Die Regierung stellt Minderheitenwünsche von Erwachsenen über das Kindeswohl

Ampelregierung prüft Einführung der Leihmutterschaft, um Wünschen von männlichen Homopaaren nachzukommen


Der einschlägige Paragraph des BGB zur Definition von Mutterschaft
Der einschlägige Paragraph des BGB zur Definition von Mutterschaft

Gast­kom­men­tar von Hubert Hecker

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Die Bun­des­re­gie­rung hat Anfang des Jah­res ein Eck­punk­te­pa­pier für eine Reform des Abstam­mungs­rechts vor­ge­legt. Dabei sol­len schein­bar die bis­her tra­gen­den Grund­sät­ze des Abstam­mungs­rechts bei­be­hal­ten wer­den. Tat­säch­lich wird in dem Regie­rungs­pa­pier ein Para­dig­men­wech­sel ange­strebt, wie die Rechts­pro­fes­so­rin Dr. Judith Froe­se in ihrem FAZ-Bei­trag vom 8. 2. 2024 in schlüs­si­ger Argu­men­ta­ti­on darlegt.

Das bis­her gül­ti­ge Abstam­mungs­recht basiert auf dem natur­recht­li­chen Grund­satz, dass die leib­li­che Abstam­mung der maß­ge­ben­de Bezugs­punkt bei der recht­li­chen Eltern­stel­lung sein soll. In die­sem Sin­ne regelt das BGB im Para­graf 1591 z. B.: „Mut­ter eines Kin­des ist (allein) die Frau, die es gebo­ren hat.“ Damit ist allen LSBTQ-Bestre­bun­gen, den Rechts­sta­tus einer Zweit-Mut­ter oder Mit­mut­ter­schaft ein­zu­füh­ren, vor­erst ein Rie­gel vorgeschoben.

Auch bei der Vater­schaft soll die Zuord­nung mög­lichst mit der leib­li­chen Abstam­mung über­ein­stim­men. In der Regel bil­det die Ehe der Mut­ter mit einem Mann die tat­säch­lich-bio­lo­gi­sche Abstam­mung ab und wird somit als pri­mä­rer Aner­ken­nungs­grund für die recht­li­che Vater­schafts­stel­lung akzep­tiert. Im Zwei­fels­fall kann auch durch fami­li­en­ge­richt­li­che Fest­stel­lung nach einem gene­ti­schen Abstam­mungs­gut­ach­ten die recht­li­che Vater­schaft zuge­ord­net werden.

Wenn die gebä­ren­de Frau nicht ver­hei­ra­tet ist, kann die Vater­schafts­zu­ord­nung – drit­tens – auch durch ein­fa­che Aner­ken­nung des Man­nes gesche­hen, mit dem die Mut­ter zusam­men­lebt. Mit die­ser Rege­lung im Sin­ne einer ein­fa­chen und früh­zei­ti­gen Zuord­nung der Vater­schaft nimmt die Gesetz­ge­bung die „sozi­al-fami­liä­re Bin­dung“ als wei­te­ren Bezugs­punkt für die recht­li­che Vater­schafts­be­stim­mung an, auch wenn sie damit in Kauf nimmt, dass recht­li­che Vater­schaft und leib­li­che Abstam­mung nicht mehr in jedem Fall übereinstimmen.

Durch die soge­nann­ten „neu­en Fami­li­en­kon­stel­la­tio­nen“, ins­be­son­de­re Patch­work­fa­mi­li­en aus Schei­dungs­ehen sowie gleich­ge­schlecht­li­che Ehen, wird die recht­li­che Archi­tek­tur des Abstam­mungs­rechts in Wider­sprü­che ver­wickelt. So ist es etwa bei einer bestehen­den sozi­al-fami­liä­ren Bezie­hung zwi­schen einem Kind und dem recht­li­chen Vater, der nicht leib­li­cher Vater des Kin­des ist, dem leib­li­chen Vater nicht mög­lich, die Vater­schaft des bio­lo­gisch kind­frem­den Man­nes anzufechten.

Bei einer gleich­ge­schlecht­li­chen Ehe zwi­schen zwei Män­nern, in der ein Mann der bio­lo­gi­sche Vater eines Kin­des ist, wird der ande­re Mann kraft Ehe auto­ma­tisch das zwei­te recht­li­che Eltern­teil. Mit der Rege­lung „recht­li­che Vater­schaft kraft Ehe“, die in einer nor­ma­len Ehe zwi­schen Mann und Frau/​Mutter die leib­li­che Abstam­mung abbil­det, führt eine „Ehe“ zwi­schen zwei Män­nern auto­ma­tisch zum Gegen­teil des bis­her gül­ti­gen Rechts­grund­sat­zes, nach dem die leib­li­che Abstam­mung der maß­ge­ben­de Bezugs­punkt bei der recht­li­chen Eltern­stel­lung sein soll.

Wenn in einer gleich­ge­schlecht­li­chen „Ehe“ zwi­schen zwei Frau­en eine der bei­den per Inse­mi­na­ti­on ein Kind zur Welt bringt, kann dage­gen die zwei­te Frau weder in direk­ter noch in ana­lo­ger Anwen­dung der gesetz­li­chen Rege­lung „Vater­schaft kraft Ehe“ Eltern­teil des Kin­des wer­den, so der Bun­des­ge­richts­hof 2018. Sie kann auch kei­ne Mit-Mut­ter­schaft bean­spru­chen, weil Mut­ter eben nur die eine Frau ist, die das Kind gebo­ren hat (sie­he oben).

Sol­che Wider­sprüch­lich­kei­ten resul­tie­ren aus der gesetz­li­chen Aner­ken­nung von homo­se­xu­el­len Part­ner­schaf­ten als „Ehen“. Die Ein­füh­rung der gleich­ge­schlecht­li­chen Ehe war in sich schon ein will­kür­li­cher Akt, der die Grund­sät­ze des Natur­rechts miss­ach­te­te. Denn von Natur aus kann eine Ehe nur zwi­schen Mann und Frau geschlos­sen wer­den. Das ist dar­in begrün­det, dass nur aus einer nor­ma­len Ehe auf natür­li­che Wei­se Kin­der erwach­sen, deren Kin­des­wohl in ihrer fami­liä­ren Sozia­li­sa­ti­on mit ihren leib­li­chen gegen­ge­schlecht­li­chen Eltern, Vater und Mut­ter, am besten gewähr­lei­stet ist.

Die fata­len Fol­gen des will­kür­li­chen Geset­zes­kon­strukts von homo­se­xu­el­len „Ehen“ zei­gen sich bei der Ein­fü­gung in das Abstam­mungs­recht mit einem wei­te­ren Abrücken vom Grund­satz der Über­ein­stim­mung von leib­li­cher und recht­li­cher Abstam­mung, wie oben gezeigt. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt mahnt aber den Gesetz­ge­ber, das berech­tig­te Anlie­gen zu beach­ten, „Kin­dern ihre bio­lo­gi­schen Eltern auch recht­lich so zuzu­wei­sen, dass ihre Abstam­mung nicht im Wider­spruch zu ihrer bio­lo­gi­schen Zeu­gung auf zwei recht­li­che Müt­ter oder Väter zurück­ge­führt wird.“

Die Bun­des­re­gie­rung unter Feder­füh­rung des FDP-domi­nier­ten Justiz­mi­ni­ste­ri­ums schlägt dage­gen die­se Mah­nung des Ver­fas­sungs­ge­richts in den Wind und will mit dem vor­ge­leg­ten Eck­punk­te­pa­pier noch wei­ter von den tra­gen­den Grund­sät­zen des Abstam­mungs­rechts abrücken.

Im Mit­tel­punkt der geplan­ten Neue­rung steht die Ein­füh­rung soge­nann­ter Eltern­schafts­ver­ein­ba­run­gen. Damit kann durch beur­kun­de­te Ver­ein­ba­run­gen schon vor der Zeu­gung bestimmt wer­den, wer als zwei­ter Eltern­teil des Kin­des ein­ge­setzt wird. Das kann ein Mann oder eine Frau sein, der leib­li­che Vater oder jede ande­re belie­bi­ge Per­son. Damit wäre „die zwei­te Eltern­stel­le sowohl unab­hän­gig von der leib­li­chen Abstam­mung als auch los­ge­löst von sozi­al-fami­liä­ren Bin­dun­gen zu bestim­men“, stellt Judith Froe­se fest.

Mit die­ser Rege­lung wäre ein grund­le­gen­der Para­dig­men­wech­sel ein­ge­lei­tet: „Maß­ge­bend wären weder die bio­lo­gi­sche noch die sozia­le Wirk­lich­keit, son­dern allein der erklär­te Wunsch, Eltern zu wer­den. Der Staat über­lie­ße es Pri­va­ten, über das Abstam­mungs­ver­hält­nis eines Kin­des zu disponieren.“

„Aber darf die Zuord­nung der recht­li­chen Eltern­rol­le tat­säch­lich vor­ran­gig der pri­vat­au­to­no­men Ver­ein­ba­rung der Betei­lig­ten unter­lie­gen? Gleich­sam als Ver­trag über – und je nach Sicht­wei­se: zugun­sten oder zula­sten – eines erst noch zu zeu­gen­den Dritten?“

Die geplan­te Neue­rung der Ampel­ko­ali­ti­on bedeu­tet einen radi­ka­len Bruch mit den bis­he­ri­gen fami­li­en­recht­li­chen Prin­zi­pi­en. Die Grund­sät­ze des Abstam­mungs­rechts in Form der Bezü­ge auf die leib­li­che Abstam­mung und die sozi­al-fami­liä­ren Bin­dun­gen wür­den damit aufgehoben.

„An die Stel­le die­ser (objek­ti­ven) Wirk­lich­keit trä­te der blo­ße (sub­jek­ti­ve) Wunsch, Eltern zu wer­den. Und das in einer Ange­le­gen­heit, die wie kei­ne ande­re Rech­te und fremd­nüt­zi­ge Rech­te mit­ein­an­der ver­bin­det.“ Die Rechts­pro­fes­so­rin Froe­se beschließt ihre Aus­füh­run­gen mit dem Appell: „Nicht Wün­sche oder Ver­ein­ba­run­gen, son­dern das Kin­des­wohl muss die maß­geb­li­che Richt­schnur bei einer Reform des Abstam­mungs­rechts bilden.“

Ein wei­te­rer gefähr­li­chen Neu­an­satz in dem Eck­punk­te­pa­pier des Justiz­mi­ni­ste­ri­ums besteht in der Aus­wei­tung des „klei­nen Sor­ge­rechts“. Zukünf­tig sol­len neben den Eltern bis zu zwei wei­te­re nicht-ver­wand­te Per­so­nen eltern­recht­li­che Befug­nis­se aus­üben kön­nen. So wür­den schließ­lich vier Per­so­nen, von den drei ver­wandt­schaft­lich kind­fremd sein kön­nen, Sor­ge­recht über Kin­der haben. Die­se geplan­te Rege­lung ist ein ver­kapp­ter Ein­stieg in eine belie­bi­ge Meh­r­el­tern­schaft, deren Benen­nung aber vor­erst noch ver­mie­den wird.

Die Ampel­re­gie­rung ist außer­dem aktiv bei der Vor­be­rei­tungs­ar­beit, nach Vor­ga­be des Koali­ti­ons­ver­trags die Ein­füh­rung der Leih­mut­ter­schaft zu prü­fen. Damit kommt sie den Wün­schen von homo­se­xu­el­len Män­ner­paa­ren nach, die nur über den Kauf von Mut­ter­schaft an ein Kind her­an­kom­men können.

Mit der Ein­füh­rung von Leih­mut­ter­schaft und unter Ein­be­zug des klei­nen Sor­ge­rechts wür­de ein fami­li­en­po­li­ti­sches Schreckens­sze­na­rio am Hori­zont erschei­nen: „Denk­bar wären dann zum Bei­spiel vier Män­ner, die sich künf­tig zu Sor­ge­be­rech­tig­ten eines Kin­des erklä­ren, ohne mit ihm in irgend­ei­ner Wei­se ver­wandt zu sein. Damit ent­stün­de ein idea­les Ein­falls­tor für Kin­der­händ­ler und Pädo­kri­mi­nel­le, die nun legal per Adop­ti­on, Aus­wei­tung des Sor­ge­rechts oder Leih­mut­ter­schaft an belie­big vie­le Kin­der kom­men könn­ten.“ Das schrieb Hed­wig von Bever­foer­de in ihrem jüng­sten Rund­brief der Orga­ni­sa­ti­on ‚Demo für alle‘. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen, Erklär-Vide­os, Fly­er und Akti­ons­vor­schlä­ge zum Auf­hal­ten der fami­li­en­po­li­ti­schen Vor­ha­ben der Ampel­ko­ali­ti­on unter www​.Demo​fuer​Al​le​.de/​A​b​s​t​a​m​m​ung.

Bild: geset​ze​-im​-inter​net​.de (Screen­shot)

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4 Kommentare

  1. Glück­li­cher­wei­se lässt sich das alles wie­der rück­gän­gig machen. Trau­rig genug, wie unsäg­lich mitt­ler­wei­le der Ein­fluss von Min­der­hei­ten gewor­den ist, die die ein­fach­sten Regeln im Kos­mos nicht ver­ste­hen. Es gibt nur zwei Geschlech­ter. Gott erschuf den Men­schen als Mann und Frau. Auch den Athe­isten, die sich an Dar­win klam­mern, hat die Evo­lu­ti­on nur zwei Geschlech­ter zu bieten.
    Mitt­ler­wei­le erkau­fen sich homo­se­xu­el­le Paa­re über Leih­müt­ter Kin­der, die sie der Mut­ter direkt nach der Geburt weg­neh­men. Dabei ist die Mut­ter-Kind-Bin­dung gera­de in den ersten Lebens­jah­ren extrem wich­tig für die Ent­wick­lung des Kin­des. Wir leben defi­ni­tiv in der End­zeit. „Denn die Men­schen wer­den selbst­süch­tig sein, geld­gie­rig, prah­le­risch, hoch­mü­tig, Läste­rer, den „Eltern“ unge­hor­sam, undank­bar, gott­los, lieb­los, unver­söhn­lich, ver­leum­de­risch, unent­halt­sam, zucht­los, dem Guten feind, treu­los, leicht­sin­nig, auf­ge­bla­sen, das Ver­gnü­gen mehr lie­bend als Gott; dabei haben sie den Schein von Gott­se­lig­keit, deren Kraft aber ver­leug­nen sie.“ 2.Timotheus 3,2ff
    All jene Genos­sen des Zeit­geists lesen doch bit­te die erste Pro­phe­zei­ung von Fati­ma und anschlie­ßend füh­ren sie sich die Ereig­nis­se vom 17.10.1917 zu Gemü­te. Das Son­nen­wun­der ist phy­si­ka­lisch und astro­phy­si­ka­lisch nicht erklär­bar und wur­de von den drei Hir­ten- Kin­dern (!) auf den Tag und die Minu­te genau vor­aus­ge­sagt. Das alles geschah vor ca. 50.000 Gläu­bi­gen und Kom­mu­ni­sten. Letz­te­re waren der Hoff­nung, dass nun die Mega-Bla­ma­ge für das Chri­sten­tum gesche­he, näm­lich nichts. Das Gegen­teil traf ein! Jeder Jurist, der sich auf 50.000 Zeu­gen beru­fen kann, weiß, den Pro­zess kann er gar nicht verlieren.
    Mit dem Son­nen­wun­der hat Gott dar­an erin­nert, dass er der Herr­scher über den Kos­mos (Uni­ver­sum) ist! Da die Mut­ter Got­tes das Son­nen­wun­der ver­kün­de­te, hat Gott bezeugt, dass Chri­stus sein Sohn ist.

  2. Der Justiz­mi­ni­ster nennt sich Katho­lik. Sein Werk ist die Zer­stö­rung der Fami­lie. Eine gott­lo­se Gesell­schaft gegen das Kin­des­wohl. Ich habe den Familienbischo9f der DBK, Erz­bi­schof Dr. Koch, Ber­lin ange­schrie­ben, mit der Bit­te mir zu sagen, wo ich die Stel­lung­nah­me der deut­schen Bischö­fe, der katho­li­schen Kir­che Deutsch­lands zu den Vor­ha­ben des Bun­des­ju­stiz­mi­ni­sters Busch­mann lesen kann. Der­zeit gibt es kei­ne, auch wird nicht öffent­lich dazu dis­ku­tiert, aber die Gre­mi­en ZdK, etc. wer­den ein­ge­bun­den und es ist noch nicht ent­schie­den, ob es eine Stel­lung­nah­me geben wird. Das ist doch unglaub­lich trau­rig, hier wird die Fami­lie zer­stört, den Kin­dern schwer gescha­det und die deut­schen Bischö­fe warten.…worauf? Daß die natur­wid­ri­gen Geset­ze einer gott­lo­sen Gesell­schaft und Regie­rung ver­ab­schie­det wer­den? Die Bischö­fe soll­ten die Gläu­bi­gen war­nen, der­ar­ti­ge Par­tei­en zu wählen.

  3. Dan­ke für die Stel­lung­nah­me, die sehr gut die mög­li­chen Kon­se­quen­zen der geplan­ten Reform des Abstam­mungs­rech­tes auf­zeigt – es ist abso­lut unver­ständ­lich, dass die Regie­rung die Gefah­ren nicht sieht, weil sie das Gesetz (mal wie­der) nicht zu Ende gedacht hat oder sie schlicht igno­riert, nicht sehen will. Denk­bar ist, daß sie sich unter dem Druck der Homo- Lob­by ganz deren Wün­schen beugt:
    Wie auch bei der vor­ge­burt­li­chen Kinds­tö­tung gilt „Selbst­be­stim­mung“ nur für den Stär­ke­ren, die Erwach­se­nen. Das Kind, das in einer Leih – oder „Miet­mut­ter“ her­an­wächst, um postpar­tal abrupt von ihr und der ver­trau­ten Umge­bung ent­ris­sen zu wer­den, hat eben­so­we­nig eine Stim­me wie das zur Abtrei­bung freigegebene.

    Und die Bedeu­tung der prä­na­taln Ent­wick­lung kann gar nicht hoch genug ein­ge­schätzt wer­den, all die Ein­drücke, die Stim­mung der Mut­ter, die das Kind von Anfang an vor­be­wusst wahr­nimmt, ver­mit­telt durch Boten­stof­fe, die Berüh­run­gen, Geräu­sche, Gerü­che, Musik und Stim­men prä­gen das Kind, stel­len Bin­dung her (1).

    Nach der Geburt wird jeg­li­che Bin­dung durch Haut­kon­takt oder gar Stil­len ver­hin­dert, wie Alex­an­dra Lin­der berich­tet (2), son­dern erfolgt sofor­ti­ge Trennung.
    Selbst Tie­re wer­den nicht so bru­tal vom Mut­ter­tier getrennt.

    Für die Leih­müt­ter gibt es erheb­li­che Gesund­heits­ri­si­ken durch not­wen­di­ge Hor­mon­be­hand­lun­gen und oft Kai­ser­schnitt – Geburten.

    (1) Der Psy­cho­ana­ly­ti­ker und The­ra­peut Dr. Lud­wig Janus hat sich ein Berufs­le­ben lang mit der For­schung zur psy­chi­schen Ent­wick­lung von Unge­bo­re­nen beschäf­tigt und meh­re­re Bücher zum The­ma geschrieben.
    https://​www​.lud​wig​-janus​.de/

    Sen­dung in Radio Horeb:
    Prä­na­ta­le Psy­cho­lo­gie: Was wir über das see­li­sche Erle­ben von Unge­bo­re­nen wis­sen – Lebens­hil­fe mit Dr. Lud­wig Janus, Psy­cho­ana­ly­ti­ker und ärzt­li­cher Psy­cho­the­ra­peut, 23.08.2022

    (2) Kom­mer­zi­el­le Leih­mut­ter­schaft: Ein Kind um jeden Preis?
    14.06.2022 Radio Horeb

    Sen­dung Lebens­hil­fe – Leih­mut­ter­schaft ist in Deutsch­land ver­bo­ten – noch. Des­halb bestel­len „Wunsch­el­tern“ ein Kind für viel Geld im Ausland.
    Für stol­ze Sum­men an Ver­mitt­lungs­ge­büh­ren wird die pas­sen­de Leih­mut­ter orga­ni­siert, die in vitro-Zeu­gung des Embry­os samt Implan­ta­ti­on in die Gebär­mut­ter, die Geburt und das Abho­len des bestell­ten Babys. Alex­an­dra Maria Lin­der vom Bun­des­ver­band Lebens­recht beschreibt uns in der Lebens­hil­fe, wie das Pro­ze­de­re genau abläuft – und was es für kon­kre­te Fol­gen für die Leih­mut­ter und das Kind hat. Dabei erfah­ren wir auch, .. war­um das Geschäft mit der Leih­mut­ter­schaft boomt – und war­um Indi­en und Thai­land die kom­mer­zi­el­le Leih­mut­ter­schaft wie­der aus ihren Län­dern ver­bannt haben.

  4. Leih­mut­ter­schaft ist ein Milliardengeschäft,ein wach­sen­der „Markt“. Sie ver­letzt die Menschenwürde:

    https://​bvlnews​let​ter​.de/​b​e​s​t​e​l​l​t​-​e​r​z​e​u​g​t​-​b​e​z​a​h​l​t​-​u​n​d​-​g​g​f​-​s​t​o​r​n​i​e​r​t​/​?​r​e​f​=​d​e​r​-​n​e​w​s​l​e​t​t​e​r​-​d​e​s​-​b​u​n​d​e​s​v​e​r​b​a​n​d​s​-​l​e​b​e​n​s​r​e​c​h​t​-​n​e​w​s​l​e​t​ter

    „Abtrei­bung und Miet­mut­ter­schaft ver­let­zen die unver­lier­ba­re Men­schen­wür­de, indem der vor­ge­burt­li­che Mensch getö­tet oder zum Pro­dukt gemacht wird. Dadurch gerät in Ver­ges­sen­heit, was es bedeu­tet, Mensch zu sein (Per­son­ver­ges­sen­heit). Der Mensch wird von ande­ren Men­schen wie eine Sache behan­delt und so ver­ding­licht. Nur Din­ge wer­den bestellt, erzeugt, bezahlt und gege­be­nen­falls entsorgt…

    Im Jahr 2022 ist der welt­wei­te Markt für Leih­mut­ter­schaft auf 14 Mil­li­ar­den US-Dol­lar geschätzt wor­den. Bis 2032 wird erwar­tet, dass der Wert des Leih­mut­ter­schafts­mark­tes welt­weit auf 129 Mil­li­ar­den US-Dol­lar anstei­gen wird.“

    Im Bei­trag „Oli­via – durch Leih­mut­ter­schaft pro­du­ziert“ wird die Per­spek­ti­ve des Leih­mut­ter­kin­des beleuch­tet, ein berüh­ren­des Zeugnis.

    https://​you​tu​.be/​E​W​C​K​z​l​I​Y​B​k​k​?​s​i​=​j​7​2​Q​b​X​A​z​k​r​y​S​9​WIQ. 15 Min

    Mit der in-vitro-Fer­ti­li­sa­ti­on wur­de vor Jah­ren eine Tür geöff­net- mit unab­seh­ba­ren Folgen.
    Regel­mä­ßig wer­den der Frau mehr Eizel­len ent­nom­men und befruch­tet, als schließ­lich ein­ge­setzt wer­den – was geschieht mit den „über­zäh­li­gen“, tief­ge­fro­re­nen Embryo­nen „im Wartestand“ ?

    In Ala­ba­ma wur­de ein auf­se­hen­er­re­gen­des Urteil gefällt: 

    Quel­le: News­let­ter des Bun­des­ver­bands Lebensrecht(23.2.24):
    „In ihrem am Frei­tag ver­öf­fent­lich­ten Urteil stel­len die Rich­ter fest, dass „ext­rau­te­ri­ne“ Embryo­nen – unge­bo­re­ne Men­schen, die sich „zum Zeit­punkt ihrer Tötung außer­halb einer bio­lo­gi­schen Gebär­mut­ter befin­den“ – Kin­der sei­en und in Ala­ba­ma daher auch unter das Gesetz fal­len, wel­ches den unrecht­mä­ßi­gen Tod von Min­der­jäh­ri­gen regelt und ihren Eltern die Mög­lich­keit gibt, Scha­den­er­satz­an­sprü­che gel­tend zu machen. Wie der Ober­ste Rich­ter Tom Par­ker in sei­ner Urteils­be­grün­dung schreibt, habe sich „das Volk von Ala­ba­ma“ eine öffent­li­che Ord­nung gege­ben und in die­ser erklärt, „dass unge­bo­re­nes mensch­li­ches Leben hei­lig ist.“ „Wir glau­ben, dass jeder Mensch vom Moment der Emp­fäng­nis an nach dem Bil­de Got­tes geschaf­fen ist, von ihm geschaf­fen, um sein Eben­bild widerzuspiegeln.“

    Der katho­li­sche Prä­si­dent Biden will gegen das Urteil vorgehen:

    „Washington/​Tuscaloosa: US-Prä­si­dent Joe Biden hat das Urteil des Ober­sten Gerichts­hofs des US-Bun­des­staa­tes Ala­ba­ma scharf kri­ti­siert. In einer vom Wei­ßen Haus ver­brei­te­ten Pres­se­er­klä­rung sag­te Biden: „Heu­te, im Jahr 2024, wer­den in Ame­ri­ka Frau­en von Not­auf­nah­men abge­wie­sen und gezwun­gen, Hun­der­te von Kilo­me­tern zu fah­ren, um eine medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung zu erhal­ten, wäh­rend Ärz­te eine straf­recht­li­che Ver­fol­gung fürch­ten, wenn sie einen Schwan­ger­schafts­ab­bruch vor­neh­men. Und jetzt hat ein Gericht in Ala­ba­ma den Zugang zu eini­gen Frucht­bar­keits­be­hand­lun­gen für Fami­li­en, die ver­zwei­felt ver­su­chen, schwan­ger zu wer­den, in Fra­ge gestellt. Die Miss­ach­tung der Fähig­keit von Frau­en, die­se Ent­schei­dun­gen für sich und ihre Fami­li­en zu tref­fen, ist empö­rend und inak­zep­ta­bel.“ Das Urteil der Höchst­rich­ter sei, so Biden wei­ter, „eine direk­te Fol­ge der Auf­he­bung von Roe v. Wade“. Biden kün­dig­te an, so lan­ge für die „Frei­heit der Frau­en“ zu kämp­fen, „bis wir den Schutz von Roe v. Wade im Bun­des­ge­setz für alle Frau­en in jedem Bun­des­staat wie­der­her­ge­stellt haben“..
    Die Prä­si­den­tin des Ver­ban­des für Unfrucht­bar­keit, Bar­ba­ra Col­lu­ra, erklär­te gegen­über dem Fern­seh­sen­der CNN, Ziel künst­li­cher Befruch­tun­gen sei es, mög­lichst vie­le Embry­os zu erzeu­gen. „Dadurch erhält man die größ­ten Chan­cen für eine Schwan­ger­schaft.“ Embryo­nen, die übrig blie­ben, wür­den für eine spä­te­re Ver­wen­dung ein­ge­fro­ren. Wol­le eine Fami­lie kei­ne wei­te­ren Kin­der, kön­ne sie die Embryo­nen ent­sor­gen las­sen, ande­ren Paa­ren spen­den oder der Wis­sen­schaft zur For­schung zur Ver­fü­gung stellen.“

    Vor­sicht, wel­che Begrif­fe ver­wen­det wer­den: Embryo­nen „ent­sor­gen“..

    „Der Tübin­ger Moral­theo­lo­ge Franz-Josef Bor­mann hat sich dafür aus­ge­spro­chen, bei der Dis­kus­si­on bio­ethi­scher The­men in der katho­li­schen Kir­che auf „Mode­vo­ka­beln“ zu ver­zich­ten. Das berich­tet „Com­mu­nio online“. Bei Aus­drücken wie „repro­duk­ti­ve Gerech­tig­keit“ und „repro­duk­ti­ve Auto­no­mie“ han­de­le es sich kei­nes­wegs um neu­tra­le und daher phi­lo­so­phisch unschul­di­ge Kon­struk­te zur Ana­ly­se kom­ple­xer Phä­no­me­ne, son­dern um poli­ti­sche Kampf­be­grif­fe, denen eine ganz bestimm­te Agen­da ein­ge­schrie­ben ist.“

    Die Rech­te der Unge­bo­re­nen wer­den beim Begriff „Repro­duk­ti­ve Gerech­tig­keit“ eben nicht geschützt, son­dern ein „Recht auf ein Kind“ postuliert.
    Zugang zu „repro­duk­ti­ven Rech­ten“ meint Emp­fäng­nis­ver­hü­tung, Ste­ri­li­sa­ti­on, Abtrei­bung sol­len frei zugäng­lich sein.
    (Seit Jahr­zehn­ten kop­peln rei­che Län­der Ent­wick­lungs­hil­fe an die­se Vor­aus­set­zun­gen, zur Bevöl­ke­rungs­kon­trol­le. Ein Vor­den­ker für sol­che Pro­gram­me war Hen­ry Kissinger,der übri­gens auch Men­tor von Klaus Schwab war, bis zuletzt dem WEF verbunden.)

    „Schwan­ger­schafts­ge­we­be“ oder „Zell­hau­fen“ ent­mensch­licht das Kind, als sei es ein Tumor, der weg­ge­macht wird, weil er stört. Das redu­ziert die Tötungshemmung.
    Wenn es ein „Wunsch­kind“ ist, wird der Arzt nicht sagen, ich zei­ge Ihnen ihr Schwan­ger­schafts­ge­we­be, die Ultra­schall­bil­der vom Baby kom­men ins Familienalbum.

    „Schwan­ger­schafts­un­ter­bre­chung“ statt Abtrei­bung insi­nu­iert, die Schwan­ger­schaft kön­ne spä­ter fort­ge­führt werden.

    „Wer­den­des Leben“ ist falsch, es han­delt sich ja schon um ein Kind, das lebt und auch die Schwan­ge­re ist schon „Mut­ter“ und wird nicht erst dazu.
    Es ist gut, wo es geht, der Täu­schung begeg­nen durch kla­re Redeweise.

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