McCarrick laisiert – sein Verhältnis zu Papst Franziskus aber bleibt ungeklärt

Vor dem Sondergipfel über den sexuellen Mißbrauch im Vatikan

Papst Franziskus mit Kardinal McCarrick – ein nicht geklärtes Kapitel.
Papst Franziskus mit Kardinal McCarrick – ein nicht geklärtes Kapitel.

(Rom) Ex-Kar­di­nal Theo­do­re McCar­ri­ck wur­de ein hal­bes Jahr nach der Aberken­nung sei­ner Kar­di­nals­wür­de auch aus dem Prie­ster­stand aus­ge­schlos­sen und lai­siert. Mit die­ser Maß­nah­me war seit Wochen noch vor Beginn des vati­ka­ni­schen Gip­fels über den sexu­el­len Miß­brauchs­skan­dal durch Kle­ri­ker gerech­net wor­den, der am kom­men­den Don­ners­tag beginnt.

Das vati­ka­ni­sche Pres­se­amt gab am ver­gan­ge­nen Sams­tag die Lai­sie­rung McCar­ri­cks bekannt. Ver­öf­fent­licht wur­de eine ent­spre­chen­de Stel­lung­nah­me der römi­schen Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on, die für schwer­wie­gen­de sexu­el­le Ver­ge­hen zustän­dig ist.

McCar­ri­ck lebt seit eini­gen Mona­ten auf Anwei­sung Roms im Kapu­zi­ner­klo­ster St. Fide­lis in Vic­to­ria im Staat Kan­sas. Trotz des Aus­schlus­ses aus dem Kle­ri­ker­stand sorgt die Kir­che wei­ter­hin für den Lebens­un­ter­halt des in den ver­gan­ge­nen Jah­ren unter Papst Fran­zis­kus viel­leicht mäch­tig­sten Kir­chen­man­nes aus den USA.

Glei­ches ord­ne­te Fran­zis­kus bereits zuvor für den chi­le­ni­schen Schön­statt-Pater Fran­cis­co Jose Cox Hunee­us an. Der eme­ri­tier­te Erz­bi­schof von La Sere­na im Anden­staat wur­de von Papst Fran­zis­kus am 11. Okto­ber 2018 zusam­men mit dem eme­ri­tier­ten Bischof von Iqui­que, Mar­co Anto­nio Orde­nes Fer­nan­dez, lai­siert. Einen Ein­spruch gegen sei­ne Ent­schei­dung erlaub­te Fran­zis­kus nicht.

Mitteilung der chilenischen Provinz der Schönstattbewegung
Mit­tei­lung der chi­le­ni­schen Pro­vinz der Schönstattbewegung

Wie die chi­le­ni­sche Pro­vinz des Schön­statt-Säku­lar­in­sti­tuts in Sant­ia­go de Chi­le zwei Tage spä­ter bekannt­gab, wur­de von Papst Fran­zis­kus mit­tels der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on „aus­drück­lich“ von der Schön­statt­be­we­gung gewünscht, daß der ehe­ma­li­ge Erz­bi­schof und ehe­ma­li­ge Prie­ster auch wei­ter­hin Mit­glied der Schön­statt­be­we­gung blei­ben kann.

Die­ses Vor­ge­hen stößt nicht auf unge­teil­te Zustim­mung. Die Bedeu­tung der römi­schen Straf­maß­nah­men wird dadurch wenn nicht rela­ti­viert, dann doch deut­lich abge­mil­dert. Das gilt für den ehe­ma­li­gen chi­le­ni­schen Erz­bi­schof Cox eben­so wie für McCar­ri­ck. Wer wei­ter­hin in einem Umfeld leben kann, das ihn durch Jahr­zehn­te als Prie­ster, Erz­bi­schof und Kar­di­nal kann­te, wird von die­sem Umfeld aller Wahr­schein­lich­keit auch wei­ter­hin mit dem­sel­ben Respekt, der sei­nem ein­sti­gen Rang ent­ge­gen­ge­bracht wur­de, behan­delt werden.

Nach wie vor nicht auf­ge­ar­bei­tet ist der Ein­fluß, den McCar­ri­ck jah­re­lang durch direk­ten Zugang zu Papst Fran­zis­kus aus­üben konn­te, nicht zuletzt auch bei Per­so­nal­ent­schei­dun­gen. Eiser­nes Schwei­gen herrscht in Rom wei­ter­hin, was die unge­klär­te Rol­le von Papst Fran­zis­kus in die­sem und ande­ren Fäl­len anbe­langt, und inwie­fern Täter von ihm geschützt wurden.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Vati​can​.va (Screen­shot)

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