Der Fall des traditionsverbundenen Karmels der Heiligsten Dreifaltigkeit von Arlington in Texas sorgt für Aufregung. In einer Erklärung nimmt Erzbischof Carlo Maria Viganò, der ehemalige Apostolische Nuntius in den USA, dazu Stellung. Er rekonstruiert die Chronologie der Ereignisse und zeigt die Zusammenhänge und Hintergründe auf.
Die skandalöse Verfolgung der Karmelitinnen von Arlington
Selig seid ihr, wenn sie euch beleidigen und verfolgen
und lügnerisch alles Böse gegen euch sagen werden um meinetwillen.
Freut euch und jubelt, denn euer Lohn im Himmel ist groß.
Denn so sind die Propheten vor euch verfolgt worden.Mt 5,11–12
Einleitung
Wenn es etwas gibt, das einen beim Angriff der modernistischen Hierarchie auf die ehrwürdigsten und heiligsten Institutionen der katholischen Kirche mit Empörung erfüllt, dann ist es zu sehen, wie scheinbar unterschiedliche Situationen auf der Grundlage desselben Drehbuchs und bezeichnenderweise in vollkommener Übereinstimmung mit einem pseudotheologischen und pseudomoralischen Ansatz behandelt werden, der dem unveränderlichen Lehramt der katholischen Kirche widerspricht. Das Problem dieser Hierarchie besteht darin, daß sie sowohl die offizielle Autorität als auch die fünfte Kolonne des Feindes darstellt, sodaß sie mit den Mitteln agiert, die ihr die kirchliche Macht erlaubt, aber zum gegenteiligen Zweck dessen, wofür sie der Herr eingesetzt hat. Die Deep Church spielt in der Kirche die subversive Rolle, die der Deep State in den Staatsregierungen spielt. Diese Situation der institutionellen Distanzierung ermöglicht einerseits die Usurpation der Autorität durch eine korrupte und korrumpierende Macht und macht es andererseits unmöglich und nutzlos, sich an dieselbe Autorität zu wenden, um Gerechtigkeit zu suchen; vor allem, wenn die abwegigsten Verstöße mit ausdrücklicher Billigung der obersten Autorität begangen werden.
Ich habe die Situation des Karmels der Heiligsten Dreifaltigkeit in Arlington, Texas, sorgfältig geprüft. Dieser Karmel sui juris – das heißt, er untersteht direkt der Jurisdiktion des Apostolischen Stuhls und nicht der Autorität des Ordinarius – wurde einer Aktion unterworfen, die eher der schlimmsten antiklerikalen und freimaurerischen Regime als der Nachfolger der Apostel würdig ist. Bevor ich jedoch auf die Probleme der Karmelitinnen von Arlington eingehe, möchte ich den Blick dem Bischof der Diözese Fort Worth zuwenden, in der sich der Karmel befindet.
Wer ist Bischof Michael F. Olson?
Bischof Olson ist dem Klerus und den Gläubigen wegen seiner autoritären und despotischen Art wohlbekannt: kurz gesagt, ein Bergoglio im Kleinformat. Ihm gegenüber hegt die katholische Gemeinschaft von Fort Worth das, was der Codex des kanonischen Rechts von 1917 im Falle von Pfarrern, die bei den Gläubigen unbeliebt sind, bildhaft als odium plebis bezeichnete, eine Rechtseinrichtung, die der neue Codex abgeschafft hat. Die Gläubigen der Diözese haben eine Petition gestartet, in der sie den Heiligen Stuhl um Olsons Entfernung und um eine Apostolische Visitation bitten und die eine lange Liste von schwerwiegenden Verhaltensweisen und Mißständen enthält. Natürlich hat der Vatikan weder auf die Proteste der Gläubigen reagiert, noch hielt er es für angebracht, die strittigen Tatsachen zu untersuchen, da er es für dringender hielt, eine Apostolische Visitation bei einem der wenigen katholischen Prälaten in den USA, Msgr. Joseph Strickland, Bischof von Tyler in Texas, durchzuführen, dank der Kontrolle, die Kardinal Cupich (McCarricks Schützling, s. a. Papst Franziskus setzt weiterhin auf die McCarrick-Boys) über die Bischofskongregation ausübt.
Msgr. Olsons Abneigung gegen die Tradition ist wohlbekannt, seit er 2014 die Feiern im alten Ritus am College of Saints John Fisher & Thomas More (hier) verboten hat, einem privaten College mit fast 1.500 Studenten aus konservativen Familien, die ihre Kinder gerade deshalb an dieses College schicken, weil es eine traditionelle katholische Ausbildung und die überlieferte Messe gewährleistet. Olson hat nicht nur gegen die Bestimmungen von Summorum Pontificum verstoßen, sondern auch damit gedroht, daß er im Falle von Ungehorsam die Entfernung des Allerheiligsten aus der Universitätskapelle anordnen würde. Hätte das Fisher & More College LGBTQ-Messen gefeiert oder seine Studenten zur Geschlechtsumwandlung ermutigt, hätte der Bischof von Fort Worth natürlich ganz anders reagiert. Ähnliche Einschränkungen wurden in den vergangenen Jahren auch dem Karmel von Arlington auferlegt, insbesondere nachdem Traditionis Custodes die von Benedikt XVI. anerkannten liturgischen Rechte aufgehoben hatte.
Msgr. Olson macht auch keinen Hehl aus seiner Abneigung gegen Lebensrechtsbewegungen, die er in ihren Aktivitäten behindert und oft versucht hat, sie aus den Pfarrgemeinden zu verdrängen, insbesondere die texanische Bewegung Right to Life. Stattdessen hat er die Wahlkampfveranstaltung eines demokratischen Abtreibungskandidaten in einer Pfarrei genehmigt und es nicht versäumt, die Demokratische Partei öffentlich zu unterstützen (hier und hier). Olson hat auch die Einschätzung der Lebensqualität eines kranken Menschen als ausreichenden Grund für den Abbruch der Behandlung und das Sterbenlassen theoretisiert (hier), was dem Lehramt und dem Naturrecht widerspricht.
Msgr. Olson, eine Schöpfung von Kardinal Kevin J. Farrell – der zusammen mit den Kardinälen Wuerl, Cupich, Gregory und Tobin in McCarricks Erblinie steht – und von ihm an die Spitze der Diözese Fort Worth befördert, zeigt sich in perfekter Harmonie mit den lehrmäßigen, moralischen, disziplinarischen und liturgischen Irrtümern des vorherrschenden bergoglianischen Progressivismus: Was er praktiziert, ist nicht Gehorsam gegenüber der Macht, sondern höfische libido serviendi. Die tyrannische Natur dieses Bischofs, der zu Beleidigungen – und, wie die Gläubigen berichten, sogar zum Fluchen – neigt, zeigte sich bereits 2018, als der Pfarrer von St. Martin de Porres in Prosper, Father Richard Kirkham, nach vergeblichen Versuchen, einen Priester mit schwerwiegenden moralischen Problemen brüderlich zurechtzuweisen (hier), diesen Mitbruder bei Olson denunzierte und dafür in psychiatrische Behandlung ins St. Luke Institute geschickt wurde (hier). Und während der skandalumwitterte Priester nicht bestraft wurde, wurde Father Kirkham sogar seines Amtes als Gemeindepfarrer enthoben, aus dem Pfarrhaus entfernt und a divinis suspendiert. Daraufhin stellten die Pfarrangehörigen ihre Spenden an die Diözese ein und verlangten auch die Rückzahlung der bereits für den Bau der Kirche, des Pfarrzentrums und der katholischen Schule gezahlten Gelder. Im Jahr 2019 hob die Kleruskongregation die von Olson gegen Father Kirkham verhängte Suspendierung als ungültig und unrechtmäßig auf, ordnete aber nicht seine Wiedereinstellung an.
Stark gegenüber den Schwachen und schwach gegenüber den Starken
Wir gehen also von der Prämisse aus, daß sich Disziplinarmaßnahmen des Heiligen Stuhls oder der Bischöfe in erster Linie gegen Einzelpersonen und Gemeinschaften richten, die nicht bereit sind, den Glauben zu verleugnen oder Ordensgelübde zu brechen, um dem neuen bergoglianischen Kurs zu entsprechen. Die abscheulichsten Sexual- und Finanzskandale, das Festhalten an den skandalösesten Irrlehren, die Förderung der Sünde und des Lasters wider die Natur sind laut diesem vernachlässigbare Kleinigkeiten, die keine Kommissare, apostolische Visitationen, Verhöre und Ermittlungen verdienen: Sie sind die Norm in den meisten der Gemeinschaften, die der päpstliche Hof von Santa Marta am besten kennt und schätzt, wie der jüngste Fall des Jesuiten Rupnik beweist. Aber es genügt ein Anruf oder eine Handvoll Williger, um die gewaltige Kampfmaschine des Vatikans gegen einen Priester in Gang zu setzen, der die Handkommunion nicht spendet, oder gegen ein Kloster, das um die Zelebration des überlieferten Ritus bittet. Und wenn es sich bei den Verantwortlichen dieses schrecklichen Crimen laesae concilii, des Verbrechens der Konzilsbeleidigung, um Nonnen handelt, werden jene, die diese Maschine in Gang setzen, in noch abscheulicherer Weise entlarvt, weil sie die Scham eines Prälaten, der einen Gläubigen schikaniert, mit der Feigheit eines Mannes verbinden, der seine Frustration an einer Frau, die seiner tatsächlichen oder vermeintlichen Autorität untersteht, ausläßt, die Christus geweiht ist. Andererseits: Warum sollte jemand, der keine Skrupel hat, die göttliche Majestät zu beleidigen, Skrupel haben, Menschen zu verfolgen, die weder die Mittel noch die physische Kraft noch die sozialen und politischen Beziehungen haben, um sich seinen Mißbräuchen zu widersetzen?
Keine Ausnahme bildet der jüngste Fall des Karmels der Heiligsten Dreifaltigkeit in Arlington, Texas, einer Frauengemeinschaft, die in den vergangenen Jahren die tridentinische Messe für sich entdeckt und vor kurzem auch den Wunsch geäußert hat, das traditionelle Brevier anstelle des konziliaren Stundengebets wieder aufzunehmen. Diese Wahl der Karmeliten, die völlig legitim und kollegial gebilligt ist, hat unter anderem den unbestreitbaren Vorteil einer breiteren Nutzung des biblischen und patristischen Quellenschatzes, die es den Ordensleuten ermöglicht, die Übereinstimmung zwischen den Texten der Messe und jenen des Offiziums zu schätzen.
Cor orans und Vultum Dei quærere
Es ist jedoch notwendig, eine Vorbemerkung zu machen, um die Ereignisse in das umfassendere subversive Projekt von Cor Orans einzuordnen, der Instruktion zur Anwendung der Apostolischen Konstitution Vultum Dei quærere, mit der Bergoglio das kontemplative Leben der Frauen buchstäblich revolutioniert und entstellt und echte Formen der „Umerziehung“ eingeführt hat, zu denen die Klausurschwestern, die der Regel und den Ordensgelübden treu bleiben wollen, verpflichtet sind [siehe auch Die Sowjetisierung der Klöster, GN]. Cor Orans verpflichtet die Gemeinschaften, sich mit anderen Konventen oder Klöstern derselben Kongregation zusammenzuschließen, offiziell mit dem Ziel, kleinen Einheiten, die sich nicht mehr selbst versorgen können, zu helfen, de facto aber mit der unerklärten Absicht, die kontemplativen Gemeinschaften zu „normalisieren“, indem man die Autorität der rechtmäßig gewählten Oberen entmachtet und sich ihr Eigentum aneignet. Und wenn Männerklöster, denen Priester zur Verfügung stehen, der Erpressung entgehen können, daß ihnen die Messe vorenthalten wird, so gilt dies nicht für Frauenklöster, die für die Sakramentenverwaltung vom örtlichen Ordinarius abhängig sind und daher ohne Zelebration dastehen können, was für die Ordensfrauen einen schweren geistlichen Schaden bedeutet. Die Instruktion Cor Orans und die Konstitution Vultum Dei quærere bilden somit die normative Grundlage, mit der die kirchliche Autorität ihre Macht mißbraucht, um das, was vom kontemplativen Leben nach den bereits verheerenden Erfahrungen des Zweiten Vatikanischen Konzils und dem katastrophalen Rückgang der Ordensberufungen übriggeblieben ist, zu zerstören.
Der Vatikan hat daher ein legislatives Instrument geschaffen, das es dem Dikasterium für die Institute geweihten Lebens ermöglicht, die Leitung einer klösterlichen Gemeinschaft auszulöschen und sie durch seine eigenen Abgesandten zu ersetzen. Wenn es keine Anhaltspunkte gibt, die diese Einmischung in irgendeiner Weise rechtfertigen, greifen das Dikasterium oder seine Abgesandten zu erfundenen Anschuldigungen, zur Fälschung von Beweisen und zu völlig illegitimen Einschüchterungsversuchen. Natürlich werden wir nie hören, daß Kardinalpräfekt Braz de Aviz oder Dikasteriumssekretär Erzbischof Rodriguez Carballo OFM zugeben, daß ihre Säuberungsaktionen aus Haß auf die Tradition und durch den Wunsch motiviert sind, Andersdenkende durch Gewalt oder psychologischen Druck umzuerziehen. Im Gegenteil, bei den offiziellen Begründungen geht es immer um moralische oder wirtschaftliche Fragen, die ohne Rücksicht auf die Wahrheit, die Vertraulichkeit der Untersuchung oder die betroffenen Personen an die Medien herangetragen werden. Der Fall Arlington bildet keine Ausnahme, sowohl was die Schwere der gegen die Priorin erhobenen Anschuldigungen als auch die Anhäufung von Mißbräuchen und Verstößen betrifft, die das gesamte von Msgr. Olson angestrengte Verfahren kennzeichnen.
Die immer wiederkehrenden Elemente dieser systematischen Verfolgung kontemplativer Gemeinschaften sind gerade wegen der arroganten Wiederholung desselben Schemas offensichtlich: Einschüchterung, Erpressung, allgemeine und unbegründete Anschuldigungen, Verbreitung falscher Nachrichten, Rückgriff auf gefälschte Zeugenaussagen, Billigung von Mißbräuchen durch das römische Dikasterium, Zusammenarbeit mit den Ordinarien und Ordensföderationen.
Gleichzeitig ist festzustellen, daß die ins Visier genommenen klösterlichen Einrichtungen oft über Immobilien von beträchtlichem Wert verfügen, die das Interesse skrupelloser Kirchenmänner wecken, die sich diese zu Gewinnzwecken aneignen oder im Gegenzug für diese eine Beförderung erhoffen. Die Verfolgung des Guten und die Duldung des Schlechten – wenn nicht sogar dessen unverhohlene Förderung – sind die Kennzeichen dieses „Pontifikats“, das die despotischen Züge eines absoluten Monarchen mit der jesuitischen Täuschung einer „synodalen“ Reform der Kirche verbindet, deren Hierarchie sich bereit erklärt, „sich in eine Haltung des Zuhörens“ zu begeben und „sich selbst zu hinterfragen“. „Wie können wir Räume schaffen, in denen jene, die sich von der Kirche verletzt und von der Gemeinschaft unerwünscht fühlen, sich anerkannt, willkommen, nicht verurteilt und frei fühlen, Fragen zu stellen?“ fragt das Instrumentum laboris (B 1.2, Frage 6) der bevorstehenden Synode über die Synodalität. Wir stellen fest, daß die synodale Inklusion für Sodomiten, Konkubinäre und Polygamisten gilt, aber nicht für Katholiken und schon gar nicht für traditionelle Priester und Ordensleute, die offensichtlich einzige Kategorie, die Bergoglios Beleidigungen und rücksichtslose Intoleranz verdient. Ich frage mich: Bevor ich die Unbußfertigen einbeziehe, die mit ihrem Verhalten öffentlich gegen die Gebote Gottes verstoßen, warum wenden sich diese Personen gegen die wenigen verbliebenen treuen Katholiken? Vielleicht, weil diese Prälaten von der gleichen Sorte sind wie die öffentlichen Sünder, die durch die Verfälschung von Glauben und Moral lästern?
Der Fall des Karmels der Heiligsten Dreifaltigkeit
Wir kommen nun zum Fall der Karmelitinnen von Arlington, der am 24. April dieses Jahres mit einem Telefonanruf von Bischof Olson begann, in dem er der Priorin, Mutter Teresa Agnes vom gekreuzigten Jesus, ankündigte, daß er sie in einer halben Stunde besuchen würde, um sich mit ihr und ihrer Assistentin, Schwester Francis Therese, über eine Angelegenheit von höchster Wichtigkeit zu beraten.
Wie ich bereits erwähnt habe, ist der 1958 gegründete Karmel der Heiligsten Dreifaltigkeit der Unbeschuhten Karmelitinnen sui juris, d. h. der direkten Jurisdiktion des Heiligen Stuhls unterstellt und als solcher von jeglicher Kontrolle durch den Karmeliterorden und den Diözesanordinarius befreit. Rechtlich gesehen sind das Klostergebäude und die dazugehörigen Einrichtungen das vollständige Eigentum des Karmels, dessen gesetzliche Vertreterin pro tempore die Mutter Priorin ist, die als einzige Außenstehenden den Zutritt zum Karmel gestatten kann. Es sollte auch erwähnt werden, daß die Priorin – 43 Jahre alt, davon 25 Jahre als Karmelitin – an einer schweren Krankheit leidet, die sie dazu zwingt, sich über eine Magensonde zu ernähren, und daß dieses behindernde und schmerzhafte Leiden Mutter Teresa Agnes nicht nur oft an den Rollstuhl fesselt, sondern auch regelmäßige Aufenthalte in einer Tagesklinik und die Einnahme von Medikamenten erfordert, um die Symptome zu lindern und die Komplikationen zu verringern.
Der Bischof kommt also mit seinem Kanzler Msgr. E. James Hart und Sandra Schrader-Farry, der Direktorin des Programms „Safe Environment“, einer diözesanen Stelle, das „eine Kultur des sicheren und respektvollen Verhaltens in allen Diensten der katholischen Diözese von Fort Worth gewährleisten und die Würde und das Vertrauen des ganzen Volkes Gottes stärken und schützen soll“, im Karmel an. Es erscheint auch eine vierte Person, die weder Namen noch Titel nennt und von der wir später erfahren, daß es sich um einen Kriminaltechniker handelt. Dann verliest der Bischof zwei von ihm erlassene Dekrete, die auf den 24. April 2023 datiert sind.
Das erste ist das Dekret über die Einleitung der Untersuchung (vergleichbar der Mitteilung, daß ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde), in dem die Mutter Priorin beschuldigt wird, das Keuschheitsgelübde durch Übertretung des sechsten Gebots mit einem erwachsenen Mann gebrochen zu haben, unter Bezugnahme auf can. 695 § 1 des Codex des kanonischen Rechts. Mit der Untersuchung beauftragt wurde Sandra Schrader-Farry. Als Notar wurde Kanzler E. James Hart ernannt. Das erste Dekret ordnet an, daß die Untersuchung unter Wahrung der Vertraulichkeit durchgeführt wird und darauf geachtet wird, daß der Ruf von niemandem, auch nicht von den Beschuldigten, geschädigt wird.
Mit dem zweiten Dekret ordnet Msgr. Olson auf der Grundlage des ersten Dekrets die Entlassung von Mutter Teresa Agnes an, wobei er eine Reihe von Geboten und Verboten formuliert, die, gelinde gesagt, in keinem Verhältnis zu den Vorsichtsmaßnahmen stehen, die im Falle einer Untersuchung zu treffen sind, die darauf abzielt, den Wahrheitsgehalt der Anschuldigungen des ersten Dekrets zu überprüfen: Einschluß der abgesetzten Priorin im Gästetrakt des Karmels; Chorgesang, ohne auf dem Priorinnenstuhl zu sitzen; Verbot, mit Novizinnen zu sprechen; Verbot, ohne Erlaubnis der Subpriorin zu telefonieren und den Computer zu benutzen, sowie die Aufzeichnung von Datum, Uhrzeit, Empfänger und Inhalt von Korrespondenz; Verbot, das Kloster ohne die Erlaubnis der Subpriorin zu verlassen, mit der Verpflichtung, sich begleiten zu lassen; Verbot, mit dem mutmaßlichen Komplizen des Verbrechens zu sprechen; Verpflichtung, Mobiltelefon, iPad und Computer zur forensischen Analyse zu übergeben. Dem sind noch zwei kanonische Ermahnungen angefügt: sich nicht in die Tätigkeit der Klosterverwalter einzumischen, welche die Priorin ersetzen; keine Aktivitäten zu setzen, die einen Mangel an Klugkeit darstellen oder ein Ärgernis für die Gläubigen sein könnten. Das Dekret schließt mit einer Strafandrohung, sollten die Anordnungen mißachtet werden, und dem Hinweis auf Rechtsmittel (cann. 1734–1739 CIC). Dieses zweite Dekret wird im wesentlichen in der Absicht des Bischofs verkündet, seine Durchsetzung unmöglich zu machen, denn jeder Versuch, sich zu verteidigen – und sei es nur durch die Konsultation eines Rechtsanwalts oder eines Kanonisten – fällt unter die Bestimmungen der zweiten kanonischen Ermahnung, deren Auslegung sich der Bischof in völlig willkürlicher Weise selbst zuschreibt. „Die Entbindung wird ad nutum episcopi“, d. h. nach dem Ermessen des Bischofs, bewertet, verlängert, revidiert oder widerrufen.
In Wirklichkeit geht aus den Aussagen des Rechtsanwalts der Mutter Priorin, Matthew Bobo, hervor, daß das angebliche Geständnis der Priorin von Olson durch Drohungen und Einschüchterung entlockt wurde, der die ursprüngliche Anschuldigung erst dann durch den erschwerenden Umstand ergänzte, daß der Komplize angeblich ein Priester aus einer anderen Diözese war. Wenn aber die Anschuldigung wirklich so schwerwiegend und gut belegt war, daß sie diese inquisitorische Behandlung der Nonne rechtfertigte, warum hat Olson dann so viel Aufwand walten lassen, um den angeblichen Komplizen zu schützen, der als Priester doch umso schuldiger war und als solcher auch die Entlassung aus dem Klerikerstand verdiente?
Auf diese verstörende Anschuldigung folgten dann die beiden Verhöre der Priorin und von Schwester Francis Therese, die auf völlig irreguläre Weise und ohne Rechtsbeistand durchgeführt wurden. In der Tat ist es rätselhaft, daß ein von der Priorin ernannter kanonischer Anwalt unter lächerlichen Vorwänden abgelehnt und stattdessen von Olson ein anderer kanonischer Anwalt, Michael Podhajsky, als Pflichtverteidiger ernannt wurde.
Olson ordnete der Priorin an, in einer Zelle auf der Krankenstation eingeschlossen bleiben zu müssen, und verbot ihr, mit ihren Mitschwestern zu kommunizieren und das Telefon zu benutzen. Zu diesem Zweck verletzte die vierte Person, die mit dem Bischof kam, die päpstliche Klausur und beschlagnahmte alle elektronischen Geräte (Telefone, iPads, Computer) ohne jeglichen Durchsuchungsbefehl (es ist auch nicht bekannt, daß die kirchliche Gerichtsbarkeit die Beschlagnahme von Computergeräten vorsieht, ohne die verfassungsrechtlichen Garantien des Verdächtigen zu verletzen). Die Nonnen beschreiben das Eindringen in den Karmel und die Verhöre durch den Bischof als „schockierend“ und bestätigen, daß der psychologische Druck, der auf sie ausgeübt wurde, sie buchstäblich aus der Fassung gebracht hat. Die Beleidigungen, Drohungen und der Einschüchterungsdruck auf die Priorin, die gerade von einer erfolglosen Operation zurückgekehrt war, für die sie einige Tage zuvor eine Vollnarkose erhalten hatte und die am Tag nach dem ersten Verhör wiederholt werden sollte, wurden als echte Folter empfunden. Der Anwalt der Nonne bestätigt in diesem Zusammenhang, daß ihr Zustand der physischen und psychischen Erschöpfung, der durch die kürzliche Operation hervorgerufen wurde, zusammen mit dem Druck und den Drohungen von Olson Mutter Teresa Agnes dazu gebracht haben könnte, alles zuzugeben, um diese Folter zu beenden, wie es jeder an ihrer Stelle getan hätte (hier).
Am nächsten Tag, dem 25. April, kehrte Msgr. Olson in den Karmel zurück, um andere Nonnen zu verhören und ihnen die gegen die Priorin erhobenen Anschuldigungen mitzuteilen und Panik in der Gemeinschaft zu säen. Die Subpriorin, Schwester Joseph Marie, setzte dem Bischof eine respektvolle Ablehnung entgegen und wies darauf hin, daß die Nonnen nur Fragen beantworten würden, wenn sie einen schriftlichen Hinweis auf den Zweck der Untersuchung erhielten. Daraufhin drohte Olson den Nonnen in einem Zornesausbruch mit der Ausweisung aus dem Karmel, falls sie seinen Anordnungen nicht Folge leisteten, und kündigte an, daß die Untersuchung als abgeschlossen betrachtet werden könne, daß das Kloster aufgelöst werde und die Zelebration der Messe als ausgesetzt zu betrachten sei. Tatsächlich fiel vom 27. April bis zum 7. Juni die tägliche Messe aus, mit der einzigen Ausnahme der gebotenen Sonn- und Feiertage, aber natürlich nicht wie im Kloster üblich im überlieferten Ritus, sondern im Novus Ordo. Der vom Bischof ernannte Zelebrant wurde sogar von einer Wache begleitet, als ob er seine eigene Sicherheit riskieren könnte; außerdem wurde ihm verboten, mit den Nonnen zu sprechen, die Sakristei zu betreten und zu predigen. Man kann sich gut vorstellen, wie es Mutter Teresa Agnes und ihren Schwestern erging, die von der Messe und den Sakramenten ausgeschlossen waren, als würden sie unter einem kanonischen Interdikt stehen.
Aus dem direkten Zeugnis von Schwester Francis Therese erfuhr ich, daß der Bischof erklärt habe, von Nachrichten zu wissen, die die Oberin ihr von einem neuen Mobiltelefon aus geschickt hätte: Wie hätte er davon wissen können, wenn es keine Abhörsysteme gab? Und falls doch, wer hatte diese Abhöraktionen genehmigt, da der Ordinarius keine Autorität über den Karmel hat? Aus welchen Gründen wurden das Telefon, das iPad und der Computer der Mutter Priorin beschlagnahmt?
Am 15. Mai schickte Msgr. Olson eine Mitteilung an den gesamten Klerus der Diözese, in der er die infamen Anschuldigungen gegen Mutter Teresa Agnes verbreitete, ohne irgendwelche Beweise vorzulegen, und jedem Priester verbot, im Karmel die Messe zu zelebrieren und die Karmelitinnen zu besuchen oder in irgendeiner Weise mit ihnen zu kommunizieren.
Am 16. Mai wurde ein Kommuniqué auf der Website der Diözese veröffentlicht (hier), in dem die Anschuldigungen gegen die Mutter Priorin wiederholt wurden, und am 31. Mai wurde ihre Exklaustrierung aus dem Karmel bekanntgegeben, noch bevor das kanonische Verfahren abgeschlossen war. Am darauffolgenden 11. Juni veröffentlichte Msgr. Olson auf der gleichen Website ein Video ähnlichen Inhalts (hier). Diese wiederholte Diffamierung, die nach der Veröffentlichung im Internet und dem dadurch ausgelösten Medienrummel für alle zugänglich wurde, erfolgte in böswilliger Absicht und unter schändlicher Verletzung der Verfahrensgarantien. Mutter Teresa Agnes wurde nur ein einziges Mal, am 24. April, in einer Situation extremer körperlicher Schwäche vernommen, ohne die Möglichkeit, sich zu verteidigen, ohne daß ihr ein Anwalt zur Seite gestellt wurde und ohne daß ein Vernehmungsprotokoll angefertigt und der Priorin eine Kopie davon zusammen mit der Abschrift der Tonaufnahme ausgehändigt wurde, sodaß auf Mutter Teresa Agnes und Schwester Francis Therese grausam, grausam eingewirkt wurde. Und was am empörendsten ist, ist die schiere Rücksichtslosigkeit, mit der die Priorin eines Karmels, eine Nonne, eine schwerkranke Frau, an den Medienpranger gestellt und ihr Ruf zerstört wird, ohne daß auch nur ein faires Verfahren durchgeführt wird, um die Stichhaltigkeit der Anschuldigungen und die Zuverlässigkeit der Zeugen unparteiisch zu prüfen. Die von den Medien als „Quellen innerhalb des Klosters“ bezeichneten Personen bestätigen die von Olson erhobenen Vorwürfe nicht. Vage werden andere Anschuldigungen erhoben. In einem Video des lokalen Fernsehsenders WFAA werden drei dieser angeblichen Zeugen gezeigt, aber nur unkenntlich gemacht und mit verzerrter Stimme. Viel spricht dafür, daß es sich um Personen handelt, die bereits früher den Karmel bekämpft haben und völlig unzuverlässig sind. Trotzdem habe sie die Kurie von Fort Worth ermutigt, gegenüber dem Sender auszusagen.
In der Zwischenzeit säte der Bischof Terror unter den Schwestern und drohte ihnen mit Ausschluß, wenn sie nicht alle seine Anordnungen befolgten, einschließlich derjenigen, die der Subpriorin, Schwester Joseph Marie, gegeben wurde, ein schriftliches Protokoll aller Anrufe, Arztbesuche und anderen Aktivitäten der Mutter Priorin und ihrer Assistentin, Schwester Francis Therese, zu führen, die verpflichtet worden waren, für alles eine ausdrückliche Erlaubnis einzuholen. Eine absurde und unpraktische Forderung für das normale Leben einer Klostergemeinschaft.
Die Zivilklage
Angesichts der wiederholten Verstöße gegen die elementarsten Regeln des Rechts, der Wahrheit und ihres Gesundheitszustandes hat die Priorin eine Zivilklage gegen Msgr. Olson wegen des unbefugten Eindringens in den Karmel (hier) und der Verleumdung, der sie ausgesetzt war, eingereicht, während sie sich darauf vorbereitet, über einen kanonischen Anwalt Berufung gegen das Dekret des Ordensdikasteriums einzulegen.
Die für den 23. Juni angesetzte erste Verhandlung vor dem Strafgericht wurde auf Antrag der Diözese verschoben, da sie weitere Beweise vorlegen und die Zuständigkeit des Kirchlichen Forums geltend machen will (hier und hier). Aber diese Behauptung – die das Gespenst des von Bergoglio verbal so verabscheuten Klerikalismus heraufbeschwört – wird durch die Tatsache widerlegt, daß Olson selbst seine Macht mißbraucht hat, indem er willkürlich gegen die Mutter Priorin vorging, noch bevor das Ordensdikasterium – in einer für die betroffene Nonne völlig nachteiligen Weise – beschloß, ihn zum Kommissar zu ernennen; und daß er durch diesen Mißbrauch das texanische Recht und die verfassungsmäßigen Rechte von Mutter Teresa Agnes und des Karmels verletzt hat, die die kirchliche Autorität zu respektieren verpflichtet ist.
Das Dekret des Dikasteriums für die Institute des gottgeweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens
Am 31. Mai 2023, also nur etwas mehr als einen Monat nach dem ersten Überfall auf das Karmelitenkloster – der am 24. April stattgefunden hatte –, erließ das Ordensdikasterium das Dekret zur Ernennung von Msgr. Michael F. Olson zum Apostolischen Kommissar (hier), mit einem anomalen Protokoll (2566/2020) und mit der Nennung eines falschen Namens des Klosters als „Monastery of St. Joseph Discalced Carmelite Nuns of Arlington“: Es ist also dieses nicht existierende Kloster, dem Msgr. Olson die kommissarische Zuständigkeit zugewiesen wurde. Wie man sieht, wiederholen sich die gleichen Fehler wie im Fall der Benediktinerinnen von Pienza, und zwar durch dasselbe Dikasterium und dieselben Verschwörer: in erster Linie durch den Dikasteriumssekretär Msgr. José Rodríguez Carballo, der am 21. November 2018 bei einer vatikanischen Konferenz über Cor Orans die klaustrierten Ordensfrauen mit einer beispiellosen und sakrilegischen Unverschämtheit ermahnte, sich „wie Erwachsene und nicht wie Ehebrecherinnen“ zu verhalten (hier), wobei er einen Ratschlag hinzufügte, von dem er offensichtlich nicht wußte, wie sehr er auf ihn und seine Auftraggeber zutraf:
„Laßt euch nicht manipulieren! Ihr müßt euer Leben selbst in die Hand nehmen, als erwachsene Frauen! Es bedarf nicht eines, sondern dreier Gitter, um euch von den Menschen zu trennen, die euch manipulieren wollen, auch wenn es sich um Bischöfe, Kardinäle, Mönche oder andere Personen handelt. Ihr seid es, die unterscheiden müssen, denn es gibt Menschen, die euch großen Schaden zufügen. Denn sie projizieren die Ideen, die sie haben, auf euch.“
Es ist anzumerken, daß das Dekret am 31. Mai erlassen wurde, als der Fall des Karmels von Arlington bereits öffentlich bekanntgemacht worden war und es keine vorherigen Ernennungen gab, die – selbst als bloße chronologische Formalität – die Mißbräuche von Msgr. Olson legitimieren hätten können. Der Heilige Stuhl hat die Situation, die Olson durch seinen Machtmißbrauch geschaffen hat, praktisch nachträglich bereinigt und gleichzeitig jenen zum päpstlichen Vertreter in einer Inspektion ernannt, der als Kommissar über seine eigenen schwerwiegenden Eingriffe in die Jurisdiktion eines Klosters sui juris urteilen soll.
Auch in diesem Fall, wie im Fall der Benediktiner von Pienza, spricht das vatikanische Dokument von einer allgemeinen „besonderen Situation des Klosters“, ohne die Gründe zu nennen, die für das Dekret selbst und die Entscheidung, einen Kommissar zu ernennen, ausschlaggebend waren.
Ich mache aufmerksam, daß das Dekret des Päpstlichen Kommissars (hier) auf den 1. Juni 2023 datiert ist, d. h. auf den Tag nach der Ernennung des Kommissars. Die Zeit, die zwischen der Ernennung, der Untersuchung, der Vernehmung der Zeugen, der Befragung der Verdächtigen, der Erstellung des Abschlußberichts und dem Ausweisungsdekret verstrichen ist, sollte deutlich machen, daß der Prozeß bereits vorbereitet und der Galgen bereits aufgestellt war, noch bevor Mutter Teresa Agnes auf betrügerische Weise und mit Drohungen verhört wurde, ohne daß ihr Recht auf Verteidigung oder die Unparteilichkeit des Richters gewährleistet war. Ist es das, was Carballo in dem von ihm unterzeichneten Dekret meint, wenn er von den „administrativen und rechtlichen Handlungen, die der Bischof selbst bereits vorgenommen hat“, spricht, die das Dikasterium ex post sanieren will?
Das erste Dekret von Olson vom 24. April 2023 – die Mitteilung des Ordinarius über die Untersuchung – erwähnt den can. 695 des Codex des kanonischen Rechts, der die Entlassung aus dem Klerikerstand für Kleriker vorsieht, die sich bestimmter Verbrechen schuldig gemacht haben, einschließlich der Sünden gegen das sechste Gebot des Dekalogs, die von Klerikern öffentlich oder mit Gewalt begangen wurden. Aber Mutter Teresa Agnes ist keine Klerikerin, sondern eine Nonne. Ich frage mich also: Warum wollte der Heilige Stuhl die „Verwaltungs- und Rechtshandlungen“ eines Diözesanbischofs ratifizieren, die Bergoglio selbst mit dem Motu Proprio Competentias quasdam decernere vom 11. Februar 2022 neu definiert hat, indem er den Ordinarius aus dem Prozeß gegen eine Nonne aus einem Kloster sui juris ausschloß? Und warum, wenn die beiden Dekrete Olsons vom 24. April eindeutig illegitim und null und nichtig waren – insofern sie die Zuständigkeit des Ordinarius für ein Kloster sui juris überschritten – und außerdem durch die anhängige Berufung, die die Mutter Priorin am 4. Mai beim Bischof eingereicht hatte, ausgesetzt waren?
In § 2 von can. 695 heißt es: „In diesen Fällen hat der höhere Obere, nachdem die Beweise in bezug auf die Tatbestände und die Zurechenbarkeit erhoben sind, dem zu entlassenden Mitglied die Anklage und die Beweise zur Kenntnis zu bringen und ihm Gelegenheit zur Verteidigung zu geben. Alle Akten sind vom höheren Oberen und vom Notar zu unterzeichnen und zusammen mit den von dem Mitglied schriftlich abgefaßten und von ihm selbst unterschriebenen Stellungnahmen dem obersten Leiter zu übersenden“. Wie der Anwalt der Nonnen zu Recht feststellte, legte Olson weder die Anschuldigungen noch die Beweise vor, noch gab er der Priorin die Möglichkeit, sich zu verteidigen, noch erstellte er einen Bericht, den sie unterschreiben sollte. Im Gegenteil, er erlegte ihr eine Reihe von restriktiven Maßnahmen und Verboten auf, die eher eine vorweggenommene Strafe für die angeblichen Straftaten als ein Mittel zum umsichtigen Schutz der Ermittlungen zu sein scheinen. In der Tat könnte man sagen, daß Olson mit diesen Verboten fast vermeiden wollte, Beweise für die schändlichen Anschuldigungen vorlegen zu müssen, indem er Mutter Teresa Agnes wegen ihres Ungehorsams gegen diese Verbote und nicht wegen ihrer tatsächlichen Schuld exklaustriert. Die Gewohnheit, mit solch feigen und unehrlichen Mitteln seine Ziele zu erreichen, zeigt sich in der mephistophelischen Geschicklichkeit, mit der Olson Drohung, Einschüchterung, psychologischen Druck und Erpressung in eklatanter Verletzung des Rechts und der Pflicht zur Wahrheit und Gerechtigkeit dosierte. In diesem Zusammenhang klingt selbst die schamlose Verletzung der Vertraulichkeitspflicht durch den Bischof, nachdem er die Mutter Priorin im ersten Dekret darüber informiert hatte, daß die Untersuchung gewissenhaft vermeiden sollte, ihren Ruf zu schädigen, wie die Behauptung einer arroganten Straflosigkeit, die in der unziemlichen Sanatio des Dekrets des Ordensdikasteriums ihre Bestätigung findet.
Mit welcher Skrupellosigkeit konnte Carballo ausgerechnet den Mann zum Kommissar ernennen, der, nachdem er 2018 seine Macht gegen Father Richard Kirkham mißbraucht hatte und 2019 von der Kleruskongregation bloßgestellt wurde; nachdem er zum Ärgernis der Gläubigen zahlreiche Pfarrer und Priester entlassen und suspendiert hatte, und zwar in einem solchen Ausmaß, daß ein Antrag auf seine Entlassung gestellt wurde, und sich darüber hinaus mit kanonischen Verstößen gegen den Karmel der Heiligsten Dreifaltigkeit und gegen Mutter Teresa Agnes kompromittiert hatte, wodurch er Partei in dem Fall wurde und jeden Anschein von Unparteilichkeit verlor, der für die Ausübung einer so heiklen Aufgabe wie der eines päpstlichen Kommissars notwendig ist? Wir haben hier eine plastische Darstellung der Arroganz, mit der die Macht der Korrupten ihre Mißbräuche zur Schau stellt und sogar behauptet, das Gesetz – und die Gerechtigkeit! – nach ihren eigenen kriminellen Vorstellungen zu beugen.
Es versteht sich von selbst, daß die ungeheuerlichen Fehler des vatikanischen Dekrets es ipso facto null und nichtig machen. Es betrifft sogar ein nicht existierendes St.-Josephs-Kloster! Für dieses Phantomkloster wurde Olson vom Dikasterium zum Kommissar ernannt! Auch in dieser traurigen Angelegenheit zeigt sich die Komplizenschaft zwischen den Auftraggebern Braz de Aviz und Carballo und ihren Auftragstätern in den Diözesen; dazu kommen die Beweise für einen kriminellen Plan, der nach einem präzisen Schema und mit sehr klaren subversiven Zielen ausgeführt wurde.
Die Intervention der Vorsitzenden der Karmelitervereinigung
Als sich die Nachricht von der Aufnahme von Msgr. Olson in das staatsanwaltliche Ermittlungsregister verbreitete, schaltete sich Mutter Marie von der Menschwerdung OCD, Vorsitzende der Karmelitenvereinigung Christkönig, ein. In einem Brief, in dem sie die Priorin mit ihrem weltlichen Namen anspricht, versuchte Mutter Marie, sie und Schwester Francis Therese dazu zu bewegen, die Entscheidungen des Bischofs und des Heiligen Stuhls stillschweigend zu akzeptieren und die beim Zivilgericht eingereichte Klage zurückzuziehen, und zwar im Namen eines verzerrten Verständnisses von Gehorsam und Hingabe an Gottes Willen. Ich möchte darauf hinweisen, daß diese Berufung auf den heiligen Gehorsam immer und nur für Kleriker, Ordensleute und traditionelle Gläubige zu gelten scheint, während sie sich auf magische Weise auflöst, wenn es um Ketzer, Hurer oder progressive öffentliche Sünder geht. Ein Beispiel dafür ist das jüngste Instrumentum laboris der Synode über die Synodalität, das dazu aufruft, alle zu akzeptieren außer Katholiken, die den Glaubensabfall der bergoglianischen Parteiung nicht teilen. Aber wie die Heilige Schrift lehrt, muß man Gott mehr gehorchen als den Menschen (Apg 5,29), vor allem, wenn Menschen Gottes Autorität benutzen, um die Fundamente der Kirche zu untergraben, die er um den Preis seines Blutes gegründet hat.
Zwei Gewichte und zweierlei Maß
Was kann man also von einem Bischof erwarten, der ganz und gar dem System verhaftet ist, wenn nicht die Wiederholung eines bereits erprobten Drehbuchs? Wenn die Inszenierung aber dieselbe ist, wird schon in den ersten Takten klar, daß wir im Fall Arlington Zeugen einer neuen theatralischen Inszenierung derselben Farce durch das Duo Braz de Aviz – Rodríguez Carballo sind, diesmal mit der Beteiligung von Olson in der Rolle des unbescholtenen Moralapostels gegenüber den entarteten Sitten einer frevelhaften Priorin. In dem grotesken, eilig zusammengestellten Szenario soll diese sich wiederholt mit einem fiktiven Priester aus einer anderen Diözese eingelassen und auch Cannabis konsumiert haben. Diese sehr schwerwiegenden Anschuldigungen waren ein großer Schmerz für die Nonnen und ein Skandal für die Katholiken von Fort Worth, wäre da nicht die Tatsache, daß der Gesundheitszustand der Nonne es ihr nicht einmal erlaubt, irgendeine der Sünden zu begehen, derer Olson die perverse Feigheit besaß, sie zu beschuldigen, offensichtlich ohne Beweise und unter Verletzung jeglichen Straf‑, Zivil- oder Kirchenrechts.
Die Art und Weise, in der diese schäbigen Anschuldigungen ohne jeglichen Respekt vor den betroffenen Personen verbreitet wurden, läßt sich nicht mit der uneigennützigen Nachsicht vereinbaren, die anderen Fällen von beispielloser Schwere vorbehalten war, nicht zuletzt dem des Jesuiten Rupnik, den die Gesellschaft Jesu ohne jegliche kanonische Sanktion, die im Verhältnis zu den begangenen Verbrechen stand, ausschloß. Schlimmer noch: Die Exkommunikation, die die Glaubenskongregation gegen ihn verhängt hatte, weil er ein Sakrileg begangen und die Komplizin eines Verbrechens contra Sextum in der Beichte freigesprochen hatte, wurde durch direkte Intervention von Bergoglio aufgehoben. Ganz zu schweigen von den Skandalen von McCarrick und seiner Gefolgschaft, die alle prompt vertuscht wurden, angefangen bei seinem eigenen Prozeß, der durch eine souveräne Entscheidung ohne eine Anhörung, ohne Befragung von Zeugen und nicht zuletzt unter völliger Mißachtung der Opfer ohne reguläres Verfahren in res judicata überging. Und wenn wir in Fort Worth bleiben wollen, so zeigt der Fall von Father Richard Kirkham eine Verbissenheit gegen einen Unschuldigen, aber zugleich die äußerste Toleranz – und Geheimhaltung – gegenüber einem anderen Priester, der dem Alkohol, den Drogen, der Pornographie und dem Sex verfallen ist.
Schließlich sei auch daran erinnert, daß der Karmel auf überaus ölreichem Boden steht: Und da nun beginnt der eigentliche Grund für diese zensorische Wut seitens Olson oder – wahrscheinlicher – seiner Auftraggeber sichtbar zu werden. Rechtsanwalt Matthew Bobo erklärte kürzlich (hier), daß der Bischof die Nonnen zuvor erfolglos aufgefordert hatte, ihm die Liste ihrer Wohltäter auszuhändigen – wie kämen sie dazu –, und daß die Beschlagnahme des Mobiltelefons, des iPads und des Computers durch den Kriminaltechniker, der Olson bei der ersten Razzia begleitete, wahrscheinlich genau darauf abzielte, in den Besitz dieser Spenderliste zu gelangen.
Diese Einschüchterungsaktionen haben zwei Ziele: einerseits die Begierde jener zu befriedigen, die sich materiell an der Unterdrückung einer traditionsverbundenen Gemeinschaft beteiligen und sich persönliche Vorteile (die Liste der Spender oder die Immobilie) und berufliche Anerkennung erhoffen; andererseits das Werk der Zerschlagung der kontemplativen Frauenorden fortzusetzen, die als gefährliches Präsidium der Gnade gelten, die das ruchlose Treiben der Feinde der Kirche stört. Vergessen wir nicht, daß der Teufel der Hauptinspirator sowohl der Korrupten ist, die öffentliche Einrichtungen verunreinigen, als auch ihrer Gegenspieler, die die kirchlichen Institutionen besetzen: Und der Teufel weiß sehr wohl, wie furchterregend die katholische Messe der „widerspenstigen“ Priester ist und wie wirksam das Gebets- und Bußleben der Klausurschwestern ist.
Fazit
Es ist nicht möglich, den Fall des Karmels von Arlington für sich allein zu beurteilen: Er ist Teil eines viel umfassenderen subversiven Plans, der mit dem gesamten ideologischen Rahmen des gegenwärtigen „Pontifikats“ und allgemeiner mit den Abweichungen des Zweiten Vatikanischen Konzils übereinstimmt, die nun zu ihren extremen Konsequenzen geführt haben. Das Vorgehen von Msgr. Olson ist durch Präzedenzfälle belastet, die seinen autoritären Charakter und seine Vorurteile gegenüber der Tradition sowie seinen Gehorsam gegenüber den McCarricks-Protegés zeigen, die noch im Amt sind und sogar in prestigeträchtige und mächtige Positionen aufgestiegen sind. Aber die Drahtzieher dieser Aktionen sitzen in Rom, im Ordensdikasterium, und machen keinen Hehl aus ihrer Absicht, alles zu zerstören, was in der Kirche nach sechzig Jahren der Verwüstung noch an kontemplativem Leben und ganz allgemein an Ordensleben übriggeblieben ist. Gleichzeitig hat sich das Auflösungswerk des Vatikans auch auf den liturgischen Bereich ausgedehnt, mit der schrittweisen Abschaffung der Apostolischen Messe und der „Umprogrammierung“ der traditionellen Priester nach den Vorgaben der neuen Ekklesiologie. Um schließlich den Glaubensabfall als Ziel dieser Sekte von Häretikern und Hurern zu sanktionieren, müssen wir die Erklärung von Abu Dhabi und die jüngsten beunruhigenden Erklärungen des Instrumentum laboris hinzufügen, die in betrügerischer Weise als Frucht einer Konsultation „an der Basis“ ausgegeben werden, obwohl sie nichts anderes sind als das sakrilegische Produkt von abgeirrten Köpfen und verdorbenen Seelen.
Ich ermahne daher meine Mitbrüder, Priester, Ordensleute und Gläubigen, nicht nur zu beten und Buße zu tun, um ein Eingreifen des Himmels zu erflehen, um diesem skandalösen Verrat der katholischen Hierarchie ein Ende zu setzen, sondern auch ihre Stimme zu erheben, damit die falschen Hirten und Söldner endgültig aus der Kirche entfernt und für ihre abscheulichen Verbrechen gebührend bestraft werden können. Und wenn es unter den Priestern, die diesen meinen Aufruf lesen, einige gäbe, die sich zur Verfügung stellen könnten, um den Karmelitinnen von Arlington geistlichen Beistand zu leisten und für sie die Heilige Messe nach dem ehrwürdigen tridentinischen Ritus zu zelebrieren, so denke ich, daß sie durch diese Geste – die ihrem Priestertum zur Ehre gereichen würde – ein Werk wahrer Barmherzigkeit vollbringen könnten, das der Herr nicht zu belohnen versäumen wird. Es ist eine Zeit für heldenhafte Taten, für großherzige Seelen, für kämpferische Geister, die auf den immer weiter um sich greifenden Glaubensabfall in der Kirche reagieren.
Ich glaube auch, daß es höchst notwendig ist, alle Zahlungen an die derzeitige kirchliche Struktur auszusetzen, damit die Betroffenen dies als eindeutiges Zeichen des Widerspruchs der Laien sehen. Helfen Sie großzügig den traditionellen Gemeinschaften, wie Arlington oder Pienza, den Priestern und Ordensleuten, die vom bergoglianischen Regime verfolgt werden!
Ich mache mir, indem ich mich an die Ordensfrauen wende, die Worte des heiligen Petrus zu eigen: Widersteht, seid stark im Glauben! Und wißt, daß auch andere Christen, die in der ganzen Welt verstreut sind, die gleichen Nöte erleiden müssen wie ihr (1 Petr 5,9). Bleibt mit Christus, eurem Herrn und eurem Bräutigam, verbunden, um untereinander in der Einhaltung der heiligen Regel des Karmel und in den Fußstapfen der Tradition vereint zu bleiben.
Ich lade alle zum Gebet ein, der Herr möge der ehrwürdigen Mutter Teresa Agnes vom gekreuzigten Jesus und ihren Schwestern vom Karmel der Heiligsten Dreifaltigkeit Kraft, Mut und Gelassenheit schenken, damit die Wahrheit der Fakten ans Licht kommt und damit auch die Scheinheiligkeit der Anschuldigungen, die Bosheit derer, die sie verbreiten, und die niederträchtige Heuchelei derer, die schuldhaft schändliche Skandale vertuschen, aber nicht zögern, sich gegen Nonnen zu verbeißen.
Die Worte, die das Pontificale Romanum im Ritus der Jungfrauenweihe an jene richtet, die es wagen sollten, sie zu verfolgen, sollen auch für sie gelten:
„Durch die Autorität des allmächtigen Gottes und seiner seligen Apostel Petrus und Paulus verbieten wir mit Entschiedenheit und unter Androhung der Exkommunikation jedem, die anwesenden Jungfrauen oder Nonnen vom göttlichen Dienst abzubringen, dem sie sich unter dem Banner der Keuschheit unterworfen haben; niemand soll sich ihre Güter aneignen, sondern sie sollen sie in Ruhe besitzen. Wer es aber wagt, dies zu versuchen, der sei verflucht zu Hause und außer Haus, verflucht in der Stadt und auf dem Lande, verflucht, wenn er wacht und wenn er schläft, verflucht, wenn er ißt und wenn er trinkt, verflucht, wenn er geht und wenn er sitzt; verflucht sei sein Fleisch und sein Gebein, und von der Fußsohle bis zum Scheitel sei er nicht gesund. Der Fluch des Menschen komme über ihn, den der Herr durch Mose im Gesetz über die Kinder der Ungerechtigkeit verhängt hat. Sein Name sei getilgt aus dem Buch der Lebenden, und er werde nicht den Gerechten zugerechnet. Sein Erbteil sei mit Kain, dem Brudermörder, mit Datan und Abiron, mit Ananias und Sapphira, mit Simon, dem Zauberer, und Judas, dem Verräter, und mit denen, die zu Gott sagten: ‚Geh weg von uns, wir wollen den Weg deiner Wege nicht. Er soll ins Verderben gehen am Tag des Gerichts; das ewige Feuer soll ihn verzehren mit dem Teufel und seinen Engeln, wenn er nicht umkehrt und sich bessert. So sei es, so sei es!‘“
+ Carlo Maria Viganò, Erzbischof und Apostolischer Nuntius
Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: Youtube/carmelnuns.com (Screenshots)