Zur Essayreihe „Vom System zur Norm“
Die vorausgegangene systemtheoretische Analyse hat die Transformationsprozesse der katholischen Kirche und die mögliche Differenz zwischen formaler Ordnung und institutioneller Praxis untersucht.
Daran knüpft die vorliegende Essayreihe an, wechselt jedoch bewusst die Perspektive: Im Mittelpunkt stehen nun die theologischen und kanonistischen Konsequenzen dieser Entwicklungen. Untersucht werden das Verhältnis von kirchlicher Lehre, geltenden Normen und pastoraler Praxis sowie die daraus entstehenden Fragen institutioneller Verantwortung.
Die einzelnen Beiträge sind eigenständig lesbar und folgen zugleich einer gemeinsamen Leitfrage: Was geschieht mit der Geltung kirchlicher Normen, wenn sich ihre theologische Interpretation und praktische Umsetzung verändern? Die Essays verstehen sich als wissenschaftlich orientierte Meinungsbeiträge auf Grundlage öffentlich zugänglicher Quellen. Sie unterscheiden zwischen theologischer Kontroverse, legitimer Weiterentwicklung und Fragen von lehrmäßiger oder kanonischer Relevanz. Dabei prüfen sie auch, inwieweit bestimmte theologische Positionen und kirchliche Praktiken mit den Verpflichtungen der Professio fidei vereinbar sind. Die daraus entwickelten Bewertungen beanspruchen keine lehramtliche oder disziplinarische Verbindlichkeit, sondern verstehen sich als begründete Beiträge zur theologischen und kanonistischen Auseinandersetzung.
Bisher erschienen:
- Einleitung: Vom System zur Norm – die kanonistische Frage nach der institutionellen Verantwortung (1)
- Vom System zur Norm – Thomas Schüller und die Grenzen theologischer Bindung (2)
- Vom System zur Norm – Matthias Reményi und die Dynamik kirchlicher Veränderung (3)
Eine moraltheologische Einordnung des Mainzer Moraltheologen Stephan Goertz in vier Teilen
Von Contra Ambivalent*
1. Die Revision der normativen Architektur lehramtlicher Sexualethik
2. Autonomie und Menschenwürde
3. Gottesbild und Eschatologie
4. Eine canonistische Einordnung
Die Revision der normativen Architektur lehramtlicher Sexualethik
Einleitung: Von Eberhard Schockenhoff zu Stephan Goertz
Der verstorbene Moraltheologe Eberhard Schockenhoff, dessen Überlegungen auch in der Mainzer Handreichung Ein Segen sollst du sein aufgegriffen werden, kann als theologische Brückenfigur zu Stephan Goertz verstanden werden. Beide wenden sich gegen die moralische Abwertung homosexueller Handlungen und Beziehungen und betonen, dass sich in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Werte wie Liebe, Treue, Verlässlichkeit und gegenseitige Verantwortung verwirklichen können.
Ausgangspunkt der traditionellen katholischen Ehelehre ist demgegenüber ein theologisch bestimmtes Eheverständnis. Der Katechismus der Katholischen Kirche definiert die Ehe als den von Gott gestifteten Bund zwischen Mann und Frau, der seinem Wesen nach sowohl auf das Wohl der Ehegatten als auch auf die Weitergabe des Lebens hingeordnet ist (vgl. KKK 1601). Die Geschlechterdifferenz und die Ausrichtung der Ehe auf die Weitergabe des Lebens sind damit nicht lediglich traditionelle Merkmale einer möglichen Beziehungsform, sondern Bestandteile des kirchlichen Verständnisses von Ehe und Sexualität.
Schockenhoff begründet die Notwendigkeit einer grundlegenden Neubewertung der kirchlichen Sexualmoral mit den Erkenntnissen über menschliche Sexualität, die im Lauf der jüngeren Geschichte gewonnen wurden. Homosexuelle Orientierung erscheint in dieser Perspektive als eine natürliche Variante menschlicher Sexualität; dauerhafte gleichgeschlechtliche Partnerschaften können deshalb nicht länger ausschließlich unter dem Gesichtspunkt moralischer Defizienz beurteilt werden. Die Mainzer Handreichung Ein Segen sollst du sein greift Schockenhoffs Überlegungen ausdrücklich auf. Sie hebt hervor, dass gleichgeschlechtliche Liebe als eine natürliche Variante der Sexualität betrachtet werde, und betont, dass die neueren Erkenntnisse über menschliche Sexualität zeitgemäß bewertet und eingeordnet werden müssten.
Besonders deutlich wird Schockenhoffs Ansatz in seinem Verständnis von Sexualität als Teil der guten Schöpfung Gottes und als Gabe Gottes an den Menschen. Die Handreichung stellt seine Überlegungen unter die Überschrift „Sexualität als Sprache der Liebe“ und führt aus, dass erotische Liebe und sexuelles Begehren Teil der guten Schöpfung seien. Eine sündhafte Deutung schließe sich damit aus. Dieses Verständnis steht in einem deutlichen sachlichen Gegensatz zur lehramtlichen Bewertung homosexueller Handlungen als „in sich ungeordnet“ (KKK 2357). Indem Schockenhoff die erotische Liebe und das sexuelle Begehren schöpfungstheologisch positiv deutet und eine sündhafte Interpretation zurückweist, stellt er die grundsätzliche moralische Bewertung homosexueller Handlungen durch das Lehramt infrage. Seine Position beschränkt sich damit nicht auf die Forderung nach einer differenzierteren pastoralen Begleitung homosexueller Menschen, sondern berührt unmittelbar die normativen Grundlagen der katholischen Sexualmoral. Zugleich hält Schockenhoff an der besonderen schöpfungstheologischen Bedeutung der Verbindung von Mann und Frau fest. Seine Position lässt sich daher als Vermittlungsversuch verstehen: Er wertet homosexuelle Liebe und Partnerschaften moralisch auf, ohne das traditionelle Eheverständnis vollständig aufzugeben. Dieser Vermittlungsansatz beseitigt jedoch nicht den grundlegenden Konflikt mit der lehramtlichen Bewertung homosexueller Handlungen.
Stephan Goertz greift Schockenhoffs Reformimpulse auf und führt sie systematisch weiter. Er macht die ethische Qualität der konkreten Beziehung zu einem eigenständigen Maßstab moralischer Beurteilung und stellt damit auch die normative Vorrangstellung der Geschlechterdifferenz grundsätzlich zur Diskussion. Dies zeigt sich in seiner Neubewertung homosexueller Partnerschaften, seiner Auseinandersetzung mit kirchlichen Segnungen und seinen Überlegungen zur möglichen Weiterentwicklung des sakramentalen Eheverständnisses.
Der Vergleich verdeutlicht somit die Entwicklung von Schockenhoffs vermittelndem Ansatz zu Goertz’ weitergehender Neubewertung. Im Zentrum steht nicht mehr allein die Frage, wie einzelne sexuelle Handlungen moralisch zu beurteilen sind, sondern auch, worauf die kirchliche Sexualethik ihre Normen gründet und anhand welcher Kriterien deren Geltungsanspruch geprüft werden kann. Damit rückt die normative Architektur der überlieferten Sexualmoral selbst in den Mittelpunkt der Auseinandersetzung.
1. Grundlegende theologische Neubewertung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften
Ein Kernpunkt der moraltheologischen Neuausrichtung von Stephan Goertz ist die positive Bewertung homosexueller Handlungen und gleichgeschlechtlicher Beziehungen. Sein Ziel ist nicht bloß eine größere pastorale Toleranz gegenüber homosexuellen Menschen, sondern die ethische Anerkennung ihrer Partnerschaften. Goertz kritisiert, dass die traditionelle katholische Morallehre homosexuellen Personen abspricht, eine partnerschaftliche Liebesbeziehung zu führen, die als moralisch gut gelten kann. Seine Kernposition formuliert er pointiert: „Die moralische Abwertung von Liebe ist die eigentliche Perversion, die einer christlichen Moral widerfahren kann.“ Diese Kritik richtet sich gegen eine Sexualmoral, die gleichgeschlechtliche Liebe aufgrund der sexuellen Orientierung pauschal negativ beurteilt, statt die gelebte ethische Qualität der Beziehung als eigenständigen Maßstab zu nutzen.
Der entscheidende Perspektivwechsel betrifft somit nicht die Frage, ob Werte wie Liebe, Treue und Verantwortung für die moralische Beurteilung wichtig sind. Auch die traditionelle katholische Sexualethik teilt diese Werte. Der Dissens liegt vielmehr darin, welche normative Bedeutung ihnen zukommt und ob sie unabhängig von den Geschlechtern der Partner eine positive moralische Bewertung begründen können:
• Das kirchliche Lehramt sieht die komplementäre Geschlechterdifferenz, die Ehe von Mann und Frau und die grundsätzliche Offenheit für Fortpflanzung als unverzichtbare, konstitutive Elemente der Sexualethik.
• Goertz hingegen betont die eigenständige Bedeutung der konkreten Beziehungsqualität. Sexualität behält für ihn ihre sittliche Würde, wenn sie in eine personale Beziehung integriert ist. Sie wird damit nicht allein nach ihrer biologischen Funktion (der Fortpflanzung) beurteilt, sondern nach der Beziehungsqualität, in der sie gelebt wird. Da Werte wie Liebe, Treue und Verantwortung auch in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften verwirklicht werden können, müssen sie dort ebenso moralisch handlungsleitend sein. Goertz hinterfragt somit nicht die Relevanz personaler Werte an sich, sondern ihre dogmatische Begrenzung auf lehramtlich anerkannte Beziehungsformen.
Dieser theologische Unterschied zeigt sich auch bei der Bewertung kirchlicher Segnungen. Die vatikanische Erklärung Fiducia supplicans von 2023 erlaubt unter bestimmten Bedingungen nichtliturgische Segnungen für gleichgeschlechtliche Paare. Der Segen kann sich dabei auf das Gute beziehen, das die Partner füreinander leben – wie Fürsorge, Treue und Verantwortung. Die Erklärung versteht dies jedoch ausdrücklich nicht als moralische Anerkennung der Partnerschaft an sich und nicht als Billigung homosexueller Handlungen. Die überlieferte Sexualmoral und die Beschränkung der sakramentalen Ehe auf Mann und Frau bleiben formal unberührt.
Goertz geht über diese rein pastorale Öffnung hinaus. Während Fiducia supplicans positive Aspekte im Leben der Partner anerkennt, ohne der Beziehung als Ganzes moralische Legitimität zuzusprechen, bezweifelt Goertz die theologische Tragfähigkeit dieser Trennung. Wenn Liebe, Treue und Verantwortung eine Beziehung ethisch gut machen, bleibt begründungsbedürftig, warum die Partnerschaft als Ganze moralisch abgewertet werden soll. Auch bei der Segnungspraxis vertritt Goertz eine weitergehende Position. Er sieht darin „grundsätzlich theologisch kein Problem“. Er wirft darüber hinaus die Frage auf, ob eine verbindliche, im christlichen Glauben gelebte homosexuelle Liebesbeziehung nicht einen sakramentalen Charakter besitzt. Damit eröffnet er einen Denkraum für eine sakramentale Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, ohne jedoch eine fertig ausgearbeitete Forderung nach einer rechtlichen Gleichstellung mit der sakramentalen Ehe aufzustellen.
Gleichzeitig wirft die Praxis die Frage auf, ob die offizielle Unterscheidung – der Segen gilt den positiv gelebten Werten, nicht aber der Partnerschaft, in der sie gelebt werden – im realen Vollzug überhaupt erkennbar bleibt. Wenn ein Paar gemeinsam gesegnet wird, lässt sich dies kaum rein als Segen für Individuen interpretieren, sondern wird als Zeichen der Anerkennung ihrer Beziehung wahrgenommen. Die pastorale Öffnung macht somit eine methodische Spannung zur fortbestehenden Morallehre sichtbar. Goertz greift diese Spannung einerseits auf, um seine eigene Position zu begründen, und geht andererseits darüber hinaus, indem er die logischen Konsequenzen für die kirchliche Argumentation aufzeigt.
Goertz’ Ansatz berührt daher nicht nur Einzelfragen wie Segnungen oder das Eheverständnis. Es geht um das prinzipielle Problem, ob die moralische Beurteilung einer Beziehung zwar auch, aber eben nicht ausschließlich von einer vorgegebenen, biologisch-geschlechtlichen Beziehungsordnung abhängen darf. Der Prüfstein lautet: Können Liebe, Treue und Verantwortung auch dann eine positive moralische Bewertung begründen, wenn die Beziehung nicht der lehramtlich vorausgesetzten Geschlechterkonstellation entspricht? Dies führt zur Frage nach der normativen Bedeutung der Geschlechterdifferenz im Verhältnis zur interpersonalen Qualität einer Beziehung – ein Thema, das unmittelbar in die allgemeine Beziehungsethik des folgenden Abschnitts überleitet.
2.1 Die grundlegende Revision der normativen Begründungsstruktur
Die moraltheologische Neuorientierung von Stephan Goertz betrifft nicht nur einzelne Urteile über sexuelle Handlungen. Sie betrifft grundlegend das normative Fundament, auf dem diese moralische Beurteilung ruht. Im Zentrum steht die Frage, welche Kriterien die Legitimität sexueller Beziehungen bestimmen und wie die Geltung überlieferter Normen begründet werden kann.
Sowohl für Goertz als auch für die traditionelle katholische Sexualethik sind personale Würde, gegenseitige Achtung, Liebe, Nächstenliebe und verantwortliches Handeln zentrale Maßstäbe. Der entscheidende Unterschied liegt jedoch in ihrer normativen (maßgeblichen) Funktion:
• Das katholische Lehramt verortet diese Werte innerhalb einer objektiven, theologisch begründeten Ordnung von Ehe und Sexualität. Der Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) versteht die Ehe als eine von Gott gestiftete Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, die auf das Wohl der Ehegatten und die Weitergabe des Lebens ausgerichtet ist (KKK 1601–1604). Aus dieser Sicht ist die Ehe nicht bloß eine Option verantwortlicher Beziehungsgestaltung, sondern eine göttlich vorgegebene Ordnung, innerhalb derer sich partnerschaftliche Liebe überhaupt erst moralisch richtig verwirklichen kann.
• Goertz hingegen weist sexueller Selbstbestimmung, personaler Würde und der konkreten Beziehungsqualität eine eigenständige Bedeutung für die moralische Urteilsbildung zu. Diese Werte dienen bei ihm nicht mehr nur dazu, eine konkrete Beziehung innerhalb der vorgegebenen kirchlichen Ordnung zu bewerten. Sie ermöglichen vielmehr eine kritische Prüfung der überlieferten Normen und Grenzen selbst.
Damit kehrt sich die Richtung der moralischen Begründung um: Eine Beziehung gilt nicht mehr automatisch allein deshalb als legitim, weil sie mit der kirchlichen Normordnung übereinstimmt. Vielmehr muss sich die kirchliche Normordnung selbst an den ethischen Kriterien einer verantworteten Sexualität bewähren. Die kirchliche Autorität allein kann die Gültigkeit einer Norm daher nicht mehr abschließend begründen; ihre ethische Argumentationskraft wird selbst zum Gegenstand der Prüfung. Dies bedeutet nicht zwangsläufig eine Leugnung Gottes als moralischer Instanz. Infrage steht vielmehr, ob die traditionelle Ordnung von Ehe und Sexualität jeder kritischen Prüfung durch die menschliche Vernunft als unantastbarer Rahmen vorausgehen darf.
Diese veränderte Begründungsrichtung lässt sich mit Goertz’ Verständnis moralischer Autonomie (Selbstgesetzgebung der Vernunft) erklären. In seiner Auseinandersetzung mit dem Verhältnis von katholischer Kirche und freier Selbstbestimmung formuliert er: „Die Kritik der praktisch gewordenen Vernunft hat sich alles zu beugen, auch die Religion. Nicht die Religion beurteilt die Moral, sondern die Moral die Religion“ (Goertz 2014, S. 111). Damit wird die vernunftbasierte moralische Begründung zum obersten Maßstab. Auch religiös und kirchlich begründete Normen müssen sich an ihr messen lassen. Die kirchliche Überlieferung kann ihre moralische Verbindlichkeit demnach nicht allein aus ihrer Autorität oder Tradition ableiten, sondern muss sich vor der menschlichen Vernunft rechtfertigen. Auf die Sexualethik übertragen bedeutet dies: Menschenwürde, sexuelle Selbstbestimmung und Beziehungsqualität sind Kriterien, anhand derer die Gültigkeit überlieferter sexualmoralischer Vorgaben kritisch überprüft werden muss.1
Die Tragweite dieser Neuorientierung verdeutlichen Christof Breitsameter und Stephan Goertz in ihrer gemeinsamen Veröffentlichung Vom Vorrang der Liebe. Im Kontext eines modernen Menschenwürdeverständnisses schreiben sie, dass die kirchlichen Werturteile über „die nicht-eheliche Sexualität, über die Empfängnisverhütung oder die gleichgeschlechtliche Sexualität […] geradezu implodieren“ (Breitsameter/Goertz 2020, S. 120). Diese zugespitzte Formulierung verweist auf eine grundlegende Erschütterung der traditionellen Begründungsstruktur. Nicht lediglich die pastorale Anwendung der Urteile im Alltag gerät unter Veränderungsdruck, sondern ihre systematische moralische Rechtfertigung selbst.
Ein besonders deutliches Beispiel für diesen Dissens bietet die von Papst Johannes Paul II. entwickelte Theologie des Leibes. Sie versteht die geschlechtliche Leiblichkeit im Zusammenhang mit dem göttlichen Schöpfungsplan und leitet daraus eine feste Ordnung von Sexualität, Ehe und Fortpflanzung ab. Goertz kritisiert diesen Ansatz grundlegend als den „letzte[n] große[n], am Ende gescheiterte[n] Versuch“, „die vormodernen Überlieferungen christlicher Sexualmoral in die Gegenwart zu retten“ (Goertz, zit. nach katholisch.de, 24.03.2025). Er bemängelt insbesondere, dass die Theologie des Leibes die moderne Anerkennung von Freiheit und Gleichheit der Geschlechter sowie die Befreiung der Sexualität von gesellschaftlichem Erwartungsdruck aus der kirchlichen Lehre ausschließe.
Der Konflikt betrifft somit die normative Architektur der Sexualethik als Ganzes: Während das katholische Lehramt an einer verbindlichen, theologisch vorgegebenen Seinsordnung festhält, rückt Goertz die ethischen Kriterien der konkreten zwischenmenschlichen Beziehung ins Zentrum. Dadurch wird die überlieferte kirchliche Ordnung selbst zum Gegenstand einer rationalen moralischen Prüfung.
2.2 Partnerschaftliche Liebe und Nächstenliebe: Zwei unterschiedliche normative Funktionen
Für das Verständnis von Goertz’ sexualethischem Ansatz ist die Unterscheidung zwischen romantisch-partnerschaftlicher Liebe und Nächstenliebe zentral. Der partnerschaftlichen Liebe weist Goertz eine besondere Bedeutung für die Begründung von Verbindlichkeit zu: „Die romantische, innige Liebe zweier vertrauter Menschen sucht sexuellen Ausdruck und führt zu begründeten Erwartungen an Verbindlichkeit in einer Partnerschaft“ (Goertz 2021, S. 17). Die romantische Liebe bildet demnach den konkreten Bezugspunkt für die Gestaltung einer Partnerschaft und für die besonderen Verpflichtungen, die aus ihr erwachsen.
Davon unterscheidet Goertz die Nächstenliebe als allgemeines moralisches Prinzip. Sie begründet die grundlegenden ethischen Anforderungen an sexuelle Begegnungen: „Die Nächstenliebe im Sinne einer moralischen Verpflichtung zur Achtung der Würde einer jeden Person setzt die Mindeststandards einer wechselseitig respektvoll praktizierten Sexualität“ (Goertz 2021, S. 17). Diese Anforderungen gelten nicht exklusiv innerhalb einer Liebesbeziehung. Goertz präzisiert: „Anders steht es um die Gebote der Nächstenliebe, die auch dann in sexuellen Angelegenheiten gelten, wenn wir es nicht mit einer Liebesbeziehung im anspruchsvollen Sinne zu tun haben“ (Goertz 2021, S. 17).
Damit weisen partnerschaftliche Liebe und Nächstenliebe unterschiedliche normative (maßgebliche) Funktionen auf:
• Die partnerschaftliche Liebesbeziehung begründet exklusive, besondere Erwartungen an Verbindlichkeit und Treue.
• Die Nächstenliebe formuliert allgemeine ethische Mindeststandards, die unabhängig vom Bestehen einer Partnerschaft für jede sexuelle Begegnung gelten. Dazu zählen insbesondere die Achtung der Menschenwürde, gegenseitiger Respekt, Konsens (Einvernehmen), sexuelle Selbstbestimmung und das Verbot, den anderen bloß als Mittel zum Zweck (Instrumentalisierung) zu nutzen.
Eine andere normative Gewichtung findet sich im Katechismus der Katholischen Kirche (KKK). Dieser ordnet die Geschlechtlichkeit strikt der ehelichen Liebe von Mann und Frau zu und versteht die körperliche Vereinigung als Ausdruck ihrer personalen Gemeinschaft (KKK 2360–2361). Die moralische Bewertung sexueller Handlungen erfolgt im KKK somit nicht allein anhand von Konsens und respektvollem Verhalten, sondern ist untrennbar an den Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft gebunden. Aus traditioneller katholischer Sicht bilden die allgemeinen ethischen Mindeststandards daher zwar eine notwendige, aber keine hinreichende (allein ausreichende) Voraussetzung für die moralische Gutheißung sexueller Handlungen.
Für die Systematik von Goertz’ Ansatz ist entscheidend, dass die besondere Verbindlichkeit einer partnerschaftlichen Beziehung nicht mit der allgemeinen moralischen Verpflichtung jeder sexuellen Begegnung gleichgesetzt werden darf. Die ethischen Mindeststandards der Nächstenliebe müssen immer erfüllt sein; die besonderen Erwartungen an partnerschaftliche Verbindlichkeit setzen hingegen das Vorliegen einer echten Liebesbeziehung voraus.
Daraus folgt nicht, dass Goertz jede sexuelle Begegnung außerhalb einer festen Partnerschaft pauschal für moralisch zulässig erklärt. Aus seinen Prämissen lässt sich jedoch ableiten, dass das bloße Fehlen einer anspruchsvollen Liebesbeziehung für sich genommen kein ausreichender Grund für ein negatives moralisches Urteil ist. Maßgeblich ist vielmehr, ob die konkrete Begegnung den allgemeinen ethischen Mindeststandards der Nächstenliebe entspricht. Die moralische Beurteilung sexueller Handlungen orientiert sich damit bei Goertz nicht an der Zugehörigkeit zu einer vorgegebenen institutionellen Beziehungsform (wie der Ehe), sondern an der ethischen Qualität des konkreten zwischenmenschlichen Handelns.
2.3 Beziehungsqualität als Maßstab der moralischen Beurteilung
Die Unterscheidung zwischen partnerschaftlicher Liebe und Nächstenliebe steht in engem Zusammenhang mit Goertz’ Betonung der ethischen Qualität konkreter Beziehungen. Seine Kritik an der traditionellen moralischen Abwertung homosexueller Beziehungen bringt er in einem Interview mit dem Deutschlandfunk auf den Punkt: „Die moralische Abwertung von Liebe ist die eigentliche Perversion, die einer christlichen Moral widerfahren kann“ (Goertz, zit. nach Deutschlandfunk 2015). Damit verdeutlicht Goertz, dass eine Liebesbeziehung nicht allein deshalb moralisch herabgestuft werden darf, weil sie nicht der traditionellen kirchlichen Struktur entspricht. Die gelebte Qualität der Beziehung erhält somit eine eigenständige Bedeutung für das moralische Urteil.
Maßgeblich für die ethische Bewertung ist demnach, ob die Beteiligten einander als Personen achten, ob ihre sexuelle Begegnung von Selbstbestimmung sowie gegenseitigem Einvernehmen (Konsens) geprägt ist und ob sie Verantwortung füreinander übernehmen. Eine Partnerschaft kann folglich nicht rein anhand ihrer formalen Zugehörigkeit zu einer bestimmten Beziehungsform (wie der sakramentalen Ehe) moralisch beurteilt werden. Entscheidend ist der konkrete ethische Umgang miteinander.
Auch der Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) berücksichtigt diese personale Dimension der Sexualität. Er versteht Keuschheit als die Integration der Geschlechtlichkeit in die ganze Person. Er verbindet sie direkt mit der Achtung vor der Würde des Menschen sowie mit der Fähigkeit, die eigenen sexuellen Kräfte verantwortungsvoll zu gestalten (KKK 2337–2338). Der Unterschied zu Goertz liegt daher nicht darin, dass die katholische Lehre personale Achtung und verantwortliches Handeln ignorieren würde. Vielmehr ordnet sie diese Aspekte in ein umfassenderes, biologisch-theologisches Verständnis von Sexualität ein, das zwingend an die Ehe von Mann und Frau gebunden bleibt.
Für Goertz bedeutet sein Ansatz im Umkehrschluss nicht, dass alle Beziehungsformen unabhägig von ihrer konkreten Ausgestaltung moralisch gleichwertig wären. Jede Beziehung muss sich an den Kriterien von Menschenwürde, Respekt und Verantwortung messen lassen. Das bloße Verweisen auf eine traditionelle kirchliche Anerkennung oder Verwerfung reicht aus dieser Perspektive jedoch nicht mehr als abschließende Begründung für den moralischen Status einer Beziehung aus.
Hier liegt der fundamentale Dissens zur traditionellen katholischen Sexualethik:
• Das Lehramt beurteilt sexuelle Beziehungen innerhalb einer theologisch vorgegebenen Ordnung. Diese legt bestimmte Beziehungsformen (die Ehe von Mann und Frau) als unbedingte normative Voraussetzung für legitime Sexualität fest. Eine respektvolle und einvernehmliche Beziehung außerhalb dieser Ordnung gilt daher allein aufgrund ihrer guten Beziehungsqualität noch nicht als moralisch legitim.
• Bei Goertz hingegen erhalten Selbstbestimmung und Beziehungsqualität eine eigenständige normative Funktion. Sie dienen nicht mehr nur dazu, das Verhalten innerhalb einer vorgegebenen Ordnung zu bewerten. Sie ermöglichen es vielmehr, die Kriterien dieser Ordnung selbst kritisch zu überprüfen – insbesondere dort, wo die Kirche bestimmte Beziehungsformen pauschal moralisch ausschließt.
Der Konflikt betrifft somit nicht die Frage, ob Menschenwürde und Verantwortung für eine christliche Sexualethik wichtig sind. Er betrifft ihren systematischen Stellenwert: Sind diese Werte innerhalb einer bereits feststehenden, unveränderlichen Ordnung der Sexualität zu verwirklichen, oder bilden sie selbst den obersten Maßstab, an dem diese Ordnung rational überprüft werden muss?
2.4 Sexuelle Selbstbestimmung: Partner, Praktiken und Zeiten
Die systematische Tragweite dieses Perspektivwechsels wird besonders deutlich im Verständnis sexueller Selbstbestimmung bei Breitsameter und Goertz. Diese umfasst nicht nur das klassische Abwehrrecht gegen aufgezwungene sexuelle Handlungen. Sie beinhaltet auch ein positives Anspruchsrecht, über „die Partner, Praktiken und Zeiten der eigenen sexuellen Identität selbst zu bestimmen“ (Breitsameter/Goertz 2020, S. 120). Selbstbestimmung bedeutet demnach weit mehr als die bloße Zustimmung zu einzelnen sexuellen Handlungen; sie schließt ausdrücklich die freie Wahl der Partner sowie die zeitliche Gestaltung der eigenen Sexualität als Teil der Lebensführung ein.
Der hier verwendete Plural „Partner“ markiert einen signifikanten theologischen Dissens zur katholischen Morallehre:
• Das katholische Lehramt geht grundlegend von genau einem, frei gewählten und lebenslangen Sexualpartner im Rahmen der Ehe aus. Nach kirchlichem Verständnis ist diese eheliche Beziehung absolut unauflöslich. Der Mensch kann diese Bindung nicht durch eine selbstbestimmte Wahl eines neuen Partners beenden. Ausschließlich der Tod als äußerer, biologischer Faktor kann die eheliche Beziehung auflösen.
• Breitsameter und Goertz hingegen ordnen die Partnerwahl explizit der individuellen sexuellen Selbstbestimmung zu. Gekoppelt an die allgemeinen ethischen Mindestanforderungen der Nächstenliebe entsteht dadurch eine neue normative Struktur: Die bloße Anzahl oder ein Wechsel der Partner entscheidet nicht mehr unabhängig von der konkreten Beziehungsqualität über die moralische Legitimität. Maßgeblich sind stattdessen das tatsächliche Einvernehmen (Konsens), die gegenseitige Achtung und der strikte Ausschluss von Instrumentalisierung.
Aus traditionell katholischer Sicht lässt sich die sexuelle Selbstbestimmung jedoch nicht von der vorgegebenen sittlichen Ordnung der Geschlechtlichkeit trennen. Der Katechismus versteht Keuschheit als die Integration der Sexualität in die ganze Person (KKK 2337). Er ordnet die Geschlechtlichkeit fest der ehelichen Liebe von Mann und Frau zu und definiert die körperliche Vereinigung als Ausdruck ihrer personalen Gemeinschaft (KKK 2360–2361). Die katholische Lehre setzt der individuellen Entscheidungsfreiheit somit einen festen Rahmen: Konsens und gegenseitiger Respekt sind zwar notwendige Voraussetzungen, reichen für sich genommen aber nicht aus, um eine sexuelle Beziehung moralisch zu legitimieren. Entscheidend bleibt, ob das Handeln der theologischen und biologischen Zweckbestimmung der Ehe entspricht.
Entsprechendes gilt für den Begriff der „Zeiten“. Dieser kann einerseits den konkreten Zeitpunkt einer sexuellen Begegnung bezeichnen. Im Kontext einer selbstbestimmten Lebensführung und der freien Partnerwahl lässt sich die systematische Bedeutung jedoch auch auf die gesamte zeitliche Dauer und Gestaltung von Beziehungen beziehen. Daraus ergeben sich theoretische Konsequenzen für die Beständigkeit sexueller Partnerschaften. Diese Folgerung ist als systematische Interpretation des Ansatzes zu verstehen, nicht als direkte Forderung der Autoren nach einer Auflösung von festen Bindungen.
Die katholische Lehramtstradition unterscheidet hierbei strikt zwischen:
1. Der Freiheit der Ehegatten, den Zeitpunkt intimer Begegnungen selbst zu wählen.
2. Der unbedingten, lebenslangen Verbindlichkeit der eingegangenen Ehe.
Ehepartner entscheiden zwar frei, wann sie miteinander intim werden. Diese Freiheit hebt jedoch weder die Exklusivität noch den Anspruch auf eine lebenslange eheliche Bindung auf. Die Freiheit entfaltet sich somit immer innerhalb einer vorgegebenen Ordnung, deren Wesenseigenschaften – wie die Unauflöslichkeit der Ehe bis zum Tod – nicht zur Disposition der Partner stehen.
Der Ansatz von Breitsameter und Goertz eröffnet eine fundamental andere normative Perspektive. Wenn die Partnerwahl und deren zeitliche Gestaltung grundsätzlich zur sexuellen Selbstbestimmung gehören, kann eine lebenslange sexuelle Exklusivität nicht mehr ohne Weiteres als unumstößliche Voraussetzung vorausgesetzt werden. Ihre moralische Verbindlichkeit müsste vielmehr für jeden Fall eigenständig ethisch begründet werden. Sie ergibt sich nämlich weder automatisch aus dem Recht auf Selbstbestimmung noch aus den Mindeststandards der Nächstenliebe. Auch die moralische Qualität partnerschaftlicher Verbindlichkeit begründet für sich genommen noch keine allgemeine, für alle Menschen verbindliche Pflicht zur lebenslangen Monogamie.
Die Konsequenz des Ansatzes von Breitsameter und Goertz besteht somit nicht darin, die lebenslange Bindung als Beziehungsmodell ausdrücklich zu verwerfen. Ihr Verständnis sexueller Selbstbestimmung hinterfragt jedoch die theologische Selbstverständlichkeit, mit der das Lehramt die lebenslange sexuelle Exklusivität als allgemeingültige Norm vorschreibt. Die normative Geltung dieser Forderung wird innerhalb ihrer Kriterienordnung begründungspflichtig.
2.5 Die systematische Infragestellung von Monogamie und Unauflöslichkeit
Aus dem in Abschnitt 2.4 dargelegten Verständnis sexueller Selbstbestimmung – insbesondere der freien Wahl von „Partnern“ und „Zeiten“ – ergeben sich direkte Konsequenzen für den Stellenwert von Monogamie und Unauflöslichkeit.
Während das katholische Lehramt sexuelle Exklusivität und die Lebenslänglichkeit der Ehe als unumstößliche Voraussetzungen definiert, verschiebt sich durch Goertz’ Kriterienordnung die theologische Argumentationsstruktur:
• Die Position des Katechismus (KKK): Die eheliche Liebe zielt wesensgemäß auf eine unauflösliche Einheit. Die gegenseitige Hingabe schließt die sexuelle Exklusivität (Monogamie) und die lebenslange Gemeinschaft zwingend ein (KKK 1644–1648). Zwar sieht das kirchliche Recht die Möglichkeit einer räumlichen Trennung der Ehegatten vor, wenn das Zusammenleben unzumutbar wird; diese Trennung hebt das sakramentale Eheband jedoch nicht auf (KKK 1649). Eine neue Partnerschaft zu Lebzeiten des Ehepartners bleibt damit moralisch ausgeschlossen, da der Mensch die von Gott gestiftete Ordnung nicht auflösen kann.
• Die systematische Konsequenz bei Goertz: Wenn der Fortbestand einer Beziehung und die Partnerwahl unter das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung fallen, verliert die absolute Unauflöslichkeit ihre dogmatische Selbstverständlichkeit. Die Möglichkeit, eine Partnerschaft zu beenden oder eine neue Beziehung einzugehen, wird zu einer Frage ethisch verantworteter Selbstbestimmung. Droht eine Beziehung an ihrer interpersonalen Qualität zu scheitern, kann der bloße formale Fortbestand der Bindung nicht mehr unabhängig von Kriterien wie Menschenwürde und personalem Wohlergehen als dauerhaft verpflichtend eingefordert werden.
Daraus folgt nicht, dass Goertz Trennungen, Scheidungen oder wechselnde Partnerschaften aktiv befürwortet oder Monogamie als Lebensmodell entwertet. Es besteht jedoch ein fundamentaler Unterschied zwischen der ausdrücklichen Ablehnung einer Norm und der Veränderung ihrer Begründung: Goertz verwirft Monogamie und Unauflöslichkeit nicht, aber er nimmt ihnen den Status einer übergeordneten, voraussetzungslosen Pflichtordnung.
In seiner Systematik wechselt die Begründungslast: Nicht mehr das Individuum muss begründen, warum es eine nicht-monogame oder zeitlich begrenzte Beziehung führt. Vielmehr wird die Institution Kirche begründungspflichtig, warum sie eine lebenslange sexuelle Exklusivität als allgemeingültige, für jeden Menschen ausnahmslos verbindliche Norm voraussetzt. Genau in dieser Umkehrung der Begründungsstruktur zeigt sich die radikale Reichweite seiner Revision der traditionellen katholischen Sexualmoral.
2.6 Grenzfälle als Konsequenz des Kriterienmodells
Die Tragweite dieser moraltheologischen Neuordnung zeigt sich besonders an Beziehungs- und Praxisformen, die radikal außerhalb der traditionellen katholischen Sexualordnung liegen. Wenn sexuelle Handlungen nicht mehr pauschal an die lebenslange, exklusive Ehe gebunden sind, sondern anhand von Selbstbestimmung, Konsens, Respekt, Menschenwürde und Nicht-Instrumentalisierung beurteilt werden, verändert sich der Blick auf Phänomene wie offene Beziehungen, Polyamorie oder promiskuitive Sexualität: Sie können nicht mehr allein aufgrund ihrer Abweichung von der traditionellen Norm moralisch verworfen werden. Ihre ethische Bewertung muss sich stattdessen an der konkreten Qualität der jeweiligen Beziehungen und Handlungen bemessen.
Besonders anspruchsvoll ist diese Prüfung bei komplexen Grenzfällen wie Prostitution, Sexualbegleitung und Pornografie. Hier stellt Goertz’ Modell Fragen an die konkrete Praxis:
• Ist das Einvernehmen tatsächlich Ausdruck einer freien, unbeeinflussten Selbstbestimmung?
• Bestehen ökonomische Abhängigkeiten oder ungleiche Machtverhältnisse (Machtasymmetrien)?
• Werden die beteiligten Personen als eigenständige Subjekte geachtet, oder werden sie bloß als Mittel zur sexuellen Bedürfnisbefriedigung benutzt?
Solche ausbeuterischen Umstände können auch im Modell von Goertz zu einer negativen moralischen Bewertung führen. Der entscheidende Unterschied zur Kirche liegt jedoch darin, ob eine Praxis bereits an sich (unabhängig von den Umständen) moralisch verwerflich ist, oder ob das Urteil von den konkreten Bedingungen und ethischen Kriterien im Einzelfall abhängt.
Der Gegensatz zur überlieferten katholischen Sexualethik ist hier fundamental:
• Die Position des Katechismus (KKK): Der KKK beurteilt Pornografie grundsätzlich als schweren Verstoß gegen die Keuschheit und als direkte Verletzung der Menschenwürde (KKK 2354). Er kritisiert, dass intime Handlungen zu Objekten sexueller Lust und finanziellen Gewinns herabgestuft werden. Auch Prostitution gilt als per se menschenunwürdig, da der Mensch auf ein bloßes Werkzeug des Vergnügens reduziert wird (KKK 2355). Zwar erkennt die Kirche an, dass Faktoren wie Armut, Erpressung oder sozialer Druck die persönliche Schuld des Einzelnen mindern können. Damit unterscheidet das Lehramt jedoch nur zwischen der objektiven Sündhaftigkeit einer Tat und der individuellen moralischen Verantwortung des Täters – die Handlung selbst bleibt immer falsch.
• Die systematische Konsequenz bei Goertz: Aus einer konsequenten Anwendung seines Kriterienmodells folgt, dass auch die traditionellen kirchlichen Verurteilungen von Pornografie und Prostitution einer rationalen Prüfung unterzogen werden müssen. Wollte man diese Praktiken unabhängig von ihrer konkreten Ausgestaltung pauschal moralisch ausschließen, müsste man logisch begründen, weshalb sie von der allgemeinen ethischen Neubewertung ausgenommen bleiben sollten. Systematisch plausibler ist es daher, die moralische Bewertung davon abhängig zu machen, ob und inwiefern sich diese Praktiken im konkreten Handlungskontext vor den Kriterien der Menschenwürde und Selbstbestimmung rechtfertigen lassen. Eine moralische Ablehnung bleibt also auch hier möglich, sofern sie sich sachlich anhand der Kriterien begründen lässt.
Diese Beispiele dienen nicht dazu, Goertz eine persönliche Befürwortung dieser Praktiken zuzuschreiben. Sie verdeutlichen vielmehr die logische Reichweite seiner normativen Neuordnung. Der fundamentale Unterschied zur lehramtlichen Position betrifft die Frage, ob eine sexuelle Praxis bereits aufgrund ihrer bloßen Definition als sittlich unzulässig gilt, oder ob ihre Bewertung stets anhand vernunftethischer Kriterien im konkreten Kontext neu begründet werden muss.
Am Ende steht somit eine unvereinbare Differenz in der normativen Architektur der Sexualethik: Während das katholische Lehramt die überlieferte kirchliche Lehrtradition als unumstößlichen Ausgangspunkt der Urteilsbildung voraussetzt, verlangt Goertz’ Ansatz, dass sich auch religiös begründete Normen vor der autonomen moralischen Vernunft des Menschen ausweisen müssen. Die überlieferte Ordnung wird damit vom Richter zum Gegenstand der Prüfung.
3. Schluss: Die implizite Infragestellung der traditionellen Ehe- und Sexualordnung
Die Untersuchung zeigt, dass der fundamentale Dissens zwischen Goertz’ sexualethischem Ansatz und der katholischen Lehramtstradition weniger in den anerkannten moralischen Grundwerten an sich liegt. Er liegt vielmehr in deren systematischer Funktion. Entscheidend ist die methodische Frage, ob Menschenwürde, sexuelle Selbstbestimmung und Beziehungsqualität innerhalb einer vorgegebenen Seinsordnung zur Geltung kommen, oder ob sie selbst zum obersten Maßstab werden, an dem diese Ordnung rational zu prüfen ist. Goertz’ Ansatz verändert damit nicht nur einzelne moralische Bewertungen, sondern bricht mit der traditionellen Begründungsstruktur der Sexualethik.
Besonders deutlich wird diese Verschiebung an der normativen Stellung von Monogamie und Unauflöslichkeit. Wenn sexuelle Selbstbestimmung – in der systematischen Reichweite seines Ansatzes – auch die freie Wahl der Partner, Praktiken und Zeiten umfasst und verbindliche Erwartungen erst aus der konkreten partnerschaftlichen Beziehung erwachsen, verlieren sexuelle Exklusivität und lebenslange Bindung ihre dogmatische Selbstverständlichkeit. Sie können nicht mehr ohne zusätzliche ethische Begründung vorausgesetzt werden. Die überlieferte Eheordnung verliert damit den Status eines unhinterfragten Ausgangspunkts: Ihre Vorgaben müssen sich ihrerseits an den Kriterien verantwortlicher Selbstbestimmung, des Konsenses und des Ausschlusses von Instrumentalisierung bewähren.
Daraus ergibt sich eine systematische Schwierigkeit für die normative Verbindlichkeit von Monogamie und Unauflöslichkeit: Lassen sich diese Normen nicht aus den interpersonalen Kriterien selbst ableiten, können sie nicht ohne Weiteres als der Selbstbestimmung übergeordnete Grenzen wieder eingeführt werden. Der bloße Verweis auf die lehramtliche Geltung reicht dafür wissenschaftlich nicht aus, da gerade der normative Vorrang dieser Tradition zur Diskussion steht. Die moralische Prüfung betrifft somit nicht mehr allein die Frage, ob konkrete Beziehungen mit kirchlichen Vorgaben übereinstimmen, sondern hinterfragt die Berechtigung dieser Vorgaben selbst.
Dabei folgt aus Goertz’ Kriterienordnung keineswegs, dass er Monogamie oder Unauflöslichkeit ausdrücklich verwirft oder alle Formen der Sexualität für moralisch beliebig hält. Die Untersuchung verdeutlicht vielmehr, dass sich diese traditionellen Normen aus den von ihm hervorgehobenen autonomen Kriterien nicht zwingend ableiten lassen. Ihre allgemeine Verbindlichkeit wird daher begründungspflichtig. Eine solche Begründung ist zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen; sie müsste jedoch zeigen, wie sich der Vorrang von Monogamie und lebenslanger Bindung innerhalb dieser veränderten Begründungsstruktur rational rechtfertigen lässt, ohne die sexuelle Selbstbestimmung als kritischen Prüfstein aufzugeben. Hierbei zeigt sich jedoch eine methodische Schwierigkeit: Jede zusätzliche Begründung, die die sexuelle Exklusivität wieder als absolute, übergeordnete Grenze einführt, wäre systemfremd (nicht systemimmanent). Sie müsste den Kriterien der Selbstbestimmung und Beziehungsqualität logisch übergeordnet werden und würde damit Goertz‘ Revisionsansatz der traditionellen katholischen Sexualethik konterkarieren oder zumindest stark limitieren. Ein solcher Versuch, die traditionellen Allgemeinnormen innerhalb seines Kriterienmodells formal zu retten, weist daher wissenschaftlich keine hohe Plausibilität auf.
Die Bedeutung von Goertz’ Ansatz liegt somit in einer fundamentalen Verschiebung der ethischen Begründungslast. Nicht allein die Lebensführung des Individuums innerhalb der überlieferten Ordnung steht zur Disposition, sondern die moralische Geltung dieser Ordnung selbst. Die traditionelle Ehe- und Sexualordnung gibt den Rahmen der moralischen Beurteilung nicht mehr selbstverständlich vor, sondern muss sich selbst an universalen ethischen Kriterien messen lassen.
Aus der Perspektive der überlieferten katholischen Sexualethik wirft diese Kriterienordnung jedoch eine kritische Kernfrage auf: Können diese interpersonalen Maßstäbe allein die moralischen Grenzen sexueller Beziehungen hinreichend und dauerhaft bestimmen?
• Aus lehramtlicher Sicht droht ein normativer Orientierungsverlust, wenn Sexualität aus ihrer sakramentalen Einbindung in die Ehe, die lebenslange Hingabe und die biologische Offenheit für die Fortpflanzung herausgelöst wird. Sexuelle Selbstbestimmung allein kann dann nicht mehr garantieren, dass Sexualität auf die uneingeschränkte personale Annahme des anderen ausgerichtet bleibt. Es besteht die Gefahr, dass die Erfüllung individueller Wünsche zum dominanten Maßstab wird und der Mitmensch zum Objekt der Bedürfnisbefriedigung herabgestuft wird.
• Die sakramentale Ehe ist demgegenüber im katholischen Verständnis keine bloße Option verantworteter Sexualität, sondern der einzig verbindliche Raum, in dem Liebe, Treue, Hingabe und neues Leben ihre unauflösliche Einheit finden.
Die Untersuchung schließt daher mit der kritischen Forschungsfrage, ob Goertz’ Kriterienordnung diese theologische und personale Einheit normativ hinreichend zu begründen vermag, oder ob die Aufwertung der individuellen Selbstbestimmung genau jene schützende Ordnung relativiert, die die Sexualität vor einer rein utilitaristischen Reduktion bewahren soll.
I. Lehramtliche Dokumente und kirchliche Arbeitshilfen
1. Johannes Paul II. (2008): Die menschliche Liebe im göttlichen Heilsplan. Eine Theologie des Leibes. Mittwochskatechesen von 1979–1984. 2., überarbeitete Auflage. Herausgegeben und eingeleitet von Norbert und Renate Martin. Kißlegg: Fe-Medienverlag.
2. Katholische Kirche (1993): Katechismus der Katholischen Kirche. München u. a.: Oldenbourg u. a.
3. Franziskus (2016): Amoris laetitia. Nachsynodales Apostolisches Schreiben über die Liebe in der Familie. 19. März 2016. Offizieller Text.
4. Dikasterium für die Glaubenslehre (2023): Fiducia supplicans. Erklärung über die pastorale Sinngebung von Segnungen. 18. Dezember 2023. Offizieller Text.
5. Bischöfliches Ordinariat Mainz (Hrsg.) (2026): Ein Segen sollst Du sein. Arbeitshilfe für Seelsorgende. Paarsegen. Mainz: Bischöfliches Ordinariat Mainz, Dezernat Seelsorge.
II. Theologische Literatur
1. Breitsameter, Christof / Goertz, Stephan (2020): Vom Vorrang der Liebe. Zeitenwende für die katholische Sexualmoral. Freiburg im Breisgau: Herder.
2. Goertz, Stephan (2014): Autonomie im Disput. Moraltheologische Überlegungen zum Anspruch auf Selbstbestimmung. In: Jahrbuch für Christliche Sozialwissenschaften, 55, S. 105–129.
3. Goertz, Stephan (2015): Sexualität und Christentum. Zur Sexualmoral der katholischen Kirche. Impulsvortrag beim thematischen Forum „Sexualität. Leben“ anlässlich der Synode im Bistum Trier, 24. April 2015. Vortragsmanuskript. Online verfügbar.
4. Goertz, Stephan (2021): Guter Sex. Ethische Konzepte in der christlichen Tradition. In: I&M. Zeitschrift für den katholischen Religionsunterricht, Heft 2/2021, S. 14–17.
5. Goertz, Stephan (2025): Gescheiterte Mission. Kritik an der Theologie des Leibes von Johannes Paul II. In: Herder Korrespondenz, Heft 4/2025, S. 15–16.
III. Presse- und Hintergrundberichte
1. katholisch.de (KNA) (2025): Goertz sieht „Theologie des Leibes“ als gescheitert an. 24. März 2025. Online verfügbar (abgerufen am: eigenes Abrufdatum eintragen).
*Contra Ambivalent veröffentlichte bisher folgende Tetralogie:
- Zur inneren Logik des Pontifikats von Papst Franziskus und seiner ekklesiologischen Sprengkraft
- Loyalität, Wahrheit und Ambivalenz unter dem Pontifikat von Papst Franziskus
- Die Eigendynamik der Verflüssigung
- Die Rückkehr der metaphysischen Frage
sowie:
- Wahrheit, Vernunft und Offenbarung – Zur Struktur normativer Geltung im christlichen Denken
- Das bischöfliche Amt des Episkopos im Spannungsfeld zwischen universalem Kirchenrecht und pastoraler Eigenmächtigkeit
- Asymmetrie zwischen Kritik und Begründung
- Der Primat des Verfahrens: Konsens, Wahrheit und institutionelle Legitimität
Bild: MiL
1 Die autonome Moral wurde in der katholischen Moraltheologie maßgeblich von Alfons Auer entwickelt. Sie betont die Eigenständigkeit der menschlichen Vernunft bei der Begründung sittlicher Normen und steht damit in einer gewissen Spannung zum kirchlichen Lehramt, das die Vernunft in Beziehung zu Offenbarung und kirchlicher Lehrautorität setzt. Stephan Goertz führt diese theologische Denkrichtung weiter, indem er die kritische Prüfung überlieferter moralischer Normen durch die Vernunft betont. Seine Überlegungen sind daher im Kontext dieser moraltheologischen Tradition zu verstehen.
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