
Von Roberto de Mattei*
Sollte Papst Franziskus von irgendeinem Richter irgendwo auf der Welt eines Verbrechens angeklagt werden, müßte er sich seiner Würde als Oberhaupt der katholischen Kirche entblößen und dem Urteil eines Gerichts unterwerfen. Das ist die logische und notwendige Konsequenz der aufsehenerregenden Entscheidung, mit der der Heilige Stuhl dem Apostolischen Nuntius in Frankreich, Msgr. Luigi Ventura, der sexueller Belästigungen beschuldigt wird, die diplomatische Immunität entzogen hat.
Der Heilige Stuhl hätte den Nuntius seines Amtes entheben und – in Erwartung, daß die französische Justiz ihren Lauf nimmt – eine kanonische Untersuchung gegen ihn, aber auch für ihn einleiten können, um seine Rechte zu garantieren. Die Entscheidung, den päpstlichen Repräsentanten einem weltlichen Gericht auszuliefern, sprengt das Rechtsinstitut der diplomatischen Immunität in die Luft, die Ausdruck par excellence der Souveränität der Kirche und ihrer Freiheit und Unabhängigkeit ist. Es geht um dieselbe diplomatische Immunität, um es noch deutlicher zu sagen, auf die man sich berufen hat, um Kardinal Konrad Krajewski, den Almosenier von Papst Franziskus vor einer Strafverfolgung in Italien wegen der von ihm begangenen Straftaten zu schützen.
Instrumentalisierter Gebrauch des Kirchenrechts
Was hier geschieht, fügt sich in das Bild einer besorgniserregenden Auflösung rechtsstaatlicher Prinzipien innerhalb der Kirche. Das Recht ist mitwesentlich für die Kirche, die eine charismatische Dimension und eine rechtliche Dimension hat, die untrennbar miteinander verbunden sind wie Seele und Körper. Die rechtliche Dimension der Kirche ist jedoch auf ihr übernatürliches Ziel ausgerichtet und steht im Dienst der Wahrheit. Wenn die Kirche ihren übernatürlichen Zweck aus dem Auge verliert, wird sie zu einer Machtstruktur und die Gewalt der kirchlichen Funktion überwiegt gegenüber dem, was wahr und richtig ist. Dieses „funktionalistische“ Verständnis der Kirche wurde von Kardinal Gerhard Müller jüngst in einem Interview von Edward Pentin im National Catholic Reporter beklagt. Kardinal Müller erklärte, daß mit der sogenannte Kurienreform, wie sie seit Monaten diskutiert wird, die Gefahr besteht, die Römische Kurie in eine Institution zu verwandeln, in der die ganze Macht im Staatssekretariat konzentriert ist und das Kardinalskollegium und die zuständigen Kongregationen entmachtet werden:
„Sie sind dabei, die Institution der Kurie in eine reine Bürokratie umzuwandeln im Sinne des bloßen Funktionalismus und nicht einer kirchlichen Institution.“
Ein Ausdruck dieses Funktionalismus ist der instrumentalisierte Gebrauch des Kirchenrechts, um religiöse Orden und einzelne Priester mit Sanktionen zu belegen, die nicht bereit sind, sich dem neuen Paradigma von Papst Franziskus anzupassen.
Im Fall der religiösen Gemeinschaften erfolgt der repressive Eingriff im allgemeinen, indem sie einer kommissarischen Verwaltung unterstellt werden, auf die ein Dekret zur Auflösung oder des völligen Umbaus des Instituts folgt, ohne daß eine angemessene Begründung genannt wird und meist in „forma specifica“, also mit päpstlicher Approbation und somit ohne Rekursmöglichkeit. Diese Vorgehensweise, die immer öfter zur Anwendung kommt, trägt sicher nicht dazu bei, die Gemüter einer kirchlichen Situation zu beruhigen, die von starken Spannungen erschüttert ist. Selbst wenn man davon ausgeht, daß es in einigen Ordensgemeinschaften menschliche Mängel gibt: Wäre es nicht besser, sie zu korrigieren, anstatt sie zu zerstören? Was wird aus jungen Priestern und Seminaristen, die sich dafür entschieden haben, ihr Leben der Kirche zu widmen, denen aber das Charisma, an dem sie sich orientieren, entzogen wird? Welche Barmherzigkeit wird ihnen gegenüber geübt?
Der Fall der Franziskaner der Immakulata macht leider in diesem Sinne Schule.
Was die einzelnen Priester angeht, entspricht die Auflösung dem Ausschluß aus dem Rechtsstatus des Klerikers, also die sogenannte Laisierung. Der Klerikerstand, der sich auf den Rechtsstatus bezieht, ist nicht mit dem Weihesakrament zu verwechseln, das den sakramentalen Status anzeigt und der Seele des Priesters einen unauslöschlichen Charakter einprägt.
Der Verlust des Klerikerstatus ist eine problematische Maßnahme, vor allem was die Bischöfe betrifft, die Nachfolger der Apostel sind. Viele Bischöfe sind im Laufe der Geschichte in schwere Sünden, Schismen und Häresien gefallen. Die Kirche hat sie oft exkommuniziert, aber nie in den Laienstand zurückversetzt, weil ihre Bischofsweihe unauslöschlich ist. Heute hingegen wird die Laisierung mit großer Leichtigkeit vollzogen und oft nicht nach einem Gerichtsverfahren, sondern durch Anwendung eines Verwaltungsverfahrens, das 1983 in den neuen Codex des Kirchenrechts eingeführt wurde. Im Verwaltungsverfahren gibt es keinen Instanzenweg. Es gibt nur einen Entscheidungsgrad, der Ermessenspielraum der Richter ist sehr weitreichend, und der Angeklagte, dem manchmal nicht einmal ein Rechtsbeistand zugestanden wird, ist der Rechte beraubt, die ihm ein ordentliches Gerichtsverfahren garantiert. Der Präfekt der zuständigen Kongregation hat zudem die Möglichkeit, zum Beispiel bei der Aufhebung einer Ordensgemeinschaft, um die päpstliche Approbation in forma specifica anzusuchen, die den Betroffenen jede Möglichkeit nimmt, den Rechtsweg zu beschreiten und Einspruch dagegen einzulegen.
Bedenkliche Praxis des kurzen Prozesses
Die Folge ist eine Praxis des kurzen Prozesses ausgerechnet durch jene Institution, die sich in der Geschichte am meisten um Rechtsgarantien verdient gemacht hat. Es werden die Worte von Pius XII. vergessen, die er an die Juristen richtete:
„Die Funktion des Rechts, seine Würde und das für den Menschen natürliche Gefühl der Gerechtigkeit erfordern, daß die Strafmaßnahmen von Anfang bis Ende nicht auf Willkür und Leidenschaft gründen, sondern auf klaren und festen Rechtsnormen [… ]. Wenn es nicht möglich ist, eine Schuld mit moralischer Gewißheit festzustellen, muß der Grundsatz zur Anwendung kommen: ‚In dubio standum est pro reo‘“ (Rede vom 3. Oktober 1953 an die Teilnehmer der Internationalen Tagung über das Strafrecht, in AAS 45 (1953), S. 735–737).
Im Unterschied zur Exkommunikation, die auf die Idee absoluter Wahrheiten verweist, die der Kirche anvertraut sind, wird die Zurückversetzung in den Laienstand von der Welt leichter verstanden, die die Kirche als ein Unternehmen sieht, das seine Angestellten auch ohne berechtigten Grund „entlassen“ kann. Dieses funktionalistische Verständnis der Autorität macht die Bußdimension der Kirche zunichte. Indem sie den Schuldigen Gebet und Buße auferlegt, zeigt die Kirche, daß ihr vor allem ihre Seelen am Herzen liegen. Um der Welt zu gefallen, die nach exemplarischen Strafen verlangt, ist man an den Seelen der Schuldigen desinteressiert, die nach Hause geschickt werden, ohne daß die Kirche sich weiter um sie kümmert.
Der wirkliche Grund für den moralischen Kollaps der Kirche
In einem am 11. April 2019 vom Corriere della Sera verbreiteten Aufsatz hat Benedikt XVI. den Grund für den moralischen Kollaps der Kirche dem „Garantismus“ zugeschrieben, einer überzogenen Verteidigung der bürgerlichen Rechte und Garantien. Für die Zeit nach 1968 schreibt er:
„Dazu kam aber ein grundsätzliches Problem in der Auffassung des Strafrechts. Als ‚konziliar‘ galt nur noch der sogenannte Garantismus. Das heißt, es mußten vor allen Dingen die Rechte der Angeklagten garantiert werden und dies bis zu einem Punkt hin, der faktisch überhaupt eine Verurteilung ausschloß. Als Gegengewicht gegen die häufig ungenügende Verteidigungsmöglichkeit von angeklagten Theologen wurde nun deren Recht auf Verteidigung im Sinn des Garantismus so weit ausgedehnt, daß Verurteilungen kaum noch möglich waren.“
Das Problem war in Wirklichkeit aber nicht ein Übermaß an Rechtsgarantien für die Angeklagten, sondern eine überzogene Toleranz gegenüber ihren Verbrechen. Einige von ihnen wie die Homosexualität wurden seit den Jahren des Zweiten Vatikanischen Konzil, das der 68er-Revolution vorausging, nicht mehr als solches betrachtet. In den Jahren des Konzils und der Nachkonzilszeit drang in die katholischen Seminarien, Kollegien und Universitäten eine relativistische Kultur ein, in der die Homosexualität als moralisch irrelevant betrachtet und anstandslos toleriert wurde. Benedikt XVI., der „Nolltoleranz“ gegen die Pädophilie forderte, hat nie eine „Nolltoleranz“ gegen die Homosexualität gefordert und sich damit – wie auch sein Nachfolger – den Gesetzen der Welt gebeugt.
Wovor hat die Kirche Angst?
In den vergangenen Wochen wurden von Erzbischof Carlo Maria Viganò schwerwiegende Verbrechen gegen die Moral enthüllt, die von Erzbischof Edgar Peña Parra begangen wurden, den Papst Franziskus zum Substituten des Kardinalstaatssekretärs gemacht hat. Warum haben die kirchlichen Autoritäten, die seit Jahren von diesen Anschuldigungen unterrichtet waren, nie Untersuchungen eingeleitet, so wie sie auch nie Ermittlungen zu den Verbrechen aufgenommen haben, die im Präseminar Pio X begangen wurden, das die Ministranten für die päpstlichen Zeremonien im Petersdom ausbildet? Die Autoritäten haben die Pflicht eine Untersuchung einzuleiten, eine unverzichtbare Pflicht, nachdem die Worte des mutigen Erzbischofs in der ganzen Welt zu hören waren.
Noch eine andere Frage verlangt nach einer Antwort: Kardinal George Pell ist seit vergangenem März in einem Hochsicherheitsgefängnis in Melbourne isoliert, wo er auf das Berufungsurteil wartet, nachdem er in erster Instanz verurteilt wurde. Warum berauben ihn die kirchlichen Autoritäten eines kanonischen Prozesses, der seine Schuld oder Unschuld nicht vor der Welt, sondern vor der Kirche feststellt? Es ist ein Skandal, daß Kardinal Pell im Gefängnis sitzt und die Kirche schweigt, indem sie das Urteil der Welt abwartet und sich weigert, ein eigenes Urteil zu fällen, das möglicherweise im Widerspruch zu dem der Welt sein könnte.
Wovor hat die Kirche Angst? Ist Jesus nicht gekommen, um die Welt zu besiegen? Das Recht, das ein Instrument der Wahrheit sein sollte, ist zu einem Instrument der Macht jener geworden, die heute die Kirche regieren.
Eine Kirche, in der sich das Legalitätsprinzip auflöst, ist eine Kirche ohne Wahrheit, und eine Kirche ohne Wahrheit hört auf, Kirche zu sein.
*Roberto de Mattei, Historiker, Vater von fünf Kindern, Professor für Neuere Geschichte und Geschichte des Christentums an der Europäischen Universität Rom, Vorsitzender der Stiftung Lepanto, Autor zahlreicher Bücher, zuletzt in deutscher Übersetzung: Verteidigung der Tradition: Die unüberwindbare Wahrheit Christi, mit einem Vorwort von Martin Mosebach, Altötting 2017.
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Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: Corrispondenza Romana
Das Beispiel Münster (Fall Zurkuhlen) zeigt im Übrigen einmal mehr, dass es heute ohne Probleme möglich ist, auf einfachste und billigste Art einen Priester mithilfe des Bischofs loszuwerden.
Das ist Kirche des Aufbruchs, demokratische Kirche!
Man verfolge die Stellungnahmen Zurkuhlens auf
https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/predigt-zurkuhlen-muenster-bistum-100.html
und was der Bischof und sein Stab draus gemacht haben:
http://www.kathtube.com/player.php?id=48307
Dazu einige Ansichten (Zusammenfassung):
-Zurkuhlens Äußerungen, selbst wenn man sie missverstehen will, sind nicht justiziabel. Und es gehört zur abendländischen Aufklärung, ethische Beurteilungen und auch ein eventuelles Strafmaß in öffentlicher Disputation zu erarbeiten. Ich bin nicht damit einverstanden, hinter Kant zurückzufallen. Und das sollte auch denen nicht gefallen, die die Sache unter einem anderen Vorzeichen betrachten.
- Herr Bischof Genn sollte nicht so in die Luft gehen, denn das macht er in meinen Augen. Hinsichtlich des Mißbrauchs der hl. Messe, des Mißbrauchs der Sakramentenspendung an Protestanten und Ehebrecher und andere Unwürdige, macht er doch freudig mit. Die hl. Liturgie in ihrer außerordentlichen Form verbietet er, die aber ein Heilmittel für alles Ungemach ist. Was nun Herr Bischof?
„Es macht ihn fassungslos“. Es ist nicht mehr auszuhalten.
Natürlich: dieser Priester sollte in sich gehen und nochmals nachdenken. Wenn es so war, daß Kinder von diesem Jugendkaplan sexuell mißbraucht wurden, stellt sich wirklich die Frage, was die Kinder ihren Eltern darüber berichteten oder was nicht und warum die Eltern gegebenenfalls nicht eingegriffen hatten- und diesem Kaplan mal ein paar Backpfeifen gegeben hätten.
Auch Bischof Genn könnte doch wohl mit weniger Geld leben und sich seine Bezüge selber kürzen, als gutes Beispiel. Also Herr Bischof!
- Geistliche Koinzidenz: Werde den Verdacht nicht los, dass sich die, die sich über Zurkuhlen am meisten ereifern, am längsten nicht mehr zur Beichte waren.
Mich erschreckt diese ganze Reaktion, auch die des Bischofs, sehr. Die gute alte katholische Gelassenheit, sie ist dahin.
- Der Bischof hat nicht mit dem Pfarrer gesprochen.
– Es ist immer noch nicht geklärt, ob die Kirchenbesucher den Pfarrer angeschrien haben.
– Gerade der heuchlerische Kirchenbesucher von heute, der in Ehen haufenweise Sexualität missbräuchlich anwendet, Homosex und außerehelichen Sex schonredet, Verhütung selbst für die eigenen minderjährigen Kinder zur Verfügung stellt, giftet hier gegen den Priester.
- Ich will die Sache nicht schönreden, aber mir dünkt, in dieser Chaoskirche macht der Priester keinen anderen Fehler, als ihn einst der so viel geliebte Papst Franziskus machte, als er Missbrauchsvorwürfe in Chile „Verleumdug“ nannte.
Der Bischof soll mit dem Priester reden, und zwar öffentlich. Stattdessen: „Mit diesem Priester ist keine Gottesdienstgemeinschaft mehr möglich.“
Ich bleibe dabei: Ich bin einfach von der Art und Weise nur angewidert!
- Als Führungskraft hat Bischof Genn komplett versagt.
1. Er hätte dem Priester nach seiner Predigt nicht nahelegen sollen, nicht mehr zu predigen, sondern verbieten, sich zum Thema „Mißbrauch“ und zur beanstandeten Predigt bis zu einem klärenden Gespräch nicht öffentlich zu äußern.
(Damit hätte er alle die öffentlichen Äußerungen, die er jetzt so wortreich beklagt, verhindert. Letztlich ist er für diese „Unfälle“ selbst der Hauptverantwortliche.)
2. Er hätte mit dem Priester kurzfristig ein klärendes Gespräch führen müssen, um sich über die Ansichten des Priesters aus erster Hand zu informieren und ihn wenn nötig zu korrigieren.
3. Wenn der Priester keine Einsicht gezeigt hätte, wäre folgende Maßnahmen sinnvoll gewesen:
a. Verbot über das Thema „Mißbrauch“ zu predigen und sich öffentlich zu äußern.
b. Fortbildungen und / oder Lektüre zum Thema anordnen
Beide Maßnahmen mit einer Frist. Danach ein weiteres klärendes Gespräch.
Bischof Genns Vorgehen kann man deshalb nur so beurteilen: als Führungskraft hat er komplett versagt. Außer …
- Die Abtreibung ist die extremste Form des Kindesmissbrauchs. Dafür gab es sogar kirchlicherseits(!) die finanziell lukrativen Beratungsscheine („Tötungslizenzen“, Dyba.) Fühlt sich daraufhin irgendjemand schuldig und vergebungsbedürftig?
- Ist Ihnen auch etwas aufgefallen?
Mir fehlt in dieser wenig schonenden Stellungnahme ein Hinweis, den ich eigentlich erwarten würde: der Hinweis auf ein persönliches Gespräch zwischen S. E. und Pfr.em. Zurkuhlen.
- Schmeißt die ewigen Heuchler raus!
Die gleichen Medien und zT Personen, die früher im Gleichklang „Schulmädchen-Reports“ in die Kanäle gepustet hatten, kleine Mädchen als „Sexsymbole“ auf das Titelblatt brachten (Der Spiegel) und alle, die Bedenken hatten, als Spießer mit dem „Muff von 1000 Jahren“ auslachten, heucheln heute alle im Gleicgklang ohne ein Wort der Reue Empörung, wenn jemand Gedanken äußert, ohne sie vorher durch ein PC Programm bzgl „PC“ genudelt zu haben.
Die Alt 68er haben viel Schaden angerichtet mit ihrem verqueren „Liebesverständnis“ (make Love not war), doch ihre Nachfolger mit ihrem Hass (geheuchelt auch noch, denn bei „progressiven Tätern“ hasst man sichtlich weniger) widern noch weit mehr an!
Räumt mit echten Tätern bei Zeiten auf, vergreift Euch nicht MISSBRAUCHEND an 90jährigen wegen jahrzehte zurückliegender Taten, erledigt nicht MISSBRAUCHEND harmlose Priester auf Mob-Zuruf und schmeißt die ewigen Heuchler gleich mit raus!
Diesen Fall wollte ich nur einmal als Folie auf den Artikel „Das Ende des Rechts“ legen.
Der Artikel spricht den wesentlichen Punkt in der neuen anarchischen Revolte gegen den rechtgläubigen Klerus an: „Das Problem war in Wirklichkeit aber nicht ein Übermaß an Rechtsgarantien für die Angeklagten, sondern eine überzogene Toleranz gegenüber ihren Verbrechen.“
Diese grundsätzlichen Fehler der Toleranz und Vertuschung werden nun nicht aufgearbeitet, sondern gegen Kritiker einer pauschalen Verurteilung gewendet, die – man höre – vom ZDK- und DBK-gelenkten ungehorsamen Kirchenvolk ausgehen. Das Volk der anderen Kirche hetzt gegen Lehramt, ordenliche Verfahrensgänge und pflegt eine Doppelmoral ohnegleichen.
In dieser Atmosphäre muss jede Glaubenverkündigung scheitern. Auf der einen Seite wird die Sünde systemnatisch zugedeckt, während sie auf der anderen Seite denen zugesprochen wird, die an die Wurzeln gehen wolen.
Das Differenzieren wird bereits als Vertuschen gewertet und medial zu einem Skandal hochstilisiert.
Das erinnert an die grausamen Hexenverbrennungen: der Fragesteller wird mundtot gemacht, seines Amtes enthoben, sein Gehalt gekürzt … und er wird qua bischöflichem Dekret „exkommuniziert“: Zitat: „Mit diesem Priester ist keine Gottesdienstgemeinschaft mehr möglich.“
Ich bin einfach nur traurig über das völlige Versagen Bischof Genns. Dieser Bischof betreibt billigsten Popolismus, treibt Menschen in die Depression, zerstört Leumund und möglicherweise die Seele des Priester und gibt sich bei all dem die Mine des entrüsteten Biedermanns.
Was für ein erbärmlicher Schauspieler, was für ein elender Hirte.
Der Fall Münster zeigt, wie sich die Kirche durch das Hinterherlaufen hinter dem Zeitgeist selber zerlegt und sich gegenüber den eigenen Leuten (Priestern) meuchelmörderisch verhält.
Den Anfang damit hat Papst Franziskus mit seinen Mahnreden vor der Kurie gemacht.
Viele Prozesse wurde von Franzikus bisher „unumkehrbar“ zum Schade der Seelen „angestoßen“. Aber keiner davon war wirklich gut und segensreich. KEINER!
Unendlich viel Chaos ist bereitet, so dass keiner den anderen mehr versteht. Ja, man ist gewillt dem Volke nach dem Munde zu reden. Wahrheit ist dabei zweitrangig.
Zitat: „Benedikt XVI., der „Nolltoleranz“ gegen die Pädophilie forderte, hat nie eine „Nolltoleranz“ gegen die Homosexualität gefordert und sich damit – wie auch sein Nachfolger – den Gesetzen der Welt gebeugt.“
Hierin sehe ich ein Versäumnis Benedikts. Es gibt zwar immer wieder homosexuell veranlagte Priester, die ihre Neigung nicht ausleben; doch sollte man diese heroische Tugend als Ausnahme von der Regel ansehen.
Der Homosex ist in sich ungeordnet und entspricht nicht dem Naturrecht. Die Verstrickungen der Homosexualität gehen so tief in die Gefühlslage, dass selbst ein heiligmäßiger, aber eben homosexuell-veranlagter Kirchenfürst die Sublimierbarkeit der Neigung zur Generalisierung erheben könnte (Motto: Ich habe es geschafft. Andere schaffen es auch.)Die Fehlableitung lautet also: Der Homosex ist im Klerikerstand gut sublimierbar. Immer mehr Homosexuelle kommen ins Seminar. Enthaltsamkeit wird nur geheuchelt. Gerade in einer Zeit ausgelebter Homosexualität mit weitgehend gesellschaftlicher Akzeptanz.
Hier bestünde meines Erachtens ein blinder Fleck in der Wahrnehmung des heiligmäßigen, aber homosexuell veranlagten Kirchenfürsten, da er die Türen für homosexuelle Kleriker öffnet …
Die eigenen heroischen Kämpfe lassen sich aber nicht auf die Spezies insgesamt übertragen, eben weil der Homosex in sich in erster Linie auf die Befriedigung der Lust zielt und auf dem Narzismus der erkrankten Seele fußen.
In der Tat ein schweres bisher kaum benanntes Versäumnis Benedikts. Ein Tabu, darüber zu sprechen.
Das Problem liegt in der Unterscheidung zwischen bloßer ‚Neigung‘ und ‚tiefsitzender Tendenz‘, die dann vorliegt, wenn der Homosex nach der ersten Erfahrung nicht abgelehnt, sondern gesucht wird.
Diese Menschen sollten auf gar keinen Fall mehr Priester werden.
Auch diese nicht, bei denen die Neigung so groß ist, dass sie seelisch trotz körperlicher Reineit bereits unter der Enthaltsamkeit zu leiden beginnen.
Hinzu kommt die Problematik des Zusammentreffens von Neigung (Person A) und Tief-sitzenden Tendenzen (Person B, C, D) im Seminar. Leicht wird der Geneigte zum Gefallenen und Verführten mit Tief-sitzender-Tendenz (Gewohnheit).
Ich schließe daraus, was de Mattei andeutet: Nicht nur Männer mit tief sitzender Tendenz sollten ausgeschlossen werden, sondern auch all jene mit einer leichten Neigung.
Die gelebte heroische Reinheit unter dem Aspekt echt kämpferischer Männlichkeit wird viele junge Männer anziehen, wie es bereits Kardinal Burke einmal andeutete.
Unter solchen Umständen kann es nur eine Lösung geben, die heißt Sedisprivationismus: Wir haben einen formell rechtmäßigen Papst, der aber durch Amtsraub, eben ein nur partikular gültiges Konklave gewählt worden ist, obwohl es noch einen lebenden Papst gibt. Mag Papst Benedikt angesichts der Konfrontation mit dem Werk von Tissier de Mallerais „L’theologie etranger du Pape Benoit XVI.“, das er gelesen hat, zur Einsicht gekommen sein, daß ein gnadenreiches und vollkommen ausgeführtes Papsttum und die Theologie des II. Vatikanischen Konzils einander ausschließen und deshalb, um dem Konzil keinen Abbruch tun zu müssen, zurückgetreten ist: Die Wahl eines Kardinals, der seine Bischofsweihe nur unter Vorbehalt bekommen hat – und diese Tatsache, das Urteil von Ordensmeister Generaloberer Kolvenbach: „Non idoneus ad episcopatum“ war über den Jesuitenorden hinaus bekannt, zumindest unter den Studenten der PTH St. Georgen in Frankfurt – und trotzdem aus politischen Gründen gewählt worden ist, ist an sich schon ein klarer Fall von Rechtsbruch. Wo nur mit Indulten und Visitatoren gearbeitet wird, also per se am Recht knapp vorbei, Notrecht anwendend, da kann sich keine Rechtstreue entwickeln. Es bedarf eines „sensus iuris Ecclesiae“, um überhaupt Recht in der Kirche sprechen zu können. Dieser fehlt immer weiter in der Kirche. Plausibel wird es auch nicht dadurch, daß man etwa in der FSSPX angenehme Indulte annimmt, sich aber sonst dem nachkonziliaren Recht entzieht. Da ist S. E. Richard Williamson konsequenter gewesen. Aber auch dieser hat mit seinen unerlaubten Weihen von drei Bischöfen nicht nur Recht gebrochen, sondern auch zugleich unverhältnismäßig gehandelt. Alle diese Handlungsweisen sollten gerade den Traditionstreuen zuwider sein. Ich wüßte nicht, ob denn S. E. Williamson sich mehrere Rechtsgutachten bedient hat, bevor er zur Konsekration von Bischöfen geschritten ist. Das hat S. E. Erzbischof Marcel Lefebrve eben getan. Und darin liegt der Unterschied. Wer sich nur unter der Flagge „salus animarum suprema Ecclesiae lex est“ bewegt, aber „Salus“ nicht so versteht, daß er die Kirche in ihrer sakramental-hierarchischen Ordnung vollkommen respektiert (man beachte die Stellung der Worte „Hierarchisch“ und „Sakramental“!), der fällt leicht aus dem rechtlichen Rahmen. Ein sauberes Schisma kann eben auch zuweilen den Rechtsfrieden und die Rechtsordnung wiederherstellen. Zudem ist die Exkommunikation etwa eine Beugestrafe, die bei Wiedereingliederung in die Rechtsordnung und den Glauben der Kirche aufgehoben werden kann, aber ein Anathema sollte auch Anwendung finden können.
Papalismus und Konziliarismus als Antipoden zur sakramental-hierarchischen Rechtsordnung zu begreifen, fällt eben auch den gebildetsten Päpsten schwer. Ein „Tertium non datur“ gibt es eben nicht, es gibt nur die eine Rechtsordnung. Diese muß durch Übereinstimmung von Liturgie und Glauben, Glauben und Rechtsordnung, Rechtsordnung und Pastoral, Pastoral und Caritas wieder hergestellt werden. Die Reformen von Papst Pius X. sind hier tatsächlich der einzig richtige Weg, die Kirche von jeglichem Ultramontanismus und Säkularismus zu befreien. Die Rechtsordnung kann nur so wieder hergestellt werden, wenn die Kirche in ihrer liturgischen Ordnung Christus dient, Sein Werk fortsetzt, das Opfer aller Zeiten auf den Altären feiert und vollzieht, dann den Modernismus aus der gesamten Hierarchie vollkommen herauswirft, sich an das gegebene Recht hält und den Gläubigen durch persönliche Heiligkeit des Klerus, der Ordensleute und der tätigen Laien ein Vorbild ist.
„Omnia instaurare in Christo!“ „Regnat a ligno Deus.) Das sind die Ansätze einer wirklichen Reform und vor allen Dingen: Der Papst darf sich nicht über den Umgang der Mafia mit dem Staatlichen, Öffentlichen Recht ärgern, wenn er in der Kirche dieselben Handlungsweisen an den Tag legt, wie es die Verbrecher der Syndikate in kalabrien, Argentinien, Venezuela, Honduras und sonstwo tun. Es sind „fromme“ Leute, die viel der Kirche spenden, viel gegen die Armut tun und trotzdem den Dolch im Rücken führen und mit der durchgeladenen Kalaschnikow auf der Hutablage herumfahren. Geistlich und disziplinarisch exakt in derselben Weise verfährt Papst Franziskus. Und das ist das Ende, das am 21. Januar 1959 angefangen hat, mit der Einberufung der Bischöfe zum II. Vatikanischen Konzil.