McCarrick vor Gericht

Homosexueller Mißbrauch


Die meisten Fälle sind verjährt. Im Staat Massachusetts muß sich der ehemalige Kardinal Theodore McCarrick aber vor Gericht verantworten.
Die meisten Fälle sind verjährt. Im Staat Massachusetts muß sich der ehemalige Kardinal Theodore McCarrick aber vor Gericht verantworten.

(New York) Der ehe­ma­li­ge Kar­di­nal Theo­do­re McCar­ri­ck stand am Frei­tag, dem 3. Sep­tem­ber 2021, in Dedham (Bos­ton) vor Gericht. Er hat­te sich vor einem Distrikts­ge­richt dafür zu ver­ant­wor­ten, bei einer Hoch­zeits­fei­er in die­sem Staat einen 16jährigen sexu­ell miß­braucht zu haben.

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Als die New York Times 2018 das homo­se­xu­el­le Dop­pel­le­ben McCar­ri­cks ent­hüll­te und der Ver­dacht des homo­se­xu­el­len Miß­brauchs Min­der­jäh­ri­ger auf­kam, ver­zich­te­te der einst ein­fluß­rei­che Pur­pur­trä­ger auf die Kar­di­nals­wür­de. Inzwi­schen wur­de McCar­ri­ck aus dem Prie­ster­stand ent­las­sen und laisiert.

Der inzwi­schen 91 Jah­re alte McCar­ri­ck bekann­te sich nicht schul­dig. Der Vor­fall liegt fast 50 Jah­re zurück. McCar­ri­ck war zuletzt, bis zu sei­ner alters­be­ding­ten Eme­ri­tie­rung im Jahr 2006, Erz­bi­schof von Washing­ton DC.

Das Gericht ver­häng­te eine Kau­ti­on in der Höhe von 5000 Dol­lar und ver­ord­ne­te ihm, sich vom Opfer fern­zu­hal­ten und kei­nen Kon­takt zu Min­der­jäh­ri­gen zu haben. McCar­ri­ck ist der erste und bis­her ein­zi­ge Kar­di­nal in der Geschich­te der USA, der wegen eines Sexu­al­ver­bre­chens an Min­der­jäh­ri­gen vor Gericht steht.

Der näch­ste Ver­hand­lungs­tag ist für den 28. Okto­ber anberaumt.

Die Staats­an­walt­schaft klagt McCar­ri­ck an, einen damals 16jährigen Jun­gen, wäh­rend der Hoch­zeit des Bru­ders des Opfers, in Wel­les­ley, Mas­sa­chu­setts, in einem Gar­de­ro­ben­raum miß­braucht zu haben.

Meh­re­re Män­ner erstat­ten auch in den Staa­ten New York und New Jer­sey Anzei­gen gegen den ehe­ma­li­gen Kar­di­nal wegen sexu­el­len Miß­brauchs, als sie Kin­der waren. Nach den Geset­zen die­ser Staa­ten sind die Fäl­le jedoch ver­jährt, nicht so in Massachusetts.

Die Staats­an­walt­schaft konn­te in die­sem Staat Ankla­ge erhe­ben, weil McCar­ri­ck zum Zeit­punkt der Tat nicht Bür­ger von Mas­sa­chu­setts war. Nur für die­se gilt eine Verjährungsfrist.

Die Ent­las­sung aus dem Prie­ster­stand und die Lai­sie­rung tra­ten im Febru­ar 2019 in Kraft, nach­dem McCar­ri­ck von der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on, die sich mit den Vor­wür­fen gegen ihn zu befas­sen hat­te, für schul­dig befun­den wur­de, Min­der­jäh­ri­ge homo­se­xu­ell miß­braucht und Erwach­se­ne homo­se­xu­ell kor­rum­piert zu haben und dies unter erschwe­ren­den Umstän­den, da er dafür sei­ne Macht als Prie­ster oder Bischof miß­braucht hatte.

Der Skan­dal McCar­ri­ck wur­de Ende August 2018 zum Fall Fran­zis­kus, als der ehe­ma­li­ge Apo­sto­li­sche Nun­ti­us für die USA, Msgr. Car­lo Maria Viganò, ent­hüll­te, den Papst bereits im Juni 2013 per­sön­lich über McCar­ri­cks Dop­pel­le­ben infor­miert zu haben. Fran­zis­kus hob aber die von Bene­dikt XVI. auf­er­leg­ten Sank­ti­on gegen McCar­ri­ck auf und mach­ten ihn zu sei­nem Ver­trau­ten. Wegen die­ser Ver­tu­schung for­der­te Msgr. Viganò den Rück­tritt von Fran­zis­kus. Die­ser distan­zier­te sich zwar von McCar­ri­ck, ver­hin­dert aber bis heu­te die umfas­sen­de Auf­ar­bei­tung der Fra­ge, wie es mög­lich war, daß McCar­ri­ck eine so stei­le Kar­rie­re machen konn­te und so lan­ge unan­ge­ta­stet geblie­ben war. Vor allem müß­te dann Fran­zis­kus selbst unan­ge­neh­me Fra­gen beant­wor­ten. Der Groß­teil von McCar­ri­cks Pro­te­gés, bei deren Ernen­nung zu Bischö­fen er tat­kräf­tig mit­ge­hol­fen hat­te – Erz­bi­schof Viganò hat­te teil­wei­se ihre Namen ver­öf­fent­licht –, ist wei­ter­hin im Amt.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Wiki­com­mons

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