Zur Essayreihe „Vom System zur Norm“
Die vorausgegangene systemtheoretische Analyse hat die Transformationsprozesse der katholischen Kirche und die mögliche Differenz zwischen formaler Ordnung und institutioneller Praxis untersucht.
Daran knüpft die vorliegende Essayreihe an, wechselt jedoch bewusst die Perspektive: Im Mittelpunkt stehen nun die theologischen und kanonistischen Konsequenzen dieser Entwicklungen. Untersucht werden das Verhältnis von kirchlicher Lehre, geltenden Normen und pastoraler Praxis sowie die daraus entstehenden Fragen institutioneller Verantwortung.
Die einzelnen Beiträge sind eigenständig lesbar und folgen zugleich einer gemeinsamen Leitfrage: Was geschieht mit der Geltung kirchlicher Normen, wenn sich ihre theologische Interpretation und praktische Umsetzung verändern? Die Essays verstehen sich als wissenschaftlich orientierte Meinungsbeiträge auf Grundlage öffentlich zugänglicher Quellen. Sie unterscheiden zwischen theologischer Kontroverse, legitimer Weiterentwicklung und Fragen von lehrmäßiger oder kanonischer Relevanz. Dabei prüfen sie auch, inwieweit bestimmte theologische Positionen und kirchliche Praktiken mit den Verpflichtungen der Professio fidei vereinbar sind. Die daraus entwickelten Bewertungen beanspruchen keine lehramtliche oder disziplinarische Verbindlichkeit, sondern verstehen sich als begründete Beiträge zur theologischen und kanonistischen Auseinandersetzung.
Bisher erschienen:
- Einleitung: Vom System zur Norm – die kanonistische Frage nach der institutionellen Verantwortung (1)
- Vom System zur Norm – Thomas Schüller und die Grenzen theologischer Bindung (2)
Matthias Reményi und die Dynamik kirchlicher Veränderung
Einleitung: Vom Lehrdissens zur Regelabweichung
Von Contra Ambivalent*
Der vorausgegangene Essay zu Thomas Schüller untersuchte die Grenze zwischen wissenschaftlicher theologischer Auseinandersetzung, materiellem Lehrdissens und Häresie. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie weit die Freiheit theologischer Forschung reicht, wenn eine kirchliche Lehre verbindlich vorgelegt ist. Bei Matthias Reményi verschiebt sich der Untersuchungsgegenstand: Nicht allein die abweichende Überzeugung, sondern deren praktische Umsetzung gegenüber einer bestehenden kirchlichen Regel steht im Mittelpunkt.
Damit stellt sich eine weiterführende Frage: Wie kann sich eine kirchliche Norm praktisch verändern, obwohl sie formal weiterhin gilt?
Reményi eignet sich für diese Untersuchung besonders deshalb, weil er dem Regelbruch ausdrücklich eine Funktion im kirchlichen Veränderungsprozess zuschreibt. Untersucht wird zunächst, wie er diesen Zusammenhang theoretisch begründet und anschließend am Beispiel pastoralen Ungehorsams konkretisiert. Die Entwicklung der Paarsegnungen und Fiducia supplicans bildet dabei den zentralen Fall, an dem sich das Verhältnis von Regelabweichung, veränderter Praxis und institutioneller Anerkennung untersuchen lässt.
Daran anschließend ist zu prüfen, wie sich diese Perspektive zu Reményis eigener Position zur Priesterweihe der Frau verhält. Hier verschiebt sich die Untersuchung von der Regelabweichung zur Frage des materiellen Lehrdissenses und damit zur kanonistischen Unterscheidung zwischen Regelbindung, Lehrbindung und Häresie.
Die Untersuchung führt somit von Reményis Theorie des Regelbruchs über deren Konkretisierung an einer kirchlichen Praxis zur kanonistischen Einordnung der damit verbundenen unterschiedlichen Formen kirchlicher Bindung.
1. Regelbruch als Theorie des kirchlichen Wandels
Der Würzburger Fundamentaltheologe Matthias Reményi beschreibt den Regelbruch nicht lediglich als unvermeidliche Begleiterscheinung kirchlicher Veränderung, sondern weist ihm eine eigene Funktion zu. In einem Beitrag von 2023 erklärt er, im kirchlichen Feld seien künftig zunehmend Regelbrüche zu erwarten, „schlicht deshalb, weil die hinter diesen Regeln stehenden Normen und Theorien nicht mehr plausibilisierbar sind“. Noch weiter geht seine anschließende Feststellung: „Wir brauchen diese Regelbrüche, damit Neues in der Kirche entstehen kann.“ Als Beispiele nennt er unter anderem #OutInChurch, „Liebe gewinnt“, Laien- und Frauenpredigten sowie ökumenische Mahlfeiern.
Damit erhält der Regelbruch bei Reményi eine doppelte Bedeutung. Einerseits zeigt er an, dass eine bestehende Norm ihre bisherige Plausibilität und damit möglicherweise auch ihre praktische Bindekraft verliert. Andererseits kann die Abweichung selbst zum Ausgangspunkt einer neuen kirchlichen Praxis werden. Wo eine geltende Ordnung auf veränderte gesellschaftliche Bedingungen oder ein verändertes theologisches Verständnis trifft, kann sich die Praxis daher von der bestehenden Regel lösen.
Reményi beschreibt diesen Vorgang als einen „Theorie-Praxis-Zirkel“. Veränderte gesellschaftliche Bedingungen und neue Denkformen können zu theologischen Neubewertungen führen; aus diesen können neue Formen kirchlicher Praxis entstehen, die zunächst von der geltenden Ordnung abweichen. Die Praxis muss dabei nicht auf eine vorherige Änderung des kirchlichen Rechts warten. Sie kann der formalen Normänderung vorausgehen und sich durch Wiederholung und Verbreitung verfestigen. Wird sie zunehmend als sachlich oder pastoral legitim angesehen, kann sie schließlich eine institutionelle Reaktion hervorrufen. Reményi spricht in diesem Zusammenhang von einer „Legitimation durch die amtskirchliche Normsetzung“.
Damit verschiebt sich das gewöhnliche Verhältnis von Norm und Praxis. Im klassischen Verständnis setzt die kirchliche Norm den Rahmen des zulässigen Handelns. In Reményis Modell kann dagegen die Praxis der formalen Normänderung vorausgehen: Zunächst wird anders gehandelt, anschließend wird diese Praxis institutionell anerkannt und gegebenenfalls normativ abgesichert. Die institutionelle Anerkennung bildet damit den entscheidenden Übergang von einer bloßen Regelabweichung zu einer Praxis, die auf die weitere Entwicklung der kirchlichen Ordnung zurückwirken kann.
Eine solche Entwicklung bedeutet allerdings nicht notwendig, dass die ursprüngliche Norm ausdrücklich aufgehoben oder geändert wird. Zwischen dem formalen Fortbestand einer Norm und ihrer praktischen Wirksamkeit kann vielmehr eine Differenz entstehen. Entscheidend ist daher nicht allein, ob eine Norm ihrem Wortlaut nach fortbesteht, sondern auch, wie sie in der kirchlichen Praxis verstanden, angewendet und durchgesetzt wird.
Der von Reményi beschriebene Mechanismus lässt sich deshalb als folgende mögliche Entwicklung zusammenfassen:
veränderte Wahrnehmung → abweichende Praxis → Verbreitung und Verfestigung → institutionelle Anerkennung → veränderte Anwendung der ursprünglich geltenden Norm in der kirchlichen Praxis.
Entscheidend ist dabei, dass diese Entwicklung nicht automatisch aus jedem Regelbruch folgt. Reményis Modell beschreibt vielmehr Bedingungen, unter denen eine Abweichung transformativ werden kann. Erst wenn eine Praxis über den Einzelfall hinausgeht, sich dauerhaft etabliert und institutionelle Anerkennung oder zumindest eine institutionelle Reaktion erfährt, stellt sich die Frage nach ihrer Wirkung auf die bestehende Norm.
Die von Reményi angeführten Beispiele veranschaulichen dieses Muster in unterschiedlichen Bereichen kirchlichen Handelns. Für die vorliegende Untersuchung ist dabei insbesondere die Entwicklung der Paarsegnungen relevant, an der sich der beschriebene Zusammenhang von Regelabweichung, Verfestigung der Praxis und institutioneller Reaktion konkret untersuchen lässt.
2. Fiducia supplicans: Die Segnung des Paares und die Transformation der Norm durch die Praxis
2.1 Die theologische Konzeption des Segens
Ein besonders deutliches Beispiel für die von Reményi beschriebene Dynamik ist die Entwicklung der Segensfeiern für Paare in irregulären Situationen und für gleichgeschlechtliche Paare. Mit Fiducia supplicans verändert sich dabei die institutionelle Ausgangslage. Die Erklärung eröffnet ausdrücklich die Möglichkeit solcher Segnungen und hält zugleich an der überlieferten Lehre von Ehe und Sexualität fest. Der Segen soll den bestehenden Beziehungsstatus nicht legitimieren und die kirchliche Lehre über die Ehe nicht verändern. Gesegnet werden soll daher nicht die Beziehung als solche, sondern das, was im Leben der betreffenden Menschen wahr, gut und menschlich wertvoll ist.
Gerade diese Differenzierung wirft jedoch eine grundlegende theologische und praktische Frage auf. Die Irregularität einer Beziehung ist kein äußerer Zusatz, der sich von der Beziehung selbst einfach abtrennen lässt. Sie bezeichnet vielmehr deren objektiven Status innerhalb der kirchlichen Morallehre. Genau diesen Status will Fiducia supplicans von den guten Elementen des gemeinsamen Lebens unterscheiden.
Damit unterscheidet das Schreiben theologisch zwischen den Personen, ihrem gemeinsamen Leben und dem objektiven Status ihrer Beziehung.
2.2 Der Segen als öffentliches Zeichen
Diese Unterscheidung ist im konkreten Segensakt selbst nicht ohne Weiteres erkennbar. Der Segen richtet sich an zwei Menschen, die gemeinsam als Paar um diesen Segen bitten; auch Fiducia supplicans selbst spricht ausdrücklich von „Segnungen von Paaren“. Gleichzeitig soll mit diesem Segen gerade die Beziehung als solche nicht legitimiert werden. Darin liegt eine zentrale Spannung: Das Dokument unterscheidet theologisch zwischen den Personen, ihrem gemeinsamen Leben und dem objektiven Status ihrer Beziehung, ohne dass sich diese Unterscheidung im sichtbaren Zeichen des Segens selbst eindeutig manifestiert.
Für die Wirkung eines solchen Zeichens ist deshalb nicht allein entscheidend, was der Spender damit beabsichtigt. Ein Segen ist ein öffentliches kirchliches Zeichen und besitzt eine eigene soziale Bedeutung. Wird er gemeinsam von einem Paar empfangen, entsteht für die Beteiligten und für die Öffentlichkeit der Eindruck, dass gerade diese konkrete Beziehung kirchlich anerkannt, bestätigt oder zumindest positiv aufgenommen wird. Diese Wirkung verstärkt sich dort, wo der Segen von den Segnenden und von den Paaren selbst als grundsätzliche Legitimation der Beziehung verstanden wird. Dann tritt die vom Dokument vorgenommene theologische Unterscheidung zwischen der Segnung der Personen und der Nicht-Legitimierung ihrer Beziehung in der konkreten Praxis zunehmend in den Hintergrund. Kirchliche Intention und tatsächliche Wirkung eines öffentlichen Zeichens können damit auseinanderfallen.
Gerade aus diesem Grund wird Fiducia supplicans in der pastoralen Praxis weithin als Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare verstanden und rezipiert. Die vom Schreiben vorgenommene theologische Unterscheidung wirkt demgegenüber kompliziert und ambivalent. Sie wird in der konkreten pastoralen Rezeption vielfach nicht aufgegriffen oder ausdrücklich zurückgewiesen, zumal sie sich im Vollzug des Segens selbst kaum manifestiert. Der Segen wird vom Paar als Paar empfangen und kann daher unabhängig von der theologischen Begründung des Schreibens als positive kirchliche Bestätigung der konkreten Beziehung verstanden werden.
2.3 Die Praxis vor Fiducia supplicans
Damit verschiebt sich zugleich die Bedeutung der zuvor umstrittenen Praxis. Vor Fiducia supplicans standen entsprechende Segensfeiern noch in unmittelbarem Widerspruch zu der römischen Vorgabe von 2021. Die Kongregation für die Glaubenslehre hatte damals auf die Frage, ob die Kirche die Vollmacht besitze, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts zu segnen, mit einem eindeutigen „Nein“ geantwortet. Zulässig blieb die Segnung einzelner Personen; nicht erlaubt waren dagegen Segensformen, die ihre gleichgeschlechtliche Verbindung als solche zum Gegenstand machten.
Reményi schildert jedoch, dass solche Segensfeiern bereits vor Fiducia supplicans in mehreren Bistümern stattfanden und dabei ausdrücklich die Zustimmung der zuständigen Bischöfe erhielten. Die Abweichung von der römischen Vorgabe war damit nicht lediglich eine vereinzelte private Übertretung, sondern bereits gelebte kirchliche Praxis, die teilweise von der kirchlichen Leitung vor Ort mitgetragen wurde.
Die Beteiligten handeln nach Reményis Darstellung in Kenntnis des Widerspruchs zur damaligen römischen Position. Gerade dieser Widerspruch soll jedoch nicht das Ende des Vorgangs bilden. Reményi fordert die beteiligten Bischöfe vielmehr auf, aus der bestehenden Praxis heraus den nächsten Schritt zu gehen und eine lehramtliche Neubewertung der Homosexualität anzustreben.
2.4 Von der Regelabweichung zur institutionellen Praxis
Gerade vor diesem Hintergrund ist die Entwicklung nach Fiducia supplicans für die hier untersuchte Theorie besonders aufschlussreich. Eine Praxis, die zuvor als pastoraler Ungehorsam gegenüber der bestehenden römischen Vorgabe beschrieben werden konnte, wird nun innerhalb eines neuen institutionellen Rahmens ermöglicht. Die Veränderung besteht dabei nicht notwendig darin, dass die zugrunde liegende Lehre ausdrücklich aufgehoben wird. Vielmehr verändert sich die kirchliche Handlungsordnung: Eine zuvor nicht zulässige Form des Segens wird unter bestimmten Voraussetzungen zu einer kirchlich vorgesehenen Praxis, während zugleich erklärt wird, dass die Lehre über Ehe und Sexualität unverändert bleibt.
Diese Entwicklung gewinnt zusätzlich an Gewicht, weil die Praxis über den Charakter einer rein persönlichen pastoralen Handlung hinausgeht. Reményi erklärte 2025, Paarsegnungen seien trotz fehlender approbierter liturgischer Bücher „amtliches Handeln der Kirche“. Weil es sich um Amtshandlungen handle, sollten dafür Fortbildungen angeboten werden. Zugleich verwies er darauf, dass erste Bistümer entsprechende Handreichungen in ihren Amtsblättern veröffentlicht und damit verbindlich gemacht hätten.
Die Praxis erhält damit institutionelle Strukturen und wird in kirchliche Abläufe eingeordnet. Dass sie nicht nur auf einzelne pastorale Initiativen beschränkt ist, zeigt auch die Entwicklung im Bistum Mainz. Eine dort 2024 durchgeführte Umfrage unter hauptamtlichen Seelsorgenden belegt eine bereits verbreitete Praxis von Paarsegnungen: Von den 109 Antwortenden hatten 51 bereits Paarsegnungen durchgeführt, darunter auch für queere Paare. Nur vier Priester und vier Diakone lehnten Paarsegnungen grundsätzlich ab. Die Erhebung zeigt damit zumindest für das Bistum Mainz, dass die Praxis bereits einen erheblichen Grad pastoraler Akzeptanz erreicht hatte.
Gerade die zeitliche Dauer einer solchen Entwicklung ist für ihre materielle Wirkung bedeutsam. Eine einmalige oder nur vorübergehende Abweichung kann als Einzelfall behandelt werden. Je länger eine Praxis dagegen fortbesteht, je häufiger sie wiederholt wird und je stärker sie institutionell getragen wird, desto schwieriger wird es, sie lediglich als punktuelle Ausnahme von der bestehenden Ordnung zu behandeln. Was zunächst als Verstoß gegen eine Regel erscheint, kann mit der Zeit zu einer etablierten Form kirchlichen Handelns werden. Dadurch verändert sich die praktische Reichweite der ursprünglich geltenden Norm.
Dieser Effekt betrifft nicht nur die einzelne Regel. Wenn die Regel eine bestimmte theologische Überzeugung voraussetzt oder deren praktische Konsequenzen ordnet, kann eine dauerhafte Abweichung auch auf die Wahrnehmung und praktische Wirksamkeit der dahinterstehenden Lehre zurückwirken. Es entsteht eine zunehmende Differenz zwischen formaler Lehraussage und gelebter kirchlicher Wirklichkeit: Die Lehre bleibt zunächst formal bestehen, während sich ihre praktische Bedeutung und Wirkung durch die veränderte Praxis verschieben kann.
2.5 Reményis Deutung: Ungehorsam und Veränderung der Lehre
Im Fall Reményis ist diese Entwicklung besonders aufschlussreich, weil die Regelabweichung nicht lediglich als unbeabsichtigte Folge pastoraler Praxis erscheint. Reményi beschreibt den Regelbruch ausdrücklich als möglichen Motor kirchlicher Veränderung. Er erklärte, im kirchlichen Feld würden zunehmend Regelbrüche entstehen, weil die hinter den Regeln stehenden Normen und theologischen Begründungen für viele Menschen nicht mehr plausibel seien. Noch deutlicher formulierte er: „Wir brauchen diese Regelbrüche, damit Neues in der Kirche entstehen kann.“
Noch unmittelbarer formulierte Reményi diesen Zusammenhang im August 2023 mit Blick auf die damaligen Segensfeiern homosexueller Paare. Er bezeichnete sie als „Akt des pastoralen Ungehorsams gegen Rom“ und zugleich als „Zeichen für die Veränderung der Lehre“. Beide Formulierungen sind für seine Argumentation zentral. Die Nichtbefolgung der bestehenden Vorgabe erhält bei ihm eine positive Funktion: Die abweichende Praxis wird nicht lediglich als Reaktion auf eine als unplausibel empfundene Norm verstanden, sondern als möglicher Ausgangspunkt einer späteren Veränderung der kirchlichen Lehre.
Damit erhält die Regelabweichung bei Reményi eine ausdrücklich lehrbezogene Funktion. Es geht nicht lediglich darum, dass eine bestehende Norm durch wiederholte Praxis praktisch an Bedeutung verliert. Die konkrete Praxis selbst wird von ihm als „Zeichen für die Veränderung der Lehre“ verstanden und damit in einen Prozess eingeordnet, in dem veränderte kirchliche Praxis auf eine spätere lehrmäßige Veränderung vorausweisen kann.
2.6 „Es hat sich etwas verändert“
Bemerkenswert ist, wie Reményi selbst die Entwicklung zusammenfasst. Einerseits hält er fest: „Die Sexualmoral der katholischen Kirche ist damit nicht angetastet“. Andererseits lautet sein unmittelbares Fazit: „Es hat sich etwas verändert.“ Gerade diese beiden Aussagen gehören zusammen. Die formale Lehre besteht fort, während sich die kirchliche Praxis zugleich verändert hat. Der Fall zeigt damit, dass normative Kontinuität und praktische Veränderung nebeneinander bestehen können.
Für die hier untersuchte These ist Fiducia supplicans deshalb besonders relevant. Die Erklärung zeigt, dass eine zuvor umstrittene Praxis in eine institutionell zugelassene und zunehmend geregelte Praxis übergehen kann, während die zugrunde liegende Lehre formal fortbesteht. Im Fall Reményis wird darüber hinaus ausdrücklich ausgesprochen, dass diese Praxis als „Zeichen für die Veränderung der Lehre“ verstanden werden kann. Die Transformation liegt damit nicht notwendig in der ausdrücklichen Abschaffung der formalen Lehre und der damit verbundenen Norm. Sie kann bereits dort beginnen, wo eine abweichende Praxis dauerhaft etabliert wird und dadurch die praktische Funktion und Wahrnehmung der Norm verändert.
3. Kanonistische Einordnung: Regelbruch, Lehrbindung und Lehrdissens bei Reményi
3.1 Regelbruch als strukturelles Instrument kirchlicher Lehrveränderung
Die bisherige Untersuchung hat gezeigt, dass Reményi dem Regelbruch nicht lediglich die Funktion einer punktuellen Abweichung von kirchlichen Vorgaben zuschreibt. Vielmehr versteht er ihn als möglichen Bestandteil eines strukturellen Veränderungsprozesses. Besonders deutlich wird dies dort, wo er Regelbrüche ausdrücklich mit einer Veränderung kirchlicher Lehre verbindet. Seine Aussage „Wir brauchen diese Regelbrüche, damit Neues in der Kirche entstehen kann“ ist daher nicht nur als Plädoyer für größere pastorale Handlungsspielräume zu verstehen. Der Regelbruch erhält bei ihm vielmehr eine Funktion innerhalb eines Prozesses, in dem sich zunächst die Praxis verändert und daraus langfristig eine Veränderung kirchlicher Ordnung und Lehre ergeben kann.
Diese Funktion des Regelbruchs lässt sich bei Reményi in drei unterschiedlichen Bereichen beobachten. Erstens betrifft sie die Laien- und Frauenpredigt und damit den Bereich des Verkündigungsdienstes und der damit verbundenen Ämterstruktur. Zweitens geht es um die Segnung von Paaren in irregulären Situationen und gleichgeschlechtlichen Paaren, womit Fragen des Ehesakraments sowie der Sexual- und Beziehungsethik berührt werden. Drittens nennt Reményi die gemeinsame Mahlfeier und damit die Frage nach Eucharistiegemeinschaft, Glaubensgemeinschaft und Ekklesiologie. Die Bereiche sind theologisch unterschiedlich gelagert; gemeinsam ist ihnen jedoch die von Reményi beschriebene Logik, dass eine Veränderung der kirchlichen Praxis einen Anstoß für eine weitergehende Veränderung kirchlicher Ordnung und Lehre geben kann.
Gerade am Beispiel der Segnungen wird diese Logik besonders deutlich. Reményi beschreibt die bereits praktizierten Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare als „Akt des pastoralen Ungehorsams gegen Rom“ und zugleich als „Zeichen für die Veränderung der Lehre“. Der Widerspruch zwischen bestehender kirchlicher Vorgabe und praktischer Entwicklung soll für ihn jedoch nicht das Ende des Prozesses bilden. Vielmehr fordert er die beteiligten Bischöfe auf, aus der bestehenden Praxis heraus den nächsten Schritt zu gehen und eine lehramtliche Neubewertung der Homosexualität anzustreben. Die abweichende Praxis erhält damit eine ausdrücklich lehrbezogene Zielrichtung: Sie soll nicht lediglich neben der bestehenden Lehre bestehen, sondern zu einer erneuten theologischen und lehramtlichen Bewertung führen.
Damit lässt sich Reményis Verständnis des Regelbruchs präziser bestimmen. Es geht ihm nicht um Regelabweichung als Selbstzweck, sondern um eine strukturierte Dynamik von Praxis, Normabweichung und anschließender institutioneller bzw. lehrmäßiger Veränderung. Die konkrete Praxis soll zeigen, dass eine bestehende Regel oder die ihr zugrunde liegende Begründung nicht mehr ohne Weiteres trägt. Wird die veränderte Praxis dauerhaft etabliert und institutionell aufgenommen, kann daraus nach Reményi ein Impuls für eine Veränderung der kirchlichen Norm oder Lehre entstehen.
Für die kanonistische Einordnung ist deshalb zwischen verschiedenen Ebenen zu unterscheiden. Nicht jeder Regelbruch stellt bereits einen Lehrdissens dar. Entscheidend ist vielmehr, welche kirchliche Norm durchbrochen wird, auf welcher theologischen Begründung sie beruht und welche Funktion der Regelabweichung im jeweiligen Veränderungsprozess zukommt. Wo ein Regelbruch bewusst darauf ausgerichtet ist, eine Praxis zu etablieren, die eine bestehende lehrmäßige Position verändern soll, erhält er jedoch eine unmittelbar lehrbezogene Bedeutung. Regelabweichung und Lehrdissens können sich damit bei Reményi überschneiden, ohne dass beide Begriffe gleichgesetzt werden können.
Für die folgende Untersuchung ist dabei insbesondere die Frauenordination von Bedeutung. Die Laien- und Frauenpredigt bildet bei Reményi zunächst einen Teil jener Praxisveränderungen, mit denen er bestehende Begrenzungen des Verkündigungsdienstes und des kirchlichen Amtes infrage stellt. Besonders aufschlussreich ist dabei seine Deutung des Ausschlusses von Frauen von der Priesterweihe als Diskriminierung. Damit zeigt sich bereits in diesem Zusammenhang, dass seine Kritik an der bestehenden kirchlichen Ordnung über die konkrete Frage des Verkündigungsdienstes hinaus auf die Struktur des sakramentalen Amtes zielt.
Mit der Frauenordination verschiebt sich die Fragestellung jedoch auf eine präzisere kanonistische Ebene. Hier geht es nicht mehr nur um die Veränderung kirchlicher Praxis oder Ordnung, sondern um die ausdrückliche Befürwortung einer Position, die einer definitiv vorgelegten Lehre des kirchlichen Lehramts widerspricht. Die Befürwortung der Frauenordination ist daher im Folgenden nicht mehr primär unter dem Gesichtspunkt des Regelbruchs, sondern hinsichtlich ihrer lehrmäßigen und kanonistischen Bindungswirkung zu untersuchen.
3.2 Die Befürwortung der Frauenordination als materieller Lehrdissens
Wie weit Reményis Position zur Frauenordination reicht, wird im Interview von 2025 ausdrücklich deutlich. Auf die Frage, ob seine Kritik an den bestehenden kirchlichen Begrenzungen auch für die Zulassung von Frauen zur Priesterweihe gelte, erklärt er: „Meines Erachtens gilt das auch für die Priesterweihe der Frau.“ Damit ist die Frauenordination als konkreter Gegenstand seiner Position eindeutig benannt.
Die kirchliche Lehre hierzu wurde in Ordinatio sacerdotalis vom 22. Mai 1994 verbindlich vorgelegt. Johannes Paul II. erklärte darin, die Kirche habe „keinerlei Vollmacht“, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und dass diese Entscheidung von allen Gläubigen endgültig festzuhalten sei. Das Responsum ad dubium der Kongregation für die Glaubenslehre von 1995 präzisierte, dass diese Lehre endgültige Zustimmung verlangt und vom ordentlichen und universalen Lehramt unfehlbar vorgelegt worden ist.
Reményis ausdrückliche Befürwortung der Frauenordination steht damit inhaltlich im Widerspruch zu einer Lehre, die unfehlbar vorgelegt und von allen Gläubigen endgültig festzuhalten ist. Sie ist daher als materieller Lehrdissens gegenüber einer verbindlich vorgelegten Lehre zu qualifizieren. Gegenstand der weiteren kanonistischen Prüfung ist damit nicht mehr die Veränderungsfunktion einer abweichenden Praxis, sondern die Frage, welche kirchliche Lehrbindung aus dem endgültigen und unfehlbaren Charakter dieser Lehre folgt.
3.3 Die Grenze zur Häresie: Gegenstand, Lehrbindung und Beharrlichkeit
Der festgestellte materielle Lehrdissens ist von der kanonischen Qualifikation als Häresie zu unterscheiden. Can. 751 CIC definiert Häresie als die nach der Taufe beharrliche Leugnung oder den beharrlichen Zweifel an einer Wahrheit, die mit göttlichem und katholischem Glauben zu glauben ist. Can. 750 § 2 verpflichtet darüber hinaus dazu, jene Wahrheiten fest anzuerkennen und festzuhalten, die vom Lehramt der Kirche endgültig vorgelegt werden.
Der Gegenstand des Dissenses ist bei Reményi hinsichtlich der Frauenordination eindeutig bestimmbar. Auch eine wiederholte öffentliche Vertretung dieser Position lässt sich feststellen. Für die Qualifikation als Häresie genügt dies jedoch nicht ohne Weiteres. Insbesondere die erforderliche Beharrlichkeit ist eigenständig zu prüfen.
Hier ist die Quellenlage von entscheidender Bedeutung. Nach can. 1339 CIC können Verwarnung und Verweis gegenüber einer Person erfolgen, aus deren Verhalten ein Ärgernis oder eine schwere Verwirrung der Ordnung entsteht; bei erfolglosen Verwarnungen oder Verweisen kann ein präzises Strafgebot erlassen werden. Can. 1341 CIC sieht vor, dass ein Strafverfahren erst dann einzuleiten ist, wenn pastorale Bemühungen, insbesondere brüderliche Ermahnung, Verwarnung oder Verweis, nicht ausreichen, um Gerechtigkeit wiederherzustellen, den Täter zu bessern und das Ärgernis zu beheben.
Für die vorliegende Untersuchung ist deshalb auch der kirchliche Kontext zu berücksichtigen, in dem Reményi seine Positionen öffentlich vertritt. Reményi war von Oktober 2021 bis September 2025 Dekan der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Würzburg und ist weiterhin Professor an dieser Fakultät. Sein akademisches Wirken steht damit in einem institutionellen Umfeld, das zugleich in die Ortskirche von Würzburg eingebunden ist. Als Diözesanbischof von Würzburg ist Bischof Dr. Franz Jung die für die Ortskirche zuständige kirchliche Autorität. Eine dokumentierte bischöfliche Ermahnung, eine konkrete Aufforderung zur Unterlassung oder ein vergleichbarer kirchenrechtlicher Korrekturvorgang im Hinblick auf Reményis hier untersuchte Position zur Frauenordination ist in den für diese Untersuchung herangezogenen Quellen jedoch nicht feststellbar. Dass Reményi als Dekan tätig war, kann dabei nicht ohne Weiteres als kirchenrechtliche Billigung seiner theologischen Positionen interpretiert werden; das Dekansamt ist ein akademisches Leitungsamt innerhalb der Universität und stellt für sich genommen keine lehramtliche Anerkennung dar.
Für die vorliegende Untersuchung bedeutet dies: Eine Häresie kann auf der vorhandenen Quellenbasis nicht hinreichend festgestellt werden. Dies liegt nicht allein daran, dass die verfügbaren Quellen den für can. 751 erforderlichen Nachweis der Beharrlichkeit nicht vollständig erbringen. Hinzu kommt, dass – soweit die untersuchten Quellen erkennen lassen – keine dokumentierte bischöfliche Ermahnung oder konkrete Aufforderung zur Unterlassung vorliegt, der sich Reményi anschließend hätte beugen oder der er hätte widersprechen können. Ein solcher Vorgang wäre für die Beurteilung eines fortgesetzten und bewussten Festhaltens an einer beanstandeten Position zumindest ein relevantes Indiz.
Statt einer dokumentierten kirchenrechtlichen Korrektur ist vielmehr Reményis öffentliche Einbindung in kirchliche Reformprozesse und seine Rolle als theologischer Impulsgeber im Umfeld des Synodalen Weges festzustellen. Dies kann nicht als Gegenbeweis gegen eine mögliche Häresie verstanden werden; es zeigt jedoch, dass die Quellenlage keinen hinreichenden Nachweis eines kirchenrechtlich festgestellten oder durch konkrete Mahnung manifest gewordenen beharrlichen Widerstands bietet.
Damit ist zwischen drei Ebenen zu unterscheiden: Reményis Regelbruchmodell besitzt eine strukturelle Veränderungsfunktion; seine Position zur Frauenordination stellt einen materiellen Lehrdissens gegenüber einer verbindlich vorgelegten unfehlbaren Lehre dar; die weitergehende Qualifikation als Häresie nach can. 751 CIC ist mangels hinreichenden Nachweises der erforderlichen Beharrlichkeit nicht festzustellen.
Diese Ebenen dürfen jedoch nicht miteinander gleichgesetzt werden. Das Regelbruchmodell ist als theoretisches Konzept nicht bereits selbst ein Lehrdissens. Seine Bedeutung für die Frage der Lehrbindung gewinnt es dort, wo der bewusst praktizierte Regelbruch auf Normen zielt, die eine verbindliche kirchliche Lehre rechtlich oder pastoral konkretisieren und deren praktische Geltung sichern. Soweit eine solche Regelabweichung mit dem Anspruch verbunden ist, die hinter ihr stehende verbindliche Lehre zu verändern oder ihre Geltung in der kirchlichen Praxis zurückzunehmen, berührt sie die kirchliche Lehrautorität unmittelbar.
Hier wird auch die Bedeutung der Professio fidei für die vorliegende Untersuchung deutlich. Sie verpflichtet dazu, die Lehren der Kirche entsprechend dem ihnen zukommenden Verbindlichkeitsgrad anzunehmen und festzuhalten. Damit bezeichnet sie eine eigenständige Ebene kirchlicher Bindung, die zwischen der bloßen Regelabweichung und dem Tatbestand der Häresie liegt. Im Fall der Frauenordination ist diese Bindung besonders deutlich: Die Kirche hat die Lehre, dass die Priesterweihe ausschließlich Männern vorbehalten ist, als endgültig zu haltende Lehre vorgelegt. Eine ausdrückliche Befürwortung der Frauenordination steht daher nicht lediglich in Spannung zu einer kirchlichen Disziplin oder einer veränderbaren Ordnungsvorschrift, sondern widerspricht inhaltlich einer verbindlich vorgelegten Lehre und damit auch der entsprechenden Verpflichtung zur kirchlichen Lehrtreue.
Gerade darin liegt die entscheidende kanonistische Differenzierung: Die fehlende Feststellbarkeit einer Häresie bedeutet nicht, dass die betreffende Position mit der kirchlichen Lehre oder den aus ihr folgenden Verpflichtungen zur Glaubens- und Lehrtreue vereinbar wäre. Sie bedeutet vielmehr, dass neben der objektiven Abweichung von einer verbindlichen Lehre eine weitere, eigenständig zu prüfende Voraussetzung des can. 751 CIC nicht hinreichend nachgewiesen werden kann: die Beharrlichkeit.
Die Untersuchung kommt damit zu einem dreifach abgestuften Ergebnis: Regelbruch ist nicht notwendig Lehrdissens; materieller Lehrdissens ist nicht notwendig Häresie. Zugleich kann ein Regelbruch, sofern er auf die Veränderung einer verbindlichen Lehre zielt, die Frage der Lehrbindung unmittelbar berühren. Bei Reményi lässt sich ein solcher materieller Lehrdissens hinsichtlich der Frauenordination feststellen; eine darüber hinausgehende Qualifikation als Häresie ist auf der gegenwärtigen Quellenbasis dagegen nicht hinreichend belegbar.
Abschließend ist festzuhalten, dass sowohl die von Reményi vertretene Strategie der Lehrveränderung durch pastoralen Ungehorsam als auch seine konkrete Position zur Frauenordination mit der Professio fidei und der daraus folgenden Verpflichtung zur kirchlichen Lehrtreue unvereinbar sind.
4. Abschluss
Mit Reményi ist die Ebene erreicht, auf der kirchliche Veränderung als Wechselwirkung von Regelabweichung, veränderter Praxis und institutioneller Anerkennung sichtbar wird. Die Frage nach einer solchen Veränderung führt jedoch notwendig zu den theologischen Voraussetzungen, auf denen eine Neubewertung kirchlicher Normen beruht. An diesem Punkt setzt die dritte Untersuchungsstufe an: Eberhard Schockenhoff als wichtige Brückenfigur der moraltheologischen Neubewertung und Stephan Goertz als deren eigenständige Weiterführung. Während Reményi vor allem die Dynamik kirchlicher Praxis beschreibt, richtet sich der Blick nun auf die moraltheologischen Argumentationen, mit denen eine Veränderung der kirchlichen Sexualmoral begründet und weiterentwickelt wird.
Quellen- und Literaturverzeichnis
Kirchliche Primärquellen
Codex Iuris Canonici (CIC). Codex des kanonischen Rechtes. Promulgiert durch die Apostolische Konstitution Sacrae disciplinae leges von Papst Johannes Paul II. am 25. Januar 1983.
Dikasterium für die Glaubenslehre: Fiducia supplicans. Erklärung über die pastorale Sinngebung von Segnungen, 18. Dezember 2023, in: Acta Apostolicae Sedis 116 (2024), S. 92–103.
Johannes Paul II.: Ordinatio sacerdotalis. Apostolisches Schreiben über die nur Männern vorbehaltene Priesterweihe, 22. Mai 1994, in: Acta Apostolicae Sedis 86 (1994), S. 545–548.
Kongregation für die Glaubenslehre: Donum veritatis. Instruktion über die kirchliche Berufung des Theologen, 24. Mai 1990, in: Acta Apostolicae Sedis 82 (1990), S. 1550–1570.
Kongregation für die Glaubenslehre: „Antwort auf den Zweifel bezüglich der im Apostolischen Schreiben Ordinatio sacerdotalis vorgelegten Lehre“, 28. Oktober 1995, in: Acta Apostolicae Sedis 87 (1995), S. 1114.
Kongregation für die Glaubenslehre: „Antwort auf den Zweifel bezüglich der Segnung von Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts“ (Responsum ad dubium de benedictione unionum personarum eiusdem sexus et Nota explicativa), 22. Februar 2021, in: Acta Apostolicae Sedis 113 (2021), S. 431–434.
Kongregation für die Glaubenslehre: „Lehramtliche Stellungnahme zur Formel, die für das Glaubensbekenntnis und den Treueeid bei der Übernahme eines kirchlichen Amtes zu verwenden ist“ (Professio fidei et Iusiurandum fidelitatis in suscipiendo officio nomine Ecclesiae exercendo una cum nota doctrinali adnexa), 29. Juni 1998, in: Acta Apostolicae Sedis 90 (1998), S. 542–551.
Texte von Matthias Reményi
Reményi, Matthias: „50 Jahre Würzburger Synode: Und immer noch dieselben Themen?“, Interview mit Markus Nolte, in: Kirche+Leben, 21. November 2025, Onlinequelle.
Reményi, Matthias: „Segensfeiern als Akt pastoralen Ungehorsams können Lehre verändern“, in: Kirche+Leben, 28. August 2023, Gastkommentar, Onlinequelle.
Reményi, Matthias: „Segnung queerer Paare: Warum es Grund zur Gelassenheit gibt“, in: Kirche+Leben, 21. Juli 2025, Gastkommentar, Onlinequelle.
Reményi, Matthias: „Warum es Regelbrüche in der katholischen Kirche braucht“, in: Kirche+Leben, 30. Mai 2023, Gastkommentar, Onlinequelle.
Kirchliche und institutionelle Quellen zur Entwicklung der Paarsegnungen
Bischöfliches Ordinariat Mainz (Hrsg.): Ein Segen sollst Du sein… Arbeitshilfe für Seelsorgende. Paarsegen. Mainz: Bischöfliches Ordinariat Mainz, Dezernat Seelsorge, 2026.
Gemeinsame Konferenz der Deutschen Bischofskonferenz und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK): Segen gibt der Liebe Kraft. Segnungen für Paare, die sich lieben. Handreichung für Seelsorgerinnen*. Beschlusstext vom 4. April 2025, Onlinequelle.
Sekundärliteratur zur pastoralen Entwicklung
Heckmann, Jürgen / Krumbiegel, Manuel / Rothe, Daniel: „Spurensuche in der pastoralen Praxis zu Paarsegnungen: ‚Ein Segen sollst du sein‘“, in: Herder Korrespondenz, Online exklusiv, 22. September 2025.
Weitere Quellen zu Schüllers öffentlichen Positionen
BDKJ Aachen: „‚Liebt einander!‘ Aber wie mit der katholischen Sexuallehre umgehen?“, 20. Januar 2021. Enthält eine Stellungnahme von Prof. Dr. Thomas Schüller.
Institutionelle Quellen
Bistum Würzburg: „Bischof Dr. Franz Jung“, laufend aktualisierte Onlinequelle, zuletzt abgerufen am 3. Oktober 2026.
Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Katholisch-Theologische Fakultät, Lehrstuhl für Fundamentaltheologie und vergleichende Religionswissenschaft: „Prof. Dr. Matthias Reményi“, laufend aktualisierte Onlinequelle, zuletzt abgerufen am 3. Oktober 2026.
Quellen zum kirchlichen Kontext und zum Synodalen Weg
Deutsche Bischofskonferenz: „Bischof Dr. Heiner Wilmer SCJ wird neuer Bischof von Münster“, Pressemeldung Nr. 043, 26. März 2026.
Deutsche Bischofskonferenz: „Bischof Genn tritt in den Ruhestand“, Pressemeldung Nr. 028, 9. März 2025.
Deutsche Bischofskonferenz: „Synodaler Weg der katholischen Kirche in Deutschland. Kardinal Reinhard Marx und Prof. Dr. Thomas Sternberg bekräftigen eingeschlagenen Weg“, Pressemitteilung Nr. 114, 5. Juli 2019.
Genn, Felix: Überlegungen zum „Synodalen Weg“ aufgrund des Schreibens von Papst Franziskus „An das pilgernde Volk Gottes in Deutschland“. Impuls bei der Bischofskonferenz in Fulda, 24. September 2019. Onlinequelle: Bistum Münster.
Synodaler Weg: „Rückblick: Der Synodale Weg“, laufend aktualisierte Onlinequelle, zuletzt abgerufen am 2. Oktober 2026.
*Contra Ambivalent veröffentlichte bisher folgende Tetralogie:
- Zur inneren Logik des Pontifikats von Papst Franziskus und seiner ekklesiologischen Sprengkraft
- Loyalität, Wahrheit und Ambivalenz unter dem Pontifikat von Papst Franziskus
- Die Eigendynamik der Verflüssigung
- Die Rückkehr der metaphysischen Frage
sowie:
- Wahrheit, Vernunft und Offenbarung – Zur Struktur normativer Geltung im christlichen Denken
- Das bischöfliche Amt des Episkopos im Spannungsfeld zwischen universalem Kirchenrecht und pastoraler Eigenmächtigkeit
- Asymmetrie zwischen Kritik und Begründung
- Der Primat des Verfahrens: Konsens, Wahrheit und institutionelle Legitimität
Bild: MiL
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