Bischöfe identifizieren fünf Bedrohungen der Religionsfreiheit in den USA

Wie Sozialismus und Liberalismus die Freiheit bedrohen


Die US-Bischofskonferenz legte am Dienstag ihren ersten Bericht über die Lage der Religionsfreiheit und ihre Bedrohungen in den USA vor.
Die US-Bischofskonferenz legte am Dienstag ihren ersten Bericht über die Lage der Religionsfreiheit und ihre Bedrohungen in den USA vor.

(Washing­ton) Die Bischofs­kon­fe­renz der Ver­ei­nig­ten Staa­ten von Ame­ri­ka setz­te am Diens­tag, dem 16. Janu­ar, mit „Sta­te of Reli­gious Liber­ty in the United Sta­tes“ einen bemer­kens­wer­ten Schritt und leg­te den ersten Jah­res­be­richt über Bedro­hun­gen der Reli­gi­ons­frei­heit nicht irgend­wo auf der Welt, son­dern in den USA vor. Eine heik­le Ange­le­gen­heit, will man ver­mei­den, in die Müh­len der auf­ge­heiz­ten innen­po­li­ti­schen Debat­te zu gera­ten. Das Unter­fan­gen ist (zum Teil) gelun­gen. Ins­ge­samt stellt der Bericht jedoch eine Sen­sa­ti­on dar und ver­deut­licht die Ver­än­de­rung der Gesamtlage.

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In einem Jah­res­be­richt wer­den fünf Haupt­be­dro­hun­gen für die Reli­gi­ons­frei­heit genannt, kon­kret: Ein­grif­fe des Staa­tes in die Rech­te und Ange­le­gen­hei­ten der Kir­che und kul­tu­rel­le Trends. Dazu gehört z. B. eine Bun­des­ver­ord­nung, die Ärz­ten vor­schrei­ben könn­te, sich an der Tötung unge­bo­re­ner Kin­der durch Abtrei­bung oder auch an Geschlechts­um­wand­lun­gen im Sin­ne der immer aggres­si­ve­ren Homo- und Gen­der-Agen­da betei­li­gen zu müssen.

Fünf Hauptbedrohungen

Der Bericht benennt fünf beson­ders besorg­nis­er­re­gen­de Bereiche:

  • Angrif­fe auf Gotteshäuser;
  • die Ver­ord­nung Sec­tion 1557 des US-Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­ums, die dem Bericht zufol­ge „wahr­schein­lich Ärz­te dazu ver­pflich­ten wird, Geschlechts­um­wand­lun­gen und mög­li­cher­wei­se Abtrei­bun­gen vorzunehmen“;
  • Bedro­hun­gen für kirch­li­che Hilfs­wer­ke, die Ein­wan­de­rern und Flücht­lin­gen in den Ver­ei­nig­ten Staa­ten hel­fen, „die wahr­schein­lich zuneh­men wer­den, wenn das Ein­wan­de­rungs­the­ma bei den Wah­len an Bedeu­tung gewinnt“;
  • die Unter­drückung reli­gi­ös moti­vier­ter Äuße­run­gen „über Ehe und Geschlecht“;
  • und die Ver­ord­nung über den Pregnant Workers Fair­ness Act der Equal Employment Oppor­tu­ni­ty Com­mis­si­on, die dem Bericht zufol­ge „von reli­giö­sen Arbeit­ge­bern ver­langt, sich in bei­spiel­lo­ser Wei­se an der Abtrei­bung zu beteiligen“.

In der Ein­lei­tung des Berichts wird auf­ge­zeigt, daß es unter­schied­li­che Stoß­rich­tun­gen der drei Staats­ge­wal­ten gibt. 

  • Legis­la­ti­ve: Auf­grund der tie­fen Spal­tung des Lan­des „sind die mei­sten der ein­ge­brach­ten Geset­zes­ent­wür­fe, die die Reli­gi­ons­frei­heit bedroh­ten, in der Ver­sen­kung verschwunden“. 
  • Judi­ka­ti­ve: Der Ober­ste Gerichts­hof der USA hat im Jahr 2023 nur zwei Fäl­le ver­han­delt, in denen es um die Reli­gi­ons­frei­heit ging, „aber in bei­den Fäl­len ent­schied der Ober­ste Gerichts­hof zugun­sten“ der­sel­ben. Im Urteil Groff gegen DeJoy wur­de die Reli­gi­ons­frei­heit am Arbeits­platz gestärkt und im Urteil 303 Crea­ti­ve LLC gegen Ele­nis die Mei­nungs­frei­heit auf­grund reli­giö­ser Überzeugungen.
  • Exe­ku­ti­ve: Dem ste­hen Ver­ord­nun­gen durch die Regie­rung gegen­über, etwa jene, die Prie­ster dazu ver­pflich­ten sol­len, Miß­brauch zu mel­den, ohne das Beicht­ge­heim­nis aus­zu­neh­men. In dem Bericht heißt es dazu: „Für katho­li­sche Prie­ster ist die Ver­let­zung des Beicht­ge­heim­nis­ses, d. h. das Bre­chen des Beicht­ge­heim­nis­ses, ein schwe­res Ver­bre­chen, das auto­ma­tisch zur Exkom­mu­ni­ka­ti­on führt.“

Das Haupt­be­dro­hun­gen sind laut Bericht Ver­ord­nun­gen der Exe­ku­ti­ve und kul­tu­rel­le Trends. 

Der Bericht schnei­det auch das heik­le The­ma einer zuneh­men­den Pola­ri­sie­rung inner­halb der US-Gesell­schaft an, die sich auch auf die Gläu­bi­gen aus­wir­ke. Die­se sei zwar kein neu­es Phä­no­men, dro­he aber, sich im Wahl­jahr 2024 wei­ter zu ver­schär­fen. Die Bischofs­kon­fe­renz schreibt dazu, daß die­se Ent­wick­lung eine „bewuß­te und nach­hal­ti­ge Abkehr von der Par­tei­lich­keit und eine Hin­wen­dung zum Evan­ge­li­um“ erfordere.

Verschärfung der Bedrohungslage

Msgr. Bischof Kevin C. Rhoa­des, der Bischof von Fort Way­ne-South Bend im Staat India­na, ist Vor­sit­zen­der des Komi­tees für Reli­gi­ons­frei­heit der Bischofs­kon­fe­renz. Er begrün­de­te die Erstel­lung die­ses ersten Berichts über die Reli­gi­ons­frei­heit in den USA mit der Not­wen­dig­keit, „die Gläu­bi­gen auf­zu­klä­ren“ und zu sen­si­bi­li­sie­ren und „die Men­schen zu moti­vie­ren, sich für die För­de­rung und den Schutz der Reli­gi­ons­frei­heit einzusetzen“.

Bischof Rhoa­des wies dar­auf hin, daß die Bedro­hung von Got­tes­häu­sern akut an Bedeu­tung gewon­nen hat, da katho­li­sche Kir­chen, aber auch Ein­rich­tun­gen nach dem Urteil des Ober­sten Gerichts­hofs der USA in der Cau­sa Dobbs gegen Jack­son Women’s Health Orga­nizati­on im Jahr 2022, mit dem frü­he­re Urtei­le des Ober­sten Gerichts­hofs auf­ge­ho­ben wur­den, die den Zugang zur Abtrei­bung zu einem ver­fas­sungs­mä­ßi­gen Recht erklärt hat­ten, von Van­da­lis­mus, Brand­stif­tung und ande­ren Straf­ta­ten betrof­fen waren.

Es gebe eine deut­li­che Ver­än­de­rung, so Dan Bal­ser­ak, Direk­tor für Reli­gi­ons­frei­heit und stell­ver­tre­ten­der Gene­ral­be­ra­ter der Bischofs­kon­fe­renz. In der Ver­gan­gen­heit habe sich die Arbeit des Komi­tees auf „recht­li­che Fra­gen“ konzentriert:

„Die aktu­el­le Situa­ti­on ist so, daß wir uns um die phy­si­sche Gesund­heit und Sicher­heit der Men­schen in ihren Got­tes­häu­sern sor­gen müs­sen. Das ist ziem­lich beunruhigend.“

Migrationsfrage und „Großer Austausch“

Bischof Rhoa­des beklag­te eine wach­sen­de kul­tu­rel­le Kluft in der Migra­ti­ons­fra­ge: „Der Auf­trag der Kir­che ist es, den Armen und Bedürf­ti­gen zu die­nen. Das ist Teil unse­res Auf­trags mit den leib­li­chen Wer­ken der Barm­her­zig­keit, d. h. den Frem­den auf­zu­neh­men“, dabei gehe es um einen Akt der Barm­her­zig­keit, zu dem Jesus Chri­stus in Mat­thä­us 25 auf­ru­fe und wor­über er beim Jüng­sten Gericht Recht spre­chen werde.“

„Wir spre­chen hier von Grund­be­dürf­nis­sen: manch­mal Nah­rung, manch­mal Unter­kunft, Klei­dung und ande­re Arten von Hil­fe. Die Kir­che hat dies schon immer getan und es ist ein­fach Teil unse­rer christ­li­chen Ver­ant­wor­tung“, so der Bischof. 

Bei eini­gen sei der irri­ge Ein­druck ent­stan­den, die Kir­che wür­de „durch die­sen Dienst irgend­wie zur ille­ga­len Ein­wan­de­rung bei­tra­gen“. Das aber sei falsch. „Unse­re huma­ni­tä­re Hil­fe für Men­schen in Not“ erfol­ge völ­lig unab­hän­gig von poli­ti­schen Moti­va­tio­nen, und ob und wie der US-Con­gress han­deln wer­de, so Bischof Rhoa­des. Die poli­ti­sche Ver­ant­wor­tung lie­ge allein bei den Staats­or­ga­nen, die­se hät­ten es aller­dings ver­ab­säumt, „das Ein­wan­de­rungs­pro­blem anzu­ge­hen“, so der Bischof auch. Es sei aber völ­lig abwe­gig, die Kir­che, weil sie Men­schen, die in Not sind, etwas zu essen und Klei­dung gibt, zu beschul­di­gen, auf „ver­schwö­re­ri­sche Wei­se den ‚Gro­ßen Aus­tausch‘ [„Gre­at Repla­ce­ment“ oder „Gre­at Sub­sti­tu­ti­on“] zu erleich­tern“. Man müs­se die Zustän­dig­kei­ten klar unter­schei­den und auch die Moti­va­tio­nen; wenn ein Christ auf­grund sei­nes Glau­bens im Sin­ne der leib­li­chen Wer­ke der Barm­her­zig­keit einem Men­schen in Not hel­fe, habe das nichts mit Poli­tik zu tun.

  • Dazu eine Anmer­kung: Tat­sa­che ist, daß die USA durch die Mas­sen­zu­wan­de­rung zum Jah­res­wech­sel ihre wei­ße Mehr­heit ver­lo­ren haben, also grund­le­gen­de Ver­än­de­run­gen in der Bevöl­ke­rungs­zu­sam­men­set­zung, die von den Migra­ti­ons-Ver­fech­tern geleug­net wer­den, unzwei­fel­haft Tat­sa­che sind. Die Bevöl­ke­rungs­zu­sam­men­set­zung hat tief­grei­fen­de Aus­wir­kun­gen auf das Den­ken, Han­deln, also die Kul­tur eines Lan­des. Was ver­bin­det, was trennt. Die Frak­tio­nie­rung eines Vol­kes zu einer blo­ßen Bevöl­ke­rung bedeu­tet ein Schwin­den des gemein­schafts­bil­den­den und staats­tra­gen­den Zusam­men­halts.
    Der „Gro­ße Aus­tausch“ in der west­li­chen Welt ist in vol­lem Gan­ge. Der Groß­raum Lon­don hat bereits vor Jah­ren sei­ne wei­ße Mehr­heit ver­lo­ren. Das­sel­be gilt bereits für vie­le Groß­städ­te West­eu­ro­pas unter jün­ge­ren Jahr­gän­gen. Die Ent­wick­lung ist damit bereits vor­ge­zeich­net.
    So recht der Bischof also in der Ver­tei­di­gung des indi­vi­du­el­len Han­delns eines Chri­sten hat, so sehr muß aber auch die poli­ti­sche Dimen­si­on kirch­li­cher Hilfs­wer­ke gese­hen wer­den, die in ihrer durch­or­ga­ni­sier­ten Form einer pro­fes­sio­nel­len Dienst­lei­stungs­or­ga­ni­sa­ti­on nicht mehr einem indi­vi­du­el­len und spon­ta­nen Han­deln ent­spre­chen und zudem teils mit zwei­fel­haf­ten NGOs koope­rie­ren, die sehr wohl und ein­deu­tig poli­tisch moti­vier­te Zie­le verfolgen.

Abschlie­ßend beton­te Bischof Rhoa­des, daß sich der erste Jah­res­be­richt zum Stand der Reli­gi­ons­frei­heit auf die USA bezieht, daß sich die dor­ti­gen Fra­gen jedoch in der gan­zen Welt wider­spie­geln. Eine Aus­höh­lung der Reli­gi­ons­frei­heit in den USA sei nicht nur für die­se schäd­lich, son­dern betref­fe auch ande­re Län­der auf der Welt.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: USCCB (Screen­shots)

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