Fall Rupnik: „Deshalb wurde er exkommuniziert“

Welche Rolle spielte Papst Franziskus in der Sache?


Im Fall Rupnik werden immer neue Details bekannt. Jesuitengeneral Sosa sagte nun, Rupnik sei sogar exkommuniziert worden. Bild: Ausschnitt aus einem Rupnik-Mosaik. OP-Personal oder Corona-Kunst?
Im Fall Rupnik werden immer neue Details bekannt. Jesuitengeneral Sosa sagte nun, Rupnik sei sogar exkommuniziert worden. Bild: Ausschnitt aus einem Rupnik-Mosaik. OP-Personal oder Corona-Kunst?

(Rom) Wie man Glaub­wür­dig­keit ver­spie­len kann, wird gera­de vom Jesui­ten­or­den vor­ex­er­ziert – mit Unter­stüt­zung von Papst Fran­zis­kus. Als von eher obsku­rer Sei­te Anschul­di­gun­gen gegen den Jesui­ten Pater Mar­ko Ivan Rup­nik erho­ben wur­den, mau­er­te der Orden, gab dann ein wenig zu, um die­ses aber zu rela­ti­vie­ren, und gab nun bekannt, daß Rup­nik sogar exkom­mu­ni­ziert wur­de. War­um das Ver­steck­spiel? Ver­trau­en wird damit nicht gewonnen.

Anzei­ge

Pater Mar­ko Ivan Rup­nik, ein slo­we­ni­scher Jesu­it und Theo­lo­ge, ist vor allem als Künst­ler inter­na­tio­nal bekannt. Vati­ka­ni­sche Kunst­ver­ant­wort­li­che kür­ten ihn sogar zu einem Modell für die zeit­ge­nös­si­sche Sakral­kunst. Dar­über wur­de sehr kon­tro­vers dis­ku­tiert, da ihm vor­ge­wor­fen wur­de, die Kir­chen mit einer pseu­do-nai­ven Kunst zu fül­len. Rup­nik wird als „gro­ßer Enfant-pro­di­ge-Nar­zißt“ beschrie­ben, doch die schüt­zen­de Hand des Vati­kans und sei­nes Ordens blieb ihm erhalten.

Anfang Dezem­ber tauch­ten schwe­re Anschul­di­gun­gen gegen den Jesui­ten auf, die inhalt­lich aber vage blie­ben. Auch die Rol­le von Papst Fran­zis­kus in der Sache wur­de gegen­sätz­lich dar­ge­stellt. Einer­seits hieß es, der Papst habe Rup­nik, da bei­de Jesui­ten, gedeckt, ja sogar sei­ne Exkom­mu­ni­ka­ti­on latae sen­ten­tiae „ver­hin­dert“. Ande­rer­seits wur­de gesagt, Fran­zis­kus habe bei einer Audi­enz im ver­gan­ge­nen Janu­ar sei­nen Mit­bru­der Rup­nik über die gegen ihn ver­häng­ten Sank­tio­nen informiert. 

Vertuscher oder Saubermann?

Das schie­fe Licht ent­steht, weil Fran­zis­kus Rup­nik zu Jah­res­be­ginn in offi­zi­el­ler Audi­enz emp­fing. War­um die­se Nähe? Doch der Rei­he nach.

In der Sache mau­er­te der Jesui­ten­or­den zunächst. Gegen Rup­nik lie­ge nichts vor, hieß es. Als wei­te­re Medi­en die Anschul­di­gun­gen auf­grif­fen und die Sache inter­na­tio­na­le Wogen schlug, wur­de die Dar­stel­lung dif­fe­ren­zier­ter. Nun ver­öf­fent­lich­ten die Jesui­ten­obe­ren für Rom und Slo­we­ni­en zwei weit­ge­hend gleich­lau­ten­de Stel­lung­nah­men. Es wur­de ein­ge­stan­den, daß vor lan­ger Zeit etwas vor­ge­fal­len ist, doch habe es nichts mit Min­der­jäh­ri­gen zu tun gehabt und sei bereits ver­jährt. Zudem wur­de zuge­ge­ben, daß gegen Rup­nik Sank­tio­nen ver­hängt wur­den, doch sei dies nicht kano­nisch durch die Kir­che, kon­kret die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on erfolgt, son­dern als inter­ne Vor­sichts­maß­nah­me des Jesui­ten­or­dens. Was sich Rup­nik zuschul­den kom­men hat­te las­sen, wur­de nicht gesagt.

Aus den Stel­lung­nah­men der bei­den Jesui­ten­obe­ren muß­te der offen­bar beab­sich­tig­te Ein­druck ent­ste­hen, daß Rup­nik das Opfer einer Schmutz­kü­bel­kam­pa­gne wur­de und sich jemand per­sön­lich an ihm rächen wollte.

Die Lawi­ne war aber ins Rol­len gekom­men. Es wur­den Fra­gen gestellt. Am Ende inter­es­sier­ten sich auch zwei der drei ton­an­ge­ben­den Pres­se­agen­tu­ren für die Ange­le­gen­heit. Der Vati­kan­kor­re­spon­dent von Reu­ters, Phil­ipp Pul­lel­la, sprach mit dem deut­schen Jesui­ten Pater Hans Zoll­ner, der Mit­glied der Päpst­li­chen Kin­der­schutz­kom­mis­si­on ist, und die Vati­kan­kor­re­spon­den­tin von Asso­cia­ted Press (AP), Nico­le Win­field, kon­tak­tier­te den Gene­ral­obe­ren des Jesui­ten­or­dens, Pater Arturo Sosa. 

Was plötz­lich ans Licht kam, ist erstaunlich.

Gene­ral Sosa gab zu, daß Rup­nik exkom­mu­ni­ziert wur­de. Der Künst­ler­prie­ster erteil­te „einem Kom­pli­zen“ die Absolution:

„Des­halb wur­de er exkommuniziert.“

Der Gene­ral­obe­re schob sogleich eine Fra­ge hin­ter­her, um sie selbst zu beant­wor­ten: „Wie hebt man eine Exkom­mu­ni­ka­ti­on wie­der auf? Die Per­son hat das, was sie getan hat, zuzu­ge­ben und zu bereu­en.“ Nach dem jüng­sten Ver­wirr­spiel könn­ten man­chem auch an der neu­en Dar­stel­lung Zwei­fel kom­men, da sie nicht über­zeu­gend klingt. Gene­ral Sosa hat­te in einem ersten Inter­view näm­lich ange­deu­tet, daß der Vor­fall behan­delt wur­de, als hand­le es sich um einen Ver­stoß gegen das Sech­ste Gebot, der ein­ver­nehm­lich zwi­schen Erwach­se­nen statt­ge­fun­den habe. Es wur­de aus­ge­schlos­sen, daß es sich, unab­hän­gig vom Alter, um Miß­brauch einer wehr­lo­sen Per­son handelte.

Papst Fran­zis­kus mit dem Gene­ral­obe­ren des Jesui­ten­or­dens Arturo Sosa Abascal

Die Zahl der Ordens­frau­en, die Rup­nik sexu­ell miß­braucht habe, wird inzwi­schen mit „min­de­stens“ neun ange­ge­ben. Die Rede ist von Rup­nik und sei­nem „Harem“, den sich die Künst­ler­na­tur gehal­ten habe.

Nach einer ent­spre­chen­den Anzei­ge ermit­tel­te die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on und stell­te 2019 die Schuld Rup­niks fest. Für die katho­li­sche Kir­che gilt auch eine sexu­el­le Bezie­hung zwi­schen Erwach­se­nen, die in irgend­ei­nem Abhän­gig­keits­ver­hält­nis ste­hen, also Vor­ge­setz­te – Unter­ge­be­ne, als eine Form des Miß­brauchs, näm­lich des Macht- und Autoritätsmißbrauchs.

Rup­nik war latae sen­ten­tiae exkom­mu­ni­ziert, da er einer Frau die Abso­lu­ti­on erteil­te, mit der er ein sexu­el­les Ver­hält­nis hat­te. Durch die Bege­hung der Tat tritt auto­ma­tisch die Exkom­mu­ni­ka­ti­on ein, ohne daß eine kirch­li­che Auto­ri­tät eine sol­che ver­hän­gen muß. In die­sem Zusam­men­hang ist fest­zu­hal­ten, daß zumin­dest der Vor­wurf, Papst Fran­zis­kus habe eine sol­che Exkom­mu­ni­ka­ti­on „ver­hin­dert“, ins Lee­re geht. Eine sol­che Ver­hin­de­rung ist gar nicht möglich.

Rup­nik wur­de in den ver­gan­ge­nen drei Jahr­zehn­ten vom Vati­kan über die Maßen geför­dert. Sei­ne Wer­ke fin­den sich in Fati­ma, Lour­des, San Gio­van­ni Roton­do, Madrid und Rom. Papst Fran­zis­kus ließ von sei­nem Mit­bru­der das Logo für das Hei­li­ge Jahr der Barm­her­zig­keit und das Welt­fa­mi­li­en­tref­fen 2022 ent­wer­fen. 2022?

Das Verwirrspiel des Jesuitenordens

Fas­sen wir zusam­men: 2021 war die Anzei­ge bei der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on ein­ge­gan­gen. Eine Vor­un­ter­su­chung habe jedoch erge­ben, daß die Vor­wür­fe ver­jährt sei­en, wie im ver­gan­ge­nen Okto­ber fest­ge­stellt wur­de. So zumin­dest steht es in den Stel­lung­nah­men der ita­lie­ni­schen und slo­we­ni­schen Jesui­ten­pro­vin­zia­le. Die „Vor­sichts­maß­nah­men“ des Jesui­ten­or­dens sind aber erstaun­lich hart: Rup­nik darf weder die Beich­te hören noch Exer­zi­ti­en lei­ten noch die geist­li­che Füh­rung von Per­so­nen über­neh­men. Zudem sind Rup­nik öffent­li­che Akti­vi­tä­ten nur mit aus­drück­li­cher Erlaub­nis sei­ner Ordens­obe­ren erlaubt.

Doch bei den Zeit­an­ga­ben paßt etwas nicht zusam­men. Wäh­rend die bei­den Stel­lung­nah­men besa­gen, daß die Anzei­ge gegen Rup­nik erst 2021 bei der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on ein­ge­gan­gen ist, erklär­te Gene­ral Sosa nun, daß Rup­nik von der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on bereits 2019 ver­ur­teilt wur­de. Es geht somit um zumin­dest zwei getrenn­te Ver­fah­ren, was von den bei­den Pro­vinz­obe­ren noch vor weni­gen Tagen ver­schwie­gen wurde.

Die gegen Rup­nik ver­häng­ten Sank­tio­nen gehen auf eine frü­he­re Unter­su­chung zurück, nicht auf jene von 2021, von der die bei­den Jesui­ten­obe­ren den Schein erweck­ten, als sei alles ver­jährt, ver­ges­sen und ver­ge­ben. Wur­de nun in der Cau­sa 2019 oder 2021 eine Exkom­mu­ni­ka­ti­on latae sen­ten­tiae fest­ge­stellt, oder stimmt die Dar­stel­lung, daß Rup­nik 2019 in Wirk­lich­keit vom zustän­di­gen Kir­chen­ge­richt „ein­stim­mig“ schul­dig gespro­chen und exkom­mu­ni­ziert wur­de. Dann wür­de sich auch die Rol­le von Papst Fran­zis­kus anders dar­stel­len. Dem­nach hät­te Fran­zis­kus weni­ge Stun­den nach der Urteils­ver­kün­dung die Exkom­mu­ni­ka­ti­on ent­ge­gen der Ent­schei­dung des Gerichts auf­ge­ho­ben und die Jesui­ten, die bereits eine Pres­se­er­klä­rung zum Urteil vor­be­rei­tet hat­ten, gestoppt.

Mau­ri­zio Blon­det erin­nert an den Fall von Erz­bi­schof Michel Aupe­tit von Paris. Der Erz­bi­schof war beschul­digt wor­den, mit einer Frau ein­ver­nehm­lich geflir­tet zu haben. Mehr wur­de nicht bekannt. Der Erz­bi­schof bestritt den Vor­wurf. Es kam nie zu einem Ver­fah­ren. Papst Fran­zis­kus eme­ri­tier­te Msgr. Aupe­tit 2021 und ernann­te einen neu­en Erzbischof.

Ganz anders im Fall Rup­nik. Obwohl der Mit­bru­der des Pap­stes offen­bar 2019 in einem kano­ni­schen Ver­fah­ren exkom­mu­ni­ziert wur­de, emp­fing ihn Fran­zis­kus im Jän­ner 2022 in offi­zi­el­ler Audi­enz zu einer Zeit, als bei der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on noch ein wei­te­res Ver­fah­ren gegen Rup­nik anhän­gig war. Wie kann das sein? Blon­det for­mu­lier­te es so: „Seit wann erm­pfängt der Papst irgend­ei­nen Prie­ster, der schwer­wie­gen­der Straf­ta­ten beschul­digt ist?“

P. Hans Zollner: „Kann verstehen, daß sich die Opfer betrogen fühlen“

Die Aus­sa­gen von Pater Zoll­ner von der Päpst­li­chen Kin­der­schutz­kom­mis­si­on, mit dem Phil­ipp Pul­lel­la sprach, las­sen erken­nen, daß der Miß­brauch Rup­niks im Jesui­ten­or­den schon seit 1998 bekannt gewe­sen sein dürf­te. Damals hät­te der Orden die Beschwer­de einer Ordens­frau erhal­ten. Zoll­ner scheint auch zu bestä­ti­gen, daß es Vor­ge­setz­te gab, wel­che die Vor­wür­fe unter den Tisch kehrten:

„Um der Trans­pa­renz wil­len müs­sen wir wis­sen, wer was wann wuß­te und was danach geschah. (…) Wir hät­ten etwas über die ver­schie­de­nen Ver­ant­wor­tungs­ebe­nen ler­nen kön­nen, was all das hät­te ver­hin­dern können.“

Der Fall Rup­nik geht damit über die Per­son des Jesui­ten­künst­lers hin­aus. Wer wuß­te, wer vertuschte? 

Pater John Dar­dis, ein Spre­cher des Jesui­ten­or­dens, erklär­te gegen­über Reu­ters, „nichts in den Archi­ven“ des Ordens über eine Beschwer­de von 1998 gefun­den zu haben.

Zoll­ner bestä­tig­te auch, daß straf­recht­lich eine Ver­jäh­rungs­frist gilt, „aber die recht­li­che Fra­ge ist nicht die ein­zi­ge“. Zudem stel­le sich die Fra­ge, war­um die Ver­jäh­rungs­frist „nicht auf­ge­ho­ben wur­de“. Er kön­ne daher ver­ste­hen, „daß sich die Opfer betro­gen fühlen“.

War das gro­ße künst­le­ri­sche Anse­hen Rup­niks aus­schlag­ge­bend, ihn und nicht die Opfer zu schützen?

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Mau­ri­zio Blondet/Vatican.va (Screen­shots)

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