Der einschlägige Paragraph des BGB zur Definition von Mutterschaft
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Die Regierung stellt Minderheitenwünsche von Erwachsenen über das Kindeswohl

Gast­kom­men­tar von Hubert Hecker Die Bun­des­re­gie­rung hat Anfang des Jah­res ein Eck­punk­te­pa­pier für eine Reform des Abstam­mungs­rechts vor­ge­legt. Dabei sol­len schein­bar die bis­her tra­gen­den Grund­sät­ze des Abstam­mungs­rechts bei­be­hal­ten wer­den. Tat­säch­lich wird in dem Regie­rungs­pa­pier ein Para­dig­men­wech­sel ange­strebt, wie die Rechts­pro­fes­so­rin Dr. Judith Froe­se in ihrem FAZ-Bei­­trag vom 8. 2. 2024 in schlüs­si­ger Argu­men­ta­ti­on darlegt.