Oberster Gerichtshof bestätigt Freispruch für Kardinal Barbarin

Nach Kardinal Pell endet auch die Hexenjagd gegen Kardinal Barbarin mit einem Freispruch


Kardinal Barbarin nach bedrückenden Jahren der Strafverfolgung endgültig freigesprochen.
Kardinal Barbarin wurde nach bedrückenden Jahren der Strafverfolgung endgültig freigesprochen.

(Paris) Der Ober­ste Gerichts­hof von Frank­reich gelang­te zur Erkennt­nis, daß Kar­di­nal Phil­ip­pe Bar­ba­rin, damals Erz­bi­schof von Lyon und Pri­mas von Gal­li­en, sich nicht der Ver­tu­schung von sexu­el­len Miß­brauchs­fäl­len durch einen Prie­ster schul­dig gemacht hat­te. Das Höchst­ge­richt bestä­tig­te damit ein Urteil des Beru­fungs­ge­richts vom Janu­ar 2020, das bereits zugun­sten des Kar­di­nals ent­schie­den hatte.

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Für Kar­di­nal Bar­ba­rin ist das letzt­in­stanz­li­che Urteil eine Genug­tu­ung, ob es ihm auch ein wirk­li­cher Trost ist, muß dahin­ge­stellt blei­ben. Hin­ter dem Kar­di­nal liegt ein jah­re­lan­ger dor­nen­rei­cher Weg der Straf­ver­fol­gung, einer erst­in­stanz­li­chen Ver­ur­tei­lung, vor allem einer media­len Hetz­jagd und schwe­ren Demü­ti­gung. Vor allem letz­te­res wiegt der höchst­rich­ter­li­che Frei­spruch wohl kaum auf. Was der Kar­di­nal erlei­den muß­te, kann nicht mehr rück­gän­gig gemacht werden.

Papst Johan­nes Paul II. hat­te Bar­ba­rin, Prie­ster des Bis­tums Cré­teil, 1998 zum Bischof von Moulins ernannt und 2002 zum Erz­bi­schof von Lyon beför­dert. 2003 kre­ierte er ihn zum Kar­di­nal. Sei­ne Titel­kir­che ist das bekann­te Got­tes­haus San­tis­si­ma Tri­ni­tà dei Mon­ti am obe­ren Ende der Spa­ni­schen Trep­pe. Sie ist eine der bei­den fran­zö­si­schen Natio­nal­kir­chen in Rom.

Anfang März 2019 hat­te ein Gericht erster Instanz den Kar­di­nal in sei­ner Bischofs­stadt zu sechs Mona­ten Gefäng­nis ver­ur­teilt. Der Fall sorg­te für inter­na­tio­na­les Auf­se­hen, weil es sich dabei zusam­men mit der Ver­ur­tei­lung von Kar­di­nal Geor­ge Pell in Austra­li­en um die ersten Fäl­le in der Geschich­te han­del­te, in denen Kar­di­nä­le vor staat­li­che Gerich­te gestellt und ver­ur­teilt wurden.

Bezeich­nend ist, daß bei­de Kar­di­nä­le von den jewei­li­gen Ober­sten Gerichts­hö­fen frei­ge­spro­chen wur­den, Kar­di­nal Bar­ba­rin bereits im Beru­fungs­ver­fah­ren, Kar­di­nal Pell erst in Letzt­in­stanz. Die Fäl­le ähneln sich sehr stark: Bei­de Kar­di­nä­le wur­den medi­al vor­ver­ur­teilt. In bei­den Fäl­len stell­te sich schließ­lich ihre Unschuld her­aus. Doch der durch die unter­ge­ord­ne­ten Justiz­or­ga­ne ange­rich­te­te Scha­den für die Betrof­fe­nen und für die Kir­che ist enorm. Die Bericht­erstat­tung über die Frei­sprü­che nimmt sich im Ver­gleich zur Medi­en­jagd gegen die Pur­pur­trä­ger beschei­den aus. In man­chen Medi­en­re­dak­tio­nen, aber auch Justiz­pa­lä­sten schien eine unbän­di­ge Genug­tu­ung Ober­hand gewon­nen zu haben, den sexu­el­len Miß­brauchs­skan­dal vor Gericht abzu­ur­tei­len. Inter­es­san­ter­wei­se wur­de das Exem­pel an zwei kon­ser­va­ti­ven Kir­chen­ver­tre­tern sta­tu­iert, wäh­rend tat­säch­lich schul­dig gewor­de­ne Täter wie der ehe­ma­li­ge Kar­di­nal Theo­do­re McCar­ri­ck bis heu­te nicht vor Gericht gestellt wur­den. Wer denkt, daß es sich dabei um Zufäl­le han­delt, durch­schaut nicht den Antrieb hin­ter den Kulissen.

Weni­ge Tage nach der Ver­ur­tei­lung im März 2019 wur­de Kar­di­nal Bar­ba­rin von Papst Fran­zis­kus emp­fan­gen. Bei die­ser Gele­gen­heit über­reich­te er Fran­zis­kus sein Rück­tritts­an­ge­bot, der es jedoch unter Ver­weis auf die Unschulds­ver­mu­tung über­ra­schend ablehn­te. Eben­so über­ra­schend eme­ri­tier­te er Bar­ba­rin jedoch im März 2020, nur weni­ge Wochen nach­dem die­ser vom Beru­fungs­ge­richt frei­ge­spro­chen wor­den war. In San­ta Mar­ta hat­te sich die Über­zeu­gung durch­ge­setzt, daß der öffent­li­che Scha­den zu groß war und die wei­te­re Arbeit als Erz­bi­schof zu über­schat­tet sein wür­de. War der Kar­di­nal von Fran­zis­kus nach der Ver­ur­tei­lung sofort emp­fan­gen wor­den, gewähr­te er dem Pupur­trä­ger nach dem Frei­spruch erst mehr als fünf Mona­te spä­ter eine Audi­enz. Die Eme­ri­tie­rung hat­te Fran­zis­kus dazwi­schen ent­schie­den – ohne vor­he­ri­ges per­sön­li­ches Gespräch. Trotz der Frei­sprü­che gab es weder für Kar­di­nal Bar­ba­rin noch für Kar­di­nal Pell eine Rück­kehr in ihre Ämter. Nicht gera­de ein geeig­ne­tes Signal in Rich­tung Justiz und Medi­en, wie Beob­ach­ter anmerkten.

So muß­te Kar­di­nal Bar­ba­rin, obwohl schuld­los und erst 69 Jah­re alt, sein Amt auf­ge­ben. Er gab kurz nach der Begeg­nung mit Fran­zis­kus bekannt, sich in die Bre­ta­gne zurück­zu­zie­hen. Dort ist er seit­her Kaplan im Mut­ter­haus der Klei­nen Schwe­stern der Armen und Pro­fes­sor der Dog­ma­tik am erz­bi­schöf­li­chen Prie­ster­se­mi­nar von Rennes. Erst im Okto­ber 2020 brach er kurz­zei­tig sein öffent­li­ches Schwei­gen, als sein Buch zur Sache ver­öf­fent­licht wur­de. Dar­in beklagt er: „Sie haben alles ver­dreht, was ich sag­te.“ Sei­ne Stim­me sei „nicht mehr hör­bar“ gewe­sen. Des­halb habe er die Not­wen­dig­keit ein­ge­se­hen, einen Schritt zurück zu machen.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: MiL

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