Vatikan löst Loyola-Gemeinschaft auf. Wann aber beginnt das Verfahren gegen Marko Rupnik?

Santa Martas Achterbahnfahrt im Fall des Künstlerpriesters


Papst Franziskus mit Marko Ivan Rupnik. Wann beginnt das kirchenrechtliche Mißbrauchsverfahren gegen den ehemaligen Jesuiten?
Papst Franziskus mit Marko Ivan Rupnik. Wann beginnt das kirchenrechtliche Mißbrauchsverfahren gegen den ehemaligen Jesuiten?

(Lai­bach) Die Nach­richt wur­de zuerst in Por­tu­gal ver­öf­fent­licht (7Margens), wohin die Mit­grün­de­rin ver­bannt wor­den war, betrifft aber Slo­we­ni­en und Rom: Die vom ehe­ma­li­gen Jesui­ten Mar­ko Ivan Rup­nik gegrün­de­te Loyo­la-Gemein­schaft wur­de vom Vati­kan aufgelöst.

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Die kirch­li­che Bekannt­ga­be erfolg­te am Frei­tag durch die Erz­diö­ze­se Laibach.

Trotz schwer­wie­gen­der Skan­da­le, die dem Künst­ler­prie­ster vor­ge­wor­fen wer­den, erfolg­te bis­her nur der Aus­schluß aus dem Jesui­ten­or­den, wäh­rend der Hei­li­ge Stuhl wei­ter­hin sei­ne schüt­zen­de Hand über den (ehe­ma­li­gen) Mit­bru­der von Papst Fran­zis­kus hält (sie­he auch Die Lon­ga manus von San­ta Marta). Das Vika­ri­at der Diö­ze­se Rom ver­lang­te ledig­lich, daß er Rom ver­läßt. Dabei konn­te sich Rup­nik eine Diö­ze­se sei­ner Wahl als neu­en Wohn­sitz aus­su­chen. Er ent­schied sich für die Diö­ze­se Koper (Capo­di­stria) in Slo­we­ni­en. Die Diö­ze­se Rom atte­stier­te dem von Rup­nik in Rom gegrün­de­ten Zen­trum Alet­ti, daß dort ein „gesun­des Gemein­schafts­le­ben“ geherrscht habe. Jeden­falls baten nach der Ent­las­sung Rup­niks aus dem Jesui­ten­or­den auch die übri­gen zum Zen­trum Alet­ti gehö­ren­den sie­ben Jesui­ten um ihre Entlassung.

Nun wur­de vom Vati­kan die von Rup­nik Mit­te der 80er Jah­re in Slo­we­ni­en gegrün­de­te Loyo­la-Gemein­schaft auf­ge­löst. Das ist der dra­stisch­ste Ein­griff, der in der Sache bis­her erfolg­te, betrifft aber Rup­nik nicht direkt. Die rund 40 Schwe­stern, die der von Sr. Ivan­ka Hosta und Rup­nik gegrün­de­ten Frau­en­ge­mein­schaft ange­hö­ren, wur­den aller Ver­pflich­tun­gen ent­bun­den. Rup­nik wird beschul­digt, jah­re­lang an den Ordens­frau­en der Gemein­schaft schwe­ren sexu­el­len, geist­li­chen und psy­cho­lo­gi­schen Miß­brauch betrie­ben zu haben. 1993 war es aller­dings zum Bruch zwi­schen den bei­den Grün­dern gekom­men und Rup­nik über­sie­del­te nach Rom. Hosta soll Rup­niks Miß­brauch gedeckt haben. Ihr wird Gehor­sams- und Auto­ri­täts­miß­brauch und eine per­sön­lich unge­klär­te Bezie­hung zu Rup­nik vorgeworfen.

Die Ent­schei­dung Roms erfolg­te drei Mona­te, nach­dem Papst Fran­zis­kus die Ver­jäh­rungs­fri­sten im Fall Rup­nik auf­ge­ho­ben hat­te, um ein kir­chen­recht­li­ches Ver­fah­ren gegen den welt­weit berühm­ten Künst­ler ein­lei­ten zu können.

Dem gin­gen aller­dings völ­lig gegen­tei­li­ge Maß­nah­men vor­aus. Die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on hat­te bereits ein Ver­fah­ren gegen Rup­nik durch­ge­führt und sei­ne Exkom­mu­ni­ka­ti­on fest­ge­stellt. Eine Ver­laut­ba­rung wur­de jedoch ver­hin­dert. Bis heu­te hält sich hart­näckig der Ver­dacht, daß dies nur durch Papst Fran­zis­kus per­sön­lich gesche­hen sein konn­te. Nie­mand sonst hät­te die Macht dazu. In einem wei­te­ren Schritt erklär­te Fran­zis­kus selbst, im Fall Rup­nik habe nicht anders vor­ge­gan­gen wer­den kön­nen, da Ver­jäh­run­gen ein­ge­tre­ten sei­en. Aller­dings war es Fran­zis­kus, der zu einem frü­he­ren Zeit­punkt die Bischö­fe der gan­zen Welt auf­ge­for­dert hat­te, Ver­jäh­rungs­fri­sten in Miß­brauchs­fäl­len nicht gel­ten zu las­sen. Er selbst als Bischof von Rom hielt sich aber nicht an sei­ne Auf­for­de­rung. Erst als der Skan­dal zu stark in die Öffent­lich­keit gelang­te, reagier­te er mit der genann­ten Auf­he­bung der Ver­jäh­rungs­fri­sten. Das war vor drei Monaten.

Mar­ko Ivan Rup­nik und die Sakral­kunst der nach­kon­zi­lia­ren Kirche

Seit­her ist außer der nun erfolg­ten Auf­he­bung der Loyo­la-Gemein­schaft nichts gesche­hen. Ein Ver­fah­ren gegen Rup­nik wur­de nicht ein­ge­lei­tet? Ist damit der Sache gedient? Ist damit den Ordens­frau­en die­ser Gemein­schaft gedient? Die­se müs­sen sich nun, auf sich allein gestellt, ein neu­es Leben auf­bau­en. Es wird gerech­net, daß wohl die Hälf­te sich um die Grün­de­rin Sr. Hosta scha­ren wird. Ist es aber ein­fach, nach Jah­ren in einer Gemein­schaft, plötz­lich auf der Stra­ße zu ste­hen, „einen Neu­an­fang“ zu machen?

Das Auf­lö­sung­de­kret geht bereits auf den 20. Okto­ber zurück und stammt vom Ordens­dik­aste­ri­um. Als Begrün­dung wer­den „ernst­haf­te Pro­ble­me bei der Aus­übung der Auto­ri­tät und der Art und Wei­se des Gemein­schafts­le­bens“ genannt.

Die Schwe­stern der Loyo­la-Gemein­schaft erhiel­ten am ver­gan­ge­nen Frei­tag Kennt­nis von dem Dekret. Rom hat­te drei Dele­ga­ten ent­sandt unter der Füh­rung des Canos­sia­ner­pa­ters Ame­deo Cencini.

Die Auf­lö­sung, so wur­de ihnen am 14. Dezem­ber mit­ge­teilt, habe inner­halb eines Jah­res, also bis zum 20. Okto­ber 2024, voll­zo­gen zu werden.

Der von Rom ent­sand­te Apo­sto­li­sche Kom­mis­sar für die Loyo­la-Gemein­schaft hat­te Sr. Hosta nach Por­tu­gal ver­bannt, von wo aus sie jedoch die Gemein­schaft wei­ter­hin lenkte.

Bis­her ist nicht bekannt, wann und ob es zu einem kano­ni­schen Ver­fah­ren gegen Rup­nik kom­men wird.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: MiL/​Facebook (Screen­shot)

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