Oberster Gerichtshof bestätigt Freispruch für Kardinal Barbarin
(Paris) Der Oberste Gerichtshof von Frankreich gelangte zur Erkenntnis, daß Kardinal Philippe Barbarin, damals Erzbischof von Lyon und Primas von Gallien, sich nicht der Vertuschung von sexuellen Mißbrauchsfällen durch einen Priester schuldig gemacht hatte. Das Höchstgericht bestätigte damit ein Urteil des Berufungsgerichts vom Januar 2020, das bereits zugunsten des Kardinals entschieden hatte.