Die Eigendynamik der Verflüssigung

Wie der Verzicht auf klare Begriffe die Kirche von den ambivalenten Sprachformen des Zweiten Vatikanischen Konzils über Karl Lehmann bis in die Gegenwart prägt


Die Kirche als Schiff in einem Sturm.
Die Kirche als Schiff in einem Sturm.

Von Con­tra Ambivalent*

I. Einleitung: Die Logik der Krise

Die katho­li­sche Kir­che befin­det sich gegen­wär­tig in einer Situa­ti­on sicht­ba­rer inne­rer Span­nung. In ver­schie­de­nen Orts­kir­chen ste­hen unter­schied­li­che Inter­pre­ta­tio­nen zen­tra­ler lehr­amt­li­cher Tex­te neben­ein­an­der. Bischöf­li­che Stel­lung­nah­men diver­gie­ren, und auf der Ebe­ne der Gläu­bi­gen ent­steht nicht sel­ten der Ein­druck wach­sen­der Orientierungslosigkeit.

In der öffent­li­chen Wahr­neh­mung wird die­se Situa­ti­on häu­fig als Kon­flikt zwi­schen „kon­ser­va­ti­ven“ und „pro­gres­si­ven“ Posi­tio­nen beschrie­ben. Die­se Deu­tung greift jedoch zu kurz. Sie beschreibt vor allem die sicht­ba­ren Phä­no­me­ne, nicht aber deren inne­re Struk­tur. Die vor­lie­gen­de Unter­su­chung setzt des­halb auf einer tie­fer­lie­gen­den Ebe­ne an.

Die lei­ten­de The­se lau­tet: Die gegen­wär­ti­gen Span­nun­gen sind nicht pri­mär das Ergeb­nis ein­zel­ner Fehl­ent­schei­dun­gen oder zufäl­li­ger Ent­wick­lun­gen. Sie las­sen sich viel­mehr als Fol­ge einer bestimm­ten metho­di­schen Ver­schie­bung ver­ste­hen – näm­lich eines zuneh­men­den Ver­zichts auf begriff­li­che Ein­deu­tig­keit in zen­tra­len theo­lo­gi­schen und pasto­ra­len Zusammenhängen.

Wo Begrif­fe ihre kla­re Bestim­mung ver­lie­ren, ent­ste­hen not­wen­di­ger­wei­se Inter­pre­ta­ti­ons­spiel­räu­me. Wer­den sol­che Spiel­räu­me nicht nur hin­ge­nom­men, son­dern gezielt genutzt, um bestehen­de Span­nun­gen zu über­brücken, setzt eine Dyna­mik ein, die sich der wei­te­ren Steue­rung zuneh­mend ent­zieht. Lehr­haf­te Aus­sa­gen blei­ben dann for­mal bestehen, ver­lie­ren jedoch schritt­wei­se ihre nor­ma­ti­ve Prä­zi­si­on. Die Fol­ge ist kei­ne offe­ne Auf­he­bung der Leh­re, son­dern eine funk­tio­na­le Ent­lee­rung ihrer Verbindlichkeit.

Die­se Dyna­mik ist nicht an die Absicht ein­zel­ner Akteu­re gebun­den. Sie ent­fal­tet ihre Wir­kung unab­hän­gig von sub­jek­ti­ven Inten­tio­nen. Gera­de dar­in liegt ihre beson­de­re Trag­wei­te: Nicht das indi­vi­du­el­le Wol­len, son­dern das struk­tu­rel­le Wir­ken steht im Zen­trum der Analyse.

Der vor­lie­gen­de Bei­trag kon­zen­triert sich daher bewusst auf sprach­li­che und begriff­li­che Struk­tu­ren. Er ver­zich­tet auf Moti­v­ana­ly­se und per­sön­li­che Zuschrei­bun­gen und fragt statt­des­sen nach den objek­ti­ven Wir­kungs­zu­sam­men­hän­gen theo­lo­gi­scher Kom­mu­ni­ka­ti­on. Aus­gangs­punkt ist die Annah­me, dass Spra­che im kirch­li­chen Kon­text nicht bloß ein Aus­drucks­mit­tel ist, son­dern eine kon­sti­tu­ti­ve Funk­ti­on besitzt: Sie prägt die Wei­se, in der Wahr­heit erkannt, ver­mit­telt und gelebt wird.

Vor die­sem Hin­ter­grund soll gezeigt wer­den: Wenn die Unter­schei­dung zwi­schen ein­deu­ti­gen und mehr­deu­ti­gen Aus­sa­gen syste­ma­tisch rela­ti­viert wird, gefähr­det dies nicht nur die Klar­heit ein­zel­ner Lehr­in­hal­te. Es ver­än­dert zugleich das Ver­hält­nis von Wahr­heit und Ver­bind­lich­keit ins­ge­samt. Genau dar­in liegt die eigent­li­che Pro­ble­ma­tik der gegen­wär­ti­gen Situation.

II. Die Grenze legitimer Entwicklung: Präzisierung statt Unklarheit

Die Kri­tik an begriff­li­cher Unbe­stimmt­heit begeg­net häu­fig einem nahe­lie­gen­den Ein­wand. Dabei wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass sich die kirch­li­che Leh­re histo­risch nicht sta­tisch ent­wickelt, son­dern Ver­än­de­run­gen und Klä­run­gen durch­läuft. Als Bei­spiel wird dabei häu­fig das Zwei­te Vati­ka­ni­sche Kon­zil ange­führt, etwa im Zusam­men­hang mit der Reli­gi­ons­frei­heit oder dem Ver­hält­nis von Kir­che und Staat.

Die­ser Ein­wand ist grund­sätz­lich berech­tigt. Er führt jedoch nur dann zu einer trag­fä­hi­gen Argu­men­ta­ti­on, wenn zwei unter­schied­li­che For­men von „Ent­wick­lung“ klar von­ein­an­der unter­schie­den wer­den. Gera­de die­se Unter­schei­dung ist für das Ver­ständ­nis der gegen­wär­ti­gen Pro­ble­ma­tik entscheidend.

1. Entwicklung durch begriffliche Präzisierung

Eine ech­te Ent­wick­lung der kirch­li­chen Leh­re besteht nicht in der Auf­lö­sung oder Rela­ti­vie­rung frü­he­rer Aus­sa­gen. Sie liegt viel­mehr dar­in, bereits vor­han­de­ne Inhal­te genau­er zu bestim­men und deut­li­cher von­ein­an­der abzu­gren­zen. Ent­wick­lung bedeu­tet in die­sem Sinn, dass zuvor nur teil­wei­se aus­ge­ar­bei­te­te Zusam­men­hän­ge begriff­lich kla­rer gefasst werden.

Das Bei­spiel der Reli­gi­ons­frei­heit im Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zil ist hier­für beson­ders geeig­net. Die dor­ti­gen Aus­sa­gen las­sen sich nicht sinn­voll als Auf­ga­be des kirch­li­chen Wahr­heits­an­spruchs ver­ste­hen. Sie beru­hen viel­mehr auf einer genaue­ren Unter­schei­dung ver­schie­de­ner Ebe­nen, die zuvor weni­ger klar aus­ein­an­der­ge­hal­ten wurden.

Dabei ist ins­be­son­de­re zwi­schen drei Aspek­ten zu unterscheiden:

der objek­ti­ven Wahr­heit der Offenbarung

der Frei­heit des mensch­li­chen Gewissens

der Zustän­dig­keit von Kir­che und staat­li­cher Ordnung

Die­se Unter­schei­dung bedeu­tet aus­drück­lich nicht, dass der Wahr­heits­an­spruch der Kir­che rela­ti­viert oder in einen rein sub­jek­ti­ven Bereich ver­scho­ben wird. Die Wahr­heit bleibt als objek­ti­ver Maß­stab bestehen. Neu ist jedoch, dass sie von der Fra­ge getrennt wird, wie sie im staat­li­chen oder recht­li­chen Bereich durch­ge­setzt wer­den kann.

Gera­de die­se Dif­fe­ren­zie­rung ermög­licht es, zwei Span­nun­gen zusam­men­zu­den­ken, die zuvor oft gegen­ein­an­der stan­den: die objek­ti­ve Gel­tung der Glau­bens­wahr­heit und die Frei­heit des ein­zel­nen Men­schen im reli­giö­sen Vollzug.

Ent­wick­lung bedeu­tet hier also nicht weni­ger Wahr­heit, son­dern eine kla­re­re und prä­zi­se­re Unter­schei­dung inner­halb des­sel­ben Wahrheitsbezugs.

2. Unbestimmtheit als scheinbare Lösung von Konflikten

Davon deut­lich zu unter­schei­den ist eine zwei­te Form von „Ent­wick­lung“, die nicht auf Klä­rung und Prä­zi­sie­rung, son­dern auf Offen­las­sen beruht. In Situa­tio­nen theo­lo­gi­scher Span­nung besteht dabei die Ver­su­chung, gegen­sätz­li­che Posi­tio­nen nicht durch begriff­li­che Klä­rung zu ent­schei­den, son­dern durch For­mu­lie­run­gen zu ver­bin­den, die bewusst meh­re­re Deu­tun­gen zulassen.

Sol­che Kom­pro­miss­for­meln kön­nen zunächst sta­bi­li­sie­rend wir­ken, weil sie unter­schied­li­chen Grup­pen erlau­ben, sich im sel­ben Text wie­der­zu­fin­den. Ihre Gren­ze liegt jedoch dar­in, dass die eigent­li­che Ent­schei­dung nicht mehr in der Aus­sa­ge selbst getrof­fen wird, son­dern in ihrer jewei­li­gen Auslegung.

Damit ver­schiebt sich der Ort der Ver­bind­lich­keit: Ein­heit ent­steht dann nicht mehr durch kla­re Begrif­fe, son­dern wird über eine bewusst offen gehal­te­ne Spra­che ver­mit­telt. Die Span­nung wird dadurch nicht auf­ge­ho­ben, son­dern in die Ebe­ne der Inter­pre­ta­ti­on ver­la­gert, wo sie weiterbesteht.

3. Strukturelle Differenz

Aus die­ser Gegen­über­stel­lung ergibt sich eine grund­le­gen­de Unterscheidung:

Ent­wick­lung im eigent­li­chen Sinn bedeu­tet eine prä­zi­se­re Bestim­mung und kla­re­re Unter­schei­dung inner­halb eines blei­ben­den Wahr­heits­be­zugs. Der Inhalt wird dabei nicht rela­ti­viert, son­dern genau­er gefasst.

Unbe­stimmt­heit bedeu­tet dage­gen, dass Begrif­fe bewusst offen gehal­ten wer­den und bestehen­de Span­nun­gen nicht durch Klä­rung ent­schie­den, son­dern in den Raum der Inter­pre­ta­ti­on ver­la­gert werden.

Die­se Dif­fe­renz ist nicht nur sprach­li­cher, son­dern struk­tu­rel­ler Natur.

Denn wäh­rend begriff­li­che Prä­zi­sie­rung die Ver­bind­lich­keit der Leh­re stärkt und ihren Inhalt kla­rer bestimmt, ver­schiebt begriff­li­che Offen­heit die Ent­schei­dung zuneh­mend auf die Ebe­ne der jewei­li­gen Aus­le­gung. Damit wird die Ein­heit der Aus­sa­ge schwä­cher an den Begriff selbst gebun­den und stär­ker von der Inter­pre­ta­ti­on abhängig.

III. Karl Lehmann und das Scheitern der kontrollierten Unschärfe

Der theo­lo­gi­sche Prot­ago­nist die­ser sprach­li­chen Metho­de war der lang­jäh­ri­ge Vor­sit­zen­de der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz, Kar­di­nal Karl Leh­mann. Leh­mann war kein dog­ma­ti­scher Umstürz­ler, son­dern ein hoch­in­tel­li­gen­ter Kon­zils­theo­lo­ge, Kir­chen­po­li­ti­ker und Brücken­bau­er. Sei­ne zen­tra­le Lei­stung bestand dar­in, eine sprach­li­che Ver­mitt­lungs­stra­te­gie zu ent­wickeln, die die Kir­che im Span­nungs­feld zwi­schen Tra­di­ti­on und moder­ner Gesell­schaft hand­lungs­fä­hig hal­ten soll­te. Die­se Metho­de kann als „Leh­mann-Syn­tax“ bezeich­net werden.

1. Die Anatomie der „Lehmann-Syntax“

Leh­manns öffent­li­che Aus­sa­gen fol­gen häu­fig einem erkenn­ba­ren zwei­stu­fi­gen Aufbau:

Der Vor­der­satz (Signal nach außen):

Der Ein­stieg wirkt offen, dia­log­fä­hig und anschluss­fä­hig an gesell­schaft­li­che Debat­ten. Er eröff­net Inter­pre­ta­ti­ons­räu­me und erzeugt Erwar­tun­gen von Reform oder Öffnung.

Der Nach­satz (Absi­che­rung nach Rom):

Unmit­tel­bar danach folgt eine ein­schrän­ken­de Prä­zi­sie­rung, meist mit For­meln wie „frei­lich“ oder „unbe­scha­det der Leh­re“. Dadurch wird die Kon­ti­nui­tät zur kirch­li­chen Ortho­do­xie for­mal gesichert.

Die­se Struk­tur erzeugt eine dop­pel­te Wir­kung: Nach außen erscheint die Aus­sa­ge offen, wäh­rend sie intern lehr­amt­lich abge­si­chert bleibt.

Das Pro­blem die­ser Metho­de liegt dar­in, dass sie sich einer ein­deu­ti­gen Fest­le­gung nur begrenzt zugäng­lich macht. Wird sie von römi­scher Sei­te kri­ti­siert, ver­weist man auf den Nach­satz. Wird sie von pro­gres­si­ver Sei­te kri­ti­siert, ver­weist man auf den Vordersatz.

Leh­mann ging offen­bar davon aus, Span­nun­gen inner­halb der Kir­che auf die­se Wei­se sprach­lich mode­rie­ren zu kön­nen. Tat­säch­lich ent­stand jedoch ein sta­bi­ler Inter­pre­ta­ti­ons­raum, in dem sich neue kirch­li­che Pra­xis­for­men zuneh­mend ver­selbst­stän­di­gen konn­ten. So bil­de­te sich eine Form kon­trol­lier­ter Unschär­fe her­aus, die for­mal ortho­dox blieb, zugleich aber grund­le­gen­de Ver­än­de­rungs­pro­zes­se inner­halb des Systems ermöglichte.

In der kirch­li­chen Rezep­ti­on wird die­se Sprach­form jedoch häu­fig nicht als stra­te­gi­sche Unschär­fe, son­dern als not­wen­di­ge Form pasto­ra­ler Ver­mitt­lung unter plu­ra­len Bedin­gun­gen ver­stan­den. Die­se Deu­tung betont zu Recht den Ver­mitt­lungs­cha­rak­ter die­ser Sprach­form. Sie berück­sich­tigt jedoch weni­ger, dass gera­de die­se Form der Ver­mitt­lung dazu führt, dass die Gren­ze zwi­schen kla­rer lehr­mä­ßi­ger Aus­sa­ge und situa­ti­ver Anpas­sung zuneh­mend unscharf wird.

2. Das historische Exempel: Der Streit um den Beratungsschein

Wie begrenzt die­se Stra­te­gie in der Pra­xis war, zeig­te der Kon­flikt um die Schwan­ger­schafts­kon­flikt­be­ra­tung in den Jah­ren 1992 bis 1999. Nach der deut­schen Wie­der­ver­ei­ni­gung ver­lang­te der Staat für eine straf­freie Abtrei­bung einen Bera­tungs­schein. Die­ser Schein wur­de zum Schlüs­sel­sym­bol eines grund­le­gen­den Struk­tur­pro­blems: Er soll­te zugleich dem Lebens­schutz die­nen und eine recht­li­che Vor­aus­set­zung für des­sen Abbruch dar­stel­len. In die­ser dop­pel­ten Funk­ti­on liegt sein para­dig­ma­ti­scher Cha­rak­ter. Der Bera­tungs­schein steht exem­pla­risch für eine Situa­ti­on, in der zwei logisch und prak­tisch gegen­läu­fi­ge Ziel­set­zun­gen in einem ein­zi­gen insti­tu­tio­nel­len Instru­ment zusammenfallen.

Aus die­ser Span­nung her­aus ent­steht der Ver­such, sie sprach­lich und nor­ma­tiv zu sta­bi­li­sie­ren. Die Kir­che stand damit vor einem struk­tu­rel­len Kon­flikt: Eine Hand­lung, die dem Lebens­schutz die­nen soll­te, wur­de zugleich Teil eines Systems, das den Abbruch mensch­li­chen Lebens recht­lich ermög­licht. Karl Leh­mann ver­such­te über Jah­re, die­sen Wider­spruch sprach­lich zu mode­rie­ren. Der Schein wur­de inner­kirch­lich als „Zeug­nis für das Leben“ bezeich­net. Die­se Umdeu­tung soll­te die kirch­li­che Inten­ti­on sicht­bar hal­ten, obwohl die System­funk­ti­on ambi­va­lent blieb.

In die­ser sprach­li­chen Bear­bei­tung ver­dich­tet sich der Kern des Pro­blems: Nicht nur die insti­tu­tio­nel­le Rege­lung ist wider­sprüch­lich, son­dern auch die Wei­se, in der die­ser Wider­spruch sprach­lich auf­ge­nom­men und sta­bi­li­siert wird. Gera­de hier zeigt sich die Logik kon­trol­lier­ter Unschär­fe beson­ders deut­lich: Die Ambi­va­lenz liegt nicht mehr nur im Gegen­stand selbst, son­dern in der Art sei­ner sprach­li­chen Bearbeitung.

Selbst nach­dem der Papst den Aus­stieg der Kir­che aus die­sem System ange­ord­net hat­te, wur­de erneut der Ver­such unter­nom­men, eine sprach­li­che Lösung zu fin­den. Leh­mann schlug vor, eine zusätz­li­che Klau­sel auf dem Schein anzu­brin­gen, die des­sen Ver­wen­dung zur Abtrei­bung aus­drück­lich aus­schließt – mit dem Ziel, die kirch­li­che Inten­ti­on noch­mals ein­deu­tig fest­zu­hal­ten. Rom stopp­te die­sen Ver­such mit der Begrün­dung, dass der Staat den Schein unab­hän­gig von kirch­li­chen Zusät­zen als recht­li­che Vor­aus­set­zung akzep­tiert und die Zusatz­for­mel dadurch fak­tisch wir­kungs­los bleibt.

Damit zeigt sich eine struk­tu­rel­le Gren­ze die­ser Logik: Wo ein System selbst ambi­va­lent kon­stru­iert ist, kann Spra­che die­se Ambi­va­lenz nicht voll­stän­dig auf­lö­sen, son­dern nur beglei­ten. Die Fol­ge war ein insti­tu­tio­nel­ler Bruch: Nach dem Rück­zug der Kir­che aus dem System ent­stan­den kirch­li­che und kir­chen­nah orga­ni­sier­te Struk­tu­ren außer­halb der offi­zi­el­len kirch­li­chen Orga­ni­sa­ti­on wei­ter. Die Kon­flikt­la­ge ver­la­ger­te sich, ohne dass sie verschwand.

Ein zwei­tes Bei­spiel die­ser Logik zeigt sich in der Debat­te um den Zugang wie­der­ver­hei­ra­tet Geschie­de­ner zur Eucha­ri­stie. Im Zen­trum steht dabei Karl Leh­mann, der – im Hori­zont der kirch­li­chen Leh­re zur Unauf­lös­lich­keit der Ehe – für eine pasto­ra­le Öff­nung argu­men­tier­te, ohne die dog­ma­ti­sche For­mu­lie­rung selbst aus­drück­lich anzu­ta­sten. Die ent­schei­den­de Ver­schie­bung liegt auch hier in der Struk­tur: Die Leh­re bleibt for­mal bestehen, wäh­rend ihre Anwen­dung in einen erwei­ter­ten pasto­ra­len Inter­pre­ta­ti­ons­raum über­führt wird.

Kar­di­nal Wal­ter Kas­per ist in die­sem Zusam­men­hang neben Karl Leh­mann eine der prä­gen­den theo­lo­gisch-intel­lek­tu­el­len Gestal­tungs­fi­gu­ren die­ser Debat­te, die die Dif­fe­renz von Leh­re und pasto­ra­ler Pra­xis syste­ma­tisch aus­lo­tet, ohne dass die dog­ma­ti­sche Grund­for­mu­lie­rung selbst aus­drück­lich ver­än­dert wird.

In die­ser Kon­stel­la­ti­on wird bereits eine Argu­men­ta­ti­ons­fi­gur sicht­bar, die spä­ter im Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus in Amo­ris lae­ti­tia eine kirch­lich wirk­sa­me Form erhält: die Sta­bi­li­tät der Leh­re bei gleich­zei­ti­ger Aus­wei­tung ihrer pasto­ra­len Anwendungsspielräume.

Zwi­schen­fa­zit

Damit zeigt sich, dass kon­trol­lier­te Ambi­va­lenz in der Pra­xis nur begrenzt sta­bi­li­sie­rend wirkt. Sie kann kurz­fri­stig inte­grie­rend funk­tio­nie­ren, führt jedoch zugleich dazu, dass die begriff­li­che Ein­deu­tig­keit kirch­li­cher Aus­sa­gen schritt­wei­se an Kon­tur ver­liert. In der Fol­ge ver­schiebt sich das Ver­hält­nis von Klar­heit und Ver­bind­lich­keit inner­halb der kirch­li­chen Kommunikation.

IV. Der Automatismus der Eigendynamik: Die Entlarvung durch die Basis

War­um lässt sich der Umgang mit unkla­rer Spra­che auf Dau­er nicht kon­trol­lie­ren? Die Ant­wort liegt in zwei grund­le­gen­den Gesetz­mä­ßig­kei­ten der mensch­li­chen Psy­cho­lo­gie und – in einem wei­te­ren Sinn – der Wir­kungs­wei­se reli­giö­ser Wahr­heit im sozia­len Raum:

Das anthro­po­lo­gi­sche Gesetz:

Sobald Men­schen erken­nen, dass ver­bind­li­che Aus­sa­gen nur noch in dehn­ba­rer oder vager Form vor­lie­gen, ent­steht eine Ten­denz zur Anpas­sung an das jeweils Mög­li­che. Wo kein klar bestimm­tes „Ja“ oder „Nein“ mehr gilt, ori­en­tiert sich Han­deln häu­fi­ger am Weg des gering­sten Wider­stands. Unklar­heit bleibt damit nicht neu­tral, son­dern ent­fal­tet in der Pra­xis eine eige­ne Dynamik.

Das meta­phy­si­sche Gesetz:

Eine reli­giö­se Wahr­heit ist ihrem Anspruch nach nicht bloß mensch­li­che Set­zung, son­dern ver­weist auf eine Wirk­lich­keit, die den Men­schen über­steigt und ihn zugleich ori­en­tiert. Wird die­ser Bezug jedoch durch fort­lau­fen­de Kom­pro­miss­for­meln, situa­ti­ve Anpas­sun­gen oder bewusst offe­ne For­mu­lie­run­gen abge­schwächt, ver­liert die Wahr­heit schritt­wei­se ihre nor­ma­ti­ve Ori­en­tie­rungs­kraft. Sie steht dann nicht mehr über dem Men­schen als Kri­te­ri­um, son­dern erscheint als etwas, das im Pro­zess mensch­li­cher Deu­tung erst ent­steht. In die­ser Per­spek­ti­ve ver­schiebt sich der Cha­rak­ter der Theo­lo­gie: Sie droht von einer Aus­le­gung der geof­fen­bar­ten Wahr­heit zu einer Form selbst­be­züg­li­cher Kom­mu­ni­ka­ti­on zu werden.

Die­se Dia­gno­se setzt vor­aus, dass reli­giö­se Spra­che tat­säch­lich eine nor­ma­tiv ori­en­tie­ren­de Funk­ti­on besitzt; in funk­tio­na­li­sti­schen oder prag­ma­ti­sti­schen Ansät­zen wird die­se Annah­me selbst bestrit­ten und reli­giö­se Spra­che stär­ker als Aus­druck sozia­ler oder kom­mu­ni­ka­ti­ver Pro­zes­se interpretiert.

Gera­de die­ser funk­tio­na­li­sti­sche Zugang beschreibt zwar über­zeu­gend die gesell­schaft­li­che Wir­kung reli­giö­ser Spra­che. Er berück­sich­tigt jedoch weni­ger den Anspruch der Tra­di­ti­on, dass reli­giö­se Spra­che auf eine Wahr­heit ver­weist, die nicht voll­stän­dig in sozia­le oder kom­mu­ni­ka­ti­ve Pro­zes­se aufgeht.

Die verborgene Arbeitsteilung: Lehmann und Drewermann

Dass die­se Ver­flüs­si­gung der Wahr­heit syste­ma­ti­sche Züge trägt, lässt sich exem­pla­risch an der Wahr­neh­mung durch die pro­gres­si­ve Kir­chen­volks­be­we­gung Wir sind Kir­che zei­gen. Betrach­tet man die zeit­glei­che Wür­di­gung sehr unter­schied­li­cher Theo­lo­gen um das Jahr 2006, wird die zugrun­de lie­gen­de Dyna­mik deut­lich sichtbar.

Auf der einen Sei­te steht der offe­ne Dis­si­dent Eugen Dre­wer­mann. Nach sei­nem Aus­tritt aus der Kir­che wur­de er von der Bewe­gung als „wacher und kri­ti­scher Geist“ gewür­digt und zugleich mit der Erwar­tung ver­bun­den, dass ein künf­ti­ges kirch­li­ches Den­ken den „theo­lo­gi­schen Schatz“ sei­ner tie­fen­psy­cho­lo­gi­schen Exege­sen erschlie­ßen kön­ne. Die­ser „Schatz“ besteht wesent­lich in der kon­se­quen­ten Umdeu­tung zen­tra­ler dog­ma­ti­scher Inhal­te – etwa von Wun­dern und Auf­er­ste­hung – in psy­cho­lo­gi­sche Sym­bol- und Aus­drucks­for­men inne­rer mensch­li­cher Erfah­rung. In die­ser Per­spek­ti­ve erscheint Dre­wer­mann als Ver­tre­ter einer weit­rei­chen­den Trans­for­ma­ti­on des klas­si­schen dog­ma­ti­schen Wirklichkeitsverständnisses.

Auf der ande­ren Sei­te steht der for­mal recht­gläu­bi­ge Vor­sit­zen­de der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz, Karl Leh­mann. Zu sei­nem 70. Geburts­tag wur­de ihm von der­sel­ben Bewe­gung für sei­nen „uner­müd­li­chen und auf­rei­ben­den Dienst als Brücken­bau­er in Zei­ten tief­grei­fen­der Umbrü­che und Pola­ri­sie­run­gen“ gedankt; eine ähn­li­che Wert­schät­zung erfolg­te anläss­lich sei­nes Bischofs­ju­bi­lä­ums, ver­bun­den mit der Aner­ken­nung sei­nes Enga­ge­ments für Dia­log und sprach­li­che Vermittlung.

Aus system­ana­ly­ti­scher Sicht zeigt gera­de die­se dop­pel­te Wert­schät­zung eine auf­schluss­rei­che struk­tu­rel­le Span­nung: Eine Bewe­gung, die den weit­rei­chen­den Umbau tra­di­tio­nel­ler Dog­men als „Schatz“ deu­tet, kann zugleich einem Ver­tre­ter insti­tu­tio­nel­ler Kon­ti­nui­tät dan­ken, sofern des­sen Sprach­form die eige­nen Trans­for­ma­ti­ons­im­pul­se nicht blockiert.

Dar­aus ergibt sich eine funk­tio­na­le Arbeits­tei­lung: Wäh­rend Dre­wer­mann das meta­phy­si­sche Fun­da­ment klas­si­scher Dog­ma­tik von außen kon­se­quent rela­ti­viert, sta­bi­li­siert Leh­manns fle­xi­ble Sprach­po­li­tik im Inne­ren den insti­tu­tio­nel­len Rah­men, indem sie Bruch­stel­len kom­mu­ni­ka­tiv über­brückt, ohne sie end­gül­tig zu entscheiden.

Die­se Dyna­mik beschränkt sich jedoch nicht auf Ein­zel­fäl­le. Auch Hans Küng wur­de von der Kir­chen­volks­be­we­gung aus­drück­lich für sei­ne „lebens­lan­ge Erneue­rungs­ar­beit“ gewür­digt. Eben­so wur­de der Aus­tritt Gott­hold Hasen­hüttls aus der römisch-katho­li­schen Kir­che als „mah­nen­der und gleich­zei­tig ver­ständ­li­cher Schritt“ inter­pre­tiert, ver­bun­den mit deut­li­cher Kri­tik am insti­tu­tio­nel­len Umgang der Kir­che, der als „Gna­den­lo­sig­keit“ beschrie­ben wurde.

Gera­de die Gleich­zei­tig­keit die­ser posi­ti­ven Wür­di­gun­gen macht die zugrun­de lie­gen­de System­lo­gik sicht­bar. Trotz erheb­li­cher Unter­schie­de im theo­lo­gi­schen Stil ver­bin­det die­se Autoren eine gemein­sa­me Ten­denz: Zen­tra­le Aus­sa­gen der klas­si­schen Dog­ma­tik wer­den nicht mehr pri­mär im meta­phy­si­schen Sinn ver­bind­lich ver­stan­den, son­dern zuneh­mend sym­bo­lisch, rela­tio­nal oder funk­tio­nal umgedeutet.

Wäh­rend die Got­tes­sohn­schaft Jesu sprach­lich häu­fig bei­be­hal­ten wird, ver­schiebt sich ihre inhalt­li­che Bestim­mung in man­chen Deu­tungs­mo­del­len so weit, dass die klas­si­sche meta­phy­si­sche Bestim­mung im Sin­ne des homoou­si­os von Nicäa und Chal­ce­don nicht mehr im Zen­trum steht. Ähn­li­ches gilt für Auf­er­ste­hung und Wun­der­glau­ben, die nicht mehr aus­schließ­lich als objek­ti­ve Heils­wirk­lich­kei­ten ver­stan­den, son­dern ver­stärkt sym­bo­lisch, exi­sten­zi­ell oder meta­pho­risch inter­pre­tiert werden.

Vor die­sem Hin­ter­grund erhält die posi­ti­ve Bezug­nah­me reform­ori­en­tier­ter Bewe­gun­gen auf Leh­mann, Küng, Dre­wer­mann und Hasen­hüttl ihre beson­de­re Aus­sa­ge­kraft: Die ver­bin­den­de Funk­ti­on liegt weni­ger in iden­ti­schen Lehr­po­si­tio­nen als in einer gemein­sa­men Offen­heit gegen­über der Ver­flüs­si­gung dog­ma­ti­scher Eindeutigkeit.

Damit gewinnt die Rol­le Leh­manns eine beson­de­re syste­mi­sche Bedeu­tung: Sei­ne Sprach­form fun­giert nicht nur als Mit­tel des Aus­gleichs, son­dern zugleich als struk­tu­rel­le Ver­mitt­lungs­in­stanz zwi­schen ortho­do­xer Leh­re und ihrer fort­schrei­ten­den Rela­ti­vie­rung. Ambi­va­lenz wird damit nicht zufäl­lig, son­dern funk­tio­nal wirksam.

So ent­steht ein para­do­xes Zusam­men­spiel: Die dau­er­haft auf­recht­erhal­te­ne Unschär­fe ver­hin­dert ein kla­res kirch­li­ches Nein und eröff­net zugleich den Raum, in dem sich ver­än­der­te Glau­bens­ver­ständ­nis­se inner­halb des Systems ent­fal­ten kön­nen – eine Ent­wick­lung, die weni­ger auf Sta­bi­li­sie­rung als auf eine schritt­wei­se Trans­for­ma­ti­on der Lehr­sub­stanz hinausläuft.

V. Gotthold Hasenhüttl: Die Endstufe und das Ratzinger-Urteil

Die von Karl Leh­mann gepräg­te Stra­te­gie begriff­li­cher Unschär­fe wirk­te über Jah­re wie eine sta­bi­li­sie­ren­de Fas­sa­de an der kirch­li­chen Basis. Inner­halb die­ses sprach­li­chen Rah­mens ent­wickel­te sich jedoch eine Pra­xis, die sich schritt­wei­se von ver­bind­li­chen dog­ma­ti­schen Fest­le­gun­gen entfernte.

Wohin eine sol­che Ent­wick­lung füh­ren kann, wenn theo­lo­gi­scher Mehr­deu­tig­keit dau­er­haft Raum gege­ben wird und zugleich der geschütz­te Raum kir­chen­po­li­ti­scher Ver­mitt­lung ent­fällt, zeigt der Fall des Gra­zer Theo­lo­gen Gott­hold Hasen­hüttl. Am Öku­me­ni­schen Kir­chen­tag in Ber­lin 2003 wur­de sicht­bar, wie das System bewusst offen­ge­hal­te­ner Ambi­va­lenz in der kon­kre­ten Pra­xis an sei­ne Gren­zen gelangt.

1. Die tatgewordene Unklarheit: Das Berliner Abendmahl

Hasen­hüttl lud öffent­lich zu einer gemein­sa­men Fei­er des Abend­mahls von Katho­li­ken und Pro­te­stan­ten ein und voll­zog die­se auch.

Dies erschien nicht ledig­lich als lit­ur­gi­scher Grenz­fall, son­dern als kon­se­quen­te Umset­zung einer Theo­lo­gie, in der feste dog­ma­ti­sche Bestim­mun­gen ihre ver­bind­li­che Funk­ti­on zuneh­mend ver­lie­ren. Wenn Sakra­men­te, kirch­li­ches Amt und Eucha­ri­stie nicht mehr pri­mär als objek­ti­ve, von Gott gestif­te­te Wirk­lich­kei­ten ver­stan­den wer­den, son­dern vor allem als sym­bo­li­sche Aus­drucks­for­men mensch­li­cher Gemein­schaft, ver­lie­ren auch die dar­aus fol­gen­den Gren­zen ihre inne­re Plausibilität.

Die Pra­xis voll­zieht dann, was die Spra­che zuvor vor­be­rei­tet hat: Sie setzt um, was durch begriff­li­che Offen­heit bereits rela­ti­viert wor­den ist.

2. Das Urteil von Kardinal Ratzinger: Die Trennung von Person und Text

Auf die­sen offe­nen Bruch reagier­te der dama­li­ge Prä­fekt der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on, Joseph Ratz­in­ger, mit einer prä­zi­sen und metho­disch auf­schluss­rei­chen Klarstellung.

Auf die Fra­ge, ob Hasen­hüttl noch katho­lisch sei, ant­wor­te­te er:

„Was im Inner­sten sei­nes Her­zens ist und vor­geht, das über­las­sen wir dem lie­ben Gott. Aber was er geschrie­ben hat, ist nicht katholisch.“

Die­se Aus­sa­ge besitzt grund­le­gen­de metho­di­sche Bedeu­tung. Sie trennt kon­se­quent zwi­schen der Per­son und dem objek­ti­ven Gehalt von Text und Hand­lung. Ratz­in­ger ver­zich­tet bewusst auf psy­cho­lo­gi­sche Zuschrei­bun­gen und kon­zen­triert sich aus­schließ­lich auf das, was öffent­lich über­prüf­bar ist: das Gesag­te und das Getane.

Dar­in wird ein zen­tra­les Prin­zip sicht­bar: Gemein­schaf­ten mit ver­bind­li­chem Wahr­heits­an­spruch defi­nie­ren sich not­wen­dig über bestimm­te inhalt­li­che Gren­zen. Wer­den die­se Gren­zen durch Wort und Pra­xis über­schrit­ten, ent­steht ein objek­ti­ver Wider­spruch – unab­hän­gig von sub­jek­ti­ven Inten­tio­nen oder per­sön­li­chen Motiven.

3. Der metaphysische Endpunkt: Wenn Gott verschwindet

In sei­nen spä­te­ren Arbei­ten ging Gott­hold Hasen­hüttl den ein­ge­schla­ge­nen Weg kon­se­quent wei­ter. Hier zeigt sich die inne­re Logik jener Ent­wick­lung, die durch sprach­li­che Unschär­fe zunächst ver­deckt blieb.

Wenn zen­tra­le Glau­bens­be­grif­fe ihre feste Bedeu­tung ver­lie­ren, ver­än­dert sich schließ­lich auch der Got­tes­be­griff selbst. Gott erscheint dann nicht mehr pri­mär als eigen­stän­di­ge, dem Men­schen vor­aus­lie­gen­de Rea­li­tät, son­dern zuneh­mend als eine vom mensch­li­chen Bewusst­sein und von zwi­schen­mensch­li­chen Bezie­hun­gen abhän­gi­ge Größe.

Gera­de hier erreicht die Ambi­va­lenz ihren meta­phy­si­schen End­punkt: Gott bleibt sprach­lich zwar prä­sent, ver­liert jedoch sei­ne onto­lo­gi­sche Eigen­stän­dig­keit. Er erscheint einer­seits wei­ter­hin als „wirk­lich“, ande­rer­seits aber nicht mehr ein­deu­tig als vom Men­schen unab­hän­gi­ge Wirk­lich­keit. Damit bleibt die reli­giö­se Spra­che for­mal erhal­ten, wäh­rend ihr meta­phy­si­scher Gehalt schritt­wei­se erodiert.

Aus der kon­trol­lier­ten Unschär­fe der Spra­che wird so eine schritt­wei­se Auf­lö­sung des Got­tes­be­griffs selbst. Was ursprüng­lich als pasto­ra­le oder kom­mu­ni­ka­ti­ve Fle­xi­bi­li­tät erschien, mün­det in eine Form theo­lo­gi­scher Ambi­va­lenz, in der die Begrif­fe äußer­lich bestehen blei­ben, ihre ein­deu­ti­ge Wirk­lich­keits­re­fe­renz jedoch zuneh­mend verlieren.

Das System der Ambi­va­lenz führt damit nicht zu grö­ße­rer Viel­falt, son­dern zu einer schritt­wei­sen Ero­si­on dog­ma­ti­scher Sub­stanz und theo­lo­gi­scher Verbindlichkeit.

VI. Das Pontifikat von Papst Franziskus: Die Globalisierung der Ambivalenz

Mit dem Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus erreicht die zuvor vor allem kir­chen­po­li­tisch wirk­sa­me Ambi­va­lenz die höch­ste insti­tu­tio­nel­le Ebe­ne der Kir­che. Was bei Karl Leh­mann noch als begrenz­te Form sprach­li­cher Ver­mitt­lung inner­halb eines natio­nal­kirch­li­chen Rah­mens erschien, zeigt sich nun als prä­gen­de Kom­mu­ni­ka­ti­ons­struk­tur eines gesam­ten Pontifikats.

Dabei ent­steht eine Form kirch­li­cher Spra­che, deren Wir­kung in der syste­ma­ti­schen Offen­hal­tung theo­lo­gi­scher Deu­tungs­räu­me besteht. Die kon­trol­lier­te Unschär­fe erscheint nicht mehr nur als punk­tu­el­les Mit­tel theo­lo­gi­scher Ver­mitt­lung, son­dern zuneh­mend als struk­tur­bil­den­des Ele­ment kirch­li­cher Kommunikation.

1. Die Ambivalenz als systemischer Schutzmechanismus

Kir­chen­recht­lich und dog­ma­tisch bleibt ein sol­cher Kom­mu­ni­ka­ti­ons­stil schwer angreif­bar. Der Nach­weis eines for­ma­len Lehr­bruchs läuft häu­fig ins Lee­re, weil ein­deu­ti­ge begriff­li­che Fest­le­gun­gen viel­fach ver­mie­den wer­den und dadurch unter­schied­li­che Inter­pre­ta­tio­nen gleich­zei­tig mög­lich bleiben.

Die­se Struk­tur zeigt sich beson­ders in offi­zi­el­len Doku­men­ten. Theo­lo­gi­sche Ver­schie­bun­gen erschei­nen dabei oft nicht im Zen­trum der Argu­men­ta­ti­on, son­dern in Rand­be­mer­kun­gen, Fuß­no­ten oder offen for­mu­lier­ten Pas­sa­gen, deren kon­kre­te Aus­le­gung regio­nal unter­schied­lich vor­ge­nom­men wird.

Dadurch ent­steht ein eigen­tüm­li­cher Schwebezustand:

Das tra­di­tio­nel­le Dog­ma bleibt for­mal bestehen, wäh­rend in der pasto­ra­len Pra­xis zugleich gegen­läu­fi­ge Ent­wick­lun­gen mög­lich wer­den. Dog­ma und Pra­xis, „A“ und „Nicht‑A“, ste­hen neben­ein­an­der, ohne dass der inne­re Wider­spruch aus­drück­lich ent­schie­den wird.

Gera­de hier­in zeigt sich die struk­tu­rel­le Nähe zur „Leh­mann-Syn­tax“:

Auch dort blieb die Ortho­do­xie for­mal unan­ge­ta­stet, wäh­rend sprach­li­che Offen­heit neue Pra­xis­räu­me eröff­ne­te. Der Unter­schied liegt vor allem im insti­tu­tio­nel­len Maß­stab. Was zuvor über­wie­gend als kir­chen­po­li­ti­sche Ver­mitt­lungs­form inner­halb einer Orts­kir­che wirk­te, erscheint nun auf uni­ver­sal­kirch­li­cher Ebene.

2. Das Primat des Prozesses und die Eigendynamik der Unschärfe

Das Pri­mat des Pro­zes­ses und die Eigen­dy­na­mik der Unschärfe

Die­ser Kom­mu­ni­ka­ti­ons­stil kor­re­spon­diert mit einer Denk­fi­gur, die Papst Fran­zis­kus mehr­fach for­mu­liert hat: „Die Zeit ist mehr wert als der Raum.“ Dadurch ver­schiebt sich der Schwer­punkt kirch­li­cher Kom­mu­ni­ka­ti­on. Nicht mehr die ein­deu­ti­ge Defi­ni­ti­on blei­ben­der Wahr­hei­ten steht im Vor­der­grund, son­dern die Offen­hal­tung von Ent­wick­lun­gen, Pro­zes­sen und pasto­ra­len Dynamiken.

Damit tritt die kla­re begriff­li­che Fest­le­gung zuneh­mend hin­ter die Dyna­mik kirch­li­cher Pro­zes­se zurück. Gera­de hier zeigt sich jedoch die inne­re Gren­ze die­ser Struk­tur. Der Katho­li­zis­mus beruht logisch und meta­phy­sisch auf dem Anspruch objek­ti­ver Wahr­heit. Wer­den inner­halb eines sol­chen Systems dau­er­haft Inter­pre­ta­ti­ons­pro­zes­se eröff­net, ohne ihre begriff­li­chen Gren­zen ein­deu­tig zu bestim­men, ent­steht eine Eigen­dy­na­mik der Aus­le­gung, die sich nur noch begrenzt steu­ern lässt.

Beson­ders sicht­bar wur­de dies an den welt­wei­ten Reak­tio­nen auf Fidu­cia sup­pli­cans. Wäh­rend eini­ge Bischofs­kon­fe­ren­zen dar­in eine weit­rei­chen­de Öff­nung erkann­ten, lehn­ten ande­re die­sel­be Erklä­rung ent­schie­den ab. Die Ein­heit der Spra­che führ­te damit nicht mehr not­wen­dig zu einer Ein­heit der prak­ti­schen und theo­lo­gi­schen Interpretation.

Hier deu­tet sich ein mög­li­cher syste­mi­scher Umschlag­punkt an: Die Ambi­va­lenz wirkt nicht län­ger pri­mär sta­bi­li­sie­rend, son­dern beginnt zuneh­mend die Ein­heit des Systems selbst zu bela­sten. Unter­schied­li­che Deu­tun­gen ver­selbst­stän­di­gen sich und ent­zie­hen sich immer stär­ker einer gemein­sa­men theo­lo­gi­schen Inte­gra­ti­on. Was zunächst als pasto­ra­le Fle­xi­bi­li­tät erscheint, kann so lang­fri­stig zu einer schritt­wei­sen Ero­si­on begriff­li­cher und lehr­haf­ter Ver­bind­lich­keit führen.

Ande­re Deu­tun­gen sehen in die­sen Ent­wick­lun­gen hin­ge­gen kei­ne Ero­si­on, son­dern eine stär­ke­re Inkul­tu­ra­ti­on kirch­li­cher Spra­che in plu­ra­le gesell­schaft­li­che Kon­tex­te, in denen Ein­heit weni­ger über begriff­li­che Ein­deu­tig­keit als über pasto­ra­le Anschluss­fä­hig­keit ver­mit­telt wird. Die­se Sicht­wei­se beschreibt nach­voll­zieh­bar die not­wen­di­ge Anpas­sung kirch­li­cher Spra­che an unter­schied­li­che gesell­schaft­li­che Rea­li­tä­ten. Sie lässt jedoch offen, ob die­se Form der Anpas­sung lang­fri­stig die Klar­heit und Ver­bind­lich­keit kirch­li­cher Begrif­fe selbst verändert.

VII. Schlussbetrachtung: Das Erbe der Unklarheit und die Rückkehr zur Ratio

Die dar­ge­stell­te Ent­wick­lung lässt eine Linie zuneh­men­der begriff­li­cher und theo­lo­gi­scher Ero­si­on erken­nen. Ihre Vor­aus­set­zun­gen lie­gen teil­wei­se bereits in jenen kom­pro­miss­for­mel­haf­ten Pas­sa­gen kon­zi­lia­rer Tex­te, die unter­schied­li­che theo­lo­gi­sche Les­ar­ten zugleich inte­grie­ren soll­ten. Karl Leh­mann, selbst vom Kon­zil geprägt, führ­te die­se Form kon­trol­lier­ter sprach­li­cher Offen­heit spä­ter inner­halb der kirch­li­chen Kom­mu­ni­ka­ti­on in beson­de­rer Wei­se fort.

Deren Struk­tur erzeug­te einen Inter­pre­ta­ti­ons­raum, in dem Ambi­va­len­zen kom­mu­ni­ka­tiv abge­fe­dert und gegen­sätz­li­che Posi­tio­nen insti­tu­tio­nell zusam­men­ge­hal­ten wer­den konn­ten. Im Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus zeigt sich die­se Form kirch­li­cher Kom­mu­ni­ka­ti­on schließ­lich auf uni­ver­sal­kirch­li­cher Ebe­ne. Die Wir­kung besteht dabei in einer zuneh­men­den Offen­heit theo­lo­gi­scher Aus­sa­gen und in der Aus­bil­dung von Inter­pre­ta­ti­ons­räu­men, in denen tra­di­tio­nel­le Leh­re und gegen­läu­fi­ge pasto­ra­le Pra­xis neben­ein­an­der bestehen kön­nen. An der kirch­li­chen Basis zei­gen die­se Dyna­mi­ken zuneh­mend Ten­den­zen der Ver­selbst­stän­di­gung und ent­zie­hen sich damit immer stär­ker einer ein­heit­li­chen theo­lo­gi­schen Ordnung.

In der heu­ti­gen deut­schen Kir­chen­land­schaft zeigt sich die­se Ent­wick­lung in einer Pra­xis, in der theo­lo­gi­sches Han­deln zuneh­mend reak­tiv auf gesell­schaft­li­che Dyna­mi­ken bezo­gen erscheint. Die klas­si­sche Prio­ri­tät einer von festen Begrif­fen aus­ge­hen­den Lehr­lo­gik tritt dabei viel­fach hin­ter pro­zess­haf­te Anpas­sungs- und Ver­mitt­lungs­for­men zurück. Dadurch ent­steht der Ein­druck einer theo­lo­gi­schen Ori­en­tie­rung, deren inne­re Kohä­renz immer schwe­rer erkenn­bar wird.

Im deut­schen Kon­text tre­ten dabei ins­be­son­de­re die Posi­tio­nen des frü­he­ren Vor­sit­zen­den der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz Georg Bät­zing, des Kar­di­nals Rein­hard Marx sowie des Zen­tral­ko­mi­tees der deut­schen Katho­li­ken als wei­ter­hin wirk­mäch­ti­ge Bezugs­punk­te der inner­kirch­li­chen Debat­te her­vor. Auch wenn die for­ma­le Lei­tungs­funk­ti­on inzwi­schen bei Hei­ner Wil­mer liegt, blei­ben ins­be­son­de­re die zuvor genann­ten Akteu­re auf­grund ihrer lang­jäh­ri­gen öffent­li­chen Prä­senz und ihrer dis­kurs­prä­gen­den Stel­lung zen­tra­le Refe­renz­grö­ßen der media­len und inner­kirch­li­chen Wahrnehmung.

Vor die­sem Hin­ter­grund erscheint das gegen­wär­ti­ge Pon­ti­fi­kat von Papst Leo XIV. als Ver­such, die ent­stan­de­nen Flieh­kräf­te wie­der in eine geord­ne­te­re Form zu brin­gen. Doch genau hier zeigt sich die Gren­ze rein admi­ni­stra­ti­ver Lösungen.

Ein Lehr­ge­bäu­de, des­sen begriff­li­che Ver­bind­lich­keit über län­ge­re Zeit­räu­me durch syste­ma­ti­sche Mehr­deu­tig­keit geschwächt wur­de, lässt sich nicht dau­er­haft durch neue Kom­pro­miss­for­meln sta­bi­li­sie­ren. Wo begriff­li­che Ein­deu­tig­keit ver­lo­ren geht, ver­liert schließ­lich auch die insti­tu­tio­nel­le Ord­nung ihre tra­gen­de Grundlage.

Damit führt die gesam­te Ent­wick­lung auf eine grund­le­gen­de Ent­schei­dung zurück: Will die Theo­lo­gie ihren eige­nen Wahr­heits­an­spruch bewah­ren, muss sie zur Klar­heit ihrer Begrif­fe und zur Ein­heit von Glau­be und Ver­nunft zurückkehren.

Genau dar­in lag das theo­lo­gi­sche Grund­an­lie­gen Joseph Ratz­in­gers. Wahr­heit kann nur dann ori­en­tie­ren­de Kraft besit­zen, wenn sie nicht bloß rhe­to­risch behaup­tet, son­dern als objek­ti­ve und vom Men­schen unab­hän­gi­ge Wirk­lich­keit ver­stan­den wird.

Wo die­se Ein­deu­tig­keit ver­lo­ren geht, beginnt nicht nur die Ver­flüs­si­gung der Spra­che, son­dern die Ver­flüs­si­gung des Glau­bens selbst.

Ein ent­schei­den­der Effekt die­ser Ent­wick­lung liegt in einer Form intel­lek­tu­el­ler Selbst­re­la­ti­vie­rung. Posi­tio­nen, die Wahr­heit nicht mehr in ihrer letzt­ver­bind­li­chen Gel­tung den­ken, son­dern sie in pro­zess­haf­te, dis­kur­si­ve und situa­ti­ve Voll­zü­ge ver­la­gern, gera­ten not­wen­dig in Span­nung zu ihren eige­nen Vor­aus­set­zun­gen. Denn wenn Wahr­heit aus­schließ­lich als Ergeb­nis fort­lau­fen­der Aus­hand­lungs­pro­zes­se ver­stan­den wird, ver­liert auch der Anspruch auf Ver­bind­lich­keit der eige­nen Aus­sa­gen sei­nen sta­bi­len Refe­renz­punkt. Damit beginnt eine struk­tu­rel­le Selbst­re­la­ti­vie­rung, die ihre eige­ne nor­ma­ti­ve Grund­la­ge nicht mehr ein­deu­tig sichern kann.

Wo Wahr­heit nicht mehr als dem Men­schen vor­ge­ge­be­ne Wirk­lich­keit gedacht wird, son­dern nur noch als Ergeb­nis fort­lau­fen­der Deu­tung, ver­liert am Ende nicht die Wahr­heit ihren Anspruch, son­dern der Mensch den ver­bind­li­chen Maß­stab, an dem er sich selbst ori­en­tie­ren und erken­nen kann.

Methodische Absicherung der Argumentation

Die­se Schluss­fol­ge­run­gen ver­ste­hen sich nicht als mora­li­sche oder moti­vi­sche Bewer­tung ein­zel­ner Akteu­re oder theo­lo­gi­scher Schu­len, son­dern als struk­tu­rel­le Ana­ly­se sprach­li­cher und begriff­li­cher Ent­wick­lun­gen inner­halb kirch­li­cher Kom­mu­ni­ka­ti­on. Die Argu­men­ta­ti­on bean­sprucht dabei aus­drück­lich kei­ne mono­kau­sa­le Erklä­rung kirch­li­cher Ent­wick­lun­gen. Kirch­li­che Dyna­mi­ken ent­ste­hen aus einem kom­ple­xen Zusam­men­spiel theo­lo­gi­scher, kul­tu­rel­ler, insti­tu­tio­nel­ler und gesell­schaft­li­cher Fak­to­ren. Der vor­lie­gen­de Bei­trag kon­zen­triert sich daher bewusst auf einen spe­zi­fi­schen wir­kungs­ge­schicht­li­chen Aspekt: die struk­tur­prä­gen­de Funk­ti­on sprach­li­cher und begriff­li­cher Offen­heit inner­halb theo­lo­gi­scher Kommunikation.

📚 Literaturangaben nach Abschnitten

Grundlagentexte

  • Joseph Ratz­in­ger, Ein­füh­rung in das Chri­sten­tum (1968)
  • John Hen­ry New­man, An Essay on the Deve­lo­p­ment of Chri­sti­an Doc­tri­ne (1845)
  • Doku­men­te des Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zils (insb. Dei ver­bum, Gau­di­um et spes, Dignita­tis humanae)

Zeitgenössische Literatur

  • Karl Leh­mann, Glau­bens­ver­mitt­lung in der Gegen­wart (1984)
  • Hans Küng, Christ sein (1974)
  • Gegen­po­si­ti­on /​ nor­ma­ti­ve Referenz
  • Joseph Ratz­in­ger, Wahr­heit und Tole­ranz (2003)
  • Fall- und Struk­tur­ana­ly­se (sekun­där)
  • Mas­si­mo Fag­gio­li, Pope Fran­cis: Tra­di­ti­on in Tran­si­ti­on (2020)

Lehramtliche Dokumente

  • Papst Fran­zis­kus: Evan­ge­lii gau­di­um (2013), Amo­ris lae­ti­tia (2016), Fidu­cia sup­pli­cans (2023)
  • Phi­lo­so­phie /​ Sozio­lo­gie
  • Alasd­air Mac­In­ty­re, After Vir­tue (1981)
  • Charles Tay­lor, A Secu­lar Age (2007)

*Con­tra Ambi­va­lent ver­öf­fent­lich­te bereits fol­gen­de Ana­ly­sen, die wir zur Lek­tü­re empfehlen:

Bild: MiL

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