Roger Vangheluwe war von 1984 bis 2010 Bischof von Brügge. Er mußte wegen sexuellen Mißbrauchs zurücktreten und wurde vor zwei Jahren laisiert.
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Roger Vangheluwe ist tot – ein Skandal, der die Kirche in Belgien bis heute verfolgt

Am 3. Juli 2026 starb Roger Vang­he­lu­we im Alter von 89 Jah­ren. Sein Name bleibt untrenn­bar mit einem der schwer­sten Miß­brauchs­skan­da­le in der jün­ge­ren Geschich­te der katho­li­schen Kir­che Bel­gi­ens ver­bun­den. Der ehe­ma­li­ge Bischof von Brüg­ge starb zwei Jah­re, nach­dem ihn der Vati­kan aus dem Kle­ri­ker­stand ent­las­sen hatte.
Papst Franziskus wirft zehn Mitglieder aus einer konservativen Gemeinschaft und exkommuniziert mutige Verteidiger der Familie und des Glaubens, schützt aber einen homosexuellen Mißbrauchskleriker.
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Rauswürfe und Exkommunikationen – einseitig und ohne reguläres Verfahren

Von Cami­nan­te Wan­de­rer* Ich weiß wenig oder gar nichts über das Kir­chen­recht, und noch weni­ger weiß ich über das Soda­li­ti­um Chri­stia­nae Vitae und die Machen­schaf­ten sei­nes Grün­ders und eini­ger sei­ner Mit­glie­der. Der gesun­de Men­schen­ver­stand sagt mir jedoch, daß jeder Ange­klag­te, bevor er ver­ur­teilt wird, das Recht hat, sich zu ver­tei­di­gen, und noch mehr, daß nie­mand
Bischof läßt sich im Alter von 83 Jahren laisieren, um mit 84 heiraten zu können.
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Die turbulente Welt eines progressiven Bischofs

(New York) Die Stim­men hat­ten recht, die bereits im ver­gan­ge­nen Jahr sag­ten, daß Howard James Hub­bard, der eme­ri­tier­te Bischof von Alba­ny im Staat New York, USA, um die Lai­sie­rung ersucht habe, um hei­ra­ten zu kön­nen. Hub­bard selbst gab gestern bekannt, daß er vor einem Monat stan­des­amt­lich gehei­ra­tet hat.
Warum werden nach den Enthüllungen von Erzbischof Viganò keine Ermittlungen gegen den neuen Substituten des Kardinalstaatssekretärs eingeleitet?
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Roberto de Mattei über: Das Ende des Rechts

Von Rober­to de Mat­tei* Soll­te Papst Fran­zis­kus von irgend­ei­nem Rich­ter irgend­wo auf der Welt eines Ver­bre­chens ange­klagt wer­den, müß­te er sich sei­ner Wür­de als Ober­haupt der katho­li­schen Kir­che ent­blö­ßen und dem Urteil eines Gerichts unter­wer­fen. Das ist die logi­sche und not­wen­di­ge Kon­se­quenz der auf­se­hen­er­re­gen­den Ent­schei­dung, mit der der Hei­li­ge Stuhl dem Apo­sto­li­schen Nun­ti­us in Frank­reich,