
Am 17. Mai erließ das römische Glaubensdikasterium unter der Leitung des päpstlichen Lieblingsprotegés Victor Manuel „Tucho“ Fernández neue Normen zur Beurteilung übernatürlicher Phänomene. Plötzlich geht es Schlag auf Schlag: Am 8. Juli erteilte der Heilige Stuhl „grünes Licht“ (VaticanNews) für die Verehrung der Muttergottes von Montichiari, heute für die Verehrung Unserer Lieben Frau dello Scoglio. Dieses überraschende Tempo hat seinen Grund.
Die in den neuen Normen festgelegte Unterscheidung ist gegenüber den bisherigen kirchlichen Standards niederschwellig, weshalb seit langem anhängige Fälle mit einem Mal großzügig und schnell entschieden werden können. Mehr noch: Sie können nun ohne die bisherigen strengen Hürden positiv entschieden werden.
Der Grund: Die neuen Normen sehen überhaupt keine Anerkennung eines übernatürlichen Charakters mehr vor. Wo bisher die Ortsbischöfe entscheiden konnten, hat sich zudem Santa Marta jede Entscheidung vorbehalten. Da nicht mehr vorgesehen ist, die Übernatürlichkeit eines Phänomens anzuerkennen, wird die Anerkennungsfrage nur mehr „pastoral“ behandelt. Während es einen positiven Bescheid nach den bisherigen Kriterien nicht mehr gibt, ist ein negativer Bescheid hingegen geblieben. Rom kann also weiterhin feststellen, daß ein Phänomen gesichert keinen übernatürlichen Charakter hat.
Kritiker sprechen davon, daß Kardinal Tucho Fernández mit Zustimmung von Papst Franziskus eine materialistische Sichtweise durchgesetzt und die übernatürliche Ebene im Sinne einer sichtbaren Manifestation Gottes, Heiliger oder der Engel verbannt habe. Die Transzendenz bleibe in jeder Hinsicht transzendent, denn aterialisieren dürfe sie sich nicht mehr (siehe auch: Marienerscheinungen, Papstkritik, Endzeitprophetien – und ein unangenehmer Beigeschmack).
Rom beschränkt sein Urteil mit Hilfe eines Stufensystem nur mehr auf die Frage, ob und inwiefern eine tatsächlich oder vermeintliche Erscheinung von „pastoralem“ Nutzen ist. Die beiden jüngsten „Anerkennungen“ von Marienerscheinungen sind bereits direkter Ausdruck der neuen Normen in Aktion. In beiden Fällen erfolgte durch Rom keine Anerkennung der Übernatürlichkeit. Es wurde lediglich festgestellt, daß der Verehrung (in pastoraler Hinsicht) nichts entgegensteht, weshalb den beiden Wallfahrtsorten von Montichiari in der Lombardei und von Scoglio in Kalabrien nichts im Wege steht: Nihil obstat, oder Nulla osta, wie die Italiener sagen.
Schon bei der Anerkennung des Phänomens der Rosa Mystica von Montichiari, wo die Gottesmutter seit dem Zweiten Weltkrieg mit großen Abständen und über einen längeren Zeitraum Pierina Gilli erschienen ist, betonte der Vatikan, daß die Entscheidung „auf den neuen Normen zur Unterscheidung angeblicher übernatürlicher Phänomene basiert“. Gleiches geschah heute bei der Anerkennung des Phänomens von Scoglio. In Santa Domenica di Pacanica dello Scoglio in Kalabrien ist die Gottesmutter 1968 dem damals 18jährigen Bauern Cosimo Fragomeni erschienen.
Das römische Nulla osta, die höchstmögliche positive Einstufung nach der neuen Gradualitätsskala, macht es nun den Gläubigen immerhin möglich, daß de facto in den anerkannten Fällen nicht mehr zwingend ein stetiger Konjunktiv verwendet werden muß.

„In der säkularisierten Welt, in der wir leben, in der so viele ihr Leben ohne jeden Bezug zur Transzendenz verbringen, sind die Pilger, die in das Heiligtum des Scoglio kommen, ein Zeichen für die Transzendenz. Die Pilger, die zum Heiligtum des Scoglio kommen, sind ein starkes Zeichen des Glaubens“, erklärte Glaubenspräfekt Tucho Fernández, der allerdings keine explizite Anerkennung des übernatürlichen Charakters eines Phänomens, auch nicht der genannten, aussprechen will.
Stattdessen ermutigt Kardinal Fernández in seinem Schreiben an den Bischof von Locri-Gerace, den „pastoralen Wert“ von Wallfahrten zum Erscheinungsort zu schätzen. Gleichzeitig betont er ausdrücklich, daß das Nihil obstat „nicht als Anerkennung des übernatürlichen Charakters des Phänomens“ zu verstehen ist, sondern lediglich als Anerkennung einer „Erfahrung des Geistes“, und deshalb wird der Diözesanbischof ermutigt, „die Verbreitung dieses spirituellen Angebots zu fördern, auch durch Pilgerfahrten“. Die Gläubigen werden „ermächtigt“, Montichiari und Scoglio „ ‚durch umsichtige Wachsamkeit‘ ihre Aufmerksamkeit zu schenken“.
Zu den heute anerkannten Erscheinungen schreibt Vatican News:
„Der ersten Erscheinung im Jahr 1968, so erzählt Cosimo, sei ein Lichtstrahl vorausgegangen, der von einem Sandsteinfelsen in der Nähe des Hauses des jungen Mannes kam, und sie habe sich in den folgenden vier Tagen wiederholt. In den Botschaften, von denen Cosimo berichtet, ruft die Gottesmutter zur Umkehr und zum Gebet auf und äußert den Wunsch, die kalabrische Stadt in ein großes Zentrum der Spiritualität zu verwandeln, in dem die Menschen die Barmherzigkeit Gottes finden können. Cosimo rodete das Gebiet um den Felsen, baute einen Damm und grub den Sandstein aus, um eine Nische zu schaffen, in der eine in Carrara gekaufte Marmorstatue aufgestellt werden konnte. Der Ort wurde bald zu einem Ziel für Pilger aus ganz Italien und sogar aus dem Ausland. Am Anfang war es eine einfache Kapelle, aber der wachsende Strom von Pilgern veranlaßte den Bau eines großen Heiligtums.“
Cosimo Fragomeni, der Seher von Scoglio, wurde Franziskaner-Terziar.
Am 22. Mai 2013 bat Br. Cosimo, in Begleitung von Bischof Francesco Oliva von Locri-Gerace, Papst Franziskus den ersten Stein des Heiligtums von Scoglio zu segnen. Die Grundsteinlegung erfolgte am 1. Juni jenes Jahres. 2016 wurde der Wallfahrtsort von Bischof Oliva zum Diözesanheiligtum erhoben.

In seinem Schreiben an den Bischof begründet Kardinal Fernández die Anerkennung mit den „offensichtlichen pastoralen Früchten“, die das Heiligtum hervorbringt. Es sei ein Ort von Interesse für viele Gläubige, „vor allem aber der Leidenden und Kranken“. Es herrsche ein Geist des Gebets, es gebe Bekehrungen und Priester- und Ordensberufungen. Vor allem aber herrsche eine „gesunde Frömmigkeit“. Der Ort weise keine „kritischen oder riskanten Elemente oder Probleme“ auf. So ganz überzeugt scheint der Glaubenspräfekt aber dann doch nicht zu sein, wobei nicht genau klar wird, wem er mißtraut oder vor wem sich die Gläubigen in acht nehmen sollten, da er diese zu „umsichtiger Wachsamkeit“ ermahnt.
Da aufgrund der neuen Normen den Diözesanbischöfen die Entscheidungsvollmacht entzogen wurde, beschränkte sich der Part von Bischof Oliva darauf, mit einem Antrag das Glaubensdikasterium um die Erteilung des Nihil obstat zu bitten.
Msgr. Oliva lädt die Gläubigen zu einer feierlichen Zeremonie im Heiligtum, um für die „Anerkennung“ zu danken. Diese ist für den Abend des 5. August geplant. Auf der Internetseite des Heiligtums Madonna dello Scoglio ist auch nicht von einer „Anerkennung“ des übernatürlichen Charakters die Rede. Wörtlich heißt es: „Die Kirche erkennt offiziell den geistlichen Wert von Scoglio an.“

Text: Giuseppe Nardi
Bild: LocriNews/Diocesi Locri-Gerace/Madonnadelloscoglio (Screenshots)