(Rom) Die katholischen Bischöfe Kasachstans haben ein Bekenntnis zu den unveränderlichen Wahrheiten des Ehesakraments abgelegt. Die Bischöfe Tomasz Peta, Jan Pawel Lenga und Athanasius Schneider haben mit ihrer Stellungnahme zum nachsynodalen Schreiben Amoris laetitia einen Markstein in den Boden gerammt, an dem die anderen Bischöfe der Welt nicht ohne weiteres vorübergehen werden können. Vor allem werden sie die dadurch gezogene Grenzlinie nicht mehr so leicht überschreiten können, wie es in den vergangenen Monaten in manchen Diözesen, Kirchenprovinzen und Ländern der Fall war.
Im Mittelpunkt steht die unter Berufung auf Amoris laetitia erfolgte Zulassung von sogenannten wiederverheirateten Geschiedenen zu den Sakramenten. Gemeint sind Personen, die eine sakramental gültige Ehe eingegangen sind, die noch aufrecht ist, während sie aber mit einer anderen Person more uxorio zusammenleben. Sie befinden sich nach bisheriger kirchlicher Lehre im Zustand des permanenten Ehebruches und sind aufgrund dieser schweren Sünde vom Kommunionempfang ausgeschlossen.
Alles neu macht jedoch Papst Franziskus mit Amoris laetitia. Mit undurchsichtigen Sophismen wird eine „Öffnung“ herbeigeredet, wonach der Stand der schweren Sünde dieser Personen gar nicht so schwer sei, weshalb sie aufgrund einer subjektiven Selbstwahrnehmung sich selbst den Zugang zu den Sakramenten erlauben. Die Darstellung ist hier verkürzt wiedergegeben, kommt den praktischen Folgen aber näher. Letztlich geht es um die praktische Anwendung von Amoris laetitia, und diesbezüglich lautet die von Papst Franziskus, mehr noch von seinem Umfeld geförderte Botschaft, daß wiederverheiratete Geschiedene „in bestimmten Fällen“ zur Kommunion gehen können. Die einschränkenden „bestimmten Fälle“, die mit Haarspalterei und Subjektivismus herbeigeredet werden, sind für die Masse nicht praktikabel, weshalb sie schon heute unter den Tisch fallen und am Ende nur die Kernbotschaft der ganzen Operation Ehe und Familie übrigbleibt, daß die Kirche neuerdings aus Scheidung und Wiederverheiratung gültig Verheirateter nicht mehr ablehnt. „Wurde ja auch höchste Zeit“, wie manche meinen, um die sich der hinter Amoris laetitia stehende Teil des Klerus offensichtlich besonders „sorgt“.
Jener Teil der Kirchenvertreter, die sich des Bruches bewußt sind, der durch Amoris laetitia vollzogen wird, wie ihn Papst Franziskus selbst in seinem Brief an die Bischöfe der Kirchenprovinz Buenos Aires bestätigt und gutgeheißen hat, ist tief gestalten wegen der bisher unbekannten Situation, daß es der Papst selbst ist, der einen Bruch will und vollzieht. Viele Kirchenvertreter versinken deshalb in Schweigen und ziehen sich in die innere Emigration zurück. Andere, darunter Rocco Buttiglione und der ehemalige Glaubenspräfekt Gerhard Müller versuchen einen Spagat, der nicht gelingen will, indem sie den Bruch leugnen und Amoris laetitia in der Tradition lesen. Wie labil diese Position ist, zeigt sich an der Position Müllers, der einmal mehr Hü und einmal mehr Hott sagt, obwohl er von Papst Franziskus nicht zuletzt auch wegen seiner Spagatversuche brüskiert und vor die Tür gesetzt wurde. Nur wenige wagen das offene Bekenntnis in Treue zur unveränderlichen Tradition der Kirche. Der Grund dafür liegt, wie angedeutet, in der Tatsache, daß der Papst sich mehr oder weniger offen auf die Gegenseite gestellt hat und an offenen Kritikern – obwohl Verteidiger der kirchlichen Überlieferung – unerbittliche Vergeltung übt.
Zu den wenigen, die es dennoch gewagt haben, gehören die Bischöfe Kasachstans. Sie waren bereits im Zuge der ganzen von Franziskus angestoßenen Diskussion über die Ehe und die Familie als Verteidiger der Tradition aufgefallen. Nun haben sie die zentralen Wahrheiten des Ehesakraments in Erinnerung gerufen und bekräftigt. Hier ihre Stellungnahme:
- Die sexuellen Beziehungen zwischen Personen, die nicht durch ein gültiges Eheband miteinander verbunden sind – was bei den sogenannten „wiederverheirateten Geschiedenen“ der Fall ist – sind immer gegen den Willen Gottes und stellen eine schwerwiegende Beleidigung Gottes dar.
- Kein Umstand oder Zweck, auch nicht eine mögliche verminderte Anrechenbarkeit oder Schuldhaftigkeit, können solche sexuellen Beziehungen zu einer moralisch positiven und Gott gefälligen Wirklichkeit machen. Dasselbe gilt für die anderen Verbote der Zehn Gebote Gottes. Denn „es gibt Handlungen, die durch sich selbst und in sich, unabhängig von den Umständen, immer schwerwiegend unerlaubt sind wegen ihres objektiven Inhaltes“ (Johannes Paul II., Lasst uns Böses tun, damit Gutes entsteht? Diese Leute werden mit Recht verurteilt. Apostolisches Schreiben Reconciliatio et pænitentia, 17).
- Die Kirche besitzt nicht das unfehlbare Charisma, um den Stand der inneren Gnade eines Gläubigen beurteilen zu können (vgl. Konzil von Trient, Sess. 24, Kap. 1). Die Nichtzulassung zur Heiligen Kommunion der sogenannten „wiederverheirateten Geschiedenen“ bedeutet daher kein Urteil über den Gnadenstand vor Gott, aber ein Urteil über den sichtbaren, öffentlichen und objektiven Charakter ihrer Situation. Aufgrund der sichtbaren Natur der Sakramente und der Kirche selbst hängt der Empfang der Sakramente notwendigerweise von der entsprechenden, sichtbaren und objektiven Situation der Gläubigen ab.
- Es ist moralisch nicht erlaubt, sexuelle Beziehungen mit einer Person zu unterhalten, die nicht der eigene, legitime Ehegatte ist, um eine andere, mutmaßliche Sünde zu meiden. Denn das Wort Gottes lehrt uns, daß es nicht erlaubt ist, „Böses zu tun, damit Gutes entsteht“ (Röm 3,8).((Der Vers im Römerbrief setzt mit folgenden Worten fort: „Diese Leute werden mit Recht verurteilt“, Anm. GN).
- Die Zulassung dieser Personen zur Heiligen Kommunion kann einzig erlaubt werden, wenn sie mit der Hilfe der Gnade Gottes und einer geduldigen und individuellen pastoralen Begleitung den ehrlichen Vorsatz fassen, von nun an die Gewohnheit dieser sexuellen Beziehungen zu beenden und das Ärgernis zu meiden. Darin haben sich in der Kirche immer die wahre Unterscheidung und die echte pastorale Begleitung ausgedrückt.
- Die Personen, die gewohnheitsmäßig, außereheliche, sexuelle Beziehungen haben, verletzen mit diesem Lebensstil ihr unauflösliches Eheband gegenüber ihrem rechtmäßigen Ehegatten. Aus diesem Grund sind sie nicht imstande, „im Geist und in der Wahrheit“ (vgl. Joh 4,23) am eucharistischen Hochzeitsmahl Christi teilzunehmen, denn im Ritus der Heiligen Kommunion heißt es: „Selig, die zum Hochzeitsmahl des Lammes geladen sind“ (Apg 19,9).
- Die Erfüllung des Willens Gottes, der in den Zehn Geboten und in Seinem ausdrücklichen und absoluten Verbot der Scheidung offenbart ist, stellt das wahre geistliche Wohl der Personen hier auf Erden dar und wird sie zur wahren Freude der Liebe im Heil des ewigen Lebens führen.
Dazu schreiben die drei Bischöfe:
Da die Bischöfe in ihrem pastoralen Amt „cultores catholicæ et apostolicæ fidei“ (vgl.. Missale Romanum, Canon Romanus), sind wir uns dieser schweren Verantwortung und unserer Pflicht gegenüber den Gläubigen bewußt, die von uns ein öffentliches und unmißverständliches Bekenntnis der Wahrheit und der unveränderlichen Ordnung der Kirche bezüglich der Unauflöslichkeit der Ehe erwarten.
Aus diesem Grund ist es uns nicht erlaubt, zu schweigen. Wir erklären daher im Geist des Heiligen Johannes des Täufers, des Heiligen John Fisher, des Heiligen Thomas Morus, der Seligen Laura Vicuña und zahlreicher bekannter und unbekannter Bekenner und Märtyrer der Unauflöslichkeit der Ehe: Es ist nicht erlaubt (non licet) die Scheidung und eine beständige außereheliche, sexuelle Beziehung durch die sakramentale Disziplin der Zulassung der sogenannten „wiederverheirateten Geschiedenen“ zur Heiligen Kommunion weder direkt noch indirekt zu rechtfertigen, gutzuheißen oder zu legitimieren, da es sich in diesem Fall um eine Disziplin handelt, die der gesamten Tradition des katholischen und apostolischen Glaubens fremd ist.
Indem wir dieses öffentliche Bekenntnis vor unserem Gewissen und vor Gott ablegen, der uns richten wird, sind wir ehrlich überzeugt, damit der Kirche unserer Tage und dem Heiligen Vater, dem Nachfolger des Petrus und Stellvertreter Christi auf Erden, einen Liebesdienst in der Wahrheit geleistet zu haben.
- Dezember 2017, am Fest der Heiligen Familie, im 100. Jahr der Marienerscheinungen von Fatima
+ Tomasz Peta, Erzbischof-Metropolit des Erzbistums der Allerheiligsten Jungfrau Maria zu Astana
+ Jan Pawel Lenga, emeritierter Erzbischof von Karaganda
+ Athanasius Schneider, Weihbischof des Erzbistums der Allerheiligsten Jungfrau Maria zu Astana
Einleitung/Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: Corrispondenza Romana
Sehr tapfer.
Zum ersten Mal stellen sich Bischöfe des Postvaticanums II, und dann noch wohl drei zugleich, auf moraltheologischem Gebiet in Einklang mit der traditionellen Kirchenlehre gegen „Papst Franziskus“ (Msgr. EB Léonard und Bischof Mayer waren noch vor dem 2.Vat.Konzil gewählt).
Amoris Laetitia liegt seit fast 24 Monaten vor;
die Dubia wurden seit 18 Monaten nicht beantwortet und sind seit 14 Monaten bekannt.
Die correctio filialis (und das dort zurecht incriminierte Papstzitat: „No hay otras interpretaciones“) ist seit 4 Monaten bekannt.
Ausser Geplappere über Flüchtlinge und Barmherzigkeit (in selektiver Praxis) und sehr viel Schweigen über finanziellen und anderen Kalamitäten in engster Franziskusumgebung keine Reaktion.
Und nun diese Stellungnahme der Bischöfe Kasachstans.
Hier kann mit wirklich zutreffend mit Goethe sagen:
„Von hier und heute geht eine neue Epoche in die Weltgeschichte ein; und Ihr könnt sagen, Ihr seid dabei gewesen“.
Herzlichsten Dank, Eure Eminenzen!