Jesuitenorden bestätigt Sanktionen gegen P. Rupnik

An Vorwürfen aus den frühen 90er Jahren ist doch etwas dran


Der Jesuitenorden reagierte auf die Berichte über Anschuldigungen gegen P. Marko Ivan Rupnik
Der Jesuitenorden reagierte auf die Berichte über Anschuldigungen gegen P. Marko Ivan Rupnik

(Rom) Der Jesui­ten­or­den nahm erstaun­lich schnell eine Klä­rung im Fall Rup­nik vor. Der für Rom zustän­di­ge Ordens­obe­re von P. Mar­ko Ivan Rup­nik ver­öf­fent­lich­te eine heu­te bekannt­ge­wor­de­ne Stel­lung­nah­me zu den Medi­en­be­rich­ten über Anschul­di­gun­gen gegen den bekann­ten slo­we­ni­schen Jesui­ten und Künst­ler, die voll­in­halt­lich wie­der­ge­ge­ben wird. Dar­in wer­den die Anschul­di­gun­gen nicht näher benannt, aber in ihrer Schwe­re bestätigt. 

Stel­lung­nah­me zum Fall Rupnik
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DOMUS INTERPROVINCIALES ROMANAE SOCIETATIS IESU

Erklärung

Das Dik­aste­ri­um für die Glau­bens­leh­re (DDF) erhielt im Jahr 2021 eine Beschwer­de gegen P. Mar­ko Ivan Rup­nik SJ bezüg­lich sei­ner Amts­füh­rung. Es waren kei­ne Min­der­jäh­ri­gen betei­ligt. Das DDF hat die Gesell­schaft Jesu gebe­ten, eine Vor­un­ter­su­chung in die­sem Fall ein­zu­lei­ten. Die Gesell­schaft Jesu hat sofort einen exter­nen Ermitt­ler (einen Ordens­mann aus einem ande­ren Insti­tut) mit der Unter­su­chung beauf­tragt. Meh­re­re Per­so­nen wur­den als Zeu­gen gela­den. Der Abschluß­be­richt wur­de dem DDF vor­ge­legt. Nach Prü­fung des Ergeb­nis­ses die­ser Unter­su­chung kam das DDF zu dem Schluß, daß der frag­li­che Sach­ver­halt als ver­jährt anzu­se­hen ist, und schloß den Fall daher Anfang Okto­ber die­ses Jah­res 2022 ab.

Im Lau­fe der Vor­un­ter­su­chung wur­den meh­re­re Vor­sichts­maß­nah­men gegen P. Rup­nik ergrif­fen: Ver­bot der Aus­übung des Beicht­sa­kra­ments, der geist­li­chen Lei­tung und der Beglei­tung der Exer­zi­ti­en. Dar­über hin­aus wur­de Pater Rup­nik unter­sagt, sich ohne die Erlaub­nis sei­nes ört­li­chen Vor­ge­setz­ten an öffent­li­chen Akti­vi­tä­ten zu betei­li­gen. Die­se Maß­nah­men sind auch nach der Ant­wort des Dik­aste­ri­ums für die Glau­bens­leh­re noch heu­te als Ver­wal­tungs­maß­nah­men in Kraft.

Die Gesell­schaft Jesu nimmt jede Beschwer­de gegen eines ihrer Mit­glie­der ernst. Die Mis­si­on der Gesell­schaft Jesu ist auch eine Mis­si­on der Ver­söh­nung. Und wir wol­len jeden offen will­kom­men heißen.

Der Ordens­obe­re stell­te damit fest, daß die unge­nann­ten Ereig­nis­se straf­recht­lich im Sin­ne des staat­li­chen Straf­ge­set­zes ver­jährt sind und kei­ne Min­der­jäh­ri­gen betei­ligt waren. Womit erklärt wird, daß mög­li­cher­wei­se auch sexu­el­le Hand­lun­gen eine Rol­le spiel­ten, aber kei­ne „Ver­tu­schung“ vor­liegt. Offen bleibt, zu wel­chem meri­to­ri­schen Ergeb­nis die Vor­un­ter­su­chung gelang­te. Die Kir­che ver­häng­te jeden­falls kei­ne Sank­tio­nen gegen P. Rup­nik, sehr wohl aber der Jesui­ten­or­den, der die­se auch nach Abschluß der Ermitt­lun­gen vor­erst auf­recht­hält, was den Gepflo­gen­hei­ten des Ordens als einer Vor­sichts­maß­nah­me ent­spricht. Wie lan­ge die­se Sank­tio­nen auf­recht blei­ben wer­den, ist unbe­stimmt. Es gibt Bei­spie­le in der Ordens­ge­schich­te, in denen sie wegen eines Vor­falls lebens­läng­lich gal­ten, wenn dies für bes­ser gehal­ten wurde.

Über­set­zung: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Jesui­ten­or­den (Screen­shot)

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