„Nur für die unbedingt erforderliche Zeit“ – Das vatikanische Skandaldekret

Fiktives Wohlergehen als Vorwand für Spaltung


Vatikanisches Skandaldekret: Ein Besuch des Petrusgrabes ist nicht mehr allen erlaubt.
Vatikanisches Skandaldekret: Ein Besuch des Petrusgrabes ist nicht mehr allen erlaubt.

(Rom) Katho​li​sches​.info doku­men­tiert das voll­stän­di­ge Skan­dal­de­kret des Vati­kans, mit dem im Kir­chen­staat, auf Anwei­sung von Papst Fran­zis­kus, die Impf-Apart­heid ein­ge­führt wird.

Anzei­ge

Das Dekret Nr. CDXXXIX (189) der Päpst­li­chen Kom­mis­si­on des Staa­tes der Vati­kan­stadt ist von Kar­di­nal Giu­sep­pe Ber­tel­lo unter­zeich­net. Es wird am 1. Okto­ber in Kraft tre­ten, dem Tag, an dem Ber­tel­los Amts­zeit endet. Sein Nach­fol­ger, der im Namen des Pap­stes als Regie­rungs­chef den Vati­kan­staat regiert, soll damit offen­bar nicht bela­stet wer­den (sie­he dazu auch Impf-Apart­heid im Peters­dom – Papst Fran­zis­kus lo vult).

Begrün­det wird die damit Wirk­lich­keit wer­den­de Impf-Apart­heid mit der Anwei­sung von Papst Fran­zis­kus, die er Kar­di­nal Ber­tel­lo am 7. Sep­tem­ber im Rah­men einer Audi­enz erteilte:

„Der Hei­li­ge Vater hat bekräf­tigt, daß es not­wen­dig ist, die Gesund­heit und das Wohl­erge­hen der arbei­ten­den Gemein­schaft zu gewähr­lei­sten und gleich­zei­tig die Wür­de, die Rech­te und die Grund­frei­hei­ten eines jeden ihrer Mit­glie­der zu ach­ten;
er hat die Regie­rung auf­ge­for­dert, die vor­lie­gen­de Ver­ord­nung zu erlas­sen, um alle Maß­nah­men zur Vor­beu­gung, Kon­trol­le und Bekämp­fung des gesund­heit­li­chen Not­stan­des zu ergrei­fen, der im Staat der Vati­kan­stadt und in den in den Arti­keln 15 und 16 des Late­ran­ver­trags genann­ten Gebie­ten im Rah­men ihres spe­zi­fi­schen Rechts­sta­tus herrscht.“

Die­ser Anwei­sung lie­gen fal­sche Prä­mis­sen zugrun­de, was nach 20 Mona­ten des „Coro­na-Not­stan­des“ hin­läng­lich bekannt ist, doch von der päpst­li­chen Regie­rung wie auch ande­ren Regie­run­gen igno­riert wird. Die erste zu klä­ren­de Fra­ge aller Fra­gen lau­tet: Gibt es über­haupt einen gesund­heit­li­chen Not­stand, der „im Staat der Vati­kan­stadt“ oder anders­wo herrscht? Die Zah­len sagen ohne jeden Zwei­fel nein. Das hören Men­schen nicht ger­ne, die den Main­stream-Erzäh­lun­gen zuviel Glaub­wür­dig­keit bei­mes­sen. Es fällt ihnen schwer, die Vor­stel­lung zu akzep­tie­ren, seit Mona­ten mit fal­schen Wei­chen­stel­lun­gen, fal­schen Kri­te­ri­en und Taschen­spie­ler­tricks belo­gen und betro­gen zu werden. 

Durchschnittliche saisonale Grippe

Im Rück­blick, und über den ver­fügt man nach 20 Mona­ten, hat die Welt, auch Ita­li­en und der klei­ne Vati­kan­staat, nichts ande­res als eine „durch­schnitt­li­che sai­so­na­le Grip­pe“ erlebt, genau wie sie von der WHO defi­niert wird. In man­chen Län­dern, wie jenen des deut­schen Sprach­raums, kon­kret die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land, Öster­reich, die Deutsch­schweiz, Luxem­burg und Liech­ten­stein, ver­lief sie sogar unter­durch­schnitt­lich als leich­te sai­so­na­le Grip­pe (Aus­nah­men sind Süd­ti­rol und das Elsaß, wo der Ver­lauf durch­schnitt­lich war). Es ist bis­her kein Land bekannt, in dem auch nur der Sta­tus einer schwe­ren sai­so­na­len Grip­pe erreicht wur­de, geschwei­ge denn eines völ­lig außer­ge­wöhn­li­chen Ereig­nis­ses, der einen glo­ba­len Not­stand recht­fer­ti­gen wür­de. Es genügt die Coro­na-Schwur­be­lei von Regie­run­gen und Main­stream-Medi­en bei­sei­te zu legen und sich die Zah­len anzu­schau­en, die lügen näm­lich nicht.

Dar­aus folgt, daß „die Gesund­heit und das Wohl­erge­hen“, von denen im vati­ka­ni­schen Dekret die Rede ist, nicht durch außer­ge­wöhn­li­che Maß­nah­men „gewähr­lei­stet“ wer­den müs­sen. Wer nicht bedroht ist, muß auch nicht geschützt wer­den. Der Schutz muß, wenn schon, spe­zi­fisch für die klei­ne Risi­ko­grup­pe erfol­gen. Doch genau das ord­net Fran­zis­kus nicht an. 

98 Pro­zent der Bevöl­ke­rung brau­chen kei­nen Schutz, weil sie ohne­dies an Covid-19 nicht erkran­ken, 1,8 Pro­zent kön­nen durch eine Imp­fung oder ein Medi­ka­ment vor einer Erkran­kung geschützt wer­den und 0,2 Pro­zent kön­nen nicht geschützt wer­den. Die Fra­ge ist, wie vie­le der 1,8 Pro­zent aber geschützt wer­den wol­len, müs­sen oder sol­len. Das Risi­ko­pro­fil ist ganz unter­schied­lich. Bei einem Teil die­ser 1,8 Pro­zent ist eine genaue Abwä­gung not­wen­dig, damit die nega­ti­ven Neben­wir­kun­gen der Coro­na-Imp­fung nicht über­wie­gen. Immer­hin wur­den in der EU, Groß­bri­tan­ni­en und den USA offi­zi­ell bereits über 20.000 Impft­o­te regi­striert. Eine unfaß­bar hohe Zahl. 

Der japa­ni­sche Pre­mier­mi­ni­ster Shin­zo Abe ist am 16. Sep­tem­ber zurück­ge­tre­ten, nach­dem zwei Todes­fäl­le durch Imp­fung auf­ge­tre­ten waren. Abe war der längst­die­nen­de Pre­mier­mi­ni­ster Japans seit 1885. Von einem sol­chen Ehr­ge­fühl sind west­li­che Staats- und Regie­rungs­chefs heut­zu­ta­ge weit ent­fernt. Dabei wird ange­nom­men, daß die tat­säch­li­che Zahl der Impft­o­ten wesent­lich höher liegt als die bis­her regi­strier­ten Todes­fäl­le. Die Regie­ren­den kle­ben jedoch an ihren Sesseln. 

Die Mär, daß alle geimpft wer­den müß­ten, selbst Klein­kin­der, damit sie Ange­hö­ri­ge der Risi­ko­grup­pe nicht anstecken könn­ten, ist als sol­che ent­larvt. Die Imp­fung schützt nicht vor einer Infek­ti­on und auch nicht vor einer Ansteckung ande­rer. Das sei auch nie der Auf­trag an sie gewe­sen, ver­tei­digt sich die Phar­ma­in­du­strie. Die Imp­fung sol­le ledig­lich vor schwe­ren Ver­läu­fen schüt­zen, was, wie dar­ge­stellt, nur für eine sehr klei­ne Grup­pe von poten­ti­el­lem Inter­es­se ist.

Übri­gens: Die Zahl der Men­schen, die durch ein Coro­na-Impf­prä­pa­rat gar nicht geschützt wer­den kön­nen, ist grö­ßer als die Gesamt­zahl der Coro­na-Todes­fäl­le. Anders aus­ge­drückt: Die Bedeu­tung der Coro­na-Imp­fung ist sehr gering und beschränkt sich in ihrer posi­ti­ven Wir­kung nur auf einen sehr klei­nen Teil der Bevöl­ke­rung. Die Aus­wei­tung der Imp­fung auf die Gesamt­be­völ­ke­rung ist fak­ten­frei und gefähr­det sinn­los die Gesund­heit vie­ler Men­schen, die von Covid gar nicht bedroht sind. Für sol­che Fehl­ent­schei­dun­gen wer­den die Ver­ant­wort­li­chen, wenn es noch Staa­ten gibt, die den Ehren­ti­tel eines Rechts­staa­tes ver­die­nen, zur Rechen­schaft zu zie­hen sein. Was macht aber Papst Fran­zis­kus, er unter­stützt mit auto­ri­tä­ren Anwei­sun­gen die weit­ge­hend sinn­lo­sen, aber poten­ti­ell fata­len Fehlentscheidungen.

„Nur für die unbedingt erforderliche Zeit“

Der nun vor­lie­gen­de Wort­laut des vati­ka­ni­schen Dekrets zeigt, daß die ab 1. Okto­ber gel­ten­de Impf-Apart­heid nicht nur in der Vati­kan­stadt ein­schließ­lich Peters­dom gel­ten wird, son­dern auch in den ande­ren Tei­len des Vati­kan­staa­tes. Dazu gehö­ren zum Bei­spiel die ande­ren drei päpst­li­chen Basi­li­ken in Rom und eine Rei­he von Gebäu­den, dar­un­ter auch das inter­na­tio­nal renom­mier­te Kin­der­kran­ken­haus Bam­bi­no Gesù.

Was Papst Fran­zis­kus dar­un­ter ver­steht, „die Wür­de, die Rech­te und die Grund­frei­hei­ten eines jeden ihrer Mit­glie­der zu ach­ten“, zei­gen die kon­kre­ten Bestim­mun­gen des Dekrets.

  • Nur mehr Per­so­nen, die eine erfolg­te Imp­fung, eine Gene­sung oder einen nega­ti­ven PCR- oder Anti­gen-Test vor­wei­sen kön­nen, wer­den Zutritt zum Ter­ri­to­ri­um bzw. Gebäu­den des Vati­kan­staa­tes haben.
  • Die Anord­nung wird auf alle „Staats­bür­ger, Bewoh­ner, Ange­stell­te jeder Art im Gover­na­torat des Staa­tes der Vati­kan­stadt und der ver­schie­de­nen Orga­ne der Römi­schen Kurie und der mit ihr ver­bun­de­nen Insti­tu­tio­nen sowie allen Besu­chern und Dienst­lei­stern angewandt“.
  • Art. 1 § 4 nennt als Aus­nah­me nur jene, „die an lit­ur­gi­schen Zele­bra­tio­nen“ teil­neh­men und da nur „für die unbe­dingt erfor­der­li­che Zeit“, die für die Durch­füh­rung des Ritus not­wen­dig ist und „unter Ein­hal­tung der gel­ten­den Gesund­heits­vor­schrif­ten zum Abstand­hal­ten, zur Ver­wen­dung von Vor­rich­tun­gen des per­sön­li­chen Schut­zes, zur Ein­schrän­kung der Bewe­gungs­frei­heit und der Per­so­nen­an­samm­lung und der Anwen­dung bestimm­ter Hygienebestimmungen“.
  • Die Anwei­sung bleibt solan­ge in Kraft, bis anders­lau­ten­de Bestim­mun­gen ergehen.

Der Peters­dom kann nicht mehr zum Gebet auf­ge­sucht wer­den. Die Aus­ge­grenz­ten dür­fen nicht mehr zum Petrus­grab pil­gern, nicht mehr in der Sakra­ments­ka­pel­le das aller­hei­lig­ste Altar­sa­kra­ment anbe­ten, nicht mehr die Grä­ber der Päp­ste besuchen.

Indem Papst Fran­zis­kus die Impf-Apart­heid in den römi­schen Patri­ar­chal­ba­si­li­ken ein­führt, macht er sie der Welt­kir­che zum Vor­bild. Bereits im ver­gan­ge­nen Jahr waren es die päpst­li­chen Coro­na-Maß­nah­men, umge­setzt durch den Kar­di­nal­vi­kar von Rom und die Ita­lie­ni­sche Bischofs­kon­fe­renz, die zum Pro­to­typ für die Bischofs­kon­fe­ren­zen welt­weit wur­den und die Gläu­bi­gen mona­te­lang der Teil­nah­me an der Mes­se, des Weih­was­sers und der Mund­kom­mu­ni­on beraubten.

Natür­lich weiß Fran­zis­kus um die­se glo­ba­le Bedeu­tung sei­ner Ent­schei­dung. Er will also genau das. So wie er das Meß­ver­bot woll­te, ja sogar im März 2020 alle Kir­chen und Kapel­len Roms zusper­ren woll­te, und so wie er will, daß alle sich imp­fen las­sen, obwohl die Imp­fung nur für einen klei­nen Teil der Bevöl­ke­rung einen mög­li­cher­wei­se posi­ti­ven Effekt hat, ande­re aber töten oder lebens­läng­lich behin­dern kann.

So weit ist es gekom­men: Papst Fran­zis­kus unter­stützt ein ver­lo­ge­nes Coro­na-Nar­ra­tiv und spal­tet durch die Ein­füh­rung der Impf-Apart­heid aktiv das Volk Gottes.

Das Skan­dal­de­kret Nr. 189 vom 18. Sep­tem­ber 2021

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: vati​can​sta​te​.va (Screen­shots)

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