Kardinal Barbarin nach bedrückenden Jahren der Strafverfolgung endgültig freigesprochen.
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Oberster Gerichtshof bestätigt Freispruch für Kardinal Barbarin

(Paris) Der Ober­ste Gerichts­hof von Frank­reich gelang­te zur Erkennt­nis, daß Kar­di­nal Phil­ip­pe Bar­ba­rin, damals Erz­bi­schof von Lyon und Pri­mas von Gal­li­en, sich nicht der Ver­tu­schung von sexu­el­len Miß­brauchs­fäl­len durch einen Prie­ster schul­dig gemacht hat­te. Das Höchst­ge­richt bestä­tig­te damit ein Urteil des Beru­fungs­ge­richts vom Janu­ar 2020, das bereits zugun­sten des Kar­di­nals ent­schie­den hatte.

Kardinal Barbarin tritt zurück, ohne daß Schuldfrage geklärt ist.
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Rücktritt von Kardinal Barbarin

(Rom) Kar­di­nal Phil­ip­pe Bar­ba­rin, Erz­bi­schof von Lyon seit 2002, wur­de ver­gan­ge­ne Woche von einem Gericht sei­ner Bischofs­stadt ver­ur­teilt, den sexu­el­len Miß­brauch, den ein Diö­ze­san­prie­ster in den 70er und 80er Jah­ren began­gen hat­te, nicht sofort zur Anzei­ge gebracht zu haben, als er 2014 Kennt­nis davon erhal­ten hat­te. Der Kar­di­nal, der zugleich Pri­mas von Gal­li­en ist, gab