Recht auf Migration (Franziskus) versus Recht auf Nichtmigration (Johannes Paul II.)

Franziskus unterstützt eine gefährliche Agenda, tut aber so, als wüßte er von nichts


Papst Franziskus und die Massenmigration: das andere Lehramt.
Papst Franziskus und die Massenmigration: das andere Lehramt.

(Rom) Am kom­men­den 24. Sep­tem­ber wird der Welt­tag der Migran­ten und Flücht­lin­ge began­gen. Das von Fran­zis­kus 2016 errich­te­te Dik­aste­ri­um für die ganz­heit­li­che Ent­wick­lung des Men­schen ver­öf­fent­lich­te dazu das Mot­to, das Papst Fran­zis­kus die­sem Welt­tag gege­ben hat. Es lau­tet: „Frei zu wäh­len, ob man aus­wan­dern oder blei­ben will“.

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Papst Fran­zis­kus bleibt damit auch wei­ter­hin das Sprach­rohr jener Migra­ti­ons­agen­da, die ein „Recht auf Ein­wan­de­rung“ behaup­tet. Die­se Posi­ti­on ver­tritt Fran­zis­kus seit Beginn sei­nes Pon­ti­fi­kats als Teil eines gro­ßen Migra­ti­ons­ap­pa­rats, wie sein erster Schritt in die­se Rich­tung zeig­te. Im Juli 2013 besuch­te er die ita­lie­ni­sche Insel Lam­pe­du­sa und rück­te damit erst die soge­nann­te „Mit­tel­meer­rou­te“ der ille­ga­len Mas­sen­ein­wan­de­rung nach Euro­pa in den Fokus. In den fol­gen­den Jah­ren bom­bar­dier­ten Main­stream­m­e­di­en die Öffent­lich­keit mit Nar­ra­ti­ven zu die­ser Mit­tel­meer­rou­te, die als Stemm­ei­sen ein­ge­setzt wur­de, um die schran­ken­lo­se Mas­sen­mi­gra­ti­on durch­zu­set­zen. Dabei macht die Mit­tel­meer­rou­te nur einen klei­nen Teil der Gesamt­mi­gra­ti­on nach Euro­pa aus. Die Pius­bru­der­schaft warf Fran­zis­kus damals eine „schräg-pro­gres­si­ve Sim­pli­fi­zie­rung“ einer kom­ple­xen Fra­ge vor.

2015, auf dem dama­li­gen Höhe­punkt einer ille­ga­len Mas­sen­mi­gra­ti­on in die EU, unter­stütz­te Fran­zis­kus die­se Wel­le auf irri­tie­ren­de Wei­se, in dem er die EU-Mit­glieds­staa­ten auf­for­der­te: „Nehmt alle auf, Gute und Schlech­te“. Reli­gi­ons­hi­sto­risch und theo­lo­gisch betrach­tet wur­de die 2015 über Nacht postu­lier­te „Will­kom­mens­kul­tur“ vom Hei­li­gen Stuhl in den Rang der Gebo­te und ein Ver­stoß dage­gen in den Sta­tus einer Sün­de geho­ben. Der ehe­ma­li­ge ita­lie­ni­sche Senats­prä­si­dent, der Phi­lo­soph Mar­cel­lo Pera, ein per­sön­li­cher Freund von Bene­dikt XVI., warf Fran­zis­kus 2017 vor, daß sei­ne Migra­ti­ons­po­li­tik von „Haß“ auf den Westen dik­tiert sei, den er „zer­stö­ren will“.

Im Herbst 2018 stell­te sich Fran­zis­kus ent­schie­den hin­ter den Glo­ba­len Migra­ti­ons­pakt, der in Mar­ra­kesch unter­zeich­net wur­de. Dazu ent­sand­te er sei­nen Kar­di­nal­staats­se­kre­tär Pie­tro Paro­lin. Dort wur­de beschlos­sen, daß Mas­sen­mi­gra­ti­on eine „nor­ma­le“ und, wenn sie legal erfol­ge, auch eine „posi­ti­ve“ Sache sei. Da es sich dabei aber um ein „glo­ba­les Phä­no­men“ hand­le, kön­ne sie nicht den ein­zel­nen Staa­ten über­las­sen wer­den, son­dern müs­se von der „inter­na­tio­na­len Gemein­schaft“ koor­di­niert werden. 

Fran­zis­kus ging so weit, die Migra­ti­on zum Ide­al zu sti­li­sie­ren. Da konn­ten Blü­ten nicht aus­blei­ben, daß ein ita­lie­ni­scher Prie­ster unter Beru­fung auf Fran­zis­kus selbst­ver­ges­sen aus Pro­test gegen die Anti-Migra­ti­ons­po­li­tik der dama­li­gen ita­lie­ni­schen Regie­rung einen „meß­frei­en Sonn­tag“ aus­rief.

Im Sep­tem­ber 2019 ließ Fran­zis­kus der Migra­ti­on ein Denk­mal auf dem Peters­platz set­zen. Anfangs soll­te es, so hieß es zumin­dest, nur kurz dort ste­hen. Statt­des­sen wur­de ein Dau­er­zu­stand dar­aus. Fran­zis­kus hört auch nicht die afri­ka­ni­schen Bischö­fe, die sich wie­der­holt gegen die Migra­ti­on aus­spra­chen. Viel­mehr gab er zu ver­ste­hen, daß für ihn die Durch­set­zung eines bedin­gungs­lo­sen Migra­ti­ons­rechts wich­ti­ger ist als die ver­folg­ten Chri­sten.

In der Tat ist die Migra­ti­ons­fra­ge sehr kom­plex, aber nicht zu kom­plex, den Staa­ten ihre Sou­ve­rä­ni­tät zu ent­zie­hen, aber zu kom­plex, um sie auf die simp­le For­mel zu redu­zie­ren, daß jeder tun kön­ne, was er wol­le. Und wenn er das nicht dür­fe, dann ganz arm sei. Die erste Nega­tiv­kon­se­quenz, die sich dar­aus ergibt, ist, daß das behaup­te­te Migra­ti­ons­recht ein höhe­res Recht wäre als das Hei­mat­recht. Es ist bekannt, daß bestimm­te Kräf­te seit Jahr­zehn­ten an einer Mas­sen­mi­gra­ti­on inter­es­siert sind. Es ist eben­so bekannt, daß Mas­sen­mi­gra­ti­on zu allen Zei­ten desta­bi­li­sie­rend wirk­te und es sich dabei gera­de nicht um eine indi­vi­du­el­le Fra­ge han­delt, son­dern das Völ­ker­recht, die staat­li­che Sou­ve­rä­ni­tät, das inne­re sozia­le Gefü­ge des Ziel­lan­des, die Exi­stenz der ein­hei­mi­schen Völ­ker und zahl­rei­che ande­re Fra­gen davon betrof­fen sind, nicht zuletzt auch Kri­mi­na­li­tät und Ter­ro­ris­mus, demo­gra­phi­sche und poli­ti­sche Ver­än­de­run­gen. Den­noch hält Fran­zis­kus seit zehn Jah­ren dar­an fest, alle die­se Fra­gen aus­zu­klam­mern und so zu tun, als sei die wirt­schaft­li­che Bes­ser­stel­lung ein­zel­ner das allei­ni­ge Maß der Din­ge. Geht es nach Fran­zis­kus, wird der Ein­hei­mi­sche in sei­nem eige­nen Haus entrechtet.

Es ist eine Tat­sa­che, daß fast die gesam­te Migra­ti­on nach Euro­pa eine Wirt­schafts­mi­gra­ti­on ist. Doch Fran­zis­kus igno­riert dies.

Euro­pa erlebt seit Jah­ren die Fol­gen einer Nega­tiv­ent­wick­lung: Die Völ­ker wer­den aus­ge­tauscht (in eini­gen deut­schen Groß­städ­ten sind Deut­sche nur mehr eine Min­der­heit, so wie in Lon­don die Eng­län­der nur mehr eine Min­der­heit sind; in eini­gen öster­rei­chi­schen Groß­städ­ten, allen vor­an Wien, stel­len allein Mus­li­me unter den unter Zehn­jäh­ri­gen bereits 30 Pro­zent), wes­halb die Poli­ti­ker der Migra­ti­ons­agen­da nicht mehr von Volk, son­dern nur mehr von Bevöl­ke­rung spre­chen; das inne­re Gefü­ge der Län­der wird durch die Zer­split­te­rung in unzäh­li­ge eth­ni­sche Grup­pen und Sub­grup­pen auf­ge­löst; zur Durch­set­zung einer schran­ken­lo­sen Migra­ti­on wird die Sou­ve­rä­ni­tät der Staa­ten unter­gra­ben; die sozia­le Sicher­heit lei­det; die Rechts­si­cher­heit wird durch Kri­mi­na­li­tät und eine will­kür­li­che „Migran­ten-Recht­spre­chung“ der Justiz aus­ge­höhlt. Dies alles geschieht, wäh­rend par­al­lel die Gebur­ten­ra­ten der ein­hei­mi­schen Völ­ker über mul­ti­ple Inter­ven­tio­nen redu­ziert wer­den, aber gleich­zei­tig der feh­len­de Human­be­darf durch För­de­rung der Migra­ti­on auf­ge­füllt wird. 

Zusam­men­ge­nom­men läßt sich dar­aus fol­gern, daß sowohl die Staa­ten wie auch die Völ­ker auf­ge­löst wer­den sol­len, was ein Atten­tat auf die gel­ten­de Rechts- und Völ­ker­rechts­ord­nung ist. Und Papst Fran­zis­kus ist der sicht­bar­ste Ver­fech­ter die­ser Agen­da. War­um nur?

Dramatische historische Beispiele

Histo­risch war die indi­vi­du­el­le Migra­ti­on, die Fran­zis­kus vor­gibt, zu ver­tre­ten, noch nie ein wirk­li­ches Pro­blem. Es ist alles eine Fra­ge der Grö­ßen­ord­nung. Solan­ge die Wan­der­zah­len gering blei­ben, sind ent­spre­chen­de Bewe­gun­gen pro­blem­los auf­zu­fan­gen. Die Mas­sen­wan­de­rung, histo­risch in Euro­pa als „Völ­ker­wan­de­rung“ bekannt, ist hin­ge­gen ein Pro­blem, für alle, sowohl für die Ziel­län­der wie für die Her­kunfts­län­der. In den ver­gan­ge­nen hun­dert Jah­ren sind nur zwei Bei­spie­le einer tat­säch­li­chen Not­si­tua­ti­on bekannt, in der die Migra­ti­on auf der Grup­pen­e­be­ne zum poli­ti­schen Pro­blem von Leben und Tod wur­de. Bei­de Bei­spie­le wur­den von Fran­zis­kus aller­dings noch nie erwähnt.

Die erste Epi­so­de betrifft die Nacht-und-Nebel-Ent­schei­dung Polens am 9. Okto­ber 1938, die jüdi­schen pol­ni­schen Staats­bür­ger, die sich im Deut­schen Reich auf­hiel­ten, ab dem 1. Novem­ber nicht mehr nach Polen ein­rei­sen zu las­sen, indem man ihnen mit die­sem Datum die pol­ni­sche Staats­bür­ger­schaft aberken­nen wer­de. Das löste bei der deut­schen Reichs­füh­rung die Panik aus, zu den eige­nen jüdi­schen Staats­bür­gern, die der NS-Staat los­wer­den woll­te, über Nacht noch 70.000 pol­ni­sche Juden auf­ge­zwun­gen zu bekom­men. Am 26. Okto­ber for­der­te die Reichs­re­gie­rung Polen ulti­ma­tiv auf, die Ver­fü­gung zurück­zu­neh­men. Als Polen dar­auf nicht reagier­te, ver­such­te die Reichs­re­gie­rung noch schnell vor Ablauf der Frist mög­lichst vie­le der plötz­lich von Polen für staa­ten­los erklär­ten pol­ni­schen Juden über die Gren­ze nach Polen abzu­schie­ben. Am 28./29. Okto­ber wur­den dazu 17.000 pol­ni­sche Juden im Reichs­ge­biet auf­ge­grif­fen und an die Gren­ze zu Polen ver­bracht. Polen ver­wei­ger­te jedoch bereits vor dem 30. Okto­ber sei­nen Staats­bür­gern die Ein­rei­se mit dem Ver­weis, daß sie ja in weni­gen Stun­den nicht mehr pol­ni­sche Staats­bür­ger sei­en. Nur weni­gen, die Ver­wand­te in Polen nach­wei­sen konn­ten, wur­de die Ein­rei­se erlaubt. Das führ­te zur dra­ma­ti­schen Situa­ti­on, daß min­de­stens 13.000 pol­ni­sche Juden im Nie­mands­land zwi­schen dem Deut­schen Reich und Polen fest­sa­ßen. Aus Rache, weil sei­ne Eltern auch dar­un­ter waren, und wohl auch aus Ver­zweif­lung über sei­ne eige­ne Lage, er hat­te von Frank­reich einen Aus­wei­sungs­be­scheid erhal­ten, erschoß der 17jährige Her­schel Gryn­szpan in Paris am 7. Novem­ber einen Ver­tre­ter der deut­schen Bot­schaft, den Bot­schafts­rat Ernst Edu­ard vom Rath, obwohl die fata­le Ent­wick­lung eigent­lich von der pol­ni­schen Regie­rung, sei­ne per­sön­li­che von der fran­zö­si­schen Regie­rung los­ge­tre­ten wor­den war. Vom Rath erlag am 9. Novem­ber den Schuß­ver­let­zun­gen. Die­ses Atten­tat wie­der­um führ­te noch in der­sel­ben Nacht als Ver­gel­tung im Deut­schen Reich zu den Novem­ber­pro­gro­men der soge­nann­ten „Reichs­kri­stall­nacht“. SA-Trupps und SS-Män­ner brann­ten Syn­ago­gen nie­der, zer­stör­ten jüdi­sche Geschäf­te und töte­ten 91 Juden. Zählt man jene Opfer hin­zu, die an den Spät­fol­gen der Miß­hand­lun­gen star­ben, dürf­te die Zahl min­de­stens dop­pelt so hoch sein. Kurz­um: Ein ein­zel­ner Schritt löste inner­halb weni­ger Tage eine unglaub­li­che Nega­tiv­spi­ra­le aus, der noch wei­te­re fol­gen sollten.

Fuß­no­te am Ran­de, im pol­ni­schen Grenz­städ­ten Zbąs­zyń (Bent­schen) war es der katho­li­sche Orts­pfar­rer, der die Ein­woh­ner­schaft auf­for­der­te, den ankom­men­den Juden zu helfen.

Die zwei­te Epi­so­de betraf die Aus­wan­de­rung der Juden aus dem Deut­schen Reich. Die­se wur­de vom NS-Staat gewünscht und durch eine Rei­he von Maß­nah­men zur Erhö­hung des Aus­wan­de­rungs­drucks geför­dert, dar­un­ter Berufs­ver­bo­te und Ver­haf­tun­gen. Es fan­den sich aber kaum Staa­ten, die bereit waren, die Ein­wan­de­rung der ver­folg­ten Juden zu erlau­ben. US-Prä­si­dent Frank­lin D. Ros­se­velt hat­te im Juli 1938 die Evi­an-Kon­fe­renz ein­be­ru­fen, an der 32 Staa­ten teil­nah­men, um über die Auf­nah­me der ca. 300–400.000 Juden zu bera­ten, die noch in dem um Öster­reich ver­grö­ßer­ten Deut­schen Reich leb­ten. Das Ergeb­nis war mager. Außer der Domi­ni­ka­ni­schen Repu­blik in der Kari­bik erklär­te sich zunächst kein Land bereit, wei­te­re Juden auf­zu­neh­men, weder die USA noch Groß­bri­tan­ni­en, Austra­li­en, Kana­da oder Frank­reich. Die Bri­ten, die als Völ­ker­bund­man­dat Palä­sti­na kon­trol­lier­ten, ver­such­ten auch dort­hin die Ein­wan­de­rung zu unter­bin­den, weil sie die Desta­bi­li­sie­rung des Lan­des befürch­te­ten. Sie leg­ten eine Höchst­quo­te von 75.000 Ein­wan­de­rern fest, auf­ge­teilt auf fünf Jah­re. Dabei durf­te aber nur ein­rei­sen, wer eine Bar­ein­la­ge von min­de­stens 1000 Pfund Ster­ling nach­wei­sen konn­te. Austra­li­en beschloß in einem zwei­ten Moment eine Ein­rei­se­quo­te von 15.000 Juden, auf­ge­teilt auf drei Jah­re. Im Zuge des Zwei­ten Welt­krie­ges kam die natio­nal­so­zia­li­sti­sche Juden­po­li­tik durch Aus­wan­de­rung zum Erlie­gen, weil kei­ne Koope­ra­ti­on zwi­schen den krieg­füh­ren­den Staa­ten mehr mög­lich oder erwünscht war. Die tra­gi­schen Kon­se­quen­zen, die sich seit 1941 dar­aus erga­ben, für die Evi­an-Kon­fe­renz aber nicht abseh­bar waren, sind als „Holo­caust“ in die Geschich­te eingegangen.

Die­se bei­den Bei­spie­le zei­gen, wo wirk­li­che Not bestand und durch Auf­nah­me Ret­tung ver­schafft wer­den hät­te kön­nen. Die­se sel­te­nen Epi­so­den, in denen es tat­säch­lich um Leben oder Tod geht, wer­den im Zusam­men­hang mit der Migra­ti­ons­agen­da aber nicht erwähnt, da ein gene­rel­les, unein­ge­schränk­tes Migra­ti­ons­recht durch­ge­setzt wer­den soll, wes­halb die Nen­nung der genann­ten Bei­spie­le kon­tra­pro­duk­tiv wäre. Die Tat­sa­che, daß es nur weni­ge so dra­ma­ti­sche Bei­spie­le gibt, belegt zugleich, daß die Regie­run­gen und Völ­ker in der Regel schon wis­sen, was zur rech­ten Zeit zu tun ist. 

Johannes Paul II. betonte ein Recht auf Nichtauswanderung

Tat­sa­che ist, daß Papst Fran­zis­kus auch in der Migra­ti­ons­fra­ge eine grund­sätz­li­che Rich­tungs­än­de­rung voll­zo­gen hat. Sein Vor­gän­ger Papst Johan­nes Paul II. ver­trat dazu einen dia­me­tral ent­ge­gen­ge­setz­ten Ansatz, in dem er ein Recht auf Nicht­mi­gra­ti­on ver­tei­dig­te. Damit ver­tei­dig­te er die staat­li­che Sou­ve­rä­ni­tät, die Völ­ker als natür­li­che Ein­heit und dräng­te dar­auf, daß jedes Volk und sei­ne legi­ti­men Ver­tre­ter die Ver­ant­wor­tung tra­gen, in der Hei­mat die Vor­aus­set­zun­gen auf­zu­bau­en und zu erhal­ten, daß die Ange­hö­ri­gen des eige­nen Lan­des und Vol­kes eben nicht aus­wan­dern müs­sen oder wol­len. Anders aus­ge­drückt: Es kann nicht sein, daß eine Regie­rung Bedin­gun­gen her­bei­führt, die dazu füh­ren, daß ein Teil des eige­nen Vol­kes kei­nen ande­ren Weg mehr sieht, als das eige­ne Land zu ver­las­sen. Fran­zis­kus betont das Recht des Frem­den, Johan­nes Paul II. das Hei­mat­recht. Das ist in der Tat ein gewal­ti­ger Unterschied.

Papst Fran­zis­kus sprach Donald Trump im Früh­jahr 2016 das Christ­sein ab, weil er sich für die Fer­tig­stel­lung eines Grenz­zauns zu Mexi­ko aus­sprach, um die ille­ga­le Mas­sen­ein­wan­de­rung zu stop­pen. Trump war damals erst Bewer­ber um die Prä­si­dent­schafts­kan­di­da­tur der Repu­bli­ka­ni­schen Par­tei. Kar­di­nal Nor­ber­to Rive­ra Car­rera, der dama­li­ge Erz­bi­schof von Mexi­ko-City, ging in der­sel­ben Fra­ge hin­ge­gen einen ganz ande­ren Weg, indem er das von Johan­nes Paul II. for­mu­lier­te Recht auf Nicht­aus­wan­de­rung beton­te. Doch Fran­zis­kus hör­te auch ihn nicht, son­dern eme­ri­tier­te ihn kurz dar­auf unter Ver­weis auf die kano­ni­sche Altersgrenze.

Die Hun­ger-Fra­ge, die auf­grund von Natur­er­eig­nis­sen in frü­he­ren Zei­ten soviel Leid und Elend brach­te und zur Migra­ti­on zwin­gen konn­te, ist, Gott sei Dank, seit den 80er Jah­ren unter Kon­trol­le. Auch das muß gesagt werden.

Text: Andre­as Becker
Bild: MiL

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