Bischöfliche Vertuschung der MHG-Ergebnisse: Systemische Ursachen von Missbrauch werden als Begründungsmärchen des Synodalen Irrwegs verbreitet

Der Synodale Weg zum BRUCH mit Bibel, Tradition und Lehramt (9)


Ein Gast­kom­men­tar von Hubert Hecker

Anzei­ge

Kar­di­nal Chri­stoph Schön­born hat kürz­lich die Fra­ge gestellt: Ist Miss­brauch in der Kir­che gesche­hen, weil es kei­ne Gewal­ten­tei­lung gibt? Für ihn sei der „direk­te Kon­nex zwi­schen dem Miss­brauchs­the­ma und Kir­chen­ver­fas­sungs­fra­gen“ nicht erwiesen.

Doch genau die­se Ver­bin­dung ist eine Basis­the­se des Syn­oda­len Wegs. Bischof Bät­zing behaup­tet in zahl­rei­chen Wort­mel­dun­gen, zuletzt in sei­ner zwei­ten Ant­wort auf den US-ame­ri­ka­ni­schen Erz­bi­schof Aqui­la, „dass es mehr­di­men­sio­na­le syste­mi­sche Fak­to­ren in der Katho­li­schen Kir­che sind, die Miss­brauch begün­sti­gen“.1 In der MHG-Stu­die sei­en miss­brauchs­för­dern­de Macht­struk­tu­ren, ins­be­son­de­re der Kle­ri­ka­lis­mus, wis­sen­schaft­lich unab­weis­lich her­aus­ge­ar­bei­tet wor­den. Des­halb müss­ten Tei­le der kirch­li­chen Hier­ar­chie­ver­fas­sung abge­baut werden.

Auf Nach­fra­ge oder Kri­tik haben die Bischö­fe noch nie einen Nach­weis für ihre The­se von den kir­chen­spe­zi­fi­schen „syste­mi­schen Ursa­chen für Miss­brauch“2 gege­ben, nicht ein­mal einen Hin­weis, auf wel­che Teil­pro­jek­te oder Pas­sa­gen in der MHG-Stu­die sich ihre Behaup­tung stützt. In der zwan­zig­sei­ti­gen Zusam­men­fas­sung fin­det man jeden­falls kei­nen Hin­weis auf Syste­me und Struk­tu­ren, die als ursäch­lich für Miss­bräu­che aus­ge­wie­sen werden.

Im Gegen­teil.

Auf Sei­te 12 der MHG-Zusam­men­fas­sung wer­den empi­risch begrün­de­te Ergeb­nis­se der Teil­pro­jek­te 2, 3 und 6 prä­sen­tiert, die die The­se von der kle­ri­ka­len Macht­do­mi­nanz als Ursa­che, Ermög­li­chung oder För­de­rung von Miss­brauch weit­ge­hend wider­le­gen: Aus den Befun­den von drei Teil­pro­jek­ten lie­ßen sich drei Grund­mu­ster von Beschul­dig­ten cha­rak­te­ri­sie­ren, „die sich bereits publi­zier­ten Typo­lo­gien sexu­el­ler Miss­brauchs­tä­ter außer­halb des kirch­li­chen Kon­tex­tes zuord­nen las­sen“, die also nicht kir­chen­spe­zi­fisch sind. Das heißt:

Missbrauch durch Kleriker unterscheidet sich nicht von sexuellen Übergriffen in anderen Institutionen

Auch die Art der sexu­el­len Gewalt unter­schei­det sich nicht dar­in, ob sie von Kle­ri­kern oder Sport­trai­nern oder Fami­li­en­vä­tern began­gen wird. Das bestä­tig­te der MHG-Stu­di­en­lei­ter Prof. Harald Dreß­ling in einem Deutsch­land­funk-Gespräch vom 1. 7. 2019. Wei­ter­hin stimm­te er dem Vor­halt zu, „dass Miss­brauch über­all vor­kommt, wo Kin­der sind, und eben nicht beson­ders häu­fig in der katho­li­schen Kir­che“. Schließ­lich beton­te Dreß­ling das asym­me­tri­sche Macht­ge­fäl­le, nach dem Erwach­se­ne immer viel mehr Macht haben als ein Kind. Sexu­el­le Gewalt sei immer und über­all eine Aus­nut­zung von über­le­ge­ner Erwach­se­nen-Macht. Und die psy­chi­schen, sozia­len und kör­per­li­chen Fol­gen sei­en eigent­lich rela­tiv gleich­för­mig – egal, wo der Miss­brauch stattfindet.

Auf­grund die­ser Ein­las­sun­gen des lei­ten­den MHG-Autors ist als Ergeb­nis festzuhalten:

Miss­brauch durch Kle­ri­ker unter­schei­det sich nicht von sexu­el­len Über­grif­fen in ande­ren Insti­tu­tio­nen, weder nach der Typo­lo­gie der Täter, nicht nach der Art der sexu­el­len Gewalt, noch in der Aus­nut­zung des Macht­ge­fäl­les zwi­schen Erwach­se­nen und Kin­dern und auch nicht in den psy­cho-sozia­len Fol­gen für die Betrof­fe­nen. Als wei­te­re Fol­ge­rung ist zu ergän­zen: Miss­brauch durch Kle­ri­ker ist in sei­ner Art eben­falls nicht unter­scheid­bar von sexu­el­len Über­grif­fen durch kirch­lich beauf­trag­te Lai­en, die für ein Drit­tel der Fäl­le von sexu­el­ler Gewalt in der Kir­che ver­ant­wort­lich sind.

Exkurs zum Missbrauchsbericht aus Münster

Die­se evi­denz­ba­sier­ten Aus­sa­gen als Fazit aus empi­ri­schen Ver­gleichs­stu­di­en wider­le­gen die The­sen des kürz­lich publi­zier­ten Unter­su­chungs­be­richts zu sexu­el­lem Miss­brauch im Bis­tum Mün­ster. Mit ihrem metho­di­schen Tun­nel­blick auf kirch­li­che Umstän­de fokus­siert sich die Mün­ste­ra­ner Stu­die auf die spe­zi­fisch katho­li­sche Hier­ar­chie­ver­fas­sung. Indem die Autoren in der kle­ri­ka­len Macht den ent­schei­den­den Struk­tur­fak­tor für sexu­el­len Miss­brauch iden­ti­fi­ziert haben wol­len, erweist sich ihre Stu­die als bischöf­li­ches Auf­trags­werk, um die ent­spre­chen­den The­sen des Syn­oda­len Wegs zu stüt­zen. Das gilt ins­be­son­de­re für die Foren I (Macht und Gewal­ten­tei­lung in der Kir­che) und II (Prie­ster­li­che Exi­stenz). Die letz­te­re Arbeits­grup­pe co-mode­riert der Mün­ste­ra­ner Bischof Felix Genn.

Zurück zur MHG-Studie

Nach den grund­sätz­li­chen Aus­sa­gen der MHG-For­scher sind die ein­zel­nen Unter­su­chungs­er­geb­nis­se über die oben erwähn­te Typo­lo­gie sexu­el­ler Miss­brauchs­tä­ter dar­zu­stel­len. Die erforsch­te Gesamt­ein­heit von über­grif­fi­gen Tätern wird in drei Unter­grup­pen oder Grund­mu­ster aufgeteilt:

  • Zur ersten Grup­pe von 28 Pro­zent ord­net man Geist­li­che zu, bei denen pädo­phi­le Nei­gun­gen ange­nom­men wer­den, auch auf­grund des nied­ri­gen Durch­schnitts­al­ters der Betrof­fe­nen von 10,6 Jahren.
  • Dem größ­ten Teil der Beschul­dig­ten mit 58 Pro­zent wer­den unter­schied­li­che Defi­zi­te bei der per­sön­li­chen Inte­gra­ti­on ihrer Sexua­li­tät beschei­nigt. Die­ser Grup­pe gehö­ren vor­wie­gend Beschul­dig­te mit homo­se­xu­el­len Sexu­al­part­ner­prä­fe­ren­zen an. Das durch­schnitt­li­che Alter der Miss­brauch­ten lag hier bei über 14 Jah­ren. Der Miss­brauch von Her­an­wach­sen­den besteht offen­sicht­lich in homo­se­xu­ell-ephe­b­o­phi­len Handlungen.
  • Eine klei­ne drit­te Grup­pe von Kle­ri­kern (14 Pro­zent) wird dem Muster eines „nar­ziss­tisch-sozio­pa­thi­schen Typus“ zuge­ord­net. Die­se Geist­li­chen gel­ten als durch­set­zungs­stark, domi­nant und erfolg­reich vom Typ des moder­nen, belieb­ten Jugend­seel­sor­gers. „Für die Her­stel­lung von Tat­ge­le­gen­hei­ten eben­so wie für die Ver­tu­schung von Über­grif­fen instru­men­ta­li­sie­ren sie ihre Amts­au­tori­tät“, um ihre sexu­el­len Bedürf­nis­se ego­istisch zu befrie­di­gen.3 „Der sexu­el­le Miss­brauch erscheint dabei als eine von meh­re­ren For­men des nar­ziss­ti­schen Macht-Miss­brauchs“.4

Nur eine Promille-Größe: Kleriker mit narzisstischem Macht-Missbrauch

Die­ser Täter­typ ent­spricht aber gera­de nicht den (kari­kier­ten) Geist­li­chen, die aus der Hal­tung des über­höh­ten, sakra­li­sier­ten Prie­ster­tums mit einer kle­ri­ka­li­sti­schen Domi­nanz ihren Opfern gegen­über­tre­ten wür­den. Der oben erwähn­te ‚moder­ne Jugend­seel­sor­ger‘ ver­mei­det bewusst kle­ri­ka­les Auf­tre­ten und ent­spre­chen­de Insi­gni­en. Er betont eher die Begeg­nung auf Augen­hö­he mit Jugend­li­chen und zeigt viel Empa­thie bei der Anbah­nung des Missbrauchs.

Dem fol­gen­den Resü­mee sei vor­an­ge­stellt: Alle Miss­brauchs­tä­ter sind für ihre Unta­ten ver­ant­wort­lich. Sie nut­zen für ihre sexu­el­len Über­grif­fe die über­le­ge­ne Erwach­se­nen-Macht aus. Unter­halb die­ser grund­sätz­li­chen Aus­sa­gen erfolg­ten laut MHG-Stu­die Miss­brauchs­hand­lun­gen bei den aller­mei­sten Tätern auf­grund einer defi­zi­tä­ren Inte­gra­ti­on ihrer Sexua­li­tät bzw. aus pädo­phi­len und ephe­b­o­phi­len Nei­gun­gen. Für einen klei­nen Teil der Miss­brauchs­tä­ter – in die­sem Fall bei 14 Pro­zent Geist­li­chen – ist es cha­rak­te­ri­stisch, dass sie ihr Amt und ihre Amts­macht miss­brau­chen, um sich im Kon­takt mit anver­trau­ten Min­der­jäh­ri­gen sexu­ell zu befrie­di­gen. Die­se Beschrei­bung gilt für katho­li­sche und evan­ge­li­sche Pfar­rer, aber auch für säku­la­re Trai­ner, Leh­rer, Heim­erzie­her, Poli­zi­sten etc., nur dass die jewei­li­ge Amts­au­tori­tät unter­schied­lich aus­ge­stal­tet ist.

Das Vor­kom­men von spe­zi­fi­schem Amts- oder Macht­miss­brauch durch Ein­zel­ne sind Ver­stö­ße gegen die jewei­li­gen System­re­geln und müs­sen als sol­che geahn­det wer­den. Kein Mensch außer­halb der Kir­che käme aber auf die Idee, die Amts­macht selbst oder gar das gesam­te Regel­sy­stem für die Regel­ver­let­zun­gen ver­ant­wort­lich zu machen. Nur von deut­schen Bischö­fen und Theo­lo­gen wird ein sol­cher Unsinn mit ihrer The­se von der kle­ri­ka­len Macht als syste­mi­sche Ursa­chen für Miss­brauch behauptet.

Wenn man die vier Pro­zent beschul­dig­ter Geist­li­cher als 100-Pro­zent­ein­heit betrach­tet, dann spielt bei dem aller­größ­ten Teil der Miss­brauchs­kle­ri­ker die Instru­men­ta­li­sie­rung der spe­zi­fi­schen Amts­macht für den Miss­brauch kei­ne oder nur eine nach­ran­gi­ge Rol­le. Ein klei­ner Teil (jene 14 Pro­zent) üben ihre prie­ster­li­che Voll­macht nicht regel­kon­form aus, son­dern nut­zen die Amts­au­tori­tät gezielt und scham­los aus für Miss­bräu­che und Ver­tu­schung. An der Gesamt­heit aller katho­li­schen Geist­li­chen haben sie einen Anteil von ca. 0,6 Prozent.

Auf die­sem schma­len Pro­mil­le­grad die spe­ku­la­ti­ve The­se auf­zu­bau­en, Miss­bräu­che in der Kir­che sei­en durch syste­mi­sche Ursa­chen wie die angeb­li­che kle­ri­ka­li­sti­sche Macht der Prie­ster zu erklä­ren, ist ein fau­ler Trick.

Damit erweist sich die These von den klerikalistischen Machtstrukturen als das Begründungsmärchen des Synodalen Irrwegs

Auch das Mün­che­ner Gut­ach­ten hat­te den Auf­trag, syste­mi­sche Ursa­chen für Miss­brauch in der Kir­che auf­zu­zei­gen. Doch die Gut­ach­ter haben auf den 1800 Sei­ten sehr viel Mate­ri­al für indi­vi­du­el­les Fehl­ver­hal­ten von kirch­lich Ver­ant­wort­li­chen zusam­men­tra­gen, aber sie waren nicht in der Lage, in ihren empi­ri­schen Unter­su­chun­gen Sub­stan­ti­el­les zu syste­mi­schen Miss­brauchs­ur­sa­chen nach­zu­wei­sen. Ähn­lich wie die MHG-Stu­die konn­ten sie nur ein ver­gleichs­wei­se klei­nes Kapi­tel­chen über den soge­nann­ten Kle­ri­ka­lis­mus ein­fü­gen, in dem sie vor allem Mut­ma­ßun­gen aus­brei­ten. In der Pas­sa­ge über Insti­tu­tio­nen­schutz müs­sen sie fest­stel­len, dass die­se Hal­tung gera­de nicht kir­chen­spe­zi­fisch oder eben kle­ri­ka­li­stisch ist (S. 406f des WSW-Gutachtens).

Klerikalismuskritik als modische Gutachter-Attitüde

Die Kle­ri­ka­lis­mus­the­se ist inzwi­schen zu einer „herr­schen­den Lehr­mei­nung“ gewor­den, stellt der FAZ-Redak­teur Patrick Bah­ners fest, zu einem „Dog­ma der Auf­trags­for­schung“, das „von Gut­ach­ten zu Gut­ach­ten wei­ter­ge­ge­ben“ wird.5 Nie­mand fragt mehr nach der „empi­ri­schen Grund­la­ge der gän­gi­gen Ansicht“. Auch die Mün­che­ner Gut­ach­ter hal­ten es nicht für nötig, ihre all­ge­mei­ne Kle­ri­ka­lis­mus­be­haup­tung an den 65 Fäl­len im Ein­zel­nen empi­risch auf­zu­wei­sen oder zu bele­gen. So bleibt die pom­pös vor­ge­tra­ge­ne Ankla­ge des Kle­ri­ka­lis­mus als Plau­si­bi­li­täts­be­haup­tung in der Sphä­re des Hypo­the­ti­schen und Spe­ku­la­ti­ven stecken. Bah­ners sieht das Syste­mi­sche an der Leer­for­mel des Kle­ri­ka­lis­mus dar­in:
„Die Schuld­zu­wei­sung ans System hat System.“6

Bischöfe stellen sich nicht der Kritik, sondern reagieren gereizt

Als letz­te Fra­ge bleibt zu klä­ren: War­um behar­ren die Bischö­fe Marx, Bode und Bät­zing so blind­lings auf ihrer unbe­leg­ten The­se von syste­mi­schen Ursa­chen und insti­tu­tio­nel­ler Schuld der Kir­che an Miss­brauch? In sei­nem State­ment zum Mün­che­ner Gut­ach­ten spricht Kar­di­nal Marx erneut mehr von den defi­zi­tä­ren Struk­tu­ren und der Mit­schuld der Kir­che als von sei­nem eige­nen Fehl­ver­hal­ten und per­sön­li­cher Ver­ant­wor­tung – übri­gens ähn­lich wie unein­sich­ti­ge Miss­brauchs­tä­ter (sie­he Bei­trag 5).

War­um reagie­ren die DBK-Bischö­fe so emp­find­lich auf die viel­fach vor­ge­tra­ge­ne Kri­tik, dass die Syn­oden­auf­trä­ge nicht aus der MHG-Stu­die zu bele­gen sind? Statt sich auf eine sach­li­che Aus­ein­an­der­set­zung zu den auf­ge­zeig­ten Wider­sprü­chen zwi­schen Stu­die und Syn­ode ein­zu­las­sen, beschimpf­te Bischof Bät­zing sei­nen bischöf­li­chen Mit­bru­der Voder­hol­zer nach des­sen kri­ti­schen Bemer­kun­gen mit dem mora­li­schen Keu­len­schlag von Anma­ßung und Unanständigkeit.

Gera­de nach dem kri­ti­schen Auf­weis, dass „vie­le“ geist­li­che Miss­brauchs­tä­ter ihre Schuld auf das System Kir­che und insti­tu­tio­nel­le Bedin­gun­gen abschie­ben (exter­na­li­sie­ren), ver­bie­tet es sich für die MHG-Stu­die, die The­se von den mit­schul­di­gen Struk­tu­ren zu ver­tre­ten. Sie bestä­tigt ihre Ableh­nung von exter­na­li­sier­ter Schuld­zu­wei­sung bei einem Ver­gleich mit Täter­ty­pen ande­rer Institutionen.

Wenn auf die­sem Hin­ter­grund die Bischö­fe Marx, Bät­zing und ande­re steif und fest behaup­ten, Miss­bräu­che in der Kir­che wür­den laut MHG-Stu­die durch syste­mi­sche Fak­to­ren ver­ur­sacht und dass des­halb kirch­li­che Struk­tur­re­for­men unbe­dingt not­wen­dig sei­en, da nur durch die­se System­ver­än­de­rung sexu­el­le Über­grif­fe in der Kir­che mini­miert wür­den, dann bleibt die Schlussfolgerung:

Die füh­ren­den DBK-Bischö­fe instru­men­ta­li­sie­ren den sexu­el­len Miss­brauch für kir­chen­po­li­ti­sche „Refor­men“. Doch die neue Kir­che des Syn­oda­len Wegs, auf dem Sand der Fehl­in­for­ma­tio­nen und Falsch­be­haup­tun­gen gebaut, wird kei­nen Bestand haben.

Bild: Syn­oda­ler Weg/​DBK/​Wikicommons (Screen­shots)

Bis­her in der Rei­he „Der Syn­oda­le Weg zum BRUCH mit Bibel, Tra­di­ti­on und Lehr­amt“ erschienen:


1 KNA-Bericht auf katho​lisch​.de vom 12. 5. 2022

2 https://​bis​t​umlim​burg​.de/​b​e​i​t​r​a​g​/​e​s​-​m​u​s​s​-​s​y​s​t​e​m​i​s​c​h​e​-​v​e​r​a​e​n​d​e​r​u​n​g​e​n​-​i​n​-​d​e​r​-​k​i​r​c​h​e​-​g​e​b​en/

3 MHG-Stu­die, 2. Teil­pro­jekt, S. 105

4 MHG-Stu­die, Zusam­men­fas­sung, S. 12

5 Das Gerücht des Kle­ri­ka­lis­mus, von Patrick Bah­ners, FAZ 14. 2. 2022

6 Ebenda

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