
(Santiago de Chile) Die Päpstliche Katholische Universität von Chile hat die Justiz des Landes angerufen, um gegen die Abtreibung das Recht auf Verweigerung aus Gewissensgründen einzufordern.
Im August 2017 billigte der chilenische Verfassungsgerichtshof ein neues, vom Parlament beschlossenes Abtreibungsgesetz. Darin ist vorgesehen, daß in drei Fällen ungeborene Kinder im Mutterleib getötet werden können. Die UNO zollte der linken Parlamentsmehrheit Beifall für diese Entscheidung. Chile gehörte bis dahin zu den Ländern, in denen das Lebensrecht des Menschen den höchsten Schutz genoß.
Die sozialistische Staatspräsidentin Michelle Bachelet, eine überzeugte Abtreibungsideologin, hatte sich in ihrer Amtszeit 2014–2018 für die Kultur des Todes stark gemacht.
Radio Vatikan machte sich hingegen am 22. August weder die Mühe, einen eigenen Artikel zu formulieren, noch die Mühe, den übernommenen Artikel vom latenten Sprachduktus der Abtreibungslobby zu reinigen.
Die Resolution Nr. 61 der vom Gesundheitsministerium erlassenen Durchführungsbestimmungen zum neuen Abtreibungsgesetz stellt das Recht in Frage, aus Gewissensgründen eine Mitwirkung und Teilnahme an Abtreibungen ablehnen zu können.
Die Resolution untersagt nicht nur dem Personal staatlicher, sondern auch privater Krankenhäuser, die einen staatlich vergüteten Versorgungsauftrag erfüllen, in den Bereichen Gynäkologie und Geburtenhilfe, vom Recht auf Verweigerung aus Gewissensgründen Gebrauch zu machen. Mit anderen Worten, es soll ein Zwang zur Durchführung von Abtreibungen festgeschrieben werden. Die sozialistischen Autoren des neuen Abtreibungsgesetzes befürchten, daß Ärzte, Hebammen und medizinisch-technisches Personal sich massenhaft aus Gewissensgründen der Tötung ungeborener Kinder entziehen könnten. Daher sollen sie vom Staat dazu gezwungen werden. Im Sinne des Staatsdirigismus soll die Entschlossenheit zur Tötung eines ungeborenen Kindes bedingungslosen Vorrang vor dem persönlichen Gewissen haben.
Die 1888 gegründete Katholische Universität gilt als eine der besten, wenn nicht die beste Universität Lateinamerikas. Sie hatte im vergangenen September die Fahnen auf Halbmast gesenkt, als das neue Abtreibungsgesetz in Kraft trat. Die Durchführungsbestimmungen, so die Universität, hätten das Gesetz noch verschlimmert. Sie sieht das unbedingte Recht auf Gewissensfreiheit bedroht, weshalb sie nun das zuständige Oberlandesgericht von Santiago de Chile angerufen hat. In dem 28 Seiten starken Einspruch wird die Frage der Verfassungskonformität der Resolution aufgeworfen.
Für die Universität verletzt die Resolution die chilenischen Verfassungsgrundsätze, und stellt damit einen illegalen Willkürakt dar.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Wikicommons