Wahrheit, Vernunft und Offenbarung – Zur Struktur normativer Geltung im christlichen Denken

Die Wahrheit vor dem Diskurs

Trinität
Trinität

Von Con­tra Ambivalent*

Wahrheit vor dem Diskurs

Ein­lei­tung

Die Fra­ge nach der Wahr­heit gehört zu den Grund­fra­gen christ­li­cher Theo­lo­gie und Phi­lo­so­phie. Zugleich steht kaum ein ande­rer Begriff heu­te so sehr im Span­nungs­feld unter­schied­li­cher Erkennt­nis- und Wirk­lich­keits­ver­ständ­nis­se. Moder­ne Ansät­ze beto­nen die geschicht­li­che Bedingt­heit mensch­li­cher Erkennt­nis sowie die Bedeu­tung von Kom­mu­ni­ka­ti­on, Her­me­neu­tik und plu­ra­len Per­spek­ti­ven. Dem­ge­gen­über hält die katho­li­sche Tra­di­ti­on dar­an fest, dass Wahr­heit ihren Ursprung nicht im mensch­li­chen Den­ken oder Dis­kurs besitzt, son­dern dem Men­schen vor­aus­liegt und ihn zur frei­en Zustim­mung herausfordert.

Die dar­aus erwach­sen­den Kon­tro­ver­sen betref­fen nicht ledig­lich ein­zel­ne dog­ma­ti­sche oder moral­theo­lo­gi­sche Fra­gen. Sie rei­chen bis zu den erkennt­nis­theo­re­ti­schen Grund­la­gen des christ­li­chen Glau­bens: Wel­ches Ver­hält­nis besteht zwi­schen Ver­nunft und Offen­ba­rung? Wird Wahr­heit im geschicht­li­chen Erkennt­nis­pro­zess her­vor­ge­bracht oder von der Ver­nunft erkannt? Wie ver­hal­ten sich Ent­wick­lung und Kon­ti­nui­tät der Leh­re zuein­an­der? Wor­in grün­det die nor­ma­ti­ve Ver­bind­lich­keit mora­li­scher Wahr­heit? Und führt der Anspruch objek­ti­ver Wahr­heit not­wen­dig zu Auto­ri­ta­ris­mus, oder bil­det er viel­mehr die Vor­aus­set­zung einer Frei­heit, die sich an der Wahr­heit orientiert?

Der vor­lie­gen­de Bei­trag behan­delt die­se Fra­gen nicht in Form einer fort­lau­fen­den syste­ma­ti­schen Dar­stel­lung, son­dern anhand zen­tra­ler Ein­wän­de gegen das klas­si­sche katho­li­sche Wahr­heits­ver­ständ­nis. Jeder Ein­wand wird zunächst in sei­ner stärkst­mög­li­chen und fai­ren Form dar­ge­stellt und anschlie­ßend aus der Per­spek­ti­ve der klas­si­schen katho­li­schen Erkennt­nis- und Offen­ba­rungs­leh­re beant­wor­tet. Zugleich ver­folgt das Essay eine über­grei­fen­de syste­ma­ti­sche Fra­ge­stel­lung: Es unter­sucht, ob der Wahr­heits­an­spruch des Chri­sten­tums nur dann in sich kohä­rent gedacht wer­den kann, wenn objek­ti­ve Wahr­heit, Offen­ba­rung, Dog­ma, Lehr­ent­wick­lung und kirch­li­che Auto­ri­tät nicht als von­ein­an­der unab­hän­gi­ge The­men, son­dern als auf­ein­an­der bezo­ge­ne Kon­se­quen­zen der­sel­ben erkennt­nis­theo­re­ti­schen Grund­ent­schei­dung ver­stan­den werden.

Ziel ist es daher nicht, kon­kur­rie­ren­de Posi­tio­nen pole­misch zurück­zu­wei­sen, son­dern die inne­re Kohä­renz des katho­li­schen Wahr­heits­ver­ständ­nis­ses sicht­bar zu machen. Ver­nunft und Offen­ba­rung, Wahr­heit und Geschich­te, Dog­ma und Lehr­ent­wick­lung sowie kirch­li­che Auto­ri­tät und die Rezep­ti­on des Glau­bens durch die Kir­che erschei­nen dabei nicht als von­ein­an­der iso­lier­te Pro­blem­fel­der, son­dern als unter­schied­li­che Dimen­sio­nen einer ein­heit­li­chen Ord­nung der Wahr­heit, deren Ursprung nicht im Men­schen, son­dern in Gott liegt. Gera­de in die­ser inne­ren Zusam­men­hangs­struk­tur ver­steht sich das Essay als Bei­trag zu einer erkennt­nis­theo­re­ti­schen Grund­le­gung des katho­li­schen Wahrheitsanspruchs.

Grund­the­se: Gott ist Wahr­heit selbst, will das Heil aller Men­schen und erschafft den Men­schen als ver­nünf­ti­ges und frei­es Eben­bild. Aus die­ser gemein­sa­men Grund­la­ge ergibt sich sowohl die Mög­lich­keit mensch­li­cher Wahr­heits­er­kennt­nis als auch die Not­wen­dig­keit gött­li­cher Offen­ba­rung. Der Mensch ist auf Wahr­heit hin­ge­ord­net, bringt sie jedoch nicht selbst her­vor. Er erkennt, emp­fängt und ver­steht eine Wahr­heit, die ihm vorausliegt.

Teil I

Kapitel I–II : Objektive Wahrheit – Erkenntnis, Offenbarung und Dogma

I. Wahrheit, Vernunft und Offenbarung

Die christ­li­che Erkennt­nis­leh­re steht unter­schied­li­chen Deu­tun­gen des Ver­hält­nis­ses von Wahr­heit, Ver­nunft und Offen­ba­rung gegen­über. Im Fol­gen­den wer­den zunächst drei grund­le­gen­de Posi­tio­nen behan­delt: Fide­is­mus, Ratio­na­lis­mus und Wahr­heits­plu­ra­lis­mus. Wei­te­re Ein­wän­de wer­den in den nach­fol­gen­den Abschnit­ten entfaltet.

Der Fide­is­mus ver­or­tet reli­giö­se Wahr­heit aus­schließ­lich in der gött­li­chen Offen­ba­rung und spricht der mensch­li­chen Ver­nunft weit­ge­hend die Fähig­keit ab, reli­giö­se Wahr­heit eigen­stän­dig zu erken­nen. Der Mensch emp­fängt Wahr­heit dem­nach durch gött­li­che Mit­tei­lung; die Ver­nunft kann sie allen­falls nach­träg­lich erklä­ren oder verteidigen.

Der Ratio­na­lis­mus über­schätzt dem­ge­gen­über die Reich­wei­te der Ver­nunft. Die ent­schei­den­den Wahr­hei­ten über Gott, Welt und Mensch erschei­nen grund­sätz­lich ohne über­na­tür­li­che Offen­ba­rung erkenn­bar. Wahr­heit wäre dem­nach prin­zi­pi­ell voll­stän­dig durch die natür­li­che Ver­nunft erschließbar.

Der Wahr­heits­plu­ra­lis­mus rela­ti­viert schließ­lich den Ein­zig­keits­an­spruch der christ­li­chen Offen­ba­rung, indem er ver­schie­de­ne reli­giö­se und phi­lo­so­phi­sche Tra­di­tio­nen als unter­schied­li­che, grund­sätz­lich gleich­ran­gi­ge Per­spek­ti­ven auf eine gemein­sa­me letz­te Wirk­lich­keit ver­steht. Reli­giö­se Dif­fe­ren­zen erschei­nen dabei vor allem als Fol­ge geschicht­li­cher, kul­tu­rel­ler und sprach­li­cher Bedingtheit.

Die katho­li­sche Tra­di­ti­on ent­wickelt ihre Ant­wort auf die­se Posi­tio­nen aus der bereits for­mu­lier­ten Grund­the­se: Gott ist Wahr­heit selbst, will das Heil aller Men­schen und erschafft den Men­schen als ver­nünf­ti­ges und frei­es Eben­bild. Dar­aus ergibt sich sowohl die Mög­lich­keit mensch­li­cher Wahr­heits­er­kennt­nis als auch die Not­wen­dig­keit gött­li­cher Offen­ba­rung. Der Mensch ist auf Wahr­heit hin­ge­ord­net, bringt sie jedoch nicht selbst hervor.

Ver­nunft und Offen­ba­rung sind des­halb weder Gegen­sät­ze noch von­ein­an­der unab­hän­gi­ge Erkennt­nis­we­ge. Bei­de haben ihren Ursprung in Gott und sind auf die­sel­be Wahr­heit hin­ge­ord­net. Die Ver­nunft besitzt eine rea­le, wenn auch begrenz­te Fähig­keit zur Wahr­heits­er­kennt­nis; die Offen­ba­rung erschließt dar­über hin­aus Wahr­hei­ten, wel­che die natür­li­chen Mög­lich­kei­ten des Men­schen über­stei­gen, ohne der Ver­nunft zu widersprechen.

Zugleich erkennt die katho­li­sche Tra­di­ti­on auch außer­halb der aus­drück­li­chen christ­li­chen Offen­ba­rung wirk­li­che Wahr­heits­mo­men­te an. Wo Wahr­heit, Güte und Weis­heit begeg­nen, zeigt sich eine Teil­ha­be an jener Wahr­heit, deren Ursprung in Gott liegt. Die­se Wahr­heits­mo­men­te wer­den jedoch nicht mit der Fül­le der in Chri­stus geof­fen­bar­ten Wahr­heit gleichgesetzt.

Vor die­sem Hin­ter­grund sind die fol­gen­den Ein­wän­de zu prü­fen. Sie betref­fen ins­be­son­de­re die Fra­ge, wie sich die mensch­li­che Ver­nunft, die gött­li­che Offen­ba­rung und der Anspruch auf objek­ti­ve Wahr­heit zuein­an­der verhalten.

Gegen­ar­gu­ment 1: Fide­is­mus – Wahr­heit ist aus­schließ­lich Sache der Offen­ba­rung, nicht der Vernunft

Der Fide­is­mus ver­tritt die Auf­fas­sung, dass reli­giö­se Wahr­heit dem Men­schen nicht durch sei­ne natür­li­che Ver­nunft zugäng­lich ist, son­dern allein durch gött­li­che Offen­ba­rung mit­ge­teilt wer­den kann. Die Ver­nunft besitzt dem­nach kei­ne eigen­stän­di­ge Fähig­keit, zu theo­lo­gi­scher Wahr­heit zu gelan­gen, son­dern kann höch­stens bereits emp­fan­ge­ne Glau­bens­in­hal­te nach­träg­lich erklä­ren oder verteidigen.

Der Glau­be grün­det daher pri­mär im Gehor­sam gegen­über dem offen­bar­ten Wort Got­tes und nicht in einer ver­nünf­ti­gen Ein­sicht in des­sen Wahr­heits­ge­halt. Phi­lo­so­phi­sche Argu­men­te besit­zen ledig­lich eine vor­be­rei­ten­de oder nach­träg­li­che Funk­ti­on, kön­nen jedoch kei­nen eigen­stän­di­gen Zugang zur Wahr­heit Got­tes eröffnen.

Die mensch­li­che Ver­nunft erscheint gegen­über der Offen­ba­rung somit als grund­sätz­lich sekun­där: nicht weil sie falsch wäre, son­dern weil sie aus eige­ner Kraft nicht fähig ist, die für das Heil ent­schei­den­den Wahr­hei­ten zu erkennen.

Gegen­ar­gu­ment 2: Ratio­na­lis­mus – Wahr­heit ist grund­sätz­lich durch die Ver­nunft allein erkenn­bar; Offen­ba­rung ist nicht notwendig

Der Ratio­na­lis­mus ver­tritt in sei­ner stärk­sten Form die Auf­fas­sung, dass die mensch­li­che Ver­nunft über alle not­wen­di­gen Mit­tel ver­fügt, um die wesent­li­chen Wahr­hei­ten über Gott, Welt und Mensch aus eige­ner Kraft zu erken­nen. Wahr­heit ist dem­nach grund­sätz­lich Gegen­stand ratio­na­ler Ein­sicht und bedarf kei­ner beson­de­ren gött­li­chen Mitteilung.

Die Ver­nunft gilt hier­bei als hin­rei­chen­des Erkennt­nis­prin­zip: Was wahr ist, muss dem mensch­li­chen Den­ken prin­zi­pi­ell zugäng­lich sein. Eine über­na­tür­li­che Offen­ba­rung erscheint des­halb ent­we­der als über­flüs­sig oder ledig­lich als sym­bo­li­sche Dar­stel­lung von Ein­sich­ten, die grund­sätz­lich auch auf natür­li­chem Wege gewon­nen wer­den könnten.

Die letz­te Wahr­heit über Gott wäre somit kei­ne freie Selbst­mit­tei­lung Got­tes, son­dern eine Erkennt­nis­lei­stung der mensch­li­chen Vernunft.

Replik auf Gegen­ar­gu­ment 1 und 2

Die katho­li­sche Tra­di­ti­on beant­wor­tet die­se bei­den ent­ge­gen­ge­setz­ten Posi­tio­nen aus­ge­hend von einer gemein­sa­men Grund­an­nah­me: Gott ist Wahr­heit selbst, will das Heil aller Men­schen und erschafft den Men­schen als ver­nünf­ti­ges und frei­es Eben­bild sei­ner selbst. Des­halb kann die Bezie­hung zwi­schen Ver­nunft und Offen­ba­rung nicht als Gegen­satz ver­stan­den wer­den. Bei­de gehen aus dem­sel­ben gött­li­chen Ursprung her­vor und sind auf die­sel­be Wahr­heit hingeordnet.

Die­se Ord­nung folgt aus Got­tes Schöp­fungs- und Heils­wil­len selbst. Gott erschafft den Men­schen nicht als pas­si­ves Wesen, das Wahr­heit ledig­lich von außen emp­fängt, son­dern als ver­nünf­ti­ges und frei­es Sub­jekt, das Wahr­heit erken­nen und ihr in Frei­heit zustim­men kann. Dar­aus ergibt sich, dass die heils­tra­gen­de Wahr­heit dem Men­schen grund­sätz­lich zugäng­lich sein muss. Ein Gott, der den Men­schen zur Gemein­schaft mit sich beruft, kann ihn nicht zugleich so erschaf­fen, dass ihm jede Mög­lich­keit fehlt, die für sein Heil ent­schei­den­de Wahr­heit zu erken­nen oder ihr in Frei­heit zuzustimmen.

Wäre die Wahr­heit aus­schließ­lich durch beson­de­re Offen­ba­rung zugäng­lich und hät­te die mensch­li­che Ver­nunft kei­nen wirk­li­chen Anteil an der Wahr­heits­er­kennt­nis, wür­de dies die von Gott geschaf­fe­ne Ord­nung von Ver­nunft und Frei­heit auf­he­ben. Die Ver­nunft wäre dann ledig­lich pas­si­ver Emp­fän­ger unver­stan­de­ner Mit­tei­lun­gen. Eben­so wür­de die Frei­heit ihre heils­ge­schicht­li­che Bedeu­tung ver­lie­ren, denn eine Zustim­mung zu Gott, die nicht aus Erkennt­nis und frei­er Ent­schei­dung her­vor­ge­hen könn­te, wäre kei­ne per­so­na­le Ant­wort des Men­schen. Dass Gott den Men­schen als ver­nünf­ti­ges und frei­es Wesen geschaf­fen hat, zeigt viel­mehr, dass Wahr­heit nicht gegen die­se Fähig­kei­ten, son­dern durch sie und über sie ver­mit­telt wer­den soll.

Aus die­ser Grund­ord­nung folgt, dass der Mensch eine wirk­li­che Fähig­keit zur Wahr­heits­er­kennt­nis besitzt. Ver­nunft ist kein blo­ßes Werk­zeug zur nach­träg­li­chen Inter­pre­ta­ti­on bereits emp­fan­ge­ner Offen­ba­rung, son­dern gehört zur ursprüng­li­chen Aus­stat­tung des Men­schen als Eben­bild Got­tes. Offen­ba­rung ersetzt daher weder Ver­nunft noch Frei­heit, son­dern voll­endet bei­de, indem sie den Men­schen zu einer Wahr­heit führt, die sei­ne natür­li­chen Mög­lich­kei­ten über­steigt, ohne sei­ne geschöpf­li­che Wür­de aufzuheben.

Damit wird der Fide­is­mus zurück­ge­wie­sen. Wenn die Ver­nunft kei­nen eigen­stän­di­gen Anteil an der Wahr­heits­er­kennt­nis besä­ße, wür­de Offen­ba­rung die Ver­nunft nicht voll­enden, son­dern ersetzen.

Gleich­zei­tig wird der Ratio­na­lis­mus zurück­ge­wie­sen. Dass der Mensch durch sei­ne Ver­nunft Wahr­heit erken­nen kann, bedeu­tet nicht, dass er die gesam­te Wirk­lich­keit aus eige­ner Kraft durch­drin­gen könn­te. Die Ver­nunft ver­mag aus der geschaf­fe­nen Welt auf Gott zu schlie­ßen und grund­le­gen­de Wahr­hei­ten über sei­nen Ursprung und sein Wesen zu erken­nen. Sie bleibt jedoch eine end­li­che Erkennt­nis­kraft gegen­über dem unend­li­chen Gott. Wahr­hei­ten wie die inne­re Wirk­lich­keit Got­tes, die Drei­fal­tig­keit oder die Mensch­wer­dung des Logos über­stei­gen des­halb die natür­li­chen Mög­lich­kei­ten mensch­li­cher Erkennt­nis und bedür­fen der gött­li­chen Selbstmitteilung.

Offen­ba­rung steht daher nicht außer­halb der Ver­nunft, son­dern über­steigt sie, ohne ihr zu wider­spre­chen. Gera­de weil Gott die Ver­nunft selbst geschaf­fen hat, kann sei­ne Offen­ba­rung nie­mals gegen die Wahr­heit der Ver­nunft gerich­tet sein.

Aus der­sel­ben Ord­nung ergibt sich das Ver­hält­nis von Glau­be und Frei­heit. Der Glau­be ist weder blin­der Gehor­sam gegen­über einer unver­stan­de­nen Auto­ri­tät noch eine blo­ße ratio­na­le Schluss­fol­ge­rung, die den Men­schen auf­grund logi­scher Not­wen­dig­keit zwingt. Er ist die freie Zustim­mung einer ver­nünf­ti­gen Per­son zu einer Wahr­heit, die der Ver­nunft vor­aus­liegt, sie über­steigt und sich ihr zugleich als glaub­wür­dig erschließt.

Wäre der gesam­te Inhalt des Glau­bens voll­stän­dig aus der Ver­nunft ableit­bar, wür­de sich der Glau­be in blo­ße intel­lek­tu­el­le Evi­denz auf­lö­sen. Wäre er dage­gen jeder ver­nünf­ti­gen Ein­sicht ent­zo­gen, wür­de die mensch­li­che Frei­heit ihrer Grund­la­ge beraubt. Gott führt den Men­schen jedoch nicht durch Zwang, son­dern durch Wahr­heit zur Gemein­schaft mit sich.

Der Ratio­na­lis­mus über­schätzt daher die Ver­nunft, indem er sie zum allei­ni­gen Ursprung aller Wahr­heit macht; der Fide­is­mus unter­schätzt sie, indem er ihr die Fähig­keit zur Wahr­heits­er­kennt­nis weit­ge­hend abspricht. Bei­de ver­feh­len die per­so­na­le Struk­tur des Men­schen als ver­nünf­ti­ges und frei­es Geschöpf.

Die katho­li­sche Tra­di­ti­on weist des­halb bei­de Extre­me zurück: Der Mensch erkennt Wahr­heit mit sei­ner Ver­nunft, emp­fängt aber in der Offen­ba­rung jene Wahr­heit, die sei­ne natür­li­chen Mög­lich­kei­ten über­steigt. Ver­nunft und Offen­ba­rung ste­hen somit nicht in Kon­kur­renz, son­dern bil­den zwei auf­ein­an­der bezo­ge­ne Wei­sen der Teil­ha­be an der­sel­ben gött­li­chen Wahrheit.

Gegen­ar­gu­ment 3: Wahr­heits­plu­ra­lis­mus – Die Begrenzt­heit mensch­li­cher Erkennt­nis schließt einen exklu­si­ven Wahr­heits­an­spruch aus

Der Wahr­heits­plu­ra­lis­mus geht von der Annah­me aus, dass die letz­te Wirk­lich­keit Got­tes oder des Abso­lu­ten den mensch­li­chen Erkennt­nis­ho­ri­zont grund­sätz­lich über­steigt. Kein end­li­cher Geist und kei­ne geschicht­li­che Tra­di­ti­on kann des­halb die unend­li­che Wahr­heit voll­stän­dig erfas­sen oder in ihrer gan­zen Fül­le ausdrücken.

Aus die­ser Per­spek­ti­ve erscheint jeder reli­giö­se Wahr­heits­an­spruch not­wen­dig begrenzt. Jede Reli­gi­on und phi­lo­so­phi­sche Tra­di­ti­on nimmt bestimm­te Aspek­te der tran­szen­den­ten Wirk­lich­keit wahr und deu­tet sie inner­halb ihrer jewei­li­gen geschicht­li­chen, kul­tu­rel­len und sprach­li­chen Vor­aus­set­zun­gen. Unter­schie­de zwi­schen reli­giö­sen Tra­di­tio­nen erklä­ren sich daher nicht not­wen­dig durch Irr­tum, son­dern durch ver­schie­de­ne Per­spek­ti­ven auf die­sel­be letz­te Wahrheit.

Die­se Grund­an­nah­me wird häu­fig durch das Bild meh­re­rer Men­schen ver­an­schau­licht, die jeweils nur einen Teil eines Ele­fan­ten erta­sten. Der eine erkennt den Rüs­sel, der ande­re das Ohr, ein drit­ter das Bein. Jeder beschreibt einen rea­len Aspekt der­sel­ben Wirk­lich­keit, ohne das Gan­ze voll­stän­dig zu erfas­sen. Die ver­schie­de­nen reli­giö­sen Tra­di­tio­nen erschei­nen dem­entspre­chend nicht als Gegen­sät­ze, son­dern als par­ti­el­le Aus­drucks­for­men einer umfas­sen­den Wahr­heit, die jede ein­zel­ne Tra­di­ti­on übersteigt.

Gera­de die Unend­lich­keit Got­tes scheint gegen einen abso­lu­ten Wahr­heits­an­spruch einer ein­zel­nen geschicht­li­chen Reli­gi­on zu spre­chen. Wenn Gott jede mensch­li­che Vor­stel­lung unend­lich über­steigt, kann kei­ne begrenz­te mensch­li­che Tra­di­ti­on bean­spru­chen, die voll­stän­di­ge und end­gül­ti­ge Erkennt­nis Got­tes zu besit­zen. Ein exklu­si­ver Wahr­heits­an­spruch droht des­halb, die Dif­fe­renz zwi­schen dem unend­li­chen Gott und dem end­li­chen mensch­li­chen Erken­nen zu verkennen.

Dar­über hin­aus scheint die reli­giö­se Viel­falt selbst gegen eine ein­deu­ti­ge Offen­ba­rung zu spre­chen. Wenn Gott das Heil aller Men­schen will, stellt sich die Fra­ge, war­um die Mensch­heit nicht zu einer ein­zi­gen kla­ren und uni­ver­sa­len reli­giö­sen Erkennt­nis geführt wur­de. Die Exi­stenz zahl­rei­cher reli­giö­ser Tra­di­tio­nen mit teil­wei­se wider­sprüch­li­chen Wahr­heits­an­sprü­chen kann daher als Hin­weis ver­stan­den wer­den, dass kei­ne ein­zel­ne Tra­di­ti­on die Fül­le der Wahr­heit für sich bean­spru­chen kann.

Aus die­ser Per­spek­ti­ve folgt nicht not­wen­dig, dass alle reli­giö­sen Aus­sa­gen glei­cher­ma­ßen wahr sind. Viel­mehr wird behaup­tet, dass jede Tra­di­ti­on eine begrenz­te Teil­ha­be an einer Wirk­lich­keit besitzt, die kei­ne mensch­li­che Erkennt­nis voll­stän­dig aus­schöp­fen kann. Der Anspruch einer ein­zel­nen Reli­gi­on auf end­gül­ti­ge Wahr­heit erscheint daher als Über­schrei­tung mensch­li­cher Erkenntnismöglichkeiten.

Replik auf Gegen­ar­gu­ment 3

Die katho­li­sche Tra­di­ti­on beant­wor­tet den Wahr­heits­plu­ra­lis­mus aus­ge­hend von der Ein­heit der Wahr­heit. Wahr­heit geht dem mensch­li­chen Erken­nen vor­aus und wird nicht erst durch geschicht­li­che, kul­tu­rel­le oder sub­jek­ti­ve Per­spek­ti­ven her­vor­ge­bracht. Alle Wahr­heit hat ihren Ursprung in Gott, der die Wahr­heit selbst ist. Des­halb kann Wahr­heit ihrem Wesen nach nicht in sich wider­sprüch­lich sein.

Aus die­ser Grund­an­nah­me folgt jedoch nicht, dass der Mensch die Wahr­heit voll­stän­dig oder aus­schließ­lich erken­nen könn­te. Die katho­li­sche Tra­di­ti­on bestrei­tet kei­nes­wegs, dass sich außer­halb der aus­drück­li­chen christ­li­chen Offen­ba­rung wirk­li­che Wahr­heits­mo­men­te fin­den las­sen. Wo Wahr­heit, Güte und Weis­heit begeg­nen, erkennt sie eine Teil­ha­be am Wir­ken des gött­li­chen Logos. Ande­re Reli­gio­nen und phi­lo­so­phi­sche Tra­di­tio­nen kön­nen daher rea­le Erkennt­nis­se über Gott, den Men­schen und die Wirk­lich­keit enthalten.

Gera­de die­se Aner­ken­nung par­ti­el­ler Wahr­heits­ele­men­te unter­schei­det die katho­li­sche Posi­ti­on sowohl vom Rela­ti­vis­mus als auch von einem aus­schlie­ßen­den Exklu­si­vis­mus. Die Ein­heit der Wahr­heit schließt die Aner­ken­nung ech­ter Wahr­heits­mo­men­te außer­halb der christ­li­chen Offen­ba­rung nicht aus. Die­se fin­den ihre letz­te Ein­heit und Voll­endung jedoch in Chri­stus, dem Logos, in dem nach christ­li­chem Ver­ständ­nis alle Wahr­heit ihren Ursprung hat.

Aus der Tat­sa­che, dass Men­schen unter­schied­li­che Aspek­te einer Wirk­lich­keit erken­nen, folgt jedoch nicht, dass alle Aus­sa­gen über die­se Wirk­lich­keit glei­cher­ma­ßen wahr sind. Die Begrenzt­heit mensch­li­cher Erkennt­nis rela­ti­viert den Erken­nen­den, nicht aber die Wahr­heit selbst. Teil­ha­be an Wahr­heit bedeu­tet daher nicht Gleich­ran­gig­keit aller Wahrheitsansprüche.

Die Ele­fan­ten­me­ta­pher ver­deut­licht zwar zutref­fend die End­lich­keit mensch­li­cher Erkennt­nis, löst aber das zen­tra­le Pro­blem des Wahr­heits­plu­ra­lis­mus nicht. Dass Men­schen nur Teil­aspek­te einer Wirk­lich­keit erken­nen, erklärt nicht, war­um ein­an­der wider­spre­chen­de Aus­sa­gen über die­sel­be Wirk­lich­keit glei­cher­ma­ßen wahr sein sol­len. Begrenz­te Erkennt­nis hebt den Wider­spruch zwi­schen gegen­sätz­li­chen Aus­sa­gen nicht auf.

Die Unter­schie­de zwi­schen reli­giö­sen Tra­di­tio­nen erklä­ren sich aus katho­li­scher Sicht daher nicht allein durch unter­schied­li­che Per­spek­ti­ven auf die­sel­be Wahr­heit. Der Mensch ist nicht nur ein end­li­ches Ver­nunft­we­sen, son­dern auch ein frei­es Wesen, das Wahr­heit suchen, erken­nen, unter­schied­lich ver­ste­hen oder sich ihr ver­schlie­ßen kann. Reli­giö­se Unter­schie­de ent­ste­hen somit auch durch die geschicht­li­che Auf­nah­me, Wei­ter­ga­be und Deu­tung der Wahrheit.

Dar­über hin­aus besit­zen Men­schen in unter­schied­li­cher Wei­se Anteil an der geschicht­li­chen Selbst­of­fen­ba­rung Got­tes in Jesus Chri­stus. Die Ver­schie­den­heit reli­giö­ser Tra­di­tio­nen erklärt sich daher nicht dar­aus, dass die Wahr­heit selbst viel­fäl­tig oder wider­sprüch­lich wäre, son­dern aus der begrenz­ten und unter­schied­li­chen mensch­li­chen Auf­nah­me der Wahrheit.

Gera­de des­halb ver­steht die Kir­che ihren Ver­kün­di­gungs­auf­trag nicht als Ver­brei­tung einer blo­ßen reli­giö­sen Mei­nung unter vie­len, son­dern als Dienst an jener uni­ver­sa­len Wahr­heit des Evan­ge­li­ums, die allen Men­schen gilt. Die Aner­ken­nung von Wahr­heits­mo­men­ten außer­halb des Chri­sten­tums hebt den Anspruch der christ­li­chen Offen­ba­rung nicht auf, son­dern ver­weist auf ihren gemein­sa­men Ursprung im gött­li­chen Logos.

Weil Gott das Heil aller Men­schen will, offen­bart er sich nicht in prin­zi­pi­el­ler Mehr­deu­tig­keit. Sei­ne Offen­ba­rung über­steigt zwar den mensch­li­chen Ver­stand, bleibt aber hin­sicht­lich ihres heils­tra­gen­den Inhalts objek­tiv und ver­läss­lich. Die Uner­schöpf­lich­keit Got­tes bedeu­tet nicht, dass sei­ne Wahr­heit unbe­stimmt wäre, son­dern dass die­sel­be Wahr­heit immer tie­fer erkannt wer­den kann.

Der Wahr­heits­plu­ra­lis­mus ver­wech­selt des­halb zwei ver­schie­de­ne Ebe­nen: die Begrenzt­heit mensch­li­cher Erkennt­nis und die Ein­heit der Wahr­heit selbst. Dass Men­schen Wahr­heit nur per­spek­ti­visch erken­nen, bedeu­tet nicht, dass Wahr­heit selbst per­spek­ti­visch ent­steht. Per­spek­ti­vi­tät gehört zum mensch­li­chen Erkennt­nis­voll­zug, nicht zum Wesen der Wahrheit.

Die Beson­der­heit der christ­li­chen Offen­ba­rung besteht daher nicht dar­in, neben ande­ren gleich­ran­gi­gen reli­giö­sen Per­spek­ti­ven eine wei­te­re Deu­tung der­sel­ben Wirk­lich­keit anzu­bie­ten. Ihr Anspruch besteht viel­mehr dar­in, dass sich in Chri­stus die Fül­le jener Wahr­heit offen­bart, nach der alle mensch­li­che Erkennt­nis letzt­lich sucht. Wahr­heits­ele­men­te außer­halb des Chri­sten­tums wer­den dadurch weder bestrit­ten noch ent­wer­tet, son­dern auf ihren gemein­sa­men Ursprung hin­ge­ord­net und fin­den in Chri­stus ihre Ein­heit und Vollendung.

Zwi­schen­fa­zit I

Die bis­he­ri­gen Über­le­gun­gen haben gezeigt, dass Ver­nunft und Offen­ba­rung aus katho­li­scher Sicht weder Gegen­sät­ze noch kon­kur­rie­ren­de Erkennt­nis­we­ge sind. Die Ver­nunft besitzt eine rea­le, wenn auch begrenz­te Fähig­keit zur Wahr­heits­er­kennt­nis; die Offen­ba­rung erschließt Wahr­hei­ten, die ihre natür­li­chen Mög­lich­kei­ten über­stei­gen, ohne ihr zu widersprechen.

Zugleich bedeu­tet die Begrenzt­heit mensch­li­cher Erkennt­nis nicht eine Viel­heit oder Wider­sprüch­lich­keit der Wahr­heit. Auch außer­halb der christ­li­chen Offen­ba­rung kön­nen wirk­li­che Wahr­heits­mo­men­te erkannt wer­den; sie ste­hen jedoch nicht bezie­hungs­los neben­ein­an­der, son­dern haben ihren gemein­sa­men Ursprung in Gott und fin­den in Chri­stus ihre Ein­heit und Vollendung.

Damit ist für die wei­te­re Unter­su­chung fest­ge­hal­ten: Die Begrenzt­heit mensch­li­cher Erkennt­nis rela­ti­viert nicht die Wahr­heit selbst. Ver­nunft und Offen­ba­rung ste­hen viel­mehr in einer gemein­sa­men Ord­nung der Wahr­heit, die dem Men­schen vorausliegt.

II. Wahrheit und Geschichte

Ein­füh­rung

Der zwei­te Abschnitt unter­sucht, ob Wahr­heit selbst geschicht­lich wird oder ob ledig­lich ihre Erkennt­nis, sprach­li­che Ver­mitt­lung und Anwen­dung dem Wan­del unter­lie­gen. Davon hängt ab, ob Offen­ba­rung, Dog­ma und kirch­li­che Leh­re einen blei­ben­den nor­ma­ti­ven Wahr­heits­an­spruch besit­zen oder grund­sätz­lich dem geschicht­li­chen Wan­del unterliegen.

Die katho­li­sche Tra­di­ti­on unter­schei­det daher zwi­schen der Geschicht­lich­keit des mensch­li­chen Erkennt­nis­voll­zugs und der Unver­än­der­lich­keit der Wahr­heit selbst. Der Mensch erkennt Wahr­heit stets unter kon­kre­ten geschicht­li­chen, sprach­li­chen und kul­tu­rel­len Bedin­gun­gen. Dar­aus folgt jedoch nicht, dass Wahr­heit selbst geschicht­lich ent­steht oder sich ihrem Wesen nach ver­än­dert. Geschicht­lich ist der Zugang zur Wahr­heit, nicht ihr Wahrheitsgehalt.

Geschich­te besitzt des­halb eine die­nen­de Funk­ti­on gegen­über der Wahr­heit. Sie kann neue Fra­gen her­vor­brin­gen, Zusam­men­hän­ge erschlie­ßen und zu einer tie­fe­ren Erkennt­nis, prä­zi­se­ren For­mu­lie­rung oder ange­mes­se­ne­ren Anwen­dung füh­ren. Sie ist jedoch nicht der Ursprung nor­ma­ti­ver Wahr­heit. Ent­wick­lung bedeu­tet im Bereich von Offen­ba­rung und Dog­ma daher nicht die Her­vor­brin­gung neu­er Wahr­heit, son­dern die immer tie­fe­re Erschlie­ßung der­sel­ben Wahrheit.

Damit ist der grund­le­gen­de Gegen­satz bestimmt: Nicht die Geschich­te bestimmt, was wahr ist, son­dern die Wahr­heit beur­teilt und formt die Geschich­te. Die fol­gen­den Ein­wän­de unter­su­chen, ob histo­ri­sche Ent­wick­lung Wahr­heit her­vor­brin­gen kann oder ledig­lich ihre mensch­li­che Erkennt­nis und Ver­mitt­lung verändert.

Gegen­ar­gu­ment 4: Die Wahr­heit der Offen­ba­rung erschließt sich geschicht­lich und bleibt des­halb für eine fort­lau­fen­de Wei­ter­ent­wick­lung offen

Nach die­ser Auf­fas­sung begeg­net Got­tes Wahr­heit dem Men­schen nie­mals unab­hän­gig von Spra­che, Kul­tur und geschicht­li­cher Erfah­rung. Jede begriff­li­che Fas­sung der Offen­ba­rung ist daher not­wen­dig durch mensch­li­che Denk­for­men ver­mit­telt und zugleich begrenzt. Eine zeit­lo­se und end­gül­tig fixier­ba­re For­mu­lie­rung gött­li­cher Wahr­heit erscheint des­halb pro­ble­ma­tisch, weil zwi­schen der unend­li­chen Wirk­lich­keit Got­tes und den end­li­chen mensch­li­chen Aus­sa­gen über sie kei­ne voll­stän­di­ge Iden­ti­tät bestehen kann.

Dog­ma­ti­sche Aus­sa­gen sind aus die­ser Per­spek­ti­ve daher nicht als unver­än­der­li­che Abbil­der der gött­li­chen Wahr­heit zu ver­ste­hen, son­dern als geschicht­lich beding­te Deu­tun­gen, durch die die Kir­che die Offen­ba­rung in unter­schied­li­chen Zei­ten ver­ständ­lich macht. Ihre Ver­bind­lich­keit liegt weni­ger in der unver­än­der­ten Bewah­rung ein­zel­ner For­mu­lie­run­gen als in ihrer Fähig­keit, die Wahr­heit Got­tes jeweils neu zu erschließen.

Gera­de weil Gott die mensch­li­che Erkennt­nis unend­lich über­steigt, kann kei­ne geschicht­li­che Epo­che bean­spru­chen, die Wahr­heit begriff­lich end­gül­tig erfasst zu haben. Die Tran­szen­denz Got­tes ver­langt viel­mehr eine blei­ben­de Offen­heit für neue Erkennt­nis­se. Ambi­gui­tät erscheint dabei nicht not­wen­dig als Man­gel, son­dern als Fol­ge der End­lich­keit mensch­li­cher Erkenntnis.

Dar­aus folgt ein dyna­mi­sches Ver­ständ­nis kirch­li­cher Leh­re. Die Kir­che ist auf­ge­ru­fen, ihre über­lie­fer­ten Aus­sa­gen im Licht neu­er geschicht­li­cher Erfah­run­gen immer wie­der neu zu ver­ste­hen. Neue Ein­sich­ten kön­nen frü­he­re For­mu­lie­run­gen nicht nur erläu­tern und ver­tie­fen, son­dern gege­be­nen­falls auch kor­ri­gie­ren, wenn die­se sich als unzu­rei­chen­de Aus­drucks­for­men einer tie­fe­ren Wahr­heit erwei­sen. Die Ein­heit des Glau­bens besteht dann nicht pri­mär in der unver­än­der­ten Bewah­rung ein­zel­ner Aus­sa­gen, son­dern in der fort­dau­ern­den Aus­rich­tung auf die Wirk­lich­keit Gottes.

Auch das Wir­ken des Hei­li­gen Gei­stes wird in die­sem Sin­ne nicht aus­schließ­lich als Bewah­rung der über­lie­fer­ten Offen­ba­rung ver­stan­den. Er wirkt eben­so durch die geschicht­li­chen Erfah­run­gen der Kir­che, die Stim­men der Gläu­bi­gen und die Her­aus­for­de­run­gen der jewei­li­gen Zeit. Die „Zei­chen der Zeit“ besit­zen daher nicht nur eine her­me­neu­ti­sche, son­dern auch eine erkennt­nis­lei­ten­de Funk­ti­on: Durch die Geschich­te kann die Kir­che neue Ein­sich­ten gewin­nen, die für die Wei­ter­ent­wick­lung ihrer Leh­re bedeut­sam sind.

Geschich­te ist damit nicht bloß der Raum, in dem eine unver­än­der­li­che Wahr­heit ver­mit­telt wird, son­dern ein Ort fort­schrei­ten­der Offen­ba­rungs­er­kennt­nis. Die leben­di­ge Tra­di­ti­on besteht folg­lich in der fort­dau­ern­den Ent­wick­lung des Wahr­heits­ver­ständ­nis­ses unter der Füh­rung des Hei­li­gen Geistes.

Replik zu Gegen­ar­gu­ment 4

Die katho­li­sche Tra­di­ti­on beant­wor­tet die­sen Ein­wand aus­ge­hend von einer grund­le­gen­den Unter­schei­dung: zwi­schen der Geschicht­lich­keit des mensch­li­chen Erkennt­nis­voll­zugs und der Unver­än­der­lich­keit der geof­fen­bar­ten Wahr­heit selbst. Weil Gott Wahr­heit ist und sei­ne Selbst­of­fen­ba­rung in Jesus Chri­stus ihre end­gül­ti­ge Gestalt erhal­ten hat, kann die Geschich­te nicht Ursprung oder Maß­stab der Wahr­heit sein. Geschich­te erschließt Wahr­heit; sie erzeugt sie nicht.

Der Mensch erkennt Wahr­heit immer unter geschicht­li­chen Bedin­gun­gen, in bestimm­ten Spra­chen, Kul­tu­ren und Denk­for­men. Dar­aus folgt jedoch nicht, dass Wahr­heit selbst geschicht­lich ent­steht oder ihrem Wesen nach wan­del­bar ist. Die Begrenzt­heit mensch­li­cher Erkennt­nis betrifft den Zugang zur Wahr­heit, nicht den Wahr­heits­ge­halt des­sen, was Gott offen­bart hat.

Gera­de weil Gott den Men­schen zur Gemein­schaft mit sich beruft, muss sei­ne Offen­ba­rung hin­sicht­lich ihres heils­tra­gen­den Inhalts objek­tiv ver­läss­lich und erkenn­bar sein. Gott ist nicht nur der Offen­ba­ren­de, son­dern die Wahr­heit selbst (vgl. Joh 14,6). Die Uner­schöpf­lich­keit Got­tes bedeu­tet daher nicht, dass sei­ne Offen­ba­rung den Men­schen in eine prin­zi­pi­el­le Unge­wiss­heit ver­setzt. Gera­de eine Wahr­heit, die für das Heil des Men­schen bestim­mend ist, muss trotz ihrer gött­li­chen Tie­fe erkenn­bar und ori­en­tie­rend sein. Die Wor­te Chri­sti: „Euer Ja sei ein Ja, euer Nein ein Nein“ (Mt 5,37) brin­gen die­se Ver­pflich­tung zur Wahr­heit exem­pla­risch zum Ausdruck.

Die christ­li­che Tra­di­ti­on ver­steht die Ver­dun­ke­lung, Ver­mi­schung und Rela­ti­vie­rung der Wahr­heit des­halb nicht als not­wen­di­ge Fol­ge gött­li­cher Tran­szen­denz, son­dern als eine Gefähr­dung mensch­li­cher Erkennt­nis und Ori­en­tie­rung. Die Unend­lich­keit Got­tes macht die Wahr­heit nicht unbe­stimmt; viel­mehr bedeu­tet sie, dass die­sel­be Wahr­heit nie­mals voll­stän­dig aus­ge­schöpft und immer tie­fer erkannt wer­den kann.

Damit wird der zen­tra­le Irr­tum des Ein­wan­des sicht­bar: Er über­trägt die Geschicht­lich­keit mensch­li­cher Erkennt­nis auf die Wahr­heit Got­tes selbst. Aus der Tat­sa­che, dass die Kir­che die Offen­ba­rung in unter­schied­li­chen histo­ri­schen Situa­tio­nen immer neu ver­ste­hen und for­mu­lie­ren muss, folgt nicht, dass sich der Inhalt der Offen­ba­rung ver­än­dert. Die geschicht­li­che Ver­mitt­lung betrifft die mensch­li­che Auf­nah­me der Wahr­heit, nicht ihre onto­lo­gi­sche Geltung.

Aus die­sem Grund ver­steht die katho­li­sche Tra­di­ti­on die Ent­wick­lung des Dog­mas nicht als fort­lau­fen­de Neu­be­stim­mung des Glau­bens­in­halts, son­dern als orga­ni­sche Ent­fal­tung des­sen, was in der Offen­ba­rung bereits ent­hal­ten ist. Ent­wick­lung bedeu­tet Prä­zi­sie­rung, Ver­tie­fung und begriff­li­che Klä­rung der­sel­ben Wahr­heit; sie bedeu­tet nicht die Kor­rek­tur einer frü­he­ren Wahr­heit durch eine spä­te­re. Spä­te­re lehr­amt­li­che Aus­sa­gen kön­nen frü­he­re For­mu­lie­run­gen erläu­tern und gegen Miss­ver­ständ­nis­se absi­chern, dür­fen jedoch den ursprüng­li­chen Offen­ba­rungs­ge­halt nicht auf­he­ben, ohne die Iden­ti­tät des Glau­bens selbst zu gefährden.

Auch das Wir­ken des Hei­li­gen Gei­stes begrün­det kei­ne fort­ge­setz­te Ver­än­de­rung der Offen­ba­rung. Der Geist führt die Kir­che nicht über Chri­stus hin­aus, son­dern immer tie­fer in die Wahr­heit Chri­sti hin­ein. Die Ver­hei­ßung des „Gei­stes der Wahr­heit“ (Joh 16,13) bezeich­net daher nicht die Eröff­nung neu­er Offen­ba­rungs­in­hal­te, son­dern die fort­schrei­ten­de Erkennt­nis und Erschlie­ßung der bereits gege­be­nen Wahrheit.

Dar­aus folgt auch die begrenz­te Bedeu­tung der „Zei­chen der Zeit“. Sie kön­nen neue Fra­gen und geschicht­li­che Her­aus­for­de­run­gen sicht­bar machen und die Kir­che zu einer tie­fe­ren Anwen­dung der über­lie­fer­ten Wahr­heit füh­ren. Sie besit­zen jedoch kei­ne eige­ne nor­ma­ti­ve Offen­ba­rungs­qua­li­tät. Die Geschich­te kann Anlass einer ver­tief­ten Erkennt­nis sein; sie kann jedoch nicht selbst her­vor­brin­gen, was wahr ist.

Dog­ma­ti­sche Ent­wick­lung dient des­halb nicht der Anpas­sung der Wahr­heit an die Geschich­te, son­dern der immer tie­fe­ren Erschlie­ßung der­sel­ben Wahr­heit in der Geschich­te. Nicht die Geschich­te nor­miert die Offen­ba­rung, son­dern die Offen­ba­rung beur­teilt und formt die Geschichte.

Der Wahr­heits­an­spruch der christ­li­chen Offen­ba­rung besteht somit gera­de dar­in, dass sie inmit­ten geschicht­li­cher Ver­än­de­rung eine blei­ben­de Wahr­heit ver­mit­telt. Die Uner­schöpf­lich­keit Got­tes führt nicht zu prin­zi­pi­el­ler Ambi­gui­tät, son­dern eröff­net die Mög­lich­keit, die­sel­be unver­än­der­li­che Wahr­heit immer tie­fer zu ver­ste­hen. Ent­wick­lung bedeu­tet daher nicht Ver­än­de­rung des geof­fen­bar­ten Inhalts, son­dern Wachs­tum im Ver­ständ­nis des­sen, was Gott end­gül­tig offen­bart hat.1

Gegen­ar­gu­ment 5: Die Kom­ple­xi­tät der Wirk­lich­keit ver­langt ein dif­fe­ren­zier­tes Wahrheitsverständnis

Nach die­ser Auf­fas­sung liegt die erkennt­nis­theo­re­ti­sche Schwie­rig­keit des katho­li­schen Wahr­heits­an­spruchs nicht dar­in, dass Wahr­heit über­haupt exi­stiert, son­dern dar­in, dass ein stark auf objek­ti­ve und unver­än­der­li­che Wahr­heit aus­ge­rich­te­tes System der Kom­ple­xi­tät kon­kre­ter Wirk­lich­keit nicht hin­rei­chend gerecht wird. Mensch­li­che Lebens­wirk­lich­keit ist geprägt von Mehr­deu­tig­kei­ten, Ziel­kon­flik­ten, unter­schied­li­chen Gütern, kon­kur­rie­ren­den Ver­pflich­tun­gen und Situa­tio­nen, in denen meh­re­re mora­lisch rele­van­te Gesichts­punk­te zugleich Gel­tung beanspruchen.

Gera­de in mora­li­schen Fra­gen lässt sich daher nicht jede Situa­ti­on ein­deu­tig einem ein­fa­chen „rich­tig“ oder „falsch“ zuord­nen. Eine Hand­lung kann unter ver­schie­de­nen Gesichts­punk­ten zugleich gerecht­fer­tig­te und pro­ble­ma­ti­sche Aspek­te besit­zen; unter­schied­li­che Güter kön­nen mit­ein­an­der kol­li­die­ren, ohne dass eines von ihnen des­halb wert­los wäre. Die Wirk­lich­keit erscheint somit nicht als ein System ein­fa­cher Gegen­sät­ze, son­dern als ein Gefü­ge von Span­nun­gen, in dem die kon­kre­te Situa­ti­on für die mora­li­sche Beur­tei­lung eine wesent­li­che Bedeu­tung besitzt.

Von hier aus rich­tet sich der Ein­wand gegen ein Wahr­heits­ver­ständ­nis, das nor­ma­ti­ve Aus­sa­gen pri­mär in sta­bi­len und all­ge­mein gül­ti­gen Kate­go­rien for­mu­liert. Sol­che Kate­go­rien kön­nen Ori­en­tie­rung geben, blei­ben jedoch dort unter­kom­plex, wo die kon­kre­te Wirk­lich­keit durch Ambi­va­lenz und tra­gi­sche Ent­schei­dungs­kon­flik­te geprägt ist. Eine Wahr­heit, die der Wirk­lich­keit gerecht wer­den will, muss daher nicht nur Ein­deu­tig­keit, son­dern auch Dif­fe­ren­zie­rung, Kon­text­sen­si­bi­li­tät und rea­le Span­nungs­ver­hält­nis­se berücksichtigen.

Dies betrifft ins­be­son­de­re die Anwen­dung abstrak­ter Nor­men auf kon­kre­te Lebens­si­tua­tio­nen. Zwi­schen einer all­ge­mei­nen mora­li­schen Aus­sa­ge und dem Urteil über einen Ein­zel­fall liegt ein eigen­stän­di­ger Erkennt­nis­pro­zess. Kon­kre­te Umstän­de kön­nen den mora­li­schen Cha­rak­ter einer Hand­lung beein­flus­sen, abschwä­chen oder ver­schär­fen. Wer des­halb ledig­lich von einer abstrak­ten Norm unmit­tel­bar auf ein kon­kre­tes Urteil schließt, droht die Eigen­art der jewei­li­gen Situa­ti­on zu ver­feh­len. Eine ange­mes­se­ne Wahr­heits­er­kennt­nis muss all­ge­mei­ne Gel­tung und kon­kre­te Beson­der­heit mit­ein­an­der vermitteln.

Der Ein­wand lässt sich daher noch grund­sätz­li­cher for­mu­lie­ren: Nicht die Wirk­lich­keit ist an ein ein­deu­ti­ges nor­ma­ti­ves System anzu­pas­sen, son­dern das Wahr­heits­ver­ständ­nis selbst muss so dif­fe­ren­ziert sein, dass es Ambi­va­lenz, Plu­ra­li­tät und kon­kur­rie­ren­de Güter als rea­le Struk­tu­ren mora­li­scher Wirk­lich­keit abbil­den kann. Eine Wahr­heit, die nur in ein­deu­ti­gen Gegen­sät­zen gedacht wer­den kann, ver­sagt gera­de dort, wo mensch­li­ches Han­deln durch unauf­lös­ba­re Span­nun­gen und Dilem­ma­ta gekenn­zeich­net ist. Die gefor­der­te Dif­fe­ren­zie­rung zielt damit nicht ledig­lich auf eine fei­ne­re Anwen­dung bestehen­der Nor­men, son­dern auf ein nor­ma­ti­ves Koor­di­na­ten­sy­stem, das Ambi­va­lenz selbst als Bestand­teil mora­li­scher Wirk­lich­keit auf­neh­men kann.

Aus die­ser Per­spek­ti­ve ist ein dyna­mi­sches und dif­fe­ren­zier­tes Wahr­heits­ver­ständ­nis kei­ne blo­ße Rela­ti­vie­rung von Wahr­heit, son­dern eine Bedin­gung ihrer Wirk­lich­keits­an­ge­mes­sen­heit. Wahr­heit muss dann gera­de des­halb fle­xi­bler bestimmt wer­den kön­nen, weil nur so die Viel­schich­tig­keit des Wirk­li­chen ange­mes­sen erfasst wer­den kann. Die Fähig­keit zur Dif­fe­ren­zie­rung ist somit kein blo­ßes Zuge­ständ­nis an die Kom­ple­xi­tät der Lebens­welt, son­dern ein not­wen­di­ges Merk­mal eines Wahr­heits­be­griffs, der die Wirk­lich­keit in ihrer gan­zen Tie­fe und Ambi­va­lenz erfas­sen will.

Replik zu Gegen­ar­gu­ment 5

Die katho­li­sche Tra­di­ti­on beant­wor­tet die­sen Ein­wand aus­ge­hend von ihrem Offen­ba­rungs­ver­ständ­nis. Sie unter­schei­det grund­sätz­lich zwi­schen der Kom­ple­xi­tät der Wirk­lich­keit und der Bestän­dig­keit ihres nor­ma­ti­ven Maß­sta­bes. Die mensch­li­che Wirk­lich­keit ist von geschicht­li­cher Kon­tin­genz, kul­tu­rel­ler Viel­falt und exi­sten­ti­el­len Ambi­va­len­zen geprägt. Gera­de des­halb bedarf der Mensch eines ver­läss­li­chen Maß­sta­bes, an dem die­se Viel­schich­tig­keit beur­teilt wer­den kann. Aus der Kom­ple­xi­tät der Wirk­lich­keit folgt daher nicht, dass auch die Wahr­heit ihren bestim­men­den Cha­rak­ter ver­lie­ren müsste.

Ein Kom­pass ver­liert sei­ne Ori­en­tie­rungs­kraft nicht des­halb, weil das Gelän­de unweg­sam, unüber­sicht­lich oder vol­ler Hin­der­nis­se ist. Im Gegen­teil: Je schwie­ri­ger das Gelän­de, desto unver­zicht­ba­rer wird ein fest aus­ge­rich­te­ter Ori­en­tie­rungs­punkt. Wür­de sich die Kom­pass­na­del den wech­seln­den Gege­ben­hei­ten des Gelän­des anpas­sen, gäbe sie kei­ne Ori­en­tie­rung mehr, son­dern spie­gel­te ledig­lich die Unüber­sicht­lich­keit der Situa­ti­on wider.

Eben­so ver­hält es sich mit der Wahr­heit. Ihre Auf­ga­be besteht nicht dar­in, die Ambi­va­lenz der Wirk­lich­keit selbst zum Bestand­teil des nor­ma­ti­ven Maß­sta­bes zu machen, son­dern die Wirk­lich­keit zu beur­tei­len und zu ord­nen. Mora­li­sche und theo­lo­gi­sche Urtei­le müs­sen kon­kre­te Umstän­de sorg­fäl­tig berück­sich­ti­gen. Die Anwen­dung einer Norm ver­langt daher Klug­heit, Unter­schei­dungs­ver­mö­gen und pasto­ra­le Sen­si­bi­li­tät; sie setzt jedoch gera­de des­halb einen unver­än­der­li­chen Maß­stab voraus.

Die christ­li­che Tra­di­ti­on unter­schei­det somit zwi­schen der unver­än­der­li­chen Wahr­heit und ihrer situa­ti­ons­ge­rech­ten Anwen­dung. Die kon­kre­te Wirk­lich­keit kann viel­fäl­tig und span­nungs­reich sein, ohne dass des­halb der Wahr­heits­maß­stab selbst ambi­va­lent wer­den darf. Gera­de die­se Unter­schei­dung ermög­licht eine dif­fe­ren­zier­te Beur­tei­lung kon­kre­ter Lebens­si­tua­tio­nen, ohne den Maß­stab ihrer Beur­tei­lung der geschicht­li­chen Dyna­mik zu unterwerfen.

Damit wird zugleich der ent­schei­den­de Kate­go­rien­feh­ler des Ein­wan­des sicht­bar. Er ver­wech­selt die not­wen­di­ge Dif­fe­ren­zie­rung bei der Anwen­dung einer nor­ma­ti­ven Wahr­heit in einer kom­ple­xen Wirk­lich­keit mit der not­wen­di­gen Ein­deu­tig­keit des nor­ma­ti­ven Wahr­heits­maß­sta­bes selbst. Die Kom­ple­xi­tät des Gegen­stands ver­langt Dif­fe­ren­zie­rung in der Anwen­dung; sie ver­langt aber kei­ne Ambi­va­lenz des Maßstabes.

Gera­de weil die Wirk­lich­keit Ambi­va­len­zen und kon­kur­rie­ren­de Güter ent­hält, soll die­se Ambi­va­lenz nach dem Ein­wand bereits in das nor­ma­ti­ve Koor­di­na­ten­sy­stem der Wahr­heit auf­ge­nom­men wer­den. Damit wird jedoch die Kom­ple­xi­tät des­sen, was beur­teilt wer­den soll, zum Kri­te­ri­um des­sen, womit beur­teilt wird. Wahr­heit wäre dann nicht mehr Maß­stab der Wirk­lich­keit, son­dern wür­de sich an deren wech­seln­de Struk­tu­ren anpas­sen. Sie ver­lö­re damit gera­de jene nor­ma­ti­ve Funk­ti­on, durch die sie zwi­schen kon­kur­rie­ren­den Mög­lich­kei­ten unter­schei­den und Ori­en­tie­rung geben kann.

Gegen­ar­gu­ment 6: Nicht alle Glau­bens­wahr­hei­ten besit­zen den­sel­ben Stellenwert

Nach die­ser Auf­fas­sung bil­den die Glau­bens­wahr­hei­ten kei­ne gleich­ran­gi­ge Gesamt­heit. Eini­ge Aus­sa­gen – etwa über die Drei­fal­tig­keit oder die Mensch­wer­dung Chri­sti – ste­hen im Zen­trum des christ­li­chen Glau­bens, wäh­rend ande­re eine nach­ge­ord­ne­te Bedeu­tung besit­zen. Auch inner­halb der kirch­li­chen Leh­re bestehen unter­schied­li­che Gra­de lehr­amt­li­cher Ver­bind­lich­keit. Wäh­rend unfehl­ba­re Dog­men einen blei­ben­den und unver­än­der­li­chen Anspruch besit­zen, kön­nen ande­re Aus­sa­gen auf­grund ihres gerin­ge­ren theo­lo­gi­schen Gewichts oder ihres stär­ke­ren geschicht­li­chen Bezugs grund­sätz­lich wei­ter­ent­wickelt, neu inter­pre­tiert oder unter ver­än­der­ten Bedin­gun­gen neu bewer­tet werden.

Die ent­schei­den­de Fol­ge­rung lau­tet daher: Wenn Glau­bens­wahr­hei­ten hin­sicht­lich ihrer theo­lo­gi­schen Zen­tra­li­tät unter­schied­lich gewich­tet wer­den, müs­sen auch ihre nor­ma­ti­ve Ver­bind­lich­keit und ihre histo­ri­sche Sta­bi­li­tät unter­schied­lich bestimmt wer­den kön­nen. Je weni­ger zen­tral eine Leh­re für die Mit­te des Glau­bens ist, desto eher kann sie unter ver­än­der­ten histo­ri­schen, kul­tu­rel­len oder anthro­po­lo­gi­schen Bedin­gun­gen einer Neu­be­wer­tung zugäng­lich sein, ohne die Iden­ti­tät des christ­li­chen Glau­bens als Gan­zen aufzuheben.

Die vom Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zil her­vor­ge­ho­be­ne „Hier­ar­chie der Wahr­hei­ten“ kann aus die­ser Per­spek­ti­ve daher nicht nur als Aus­sa­ge über die inne­re Ord­nung des Glau­bens ver­stan­den wer­den, son­dern auch als Hin­weis auf unter­schied­li­che Gra­de theo­lo­gi­scher und nor­ma­ti­ver Ver­bind­lich­keit. Die Ein­heit des Glau­bens schließt dem­nach eine abge­stuf­te Ver­bind­lich­keit sei­ner ein­zel­nen Aus­sa­gen nicht aus, son­dern eröff­net gera­de für weni­ger zen­tra­le Lehr­po­si­tio­nen einen grö­ße­ren Spiel­raum geschicht­li­cher Weiterentwicklung.

Replik auf Gegen­ar­gu­ment 6

Die katho­li­sche Tra­di­ti­on beant­wor­tet die­sen Ein­wand aus­ge­hend von ihrem Offen­ba­rungs­ver­ständ­nis folgendermaßen:

Die katho­li­sche Tra­di­ti­on ver­steht die Hier­ar­chie der Wahr­hei­ten grund­le­gend anders. Sie beschreibt kei­ne Abstu­fung des Wahr­heits­ge­halts oder der objek­ti­ven Gel­tung ein­zel­ner Glau­bens­wahr­hei­ten, son­dern ihre unter­schied­li­che syste­ma­ti­sche Bezie­hung zum Zen­trum der Offen­ba­rung. Aus­sa­gen über die Drei­fal­tig­keit oder die Mensch­wer­dung Chri­sti besit­zen des­halb eine her­aus­ra­gen­de Stel­lung, weil in ihnen das Herz des christ­li­chen Glau­bens unmit­tel­bar zum Aus­druck kommt. Ande­re Glau­bens­aus­sa­gen ste­hen zu die­sem Zen­trum in einer die­nen­den Bezie­hung: Sie ent­fal­ten, prä­zi­sie­ren und schüt­zen des­sen Inhalt gegen Missverständnisse.

Eben­so unter­schei­det die katho­li­sche Tra­di­ti­on zwi­schen unter­schied­li­chen Gra­den lehr­amt­li­cher Ver­bind­lich­keit. Eini­ge Glau­bens- und Sit­ten­leh­ren wer­den vom Lehr­amt als end­gül­tig und unfehl­bar vor­ge­legt, wäh­rend ande­re lehr­amt­li­che Aus­sa­gen kei­nen Anspruch auf Unfehl­bar­keit erhe­ben. Dar­aus folgt jedoch nicht, dass weni­ger ver­bind­lich vor­ge­leg­te Leh­ren des­halb belie­big rela­ti­viert oder ihrem Inhalt nach ver­än­dert wer­den könnten.

Gera­de an die­sem Punkt ist eine begriff­li­che Unter­schei­dung not­wen­dig. Die Hier­ar­chie der Wahr­hei­ten betrifft die inne­re Ord­nung der Offen­ba­rung; die unter­schied­li­chen Gra­de lehr­amt­li­cher Ver­bind­lich­keit erge­ben sich hin­ge­gen dar­aus, mit wel­chem Ver­bind­lich­keits­an­spruch das Lehr­amt eine Glau­bens- oder Sit­ten­leh­re vor­legt. Bei­de Ebe­nen dür­fen des­halb nicht mit­ein­an­der ver­wech­selt werden.

Aus der Hier­ar­chie der Wahr­hei­ten folgt daher kei­ne Befug­nis, ein­zel­ne Glau­bens­aus­sa­gen auf­grund ihrer gerin­ge­ren theo­lo­gi­schen Zen­tra­li­tät nach­träg­lich zu rela­ti­vie­ren. Sie beschreibt eine inne­re Ord­nung inner­halb der­sel­ben Offen­ba­rung, nicht ver­schie­de­ne Gra­de objek­ti­ver Wahr­heit oder unter­schied­li­che Maß­stä­be ihrer Gel­tung. Alle Glau­bens­wahr­hei­ten emp­fan­gen ihren Wahr­heits­an­spruch aus der­sel­ben gött­li­chen Offen­ba­rung und bil­den des­halb trotz ihrer unter­schied­li­chen Stel­lung ein in sich kohä­ren­tes Ganzes

Zwi­schen­fa­zit II

Die katho­li­sche Tra­di­ti­on ver­steht Wahr­heit nicht als Ergeb­nis geschicht­li­cher Pro­zes­se, son­dern als Wirk­lich­keit, die in Gott selbst grün­det und in sei­ner Selbst­of­fen­ba­rung ihren end­gül­ti­gen Aus­druck gefun­den hat. Geschich­te betrifft daher nicht den Wahr­heits­ge­halt der Offen­ba­rung, son­dern ihre mensch­li­che Erkennt­nis, Aus­le­gung und Vermittlung.

Dog­ma­ti­sche Ent­wick­lung bedeu­tet folg­lich nicht die Her­vor­brin­gung neu­er Wahr­hei­ten oder die Revi­si­on frü­he­rer Offen­ba­rungs­in­hal­te, son­dern die immer tie­fe­re Erschlie­ßung der­sel­ben Wahr­heit unter wech­seln­den geschicht­li­chen Bedin­gun­gen. Der Hei­li­ge Geist führt die Kir­che dabei nicht über die gege­be­ne Offen­ba­rung hin­aus, son­dern immer tie­fer in ihr Geheim­nis hinein.

Geschich­te und Offen­ba­rung ste­hen daher nicht im Gegen­satz zuein­an­der: Die Geschich­te ist der Raum, in dem die unver­än­der­li­che Wahr­heit erkannt, ent­fal­tet und ver­wirk­licht wird, nicht aber ihr Ursprung oder Maßstab.

Teil II

Kapitel III–V: Die Bewahrung der Wahrheit

III. Wahrheit und normative Verbindlichkeit

Ein­füh­rung

Der drit­te Abschnitt unter­sucht die prak­ti­schen Kon­se­quen­zen des zuvor ent­wickel­ten Wahr­heits­ver­ständ­nis­ses. Wenn Wahr­heit nicht vom Men­schen her­vor­ge­bracht, son­dern erkannt wird, besitzt sie auch nor­ma­ti­ve Bedeu­tung für sein Han­deln. Mora­li­sche Ver­bind­lich­keit setzt daher einen objek­ti­ven Wahr­heits­maß­stab vor­aus, an dem mensch­li­che Ent­schei­dun­gen als gut oder falsch beur­teilt wer­den können.

Dabei ste­hen Wahr­heit und Frei­heit nicht not­wen­dig im Gegen­satz. Viel­mehr ermög­licht erst ein erkenn­ba­rer Maß­stab des Guten eine Frei­heit, die nicht bloß zwi­schen Mög­lich­kei­ten wählt, son­dern sich an Wahr­heit ori­en­tie­ren und dadurch auf das Gute aus­rich­ten kann. Die fol­gen­den Ein­wän­de prü­fen daher, ob mora­li­sche Ver­bind­lich­keit auch ohne objek­ti­ve Wahr­heit begrün­det wer­den kann und ob ein ver­bind­li­cher Wahr­heits­an­spruch tat­säch­lich eine Ein­schrän­kung der mensch­li­chen Frei­heit bedeutet.

Gegen­ar­gu­ment 7: Nor­ma­ti­ve Ansprü­che blei­ben auch ohne abso­lu­te Wahr­heit möglich

Nach die­ser Auf­fas­sung setzt mora­li­sche Ver­bind­lich­keit kei­ne meta­phy­sisch begrün­de­te oder abso­lu­te Wahr­heit vor­aus. For­de­run­gen nach Gerech­tig­keit, Men­schen­wür­de oder mora­li­scher Ver­bes­se­rung kön­nen auch ohne Bezug auf eine tran­szen­den­te Ord­nung ratio­nal begrün­det werden.

Nor­ma­ti­ve Gel­tung ent­steht dem­nach nicht durch die Über­ein­stim­mung mit einer vor­ge­ge­be­nen objek­ti­ven Wahr­heit, son­dern durch mensch­li­che Ver­nunft, ethi­sche Refle­xi­on, gemein­sa­me Über­zeu­gun­gen und fai­re dis­kur­si­ve Ver­fah­ren. Mora­li­sche Nor­men erhal­ten ihre Ver­bind­lich­keit dadurch, dass ver­nünf­ti­ge Sub­jek­te sie als begründ­bar, zustim­mungs­fä­hig und für das gemein­sa­me Leben not­wen­dig erkennen.

Dass sol­che Nor­men grund­sätz­lich revi­si­bel blei­ben, gilt dabei nicht als Schwä­che, son­dern als Vor­aus­set­zung mora­li­schen Fort­schritts. Die Offen­heit für Kor­rek­tur schützt vor Dog­ma­tis­mus und ermög­licht es, mora­li­sche Über­zeu­gun­gen ange­sichts neu­er Erkennt­nis­se und Erfah­run­gen weiterzuentwickeln.

Replik auf Gegen­ar­gu­ment 7

Aus katho­li­scher Sicht ist zunächst zwi­schen der Erkennt­nis nor­ma­ti­ver Wahr­heit und ihrem Gel­tungs­grund zu unter­schei­den. Ver­nunft, ethi­sche Refle­xi­on und öffent­li­cher Dis­kurs sind unver­zicht­bar, um mora­li­sche Wahr­heit zu erken­nen, zu prä­zi­sie­ren und auf kon­kre­te Situa­tio­nen anzu­wen­den. Sie brin­gen die­se Wahr­heit jedoch nicht her­vor. Wie bereits im Zusam­men­hang mit der Replik auf Gegen­ar­gu­ment 4 gezeigt wur­de: Erkennt­nis setzt Wahr­heit vor­aus; sie erzeugt sie nicht.

Gera­de jede ernst­haf­te nor­ma­ti­ve Aus­sa­ge erhebt einen Anspruch, der über den jewei­li­gen gesell­schaft­li­chen Kon­sens hin­aus­weist. Wer for­dert, Men­schen­wür­de müs­se geach­tet oder Gerech­tig­keit ver­wirk­licht wer­den, bean­sprucht nicht bloß Zustim­mung inner­halb einer bestimm­ten Gemein­schaft, son­dern eine Gel­tung, die auch dort besteht, wo die­se Wer­te bestrit­ten oder ver­letzt wer­den. Wür­de ihre Gel­tung allein aus gesell­schaft­li­cher Aner­ken­nung her­vor­ge­hen, könn­te die­sel­be Aner­ken­nung sie grund­sätz­lich auch wie­der aufheben.

Dies zeigt sich beson­ders an der Men­schen­wür­de. Ihre Unan­tast­bar­keit beruht nicht dar­auf, dass Gesell­schaf­ten sie aner­ken­nen, son­dern dar­auf, dass sie dem Men­schen unab­hän­gig von jeder Aner­ken­nung zukommt. Die christ­li­che Tra­di­ti­on begrün­det die­se Wür­de in der Gott­eben­bild­lich­keit des Men­schen. Auch säku­la­re nor­ma­ti­ve Syste­me grei­fen daher auf Grund­über­zeu­gun­gen zurück, deren Gel­tung nicht erst durch das Ver­fah­ren selbst her­vor­ge­bracht wer­den kann. Dis­kurs und gesell­schaft­li­che Ver­stän­di­gung kön­nen sol­che Wer­te klä­ren und ent­fal­ten, ihre letz­te nor­ma­ti­ve Ver­bind­lich­keit jedoch nicht voll­stän­dig aus sich selbst begründen.

Die katho­li­sche Tra­di­ti­on geht des­halb davon aus, dass nor­ma­ti­ve Wahr­heit in einer objek­ti­ven Ord­nung des Guten grün­det, deren Ursprung in Gott liegt. Die mensch­li­che Ver­nunft kann die­se Ord­nung erken­nen, bleibt dabei jedoch begrenzt, fehl­bar und geschicht­lich bedingt. Die Bezug­nah­me auf eine tran­szen­den­te Wahr­heit bedeu­tet daher kei­ne Ein­schrän­kung der Ver­nunft, son­dern schützt sie davor, den eige­nen histo­ri­schen und gesell­schaft­li­chen Bedin­gun­gen den Sta­tus letz­ter nor­ma­ti­ver Gel­tung zuzuschreiben.

Damit wird zugleich der Grund­irr­tum des Ein­wan­des sicht­bar. Er ver­wech­selt den Weg, auf dem mora­li­sche Über­zeu­gun­gen erkannt und ver­mit­telt wer­den, mit dem Grund ihrer objek­ti­ven Gel­tung. Ver­nunft, Erfah­rung und Dis­kurs sind not­wen­di­ge Wege zur Erkennt­nis des Guten; sie sind jedoch nicht des­sen letz­te Quel­le. Ohne einen Maß­stab, der mensch­li­cher Zustim­mung vor­aus­liegt, könn­te kein Kon­sens selbst als gerecht oder unge­recht beur­teilt wer­den. Nor­ma­ti­ve Wahr­heit wäre dann nicht mehr Kri­te­ri­um mensch­li­chen Han­delns, son­dern letzt­lich des­sen wech­seln­des Ergebnis.

Gegen­ar­gu­ment 8: Ver­bind­li­che Wahr­heit gefähr­det die Freiheit

Nach die­ser Auf­fas­sung liegt in jedem Anspruch auf objek­tiv ver­bind­li­che Wahr­heit eine grund­le­gen­de Gefahr für die mensch­li­che Frei­heit. Wer eine Über­zeu­gung als für alle gül­ti­ge Wahr­heit ver­steht, läuft Gefahr, abwei­chen­de Posi­tio­nen nicht mehr als legi­ti­me Aus­drucks­for­men mensch­li­cher Wahr­heits­su­che anzuerkennen.

Ein sol­cher Wahr­heits­an­spruch droht, Offen­heit durch Gewiss­heit, Dia­log durch Fest­le­gung und per­sön­li­che Gewis­sens­ent­schei­dung durch äuße­ren Zwang zu erset­zen. Gera­de weil mensch­li­che Erkennt­nis begrenzt und geschicht­lich geprägt ist, erscheint Zurück­hal­tung gegen­über end­gül­ti­gen Wahr­heits­an­sprü­chen als Vor­aus­set­zung für Tole­ranz und fried­li­ches Zusammenleben.

Die ange­mes­se­ne Hal­tung gegen­über reli­giö­sen und mora­li­schen Fra­gen besteht daher weni­ger in der Ver­tei­di­gung unver­än­der­li­cher Wahr­hei­ten als in einem offe­nen Pro­zess gemein­sa­mer Suche. Unter­schied­li­che Über­zeu­gun­gen sol­len mit­ein­an­der ins Gespräch tre­ten, wäh­rend Ver­bind­lich­keit nicht durch eine vor­ge­ge­be­ne Wahr­heit, son­dern durch die freie Zustim­mung zu Ein­sich­ten ent­steht, die sich im Dia­log als über­zeu­gend erweisen

Replik auf Gegen­ar­gu­ment 8

Aus katho­li­scher Sicht ist dar­auf wie folgt zu antworten:

Die katho­li­sche Tra­di­ti­on unter­schei­det grund­sätz­lich zwi­schen der nor­ma­ti­ven Ver­bind­lich­keit der Wahr­heit und ihrer auto­ri­tä­ren Durch­set­zung. Wahr­heit besitzt ihren Anspruch nicht des­halb, weil sie durch Macht behaup­tet oder erzwun­gen wird, son­dern weil sie in Gott selbst grün­det. Gera­de des­halb kann die Zustim­mung zur Wahr­heit nur als frei­er Akt der ver­nünf­ti­gen Per­son erfol­gen. Eine Wahr­heit, die durch äuße­ren Zwang durch­ge­setzt wer­den müss­te, wür­de ihrem eige­nen Wesen widersprechen.

Der Ein­wand ver­wech­selt daher die Wahr­heit selbst mit mög­li­chen For­men ihres Miss­brauchs. Nicht der Anspruch auf Wahr­heit führt not­wen­dig zum Auto­ri­ta­ris­mus, son­dern die mensch­li­che Ver­su­chung, Wahr­heit mit eige­ner Macht zu iden­ti­fi­zie­ren. Wo Men­schen ihre begrenz­te Erkennt­nis abso­lut set­zen oder Wahr­heit als Mit­tel zur Herr­schaft ver­wen­den, wird nicht die Wahr­heit ver­wirk­licht, son­dern ihr Anspruch verfälscht.

Dar­aus folgt, dass objek­ti­ve Wahr­heit und mensch­li­che Frei­heit nicht in einem Gegen­satz ste­hen. Frei­heit besteht nicht in der Abwe­sen­heit jeder Bin­dung, son­dern in der Fähig­keit des Men­schen, das Erkann­te aus eige­ner Ein­sicht und frei­er Zustim­mung anzu­neh­men. Eine Wahr­heit, die dem Men­schen Ori­en­tie­rung gibt, hebt sei­ne Frei­heit daher nicht auf, son­dern ermög­licht erst eine ver­ant­wort­li­che Ent­schei­dung für das Gute.

Ein kir­chen­recht­li­ches Bei­spiel ver­deut­licht den Unter­schied zwi­schen Ver­bind­lich­keit und Zwang. Wer als Bischof, Prie­ster oder Theo­lo­ge eine kirch­li­che Sen­dung über­nimmt, tut dies aus frei­er Zustim­mung. Mit die­ser Sen­dung ist jedoch die Ver­pflich­tung ver­bun­den, den Glau­ben der Kir­che in Über­ein­stim­mung mit ihrer ver­bind­li­chen Leh­re zu bewah­ren, zu leh­ren und zu ver­tre­ten. Wird die­se selbst über­nom­me­ne Ver­pflich­tung ver­letzt, kann die Kir­che ent­spre­chen­de Kon­se­quen­zen zie­hen, etwa die Ent­zie­hung einer kirch­li­chen Lehr­erlaub­nis. Dies stellt kei­nen Zwang zur Zustim­mung dar, son­dern die Wah­rung einer frei­wil­lig über­nom­me­nen Verantwortung.

Frei­heit bedeu­tet daher nicht die Abwe­sen­heit jeder Kon­se­quenz, son­dern die Mög­lich­keit, sich aus eige­ner Ent­schei­dung zu bin­den und für die­se Ent­schei­dung Ver­ant­wor­tung zu über­neh­men. Ver­bind­lich­keit hebt die Frei­heit nicht auf; sie kann viel­mehr eine Gestalt ver­ant­wor­te­ter Frei­heit sein.

Die­se Unter­schei­dung zeigt sich auch im Ver­hält­nis von Wahr­heit und Pasto­ral. Pasto­ra­le Beglei­tung setzt ein Ziel vor­aus, auf das der Mensch hin beglei­tet wer­den soll. Wer beglei­tet, ohne eine Wahr­heit über das Gute und das Heil des Men­schen vor­aus­zu­set­zen, kann letzt­lich nur bestä­ti­gen oder unter­stüt­zen, aber kei­ne ver­bind­li­che Ori­en­tie­rung geben. Die christ­li­che Tra­di­ti­on ver­bin­det des­halb Barm­her­zig­keit und Wahr­heit mit­ein­an­der: Sie nimmt die kon­kre­te Situa­ti­on des Men­schen ernst, ohne den Maß­stab auf­zu­ge­ben, an dem die­se Situa­ti­on beur­teilt wird.

Die katho­li­sche Tra­di­ti­on unter­schei­det daher zwi­schen der unver­än­der­li­chen Wahr­heit und dem mensch­li­chen Weg zu ihrer Erkennt­nis und Annah­me. Gewis­sens­bil­dung, Geduld und ver­ständ­nis­vol­le pasto­ra­le Beglei­tung betref­fen die Wei­se, wie der Mensch zur Wahr­heit gelangt; sie ver­än­dern nicht deren Wahr­heits­ge­halt. Gera­de weil Wahr­heit fest­steht, kann der Weg zu ihr dif­fe­ren­ziert, gedul­dig und frei gestal­tet werden.

Damit wird zugleich der Grund­irr­tum des Ein­wan­des sicht­bar. Er setzt Ver­bind­lich­keit mit Zwang gleich und ver­wech­selt den Wahr­heits­an­spruch mit sei­nem mög­li­chen Miss­brauch. Wahr­heit ver­langt kei­ne Unter­wer­fung unter mensch­li­che Macht, son­dern die freie Zustim­mung zu einer Wirk­lich­keit, die dem Men­schen vor­aus­liegt und ihn zugleich zur Frei­heit befä­higt. Im katho­li­schen Ver­ständ­nis ste­hen objek­ti­ve Wahr­heit und mensch­li­che Frei­heit des­halb nicht gegen­ein­an­der, son­dern sind auf­ein­an­der hin­ge­ord­net.2

Zwi­schen­fa­zit III

Die bis­he­ri­gen Über­le­gun­gen haben gezeigt, dass nor­ma­ti­ve Wahr­heit nicht aus mensch­li­cher Ver­stän­di­gung, geschicht­li­cher Ent­wick­lung her­vor­geht. Ver­nunft, Dis­kurs und geschicht­li­che Erfah­rung die­nen ihrer Erkennt­nis und Anwen­dung, begrün­den jedoch nicht ihre Gel­tung. Eben­so wenig steht objek­ti­ve Wahr­heit not­wen­dig im Gegen­satz zur Frei­heit: Gera­de weil Wahr­heit dem Men­schen vor­aus­liegt, kann Frei­heit sich am Guten ori­en­tie­ren, ohne zur blo­ßen Selbst­be­stim­mung zu werden.

Damit stellt sich die ent­schei­den­de Anschluss­fra­ge: Wie kann eine Wahr­heit, die dem Men­schen vor­aus­liegt und sei­ne Erkennt­nis­fä­hig­keit zugleich über­steigt, inner­halb der Geschich­te bewahrt, authen­tisch aus­ge­legt und ver­bind­lich ver­mit­telt wer­den? Die Fra­ge nach der Wahr­heit führt damit not­wen­dig zur Fra­ge nach ihrer geschicht­li­chen Trä­ger­schaft und damit zum Ver­hält­nis von Offen­ba­rung, Dog­ma und kirch­li­cher Autorität.

IV. Wahrheit und Anthropologie

Ein­füh­rung

Nach­dem die erkennt­nis­theo­re­ti­schen Grund­la­gen des christ­li­chen Wahr­heits­ver­ständ­nis­ses geklärt wur­den, rich­tet sich der Blick nun auf den Men­schen als Trä­ger und Ver­mitt­ler von Wahr­heit. Der Mensch kann Wahr­heit erken­nen und geschicht­lich ver­mit­teln, ist jedoch auf­grund sei­ner End­lich­keit, Irr­tums­fä­hig­keit und geschicht­li­chen Bedingt­heit nicht aus eige­ner Kraft in der Lage, ihre unver­fälsch­te Kon­ti­nui­tät dau­er­haft zu gewährleisten.

Damit ver­schiebt sich die Per­spek­ti­ve von der Wahr­heit selbst auf die anthro­po­lo­gi­schen Vor­aus­set­zun­gen ihrer Bewah­rung. Die fol­gen­den Ein­wän­de prü­fen daher, ob geschicht­li­cher Erkennt­nis­fort­schritt, mensch­li­che Ver­nunft und indi­vi­du­el­les Gewis­sen als hin­rei­chen­de Trä­ger nor­ma­ti­ver Wahr­heit und ihrer Kon­ti­nui­tät ver­stan­den wer­den kön­nen. Die katho­li­sche Tra­di­ti­on ver­neint dies: Sie ver­steht den Men­schen als Emp­fän­ger und Ver­mitt­ler, nicht als Ursprung der Wahr­heit. Gera­de weil mensch­li­che Erkennt­nis und mora­li­sches Urteil fehl­bar sind, bedarf die blei­ben­de Wahr­heit einer Ver­an­ke­rung, die über den ein­zel­nen Men­schen und den geschicht­li­chen Pro­zess hinausweist.

Gegen­ar­gu­ment 9: Mora­li­sche und phi­lo­so­phi­sche Wahr­heit ent­ste­hen im geschicht­li­chen Lernprozess

Nach die­ser Auf­fas­sung ist der Mensch nicht nur fähig, Wahr­heit zu erken­nen, son­dern auch, sein mora­li­sches und phi­lo­so­phi­sches Ver­ständ­nis im Ver­lauf der Geschich­te fort­schrei­tend zu ent­wickeln. Histo­ri­sche Erfah­run­gen, gesell­schaft­li­che Lern­pro­zes­se, wis­sen­schaft­li­che Erkennt­nis­se und kri­ti­sche Selbst­re­fle­xi­on ermög­li­chen es, über­kom­me­ne Fehl­ur­tei­le zu kor­ri­gie­ren und ethi­sche wie phi­lo­so­phi­sche Ein­sich­ten weiterzuentwickeln.

Mora­li­scher Fort­schritt besteht dem­nach nicht in der Ent­deckung bereits fest­ste­hen­der Nor­men, son­dern in einer zuneh­men­den Sen­si­bi­li­sie­rung für Men­schen­wür­de, Gerech­tig­keit und die Bedin­gun­gen ver­ant­wort­li­chen Han­delns. Phi­lo­so­phi­scher Fort­schritt zeigt sich ent­spre­chend in einer immer tie­fe­ren Refle­xi­on über Wahr­heit, Frei­heit, Per­son, Ver­nunft und die Grund­la­gen mensch­li­cher Existenz.

Die­se Auf­fas­sung stützt sich nicht zuletzt auf die Fort­schrit­te von Natur­wis­sen­schaf­ten, Medi­zin und Tech­nik. Wenn der Mensch dort durch For­schung, Erfah­rung und kri­ti­sche Über­prü­fung zu immer umfas­sen­de­ren Erkennt­nis­sen gelangt, liegt es nahe, auch Ethik und Phi­lo­so­phie als geschicht­li­che Lern­pro­zes­se zu ver­ste­hen. Wie natur­wis­sen­schaft­li­che Theo­rien auf­grund neu­er Erfah­run­gen erwei­tert, prä­zi­siert oder kor­ri­giert wer­den, sol­len sich auch mora­li­sche und phi­lo­so­phi­sche Ein­sich­ten im Hori­zont neu­er geschicht­li­cher Erfah­run­gen wei­ter­ent­wickeln. Geschich­te erscheint damit nicht nur als Anwen­dungs­raum bestehen­der Erkennt­nis, son­dern als Ort, an dem neue Ein­sich­ten gewon­nen und frü­he­re Über­zeu­gun­gen kor­ri­giert wer­den können.

Gera­de die Geschich­te scheint die­sen Lern­pro­zess zu bestä­ti­gen. Die schritt­wei­se Über­win­dung von Skla­ve­rei, reli­giö­ser Into­le­ranz, Dis­kri­mi­nie­rung und poli­ti­scher Unter­drückung wird als Aus­druck eines wach­sen­den mora­li­schen Bewusst­seins ver­stan­den. Neue histo­ri­sche Erfah­run­gen eröff­nen Per­spek­ti­ven, die frü­he­ren Gene­ra­tio­nen nicht oder nur begrenzt zugäng­lich waren, und ermög­li­chen dadurch ein umfas­sen­de­res Ver­ständ­nis von Gerech­tig­keit, Men­schen­wür­de und Verantwortung.

Mora­li­sche und phi­lo­so­phi­sche Wahr­heit erschei­nen des­halb nicht als unver­än­der­lich fest­ste­hen­der Besitz, son­dern als geschicht­lich fort­schrei­ten­der Erkennt­nis­pro­zess. Die Bereit­schaft zur Revi­si­on bis­he­ri­ger Über­zeu­gun­gen gilt nicht als Ver­lust von Wahr­heit, son­dern als Vor­aus­set­zung ihres Fort­schritts. Eine Ethik oder Phi­lo­so­phie, die sich geschicht­li­cher Kor­rek­tur grund­sätz­lich ent­zieht, läuft dem­nach Gefahr, ver­gan­ge­ne Begren­zun­gen zu bewah­ren und ihre eige­ne Lern­fä­hig­keit aufzugeben.

Replik zu Gegen­ar­gu­ment 9

Die katho­li­sche Tra­di­ti­on unter­schei­det grund­sätz­lich zwi­schen der geschicht­li­chen Ver­tie­fung mora­li­scher Erkennt­nis und dem Ursprung mora­li­scher Wahr­heit. Sie bestrei­tet kei­nes­wegs, dass geschicht­li­che Erfah­run­gen, wis­sen­schaft­li­che Erkennt­nis­se und gesell­schaft­li­che Ent­wick­lun­gen das sitt­li­che Urteils­ver­mö­gen ver­tie­fen kön­nen. Mora­li­scher Fort­schritt besteht jedoch nicht in der Her­vor­brin­gung neu­er sitt­li­cher Wahr­heit, son­dern in der immer kla­re­ren Erkennt­nis einer Ord­nung, die dem Men­schen bereits vorausliegt.

Dar­aus folgt, dass jeder wirk­li­che Fort­schritt einen Maß­stab vor­aus­setzt, an dem Fort­schritt über­haupt erkannt wer­den kann. Eine Ent­wick­lung lässt sich nur dann als Ver­bes­se­rung bezeich­nen, wenn bereits fest­steht, was bes­ser ist. Ent­stün­de die­ser Maß­stab erst im geschicht­li­chen Pro­zess selbst, könn­te Geschich­te zwar Ver­än­de­run­gen her­vor­brin­gen, nicht aber begrün­den, war­um eine Ver­än­de­rung wah­rer oder gerech­ter sein soll als eine andere.

Gera­de des­halb besitzt der geschicht­li­che Pro­zess kei­ne selbst­be­grün­den­de mora­li­sche Auto­ri­tät. Der Mensch ist ver­nunft­be­gabt, zugleich jedoch end­lich, fehl­bar und von Eigen­in­ter­es­sen, kul­tu­rel­len Prä­gun­gen und mora­li­schen Blind­hei­ten bestimmt. Sei­ne Geschich­te ist daher nicht nur eine Geschich­te wach­sen­der Ein­sicht, son­dern eben­so eine Geschich­te des Irr­tums, der Ideo­lo­gien und mora­li­scher Regres­si­on. Die Erfah­run­gen des 20. Jahr­hun­derts zei­gen ein­drück­lich, dass wis­sen­schaft­li­cher, tech­ni­scher und gesell­schaft­li­cher Fort­schritt kei­nes­wegs not­wen­dig mit mora­li­schem Fort­schritt zusam­men­fällt. Die­sel­be Ver­nunft, die gro­ße kul­tu­rel­le Lei­stun­gen her­vor­bringt, kann eben­so das Böse ratio­na­li­sie­ren und orga­ni­sie­ren. Die Fähig­keit zur Refle­xi­on garan­tiert noch nicht die Wahr­heit ihrer Ergebnisse.

Auch die Gei­stes­ge­schich­te zeigt, dass tech­ni­scher, natur­wis­sen­schaft­li­cher und gesell­schaft­li­cher Fort­schritt nicht not­wen­dig mora­li­schen oder phi­lo­so­phi­schen Fort­schritt bedeu­tet. Der Mensch kann sei­ne Erkennt­nis erwei­tern und zugleich in sei­nen sitt­li­chen oder erkennt­nis­theo­re­ti­schen Grund­an­nah­men hin­ter frü­he­re Ein­sich­ten zurück­fal­len. Geschich­te kennt des­halb nicht nur Fort­schritt, son­dern eben­so Rück­schrit­te, Wie­der­ho­lun­gen und die Wie­der­kehr längst über­wun­de­ner Irr­tü­mer in neu­er Gestalt.

Dies gilt auch für die Human­wis­sen­schaf­ten und die Beru­fung auf die Lebens­wirk­lich­keit. Bei­de sind für die mora­li­sche Urteils­bil­dung unver­zicht­bar, besit­zen aber nicht aus sich selbst nor­ma­ti­ve Letzt­be­grün­dung. Human­wis­sen­schaf­ten kön­nen mensch­li­ches Ver­hal­ten, sozia­le Zusam­men­hän­ge und histo­ri­sche Ent­wick­lun­gen beschrei­ben und dadurch zu einem rea­li­täts­ge­rech­te­ren Ver­ständ­nis kon­kre­ter Situa­tio­nen bei­tra­gen. Sie kön­nen jedoch nicht allein aus der Beschrei­bung des­sen, was ist, ablei­ten, was sein soll. Eben­so ist die Lebens­wirk­lich­keit kein vor­aus­set­zungs­lo­ser nor­ma­ti­ver Maß­stab. Sie ist selbst geschicht­lich, kul­tu­rell und welt­an­schau­lich geprägt und kann daher nicht ohne Wei­te­res zur Instanz erho­ben wer­den, an der Wahr­heit und mora­li­sche Gel­tung letzt­gül­tig bestimmt werden.

Gera­de hier zeigt sich die anthro­po­lo­gi­sche Grund­pro­ble­ma­tik: Der Mensch kann sei­ne Erkennt­nis erwei­tern, ohne des­halb zum Maß­stab der Wahr­heit zu wer­den. Ver­nunft, Erfah­rung, Human­wis­sen­schaf­ten und gesell­schaft­li­che Selbst­re­fle­xi­on sind Wege der Erkennt­nis; sie set­zen viel­mehr einen Maß­stab vor­aus, an dem ihre Ergeb­nis­se als Fort­schritt oder Irr­tum beur­teilt wer­den können.

Auch moder­ne pro­zes­sua­le Wahr­heits­mo­del­le ver­deut­li­chen die­se Pro­ble­ma­tik. Obwohl sie sich als Aus­druck eines neu­en histo­ri­schen Bewusst­seins ver­ste­hen, begeg­net in ihnen häu­fig der Grund­ge­dan­ke des anti­ken Skep­ti­zis­mus in zeit­ge­nös­si­scher Form. Wird Wahr­heit aus­schließ­lich als Ergeb­nis eines fort­lau­fen­den Dis­kur­ses ver­stan­den und jede objek­tiv vor­ge­ge­be­ne Wahr­heit bestrit­ten, kehrt der­sel­be per­for­ma­ti­ve Selbst­wi­der­spruch wie­der: Die Behaup­tung, es gebe kei­ne end­gül­ti­ge Wahr­heit, erhebt selbst den Anspruch end­gül­ti­ger Wahrheit.

Ähn­lich ver­hält es sich mit bestimm­ten anthro­po­lo­gi­schen Model­len der Gegen­wart. In man­chen Ansät­zen wird die per­so­na­le Iden­ti­tät so weit vom bio­lo­gi­schen Leib unter­schie­den, dass sich phi­lo­so­phisch die Fra­ge stellt, ob damit nicht fak­tisch eine Form des Leib-See­le-Dua­lis­mus vor­aus­ge­setzt wird, wie er bereits bei Pla­ton oder Des­car­tes begeg­net. Aus Sicht der klas­si­schen christ­li­chen Anthro­po­lo­gie erscheint eine sol­che Tren­nung pro­ble­ma­tisch, weil sie die per­so­na­le Ein­heit von Leib und See­le in Fra­ge stellt. Zugleich ver­weist gera­de die psy­cho­so­ma­ti­sche For­schung auf die enge wech­sel­sei­ti­ge Bezo­gen­heit von Leib und Psy­che und bestä­tigt damit die fun­da­men­ta­le Ein­heit der mensch­li­chen Per­son. Auch hier­in zeigt sich: Neue­re Theo­rien sind nicht des­halb wahr, weil sie neu­er sind. Geschich­te erzeugt nicht not­wen­dig Fort­schritt; sie kann eben­so frü­he­re Irr­tü­mer unter ver­än­der­ten Vor­aus­set­zun­gen wiederholen.

Die christ­li­che Tra­di­ti­on ver­steht den Men­schen des­halb als auf eine Wahr­heit hin­ge­ord­net, die sei­nem Den­ken vor­aus­liegt und ihn zugleich über­steigt. Ver­nunft, geschicht­li­che Erfah­rung, Human­wis­sen­schaf­ten und öffent­li­cher Dis­kurs blei­ben unver­zicht­ba­re Wege mora­li­scher Erkennt­nis; sie bil­den jedoch nicht deren letz­ten Ursprung. Sie set­zen viel­mehr einen objek­ti­ven Maß­stab vor­aus, an dem ihre Ergeb­nis­se geprüft wer­den kön­nen. Nur weil Wahr­heit den mensch­li­chen Erkennt­nis­pro­zess über­steigt, kann die­ser über­haupt zwi­schen Fort­schritt und Irr­tum unterscheiden.

Damit wird zugleich der Grund­irr­tum des Ein­wan­des sicht­bar: Er ver­wech­selt den geschicht­li­chen Fort­schritt unse­rer mora­li­schen Erkennt­nis mit der Ent­ste­hung mora­li­scher Wahr­heit selbst.

Geschich­te kann den Blick auf die sitt­li­che Ord­nung ver­tie­fen, sie kann die­se Ord­nung jedoch nicht her­vor­brin­gen. Mora­li­scher Fort­schritt bedeu­tet daher Ver­tie­fung, nicht Neu­schöp­fung; Erkennt­nis, nicht Kon­sti­tu­ti­on; wach­sen­de Ein­sicht in die­sel­be Wahr­heit, nicht ihre geschicht­li­che Her­vor­brin­gung.3

Gegen­ar­gu­ment 10: Das mensch­li­che Gewis­sen ist die höch­ste und letz­te Instanz mora­li­scher Wahrheit.

Nach die­ser Auf­fas­sung besitzt der Mensch sei­ne unver­lier­ba­re Wür­de gera­de dar­in, dass er sitt­li­che Ver­ant­wor­tung nicht an äuße­re Auto­ri­tä­ten dele­gie­ren kann. Mora­li­sches Han­deln ist nur dann wirk­lich mensch­lich, wenn es aus einer frei­en und per­sön­li­chen Gewis­sens­ent­schei­dung her­vor­geht. Dem Gewis­sen kommt daher ein Vor­rang zu, der durch kei­ne kirch­li­che, gesell­schaft­li­che oder staat­li­che Auto­ri­tät ersetzt wer­den kann.

Das Gewis­sen erscheint dabei nicht ledig­lich als Anwen­dung bereits fest­ste­hen­der mora­li­scher Nor­men, son­dern als jener inne­re Ort, an dem der Mensch im Licht sei­ner Ver­nunft, sei­ner Lebens­er­fah­rung und ver­ant­wort­li­cher Prü­fung erkennt, was unter den kon­kre­ten Umstän­den sitt­lich gebo­ten ist. Gera­de weil jede mensch­li­che Situa­ti­on ein­zig­ar­tig ist, kann kei­ne all­ge­mei­ne Norm ihre mora­li­sche Kom­ple­xi­tät voll­stän­dig erfas­sen. Die letz­te sitt­li­che Ent­schei­dung bleibt daher not­wen­dig dem urteils­fä­hi­gen Gewis­sen des Ein­zel­nen vorbehalten.

Auch die Geschich­te scheint die­se Auf­fas­sung zu bestä­ti­gen. Nicht sel­ten waren es ein­zel­ne Men­schen, die sich im Gehor­sam gegen­über ihrem Gewis­sen gegen herr­schen­de gesell­schaft­li­che oder kirch­li­che Über­zeu­gun­gen stell­ten und dadurch zu einem ver­tief­ten Ver­ständ­nis von Gerech­tig­keit und Men­schen­wür­de bei­tru­gen. Das Gewis­sen erscheint des­halb nicht nur als Emp­fän­ger mora­li­scher Wahr­heit, son­dern zugleich als Ort ihrer fort­schrei­ten­den Erschlie­ßung und Erzeugung.

Kirch­li­che Leh­re, phi­lo­so­phi­sche Tra­di­tio­nen und ethi­sche Nor­men besit­zen aus die­ser Per­spek­ti­ve zwar ori­en­tie­ren­de Bedeu­tung; sie kön­nen jedoch nie­mals die per­sön­li­che Gewis­sens­ent­schei­dung erset­zen. Ihre Auto­ri­tät bleibt abge­lei­tet und muss sich im ver­ant­wort­li­chen Urteil des Ein­zel­nen bewäh­ren. Gelangt ein Mensch nach sorg­fäl­ti­ger Prü­fung und red­li­cher Gewis­sens­über­zeu­gung zu einer ande­ren mora­li­schen Ein­sicht, darf er nicht gegen sein Gewis­sen han­deln. Nicht die äuße­re Norm, son­dern das ver­ant­wor­te­te Gewis­sen bil­det die letz­te Instanz sitt­li­cher Wahr­heit und damit den eigent­li­chen Ort mensch­li­cher Freiheit.

Replik zu Gegen­ar­gu­ment 10

Die katho­li­sche Tra­di­ti­on beant­wor­tet die­sen Ein­wand aus­ge­hend von ihrem Offen­ba­rungs­ver­ständ­nis folgendermaßen:

Die katho­li­sche Tra­di­ti­on unter­schei­det grund­sätz­lich zwi­schen der Auto­ri­tät des Gewis­sens und dem Ursprung mora­li­scher Wahr­heit. Dem Gewis­sen kommt ein außer­or­dent­lich hoher Rang zu, weil der Mensch in ihm die sitt­li­che Wahr­heit erkennt und in Frei­heit auf sie ant­wor­tet. Gera­de des­halb darf nie­mand gezwun­gen wer­den, gegen sein siche­res Gewis­sen zu han­deln. Das Zwei­te Vati­ka­ni­sche Kon­zil bezeich­net das Gewis­sen als den „ver­bor­gen­sten Kern und das Hei­lig­tum des Men­schen“, in dem er allein ist mit Gott, des­sen Stim­me in sei­nem Inner­sten ver­nehm­bar wird (Gau­di­um et Spes 16). Sei­ne Wür­de besteht jedoch nicht dar­in, Wahr­heit her­vor­zu­brin­gen, son­dern dar­in, zur Erkennt­nis der Wahr­heit beru­fen zu sein.

Dar­aus folgt, dass das Gewis­sen kei­nen schöp­fe­ri­schen, son­dern einen erken­nen­den Cha­rak­ter besitzt. Es ent­schei­det nicht dar­über, was gut und böse ist, son­dern urteilt dar­über, ob kon­kre­tes Han­deln der objek­ti­ven sitt­li­chen Ord­nung ent­spricht. Sei­ne Auto­ri­tät grün­det gera­de dar­in, dass es an einer Wahr­heit teil­hat, die ihm logisch, onto­lo­gisch und heils­ge­schicht­lich vor­aus­liegt und deren Ursprung nicht im Men­schen, son­dern in Gott selbst liegt.

Gera­de des­halb spricht die katho­li­sche Tra­di­ti­on von der Pflicht zur Gewis­sens­bil­dung. Das Gewis­sen ist nicht unfehl­bar, son­dern muss durch Ver­nunft, Erfah­rung, das Natur­recht, die Offen­ba­rung und die Leh­re der Kir­che geformt wer­den. Sei­ne Frei­heit besteht nicht dar­in, Wahr­heit auto­nom zu set­zen, son­dern sich immer tie­fer von ihr bestim­men zu las­sen. Je mehr das Gewis­sen an der objek­ti­ven Wahr­heit teil­hat, desto frei­er wird der Mensch; je wei­ter es sich von ihr löst, desto grö­ßer wird die Gefahr sub­jek­ti­ver Verirrung.

Auch die Geschich­te bestä­tigt die­se anthro­po­lo­gi­sche Ein­sicht. Men­schen kön­nen sich im guten Glau­ben irren; gan­ze Kul­tu­ren kön­nen schwer­wie­gen­des Unrecht für selbst­ver­ständ­lich hal­ten. Skla­ve­rei, Ras­sis­mus und tota­li­tä­re Ideo­lo­gien wur­den viel­fach nicht trotz, son­dern im ver­meint­lich guten Gewis­sen ver­tre­ten. Die Mög­lich­keit eines irren­den Gewis­sens gehört daher zur con­di­tio huma­na. Gera­de weil der Mensch fehl­bar ist, bedarf sein Gewis­sen eines objek­ti­ven Maß­sta­bes, an dem es sich prü­fen und bil­den kann.

Auch das irren­de Gewis­sen ist als Aus­druck der mensch­li­chen Wil­lens­frei­heit zu respek­tie­ren. Dies bedeu­tet jedoch nicht, sei­nen Irr­tum als mora­li­sche Wahr­heit anzu­er­ken­nen, son­dern die Frei­heit und Ver­ant­wor­tung des Men­schen auch dort zu ach­ten, wo sei­ne Gewis­sens­ent­schei­dung objek­tiv fehl­geht. Die Ach­tung vor dem Gewis­sen schützt den Men­schen vor äuße­rem Zwang, hebt jedoch nicht die Ver­bind­lich­keit von Ver­pflich­tun­gen auf, die er aus frei­er Ent­schei­dung über­nom­men hat. Wer sich frei­wil­lig einer bestimm­ten Ver­ant­wor­tung oder Sen­dung unter­stellt, kann sich nicht allein unter Beru­fung auf sein Gewis­sen von den damit ver­bun­de­nen legi­ti­men Ver­pflich­tun­gen ent­bin­den. Die Gewis­sens­frei­heit begrün­det daher kei­nen Anspruch dar­auf, eine frei­wil­lig ein­ge­gan­ge­ne Bin­dung nach­träg­lich ein­sei­tig auf­zu­he­ben, ohne die mit einer sol­chen Ent­schei­dung ver­bun­de­nen Kon­se­quen­zen tra­gen zu müssen.

Vor die­sem Hin­ter­grund erhält auch die Auf­ga­be der Kir­che ihren eigent­li­chen Sinn. Sie bean­sprucht nicht, das Gewis­sen zu erset­zen oder an sei­ne Stel­le zu tre­ten. Viel­mehr dient sie dem Gewis­sen, indem sie jene objek­ti­ve Wahr­heit bezeugt, an der sich sein Urteil ori­en­tie­ren kann. Das Lehr­amt nimmt dem Gewis­sen weder sei­ne Ver­ant­wor­tung noch sei­ne Frei­heit; es bewahrt es viel­mehr davor, sub­jek­ti­ve Über­zeu­gung mit objek­ti­ver Wahr­heit zu verwechseln.

Damit wird zugleich der Grund­irr­tum des Ein­wan­des sicht­bar. Er ver­wech­selt die letz­te prak­ti­sche Ent­schei­dungs­ver­ant­wor­tung des Gewis­sens mit dem Ursprung nor­ma­ti­ver Wahr­heit. Dass der Mensch sei­nem Gewis­sen fol­gen muss, bedeu­tet nicht, dass das Gewis­sen Wahr­heit her­vor­bringt. Wür­de das Gewis­sen selbst zur höch­sten Quel­le mora­li­scher Wahr­heit erho­ben, lie­ße sich zwi­schen rich­ti­gem und irri­gem Gewis­sen nicht mehr unter­schei­den. Jede sub­jek­ti­ve Über­zeu­gung besä­ße dann allein auf­grund ihrer Gewiss­heit nor­ma­ti­ven Anspruch.

Das Gewis­sen wäre damit nicht län­ger Organ der Wahr­heit, son­dern Organ sub­jek­ti­ver Selbst­be­stim­mung. Die katho­li­sche Tra­di­ti­on weist die­se Gleich­set­zung ent­schie­den zurück. Die Wür­de des Gewis­sens besteht nicht in nor­ma­ti­ver Sou­ve­rä­ni­tät, son­dern in der frei­en und ver­ant­wort­li­chen Zustim­mung zu einer Wahr­heit, die dem Men­schen vor­aus­liegt. Das Gewis­sen ist nicht die Norm (nor­ma norm­ans), son­dern die Anwen­dungs­in­stanz der Norm (nor­ma applicans).

Zwi­schen­fa­zit IV

Die katho­li­sche Tra­di­ti­on ver­steht den Men­schen als auf Wahr­heit hin­ge­ord­ne­tes Ver­nunft- und Frei­heits­we­sen. Er kann Wahr­heit erken­nen, sein Gewis­sen bil­den und ver­ant­wort­lich han­deln, bringt Wahr­heit jedoch nicht selbst her­vor. Geschicht­li­cher Fort­schritt, gesell­schaft­li­cher Dis­kurs und indi­vi­du­el­les Gewis­sen set­zen viel­mehr eine objek­ti­ve Wahr­heit vor­aus, an der ihre Ergeb­nis­se gemes­sen wer­den können.

Der Mensch ist daher Emp­fän­ger und Ver­mitt­ler, nicht Ursprung der Wahr­heit. Gera­de weil er end­lich und irr­tums­fä­hig ist, kann er deren Kon­ti­nui­tät nicht aus eige­ner Kraft gewährleisten.

Damit führt die anthro­po­lo­gi­sche Fra­ge not­wen­dig zur Ekkle­sio­lo­gie: Wenn der Mensch die Kon­ti­nui­tät der Offen­ba­rung nicht selbst sichern kann, durch wel­che Instanz bleibt die ein­mal geof­fen­bar­te Wahr­heit in der Geschich­te mit sich selbst iden­tisch? Im fol­gen­den Kapi­tel rich­tet sich der Blick daher auf ihre Bewah­rung und ver­bind­li­che Aus­le­gung – und auf das Ver­hält­nis von Wahr­heit, Dog­ma und kirch­li­cher Autorität.

Kapitel V: Wahrheit und Autorität

Ein­füh­rung

Mit den bis­he­ri­gen Über­le­gun­gen wur­de deut­lich, dass die Objek­ti­vi­tät der Wahr­heit allein noch nicht gewähr­lei­stet, dass sie auch durch die Geschich­te hin­durch unver­fälscht bewahrt und ver­bind­lich aus­ge­legt wird. Wenn Wahr­heit dem Men­schen vor­aus­liegt und Offen­ba­rung einen blei­ben­den Wahr­heits­an­spruch besitzt, bedarf ihre geschicht­li­che Kon­ti­nui­tät daher einer ver­läss­li­chen Trägerschaft.

Damit rückt im abschlie­ßen­den Kapi­tel die kirch­li­che Auto­ri­tät in den Mit­tel­punkt. Ent­schei­dend ist nicht mehr pri­mär die Fra­ge nach dem Inhalt der Wahr­heit, son­dern nach der Legi­ti­mi­tät jener Instanz, die bean­sprucht, die Offen­ba­rung Chri­sti authen­tisch zu bewah­ren und ver­bind­lich aus­zu­le­gen. Die katho­li­sche Tra­di­ti­on ver­steht die­se Auto­ri­tät nicht als mensch­li­che Selbst­er­mäch­ti­gung, son­dern als einen von Chri­stus gestif­te­ten Dienst an der über­lie­fer­ten Wahr­heit. Das Lehr­amt steht daher nicht über der Offen­ba­rung, son­dern unter ihrem Anspruch: Es soll das depo­si­tum fidei bewah­ren, gegen Ver­fäl­schung schüt­zen und in der Geschich­te authen­tisch auslegen.

Die Fra­ge nach der kirch­li­chen Auto­ri­tät ist damit zugleich eine Fra­ge nach der geschicht­li­chen Ver­läss­lich­keit des christ­li­chen Wahr­heits­an­spruchs. Wenn die Offen­ba­rung nicht dem wech­seln­den Urteil geschicht­li­cher Inter­pre­ta­tio­nen über­las­sen blei­ben soll, muss geklärt wer­den, wor­in die Auto­ri­tät der Kir­che grün­det und wie sich ihr Ver­hält­nis zu Offen­ba­rung, Tra­di­ti­on und sen­sus fide­li­um bestimmt.

Gegen­ar­gu­ment 11: Jede kirch­li­che Auto­ri­tät bleibt mensch­li­che Auto­ri­tät und kann des­halb kei­nen end­gül­ti­gen Anspruch auf ver­bind­li­che Wahr­heit erheben

Auch wenn Gott objek­ti­ve Wahr­heit offen­bart haben soll­te, bleibt jede kirch­li­che Insti­tu­ti­on eine geschicht­li­che Gemein­schaft fehl­ba­rer Men­schen. Kein Lehr­amt kann daher bean­spru­chen, die Offen­ba­rung end­gül­tig oder gar irr­tums­frei aus­zu­le­gen. Kirch­li­che Auto­ri­tät besitzt viel­mehr nur inso­weit Legi­ti­mi­tät, als ihre Aus­le­gung im fort­dau­ern­den Dia­log mit der Hei­li­gen Schrift, der Tra­di­ti­on, der Ver­nunft und dem Glau­bens­be­wusst­sein der Kir­che über­zeugt. Ihre Ver­bind­lich­keit grün­det dem­nach nicht in einem Anspruch auf Unfehl­bar­keit, son­dern in der Über­zeu­gungs­kraft ihrer Argu­men­te und ihrer Über­ein­stim­mung mit dem Glau­ben der Kirche.

Gegen­ar­gu­ment 12: Der sen­sus fide­li­um ist der eigent­li­che Trä­ger der Wahr­heit, nicht das Lehramt

Der Hei­li­ge Geist wirkt in der gan­zen Kir­che und nicht aus­schließ­lich in ihren Amts­trä­gern. Wahr­heit ent­steht daher nicht pri­mär durch lehr­amt­li­che Ent­schei­dun­gen, son­dern erschließt sich im gemein­sa­men Glau­bens­be­wusst­sein des Got­tes­vol­kes (sen­sus fide­li­um). Das Lehr­amt besitzt aus die­ser Per­spek­ti­ve vor allem eine koor­di­nie­ren­de, mode­rie­ren­de und die­nen­de Funk­ti­on: Es hat den Glau­ben der Kir­che zu beglei­ten, zu ord­nen und aus­zu­le­gen, nicht jedoch, ihn ein­sei­tig ver­bind­lich fest­zu­le­gen. Gelangt das gläu­bi­ge Volk unter der Füh­rung des Hei­li­gen Gei­stes zu ver­tief­ten Ein­sich­ten, muss des­halb auch das Lehr­amt bereit sein, bis­he­ri­ge Posi­tio­nen zu über­prü­fen und gege­be­nen­falls zu korrigieren.

Replik auf die Gegen­ar­gu­men­te 11 und 12 – Schlussreflexion

Im Hori­zont der katho­li­schen Tra­di­ti­on lässt sich dar­auf erwidern:

Die katho­li­sche Tra­di­ti­on unter­schei­det zwi­schen dem Ursprung kirch­li­cher Auto­ri­tät und ihrer geschicht­li­chen Aus­übung. Ihr letz­ter Grund liegt nicht in der Kir­che selbst, son­dern in Chri­stus. Weil die Offen­ba­rung ihren Ursprung in Got­tes Selbst­mit­tei­lung hat, kann ihre authen­ti­sche Bewah­rung und ver­bind­li­che Aus­le­gung nicht allein dem wech­seln­den Urteil geschicht­li­cher Pro­zes­se über­las­sen blei­ben. Das Lehr­amt bean­sprucht sei­ne Auto­ri­tät daher nicht auf­grund insti­tu­tio­nel­ler Selbst­er­mäch­ti­gung, son­dern auf­grund des Auf­trags Chri­sti, das der Kir­che anver­trau­te Glau­bens­gut treu zu bewah­ren, authen­tisch aus­zu­le­gen und weiterzugeben.

Das Lehr­amt steht dabei weder über der Offen­ba­rung noch ver­fügt es frei über ihren Inhalt. Es kann kei­ne neue Offen­ba­rung her­vor­brin­gen oder den geof­fen­bar­ten Glau­ben sei­nem Wesen nach ver­än­dern. Sei­ne Auf­ga­be besteht viel­mehr dar­in, das depo­si­tum fidei gegen Ver­fäl­schun­gen zu schüt­zen und unter den wech­seln­den Bedin­gun­gen der Geschich­te ver­bind­lich aus­zu­le­gen. Sei­ne Auto­ri­tät besitzt daher kei­nen sou­ve­rä­nen, son­dern einen mini­ste­ria­len Cha­rak­ter: Sie dient der Offen­ba­rung; sie ersetzt sie nicht.

Aus dem­sel­ben Grund ist auch das Ver­hält­nis von Lehr­amt und sen­sus fide­li­um nicht als Kon­kur­renz, son­dern als inne­re Ein­heit zu ver­ste­hen. Der Hei­li­ge Geist wirkt in der gan­zen Kir­che und schenkt dem Got­tes­volk einen über­na­tür­li­chen Glau­bens­sinn. Der sen­sus fide­li­um ist jedoch kei­ne von der apo­sto­li­schen Leh­re unab­hän­gi­ge Quel­le neu­er Offen­ba­rung, son­dern die vom Hei­li­gen Geist gewirk­te Über­ein­stim­mung der Gläu­bi­gen mit dem über­lie­fer­ten Glau­ben. Das Lehr­amt dient sei­ner Bewah­rung und authen­ti­schen Aus­le­gung; umge­kehrt bedarf auch der sen­sus fide­li­um des Lehr­amts, damit das gemein­sa­me Glau­bens­be­wusst­sein nicht mit wech­seln­den theo­lo­gi­schen, kul­tu­rel­len oder gesell­schaft­li­chen Strö­mun­gen ver­wech­selt wird.

Damit wird der Grund­irr­tum bei­der Ein­wän­de sicht­bar. Gegen­ar­gu­ment 11 redu­ziert kirch­li­che Auto­ri­tät auf eine rein mensch­li­che Insti­tu­ti­on und über­sieht ihren Sen­dungs­auf­trag Chri­sti. Gegen­ar­gu­ment 12 löst den sen­sus fide­li­um aus sei­nem Zusam­men­hang mit dem Lehr­amt. Wür­de die Ver­bind­lich­keit kirch­li­cher Leh­re letzt­lich aus der Zustim­mung der Glau­ben­den oder aus geschicht­li­chen Lern­pro­zes­sen her­vor­ge­hen, ver­la­ger­te sich der Ursprung nor­ma­ti­ver Wahr­heit von der Offen­ba­rung auf die Geschich­te. Das Lehr­amt wäre dann nicht mehr authen­ti­scher Hüter der Offen­ba­rung, son­dern Aus­druck jeweils vor­herr­schen­der Deu­tun­gen. Sei­ne Auto­ri­tät wür­de auf histo­ri­sche Plau­si­bi­li­tät oder gesell­schaft­li­chen Kon­sens reduziert.

Die katho­li­sche Tra­di­ti­on gelangt des­halb zu einem ande­ren Ver­ständ­nis kirch­li­cher Auto­ri­tät: Das Lehr­amt besitzt sei­ne Legi­ti­mi­tät nicht aus sich selbst, son­dern aus sei­ner Bin­dung an Chri­stus. Sei­ne Auf­ga­be besteht nicht dar­in, Wahr­heit her­vor­zu­brin­gen, son­dern ihr zu die­nen; nicht dar­in, Offen­ba­rung zu ergän­zen, son­dern sie unver­fälscht zu bewah­ren. Wahr­heit, Lehr­amt und sen­sus fide­li­um ste­hen daher nicht in Kon­kur­renz, son­dern bil­den inner­halb der Kir­che eine Ein­heit im Dienst der­sel­ben geof­fen­bar­ten Wahrheit.

Die­se Ein­heit muss sich jedoch auch in der Lebens­ge­stalt der Kir­che bewäh­ren. Die Bewah­rung der Wahr­heit erschöpft sich nicht in ihrer authen­ti­schen Aus­le­gung; sie ver­langt eben­so ihre sicht­ba­re Ver­wirk­li­chung. Damit ergibt sich als letz­te Kon­se­quenz kirch­li­cher Auto­ri­tät das Ver­hält­nis von Ortho­do­xie und Orthopraxis.

Ortho­do­xie und Orthop­ra­xis sind im christ­li­chen Ver­ständ­nis nicht von­ein­an­der zu tren­nen. Die Wahr­heit des Glau­bens ist auf eine kon­kre­te Gestalt des Lebens hin­ge­ord­net. Leh­re und Pra­xis gehö­ren des­halb inner­lich zusam­men: Die Wahr­heit soll nicht nur bewahrt und gelehrt, son­dern aus ihr her­aus auch gelebt werden.

Gera­ten bei­de dau­er­haft und syste­ma­tisch in Span­nung, bleibt dies nicht fol­gen­los. Eine Leh­re, die das kirch­li­che Leben nicht mehr prägt, ver­liert schritt­wei­se ihre ori­en­tie­ren­de Kraft. Sie bleibt zwar for­mal bestehen, wirkt jedoch nicht mehr als leben­di­ge Norm des Glau­bens. Wahr­heit wird dann ver­wal­tet, aber nicht mehr in der­sel­ben Ver­bind­lich­keit gelebt.

Eine Ana­lo­gie aus dem säku­la­ren Rechts­staat kann die­se Dyna­mik ver­an­schau­li­chen. Ein Staat, der for­mal an sei­nen Geset­zen fest­hält, deren Anwen­dung jedoch dau­er­haft als nach­ran­gig oder unver­bind­lich erscheint, ver­liert schritt­wei­se die prak­ti­sche Auto­ri­tät sei­ner Rechts­ord­nung. Die Norm bleibt bestehen, ihre ord­nen­de Kraft ero­diert. Ana­log dazu kann auch im kirch­li­chen Leben eine dau­er­haf­te Dis­kre­panz zwi­schen ver­bind­li­cher Leh­re und geleb­ter Pra­xis nicht fol­gen­los blei­ben. Lang­fri­stig gerät dadurch nicht nur die Pra­xis, son­dern auch die Wahr­neh­mung der Wahr­heit selbst in eine Krise.

Pasto­ra­le Beglei­tung und lehr­amt­li­che Ver­bind­lich­keit ste­hen des­halb nicht im Gegen­satz. Die Pasto­ral lebt davon, dass sie auf ein Ziel hin­ge­ord­net bleibt, das nicht erst durch die Pra­xis her­vor­ge­bracht wird, son­dern ihr vor­aus­liegt. Die kon­kre­te Lebens­wirk­lich­keit kann die Wei­se der Ver­mitt­lung und Beglei­tung bestim­men; sie kann jedoch den Wahr­heits­maß­stab selbst nicht hervorbringen.

Die Wahr­heit der Kir­che erfüllt ihren Auf­trag daher nicht allein dadurch, dass sie unver­fälscht gelehrt, son­dern eben­so dadurch, dass sie glaub­wür­dig gelebt wird. Ortho­do­xie und Orthop­ra­xis bezeich­nen zwei untrenn­ba­re Dimen­sio­nen der­sel­ben kirch­li­chen Sen­dung: Die Wahr­heit muss bewahrt und gelehrt wer­den, damit sie gelebt wer­den kann; und sie muss gelebt wer­den, damit ihre ori­en­tie­ren­de und glau­bens­stif­ten­de Kraft in der Geschich­te sicht­bar bleibt. Bei­de dür­fen daher nicht dau­er­haft aus­ein­an­der­fal­len, ohne dass die Glaub­wür­dig­keit des kirch­li­chen Zeug­nis­ses Scha­den nimmt.

Literaturverzeichnis

Primärquellen

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*Con­tra Ambi­va­lent ver­öf­fent­lich­te bis­her fol­gen­de Tetralogie:

sowie:

Bild: MiL


1 (Gali­leo Gali­lei): Exem­pla­risch lässt sich die­se erkennt­nis­theo­re­ti­sche Kom­pe­tenz­ab­gren­zung am Fall Gali­leo Gali­lei ver­deut­li­chen. Die spä­te­re lehr­amt­li­che Refle­xi­on über das Ver­hält­nis von Hei­li­ger Schrift und Natur­wis­sen­schaft hat dabei klar­ge­stellt, dass die bibli­sche Offen­ba­rung nicht als natur­wis­sen­schaft­li­che Kos­mo­lo­gie zu ver­ste­hen ist, son­dern die Wahr­heit über Gott, den Ursprung und das Ziel der Schöp­fung sowie das Heil des Men­schen ver­mit­telt. Die Aner­ken­nung der metho­di­schen Eigen­stän­dig­keit der Natur­wis­sen­schaf­ten rela­ti­viert daher den Wahr­heits­an­spruch der Offen­ba­rung nicht, son­dern prä­zi­siert deren eigent­li­chen Gegen­stands­be­reich und grenzt ihn gegen­über natur­wis­sen­schaft­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen ab. Die histo­ri­sche Klä­rung betrifft somit nicht den Wahr­heits­ge­halt der Offen­ba­rung, son­dern die sach­ge­mä­ße Bestim­mung und Aus­le­gung des­sen, was sie aussagt.

2 (Reli­gi­ons­frei­heit): Exem­pla­risch lässt sich die­se Unter­schei­dung an der lehr­amt­li­chen Ent­wick­lung zur Reli­gi­ons­frei­heit nach­voll­zie­hen, ins­be­son­de­re an Dignita­tis hum­a­nae (1965). Die vor­kon­zi­lia­ren Ver­ur­tei­lun­gen ver­schie­de­ner For­men des reli­giö­sen Indif­fe­ren­tis­mus und des moder­nen Libe­ra­lis­mus rich­te­ten sich wesent­lich gegen Auf­fas­sun­gen, die aus der Reli­gi­ons­frei­heit eine Rela­ti­vie­rung der Wahr­heit oder eine Gleich­gül­tig­keit gegen­über der Wahr­heit der Reli­gi­on ablei­te­ten. Dignita­tis hum­a­nae bestä­tigt dem­ge­gen­über aus­drück­lich die Ver­pflich­tung des Men­schen, die Wahr­heit zu suchen und an der erkann­ten Wahr­heit fest­zu­hal­ten, begrün­det zugleich aber ein Recht auf Reli­gi­ons­frei­heit als Immu­ni­tät von äuße­rem Zwang in der bür­ger­li­chen Gesell­schaft. Der Glau­bens­akt ist nach katho­li­schem Ver­ständ­nis sei­nem Wesen nach frei und kann daher nicht durch mensch­li­chen Zwang her­vor­ge­bracht wer­den. Die Ent­wick­lung stellt somit kei­ne Preis­ga­be des objek­ti­ven Wahr­heits­an­spruchs dar, son­dern eine ver­tief­te Bestim­mung des Ver­hält­nis­ses von Wahr­heit, Gewis­sen, Glau­bens­frei­heit und staat­li­cher Gewalt unter den Bedin­gun­gen der moder­nen Gesellschaft.

3 (Skla­ve­rei): Ein wei­te­res Bei­spiel bie­tet die kirch­li­che Aus­ein­an­der­set­zung mit der Skla­ve­rei. Die zuneh­men­de lehr­amt­li­che Klä­rung und Kri­tik gegen­über ver­schie­de­nen For­men der Ver­skla­vung lässt sich im katho­li­schen Ver­ständ­nis als Ver­tie­fung der sitt­li­chen Erkennt­nis lesen, nicht als Her­vor­brin­gung einer neu­en sitt­li­chen Wahr­heit. Maß­geb­lich ist dabei die bereits in der bibli­schen Anthro­po­lo­gie grund­ge­leg­te Über­zeu­gung von der glei­chen Wür­de aller Men­schen als Geschöp­fe Got­tes und ihrer uni­ver­sa­len Beru­fung in Chri­stus. Bereits der Schöp­fungs­be­richt begrün­det die beson­de­re Wür­de des Men­schen in sei­ner Erschaf­fung als Eben­bild Got­tes (vgl. Gen 1,27). Im Neu­en Testa­ment wird die­se uni­ver­sa­le Gleich­heit in Chri­stus aus­drück­lich auf eth­ni­sche, sozia­le und geschlecht­li­che Unter­schie­de bezo­gen: „Da ist nicht mehr Jude oder Grie­che, nicht Skla­ve oder Frei­er, nicht männ­lich und weib­lich; denn ihr alle seid einer in Chri­stus Jesus“ (Gal 3,28). Damit wer­den die­se Unter­schie­de nicht als empi­ri­sche oder gesell­schaft­li­che Tat­sa­chen auf­ge­ho­ben, wohl aber hin­sicht­lich ihrer Bedeu­tung für die grund­le­gen­de Stel­lung des Men­schen vor Gott und sei­ner Zuge­hö­rig­keit zu Chri­stus nivel­liert. Die spä­te­re lehr­amt­li­che Klä­rung stellt daher kei­ne Ein­füh­rung eines grund­sätz­lich neu­en mora­li­schen Maß­sta­bes dar, son­dern eine zuneh­mend expli­zi­te Anwen­dung und Ent­fal­tung die­ser anthro­po­lo­gi­schen Grund­über­zeu­gun­gen gegen­über kon­kre­ten histo­ri­schen For­men der Ver­skla­vung. Dabei ist histo­risch zu berück­sich­ti­gen, dass die christ­li­che und kirch­li­che Aus­ein­an­der­set­zung mit ver­schie­de­nen For­men der Skla­ve­rei über lan­ge Zeit ambi­va­lent war und nicht von Anfang an zu einer ein­heit­li­chen und umfas­sen­den Ableh­nung jeder Form von Skla­ve­rei führ­te. Gera­de die­se Dif­fe­ren­zie­rung macht deut­lich, dass zwi­schen dem unver­än­der­li­chen anthro­po­lo­gi­schen Grund­satz und sei­ner geschicht­lich fort­schrei­ten­den Erkennt­nis und Anwen­dung zu unter­schei­den ist.

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