Unbekannter Bischof, Ende des 15. Jahrhunderts
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Das bischöfliche Amt des Episkopos im Spannungsfeld zwischen universalem Kirchenrecht und pastoraler Eigenmächtigkeit

Von Con­tra Ambi­va­lent* Der Begriff des Bischofs wur­zelt sprach­lich und theo­lo­gisch in der anti­ken und neu­te­sta­ment­li­chen Funk­ti­on des Epi­sko­pos (ἐπίσκοπος): des Auf­se­hers, Wäch­ters oder Hüters. Das ist mehr als eine ety­mo­lo­gi­sche Fuß­no­te. Es ver­weist auf das Wesen des bischöf­li­chen Amtes. Der Bischof ist nicht ledig­lich Mode­ra­tor pasto­ra­ler Pro­zes­se oder Reprä­sen­tant sei­ner Diö­ze­se. Er ist auch