(Rom) Es lag bereits in der Luft: Der Heilige Stuhl wird sich am kommenden Donnerstag, dem 19. September, zu Medjugorje äußern. Eine endgültige Stellungnahme ist dabei wohl nicht zu erwarten, jedoch eine Beurteilung nach den neuen Normen für das Verfahren zur Beurteilung mutmaßlicher übernatürlicher Phänomene, die am vergangenen 17. Mai vom römischen Glaubensdikasterium unter der Leitung von Kardinal Victor Manuel Fernández veröffentlicht wurden.
Nach diesen neuen Normen, die a priori keine Anerkennung als übernatürlich mehr vorsehen, wurden in den vergangenen Monaten mehrere teils seit Jahrzehnten anhängige Phänomene beurteilt. Die Entscheidungen erfolgen nur mehr auf der Grundlage eines pastoralen Nutzens. Dafür stehen fünf Stufen zur Verfügung. Die sechste Option ist ein negatives Urteil, mit dem festgestellt wird, daß mit Sicherheit kein übernatürliches Phänomen vorliegt. In solchen Fällen könnte es sich um Täuschung und Betrug handeln oder ein psychisches Problem zugrunde liegen.
Die Aufmerksamkeit, vor allem im deutschen Sprachraum, ist besonders auf Medjugorje gerichtet, wo seit 1981 die Gottesmutter als „Gospa“ erscheinen soll. Der Ortsbischof sprach frühzeitig ein negatives Urteil aus. Die Verehrer der Gospa drängten seither auf eine Entscheidung Roms. Unbestreitbar ist, daß viele Menschen in Medjugorje ihren Glauben und auch ihre Berufung gefunden haben.
Im Vatikan zierte man sich aber vor einer Entscheidung, auch deshalb, weil die tatsächlichen oder vermeintlichen Erscheinungen noch immer im Gange sind. Eine von Papst Benedikt XVI. eingesetzte Untersuchungskommission unter der Leitung von Kardinal Camillo Ruini übergab ihren Schlußbericht kurz vor dem überraschenden Amtsverzicht des deutschen Papstes. Die Sache blieb daher liegen. Schließlich erfolgte eine zweite Übergabe an seinen Nachfolger, den derzeit regierenden Papst. Der Bericht ist nach wie vor unter Verschluß. Inoffiziell wurde jedoch bekannt, daß das Urteil negativ ausgefallen sei. Nur die Erscheinungen der ersten Woche könnten eventuell eine Anerkennung finden, so die mutmaßliche Empfehlung.
Papst Franziskus äußerte sich am Beginn seines Pontifikats mehrfach ziemlich grob gegen eine „Erscheinungs- und Botschaftenflut“ und nannte dabei Medjugorje sogar namentlich als Negativbeispiel. Wie so oft in seinem Pontifikat wurden diese spontanen Äußerungen von den vatikanischen Behörden mit dem Schleier des Schweigens zugedeckt und fanden keinen Eingang in offizielle Veröffentlichungen. Ihre Authentizität wurde also nie bestätigt.
Insgesamt scheint seine Umgebung Franziskus aber in seinem Negativurteil eingebremst zu haben. Hatte der Papst selbst 2015 noch eine baldige Entscheidung zu Medjugorje angekündigt, war seither nichts mehr davon zu hören. Vielmehr traten andere Kirchenvertreter auf, die in seinem Namen sprachen und ein differenzierteres Bild zeichneten. Von einer Anerkennung des übernatürlichen Charakters war allerdings auch keine Rede mehr.
Franziskus erlaubte es inzwischen, daß offiziell Wallfahrten nach Medjugorje stattfinden dürfen. Dazu nahm er einige personelle Eingriffe vor (hier, hier, hier und hier) und unterstellte die Pfarrei Medjugorje einem päpstlichen Delegaten. Der Vatikan übernahm damit selbst die Kontrolle über die kirchliche Präsenz in dem herzegowinischen Ort.
Nun kündigte das vatikanische Presseamt in seinem Tagesbulletin eine Pressekonferenz für den kommenden 19. September an mit dem Titel:
„Pressekonferenz über die geistliche Erfahrung von Medjugorje.“
An dieser Pressekonferenz wird die Führungsspitze des Glaubensdikasteriums teilnehmen, weshalb mit einer bedeutsamen Bekanntgabe zu rechnen ist. Diese wird durch den Glaubenspräfekten Kardinal Tucho Fernández persönlich erfolgen. Ihm zur Seite wird Msgr. Armando Matteo, der Sekretär des Glaubensdikasteriums, stehen sowie Andrea Tornielli vom Kommunikationsdikasterium, der Chefredakteur und Koordinator aller Vatikanmedien ist.
Damit dürste feststehen, was Thema bei der jüngsten Audienz von Kardinal Fernández bei Papst Franziskus war.
In Rom gibt es unterdessen zahlreiche Spekulationen darüber, welches Urteil Papst Franziskus auf Vorschlag von Tucho Fernández gefällt haben könnte. Sehen wir uns noch einmal die sechs Möglichkeiten der neuen Normen an. Sie betreffen die Paragraphen 17–22:
„16. Die Beurteilung mutmaßlicher übernatürlicher Phänomene kann zu Schlussfolgerungen führen, die normalerweise in einem der folgenden Termini Ausdruck finden werden:
17. Nihil obstat — Auch wenn keine Gewissheit über die übernatürliche Echtheit des Phänomens geäußert wird, so werden doch viele Anzeichen für ein Wirken des Heiligen Geistes „inmitten“[18] einer bestimmten spirituellen Erfahrung erkannt, und es wurden, zumindest bis dato, keine besonders kritischen oder riskanten Aspekte festgestellt. Aus diesem Grund wird der Diözesanbischof ermutigt, den pastoralen Wert dieses geistlichen Angebots zu würdigen und auch dessen Verbreitung zu fördern, auch durch mögliche Pilgerfahrten zu einem heiligen Ort.
18. Prae oculis habeatur — Obwohl wichtige positive Zeichen anerkannt werden, werden auch einige Elemente der Verwirrung oder mögliche Risiken wahrgenommen, die eine sorgfältige Unterscheidung und Dialog mit den Empfängern einer bestimmten geistlichen Erfahrung seitens des Diözesanbischofs erfordern. Wenn es sich um Schriften oder Botschaften handelt, kann eine lehrmäßige Klärung erforderlich sein.
19. Curatur — Es werden mehrere oder bedeutende kritische Elemente festgestellt, aber gleichzeitig ist das Phänomen bereits weit verbreitet und es sind damit verbundene und nachweisbare geistliche Früchte vorhanden. Von einem Verbot, das das Volk Gottes verwirren könnte, wird in diesem Zusammenhang abgeraten. In jedem Fall wird der Diözesanbischof aufgefordert, dieses Phänomen nicht zu fördern, nach alternativen Ausdrucksformen von Frömmigkeit zu suchen und möglicherweise dessen geistliches und pastorales Profil neu auszurichten.
20. Sub mandato — Die festgestellten kritischen Punkte beziehen sich nicht auf das Phänomen selbst, das reich an positiven Elementen ist, sondern auf eine Person, eine Familie oder eine Gruppe von Menschen, die missbräuchlich davon Gebrauch machen. Eine spirituelle Erfahrung wird für einen bestimmten und unangemessenen finanziellen Vorteil benutzt, wobei es zu unmoralischen Handlungen kommt oder eine seelsorgerliche Tätigkeit parallel zu der bereits im kirchlichen Territorium existierenden unter Missachtung der Weisung des Diözesanbischofs aufgenommen wird. In diesem Fall wird die Zuständigkeit für die Seelsorge des konkreten Ortes, an dem das Phänomen auftritt, entweder dem Diözesanbischof oder einer anderen vom Heiligen Stuhl delegierten Person anvertraut, die, wenn sie nicht direkt eingreifen kann, versuchen wird, eine vernünftige Vereinbarung zu erreichen.
21. Prohibetur et obstruatur — Obwohl es berechtigte Anliegen und einige positive Elemente gibt, erscheinen die kritischen Aspekte und Risiken als gravierend. Um weitere Verwirrung oder gar einen Skandal zu vermeiden, der den Glauben der Einfachen in Mitleidenschaft ziehen könnte, bittet das Dikasterium daher den Diözesanbischof, öffentlich zu erklären, dass das Festhalten an diesem Phänomen nicht zulässig ist, und gleichzeitig eine Katechese anzubieten, die helfen kann, die Gründe für diese Entscheidung zu verstehen und die legitimen geistlichen Anliegen dieses Teils des Volkes Gottes neu auszurichten.
22. Declaratio de non supernaturalitate — In diesem Fall wird der Diözesanbischof vom Dikasterium berechtigt, zu erklären, dass das Phänomen als nicht übernatürlich betrachtet wird. Diese Entscheidung muss sich auf konkrete und nachgewiesene Fakten und Beweise stützen. Zum Beispiel, wenn ein angeblicher Seher behauptet, gelogen zu haben, oder wenn glaubwürdige Zeugen Elemente für die Beurteilung beibringen, die es erlauben, die Verfälschung des Phänomens, eine fehlerhafte Absicht oder Mythomanie aufzudecken.
23. In Anbetracht der obigen Ausführungen wird erneut darauf hingewiesen, dass weder der Diözesanbischof noch die Bischofskonferenzen noch das Dikasterium in der Regel erklären werden, dass diese Phänomene übernatürlichen Ursprungs sind, auch nicht, wenn ein Nihil obstat erteilt wird (vgl. Nr. 11). Dies gilt unbeschadet der Tatsache, dass der Heilige Vater ein diesbezügliches Verfahren genehmigen kann.“
Aufgrund der korrigierten Haltung, die Franziskus im Laufe der Jahre zu Medjugorje erkennen ließ, dürfte ein negatives Urteil auszuschließen sein. Kann jedoch mit einem Nihil obstat, der positivsten Beurteilung, gerechnet werden? Wohl eher nicht. Wahrscheinlicher scheint, daß eine Zwischenstufe gewählt wird, die kein Abwürgen, aber Kontrolle und Überwachung verlangt. Die Rede ist, daß der Terminus Curatur, beschrieben im Paragraph 19, zum Tragen kommen könnte. Er käme dem negativen Urteil des Ortsbischofs entgegen, ohne sich diesem direkt anzuschließen. Anders ausgedrückt: Im Vatikan will man behutsam vorgehen, um unter den wohlmeinenden Gläubigen keine Unruhe und Verwirrung auszulösen. Ob irgendetwas von den Erscheinungen und Botschaften anerkannt wird, scheint zweifelhaft. Medjugorje dürfte auch weiterhin unter römischer Kuratel bleiben.
Die Konsequenzen wären, daß sich in Medjugorje selbst kaum etwas ändern würde. Die vatikanische Kontrolle, die in den vergangenen Jahren über die Pfarrei errichtet wurde, bliebe aufrecht, die Seherkinder und ihre Botschaften würden weiter zurückgedrängt und ihre Bedeutung minimiert. Medjugorje dürfte als Marienheiligtum anerkannt und „normalisiert“ werden.
Die Pressekonferenz beginnt am 19. September um 11:30 Uhr am Sitz des vatikanischen Presseamtes. Es wird spannend.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: MiL
Millionen Menschen haben in Medjugorje zu Gott gefunden und tausende Priester zu ihrer Berufung, darunter ich selbst.
Sie alle werden die Echtheit der Erscheinungen bezeugen und die Botschaften der Muttergottes mit Leben erfüllen: Rosenkranz beten, beichten, die Hl. Messe besuchen, die Bibel lesen, Fasten! Was auch immer Fernandez verkündet: Wir alle werden Medjugorje nie verleugnen, schon gar nicht die Leidenden und Kranken, die dort Heilung erfahren haben.
Wir Leben in einer Zeit, in der der Papst die einzige Erlösung durch Christus leugnet und in der ein Häretiker „Glaubenspräfekt“ geworden ist und im Namen des Papstes Häresien verkündet. Das ist schlimm und jeder weiß, dass von solchen Leuten nichts Gutes zu erwarten ist, schon gar nicht, wenn es um Medjugorje geht. Sie werden nur Verwirrung stiften, wie so oft. – Umso klarer möchte ich es sagen: Ja, die Selige Jungfrau erscheint in Medjugorje. Ja, ich bin fest davon überzeugt. Ave Maria.
Wie ich das sehe, haben die zahllosen Gläubigen schon lange entschieden. Für Medjugorje.
Und diese werden den Vatikan überstimmen…