
(New York) Die Stimmen hatten recht, die bereits im vergangenen Jahr sagten, daß Howard James Hubbard, der emeritierte Bischof von Albany im Staat New York, USA, um die Laisierung ersucht habe, um heiraten zu können. Hubbard selbst gab gestern bekannt, daß er vor einem Monat standesamtlich geheiratet hat.
Hubbard wurde am 31. Oktober 1938 im Staat New York geboren. Nach seinem Eintritt in das Priesterseminar konnte er seine Studien an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom fortsetzen. 1963 wurde er für die Diözese Albany zum Priester geweiht. Bekannt wurde er als sozial engagierter „progressiver“ Kleriker und sogenannter „Straßenpriester“. 1977 ernannte ihn Papst Paul VI. zum Bischof von Albany. Er engagierte sich vor allem gegen die Todesstrafe und ließ der Homosexualisierung seines Bistums ungehinderten Lauf. Unter seinem Amtsvorgänger war gezielt die Aufnahme homosexueller Kandidaten in das Priesterseminar gefördert worden. Das dadurch herangezogene Homo-Milieu konnte sich unter dem „liberalen“ Hubbard in der Diözese ausbreiten. In den 90er Jahren förderte er ein Programm, um Menschen anzusprechen, die für die Abschaffung des Zölibats, für das Frauenpriestertum und für die Anerkennung der Homosexualität sind. Mit anderen Worten, Hubbard förderte diese Agenda unter einem pastoralen Deckmantel.
2004 wurde Hubbard, er war damals noch amtierender Bischof von Albany, homosexueller Übergriffe gegenüber zwei Männern in den 70er Jahren beschuldigt. Ein Mann erhob Vorwürfe, daß Hubbard mit seinem Bruder eine sexuelle Beziehung gehabt hätte, bevor dieser im Alter von 25 Jahren Selbstmord beging. Die zweiten Vorwürfe kamen von einem Stricher in Albany, der erklärte, Hubbard habe seine „Dienste“ in Anspruch genommen. Eine Untersuchung befand jedoch beide Anschuldigungen für nicht ausreichend glaubwürdig, zumal auch keine Hinweise bei Hubbard auf einen homosexuellen Lebenswandel gefunden werden konnten.
Mit Vollendung des 75. Lebensjahres reichte Hubbard Ende 2013 sein Rücktrittsgesuch ein und wurde 2014 von Papst Franziskus emeritiert.
2019 beschuldigte ihn ein weiterer Mann des homosexuellen Mißbrauchs. Dieser Fall habe sich in den 90er Jahren zugetragen, als der Kläger erst 16 Jahre alt war. Hubbard bestritt auch diesen Vorwurf, zog sich aber aus dem priesterlichen Dienst zurück. Bis dahin hatte er als Emeritus weiterhin in der Diözese gewirkt. Zugleich betonte er, er habe den Zölibat nie gebrochen und schon gar nicht jemand mißbraucht.
Noch im selben Jahr erhob eine Frau gegen ihn Vorwürfe, er habe sie 1975, als sie noch eine Jugendliche war, sexuell mißbraucht. 2020 erhob ein weiterer Mann Klage gegen den Bischof. Dieser habe ihn in den 70er Jahren bei einem Ausflug, als er erst zehn Jahre alt war, sexuell mißbraucht. Hubbard bestritt auch diese Vorwürfe. Weder vor einem staatlichen noch vor einem kirchlichen Gericht kam es bisher zu einem Verfahren oder einer Verurteilung.
Als regierender Bischof hatte Hubbard, als die sexuellen Mißbrauchsvorwürfe in der Diözese aufgearbeitet wurden, drei damals schon pensionierte Priester vom Dienst suspendiert und einen aus dem Klerikerstand entlassen. 2013 entschuldigte sich Hubbard kurz vor seiner Emeritierung für begangene „Versäumnisse“ in der Bekämpfung des sexuellen Mißbrauchs.
2015 erlitt Hubbard einen Herzinfarkt und im Juli 2022 einen Schlaganfall. Im November 2022 ersuchte er Papst Franziskus um Entlassung aus dem Klerikerstand und seine Laisierung. Offiziell begründete der Bischof diesen ungewöhnlichen Schritt mit den sexuellen Mißbrauchsermittlungen im Staat New York, in denen er ohnehin nicht als Bischof und Priester handeln könne. Die Kirche gab damals nur bekannt, daß die Laisierung auf Wunsch des Bischofs erfolge.
Im Juli 2023 heiratete der inzwischen 84jährige Hubbard standesamtlich „eine wunderbare Frau, die mir geholfen und für mich gesorgt hat und die an mich glaubt“. Zugleich sagte er, daß die Ehe, da nur standesamtlich geschlossen, von der Kirche nicht anerkannt wird.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Wikicommons
Laisierung bedeutet, daß er von seinen Pflichten entbunden wird. Z. B. Gebetszeiten. Ist er gültig geweiht so bleibt er Priester in Ewigkeit, sei es im Himmel oder in der Hölle. Dieses Merkmal kann nicht gelöscht werden. Somit ist er weiterhin dem Zölibat verpflichtet und kann nie heiraten.