Nach dem Vatikanstaat: Auch an der Römischen Kurie gilt nun Impf-Apartheid

Kardinalstaatssekretär Parolin weitet die Impf-Apartheid aus – im Auftrag von Papst Franziskus


Coronadekret des Kardinalstaatssekretärs für die Römische Kurie vom 28. September 2021.
Coronadekret des Kardinalstaatssekretärs für die Römische Kurie vom 28. September 2021.

(Rom) Was ist los im Vati­kan? Im Dezem­ber 2020 stell­te die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on in einem aus ande­ren Grün­den umstrit­te­nen Doku­ment fest, daß es kei­ne Impf­pflicht geben darf. Die Imp­fung gegen Coro­na muß frei­wil­lig sein. Zehn Mona­te spä­ter führt der Vati­kan­staat auf Anord­nung von Papst Fran­zis­kus etwas ganz ande­res ein: Impf-Apart­heid, Dis­kri­mi­nie­rung und Sus­pen­die­rung vom Dienst ohne Gehaltsfortzahlung.

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Die Rede ist nicht von den Bestim­mun­gen des Vati­kan­staa­tes, mit dem der Grü­ne Paß, im deut­schen Sprach­raum bes­ser als 3G-Regel bekannt, obli­ga­to­risch ein­ge­führt wur­de. Wer ab 1. Okto­ber in den Vati­kan ein­ge­las­sen wer­den will, muß ihn vor­wei­sen kön­nen. Der Zugang zum Peters­dom wird allen unter­sagt sein, die kei­nen Green Pass der EU haben. Die Gläu­bi­gen wer­den durch die Impf-Apart­heid ent­zweit. Nur wer sich dem Coro­na-Dik­tat beugt, darf dann noch zum Petrus­grab pil­gern, das Aller­hei­lig­ste anbe­tend besu­chen und in der bedeu­tend­sten Kir­che der Chri­sten­heit beten. Laut dem Gover­na­torat-Dekret vom 18. Sep­tem­ber haben nur mehr Mit­ar­bei­ter und Ange­stell­te des Hei­li­gen Stuhls und des Staa­tes der Vati­kan­stadt Zugang zur Vati­kan­men­sa, die geimpft sind. Wer nicht geimpft ist, muß drau­ßen blei­ben und sich ander­wei­tig orga­ni­sie­ren, wenn er nicht ver­hun­gern will.

Die Rede an die­ser Stel­le ist jedoch von einem gestern vom vati­ka­ni­schen Staats­se­kre­ta­ri­at erlas­se­nen Dekret zur Dis­kri­mi­nie­rung der Mit­ar­bei­ter der Römi­schen Kurie und aller, die damit zu tun haben. 

Das zwei­te Dekret zur Eta­blie­rung der Impf-Apartheid

Aus der Impf­frei­heit wur­de ein Impf­zwang. Der Vati­kan folgt auch dar­in dem Bei­spiel des ita­lie­ni­schen „Dra­chens“. So nen­nen immer mehr Men­schen in Ita­li­en, in Anspie­lung auf sei­nen Namen, die von Mario Draghi geführ­te ita­lie­ni­sche Regie­rung. Ita­li­en spielt in der Coro­na­kri­se nicht zum ersten Mal eine sinist­re Rol­le. Auf ihre Maß­nah­men (damals war noch Giu­sep­pe Con­te Mini­ster­prä­si­dent) gehen im Westen die Lock­downs zurück. Die Grün­de für den bei­spiel­lo­sen Schritt wur­den mit Geheim­hal­tung belegt. Trotz eines Urteils des Ver­wal­tungs­ge­rich­tes Lati­um, das die Regie­rung ver­pflich­tet, alle Unter­la­gen offen­zu­le­gen, die dazu führ­ten, daß und wie in den spä­ten Abend­stun­den des 7. März 2020 der Beschluß zustan­de­kam, mit dem 9. März ganz Ita­li­en in den Lock­down zu schicken. Bald dar­auf folg­ten unter Ver­weis auf Ita­li­en die mei­sten ande­ren west­li­chen Staa­ten, Öster­reich eine Woche spä­ter, die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land zwei Wochen spä­ter. Doch bis­her wur­de nur ein Teil offen­ge­legt. Dar­aus geht her­vor, daß der Lock­down, nicht wie von der Regie­rung sug­ge­riert, auf eine Emp­feh­lung des wis­sen­schaft­li­chen Bei­rats zurück­geht, der die Regie­rung berät. Die­ser reg­te nur die Abrieg­lung von zwei Gemein­den in der Lom­bar­dei an. Wer aber dann hat die Regie­rung von einem sol­chen, in der Geschich­te bis­her nicht gekann­ten Radi­kal­schritt über­zeugt? Auf wel­cher Grund­la­ge? Die Regie­rung erklär­te die Unter­la­gen, die Ant­wort dar­auf geben könn­ten, für geheim und ver­wei­gert ihre Herausgabe.

Seit­her geht es auf die­se Wei­se wei­ter, ohne Bewei­se und ohne Trans­pa­renz. Nicht zu ver­ges­sen ist der Fall Ber­ga­mo im März 2020 und sei­ne Bedeu­tung für die Erzeu­gung eines welt­wei­ten Aus­nah­me­zu­stan­des, für den die ita­lie­ni­sche Regie­rung nicht uner­heb­li­che Ver­ant­wor­tung trägt.

Nun ist die ita­lie­ni­sche Regie­rung der Motor zur Durch­set­zung einer radi­ka­len Impf­pflicht, sowohl im öffent­li­chen Bereich wie in der Pri­vat­wirt­schaft. Dabei wird offen zuge­ge­ben, daß man aus recht­li­chen Grün­den, um den Schein zu wah­ren, kei­ne for­ma­le Impf­pflicht ein­führt, aber den Unge­impf­ten das Leben so schwer wie mög­lich machen will. Damit wird eine fak­ti­sche Impf­pflicht ein­ge­stan­den, die der ver­fas­sungs­mä­ßi­gen Ord­nung nicht min­der wider­spricht. Im Gegen­satz zu Spa­ni­en fin­den sich aber kei­ne muti­gen Rich­ter, die den Green Pass in den Tiber kip­pen. Die Ver­fas­sungs­rich­ter, die ober­sten Hüter des Rechts­staa­tes und der Grund­rech­te, sind seit Mona­ten wie abge­taucht. Die Gewal­ten­tei­lung, wie sie in der Ver­fas­sung vor­ge­se­hen ist, besteht nur mehr auf dem Papier. Die Regie­rung hat so gut wie alle Macht an sich gezo­gen, und die bei­den ande­ren Gewal­ten haben sich ihr unterworfen.

Das trifft in Ita­li­en auch die Poli­zei. Poli­zi­sten, die nicht geimpft sind, haben kei­nen Zutritt mehr zur Poli­zei­men­sa. Die­se Dis­kri­mi­nie­rung soll zer­mür­ben, auch im Vatikan.

Die Chronologie im Vatikan

  • Dezem­ber 2020: Die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on erklärt, daß es kei­ne Impf­pflicht geben darf.
  • Janu­ar 2021: Die Impf-Kam­pa­gne im Vati­kan beginnt. Papst Fran­zis­kus, wenn es denn wahr ist, ließ sich medi­en­wirk­sam als erster imp­fen. Den Ange­stell­ten wur­de, im Wider­spruch zur Erklä­rung der Glau­bens­kongrea­ti­on, eine Impf­pflicht auf­er­legt. Erst auf­grund des inter­na­tio­na­len Medi­en­echos wur­de davon teil­wei­se abge­rückt.
  • Sep­tem­ber 2021: Am 18. Sep­tem­ber ergeht das Dekret für den Vati­kan­staat, am 28. Sep­tem­ber für die Römi­sche Kurie, daß nur mehr, wer einen Grü­nen Paß hat, den Peters­dom und den Vati­kan betre­ten darf. Selbst wer gene­sen ist, also die Krank­heit über­stan­den hat, die angeb­lich mit sol­chem Eifer bekämpft wird, gilt nur, wenn er bei den Coro­na-Büro­kra­ten als infi­ziert regi­striert wur­de. All jene, die erst durch Anti­kör­per­tests im nach­hin­ein eine Bestä­ti­gung erhiel­ten, daß sie mit Coro­na in Berüh­rung gekom­men waren, aber einen kaum spür­ba­ren Ver­lauf hat­ten, zäh­len nichts. Sie müs­sen sich den­noch dop­pelt imp­fen las­sen, obwohl sie, wie eine Rei­he von Stu­di­en zei­gen, auf natür­li­che Wei­se und viel effi­zi­en­ter geschützt sind als Geimpf­te. Woher sie denn die Anti­kör­per hät­ten, wenn nicht als Reak­ti­on auf Coro­na, inter­es­siert die Coro­na-Büro­kra­ten nicht. Wer wagt es da noch zu behaup­ten, es gin­ge der Regie­rung um die Gesundheit?

Der Vati­kan hält sich an die Maß­nah­men der ita­lie­ni­schen Regie­rung und zwar auf aus­drück­li­che Anord­nung von Papst Fran­zis­kus, wie Kar­di­nal Ber­tel­lo, der Prä­si­dent der Regie­rung des Vati­kan­staa­tes, betonte.

Papst Fran­zis­kus mit Kar­di­nal­staats­se­kre­tär Pie­tro Parolin

Das Segregationsdekret für die Römische Kurie

Gestern ver­öf­fent­lich­te der Osser­va­to­re Roma­no das neue Dekret, unter­zeich­net von Kar­di­nal­staats­se­kre­tär Pie­tro Paro­lin, mit dem an der Römi­schen Kurie ab 1. Okto­ber die Impf-Apart­heid ein­ge­führt wird. Vati­can­News, das Nach­rich­ten­por­tal des Hei­li­gen Stuhls, titel­te dazu:

Coro­na im Vati­kan: Ein­tritt nur noch geimpft, gene­sen oder gete­stet.“

Zugleich wur­de beteu­ert, daß „Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge und ähn­li­che Lei­stun­gen“ für die Aus­ge­grenz­ten „indes wei­ter gezahlt“ wür­den. Der Bericht der ita­lie­ni­schen Aus­ga­be von Vati­can­News ist jedoch aus­führ­li­cher als die deut­sche und ent­hüllt wei­te­re Details, die weni­ger schön klingen.

„Ein vom Staats­se­kre­tär des Vati­kans, Kar­di­nal Pie­tro Paro­lin, unter­zeich­ne­tes Dekret legt die Durch­füh­rungs­be­stim­mun­gen für die Ein­rei­se in den Staat der Vati­kan­stadt in Pan­de­mie­zei­ten fest. Das Doku­ment rich­tet sich an Mit­ar­bei­ter und exter­ne Besucher.

Das von Kar­di­nal Paro­lin unter­zeich­ne­te Doku­ment folgt der vor­he­ri­gen Ver­ord­nung des Prä­si­den­ten der Päpst­li­chen Kom­mis­si­on für den Staat der Vati­kan­stadt vom 18. Sep­tem­ber, die am 1. Okto­ber 2021 in Kraft tre­ten soll. Das Dekret beschreibt in meh­re­ren Punk­ten die Regeln, die beim Betre­ten des Vati­kans ein­zu­hal­ten sind, um eine mög­li­che Covid-19-Infek­ti­on zu vermeiden.

Alle Mit­ar­bei­ter der Römi­schen Kurie und der damit ver­bun­de­nen Ein­rich­tun­gen müs­sen die in der Ver­ord­nung genann­ten Doku­men­te besit­zen, d. h. eine Impf­be­schei­ni­gung, den soge­nann­ten ‚Grü­nen Paß‘, oder eine Beschei­ni­gung dar­über, nega­tiv auf das Sars-Cov-2-Virus gete­stet zu sein, die in Ita­li­en nach einem mole­ku­la­ren oder Anti­gen-Schnell­test mit der von der Direk­ti­on für Gesund­heit und Hygie­ne des Gover­na­torats des Staa­tes der Vati­kan­stadt ange­ge­be­nen Häu­fig­keit aus­ge­stellt wur­de. Die Kosten für den Test wer­den nicht von der Insti­tu­ti­on getra­gen. Die Maß­nah­me erstreckt sich auf exter­ne Mit­ar­bei­ter und auf Per­so­nen, die ander­wei­tig für die Insti­tu­ti­on arbei­ten, auf das Per­so­nal exter­ner Unter­neh­men und auf alle Besu­cher und Nutzer.

Außer­dem ist vor­ge­schrie­ben, daß neben den von der Gen­dar­me­rie durch­ge­führ­ten Kon­trol­len jede Ein­heit die Ein­hal­tung der Bestim­mun­gen über­prü­fen muß, wobei die ope­ra­ti­ven Ver­fah­ren für die Orga­ni­sa­ti­on die­ser Kon­trol­len fest­zu­le­gen und die Per­so­nen zu benen­nen sind, die mit der Über­prü­fung und Bean­stan­dung der Nicht­ein­hal­tung beauf­tragt sind.

Die Nicht­ein­hal­tung die­ser Vor­schrif­ten hat für Mit­ar­bei­ter, die nicht über die erfor­der­li­chen Beschei­ni­gun­gen ver­fü­gen, das Ver­bot zur Fol­ge, den Arbeits­platz zu betre­ten. In die­sem Fall gilt der Arbeit­neh­mer als unent­schul­digt abwe­send, ohne Ent­gelt, unbe­scha­det der Abzü­ge bei der Sozi­al­ver­si­che­rung und der Sozi­al­hil­fe sowie der Familienzulagen.

Schließ­lich ist vor­ge­se­hen, daß die mög­li­che Befrei­ung von die­sen Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten vom Staats­se­kre­ta­ri­at des Vati­kans auf der Grund­la­ge der Stel­lung­nah­me der Direk­ti­on für Gesund­heit und Hygie­ne geprüft wird. Die zustän­di­gen vati­ka­ni­schen Gesund­heits­be­hör­den kön­nen für Per­so­nen, die aus Län­dern mit hohem Infek­ti­ons­ri­si­ko kom­men, wei­te­re Ein­schrän­kun­gen für erfor­der­lich halten.“

Kurz­um, ohne Grü­nen Paß gibt es kei­nen Zugang mehr zum Vati­kan. Ange­stell­te, die ihn nicht haben, oder der abge­lau­fen ist, ein Pro­blem, das bereits auf Mil­lio­nen von Geimpf­ten zukommt, erhal­ten kei­ne Lohn­fort­zah­lung. Auch die vor­ge­schrie­be­nen Tests müs­sen die Mit­ar­bei­ter selbst bezahlen.

Grüner Paß steht vor Implosion

Der Vati­kan ver­hält sich wie irgend­ein von Coro­na-Fana­tis­mus regier­ter Staat. Dabei möch­te man anneh­men dür­fen, daß der Staat der Vati­kan­stadt kein lai­zi­sti­sches, son­dern ein kon­fes­sio­nel­les Staats­we­sen ist, und die Römi­sche Kurie kei­ne welt­an­schau­lich neu­tra­le Insti­tu­ti­on, in denen nicht irgend­ei­ne Reli­gi­on, son­dern die katho­li­sche vor­herrscht, also die Vor­ga­ben der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on Gül­tig­keit haben müßten.

Dem ist aber nicht so. Der Weg von der bearg­wöhn­ten, recht­lich aber längst über­wun­de­nen Ras­sen-Apart­heid zu der vom Main­stream gefei­er­ten Impf-Apart­heid war erschreckend kurz. Dabei ist der Grü­ne Paß nicht das Papier wert, auf dem er gedruckt ist. Dar­aus aber folgt, daß er letzt­lich nur der Repres­si­on dient. 

Aus Isra­el, aus Eng­land und aus Austra­li­en, das sind west­lich gepräg­te Staa­ten auf drei unter­schied­li­chen Kon­ti­nen­ten, wird offi­zi­ell berich­tet, daß die Coro­na-Hos­pi­ta­li­sier­ten in den Kran­ken­häu­sern zu 90 und mehr Pro­zent voll­stän­dig oder teil­wei­se geimpft sind. Der Gesund­heits­mi­ni­ster Mar­tin Foley des Staa­tes Vic­to­ria in Austra­li­en gab vor zwei Tagen in Mel­bourne bekannt, daß 95 Pro­zent der Coro­na-Hos­pi­ta­li­sier­ten geimpft sind: 78 Pro­zent der Coro­na-Pati­en­ten sind voll­stän­dig und wei­te­re 17 Pro­zent teil­wei­se geimpft. Man kann dar­aus erah­nen, wel­che Falsch­mel­dun­gen der­zeit Regie­run­gen und Main­stream in Mit­tel­eu­ro­pa ver­brei­ten. Doch die Fak­ten kön­nen nicht lan­ge unter­drückt wer­den. In Öster­reich wer­den bereits 55 Pro­zent, in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land bereits 43 Pro­zent unter den über 60jährigen Coro­na-Hos­pi­ta­li­sier­ten zuge­ge­ben, und das, obwohl Geimpf­te bis vier­zehn Tage (in Öster­reich bis sie­ben Tage) nach der zwei­ten Imp­fung noch immer als „Unge­impf­te“ gezählt wer­den, offen­sicht­lich um die nega­ti­ven Impf­fol­gen sta­ti­stisch zu verschleiern.

In Ita­li­en ist die Rea­li­tät nicht anders, wird aber auch dort von der Regie­rung unter­schla­gen und von den Medi­en ver­schwie­gen. Der Grü­ne Paß wird von den Fak­ten über­rollt und steht vor der Implosion.

Die­se Unehr­lich­keit rund um einen untaug­li­chen, repres­si­ven Grü­nen Paß stört in San­ta Mar­ta nie­mand. Im gan­zen Vati­kan nie­mand? Wer beim Ein­mal­eins des Reli­gi­ons­un­ter­richts auf­ge­paßt hat, weiß um die geist­li­che Ebe­ne, die zu Coro­na im Vati­kan kei­ne Rol­le zu spie­len scheint, und weiß, daß die gigan­ti­sche betrü­ge­ri­sche Täu­schung, Lug und Trug, die statt­fin­den, kei­nen Segen brin­gen werden.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: MiL/​VaticanMedia

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1 Kommentar

  1. .…Ver­bot zur Fol­ge, den Arbeits­platz zu betre­ten. In die­sem Fall gilt der Arbeit­neh­mer als unent­schul­digt abwe­send, ohne Ent­gelt, unbe­scha­det der Abzü­ge bei der Sozi­al­ver­si­che­rung und der Sozi­al­hil­fe sowie der Familienzulagen.

    Wie soll ich das verstehen?
    Denn unent­schul­digt abwe­send ist er nicht, er möch­te ja arbei­ten, nur ist es ihm ver­bo­ten. Ist es eine Schuld, gesund und nicht geimpft zu sein?
    Was nüt­zen wei­ter abge­zo­ge­ne Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge vom Ent­gelt, wenn es kein Ent­gelt gibt? Wer nicht arbei­ten darf und sei­ne Fami­lie nicht mehr ernäh­ren kann, der darf dann wenig­stens zur künst­li­chen Ernäh­rung ins Kran­ken­haus? Sozi­al­hil­fe wird gezahlt und Fami­li­en­zu­la­gen, aber nicht aus­ge­zahlt, oder doch? Das allein wich­ti­ge für die gesun­den Mit­ar­bei­ter, die aus will­kür­li­chen Grün­den nicht mehr arbei­ten dür­fen, ist doch die Fra­ge, womit kön­nen sie Lebens­mit­tel für sich und ihre Fami­li­en kau­fen. Zur Armen- und Obdach­lo­sen­spei­sung dür­fen sie ja dann auch nicht mehr in den Vatikan.
    Dann soll­te der Almo­se­ni­er des Pap­stes täg­lich Lebens­mit­tel­tü­ten von außen an die vati­ka­ni­schen Mau­ern leh­nen für die aus­ge­sperr­ten Mit­ar­bei­ter, bis sie eine ande­re Arbeits­stel­le außer­halb des Vati­kans gefun­den haben.

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