartestand“ ?
In Alabama wurde ein aufsehenerregendes Urteil gefällt:
Quelle: Newsletter des Bundesverbands Lebensrecht(23.2.24):
„In ihrem am Freitag veröffentlichten Urteil stellen die Richter fest, dass „extrauterine“ Embryonen – ungeborene Menschen, die sich „zum Zeitpunkt ihrer Tötung außerhalb einer biologischen Gebärmutter befinden“ – Kinder seien und in Alabama daher auch unter das Gesetz fallen, welches den unrechtmäßigen Tod von Minderjährigen regelt und ihren Eltern die Möglichkeit gibt, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Wie der Oberste Richter Tom Parker in seiner Urteilsbegründung schreibt, habe sich „das Volk von Alabama“ eine öffentliche Ordnung gegeben und in dieser erklärt, „dass ungeborenes menschliches Leben heilig ist.“ „Wir glauben, dass jeder Mensch vom Moment der Empfängnis an nach dem Bilde Gottes geschaffen ist, von ihm geschaffen, um sein Ebenbild widerzuspiegeln.“
Der katholische Präsident Biden will gegen das Urteil vorgehen:
„Washington/Tuscaloosa: US-Präsident Joe Biden hat das Urteil des Obersten Gerichtshofs des US-Bundesstaates Alabama scharf kritisiert. In einer vom Weißen Haus verbreiteten Presseerklärung sagte Biden: „Heute, im Jahr 2024, werden in Amerika Frauen von Notaufnahmen abgewiesen und gezwungen, Hunderte von Kilometern zu fahren, um eine medizinische Versorgung zu erhalten, während Ärzte eine strafrechtliche Verfolgung fürchten, wenn sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen. Und jetzt hat ein Gericht in Alabama den Zugang zu einigen Fruchtbarkeitsbehandlungen für Familien, die verzweifelt versuchen, schwanger zu werden, in Frage gestellt. Die Missachtung der Fähigkeit von Frauen, diese Entscheidungen für sich und ihre Familien zu treffen, ist empörend und inakzeptabel.“ Das Urteil der Höchstrichter sei, so Biden weiter, „eine direkte Folge der Aufhebung von Roe v. Wade“. Biden kündigte an, so lange für die „Freiheit der Frauen“ zu kämpfen, „bis wir den Schutz von Roe v. Wade im Bundesgesetz für alle Frauen in jedem Bundesstaat wiederhergestellt haben“..
Die Präsidentin des Verbandes für Unfruchtbarkeit, Barbara Collura, erklärte gegenüber dem Fernsehsender CNN, Ziel künstlicher Befruchtungen sei es, möglichst viele Embryos zu erzeugen. „Dadurch erhält man die größten Chancen für eine Schwangerschaft.“ Embryonen, die übrig blieben, würden für eine spätere Verwendung eingefroren. Wolle eine Familie keine weiteren Kinder, könne sie die Embryonen entsorgen lassen, anderen Paaren spenden oder der Wissenschaft zur Forschung zur Verfügung stellen.“
Vorsicht, welche Begriffe verwendet werden: Embryonen „entsorgen“..
„Der Tübinger Moraltheologe Franz-Josef Bormann hat sich dafür ausgesprochen, bei der Diskussion bioethischer Themen in der katholischen Kirche auf „Modevokabeln“ zu verzichten. Das berichtet „Communio online“. Bei Ausdrücken wie „reproduktive Gerechtigkeit“ und „reproduktive Autonomie“ handele es sich keineswegs um neutrale und daher philosophisch unschuldige Konstrukte zur Analyse komplexer Phänomene, sondern um politische Kampfbegriffe, denen eine ganz bestimmte Agenda eingeschrieben ist.“
Die Rechte der Ungeborenen werden beim Begriff „Reproduktive Gerechtigkeit“ eben nicht geschützt, sondern ein „Recht auf ein Kind“ postuliert.
Zugang zu „reproduktiven Rechten“ meint Empfängnisverhütung, Sterilisation, Abtreibung sollen frei zugänglich sein.
(Seit Jahrzehnten koppeln reiche Länder Entwicklungshilfe an diese Voraussetzungen, zur Bevölkerungskontrolle. Ein Vordenker für solche Programme war Henry Kissinger,der übrigens auch Mentor von Klaus Schwab war, bis zuletzt dem WEF verbunden.)
„Schwangerschaftsgewebe“ oder „Zellhaufen“ entmenschlicht das Kind, als sei es ein Tumor, der weggemacht wird, weil er stört. Das reduziert die Tötungshemmung.
Wenn es ein „Wunschkind“ ist, wird der Arzt nicht sagen, ich zeige Ihnen ihr Schwangerschaftsgewebe, die Ultraschallbilder vom Baby kommen ins Familienalbum.
„Schwangerschaftsunterbrechung“ statt Abtreibung insinuiert, die Schwangerschaft könne später fortgeführt werden.
„Werdendes Leben“ ist falsch, es handelt sich ja schon um ein Kind, das lebt und auch die Schwangere ist schon „Mutter“ und wird nicht erst dazu.
Es ist gut, wo es geht, der Täuschung begegnen durch klare Redeweise.