(Rom) Die Gehorsamsfrage ist ein zweischneidiges Schwert. Sie kann im rechten Sinn gestellt, aber auch mißbraucht werden. Das gilt auch dort, wo er eingefordert werden müßte, aber nicht verlangt wird. Das jüngste Beispiel liefert der neapolitanische Theologe Msgr. Bruno Forte, der seit 2004 Erzbischof von Chieti-Vasto in den Abruzzen ist, der seiner Erzdiözese schon seit vier Jahren ein Verbot der Mundkommunion aufzwingt.
„Typisch für einen Jesuiten“, lobte der Erzbischof
2016 galt Msgr. Forte sogar als möglicher Nachfolger von Kardinal Gerhard Müller als Präfekt der römischen Glaubenskongregation. Er war im Vorfeld von Franziskus zum Sondersekretär der Familiensynode ernannt worden und hatte als solcher eine Santa Marta zufriedenstellende Arbeit geleistet. Dies galt vor allem für den Synodenschlußbericht, den Forte verfaßte und sich darin befleißigte, die ihm von Franziskus aufgetragenen Finessen zu berücksichtigen.
Im Mai 2016, kurz nachdem das umstrittene nachsynodale Schreiben Amoris laetitia veröffentlicht worden war, platzte es aus Erzbischof Forte hervor. Er konnte nicht mehr anders, als sein bis dahin gehütetes Geheimnis der Öffentlichkeit preiszugeben – wohl nicht ohne Absicht, sich selbst einen Anteil an dem erhofften Ruhm zu sichern. Er erzählte vor versammeltem Publikum eine Episode, die tief blicken läßt, bei der Papst Franziskus zu ihm gesagt habe:
„Wenn wir ausdrücklich von Kommunion für wiederverheiratet Geschiedene sprechen, wer weiß, was die uns dann für ein Casino [einen Wirbel] machen. Wir reden deshalb nicht direkt davon. Mach es so, daß die Prämissen gegeben sind, die Schlußfolgerungen ziehe dann ich.“
Das sei „typisch für einen Jesuiten“, fügte Erzbischof Forte scherzend hinzu und lobte die Anweisung des Papstes als „Weisheit“, die es erlaubt habe, zu Amoris Laetitia zu gelangen.
Verbot der Mundkommunion „aus gesundheitlichen Gründen“
Derselbe Erzbischof Forte führte vor zwei Jahren in seiner Erzdiözese Chieti-Vasto in Eigenregie ein Verbot der Mundkommunion ein. Die Frage ist sehr ernst. Und sie hat eine Vorgeschichte.
Forte rechtfertigte sein Verbot mit „gesundheitlichen“ Gründen. Dergleichen erlebte die Kirche schon im Zuge der Pseudopandemie – man kann es nicht oft genug wiederholen – namens Covid-19. Die Fakten liegen auf dem Tisch, nur die Entscheidungsträger von damals, ob Täter oder Mitläufer, wollen aus Böswilligkeit oder aus Angst vor persönlichen Konsequenzen nichts davon wissen. Sie wollen die Corona-Farce unter den Tisch fallen lassen, obwohl diese Millionen von Menschen das Leben gekostet hat – nicht das Coronavirus, sondern die Corona-Maßnahmen. Man denke nur an die jüngsten Zahlen der US-Gesundheitsbehörde CDC, die allein in den USA einen unerklärlichen Sterblichkeitsüberschuß von über einer Millionen Menschen in der Altersgruppe der über 65jährigen seit Beginn der Anti-Covid-Impfkampagne melden. Das Gegenteil sollte durch die Corona-Impfung erreicht werden – die in Wirklichkeit eine Gentherapie ist, auch das muß wiederholt werden –, so wurde es den Menschen versprochen und dafür wurden ja alle gesetzlichen Zulassungsauflagen umgangen. Es war eine Lüge. Eine von vielen grausamen Corona-Lügen, die zum Tod vieler führten.
Über die verhängnisvolle spiegelverkehrte Reaktion der Kirche, die, als die Staaten alle Türen verriegelten, anstatt ihre Tore weit zu öffnen, beim Verriegeln half, wurde bereits mehrfach geschrieben. Nun ist es Erzbischof Forte, ein Vertrauter von Papst Franziskus, der aus „gesundheitlichen“ Gründen in seiner Diözese die Mundkommunion untersagt, obwohl selbst die Italienische Bischofskonferenz, die in der Corona-Zeit kein Ruhmesblatt schrieb, bereits am 10. April 2022 die Mundkommunion wieder erlaubte und am 8. Mai 2023 die Corona-Krise für vollständig beendet erklärte.
Davon wußte Msgr. Forte natürlich, setzte die Wiederzulassung in seiner Diözese aber nicht um. Im Gegenteil: Er ließ am 28. Juni 2022 und erneut am 20. April 2023 von seinem Bischofsvikar für die Priester und Ordensleute, Msgr. Fabio Iarlori, allen Priestern folgende Ermahnung auf ihre Mobiltelefone schicken:
„In Anpassung an die geltenden Anti-Covid-Bestimmungen hält es der Erzbischof für angemessen, daß aufgrund der aktuellen Situation in unserer Erzdiözese die folgenden Praktiken beibehalten werden: Die eucharistische Kommunion wird ausschließlich auf die Hände ausgeteilt, und es wird kein Weihwasser in Weihwasserbecken gegeben.“
Im Klartext: Die anderen Bischöfe mögen Mundkommunion und Weihwasser wieder zulassen, ich tue das nicht.
Beide Maßnahmen waren seit ihrer Einführung im März 2020 zum erschreckenden Offenbarungseid geworden, wie gering der Glaube der hohen Geistlichkeit in Sakramente und Sakramentalien zu sein scheint. Die Bischöfe vermittelten den Menschen, daß die heilige Eucharistie und das Weihwasser eine lebensbedrohliche Gefahr seien. Die Menschen reagierten auf ihre Weise, mit den Füßen. Die Einbrüche bei den Meßbesuchern seit den Corona-Lockdowns sind gigantisch, im deutschen Sprachraum wie in Italien (Deutschland, Belgien, Polen, Italien). Die Bischöfe tun, als wüßten sie von nichts. Das machten ihnen die Politiker und die regierungsnahe Wissenschaft vor: Bei Corona hat im nachhinein ja bekanntlich nichts mit nichts zu tun.
„Auf Geheiß unseres Erzbischofs“
Doch Msgr. Forte, in dessen Diözese sich der bekannte Wallfahrtsort mit dem Schleier von Manoppello befindet, setzte dem Debakel noch eines drauf, indem er noch immer daran festhält, obwohl die übrige Kirchenhierarchie spät, aber doch davon abgerückt ist.
Gläubige, die es kaum glauben konnten, fragten vor einem Jahr beim Bischofssekretär nach, der die Echtheit der Mitteilung, die „auf Geheiß unseres Erzbischofs“ verschickt wurde, bestätigte.
Seit dem offiziellen kirchlichen Ende des in Wirklichkeit nicht gegebenen Corona-Notstandes sind dreizehn Monate vergangen. Doch in der Erzdiözese Chieti-Vasto gibt man sich lernresistent. Am 12. April 2024 wurde eine „offizielle Note“ der erzbischöflichen Kurie veröffentlicht, die vom Zeremoniär von Erzbischof Forte, Don Guido Carafa, unterzeichnet ist. Hier ihr vollständiger Inhalt:
Anmerkung zur eucharistischen Kommunion und zum Weihwasser
Meine Lieben,
der Erzbischof ordnet an, daß es möglich ist, die Verwendung von Weihwasserbecken in den Kirchen des Diözesangebiets wiederherzustellen, während, was die Kommunionausteilung in unserer Erzdiözese betrifft, die Gläubigen die Eucharistie weiterhin auf die Hand empfangen sollen.
Wir erinnern an die Hinweise in der Instruktion des italienischen Episkopats vom 19. Juli 1989 „Über die eucharistische Kommunion“ (die noch heute in Kraft ist, wie in den „Präzisierungen der Italienischen Bischofskonferenz zur Grundordnung des Römischen Meßbuchs, Nr. 13“ nachzulesen ist):
„4. Der Gläubige, der die Handkommunion empfangen möchten, reicht dem Spender beide übereinandergelegten Hände (die linke Hand über der rechten) und antwortet, während er den Leib Christi mit Ehrfurcht und Hingabe empfängt, mit „Amen“ und einer leichten Verbeugung. Dann führt er die konsekrierte Hostie vor dem Kommunionspender zum Mund, indem er sie mit den Fingern aus der Handfläche nimmt, oder er geht zur Seite, um dem nachfolgenden das Vortreten zu ermöglichen. Jeder achtet darauf, daß er keine Bruchstücke fallen läßt.“
Die Hände dürfen – wie es das oben genannte Dokument vorschreibt – auf keinen Fall, aus welchem Grund auch immer, mit Taschentüchern oder etwas anderem bedeckt sein. Vor dem Empfang der Kommunion machen die Gläubigen eine Geste der Ehrerbietung (eine Verbeugung) und führen die Hostie, sobald sie sie erhalten haben, zum Mund, so wie es das oben genannte Dokument vorschreibt. Nach ost- und westkirchlicher Tradition ist es niemals erlaubt, das konsekrierte Brot zu küssen, da es hochheilig ist.
Mit brüderlichen Grüßen
Don Guido Carafa
Erzbischöflicher Zeremoniär
Spätestens nun wissen die Gläubigen, „daß jeder Bischof in liturgischen und biblischen Fragen dem Papst und den römischen Dikasterien ungehorsam sein kann“, kommentierte der Vatikanist Marco Tosatti das Schreiben der Erzdiözese Chieti-Vasto.
Erzbischof Forte, offensichtlich Corona-geschädigt, geht selbstherrlich über alle höherrangigen Bestimmungen der Kirche hinweg und schafft durch eine selektive Auswahl sein eigenes Recht.
Mundkommunion ist die ordentliche Art des Kommunionempfang
Die Mundkommunion ist in Wirklichkeit als ordentliche Form der Kommunionspendung in der Grundordnung des Missale Romanum von Paul VI. und in der Instruktion Redemptionis Sacramentum der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung von 2004 festgeschrieben.
Die meisten Katholiken wissen es freilich nicht (mehr), doch die einzige und immergültige Art des Kommunionempfangs ist die Mundkommunion und nur sie. Der Evangelist Johannes beschreibt diese Art des Kommunionempfang bereits für das Letzte Abendmahl am Gründonnerstag. Von daher rührt die ununterbrochene Praxis der Kirche – bis 1969.
Die Handkommunion stellt einen erst von Papst Paul VI. vollzogenen Bruch mit der tausendjährigen Tradition der Kirche dar, weil man sich nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil dem Protestantismus annähern wollte, um die Kircheneinheit wiederherzustellen. Hieß es zumindest. Die Handkommunion stellt allerdings nur eine zusätzliche Möglichkeit dar, die Paul VI. in der Form eines Indults gewährte. Sie stellt also gegenüber der einzig wahren Art des Kommunionempfangs lediglich eine Ausnahme dar, selbst dann, wenn sie in manchen Diözesen und Ländern längst flächenmäßig praktiziert wird.
Die Handkommunion ist Teil des großen Tabus, über das in der Kirche nicht gesprochen werden darf, nämlich die Überprüfung der nachkonziliaren Neuerung. So wird 55 Jahre nach dem Indult von Paul VI. ohne jede Evaluierung an der Handkommunion festgehalten, obwohl sich die Hoffnungen, deretwegen man sie erlaubte, ganz und gar nicht erfüllten.
Die Einführung der Handkommunion wurde gemäß Indult den Bischofskonferenzen überlassen und erfolgte seither entsprechend uneinheitlich, aber inzwischen fast flächendeckend. Daraus ziehen die Neuerer eine Lehre, die Franziskus anwendet: Es sei einerlei, wie und in welchem Ausmaß eine Neuerung eingeführt wird. Entscheidend sei, daß sie eingeführt wird, denn einmal in Kraft gesetzt, werde sie sich ausbreiten, auch wenn es Jahrzehnte dauern sollte. So wurde die Handkommunion im deutschen Sprachraum gleich 1969 eingeführt, in Spanien 1976, in Italien 1989, in Argentinien 1996 und in Polen erst 2005. Ein Nutzen konnte nirgends festgestellt werden, ein Schaden hingegen schon: Das Eucharistieverständnis verblaßte allerorts.
Ein Verbot der Mundkommunion aber, wie es Erzbischof Forte praktiziert, stellt nach geltendem Recht einen schweren Mißbrauch dar.
Das Paradox: Der Mißbrauch wird gerade auch durch die von Don Carafa zitierte Nr. 13 der Instruktion des italienischen Episkopats vom 19. Juli 1989 deutlich. Darin heißt es ausdrücklich:
„Die heilige Kommunion kann auch ausgeteilt werden, indem die Partikel auf die Hand der Gläubigen gelegt werden.“
Ebenso heißt es in der Nr. 15 derselben Instruktion von 1989:
„15. Neben der Mundkommunion erlaubt die Kirche die Spendung der Eucharistie, indem sie auf die Hände der Gläubigen gelegt wird, die beide zum Spender hin ausgestreckt sind, um den Leib Christi mit Ehrfurcht und Respekt zu empfangen.
Die Gläubigen sind frei in der Wahl zwischen den beiden zugelassenen Arten.“
Diesen Teil der von der erzbischöflichen Kurie zitierten Instruktion, der natürlich auch „noch heute in Kraft ist“, scheint Erzbischof Forte nicht zu kennen oder nicht zur Kenntnis zu nehmen.
In Italien wurde die Handkommunion erst 1989 eingeführt, mit einer Stimme Mehrheit in der Bischofskonferenz. Einzig die Diözese Bozen-Brixen (Südtirol) war eine Ausnahme: Wegen ihrer früheren Zugehörigkeit zu Österreich und ihrer Ausrichtung auf den deutschen Sprachraum wurde die Einführung der Handkommunion schon früher erlaubt.
Fest steht, daß es kein Recht gibt, laut dem Erzbischof Forte die Mundkommunion verbieten könnte. Das seiner Diözese seit mehr als vier Jahren (zuerst gedeckt durch die Bischofskonferenz, seit zwei Jahren im Alleingang) von ihm aufgezwungene Verbot stellt einen schwerwiegenden Machtmißbrauch dar, der auch Einblick in das erzbischöfliche Eucharistieverständnis bietet.
Dazu paßt es, daß Don Andrea Manzoni, der Sekretär des Erzbischofs, in seinem Antwortschreiben vom Mai 2023 bestätigte, daß Erzbischof Forte „die Austeilung der Handkommunion für die zweckmäßigste“ hält und er diese Entscheidung auf eine wörtliche Auslegung des biblischen Textes stütze, in dem Jesus zu den Jüngern sagt, „nehmt“ das Brot. Wie bereits erwähnt, ist der renommierte Liturgiker Don Nicola Bux dazu völlig anderer Meinung, weil das Johannesevangelium eine ganz andere Art des Kommunionempfangs offenbart.
Den Priestern und Gläubigen der Erzdiözese Chieti-Vasto ist damit noch nicht geholfen, denn ihnen bleibt nur der Weg, Briefe an den ungehorsamen Erzbischof und an Rom zu schreiben – mit ungewissem Ausgang, wie das in der einen oder der anderen Form schon seit März 2020 andauernde Verbot der Mundkommunion zeigt.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: MiL/diocesichieti.it/Wikicommons (Screenshots)
Es handelt sich hier ganz klar um eine Überschreitung bischöflicher Vollmachten. Der Bischof kann niemand vorschreiben, dass er die Heilige Kommunion auf die Hand empfangen muss – und dies bitte schon gar nicht, wenn es keine pandemische Lage mehr gibt. Das ist klarer Machtmissbrauch, und katholisches ist es auch nicht, da kann Bruno Forte hundertmal Erzbischof sein oder nicht. Interessant wäre nur zu wissen, was passiert, wenn jemand die Hl. Kommunion in den Mund empfangen möchte: Wird er zur Handkommunion gezwungen? Welcher Priester würde das machen? Oder wird ihm die Kommunion verweigert? – Es ist das Recht der Gläubigen auf die ordentliche Spendung zu bestehen – und das ist die Mundkommunion, Herr Erzbischof! Wenn sie richtig gespendet und empfangen wird, ist sie hygienisch unbedenklich – es gibt keinen Kontakt der Finger des Spender mit der Zunge des Empfängers.