
(Rom) Der Jesuitenorden nahm erstaunlich schnell eine Klärung im Fall Rupnik vor. Der für Rom zuständige Ordensobere von P. Marko Ivan Rupnik veröffentlichte eine heute bekanntgewordene Stellungnahme zu den Medienberichten über Anschuldigungen gegen den bekannten slowenischen Jesuiten und Künstler, die vollinhaltlich wiedergegeben wird. Darin werden die Anschuldigungen nicht näher benannt, aber in ihrer Schwere bestätigt.

DOMUS INTERPROVINCIALES ROMANAE SOCIETATIS IESU
Erklärung
Das Dikasterium für die Glaubenslehre (DDF) erhielt im Jahr 2021 eine Beschwerde gegen P. Marko Ivan Rupnik SJ bezüglich seiner Amtsführung. Es waren keine Minderjährigen beteiligt. Das DDF hat die Gesellschaft Jesu gebeten, eine Voruntersuchung in diesem Fall einzuleiten. Die Gesellschaft Jesu hat sofort einen externen Ermittler (einen Ordensmann aus einem anderen Institut) mit der Untersuchung beauftragt. Mehrere Personen wurden als Zeugen geladen. Der Abschlußbericht wurde dem DDF vorgelegt. Nach Prüfung des Ergebnisses dieser Untersuchung kam das DDF zu dem Schluß, daß der fragliche Sachverhalt als verjährt anzusehen ist, und schloß den Fall daher Anfang Oktober dieses Jahres 2022 ab.
Im Laufe der Voruntersuchung wurden mehrere Vorsichtsmaßnahmen gegen P. Rupnik ergriffen: Verbot der Ausübung des Beichtsakraments, der geistlichen Leitung und der Begleitung der Exerzitien. Darüber hinaus wurde Pater Rupnik untersagt, sich ohne die Erlaubnis seines örtlichen Vorgesetzten an öffentlichen Aktivitäten zu beteiligen. Diese Maßnahmen sind auch nach der Antwort des Dikasteriums für die Glaubenslehre noch heute als Verwaltungsmaßnahmen in Kraft.
Die Gesellschaft Jesu nimmt jede Beschwerde gegen eines ihrer Mitglieder ernst. Die Mission der Gesellschaft Jesu ist auch eine Mission der Versöhnung. Und wir wollen jeden offen willkommen heißen.
Der Ordensobere stellte damit fest, daß die ungenannten Ereignisse strafrechtlich im Sinne des staatlichen Strafgesetzes verjährt sind und keine Minderjährigen beteiligt waren. Womit erklärt wird, daß möglicherweise auch sexuelle Handlungen eine Rolle spielten, aber keine „Vertuschung“ vorliegt. Offen bleibt, zu welchem meritorischen Ergebnis die Voruntersuchung gelangte. Die Kirche verhängte jedenfalls keine Sanktionen gegen P. Rupnik, sehr wohl aber der Jesuitenorden, der diese auch nach Abschluß der Ermittlungen vorerst aufrechthält, was den Gepflogenheiten des Ordens als einer Vorsichtsmaßnahme entspricht. Wie lange diese Sanktionen aufrecht bleiben werden, ist unbestimmt. Es gibt Beispiele in der Ordensgeschichte, in denen sie wegen eines Vorfalls lebenslänglich galten, wenn dies für besser gehalten wurde.
Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: Jesuitenorden (Screenshot)