Zur Essayreihe „Vom System zur Norm“
Die vorausgegangene systemtheoretische Analyse hat die Transformationsprozesse der katholischen Kirche und die mögliche Differenz zwischen formaler Ordnung und institutioneller Praxis untersucht.
Daran knüpft die vorliegende Essayreihe an, wechselt jedoch bewusst die Perspektive: Im Mittelpunkt stehen nun die theologischen und kanonistischen Konsequenzen dieser Entwicklungen. Untersucht werden das Verhältnis von kirchlicher Lehre, geltenden Normen und pastoraler Praxis sowie die daraus entstehenden Fragen institutioneller Verantwortung.
Die einzelnen Beiträge sind eigenständig lesbar und folgen zugleich einer gemeinsamen Leitfrage: Was geschieht mit der Geltung kirchlicher Normen, wenn sich ihre theologische Interpretation und praktische Umsetzung verändern? Die Essays verstehen sich als wissenschaftlich orientierte Meinungsbeiträge auf Grundlage öffentlich zugänglicher Quellen. Sie unterscheiden zwischen theologischer Kontroverse, legitimer Weiterentwicklung und Fragen von lehrmäßiger oder kanonischer Relevanz. Dabei prüfen sie auch, inwieweit bestimmte theologische Positionen und kirchliche Praktiken mit den Verpflichtungen der Professio fidei vereinbar sind. Die daraus entwickelten Bewertungen beanspruchen keine lehramtliche oder disziplinarische Verbindlichkeit, sondern verstehen sich als begründete Beiträge zur theologischen und kanonistischen Auseinandersetzung.
Einleitung: Vom System zur Norm – die kanonistische Frage nach der institutionellen Verantwortung
Bischof Kohlgraf, Schüller, Reményi, Goertz und Knop – Theologie, Norm und institutionelle Verantwortung
Von Contra Ambivalent*
Methodische Selbstverortung
Die vorliegende Untersuchung ist keine kirchenrechtliche Disziplinarprüfung und beansprucht keine kirchenrechtliche oder lehramtliche Entscheidungsbefugnis. Der Verfasser besitzt weder die Zuständigkeit noch die Absicht, gegenüber den untersuchten Personen eine kirchenrechtliche Sanktion zu verhängen oder eine solche vorwegzunehmen. Ebenso wenig geht es um eine moralische Verurteilung der genannten Personen oder um die Zuschreibung persönlicher Motive.
Das Ziel der Untersuchung ist vielmehr die begriffliche und kanonistische Klärung der beschriebenen Positionen und Vorgänge. Unterschieden werden soll insbesondere zwischen theologischer Kritik, wissenschaftlicher Kontroverse, legitimer theologischer Weiterentwicklung, materiellem Lehr- oder Normdissens, formaler Pflichtverletzung und gegebenenfalls kanonischer bzw. disziplinarischer Relevanz. Gerade diese Unterscheidungen sollen verhindern, dass aus einer theologischen Meinungsverschiedenheit vorschnell eine kanonische Pflichtverletzung oder gar ein kirchenrechtliches Delikt abgeleitet wird.
Die Untersuchung stützt sich ausschließlich auf öffentlich einsehbare und überprüfbare Quellen. Herangezogen werden insbesondere veröffentlichte theologische und kirchenrechtliche Texte, offizielle kirchliche Dokumente, öffentliche Stellungnahmen, Interviews, Handreichungen sowie sonstige nachvollziehbar dokumentierte Äußerungen und Vorgänge. Wo die Quellenlage keine eindeutige Feststellung zulässt, wird dies ausdrücklich kenntlich gemacht. Nicht dokumentierte innere Motive, Absichten oder nicht öffentlich zugängliche Vorgänge werden nicht als Tatsachen vorausgesetzt.
Die Essayreihe versteht sich dabei ausdrücklich als Meinungsbeitrag innerhalb des theologischen und kanonistischen Diskurses. Ihre Ergebnisse sind daher nicht als kirchlich verbindliche Feststellungen zu verstehen. Ihr Anspruch liegt vielmehr darin, öffentlich dokumentierte Positionen und Entwicklungen anhand der einschlägigen theologischen und kanonistischen Kategorien zu prüfen, begrifflich voneinander zu unterscheiden und die daraus entstehenden Fragen für den theologischen und kirchenrechtlichen Diskurs sichtbar zu machen.
Der vorausgegangene Essay „Die Krise der institutionellen Identität. Eine systemtheoretische Analyse gegenwärtiger Transformationsdynamiken in der katholischen Kirche“ hat die gegenwärtigen Veränderungen der katholischen Kirche zunächst als strukturellen Veränderungsprozess untersucht. Im Mittelpunkt stand dabei die systemtheoretische Analyse des Verhältnisses von kirchlicher Lehre, theologischer Reflexion, pastoraler Praxis und institutioneller Autorität. Dabei zeigte sich, dass sich die formale Ordnung einer Institution und ihre tatsächliche Praxis zunehmend auseinanderentwickeln können: Kirchliche Vorgaben bleiben bestehen, während sich ihre Auslegung, ihre praktische Umsetzung und ihre Bedeutung für das institutionelle Handeln verändern.
Daran knüpft die vorliegende Untersuchung an, wechselt jedoch bewusst die Perspektive. Der Transformationsprozess wird nun nicht mehr primär in seiner systemischen Dynamik beschrieben, sondern hinsichtlich seiner theologischen und kanonistischen Konsequenzen untersucht. Im Zentrum steht damit die Frage, welche normative Bedeutung fortbestehende kirchliche Lehren und Rechtsnormen besitzen, wenn sich ihre theologische Interpretation und praktische Umsetzung verändern. Daraus ergibt sich zugleich die weiterführende Frage, wie eine Institution ihre formale Einheit bewahren kann, wenn sich die inhaltlichen Voraussetzungen dieser Einheit zunehmend verschieben.
Im Mittelpunkt stehen dabei das Verhältnis zwischen geltenden kirchlichen Normen, ihrer theologischen Begründung und ihrer tatsächlichen Umsetzung sowie die Frage, wie mit Spannungen zwischen normativem Anspruch und praktischer Wirklichkeit umgegangen wird und wer dafür Verantwortung trägt.
Die Leitfrage lautet:
Was geschieht mit dem formalen Recht, wenn sich die materielle Praxis und die theologischen Voraussetzungen, auf denen dieses Recht beruht, verändern?
Bischof Dr. Peter Kohlgraf hat bei der Einführung Papst Leos XIV. im Mainzer Dom am 18. Mai 2025 ausdrücklich erklärt: „Wir sprechen ihm heute unsere Sympathie und unsere Loyalität aus“; zugleich formulierte er mit Blick auf die Kirche in Deutschland, man gehe keinen Weg der Spaltung oder eines Sonderwegs, sondern sei „auf dem Weg mit Rom“. Diese Selbstbeschreibung wurde im September 2026 erneut bekräftigt. Nach seiner Audienz bei Papst Leo XIV. erklärte Kohlgraf, der Papst kenne die unterschiedlichen Positionen in Deutschland und habe auch kritische Fragen gestellt. Zugleich betonte er: „Aber natürlich weiß er auch, dass wir nicht auf dem Weg sind einer Spaltung oder eines Sonderwegs. Wir sind auf dem Weg mit Rom, auch mit der Weltsynode, unsere Kirche hier in diesem Land zu gestalten.“ Als Fazit des Gesprächs bezeichnete Kohlgraf die Begegnung als „sehr freundlich“ und „sehr interessiert“ und äußerte die Einschätzung, der Papst habe „auch eine Sympathie für uns“.
Diese Aussagen bilden für die vorliegende Untersuchung einen wichtigen Referenzpunkt. Sie markieren den kirchlichen Selbstanspruch: Loyalität gegenüber dem Papst, Einheit mit Rom und zugleich eigenständige Gestaltung der Kirche in Deutschland. Gerade deshalb ist nicht allein die Frage interessant, wie sich ein solcher Anspruch sprachlich formuliert, sondern auch, wie er sich an der konkreten theologischen und pastoralen Praxis messen lässt.
Denn dort, wo innerhalb derselben kirchlichen Strukturen theologische Positionen vertreten, pastorale Handreichungen entwickelt und Regelabweichungen praktisch umgesetzt oder zumindest befürwortet werden, die mit geltenden lehramtlichen oder rechtlichen Vorgaben in Spannung stehen, entsteht eine Differenz zwischen formaler Selbstbeschreibung und materieller Praxis. Diese Differenz ist für eine kanonistische Untersuchung von besonderem Interesse.
Die Untersuchung behauptet damit nicht vorweg, dass das Bistum Mainz oder die deutsche Ortskirche insgesamt einen „Sonderweg“ beschreitet. Sie nimmt vielmehr die ausdrückliche Zurückweisung eines solchen Sonderwegs durch den Mainzer Bischof als Prüfmaßstab. Entscheidend ist, ob und in welchem Umfang die im Folgenden untersuchten theologischen Positionen und pastoralen Praktiken mit der behaupteten Einheit in Lehre, Recht und kirchlicher Ordnung tatsächlich vereinbar sind.
Damit verschiebt sich die Perspektive von der bloßen Beschreibung kirchlicher Veränderungsprozesse zu einer Frage nach ihrer institutionellen Verantwortbarkeit.
Die Untersuchung ist bewusst als aufeinander aufbauende Essayreihe angelegt. Die einzelnen Beiträge behandeln unterschiedliche Ebenen desselben Problems und sind jeweils eigenständig lesbar. Zugleich folgt die Reihe einer gemeinsamen Bewegung: von der theologischen Einzelposition über die Veränderung des Normverständnisses und deren theologische Begründung bis hin zur institutionellen Praxis und schließlich zur Frage bischöflicher Verantwortung.
Die erste Untersuchungsstufe bildet Prof. Dr. Thomas Schüller, Professor für Kirchenrecht und Direktor des Instituts für Kanonisches Recht an der Universität Münster, im diözesanen Kontext des Bistums Münster unter Bischof Dr. Heiner Wilmer. Damit steht bereits am Beginn der Untersuchung das Kirchenrecht selbst im Raum: nicht lediglich als Instrument äußerer Regulierung, sondern als Teil jener innerkirchlichen Reflexion, die das Verhältnis von Norm, Autorität und kirchlicher Praxis bestimmt.
Die zweite Untersuchungsstufe bildet Prof. Dr. Matthias Reményi, Professor für Fundamentaltheologie und vergleichende Religionswissenschaft an der Universität Würzburg, im diözesanen Kontext des Bistums Würzburg unter Bischof Dr. Franz Jung. Hier verschiebt sich die Fragestellung von der kirchenrechtlichen Reflexion zur theologischen Begründung von Veränderung: Wann wird eine Abweichung von einer bestehenden Regel nicht mehr lediglich als Regelverletzung verstanden, sondern als notwendiger oder sogar legitimer Bestandteil kirchlicher Entwicklung?
Die dritte Untersuchungsstufe widmet sich der moraltheologischen Entwicklung von Eberhard Schockenhoff zu Stephan Goertz. Der verstorbene Moraltheologe Schockenhoff bildet dabei eine wichtige Brückenfigur: Seine Position zur Neubewertung der katholischen Sexualmoral wird in der Mainzer Handreichung „Ein Segen sollst du sein“ aufgegriffen und verbindet damit moraltheologische Reflexion mit institutionalisierter pastoraler Praxis.
Daran anschließend wird Prof. Dr. Stephan Goertz, Professor für Moraltheologie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, als eigenständige moraltheologische Weiterführung untersucht. Goertz wird in der Handreichung zwar nicht ausdrücklich erwähnt; seine Position ist daher nicht als deren unmittelbare Grundlage zu behandeln. Gleichwohl lassen sich in seinen Arbeiten Fragestellungen und Argumentationslinien erkennen, die bereits bei Schockenhoff angelegt sind und die Frage nach der weiteren Entwicklung der katholischen Sexualmoral aufwerfen. In welchem Verhältnis dabei Kontinuität, eigenständige Weiterentwicklung und eine möglicherweise weiterreichende Konsequenz stehen, soll im entsprechenden Essay selbst untersucht werden.
Mit Prof. Dr. Julia Knop, Inhaberin der Professur für Dogmatik an der Universität Erfurt, im diözesanen Kontext des Bistums Erfurt unter Bischof Dr. Ulrich Neymeyr, erreicht die Untersuchung anschließend eine weitere theologische Ebene. Hier geht es um die Frage nach der Geltung und dem Status theologischer Wahrheit sowie um das Verhältnis zwischen wissenschaftlicher Theologie, kirchlicher Lehre und konkreter kirchlicher Praxis. Gerade deshalb erhält ihre Position für die kanonistische Untersuchung eine besondere Bedeutung: Wenn sich nicht nur einzelne Normen, sondern auch das Verständnis von Wahrheit, Lehre und Lehrentwicklung verändert, stellt sich die Frage, wie sich eine solche Veränderung zu den formalen Verpflichtungen katholischer Theologen verhält.
Die letzte Untersuchungsstufe führt schließlich in den Bereich der institutionalisierten pastoralen Praxis. Mit der Mainzer Handreichung „Ein Segen sollst du sein“ geht es nicht mehr um eine bloß private theologische Stellungnahme. Vielmehr liegt ein kirchliches Arbeitsinstrument vor, durch das theologische Überlegungen in konkrete pastorale Handlungsorientierungen überführt werden. Damit stellt sich die Frage, wie theologische Veränderungsprozesse innerhalb einer Diözese institutionell verarbeitet, sprachlich kodifiziert und praktisch umgesetzt werden.
In diesem Zusammenhang rückt Bischof Dr. Peter Kohlgraf nicht lediglich als Person, sondern als Träger eines kirchlichen Leitungsamtes in den Blick. Seine öffentliche Aussage, das Bistum Mainz befinde sich nicht auf einem „Sonderweg“, sondern auf dem Weg mit Rom, erhält dadurch besonderes Gewicht. Sie formuliert einen Anspruch auf kirchliche Einheit, der sich an der konkreten theologischen und pastoralen Praxis des Bistums messen lassen muss.
Entscheidend ist daher das Verhältnis zwischen der in der Handreichung erkennbaren pastoralen Orientierung, ihrer institutionellen Einbettung und der bischöflichen Verantwortung für die Einheit mit der universalkirchlichen Lehre und Ordnung.
Damit entsteht die innere Architektur der Essayreihe:
- Schüller → theologischer Lehrdissens
- Reményi → Regelabweichung als möglicher Transformationsmechanismus
- Schockenhoff → moraltheologische Brücke
- Goertz → eigenständige moraltheologische Weiterführung
- Knop → Wahrheit, Lehre und strukturelle Spannung zwischen Magisterium, Theologie und Praxis
- Mainzer Handreichung / Kohlgraf → institutionalisierte pastorale Umsetzung und bischöfliche Gesamtverantwortung
Dabei soll ausdrücklich nicht jede theologische Kritik am kirchlichen Lehramt vorschnell als kanonische Pflichtverletzung qualifiziert werden. Ebenso wenig ist jede pastorale Abweichung automatisch ein kanonisches Delikt. Gerade eine kanonistische Untersuchung muss zwischen theologischer Kontroverse, legitimer wissenschaftlicher Entwicklung, materiellem Lehr- oder Normdissens, formaler Pflichtverletzung und gegebenenfalls disziplinarischer Relevanz unterscheiden.
Aber genau diese Unterscheidung macht die Untersuchung notwendig. Denn dort, wo eine theologische Position nicht mehr nur diskutiert, sondern zur Grundlage pastoraler Praxis wird; wo aus einer Praxis eine institutionelle Handreichung entsteht; wo Normabweichungen bekannt werden und dennoch keine Korrektur erfolgt; und wo schließlich der Diözesanbischof selbst zu dieser Praxis Stellung nimmt, verändert sich die rechtliche Fragestellung.
Dann geht es nicht mehr nur darum, was jemand glaubt oder lehrt.
Es geht darum, welche Norm gilt, wer sie verbindlich auslegen darf, wer für ihre Einhaltung verantwortlich ist und was eine ausbleibende Durchsetzung für die Autorität dieser Norm bedeutet.
Gerade hier erhält auch die wiederholt betonte Einheit mit Rom ihre kanonistische Bedeutung. Wenn ein Diözesanbischof ausdrücklich erklärt, keinen Sonderweg zu beschreiten und „mit Rom“ unterwegs zu sein, kann diese Aussage nicht unabhängig von den konkreten lehrmäßigen und pastoralen Entscheidungen betrachtet werden. Die Frage lautet dann nicht, ob eine solche Loyalitätserklärung rhetorisch überzeugend ist, sondern ob sich der behauptete normative Zusammenhang zwischen Rom, kirchlicher Lehre, kirchlichem Recht und lokaler Praxis tatsächlich durchhalten lässt.
Die entscheidende Frage dieser Essayreihe lautet daher nicht mehr lediglich:
Was verändert sich in der Kirche?
Sondern: Was geschieht mit dem Kirchenrecht, wenn eine veränderte theologische und pastorale Praxis auf eine formal fortbestehende kirchliche Norm trifft – und wer trägt Verantwortung für diesen Widerspruch?
*Contra Ambivalent veröffentlichte bisher folgende Tetralogie:
- Zur inneren Logik des Pontifikats von Papst Franziskus und seiner ekklesiologischen Sprengkraft
- Loyalität, Wahrheit und Ambivalenz unter dem Pontifikat von Papst Franziskus
- Die Eigendynamik der Verflüssigung
- Die Rückkehr der metaphysischen Frage
sowie:
- Wahrheit, Vernunft und Offenbarung – Zur Struktur normativer Geltung im christlichen Denken
- Das bischöfliche Amt des Episkopos im Spannungsfeld zwischen universalem Kirchenrecht und pastoraler Eigenmächtigkeit
- Asymmetrie zwischen Kritik und Begründung
- Der Primat des Verfahrens: Konsens, Wahrheit und institutionelle Legitimität
Bild: MiL
Hinterlasse jetzt einen Kommentar