[Update] Kardinal Barbarin brachte Franziskus das Rücktrittsangebot

Frankreich


Papst Franziskus mit Kardinal Barbarin
Papst Franziskus mit Kardinal Barbarin

(Rom) Wie vom Erz­bis­tum Lyon ange­kün­digt, wur­de Erz­bi­schof Phil­ip­pe Kar­di­nal Bar­ba­rin gestern von Papst Fran­zis­kus in Audi­enz empfangen.

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Der Kar­di­nal war von einem fran­zö­si­schen Gericht wegen einer nicht recht­zei­tig erfolg­ten Anzei­ge eines Ver­dachts auf sexu­el­len Miß­brauch zu sechs Mona­ten Gefäng­nis auf Bewäh­rung ver­ur­teilt wor­den. Das Urteil ist nicht rechts­kräf­tig. Dar­auf gab der Spre­cher des Erz­bis­tums die Absicht des Erz­bi­schofs bekannt, dem Papst sei­nen Rück­tritt anzubieten.

Zunächst war über eine Audi­enz bereits in der ver­gan­ge­nen Woche spe­ku­liert wor­den. Ende der Woche hieß es dann, die Audi­enz fin­de am Mon­tag statt. Das vati­ka­ni­sche Tages­bul­le­tin bestä­tig­te gestern die erfolg­te Begeg­nung. Vati­can Media ver­öf­fent­lich­te eine Rei­he von Bil­dern des Zusammentreffens.

Bezüg­lich des Rück­tritts­an­ge­bots, das Kar­di­nal Bar­ba­rin bei die­ser Gele­gen­heit dem Papst per­sön­lich über­ge­ben woll­te, wur­de offi­zi­ell nichts bekannt­ge­ge­ben. Der Kar­di­nal wird mit Sicher­heit die Gele­gen­heit genützt haben, Fran­zis­kus über den Pro­zeß und das Urteil aus erster Hand zu infor­mie­ren. Der Papst ver­wei­ger­te in der Ver­gan­gen­heit Bischö­fen bereits die Mög­lich­keit, sich gegen Anschul­di­gun­gen zu rechtfertigen.

In Rom wur­de gestern nicht aus­ge­schlos­sen, daß bereits heu­te im Tages­bul­le­tin der Rück­tritt des Kar­di­nals als Erz­bi­schof von Lyon offi­zi­ell bekannt­ge­ge­ben wer­den könnte.

[Update] Papst Fran­zis­kus lehn­te das Rück­tritts­an­ge­bot von Kar­di­nal Bar­ba­rin über­ra­schend ab. Er begrün­de­te den Schritt mit der Unschulds­ver­mu­tung, die auch für den Pri­mas von Gal­li­en und Erz­bi­schof von Lyon gel­te. Der Kar­di­nal hat­te Beru­fung gegen das Urteil erster Instanz eingelegt.

Über­ra­schend kam die Ent­schei­dung des katho­li­schen Kir­chen­ober­haup­tes, weil Fran­zis­kus im etwas anders gela­ger­ten Fall des austra­li­schen Kar­di­nals Geor­ge Pell die Ent­he­bung von allen Ämtern ver­füg­te. Pell wur­de in erster Instanz wegen sexu­el­len Miß­brauchs zu sechs Jah­ren Gefäng­nis ver­ur­teilt wor­den. Er befin­det sich in Haft. Wie Kar­di­nal Bar­ba­rin beteu­er­te auch er sei­ne Unschuld und leg­te Beru­fung ein.

Die römi­sche Reak­ti­on auf die bei­den Fäl­le ist damit bekannt, unter­schei­det sich aber deutlich.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Vati­can Media (Screen­shot)

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