Wie reagiert der Vatikan auf die Verurteilungen der Kardinäle Pell und Barbarin?

Der Nachteil verkürzter, administrativer Verfahren: Das Beispiel McCarrick


Kardinal Pell und Kardinal Barbarin: zwei Fälle, zwei Verurteilungen. Wie reagiert der Heilige Stuhl? Wird es zu ordentlichen Gerichtsverfahren kommen, in denen sich die Betroffenen verteidigen können?
Kardinal Pell und Kardinal Barbarin: zwei Fälle, zwei Verurteilungen. Wie reagiert der Heilige Stuhl? Wird es zu ordentlichen Gerichtsverfahren kommen, in denen sich die Betroffenen verteidigen können?

(Rom) Nach den Ver­ur­tei­lun­gen der Kar­di­nä­le Pell und Bar­ba­rin wirkt die „bela­ger­te Kir­che ver­lo­ren“, so der Vati­ka­nist San­dro Magister.

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Gleich vor­weg: Bei­de Urtei­le sind nicht rechtskräftig.

Kar­di­nal Pell, Prä­fekt des vati­ka­ni­schen Wirt­schafts­se­kre­ta­ri­ats und Mit­glied des C9-Kar­di­nals­ra­tes, ging in Austra­li­en ins Gefäng­nis und war­tet dort auf das Beru­fungs­ver­fah­ren. Kar­di­nal Bar­ba­rin, Erz­bi­schof von Lyon, wur­de in sei­ner Bischofs­stadt zu sechs Mona­ten beding­ter Haft ver­ur­teilt und leg­te Beru­fung ein. Kar­di­nal Pell wur­de von Fran­zis­kus „prä­ven­tiv“ aller Ämter ent­ho­ben. Kar­di­nal Bar­ba­rin kün­dig­te bereits sei­nen Rück­tritt an.

„Es ist nicht aus­ge­schlos­sen, daß wei­te­re, füh­ren­de Pur­pur­trä­ger und Bischö­fe bald von welt­li­chen Gerich­ten abge­ur­teilt wer­den, weil sie beschul­digt wer­den, sexu­el­len Miß­brauch an Min­der­jäh­ri­gen began­gen oder ‚gedeckt‘ zu haben.“

Magi­ster wirft drei Fra­gen „von beacht­li­cher Schwe­re“ auf, die sich für die katho­li­sche Kir­che in der Sache stel­len, „und auf die sie kei­nes­wegs sicher zu wis­sen scheint, wie sie reagie­ren soll“.

Frage 1: Ein Sondertribunal, um den Papst vor Gericht zu stellen?

Sowohl Pell als auch Bar­ba­rin wur­den auf der Grund­la­ge von zwei­fel­haf­ten Bewei­sen ver­ur­teilt. Bei­de erst in einem zwei­ten Pro­zeß, nach­dem der erste ohne Ver­ur­tei­lung geen­det hat­te. Bar­ba­rin wur­de ver­ur­teilt, obwohl sogar der Staats­an­walt einen Frei­spruch gefor­dert hat­te. Bei­de beteu­ern ihre Unschuld und gehen in Berufung.

„Unter­des­sen wur­de erste­rem kir­chen­in­tern, als das Ver­fah­ren noch im Gan­ge war, die öffent­li­che Aus­übung sei­nes Prie­ster­tums und jeder Kon­takt mit Min­der­jäh­ri­gen ver­bo­ten. Zwei­te­rer hat sein Rück­tritts­ge­such ange­kün­digt, weil er schon sicher ist, daß der Papst es anneh­men wird.“

Im Fall Pell wur­de bereits bekannt­ge­ge­ben, daß die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on ein Ver­fah­ren gegen ihn ein­lei­tet. Aller Wahr­schein­lich­keit nach wird das auch im Fall Bar­ba­rin geschehen.

„Aber wel­ches Ver­fah­ren? Und wie?“, fragt Magi­ster. All­ge­mein ist anzu­mer­ken, daß Fran­zis­kus im Juni 2016 zu Bischö­fen, die sich mut­maß­lich des Miß­brauchs oder in Sachen Miß­brauchs­tä­tern der Nach­läs­sig­keit oder der Unter­las­sung schul­dig gemacht haben, das Motu pro­prio Come una mad­re amo­re­vo­le (Wie eine lie­ben­de Mut­ter) pro­mul­gier­te. Auf dem Rück­flug von Irland, erklär­te Fran­zis­kus am 26. August, auf Marie Coll­ins, ein ehe­ma­li­ges Mit­glied der Päpst­li­chen Kin­der­schutz­ko­mis­si­on, ange­spro­chen, die die­se unter Pro­test ver­las­sen hatte: 

„Sie bleibt fixiert auf die­se Idee des Apo­sto­li­schen Schrei­bens ‚Wie eine lie­ben­de Mut­ter‘, in der es hieß, dass es gut wäre, für die Recht­spre­chung über die Bischö­fe ein beson­de­res Tri­bu­nal ein­zu­rich­ten. Aber dann zeig­te sich, dass dies auf­grund der unter­schied­li­chen Kul­tu­ren der zu beur­tei­len­den Bischö­fe nicht prak­ti­ka­bel und nicht ange­bracht war.“

So der Wort­laut der päpst­li­chen Ant­wort in der offi­zi­el­len, deut­schen Über­set­zung des Hei­li­gen Stuhls. Hat­te Fran­zis­kus 2016 ein­fach nur impro­vi­siert? Er ent­schied sich jeden­falls trotz Motu pro­prio für einen ande­ren Weg, wie er bei der flie­gen­den Pres­se­kon­fe­renz ausführte:

„Der Bischof ist vor Gericht zu stel­len und der Papst bil­det eine Jury, die am besten in der Lage ist, sich die­ses Falls anzu­neh­men. Das funk­tio­niert bes­ser, auch weil es für eine Grup­pe von Bischö­fen nicht mög­lich ist, die Diö­ze­se dafür zu ver­las­sen. Also wech­seln die Gerich­te, die Jury. Und so haben wir das bis­her gehandhabt.“

Als kon­kre­tes Bei­spiel nann­te Fran­zis­kus den Fall des Erz­bi­schofs von Guam, Antho­ny Sablon Apur­on. Er wur­de in erster Instanz von der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on ver­ur­teilt. Die Beru­fung zog Fran­zis­kus dann an sich, wofür er eine Grup­pe von Kano­ni­sten zu Rate zog.

Im Klar­text erweist sich der Rechts­weg als unsi­cher. Wer hat heu­te genau wel­che Zustän­dig­keit in der Kir­che? Rechts­si­cher­heit sieht anders aus. Das wur­de deut­lich, als Fran­zis­kus im Novem­ber 2018 der US-Bischofs­kon­fe­renz bei deren Herbst­ver­samm­lung unter­sag­te, Maß­nah­men gegen den sexu­el­len Miß­brauch zu beschlie­ßen, weil er einen Son­der­gip­fel dazu in den Vati­kan ein­be­ru­fen hat­te, und Ent­schei­dun­gen dort getrof­fen wür­den. Die­se behal­te es sich im Klar­text vor. In Wirk­lich­keit kne­bel­te er den US-Epi­sko­pat in einem heik­len Moment beim Ver­such, Glaub­wür­dig­keit durch kon­kre­te Ent­schei­dun­gen zurück­zu­ge­win­nen. Grund waren die gestell­ten Fra­gen: Wer kann und darf über Fehl­ver­hal­ten oder sogar Straf­ta­ten von Bischö­fen urteilen

Die US-Bischö­fe woll­ten eine unab­hän­gi­ge Kom­mis­si­on mit den Ermitt­lun­gen betrau­en. Papst Fran­zis­kus und sein US-Adla­tus Kar­di­nal Bla­se Cupich wol­len, daß die­se Auf­ga­be der zustän­di­ge Metro­po­lit über­nimmt. Soll­te die­ser selbst unter Ankla­ge ste­hen, dann sol­le der dienst­äl­te­ste Suf­fra­gan die Ermitt­lun­gen leiten.

Den ersten Vor­schlag blockier­te Fran­zis­kus, und der zwei­te ist weit davon ent­fernt, kodi­fi­ziert zu wer­den. Der Anti-Miß­brauchs­gip­fel in Rom fand zwar vom 21.–24. Febru­ar statt, kon­kre­te Maß­nah­men wur­den bis­her aber nicht bekannt. Dazu Magister:

„Gegen den Vor­schlag Cupich wird unter ande­rem ein­ge­wandt, daß das Anver­trau­en der ersten Ermitt­lun­gen an den Metro­po­li­ten – oder einen ande­ren Bischof – der­sel­ben Kir­chen­pro­vinz die Gefahr birgt, das Urteil in die Hand von Kle­ri­kern zu legen, die oft der­sel­ben Seil­schaft ange­hö­ren und daher ver­sucht sind, sich gegen­sei­tig zu hel­fen. Und genau das geschieht.“

Papst Fran­zis­kus hat noch immer nicht auf die Fra­gen des ehe­ma­li­gen Apo­sto­li­schen Nun­ti­us in den USA, Erz­bi­schof Car­lo Maria Viganò, geant­wor­tet, der ihn beschul­digt, den dama­li­gen Kar­di­nal Theo­do­re McCar­ri­ck bis es unmög­lich wur­de, geför­dert zu haben, obwohl er von des­sen viel­fäl­ti­gen Miß­bräu­chen gewußt habe. Obwohl Fran­zis­kus am 26. August 2018, dem Tag der Ver­öf­fent­li­chung des Viganò-Dos­siers, die Jour­na­li­sten auf­ge­for­dert hat­te, sei­nen Brief an das Volk Got­tes zum Miß­brauchs­skan­dal „zu stu­die­ren“, und dann wer­de er „reden“, hat er das bis heu­te nicht getan.

Nicht nur der Fall McCar­ri­ck bela­stet jedoch Fran­zis­kus direkt. Es gibt den Fall Bar­ros, den Fall Pine­da, den Fall Coc­co­pal­me­rio und beson­ders auch den Fall Zan­chet­ta. Bischof Gustavo Oscar Zan­chet­ta ist nicht nur ein argen­ti­ni­scher Lands­mann des Pap­stes, son­dern auch sein „Freund und geist­li­cher Sohn“, so Magi­ster. Auch zu sei­nem Fall schweigt Fran­zis­kus. Bekannt ist nur, daß von Rom Vor­er­he­bun­gen in Argen­ti­ni­en ange­ord­net wurden.

Wie aber wird Rom reagie­ren, wenn der Fall an den Tiber zurück­kehrt? Dann sind auch Ent­schei­dun­gen zu beur­tei­len, die Fran­zis­kus selbst getrof­fen hat. Über die aber kann kein kirch­li­cher Rich­ter befin­den, außer der Papst erteilt ihm vor­her ein aus­drück­li­ches Man­dat dafür.

Frage 2: Ordentliches kanonisches oder administratives Verfahren?

Am ver­gan­ge­nen 15. Febru­ar, weni­ge Tage vor Beginn des Anti-Miß­brauchs­gip­fels, wur­de McCar­ri­ck von der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on lai­siert. Das Straf­ver­fah­ren war jedoch als admi­ni­stra­ti­ves Ver­fah­ren ange­legt und fand in ver­ein­fach­ter und ver­kürz­ter Form statt, um die Ver­fah­rens­zei­ten mög­lichst gering zu halten. 

„Die Kon­gre­ga­ti­on ver­fährt fast immer so, fak­tisch außer­ge­richt­lich, in Tau­sen­den von Ver­fah­ren, die in ihre Zustän­dig­keit fal­len. Im Fall McCar­ri­ck erlaub­te das, schnell zu einem Lai­sie­rungs-Urteil zu kom­men, noch vor dem Gip­fel im Vati­kan. Es hat aber – viel­leicht bewußt – auch zu einem schwer­wie­gen­den Nach­teil geführt“, so Magister.

Die Schnel­lig­keit des Ver­fah­rens, das auf ein prä­zi­ses Ergeb­nis zu einem prä­zi­sen Zeit­punkt hin­ziel­te, ver­hin­der­te, vor Gericht das Netz von Kom­pli­zen­schaf­ten und Gefäl­lig­kei­ten zu rekon­stru­ie­ren und auf­zu­decken, das es McCar­ri­ck ermög­lich­te, jahr­zehn­te­lang sein sexu­el­les Fehl­ver­hal­ten aus­le­ben zu kön­nen in der Sicher­heit, geschützt zu sein. Die­ses Netz­werk umfaßt, dar­in sind sich Beob­ach­ter einig, Erz­bi­schof Viganò nann­te in sei­nem Dos­sier zahl­rei­che Namen, Per­so­nen bis in die höch­sten Kirchenkreise.

„Von der unver­ständ­li­chen Ver­zö­ge­rung bei der Ver­öf­fent­li­chung der Doku­men­te, die über McCar­ri­ck in den Archi­ven der Dik­aste­ri­en und Ämter des Hei­li­gen Stuhls vor­han­den sind“, ganz zu schwei­gen. Fran­zis­kus ließ vom vati­ka­ni­schen Pres­se­amt die­se Ver­öf­fent­li­chung, und auch die Ver­öf­fent­li­chung der Unter­su­chungs­er­geb­nis­se, die zum Aus­schluß McCar­ri­cks aus dem Kar­di­nals­stand führ­ten, am 6. Okto­ber 2018 ankün­di­gen. Seit­her sind mehr als fünf Mona­te ver­gan­gen, und getan hat sich nichts.

Am Tag dar­auf mel­de­te sich Kar­di­nal Marc Ouel­let, der Prä­fekt der Bischofs­kon­gre­ga­ti­on zu Wor­te, und das mit einer bemer­kens­wer­ten Stel­lung­nah­me. Er kri­ti­sier­te zwar das Vor­ge­hen Viganòs, mit sei­nen Anschul­di­gun­gen gegen den Papst an die Öffent­lich­keit gegan­gen zu sein, bestä­tig­te aber zugleich des­sen Anschul­di­gun­gen in wesent­li­chen Punk­ten. Bis dahin stand nur Viganòs Wort im Raum, das Berg­o­glia­ner zu dis­kre­di­tie­ren ver­such­ten. Nun gab es mit Ouel­lets Aus­sa­ge eine gewich­ti­ge Bestätigung. 

Magi­ster stellt im Kon­text die Fra­ge, wel­ches Ver­fah­ren die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on nun gegen Kar­di­nal Pell anwen­den wer­de, „vor­aus­ge­setzt, daß sie das Urteil des austra­li­schen Beru­fungs­ver­fah­ren abwar­tet“, des­sen Beginn für den 5. Juni ange­setzt wur­de. Es sei bis­her üblich gewe­sen, daß der Hei­li­ge Stuh­le bei sol­chen Ver­fah­ren nach einem Urteil eines welt­li­chen Gerich­tes zu einem admi­ni­stra­ti­ven Ver­fah­ren greift.

„In sol­chen Fäl­len legt der Hei­li­ge Stuhl die Akten des welt­li­chen Gerichts sei­nem Urteil zugrunde.“

Bedeu­tet das, soll­te Kar­di­nal Pell auch im Beru­fungs­ver­fah­ren ver­ur­teilt wer­den, daß auch er, auf­grund die­ses welt­li­chen Gerichts­ur­teils, vom Vati­kan mit einem admi­ni­stra­ti­ven Ver­fah­ren lai­siert wird?

„Es ist vor­her­seh­bar, daß Pells Anwäl­te dar­auf behar­ren wer­den, daß nicht eine sol­che Vor­ge­hens­wei­se gewählt wird, son­dern es zu einem ordent­li­chen, kir­chen­recht­li­chen Ver­fah­ren kommt“, so Magister.

Damit muß die Beweis­auf­nah­me vor dem Kir­chen­ge­richt erfol­gen, wo ein „ergeb­nis­un­ab­hän­gi­ge­res“ Ver­fah­ren zu erwar­ten sein dürf­te als in Austra­li­en, wo der Fall Zen­trum einer anti­ka­tho­li­schen Medi­en­kam­pa­gne ist, die seit meh­re­ren Jah­ren andauert.

Um es mit den Wor­ten Magi­sters zu sagen: Das vati­ka­ni­sche Gericht „ist auto­no­mer, frei­er und sou­ve­rä­ner“, wobei letz­te­re Anmer­kung eine grö­ße­re Unab­hän­gig­keit meint.

Frage 3: Freispruch oder Verurteilung – beides hat einen teuren Preis

„Und was wird gesche­hen, wenn der Hei­li­ge Stuhl sein Urteil erlas­sen haben wird?“

Soll­te Kar­di­nal Pell gleich dem austra­li­schen Gericht ver­ur­teilt wer­den, „wird der Applaus der welt­li­chen Öffent­lich­keit garan­tiert sein“, und auch der der Fah­nen­trä­ger der „Null­to­le­ranz“ in der Kirche.

Es wird aber nicht an Pro­te­sten feh­len, vor allem jener, die auf die Ein­hal­tung von rechts­staat­li­chen Min­dest­stan­dards pochen, erst recht, weil die Bewei­se für die Anschul­di­gun­gen so dünn ist. Abge­se­hen davon käme eine blo­ße Über­nah­me der welt­li­chen Gerichts­ent­schei­dung einer Unter­wer­fung der Kir­che unter die welt­li­che Macht gleich.

Soll­te Pell hin­ge­gen vom Kir­chen­ge­richt frei­ge­spro­chen, von der austra­li­schen Justiz aber rechts­kräf­tig ver­ur­teilt wer­den, wer­den zwar eini­ge die Unab­hän­gig­keit der kirch­li­chen Gerichts­bar­keit loben, auch den Mut der Kir­che, in Erman­ge­lung von Bewei­sen die Unschuld festzustellen. 

Es wird aber zugleich zu hef­ti­gen, sehr hef­ti­gen Reak­tio­nen der ver­öf­fent­lich­ten Mei­nung der welt­li­chen Medi­en kom­men, und auch bestimm­ter Tei­le der Kir­che, die den Bischof längst vor­ver­ur­teilt haben.

„Genau das schreibt schwarz auf weiß zum Bei­spiel der ehe­ma­li­ge Kir­chen­rich­ter von Lyon, Pierre Vignon, in Bezug auf Kar­di­nal Bar­ba­rin, der bereits im ver­gan­ge­nen Som­mer öffent­lich des­sen Rück­tritt for­der­te, noch ehe das zwei­te Ver­fah­ren zu Ende war, und obwohl das erste Ver­fah­ren mit einem Frei­spruch geen­det hatte.

In Frank­reich wur­de sogar ein Film zum Fall Bar­ba­rin pro­du­ziert mit dem Titel „Grâ­ce à Dieu“, der genau die­se Bot­schaft der bedin­gungs­lo­sen Vor­ver­ur­tei­lung ver­mit­telt. Egal wel­ches Urteil selbst vom welt­li­chen Gericht gefällt wird, der Kar­di­nal ist schul­dig. Er hat schul­dig zu sein. Der Film wur­de nicht jetzt ver­brei­tet, son­dern kurz nach­dem der Kar­di­nal im ersten Ver­fah­ren frei­ge­spro­chen wor­den war.

Magi­ster erwähnt im Zusam­men­hang mit dem Fall Pell noch etwas:

„Man­che befürch­ten, daß die austra­li­sche Regie­rung – unter dem Druck der Öffent­lich­keit – einen kirch­li­chen Frei­spruch des Kar­di­nals sogar als Ver­ur­tei­lung des austra­li­schen Justiz­sy­stems lesen könn­te und des­halb die diplo­ma­ti­schen Bezie­hun­gen mit dem Hei­li­gen Stuhl abbre­chen und auf einen Aus­schluß des­sel­ben aus dem Kreis der sou­ve­rä­nen Staa­ten drän­gen könn­te. Ob wahr oder nicht, das sind Zei­ten, in denen die Kir­che bela­gert wird.“

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: MiL

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