Rom gibt am Donnerstag die Entscheidung zu Medjugorje bekannt

Urteil gemäß den neuen Normen zu "mutmaßlichen übernatürlichen Phänomenen"


43 Jahre nach dem Beginn des Phänomens entscheidet der Heilige Stuhl über Medjugorje. Am 19. September wird die Entscheidung bekanntgegeben werden.
43 Jahre nach dem Beginn des Phänomens entscheidet der Heilige Stuhl über Medjugorje. Am 19. September wird die Entscheidung bekanntgegeben werden.

(Rom) Es lag bereits in der Luft: Der Hei­li­ge Stuhl wird sich am kom­men­den Don­ners­tag, dem 19. Sep­tem­ber, zu Med­jug­or­je äußern. Eine end­gül­ti­ge Stel­lung­nah­me ist dabei wohl nicht zu erwar­ten, jedoch eine Beur­tei­lung nach den neu­en Nor­men für das Ver­fah­ren zur Beur­tei­lung mut­maß­li­cher über­na­tür­li­cher Phä­no­me­ne, die am ver­gan­ge­nen 17. Mai vom römi­schen Glau­bens­dik­aste­ri­um unter der Lei­tung von Kar­di­nal Vic­tor Manu­el Fernán­dez ver­öf­fent­licht wurden.

Anzei­ge

Nach die­sen neu­en Nor­men, die a prio­ri kei­ne Aner­ken­nung als über­na­tür­lich mehr vor­se­hen, wur­den in den ver­gan­ge­nen Mona­ten meh­re­re teils seit Jahr­zehn­ten anhän­gi­ge Phä­no­me­ne beur­teilt. Die Ent­schei­dun­gen erfol­gen nur mehr auf der Grund­la­ge eines pasto­ra­len Nut­zens. Dafür ste­hen fünf Stu­fen zur Ver­fü­gung. Die sech­ste Opti­on ist ein nega­ti­ves Urteil, mit dem fest­ge­stellt wird, daß mit Sicher­heit kein über­na­tür­li­ches Phä­no­men vor­liegt. In sol­chen Fäl­len könn­te es sich um Täu­schung und Betrug han­deln oder ein psy­chi­sches Pro­blem zugrun­de liegen.

Die Auf­merk­sam­keit, vor allem im deut­schen Sprach­raum, ist beson­ders auf Med­jug­or­je gerich­tet, wo seit 1981 die Got­tes­mut­ter als „Gos­pa“ erschei­nen soll. Der Orts­bi­schof sprach früh­zei­tig ein nega­ti­ves Urteil aus. Die Ver­eh­rer der Gos­pa dräng­ten seit­her auf eine Ent­schei­dung Roms. Unbe­streit­bar ist, daß vie­le Men­schen in Med­jug­or­je ihren Glau­ben und auch ihre Beru­fung gefun­den haben. 

Im Vati­kan zier­te man sich aber vor einer Ent­schei­dung, auch des­halb, weil die tat­säch­li­chen oder ver­meint­li­chen Erschei­nun­gen noch immer im Gan­ge sind. Eine von Papst Bene­dikt XVI. ein­ge­setz­te Unter­su­chungs­kom­mis­si­on unter der Lei­tung von Kar­di­nal Camil­lo Rui­ni über­gab ihren Schluß­be­richt kurz vor dem über­ra­schen­den Amts­ver­zicht des deut­schen Pap­stes. Die Sache blieb daher lie­gen. Schließ­lich erfolg­te eine zwei­te Über­ga­be an sei­nen Nach­fol­ger, den der­zeit regie­ren­den Papst. Der Bericht ist nach wie vor unter Ver­schluß. Inof­fi­zi­ell wur­de jedoch bekannt, daß das Urteil nega­tiv aus­ge­fal­len sei. Nur die Erschei­nun­gen der ersten Woche könn­ten even­tu­ell eine Aner­ken­nung fin­den, so die mut­maß­li­che Empfehlung.

Papst Fran­zis­kus äußer­te sich am Beginn sei­nes Pon­ti­fi­kats mehr­fach ziem­lich grob gegen eine „Erschei­nungs- und Bot­schaf­ten­flut“ und nann­te dabei Med­jug­or­je sogar nament­lich als Nega­tiv­bei­spiel. Wie so oft in sei­nem Pon­ti­fi­kat wur­den die­se spon­ta­nen Äuße­run­gen von den vati­ka­ni­schen Behör­den mit dem Schlei­er des Schwei­gens zuge­deckt und fan­den kei­nen Ein­gang in offi­zi­el­le Ver­öf­fent­li­chun­gen. Ihre Authen­ti­zi­tät wur­de also nie bestätigt.

Ins­ge­samt scheint sei­ne Umge­bung Fran­zis­kus aber in sei­nem Nega­tiv­ur­teil ein­ge­bremst zu haben. Hat­te der Papst selbst 2015 noch eine bal­di­ge Ent­schei­dung zu Med­jug­or­je ange­kün­digt, war seit­her nichts mehr davon zu hören. Viel­mehr tra­ten ande­re Kir­chen­ver­tre­ter auf, die in sei­nem Namen spra­chen und ein dif­fe­ren­zier­te­res Bild zeich­ne­ten. Von einer Aner­ken­nung des über­na­tür­li­chen Cha­rak­ters war aller­dings auch kei­ne Rede mehr.

Fran­zis­kus erlaub­te es inzwi­schen, daß offi­zi­ell Wall­fahr­ten nach Med­jug­or­je statt­fin­den dür­fen. Dazu nahm er eini­ge per­so­nel­le Ein­grif­fe vor (hier, hier, hier und hier) und unter­stell­te die Pfar­rei Med­jug­or­je einem päpst­li­chen Dele­ga­ten. Der Vati­kan über­nahm damit selbst die Kon­trol­le über die kirch­li­che Prä­senz in dem her­ze­go­wi­ni­schen Ort.

Nun kün­dig­te das vati­ka­ni­sche Pres­se­amt in sei­nem Tages­bul­le­tin eine Pres­se­kon­fe­renz für den kom­men­den 19. Sep­tem­ber an mit dem Titel:

„Pres­se­kon­fe­renz über die geist­li­che Erfah­rung von Medjugorje.“

An die­ser Pres­se­kon­fe­renz wird die Füh­rungs­spit­ze des Glau­bens­dik­aste­ri­ums teil­neh­men, wes­halb mit einer bedeut­sa­men Bekannt­ga­be zu rech­nen ist. Die­se wird durch den Glau­bens­prä­fek­ten Kar­di­nal Tucho Fernán­dez per­sön­lich erfol­gen. Ihm zur Sei­te wird Msgr. Arman­do Matteo, der Sekre­tär des Glau­bens­dik­aste­ri­ums, ste­hen sowie Andrea Tor­ni­el­li vom Kom­mu­ni­ka­ti­ons­dik­aste­ri­um, der Chef­re­dak­teur und Koor­di­na­tor aller Vati­kan­me­di­en ist.

Damit dür­ste fest­ste­hen, was The­ma bei der jüng­sten Audi­enz von Kar­di­nal Fernán­dez bei Papst Fran­zis­kus war.

In Rom gibt es unter­des­sen zahl­rei­che Spe­ku­la­tio­nen dar­über, wel­ches Urteil Papst Fran­zis­kus auf Vor­schlag von Tucho Fernán­dez gefällt haben könn­te. Sehen wir uns noch ein­mal die sechs Mög­lich­kei­ten der neu­en Nor­men an. Sie betref­fen die Para­gra­phen 17–22:

„16. Die Beur­tei­lung mut­maß­li­cher über­na­tür­li­cher Phä­no­me­ne kann zu Schluss­fol­ge­run­gen füh­ren, die nor­ma­ler­wei­se in einem der fol­gen­den Ter­mi­ni Aus­druck fin­den werden:

17. Nihil obstat — Auch wenn kei­ne Gewiss­heit über die über­na­tür­li­che Echt­heit des Phä­no­mens geäu­ßert wird, so wer­den doch vie­le Anzei­chen für ein Wir­ken des Hei­li­gen Gei­stes „inmitten“[18] einer bestimm­ten spi­ri­tu­el­len Erfah­rung erkannt, und es wur­den, zumin­dest bis dato, kei­ne beson­ders kri­ti­schen oder ris­kan­ten Aspek­te fest­ge­stellt. Aus die­sem Grund wird der Diö­ze­san­bi­schof ermu­tigt, den pasto­ra­len Wert die­ses geist­li­chen Ange­bots zu wür­di­gen und auch des­sen Ver­brei­tung zu för­dern, auch durch mög­li­che Pil­ger­fahr­ten zu einem hei­li­gen Ort.

18. Prae ocu­lis habea­tur — Obwohl wich­ti­ge posi­ti­ve Zei­chen aner­kannt wer­den, wer­den auch eini­ge Ele­men­te der Ver­wir­rung oder mög­li­che Risi­ken wahr­ge­nom­men, die eine sorg­fäl­ti­ge Unter­schei­dung und Dia­log mit den Emp­fän­gern einer bestimm­ten geist­li­chen Erfah­rung sei­tens des Diö­ze­san­bi­schofs erfor­dern. Wenn es sich um Schrif­ten oder Bot­schaf­ten han­delt, kann eine lehr­mä­ßi­ge Klä­rung erfor­der­lich sein.

19. Cura­tur — Es wer­den meh­re­re oder bedeu­ten­de kri­ti­sche Ele­men­te fest­ge­stellt, aber gleich­zei­tig ist das Phä­no­men bereits weit ver­brei­tet und es sind damit ver­bun­de­ne und nach­weis­ba­re geist­li­che Früch­te vor­han­den. Von einem Ver­bot, das das Volk Got­tes ver­wir­ren könn­te, wird in die­sem Zusam­men­hang abge­ra­ten. In jedem Fall wird der Diö­ze­san­bi­schof auf­ge­for­dert, die­ses Phä­no­men nicht zu för­dern, nach alter­na­ti­ven Aus­drucks­for­men von Fröm­mig­keit zu suchen und mög­li­cher­wei­se des­sen geist­li­ches und pasto­ra­les Pro­fil neu auszurichten.

20. Sub man­da­to — Die fest­ge­stell­ten kri­ti­schen Punk­te bezie­hen sich nicht auf das Phä­no­men selbst, das reich an posi­ti­ven Ele­men­ten ist, son­dern auf eine Per­son, eine Fami­lie oder eine Grup­pe von Men­schen, die miss­bräuch­lich davon Gebrauch machen. Eine spi­ri­tu­el­le Erfah­rung wird für einen bestimm­ten und unan­ge­mes­se­nen finan­zi­el­len Vor­teil benutzt, wobei es zu unmo­ra­li­schen Hand­lun­gen kommt oder eine seel­sor­ger­li­che Tätig­keit par­al­lel zu der bereits im kirch­li­chen Ter­ri­to­ri­um exi­stie­ren­den unter Miss­ach­tung der Wei­sung des Diö­ze­san­bi­schofs auf­ge­nom­men wird. In die­sem Fall wird die Zustän­dig­keit für die Seel­sor­ge des kon­kre­ten Ortes, an dem das Phä­no­men auf­tritt, ent­we­der dem Diö­ze­san­bi­schof oder einer ande­ren vom Hei­li­gen Stuhl dele­gier­ten Per­son anver­traut, die, wenn sie nicht direkt ein­grei­fen kann, ver­su­chen wird, eine ver­nünf­ti­ge Ver­ein­ba­rung zu erreichen.

21. Pro­hi­be­tur et obstrua­tur — Obwohl es berech­tig­te Anlie­gen und eini­ge posi­ti­ve Ele­men­te gibt, erschei­nen die kri­ti­schen Aspek­te und Risi­ken als gra­vie­rend. Um wei­te­re Ver­wir­rung oder gar einen Skan­dal zu ver­mei­den, der den Glau­ben der Ein­fa­chen in Mit­lei­den­schaft zie­hen könn­te, bit­tet das Dik­aste­ri­um daher den Diö­ze­san­bi­schof, öffent­lich zu erklä­ren, dass das Fest­hal­ten an die­sem Phä­no­men nicht zuläs­sig ist, und gleich­zei­tig eine Kate­che­se anzu­bie­ten, die hel­fen kann, die Grün­de für die­se Ent­schei­dung zu ver­ste­hen und die legi­ti­men geist­li­chen Anlie­gen die­ses Teils des Vol­kes Got­tes neu auszurichten.

22. Decla­ra­tio de non super­na­tu­ra­li­ta­te — In die­sem Fall wird der Diö­ze­san­bi­schof vom Dik­aste­ri­um berech­tigt, zu erklä­ren, dass das Phä­no­men als nicht über­na­tür­lich betrach­tet wird. Die­se Ent­schei­dung muss sich auf kon­kre­te und nach­ge­wie­se­ne Fak­ten und Bewei­se stüt­zen. Zum Bei­spiel, wenn ein angeb­li­cher Seher behaup­tet, gelo­gen zu haben, oder wenn glaub­wür­di­ge Zeu­gen Ele­men­te für die Beur­tei­lung bei­brin­gen, die es erlau­ben, die Ver­fäl­schung des Phä­no­mens, eine feh­ler­haf­te Absicht oder Mytho­ma­nie aufzudecken.

23. In Anbe­tracht der obi­gen Aus­füh­run­gen wird erneut dar­auf hin­ge­wie­sen, dass weder der Diö­ze­san­bi­schof noch die Bischofs­kon­fe­ren­zen noch das Dik­aste­ri­um in der Regel erklä­ren wer­den, dass die­se Phä­no­me­ne über­na­tür­li­chen Ursprungs sind, auch nicht, wenn ein Nihil obstat erteilt wird (vgl. Nr. 11). Dies gilt unbe­scha­det der Tat­sa­che, dass der Hei­li­ge Vater ein dies­be­züg­li­ches Ver­fah­ren geneh­mi­gen kann.“

Auf­grund der kor­ri­gier­ten Hal­tung, die Fran­zis­kus im Lau­fe der Jah­re zu Med­jug­or­je erken­nen ließ, dürf­te ein nega­ti­ves Urteil aus­zu­schlie­ßen sein. Kann jedoch mit einem Nihil obstat, der posi­tiv­sten Beur­tei­lung, gerech­net wer­den? Wohl eher nicht. Wahr­schein­li­cher scheint, daß eine Zwi­schen­stu­fe gewählt wird, die kein Abwür­gen, aber Kon­trol­le und Über­wa­chung ver­langt. Die Rede ist, daß der Ter­mi­nus Cura­tur, beschrie­ben im Para­graph 19, zum Tra­gen kom­men könn­te. Er käme dem nega­ti­ven Urteil des Orts­bi­schofs ent­ge­gen, ohne sich die­sem direkt anzu­schlie­ßen. Anders aus­ge­drückt: Im Vati­kan will man behut­sam vor­ge­hen, um unter den wohl­mei­nen­den Gläu­bi­gen kei­ne Unru­he und Ver­wir­rung aus­zu­lö­sen. Ob irgend­et­was von den Erschei­nun­gen und Bot­schaf­ten aner­kannt wird, scheint zwei­fel­haft. Med­jug­or­je dürf­te auch wei­ter­hin unter römi­scher Kura­tel bleiben.

Die Kon­se­quen­zen wären, daß sich in Med­jug­or­je selbst kaum etwas ändern wür­de. Die vati­ka­ni­sche Kon­trol­le, die in den ver­gan­ge­nen Jah­ren über die Pfar­rei errich­tet wur­de, blie­be auf­recht, die Seh­erkin­der und ihre Bot­schaf­ten wür­den wei­ter zurück­ge­drängt und ihre Bedeu­tung mini­miert. Med­jug­or­je dürf­te als Mari­en­hei­lig­tum aner­kannt und „nor­ma­li­siert“ werden.

Die Pres­se­kon­fe­renz beginnt am 19. Sep­tem­ber um 11:30 Uhr am Sitz des vati­ka­ni­schen Pres­se­am­tes. Es wird spannend.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: MiL

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2 Kommentare

  1. Mil­lio­nen Men­schen haben in Med­jug­or­je zu Gott gefun­den und tau­sen­de Prie­ster zu ihrer Beru­fung, dar­un­ter ich selbst.
    Sie alle wer­den die Echt­heit der Erschei­nun­gen bezeu­gen und die Bot­schaf­ten der Mut­ter­got­tes mit Leben erfül­len: Rosen­kranz beten, beich­ten, die Hl. Mes­se besu­chen, die Bibel lesen, Fasten! Was auch immer Fer­nan­dez ver­kün­det: Wir alle wer­den Med­jug­or­je nie ver­leug­nen, schon gar nicht die Lei­den­den und Kran­ken, die dort Hei­lung erfah­ren haben.
    Wir Leben in einer Zeit, in der der Papst die ein­zi­ge Erlö­sung durch Chri­stus leug­net und in der ein Häre­ti­ker „Glau­bens­prä­fekt“ gewor­den ist und im Namen des Pap­stes Häre­si­en ver­kün­det. Das ist schlimm und jeder weiß, dass von sol­chen Leu­ten nichts Gutes zu erwar­ten ist, schon gar nicht, wenn es um Med­jug­or­je geht. Sie wer­den nur Ver­wir­rung stif­ten, wie so oft. – Umso kla­rer möch­te ich es sagen: Ja, die Seli­ge Jung­frau erscheint in Med­jug­or­je. Ja, ich bin fest davon über­zeugt. Ave Maria.

  2. Wie ich das sehe, haben die zahl­lo­sen Gläu­bi­gen schon lan­ge ent­schie­den. Für Medjugorje.
    Und die­se wer­den den Vati­kan überstimmen…

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