Mundkommunion verboten – in der Erzdiözese eines Papst-Vertrauten

Machtmißbrauch und Ungehorsam


Erzbischof Bruno Forte, ein Vertrauter von Papst Franziskus, setzt in seiner Erzdiözese seit vier Jahren ein Verbot der Mundkommunion durch
Erzbischof Bruno Forte, ein Vertrauter von Papst Franziskus, setzt in seiner Erzdiözese seit vier Jahren ein Verbot der Mundkommunion durch

(Rom) Die Gehor­sams­fra­ge ist ein zwei­schnei­di­ges Schwert. Sie kann im rech­ten Sinn gestellt, aber auch miß­braucht wer­den. Das gilt auch dort, wo er ein­ge­for­dert wer­den müß­te, aber nicht ver­langt wird. Das jüng­ste Bei­spiel lie­fert der nea­po­li­ta­ni­sche Theo­lo­ge Msgr. Bru­no For­te, der seit 2004 Erz­bi­schof von Chie­ti-Vas­to in den Abruz­zen ist, der sei­ner Erz­diö­ze­se schon seit vier Jah­ren ein Ver­bot der Mund­kom­mu­ni­on aufzwingt.

„Typisch für einen Jesuiten“, lobte der Erzbischof

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2016 galt Msgr. For­te sogar als mög­li­cher Nach­fol­ger von Kar­di­nal Ger­hard Mül­ler als Prä­fekt der römi­schen Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on. Er war im Vor­feld von Fran­zis­kus zum Son­der­se­kre­tär der Fami­li­en­syn­ode ernannt wor­den und hat­te als sol­cher eine San­ta Mar­ta zufrie­den­stel­len­de Arbeit gelei­stet. Dies galt vor allem für den Syn­oden­schluß­be­richt, den For­te ver­faß­te und sich dar­in beflei­ßig­te, die ihm von Fran­zis­kus auf­ge­tra­ge­nen Fines­sen zu berücksichtigen.

Im Mai 2016, kurz nach­dem das umstrit­te­ne nach­syn­oda­le Schrei­ben Amo­ris lae­ti­tia ver­öf­fent­licht wor­den war, platz­te es aus Erz­bi­schof For­te her­vor. Er konn­te nicht mehr anders, als sein bis dahin gehü­te­tes Geheim­nis der Öffent­lich­keit preis­zu­ge­ben – wohl nicht ohne Absicht, sich selbst einen Anteil an dem erhoff­ten Ruhm zu sichern. Er erzähl­te vor ver­sam­mel­tem Publi­kum eine Epi­so­de, die tief blicken läßt, bei der Papst Fran­zis­kus zu ihm gesagt habe:

„Wenn wir aus­drück­lich von Kom­mu­ni­on für wie­der­ver­hei­ra­tet Geschie­de­ne spre­chen, wer weiß, was die uns dann für ein Casi­no [einen Wir­bel] machen. Wir reden des­halb nicht direkt davon. Mach es so, daß die Prä­mis­sen gege­ben sind, die Schluß­fol­ge­run­gen zie­he dann ich.“

Das sei „typisch für einen Jesui­ten“, füg­te Erz­bi­schof For­te scher­zend hin­zu und lob­te die Anwei­sung des Pap­stes als „Weis­heit“, die es erlaubt habe, zu Amo­ris Lae­ti­tia zu gelangen.

Verbot der Mundkommunion „aus gesundheitlichen Gründen“

Der­sel­be Erz­bi­schof For­te führ­te vor zwei Jah­ren in sei­ner Erz­diö­ze­se Chie­ti-Vas­to in Eigen­re­gie ein Ver­bot der Mund­kom­mu­ni­on ein. Die Fra­ge ist sehr ernst. Und sie hat eine Vorgeschichte.

For­te recht­fer­tig­te sein Ver­bot mit „gesund­heit­li­chen“ Grün­den. Der­glei­chen erleb­te die Kir­che schon im Zuge der Pseu­do­pan­de­mie – man kann es nicht oft genug wie­der­ho­len – namens Covid-19. Die Fak­ten lie­gen auf dem Tisch, nur die Ent­schei­dungs­trä­ger von damals, ob Täter oder Mit­läu­fer, wol­len aus Bös­wil­lig­keit oder aus Angst vor per­sön­li­chen Kon­se­quen­zen nichts davon wis­sen. Sie wol­len die Coro­na-Far­ce unter den Tisch fal­len las­sen, obwohl die­se Mil­lio­nen von Men­schen das Leben geko­stet hat – nicht das Coro­na­vi­rus, son­dern die Coro­na-Maß­nah­men. Man den­ke nur an die jüng­sten Zah­len der US-Gesund­heits­be­hör­de CDC, die allein in den USA einen uner­klär­li­chen Sterb­lich­keits­über­schuß von über einer Mil­lio­nen Men­schen in der Alters­grup­pe der über 65jährigen seit Beginn der Anti-Covid-Impf­kam­pa­gne mel­den. Das Gegen­teil soll­te durch die Coro­na-Imp­fung erreicht wer­den – die in Wirk­lich­keit eine Gen­the­ra­pie ist, auch das muß wie­der­holt wer­den –, so wur­de es den Men­schen ver­spro­chen und dafür wur­den ja alle gesetz­li­chen Zulas­sungs­auf­la­gen umgan­gen. Es war eine Lüge. Eine von vie­len grau­sa­men Coro­na-Lügen, die zum Tod vie­ler führten.

Über die ver­häng­nis­vol­le spie­gel­ver­kehr­te Reak­ti­on der Kir­che, die, als die Staa­ten alle Türen ver­rie­gel­ten, anstatt ihre Tore weit zu öff­nen, beim Ver­rie­geln half, wur­de bereits mehr­fach geschrie­ben. Nun ist es Erz­bi­schof For­te, ein Ver­trau­ter von Papst Fran­zis­kus, der aus „gesund­heit­li­chen“ Grün­den in sei­ner Diö­ze­se die Mund­kom­mu­ni­on unter­sagt, obwohl selbst die Ita­lie­ni­sche Bischofs­kon­fe­renz, die in der Coro­na-Zeit kein Ruh­mes­blatt schrieb, bereits am 10. April 2022 die Mund­kom­mu­ni­on wie­der erlaub­te und am 8. Mai 2023 die Coro­na-Kri­se für voll­stän­dig been­det erklärte.

Davon wuß­te Msgr. For­te natür­lich, setz­te die Wie­der­zu­las­sung in sei­ner Diö­ze­se aber nicht um. Im Gegen­teil: Er ließ am 28. Juni 2022 und erneut am 20. April 2023 von sei­nem Bischofs­vi­kar für die Prie­ster und Ordens­leu­te, Msgr. Fabio Iar­lo­ri, allen Prie­stern fol­gen­de Ermah­nung auf ihre Mobil­te­le­fo­ne schicken:

„In Anpas­sung an die gel­ten­den Anti-Covid-Bestim­mun­gen hält es der Erz­bi­schof für ange­mes­sen, daß auf­grund der aktu­el­len Situa­ti­on in unse­rer Erz­diö­ze­se die fol­gen­den Prak­ti­ken bei­be­hal­ten wer­den: Die eucha­ri­sti­sche Kom­mu­ni­on wird aus­schließ­lich auf die Hän­de aus­ge­teilt, und es wird kein Weih­was­ser in Weih­was­ser­becken gegeben.“

Im Klar­text: Die ande­ren Bischö­fe mögen Mund­kom­mu­ni­on und Weih­was­ser wie­der zulas­sen, ich tue das nicht.

Msgr. Bru­no For­te tän­zel­te zwar kar­rie­re­be­flis­sen um Bene­dikt XVI. her­um, von des­sen Pra­xis, allein die Mund­kom­mu­ni­on zu spen­den, blieb nach dem Wech­sel auf dem Stuhl Petri nichts übrig

Bei­de Maß­nah­men waren seit ihrer Ein­füh­rung im März 2020 zum erschrecken­den Offen­ba­rungs­eid gewor­den, wie gering der Glau­be der hohen Geist­lich­keit in Sakra­men­te und Sakra­men­ta­li­en zu sein scheint. Die Bischö­fe ver­mit­tel­ten den Men­schen, daß die hei­li­ge Eucha­ri­stie und das Weih­was­ser eine lebens­be­droh­li­che Gefahr sei­en. Die Men­schen reagier­ten auf ihre Wei­se, mit den Füßen. Die Ein­brü­che bei den Meß­be­su­chern seit den Coro­na-Lock­downs sind gigan­tisch, im deut­schen Sprach­raum wie in Ita­li­en (Deutsch­land, Bel­gi­en, Polen, Ita­li­en). Die Bischö­fe tun, als wüß­ten sie von nichts. Das mach­ten ihnen die Poli­ti­ker und die regie­rungs­na­he Wis­sen­schaft vor: Bei Coro­na hat im nach­hin­ein ja bekannt­lich nichts mit nichts zu tun.

„Auf Geheiß unseres Erzbischofs“

Doch Msgr. For­te, in des­sen Diö­ze­se sich der bekann­te Wall­fahrts­ort mit dem Schlei­er von Manop­pel­lo befin­det, setz­te dem Deba­kel noch eines drauf, indem er noch immer dar­an fest­hält, obwohl die übri­ge Kir­chen­hier­ar­chie spät, aber doch davon abge­rückt ist.

Gläu­bi­ge, die es kaum glau­ben konn­ten, frag­ten vor einem Jahr beim Bischofs­se­kre­tär nach, der die Echt­heit der Mit­tei­lung, die „auf Geheiß unse­res Erz­bi­schofs“ ver­schickt wur­de, bestätigte.

Seit dem offi­zi­el­len kirch­li­chen Ende des in Wirk­lich­keit nicht gege­be­nen Coro­na-Not­stan­des sind drei­zehn Mona­te ver­gan­gen. Doch in der Erz­diö­ze­se Chie­ti-Vas­to gibt man sich lern­re­si­stent. Am 12. April 2024 wur­de eine „offi­zi­el­le Note“ der erz­bi­schöf­li­chen Kurie ver­öf­fent­licht, die vom Zere­mo­ni­är von Erz­bi­schof For­te, Don Gui­do Cara­fa, unter­zeich­net ist. Hier ihr voll­stän­di­ger Inhalt:

Anmer­kung zur eucha­ri­sti­schen Kom­mu­ni­on und zum Weihwasser

Mei­ne Lieben,

der Erz­bi­schof ord­net an, daß es mög­lich ist, die Ver­wen­dung von Weih­was­ser­becken in den Kir­chen des Diö­ze­san­ge­biets wie­der­her­zu­stel­len, wäh­rend, was die Kom­mu­ni­on­aus­tei­lung in unse­rer Erz­diö­ze­se betrifft, die Gläu­bi­gen die Eucha­ri­stie wei­ter­hin auf die Hand emp­fan­gen sollen.

Wir erin­nern an die Hin­wei­se in der Instruk­ti­on des ita­lie­ni­schen Epi­sko­pats vom 19. Juli 1989 „Über die eucha­ri­sti­sche Kom­mu­ni­on“ (die noch heu­te in Kraft ist, wie in den „Prä­zi­sie­run­gen der Ita­lie­ni­schen Bischofs­kon­fe­renz zur Grund­ord­nung des Römi­schen Meß­buchs, Nr. 13“ nach­zu­le­sen ist):

„4. Der Gläu­bi­ge, der die Hand­kom­mu­ni­on emp­fan­gen möch­ten, reicht dem Spen­der bei­de über­ein­an­der­ge­leg­ten Hän­de (die lin­ke Hand über der rech­ten) und ant­wor­tet, wäh­rend er den Leib Chri­sti mit Ehr­furcht und Hin­ga­be emp­fängt, mit „Amen“ und einer leich­ten Ver­beu­gung. Dann führt er die kon­se­krier­te Hostie vor dem Kom­mu­ni­ons­pen­der zum Mund, indem er sie mit den Fin­gern aus der Hand­flä­che nimmt, oder er geht zur Sei­te, um dem nach­fol­gen­den das Vor­tre­ten zu ermög­li­chen. Jeder ach­tet dar­auf, daß er kei­ne Bruch­stücke fal­len läßt.“

Die Hän­de dür­fen – wie es das oben genann­te Doku­ment vor­schreibt – auf kei­nen Fall, aus wel­chem Grund auch immer, mit Taschen­tü­chern oder etwas ande­rem bedeckt sein. Vor dem Emp­fang der Kom­mu­ni­on machen die Gläu­bi­gen eine Geste der Ehr­erbie­tung (eine Ver­beu­gung) und füh­ren die Hostie, sobald sie sie erhal­ten haben, zum Mund, so wie es das oben genann­te Doku­ment vor­schreibt. Nach ost- und west­kirch­li­cher Tra­di­ti­on ist es nie­mals erlaubt, das kon­se­krier­te Brot zu küs­sen, da es hoch­hei­lig ist.

Mit brü­der­li­chen Grü­ßen
Don Gui­do Cara­fa
Erz­bi­schöf­li­cher Zeremoniär

Spä­te­stens nun wis­sen die Gläu­bi­gen, „daß jeder Bischof in lit­ur­gi­schen und bibli­schen Fra­gen dem Papst und den römi­schen Dik­aste­ri­en unge­hor­sam sein kann“, kom­men­tier­te der Vati­ka­nist Mar­co Tosat­ti das Schrei­ben der Erz­diö­ze­se Chieti-Vasto.

Erz­bi­schof For­te, offen­sicht­lich Coro­na-geschä­digt, geht selbst­herr­lich über alle höher­ran­gi­gen Bestim­mun­gen der Kir­che hin­weg und schafft durch eine selek­ti­ve Aus­wahl sein eige­nes Recht.

Mundkommunion ist die ordentliche Art des Kommunionempfang

Die Mund­kom­mu­ni­on ist in Wirk­lich­keit als ordent­li­che Form der Kom­mu­ni­ons­pen­dung in der Grund­ord­nung des Mis­sa­le Roma­num von Paul VI. und in der Instruk­ti­on Redemp­tio­nis Sacra­men­tum der Kon­gre­ga­ti­on für den Got­tes­dienst und die Sakra­men­ten­ord­nung von 2004 festgeschrieben.

Die mei­sten Katho­li­ken wis­sen es frei­lich nicht (mehr), doch die ein­zi­ge und immer­gül­ti­ge Art des Kom­mu­nion­emp­fangs ist die Mund­kom­mu­ni­on und nur sie. Der Evan­ge­list Johan­nes beschreibt die­se Art des Kom­mu­nion­emp­fang bereits für das Letz­te Abend­mahl am Grün­don­ners­tag. Von daher rührt die unun­ter­bro­che­ne Pra­xis der Kir­che – bis 1969.

Die Hand­kom­mu­ni­on stellt einen erst von Papst Paul VI. voll­zo­ge­nen Bruch mit der tau­send­jäh­ri­gen Tra­di­ti­on der Kir­che dar, weil man sich nach dem Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zil dem Pro­te­stan­tis­mus annä­hern woll­te, um die Kir­chen­ein­heit wie­der­her­zu­stel­len. Hieß es zumin­dest. Die Hand­kom­mu­ni­on stellt aller­dings nur eine zusätz­li­che Mög­lich­keit dar, die Paul VI. in der Form eines Indults gewähr­te. Sie stellt also gegen­über der ein­zig wah­ren Art des Kom­mu­nion­emp­fangs ledig­lich eine Aus­nah­me dar, selbst dann, wenn sie in man­chen Diö­ze­sen und Län­dern längst flä­chen­mä­ßig prak­ti­ziert wird.

Die Kathe­dra­le von Chie­ti, in der erst vor kur­zem, nach vier Jah­ren der Zwangs­pau­se, das Weih­was­ser zurück­keh­ren durf­te. Die Mund­kom­mu­ni­on bleibt wei­ter­hin ausgesperrt

Die Hand­kom­mu­ni­on ist Teil des gro­ßen Tabus, über das in der Kir­che nicht gespro­chen wer­den darf, näm­lich die Über­prü­fung der nach­kon­zi­lia­ren Neue­rung. So wird 55 Jah­re nach dem Indult von Paul VI. ohne jede Eva­lu­ie­rung an der Hand­kom­mu­ni­on fest­ge­hal­ten, obwohl sich die Hoff­nun­gen, deret­we­gen man sie erlaub­te, ganz und gar nicht erfüllten.

Die Ein­füh­rung der Hand­kom­mu­ni­on wur­de gemäß Indult den Bischofs­kon­fe­ren­zen über­las­sen und erfolg­te seit­her ent­spre­chend unein­heit­lich, aber inzwi­schen fast flä­chen­deckend. Dar­aus zie­hen die Neue­rer eine Leh­re, die Fran­zis­kus anwen­det: Es sei einer­lei, wie und in wel­chem Aus­maß eine Neue­rung ein­ge­führt wird. Ent­schei­dend sei, daß sie ein­ge­führt wird, denn ein­mal in Kraft gesetzt, wer­de sie sich aus­brei­ten, auch wenn es Jahr­zehn­te dau­ern soll­te. So wur­de die Hand­kom­mu­ni­on im deut­schen Sprach­raum gleich 1969 ein­ge­führt, in Spa­ni­en 1976, in Ita­li­en 1989, in Argen­ti­ni­en 1996 und in Polen erst 2005. Ein Nut­zen konn­te nir­gends fest­ge­stellt wer­den, ein Scha­den hin­ge­gen schon: Das Eucha­ri­stie­ver­ständ­nis ver­blaß­te allerorts.

Ein Ver­bot der Mund­kom­mu­ni­on aber, wie es Erz­bi­schof For­te prak­ti­ziert, stellt nach gel­ten­dem Recht einen schwe­ren Miß­brauch dar.

Das Para­dox: Der Miß­brauch wird gera­de auch durch die von Don Cara­fa zitier­te Nr. 13 der Instruk­ti­on des ita­lie­ni­schen Epi­sko­pats vom 19. Juli 1989 deut­lich. Dar­in heißt es ausdrücklich:

„Die hei­li­ge Kom­mu­ni­on kann auch aus­ge­teilt wer­den, indem die Par­ti­kel auf die Hand der Gläu­bi­gen gelegt werden.“

Eben­so heißt es in der Nr. 15 der­sel­ben Instruk­ti­on von 1989:

„15. Neben der Mund­kom­mu­ni­on erlaubt die Kir­che die Spen­dung der Eucha­ri­stie, indem sie auf die Hän­de der Gläu­bi­gen gelegt wird, die bei­de zum Spen­der hin aus­ge­streckt sind, um den Leib Chri­sti mit Ehr­furcht und Respekt zu emp­fan­gen.
Die Gläu­bi­gen sind frei in der Wahl zwi­schen den bei­den zuge­las­se­nen Arten.“

Die­sen Teil der von der erz­bi­schöf­li­chen Kurie zitier­ten Instruk­ti­on, der natür­lich auch „noch heu­te in Kraft ist“, scheint Erz­bi­schof For­te nicht zu ken­nen oder nicht zur Kennt­nis zu nehmen.

In Ita­li­en wur­de die Hand­kom­mu­ni­on erst 1989 ein­ge­führt, mit einer Stim­me Mehr­heit in der Bischofs­kon­fe­renz. Ein­zig die Diö­ze­se Bozen-Bri­xen (Süd­ti­rol) war eine Aus­nah­me: Wegen ihrer frü­he­ren Zuge­hö­rig­keit zu Öster­reich und ihrer Aus­rich­tung auf den deut­schen Sprach­raum wur­de die Ein­füh­rung der Hand­kom­mu­ni­on schon frü­her erlaubt.

Fest steht, daß es kein Recht gibt, laut dem Erz­bi­schof For­te die Mund­kom­mu­ni­on ver­bie­ten könn­te. Das sei­ner Diö­ze­se seit mehr als vier Jah­ren (zuerst gedeckt durch die Bischofs­kon­fe­renz, seit zwei Jah­ren im Allein­gang) von ihm auf­ge­zwun­ge­ne Ver­bot stellt einen schwer­wie­gen­den Macht­miß­brauch dar, der auch Ein­blick in das erz­bi­schöf­li­che Eucha­ri­stie­ver­ständ­nis bietet.

Dazu paßt es, daß Don Andrea Man­zo­ni, der Sekre­tär des Erz­bi­schofs, in sei­nem Ant­wort­schrei­ben vom Mai 2023 bestä­tig­te, daß Erz­bi­schof For­te „die Aus­tei­lung der Hand­kom­mu­ni­on für die zweck­mä­ßig­ste“ hält und er die­se Ent­schei­dung auf eine wört­li­che Aus­le­gung des bibli­schen Tex­tes stüt­ze, in dem Jesus zu den Jün­gern sagt, „nehmt“ das Brot. Wie bereits erwähnt, ist der renom­mier­te Lit­ur­gi­ker Don Nico­la Bux dazu völ­lig ande­rer Mei­nung, weil das Johan­nes­evan­ge­li­um eine ganz ande­re Art des Kom­mu­nion­emp­fangs offenbart.

Den Prie­stern und Gläu­bi­gen der Erz­diö­ze­se Chie­ti-Vas­to ist damit noch nicht gehol­fen, denn ihnen bleibt nur der Weg, Brie­fe an den unge­hor­sa­men Erz­bi­schof und an Rom zu schrei­ben – mit unge­wis­sem Aus­gang, wie das in der einen oder der ande­ren Form schon seit März 2020 andau­ern­de Ver­bot der Mund­kom­mu­ni­on zeigt.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: MiL/diocesichieti.it/Wikicommons (Screen­shots)

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1 Kommentar

  1. Es han­delt sich hier ganz klar um eine Über­schrei­tung bischöf­li­cher Voll­mach­ten. Der Bischof kann nie­mand vor­schrei­ben, dass er die Hei­li­ge Kom­mu­ni­on auf die Hand emp­fan­gen muss – und dies bit­te schon gar nicht, wenn es kei­ne pan­de­mi­sche Lage mehr gibt. Das ist kla­rer Macht­miss­brauch, und katho­li­sches ist es auch nicht, da kann Bru­no For­te hun­dert­mal Erz­bi­schof sein oder nicht. Inter­es­sant wäre nur zu wis­sen, was pas­siert, wenn jemand die Hl. Kom­mu­ni­on in den Mund emp­fan­gen möch­te: Wird er zur Hand­kom­mu­ni­on gezwun­gen? Wel­cher Prie­ster wür­de das machen? Oder wird ihm die Kom­mu­ni­on ver­wei­gert? – Es ist das Recht der Gläu­bi­gen auf die ordent­li­che Spen­dung zu bestehen – und das ist die Mund­kom­mu­ni­on, Herr Erz­bi­schof! Wenn sie rich­tig gespen­det und emp­fan­gen wird, ist sie hygie­nisch unbe­denk­lich – es gibt kei­nen Kon­takt der Fin­ger des Spen­der mit der Zun­ge des Empfängers.

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