Roberto de Mattei über: Das Ende des Rechts

Löst sich in der Kirche das Legalitätsprinzip auf?


Warum werden nach den Enthüllungen von Erzbischof Viganò keine Ermittlungen gegen den neuen Substituten des Kardinalstaatssekretärs eingeleitet?
Warum werden nach den Enthüllungen von Erzbischof Viganò keine Ermittlungen gegen den neuen Substituten des Kardinalstaatssekretärs eingeleitet?

Von Rober­to de Mattei*

Anzei­ge

Soll­te Papst Fran­zis­kus von irgend­ei­nem Rich­ter irgend­wo auf der Welt eines Ver­bre­chens ange­klagt wer­den, müß­te er sich sei­ner Wür­de als Ober­haupt der katho­li­schen Kir­che ent­blö­ßen und dem Urteil eines Gerichts unter­wer­fen. Das ist die logi­sche und not­wen­di­ge Kon­se­quenz der auf­se­hen­er­re­gen­den Ent­schei­dung, mit der der Hei­li­ge Stuhl dem Apo­sto­li­schen Nun­ti­us in Frank­reich, Msgr. Lui­gi Ven­tura, der sexu­el­ler Belä­sti­gun­gen beschul­digt wird, die diplo­ma­ti­sche Immu­ni­tät ent­zo­gen hat. 

Der Hei­li­ge Stuhl hät­te den Nun­ti­us sei­nes Amtes ent­he­ben und – in Erwar­tung, daß die fran­zö­si­sche Justiz ihren Lauf nimmt – eine kano­ni­sche Unter­su­chung gegen ihn, aber auch für ihn ein­lei­ten kön­nen, um sei­ne Rech­te zu garan­tie­ren. Die Ent­schei­dung, den päpst­li­chen Reprä­sen­tan­ten einem welt­li­chen Gericht aus­zu­lie­fern, sprengt das Rechts­in­sti­tut der diplo­ma­ti­schen Immu­ni­tät in die Luft, die Aus­druck par excel­lence der Sou­ve­rä­ni­tät der Kir­che und ihrer Frei­heit und Unab­hän­gig­keit ist. Es geht um die­sel­be diplo­ma­ti­sche Immu­ni­tät, um es noch deut­li­cher zu sagen, auf die man sich beru­fen hat, um Kar­di­nal Kon­rad Kra­jew­ski, den Almo­se­ni­er von Papst Fran­zis­kus vor einer Straf­ver­fol­gung in Ita­li­en wegen der von ihm began­ge­nen Straf­ta­ten zu schützen.

Instrumentalisierter Gebrauch des Kirchenrechts 

Was hier geschieht, fügt sich in das Bild einer besorg­nis­er­re­gen­den Auf­lö­sung rechts­staat­li­cher Prin­zi­pi­en inner­halb der Kir­che. Das Recht ist mit­we­sent­lich für die Kir­che, die eine cha­ris­ma­ti­sche Dimen­si­on und eine recht­li­che Dimen­si­on hat, die untrenn­bar mit­ein­an­der ver­bun­den sind wie See­le und Kör­per. Die recht­li­che Dimen­si­on der Kir­che ist jedoch auf ihr über­na­tür­li­ches Ziel aus­ge­rich­tet und steht im Dienst der Wahr­heit. Wenn die Kir­che ihren über­na­tür­li­chen Zweck aus dem Auge ver­liert, wird sie zu einer Macht­struk­tur und die Gewalt der kirch­li­chen Funk­ti­on über­wiegt gegen­über dem, was wahr und rich­tig ist. Die­ses „funk­tio­na­li­sti­sche“ Ver­ständ­nis der Kir­che wur­de von Kar­di­nal Ger­hard Mül­ler jüngst in einem Inter­view von Edward Pen­tin im Natio­nal Catho­lic Repor­ter beklagt. Kar­di­nal Mül­ler erklär­te, daß mit der soge­nann­te Kuri­en­re­form, wie sie seit Mona­ten dis­ku­tiert wird, die Gefahr besteht, die Römi­sche Kurie in eine Insti­tu­ti­on zu ver­wan­deln, in der die gan­ze Macht im Staats­se­kre­ta­ri­at kon­zen­triert ist und das Kar­di­nals­kol­le­gi­um und die zustän­di­gen Kon­gre­ga­tio­nen ent­mach­tet werden: 

„Sie sind dabei, die Insti­tu­ti­on der Kurie in eine rei­ne Büro­kra­tie umzu­wan­deln im Sin­ne des blo­ßen Funk­tio­na­lis­mus und nicht einer kirch­li­chen Institution.“

Ein Aus­druck die­ses Funk­tio­na­lis­mus ist der instru­men­ta­li­sier­te Gebrauch des Kir­chen­rechts, um reli­giö­se Orden und ein­zel­ne Prie­ster mit Sank­tio­nen zu bele­gen, die nicht bereit sind, sich dem neu­en Para­dig­ma von Papst Fran­zis­kus anzupassen. 

Im Fall der reli­giö­sen Gemein­schaf­ten erfolgt der repres­si­ve Ein­griff im all­ge­mei­nen, indem sie einer kom­mis­sa­ri­schen Ver­wal­tung unter­stellt wer­den, auf die ein Dekret zur Auf­lö­sung oder des völ­li­gen Umbaus des Insti­tuts folgt, ohne daß eine ange­mes­se­ne Begrün­dung genannt wird und meist in „for­ma spe­ci­fi­ca“, also mit päpst­li­cher Appro­ba­ti­on und somit ohne Rekurs­mög­lich­keit. Die­se Vor­ge­hens­wei­se, die immer öfter zur Anwen­dung kommt, trägt sicher nicht dazu bei, die Gemü­ter einer kirch­li­chen Situa­ti­on zu beru­hi­gen, die von star­ken Span­nun­gen erschüt­tert ist. Selbst wenn man davon aus­geht, daß es in eini­gen Ordens­ge­mein­schaf­ten mensch­li­che Män­gel gibt: Wäre es nicht bes­ser, sie zu kor­ri­gie­ren, anstatt sie zu zer­stö­ren? Was wird aus jun­gen Prie­stern und Semi­na­ri­sten, die sich dafür ent­schie­den haben, ihr Leben der Kir­che zu wid­men, denen aber das Cha­ris­ma, an dem sie sich ori­en­tie­ren, ent­zo­gen wird? Wel­che Barm­her­zig­keit wird ihnen gegen­über geübt?

Der Fall der Fran­zis­ka­ner der Imma­ku­la­ta macht lei­der in die­sem Sin­ne Schule.

Was die ein­zel­nen Prie­ster angeht, ent­spricht die Auf­lö­sung dem Aus­schluß aus dem Rechts­sta­tus des Kle­ri­kers, also die soge­nann­te Lai­sie­rung. Der Kle­ri­ker­stand, der sich auf den Rechts­sta­tus bezieht, ist nicht mit dem Wei­he­sa­kra­ment zu ver­wech­seln, das den sakra­men­ta­len Sta­tus anzeigt und der See­le des Prie­sters einen unaus­lösch­li­chen Cha­rak­ter einprägt. 

Der Ver­lust des Kle­ri­ker­sta­tus ist eine pro­ble­ma­ti­sche Maß­nah­me, vor allem was die Bischö­fe betrifft, die Nach­fol­ger der Apo­stel sind. Vie­le Bischö­fe sind im Lau­fe der Geschich­te in schwe­re Sün­den, Schis­men und Häre­si­en gefal­len. Die Kir­che hat sie oft exkom­mu­ni­ziert, aber nie in den Lai­en­stand zurück­ver­setzt, weil ihre Bischofs­wei­he unaus­lösch­lich ist. Heu­te hin­ge­gen wird die Lai­sie­rung mit gro­ßer Leich­tig­keit voll­zo­gen und oft nicht nach einem Gerichts­ver­fah­ren, son­dern durch Anwen­dung eines Ver­wal­tungs­ver­fah­rens, das 1983 in den neu­en Codex des Kir­chen­rechts ein­ge­führt wur­de. Im Ver­wal­tungs­ver­fah­ren gibt es kei­nen Instan­zen­weg. Es gibt nur einen Ent­schei­dungs­grad, der Ermes­senspiel­raum der Rich­ter ist sehr weit­rei­chend, und der Ange­klag­te, dem manch­mal nicht ein­mal ein Rechts­bei­stand zuge­stan­den wird, ist der Rech­te beraubt, die ihm ein ordent­li­ches Gerichts­ver­fah­ren garan­tiert. Der Prä­fekt der zustän­di­gen Kon­gre­ga­ti­on hat zudem die Mög­lich­keit, zum Bei­spiel bei der Auf­he­bung einer Ordens­ge­mein­schaft, um die päpst­li­che Appro­ba­ti­on in for­ma spe­ci­fi­ca anzu­su­chen, die den Betrof­fe­nen jede Mög­lich­keit nimmt, den Rechts­weg zu beschrei­ten und Ein­spruch dage­gen einzulegen.

Bedenkliche Praxis des kurzen Prozesses

Die Fol­ge ist eine Pra­xis des kur­zen Pro­zes­ses aus­ge­rech­net durch jene Insti­tu­ti­on, die sich in der Geschich­te am mei­sten um Rechts­ga­ran­tien ver­dient gemacht hat. Es wer­den die Wor­te von Pius XII. ver­ges­sen, die er an die Juri­sten richtete: 

„Die Funk­ti­on des Rechts, sei­ne Wür­de und das für den Men­schen natür­li­che Gefühl der Gerech­tig­keit erfor­dern, daß die Straf­maß­nah­men von Anfang bis Ende nicht auf Will­kür und Lei­den­schaft grün­den, son­dern auf kla­ren und festen Rechts­nor­men [… ]. Wenn es nicht mög­lich ist, eine Schuld mit mora­li­scher Gewiß­heit fest­zu­stel­len, muß der Grund­satz zur Anwen­dung kom­men: ‚In dubio stan­dum est pro reo‘“ (Rede vom 3. Okto­ber 1953 an die Teil­neh­mer der Inter­na­tio­na­len Tagung über das Straf­recht, in AAS 45 (1953), S. 735–737).

Im Unter­schied zur Exkom­mu­ni­ka­ti­on, die auf die Idee abso­lu­ter Wahr­hei­ten ver­weist, die der Kir­che anver­traut sind, wird die Zurück­ver­set­zung in den Lai­en­stand von der Welt leich­ter ver­stan­den, die die Kir­che als ein Unter­neh­men sieht, das sei­ne Ange­stell­ten auch ohne berech­tig­ten Grund „ent­las­sen“ kann. Die­ses funk­tio­na­li­sti­sche Ver­ständ­nis der Auto­ri­tät macht die Buß­di­men­si­on der Kir­che zunich­te. Indem sie den Schul­di­gen Gebet und Buße auf­er­legt, zeigt die Kir­che, daß ihr vor allem ihre See­len am Her­zen lie­gen. Um der Welt zu gefal­len, die nach exem­pla­ri­schen Stra­fen ver­langt, ist man an den See­len der Schul­di­gen des­in­ter­es­siert, die nach Hau­se geschickt wer­den, ohne daß die Kir­che sich wei­ter um sie kümmert. 

Der wirkliche Grund für den moralischen Kollaps der Kirche

In einem am 11. April 2019 vom Cor­rie­re del­la Sera ver­brei­te­ten Auf­satz hat Bene­dikt XVI. den Grund für den mora­li­schen Kol­laps der Kir­che dem „Garan­tis­mus“ zuge­schrie­ben, einer über­zo­ge­nen Ver­tei­di­gung der bür­ger­li­chen Rech­te und Garan­tien. Für die Zeit nach 1968 schreibt er:

„Dazu kam aber ein grund­sätz­li­ches Pro­blem in der Auf­fas­sung des Straf­rechts. Als ‚kon­zi­li­ar‘ galt nur noch der soge­nann­te Garan­tis­mus. Das heißt, es muß­ten vor allen Din­gen die Rech­te der Ange­klag­ten garan­tiert wer­den und dies bis zu einem Punkt hin, der fak­tisch über­haupt eine Ver­ur­tei­lung aus­schloß. Als Gegen­ge­wicht gegen die häu­fig unge­nü­gen­de Ver­tei­di­gungs­mög­lich­keit von ange­klag­ten Theo­lo­gen wur­de nun deren Recht auf Ver­tei­di­gung im Sinn des Garan­tis­mus so weit aus­ge­dehnt, daß Ver­ur­tei­lun­gen kaum noch mög­lich waren.“

Das Pro­blem war in Wirk­lich­keit aber nicht ein Über­maß an Rechts­ga­ran­tien für die Ange­klag­ten, son­dern eine über­zo­ge­ne Tole­ranz gegen­über ihren Ver­bre­chen. Eini­ge von ihnen wie die Homo­se­xua­li­tät wur­den seit den Jah­ren des Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zil, das der 68er-Revo­lu­ti­on vor­aus­ging, nicht mehr als sol­ches betrach­tet. In den Jah­ren des Kon­zils und der Nach­kon­zils­zeit drang in die katho­li­schen Semi­na­ri­en, Kol­le­gi­en und Uni­ver­si­tä­ten eine rela­ti­vi­sti­sche Kul­tur ein, in der die Homo­se­xua­li­tät als mora­lisch irrele­vant betrach­tet und anstands­los tole­riert wur­de. Bene­dikt XVI., der „Noll­to­le­ranz“ gegen die Pädo­phi­lie for­der­te, hat nie eine „Noll­to­le­ranz“ gegen die Homo­se­xua­li­tät gefor­dert und sich damit – wie auch sein Nach­fol­ger – den Geset­zen der Welt gebeugt.

Wovor hat die Kirche Angst?

In den ver­gan­ge­nen Wochen wur­den von Erz­bi­schof Car­lo Maria Viganò schwer­wie­gen­de Ver­bre­chen gegen die Moral ent­hüllt, die von Erz­bi­schof Edgar Peña Par­ra began­gen wur­den, den Papst Fran­zis­kus zum Sub­sti­tu­ten des Kar­di­nal­staats­se­kre­tärs gemacht hat. War­um haben die kirch­li­chen Auto­ri­tä­ten, die seit Jah­ren von die­sen Anschul­di­gun­gen unter­rich­tet waren, nie Unter­su­chun­gen ein­ge­lei­tet, so wie sie auch nie Ermitt­lun­gen zu den Ver­bre­chen auf­ge­nom­men haben, die im Prä­se­mi­nar Pio X began­gen wur­den, das die Mini­stran­ten für die päpst­li­chen Zere­mo­nien im Peters­dom aus­bil­det? Die Auto­ri­tä­ten haben die Pflicht eine Unter­su­chung ein­zu­lei­ten, eine unver­zicht­ba­re Pflicht, nach­dem die Wor­te des muti­gen Erz­bi­schofs in der gan­zen Welt zu hören waren.

Noch eine ande­re Fra­ge ver­langt nach einer Ant­wort: Kar­di­nal Geor­ge Pell ist seit ver­gan­ge­nem März in einem Hoch­si­cher­heits­ge­fäng­nis in Mel­bourne iso­liert, wo er auf das Beru­fungs­ur­teil war­tet, nach­dem er in erster Instanz ver­ur­teilt wur­de. War­um berau­ben ihn die kirch­li­chen Auto­ri­tä­ten eines kano­ni­schen Pro­zes­ses, der sei­ne Schuld oder Unschuld nicht vor der Welt, son­dern vor der Kir­che fest­stellt? Es ist ein Skan­dal, daß Kar­di­nal Pell im Gefäng­nis sitzt und die Kir­che schweigt, indem sie das Urteil der Welt abwar­tet und sich wei­gert, ein eige­nes Urteil zu fäl­len, das mög­li­cher­wei­se im Wider­spruch zu dem der Welt sein könnte.

Wovor hat die Kir­che Angst? Ist Jesus nicht gekom­men, um die Welt zu besie­gen? Das Recht, das ein Instru­ment der Wahr­heit sein soll­te, ist zu einem Instru­ment der Macht jener gewor­den, die heu­te die Kir­che regieren. 

Eine Kir­che, in der sich das Lega­li­täts­prin­zip auf­löst, ist eine Kir­che ohne Wahr­heit, und eine Kir­che ohne Wahr­heit hört auf, Kir­che zu sein.

*Rober­to de Mat­tei, Histo­ri­ker, Vater von fünf Kin­dern, Pro­fes­sor für Neue­re Geschich­te und Geschich­te des Chri­sten­tums an der Euro­päi­schen Uni­ver­si­tät Rom, Vor­sit­zen­der der Stif­tung Lepan­to, Autor zahl­rei­cher Bücher, zuletzt in deut­scher Über­set­zung: Ver­tei­di­gung der Tra­di­ti­on: Die unüber­wind­ba­re Wahr­heit Chri­sti, mit einem Vor­wort von Mar­tin Mose­bach, Alt­öt­ting 2017.

Über­set­zung: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Cor­ri­spon­den­za Romana

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4 Kommentare

  1. Das Bei­spiel Mün­ster (Fall Zur­kuh­len) zeigt im Übri­gen ein­mal mehr, dass es heu­te ohne Pro­ble­me mög­lich ist, auf ein­fach­ste und bil­lig­ste Art einen Prie­ster mit­hil­fe des Bischofs loszuwerden.

    Das ist Kir­che des Auf­bruchs, demo­kra­ti­sche Kirche!

    Man ver­fol­ge die Stel­lung­nah­men Zur­kuh­lens auf

    https://​www1​.wdr​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​w​e​s​t​f​a​l​e​n​-​l​i​p​p​e​/​p​r​e​d​i​g​t​-​z​u​r​k​u​h​l​e​n​-​m​u​e​n​s​t​e​r​-​b​i​s​t​u​m​-​1​0​0​.​h​tml

    und was der Bischof und sein Stab draus gemacht haben:

    http://​www​.kath​tu​be​.com/​p​l​a​y​e​r​.​p​h​p​?​i​d​=​4​8​307

    Dazu eini­ge Ansich­ten (Zusam­men­fas­sung):

    -Zur­kuh­lens Äuße­run­gen, selbst wenn man sie miss­ver­ste­hen will, sind nicht justi­zia­bel. Und es gehört zur abend­län­di­schen Auf­klä­rung, ethi­sche Beur­tei­lun­gen und auch ein even­tu­el­les Straf­maß in öffent­li­cher Dis­pu­ta­ti­on zu erar­bei­ten. Ich bin nicht damit ein­ver­stan­den, hin­ter Kant zurück­zu­fal­len. Und das soll­te auch denen nicht gefal­len, die die Sache unter einem ande­ren Vor­zei­chen betrachten.

    - Herr Bischof Genn soll­te nicht so in die Luft gehen, denn das macht er in mei­nen Augen. Hin­sicht­lich des Miß­brauchs der hl. Mes­se, des Miß­brauchs der Sakra­men­ten­spen­dung an Pro­te­stan­ten und Ehe­bre­cher und ande­re Unwür­di­ge, macht er doch freu­dig mit. Die hl. Lit­ur­gie in ihrer außer­or­dent­li­chen Form ver­bie­tet er, die aber ein Heil­mit­tel für alles Unge­mach ist. Was nun Herr Bischof?

    „Es macht ihn fas­sungs­los“. Es ist nicht mehr auszuhalten.
    Natür­lich: die­ser Prie­ster soll­te in sich gehen und noch­mals nach­den­ken. Wenn es so war, daß Kin­der von die­sem Jugend­ka­plan sexu­ell miß­braucht wur­den, stellt sich wirk­lich die Fra­ge, was die Kin­der ihren Eltern dar­über berich­te­ten oder was nicht und war­um die Eltern gege­be­nen­falls nicht ein­ge­grif­fen hat­ten- und die­sem Kaplan mal ein paar Back­pfei­fen gege­ben hätten.
    Auch Bischof Genn könn­te doch wohl mit weni­ger Geld leben und sich sei­ne Bezü­ge sel­ber kür­zen, als gutes Bei­spiel. Also Herr Bischof!

    - Geist­li­che Koin­zi­denz: Wer­de den Ver­dacht nicht los, dass sich die, die sich über Zur­kuh­len am mei­sten erei­fern, am läng­sten nicht mehr zur Beich­te waren.
    Mich erschreckt die­se gan­ze Reak­ti­on, auch die des Bischofs, sehr. Die gute alte katho­li­sche Gelas­sen­heit, sie ist dahin.

    - Der Bischof hat nicht mit dem Pfar­rer gesprochen.
    – Es ist immer noch nicht geklärt, ob die Kir­chen­be­su­cher den Pfar­rer ange­schrien haben.
    – Gera­de der heuch­le­ri­sche Kir­chen­be­su­cher von heu­te, der in Ehen hau­fen­wei­se Sexua­li­tät miss­bräuch­lich anwen­det, Homo­sex und außer­ehe­li­chen Sex schon­re­det, Ver­hü­tung selbst für die eige­nen min­der­jäh­ri­gen Kin­der zur Ver­fü­gung stellt, gif­tet hier gegen den Priester.

    - Ich will die Sache nicht schön­re­den, aber mir dünkt, in die­ser Cha­os­kir­che macht der Prie­ster kei­nen ande­ren Feh­ler, als ihn einst der so viel gelieb­te Papst Fran­zis­kus mach­te, als er Miss­brauchs­vor­wür­fe in Chi­le „Ver­leum­dug“ nannte.
    Der Bischof soll mit dem Prie­ster reden, und zwar öffent­lich. Statt­des­sen: „Mit die­sem Prie­ster ist kei­ne Got­tes­dienst­ge­mein­schaft mehr möglich.“
    Ich blei­be dabei: Ich bin ein­fach von der Art und Wei­se nur angewidert!

    - Als Füh­rungs­kraft hat Bischof Genn kom­plett versagt.
    1. Er hät­te dem Prie­ster nach sei­ner Pre­digt nicht nahe­le­gen sol­len, nicht mehr zu pre­di­gen, son­dern ver­bie­ten, sich zum The­ma „Miß­brauch“ und zur bean­stan­de­ten Pre­digt bis zu einem klä­ren­den Gespräch nicht öffent­lich zu äußern.
    (Damit hät­te er alle die öffent­li­chen Äuße­run­gen, die er jetzt so wort­reich beklagt, ver­hin­dert. Letzt­lich ist er für die­se „Unfäl­le“ selbst der Hauptverantwortliche.)
    2. Er hät­te mit dem Prie­ster kurz­fri­stig ein klä­ren­des Gespräch füh­ren müs­sen, um sich über die Ansich­ten des Prie­sters aus erster Hand zu infor­mie­ren und ihn wenn nötig zu korrigieren.
    3. Wenn der Prie­ster kei­ne Ein­sicht gezeigt hät­te, wäre fol­gen­de Maß­nah­men sinn­voll gewesen:
    a. Ver­bot über das The­ma „Miß­brauch“ zu pre­di­gen und sich öffent­lich zu äußern.
    b. Fort­bil­dun­gen und /​ oder Lek­tü­re zum The­ma anordnen
    Bei­de Maß­nah­men mit einer Frist. Danach ein wei­te­res klä­ren­des Gespräch.
    Bischof Gen­ns Vor­ge­hen kann man des­halb nur so beur­tei­len: als Füh­rungs­kraft hat er kom­plett ver­sagt. Außer …

    - Die Abtrei­bung ist die extrem­ste Form des Kin­des­miss­brauchs. Dafür gab es sogar kirch­li­cher­seits(!) die finan­zi­ell lukra­ti­ven Bera­tungs­schei­ne („Tötungs­li­zen­zen“, Dyba.) Fühlt sich dar­auf­hin irgend­je­mand schul­dig und vergebungsbedürftig?

    - Ist Ihnen auch etwas aufgefallen?
    Mir fehlt in die­ser wenig scho­nen­den Stel­lung­nah­me ein Hin­weis, den ich eigent­lich erwar­ten wür­de: der Hin­weis auf ein per­sön­li­ches Gespräch zwi­schen S. E. und Pfr.em. Zurkuhlen.

    - Schmeißt die ewi­gen Heuch­ler raus!
    Die glei­chen Medi­en und zT Per­so­nen, die frü­her im Gleich­klang „Schul­mäd­chen-Reports“ in die Kanä­le gepu­stet hat­ten, klei­ne Mäd­chen als „Sex­sym­bo­le“ auf das Titel­blatt brach­ten (Der Spie­gel) und alle, die Beden­ken hat­ten, als Spie­ßer mit dem „Muff von 1000 Jah­ren“ aus­lach­ten, heu­cheln heu­te alle im Gleicgklang ohne ein Wort der Reue Empö­rung, wenn jemand Gedan­ken äußert, ohne sie vor­her durch ein PC Pro­gramm bzgl „PC“ genu­delt zu haben.
    Die Alt 68er haben viel Scha­den ange­rich­tet mit ihrem ver­que­ren „Lie­bes­ver­ständ­nis“ (make Love not war), doch ihre Nach­fol­ger mit ihrem Hass (geheu­chelt auch noch, denn bei „pro­gres­si­ven Tätern“ hasst man sicht­lich weni­ger) widern noch weit mehr an!
    Räumt mit ech­ten Tätern bei Zei­ten auf, ver­greift Euch nicht MISSBRAUCHEND an 90jährigen wegen jahr­zeh­te zurück­lie­gen­der Taten, erle­digt nicht MISSBRAUCHEND harm­lo­se Prie­ster auf Mob-Zuruf und schmeißt die ewi­gen Heuch­ler gleich mit raus!

    Die­sen Fall woll­te ich nur ein­mal als Folie auf den Arti­kel „Das Ende des Rechts“ legen. 

    Der Arti­kel spricht den wesent­li­chen Punkt in der neu­en anar­chi­schen Revol­te gegen den recht­gläu­bi­gen Kle­rus an: „Das Pro­blem war in Wirk­lich­keit aber nicht ein Über­maß an Rechts­ga­ran­tien für die Ange­klag­ten, son­dern eine über­zo­ge­ne Tole­ranz gegen­über ihren Verbrechen.“

    Die­se grund­sätz­li­chen Feh­ler der Tole­ranz und Ver­tu­schung wer­den nun nicht auf­ge­ar­bei­tet, son­dern gegen Kri­ti­ker einer pau­scha­len Ver­ur­tei­lung gewen­det, die – man höre – vom ZDK- und DBK-gelenk­ten unge­hor­sa­men Kir­chen­volk aus­ge­hen. Das Volk der ande­ren Kir­che hetzt gegen Lehr­amt, orden­li­che Ver­fah­rens­gän­ge und pflegt eine Dop­pel­mo­ral ohnegleichen.

    In die­ser Atmo­sphä­re muss jede Glau­ben­ver­kün­di­gung schei­tern. Auf der einen Sei­te wird die Sün­de system­na­tisch zuge­deckt, wäh­rend sie auf der ande­ren Sei­te denen zuge­spro­chen wird, die an die Wur­zeln gehen wolen.

    Das Dif­fe­ren­zie­ren wird bereits als Ver­tu­schen gewer­tet und medi­al zu einem Skan­dal hochstilisiert.

    Das erin­nert an die grau­sa­men Hexen­ver­bren­nun­gen: der Fra­ge­stel­ler wird mund­tot gemacht, sei­nes Amtes ent­ho­ben, sein Gehalt gekürzt … und er wird qua bischöf­li­chem Dekret „exkom­mu­ni­ziert“: Zitat: „Mit die­sem Prie­ster ist kei­ne Got­tes­dienst­ge­mein­schaft mehr möglich.“

    Ich bin ein­fach nur trau­rig über das völ­li­ge Ver­sa­gen Bischof Gen­ns. Die­ser Bischof betreibt bil­lig­sten Popo­lis­mus, treibt Men­schen in die Depres­si­on, zer­stört Leu­mund und mög­li­cher­wei­se die See­le des Prie­ster und gibt sich bei all dem die Mine des ent­rü­ste­ten Biedermanns. 

    Was für ein erbärm­li­cher Schau­spie­ler, was für ein elen­der Hirte.

    Der Fall Mün­ster zeigt, wie sich die Kir­che durch das Hin­ter­her­lau­fen hin­ter dem Zeit­geist sel­ber zer­legt und sich gegen­über den eige­nen Leu­ten (Prie­stern) meu­chel­mör­de­risch verhält.

    Den Anfang damit hat Papst Fran­zis­kus mit sei­nen Mahn­re­den vor der Kurie gemacht.

    Vie­le Pro­zes­se wur­de von Fran­zi­kus bis­her „unum­kehr­bar“ zum Scha­de der See­len „ange­sto­ßen“. Aber kei­ner davon war wirk­lich gut und segens­reich. KEINER!

    Unend­lich viel Cha­os ist berei­tet, so dass kei­ner den ande­ren mehr ver­steht. Ja, man ist gewillt dem Vol­ke nach dem Mun­de zu reden. Wahr­heit ist dabei zweitrangig.

  2. Zitat: „Bene­dikt XVI., der „Noll­to­le­ranz“ gegen die Pädo­phi­lie for­der­te, hat nie eine „Noll­to­le­ranz“ gegen die Homo­se­xua­li­tät gefor­dert und sich damit – wie auch sein Nach­fol­ger – den Geset­zen der Welt gebeugt.“

    Hier­in sehe ich ein Ver­säum­nis Bene­dikts. Es gibt zwar immer wie­der homo­se­xu­ell ver­an­lag­te Prie­ster, die ihre Nei­gung nicht aus­le­ben; doch soll­te man die­se heroi­sche Tugend als Aus­nah­me von der Regel ansehen.

    Der Homo­sex ist in sich unge­ord­net und ent­spricht nicht dem Natur­recht. Die Ver­strickun­gen der Homo­se­xua­li­tät gehen so tief in die Gefühls­la­ge, dass selbst ein hei­lig­mä­ßi­ger, aber eben homo­se­xu­ell-ver­an­lag­ter Kir­chen­fürst die Sub­li­mier­bar­keit der Nei­gung zur Gene­ra­li­sie­rung erhe­ben könn­te (Mot­to: Ich habe es geschafft. Ande­re schaf­fen es auch.)Die Fehl­ab­lei­tung lau­tet also: Der Homo­sex ist im Kle­ri­ker­stand gut sub­li­mier­bar. Immer mehr Homo­se­xu­el­le kom­men ins Semi­nar. Ent­halt­sam­keit wird nur geheu­chelt. Gera­de in einer Zeit aus­ge­leb­ter Homo­se­xua­li­tät mit weit­ge­hend gesell­schaft­li­cher Akzeptanz.

    Hier bestün­de mei­nes Erach­tens ein blin­der Fleck in der Wahr­neh­mung des hei­lig­mä­ßi­gen, aber homo­se­xu­ell ver­an­lag­ten Kir­chen­für­sten, da er die Türen für homo­se­xu­el­le Kle­ri­ker öffnet … 

    Die eige­nen heroi­schen Kämp­fe las­sen sich aber nicht auf die Spe­zi­es ins­ge­samt über­tra­gen, eben weil der Homo­sex in sich in erster Linie auf die Befrie­di­gung der Lust zielt und auf dem Nar­zis­mus der erkrank­ten See­le fußen. 

    In der Tat ein schwe­res bis­her kaum benann­tes Ver­säum­nis Bene­dikts. Ein Tabu, dar­über zu sprechen.

    • Das Pro­blem liegt in der Unter­schei­dung zwi­schen blo­ßer ‚Nei­gung‘ und ‚tief­sit­zen­der Ten­denz‘, die dann vor­liegt, wenn der Homo­sex nach der ersten Erfah­rung nicht abge­lehnt, son­dern gesucht wird.

      Die­se Men­schen soll­ten auf gar kei­nen Fall mehr Prie­ster werden.

      Auch die­se nicht, bei denen die Nei­gung so groß ist, dass sie see­lisch trotz kör­per­li­cher Rein­eit bereits unter der Ent­halt­sam­keit zu lei­den beginnen.

      Hin­zu kommt die Pro­ble­ma­tik des Zusam­men­tref­fens von Nei­gung (Per­son A) und Tief-sit­zen­den Ten­den­zen (Per­son B, C, D) im Semi­nar. Leicht wird der Geneig­te zum Gefal­le­nen und Ver­führ­ten mit Tief-sit­zen­der-Ten­denz (Gewohn­heit).

      Ich schlie­ße dar­aus, was de Mat­tei andeu­tet: Nicht nur Män­ner mit tief sit­zen­der Ten­denz soll­ten aus­ge­schlos­sen wer­den, son­dern auch all jene mit einer leich­ten Neigung. 

      Die geleb­te heroi­sche Rein­heit unter dem Aspekt echt kämp­fe­ri­scher Männ­lich­keit wird vie­le jun­ge Män­ner anzie­hen, wie es bereits Kar­di­nal Bur­ke ein­mal andeutete.

  3. Unter sol­chen Umstän­den kann es nur eine Lösung geben, die heißt Sedis­pri­va­tio­nis­mus: Wir haben einen for­mell recht­mä­ßi­gen Papst, der aber durch Amts­raub, eben ein nur par­ti­ku­lar gül­ti­ges Kon­kla­ve gewählt wor­den ist, obwohl es noch einen leben­den Papst gibt. Mag Papst Bene­dikt ange­sichts der Kon­fron­ta­ti­on mit dem Werk von Tis­sier de Mal­ler­ais „L’theo­lo­gie etran­ger du Pape Benoit XVI.“, das er gele­sen hat, zur Ein­sicht gekom­men sein, daß ein gna­den­rei­ches und voll­kom­men aus­ge­führ­tes Papst­tum und die Theo­lo­gie des II. Vati­ka­ni­schen Kon­zils ein­an­der aus­schlie­ßen und des­halb, um dem Kon­zil kei­nen Abbruch tun zu müs­sen, zurück­ge­tre­ten ist: Die Wahl eines Kar­di­nals, der sei­ne Bischofs­wei­he nur unter Vor­be­halt bekom­men hat – und die­se Tat­sa­che, das Urteil von Ordens­mei­ster Gene­ral­obe­rer Kol­ven­bach: „Non ido­neus ad epis­co­pa­tum“ war über den Jesui­ten­or­den hin­aus bekannt, zumin­dest unter den Stu­den­ten der PTH St. Geor­gen in Frank­furt – und trotz­dem aus poli­ti­schen Grün­den gewählt wor­den ist, ist an sich schon ein kla­rer Fall von Rechts­bruch. Wo nur mit Indul­ten und Visi­ta­to­ren gear­bei­tet wird, also per se am Recht knapp vor­bei, Not­recht anwen­dend, da kann sich kei­ne Rechts­treue ent­wickeln. Es bedarf eines „sen­sus iuris Eccle­siae“, um über­haupt Recht in der Kir­che spre­chen zu kön­nen. Die­ser fehlt immer wei­ter in der Kir­che. Plau­si­bel wird es auch nicht dadurch, daß man etwa in der FSSPX ange­neh­me Indul­te annimmt, sich aber sonst dem nach­kon­zi­lia­ren Recht ent­zieht. Da ist S. E. Richard Wil­liam­son kon­se­quen­ter gewe­sen. Aber auch die­ser hat mit sei­nen uner­laub­ten Wei­hen von drei Bischö­fen nicht nur Recht gebro­chen, son­dern auch zugleich unver­hält­nis­mä­ßig gehan­delt. Alle die­se Hand­lungs­wei­sen soll­ten gera­de den Tra­di­ti­ons­treu­en zuwi­der sein. Ich wüß­te nicht, ob denn S. E. Wil­liam­son sich meh­re­re Rechts­gut­ach­ten bedient hat, bevor er zur Kon­se­kra­ti­on von Bischö­fen geschrit­ten ist. Das hat S. E. Erz­bi­schof Mar­cel Lefe­brve eben getan. Und dar­in liegt der Unter­schied. Wer sich nur unter der Flag­ge „salus ani­ma­rum supre­ma Eccle­siae lex est“ bewegt, aber „Salus“ nicht so ver­steht, daß er die Kir­che in ihrer sakra­men­tal-hier­ar­chi­schen Ord­nung voll­kom­men respek­tiert (man beach­te die Stel­lung der Wor­te „Hier­ar­chisch“ und „Sakra­men­tal“!), der fällt leicht aus dem recht­li­chen Rah­men. Ein sau­be­res Schis­ma kann eben auch zuwei­len den Rechts­frie­den und die Rechts­ord­nung wie­der­her­stel­len. Zudem ist die Exkom­mu­ni­ka­ti­on etwa eine Beu­ge­stra­fe, die bei Wie­der­ein­glie­de­rung in die Rechts­ord­nung und den Glau­ben der Kir­che auf­ge­ho­ben wer­den kann, aber ein Ana­the­ma soll­te auch Anwen­dung fin­den können.
    Papa­lis­mus und Kon­zi­lia­ris­mus als Anti­po­den zur sakra­men­tal-hier­ar­chi­schen Rechts­ord­nung zu begrei­fen, fällt eben auch den gebil­det­sten Päp­sten schwer. Ein „Ter­ti­um non datur“ gibt es eben nicht, es gibt nur die eine Rechts­ord­nung. Die­se muß durch Über­ein­stim­mung von Lit­ur­gie und Glau­ben, Glau­ben und Rechts­ord­nung, Rechts­ord­nung und Pasto­ral, Pasto­ral und Cari­tas wie­der her­ge­stellt wer­den. Die Refor­men von Papst Pius X. sind hier tat­säch­lich der ein­zig rich­ti­ge Weg, die Kir­che von jeg­li­chem Ultra­mon­ta­nis­mus und Säku­la­ris­mus zu befrei­en. Die Rechts­ord­nung kann nur so wie­der her­ge­stellt wer­den, wenn die Kir­che in ihrer lit­ur­gi­schen Ord­nung Chri­stus dient, Sein Werk fort­setzt, das Opfer aller Zei­ten auf den Altä­ren fei­ert und voll­zieht, dann den Moder­nis­mus aus der gesam­ten Hier­ar­chie voll­kom­men her­aus­wirft, sich an das gege­be­ne Recht hält und den Gläu­bi­gen durch per­sön­li­che Hei­lig­keit des Kle­rus, der Ordens­leu­te und der täti­gen Lai­en ein Vor­bild ist.
    „Omnia instaura­re in Chri­sto!“ „Reg­nat a lig­no Deus.) Das sind die Ansät­ze einer wirk­li­chen Reform und vor allen Din­gen: Der Papst darf sich nicht über den Umgang der Mafia mit dem Staat­li­chen, Öffent­li­chen Recht ärgern, wenn er in der Kir­che die­sel­ben Hand­lungs­wei­sen an den Tag legt, wie es die Ver­bre­cher der Syn­di­ka­te in kala­bri­en, Argen­ti­ni­en, Vene­zue­la, Hon­du­ras und sonst­wo tun. Es sind „from­me“ Leu­te, die viel der Kir­che spen­den, viel gegen die Armut tun und trotz­dem den Dolch im Rücken füh­ren und mit der durch­ge­la­de­nen Kalasch­ni­kow auf der Hut­ab­la­ge her­um­fah­ren. Geist­lich und dis­zi­pli­na­risch exakt in der­sel­ben Wei­se ver­fährt Papst Fran­zis­kus. Und das ist das Ende, das am 21. Janu­ar 1959 ange­fan­gen hat, mit der Ein­be­ru­fung der Bischö­fe zum II. Vati­ka­ni­schen Konzil.

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