
Kardinal Gerhard Müller, der ehemalige Präfekt der römischen Glaubenskongregation und profilierter Dogmatiker und Kirchenfürst, nahm in einem gestern in der US-amerikanischen Zeitschrift First Things veröffentlichten Aufsatz ausführlich und sehr kritisch zur römischen Erklärung Fiducia supplicans Stellung. Diese Erklärung war im vergangenen Dezember vom Glaubensdikasterium unter der Leitung von Müllers Nachfolger Kardinal Victor Manuel Fernández mit ausdrücklicher Billigung von Papst Franziskus veröffentlicht worden. Dennoch bestehen größte Zweifel an ihrer Rechtgläubigkeit. Nun erfolgte eine systematische Kritik aus berufenem Mund. Kardinal Müller geht dabei der alles entscheidenden Frage nach, ob Fiducia supplicans Lehren enthält, die dem göttlichen und katholischen Glauben widersprechen. Er gelangt dabei zu einem klaren Schluß. Wenn Fiducia supplicans nicht korrigiert wird, fördert sie Aussagen, die in die Häresie führen. Die Zwischenüberschriften wurden von Katholisches.info eingefügt.
Nach deutlicher Kritik aus allen Kontinenten veröffentlichte das Glaubensdikasterium am 4. Januar eine Pressemitteilung, um die Bedenken zu zerstreuen, und verteidigte dabei die Rechtgläubigkeit der Erklärung. Die Lehre der Kirche über Ehe und Sexualität werde nicht verändert und es werde nichts Häretisches gesagt. Es würden nur praktische Fragen berührt, zum Zweck, die geltende Lehre lediglich unterschiedlichen Kontexten und Empfindlichkeiten anzupassen. Dazu schreibt Kardinal Müller:
Bejaht Fiducia supplicans die Häresie?
von Kardinal Gerhard Müller
„Aber ist es wirklich so einfach? In Wirklichkeit besteht die Kritik der besorgten Bischöfe nicht darin, daß die Erklärung die kirchliche Lehre zu Ehe und Sexualität ausdrücklich ablehnt. Vielmehr wird kritisiert, daß die Segnung von Paaren, die außerhalb der Ehe Sex haben, insbesondere von gleichgeschlechtlichen Paaren, die katholische Lehre in der Praxis, wenn auch nicht in Worten, leugnet. Die Kritik stützt sich auf einen soliden traditionellen Grundsatz: lex orandi, lex credendi – der Grundsatz, daß die Art und Weise, wie die Kirche betet, widerspiegelt, was die Kirche glaubt. Der Katechismus drückt es so aus: ‚Wenn die Kirche die Sakramente feiert, bekennt sie den von den Aposteln empfangenen Glauben‘.“
Kardinal Müller erläutert dies genauer:
„Es gibt in der Tat katholische Praktiken, die nicht geändert werden können, ohne die katholische Lehre zu verwerfen. Denken Sie zum Beispiel an das, was das Konzil von Trient die Substanz der Sakramente nennt, d. h. diejenigen Elemente der Sakramente, die von Christus selbst eingesetzt wurden. Eine Änderung, die diese Substanz berührt, selbst wenn es sich um eine praktische Änderung handelt, wäre eine Ablehnung der katholischen Lehre. Wenn zum Beispiel jemand die katholische Lehre über die Taufe mit Worten bekräftigt, dann aber diejenigen zur Eucharistie zuläßt, die nicht getauft sind, würde er die katholische Lehre verwerfen. Der hl. Thomas sagte, daß solche Widersprüche eine ‚Falschheit in den sakramentalen Zeichen‘ erzeugen.“
Daraus folgt, so der Kardinal:
„Die Frage ist also, ob die Annahme der ‚pastoralen‘ und nicht-liturgischen ‚Segnungen‘, die von Fiducia supplicans für Paare in irregulären Situationen vorgeschlagen werden, eine Verleugnung der katholischen Lehre bedeutet – nicht in ausdrücklicher Bestätigung, sondern in der Praxis. Die vom Glaubensdikasterium herausgegebene Pressemitteilung gibt keine Antwort auf diese Frage. Es ist daher notwendig, sie im Detail zu untersuchen.“
Die Unterscheidung zwischen Segnungen hat nicht die geringste Grundlage in der Heiligen Schrift
Genau diesem Zweck dient der Aufsatz von Kardinal Müller.
„Zunächst muß die Unterscheidung zwischen liturgischen Segnungen und rein pastoralen Segnungen betrachtet werden, denn auf diese Unterscheidung stützt sich Fiducia supplicans. Fiducia supplicans argumentiert, daß diese neuen ‚pastoralen Segnungen‘ für Paare in irregulären Situationen nicht liturgisch sind. Diese Unterscheidung zwischen Segnungen ist eine Neuerung, die Fiducia supplicans einführt und die nicht die geringste Grundlage in der Heiligen Schrift, den Heiligen Vätern oder dem Lehramt hat. Fiducia supplicans behauptet, daß ‚pastorale Segnungen‘ nicht liturgisch sind. Dennoch haben sie eine liturgische Struktur, wie das Beispiel in der Pressemitteilung des Glaubensdikasteriums zeigt (ein Gebet mit Kreuzzeichen). Und auf jeden Fall wird das Liturgische im Christentum nicht, wie in anderen Religionen, an Gegenständen, Gewändern oder Altären gemessen. Die Tatsache, daß es ein Priester ist, der stellvertretend für Christus diesen ‚pastoralen Segen‘ erteilt, macht ihn zu einem liturgischen Akt, bei dem es um die Autorität Christi und der Kirche geht. Das Zweite Vatikanische Konzil unterstreicht die untrennbare Verbindung zwischen allen Handlungen des Priesters und der Liturgie (siehe Presbyterorum ordinis).
Außerdem impliziert jeder Segen, unabhängig von seiner Feierlichkeit, die Zustimmung zu dem, was gesegnet wird. So lehrt es die ständige Tradition der Kirche, die sich auf die Heilige Schrift stützt. Das griechische Wort, das im Neuen Testament für ‚segnen‘ verwendet wird, ist eulogein, was wie das lateinische benedicere wörtlich ‚sagen, daß etwas gut ist‘ bedeutet. In der Heiligen Schrift bedeutet etwas zu segnen nicht nur, es für gut zu erklären, sondern zu sagen, daß es gut ist, weil es vom Schöpfer kommt. Der Segen richtet sich an die Schöpfung Gottes, die er als sehr gut erkannt hat, damit Gott selbst sie zur Reife und Fülle bringen kann. Aus diesem Grund kann ein Segen nicht für Beziehungen oder Situationen in Anspruch genommen werden, die der Schöpfungsordnung widersprechen oder sie ablehnen, wie z. B. homosexuelle Partnerschaften, die der heilige Paulus als Folge der Verleugnung des Plans des Schöpfers betrachtet (Röm 1,21–27). Diese Notwendigkeit, mit der Schöpfungsordnung in Einklang zu stehen, gilt für jede Art von Segnung, unabhängig von ihrer Feierlichkeit.
Wir sollten beachten, daß das Glaubensdikasterium implizit anerkennt, daß diese Segnungen (einschließlich der pastoralen Segnungen) das, was gesegnet wird, billigen. Aus diesem Grund wird in der Pressemitteilung zwischen der Segnung des Paares und der Segnung der Verbindung unterschieden. Wenn es wahr wäre, daß diese seelsorgerlichen Segnungen nichts legitimieren, gäbe es kein Problem, die Verbindung seelsorgerlich zu segnen. Das Bemühen des Glaubensdikasteriums, klarzustellen, daß die Verbindung nicht gesegnet wird, verrät, daß das Glaubensdikasterium den ‚pastoralen Segen‘ als Zustimmung betrachtet und daher darauf besteht, daß das Paar und nicht die Verbindung gesegnet wird.
Angesichts der Unmöglichkeit, zwischen liturgischen und pastoralen Segnungen zu unterscheiden, muß man folglich zu dem Schluß kommen, daß Fiducia supplicans lehrmäßig problematisch ist, egal wie sehr es die katholische Lehre in Worten bekräftigt. Man kann also nicht sagen, daß es sich um eine rein praktische Frage handelt, die von den Empfindlichkeiten der verschiedenen Regionen abhängt. Wir haben es hier mit einer Frage zu tun, die sowohl das Naturrecht als auch die evangelische Bejahung der Heiligkeit des Leibes berührt, die in Malawi nicht anders sind als in Deutschland.
Aber das Glaubensdikasterium hat auch zwei andere Unterscheidungen verwendet, um zu vermeiden, daß Fiducia supplicans eine Zustimmung zu homosexuellen Partnerschaften impliziert. Die erste Unterscheidung ist die zwischen der Segnung der Verbindung und der Segnung des Paares. Ist diese Unterscheidung möglich? Wenn man das Paar qua Paar segnet, d. h. als durch eine andere sexuelle Beziehung als die Ehe verbunden, dann billigt man diese Verbindung, da es die Verbindung ist, die sie als ein solches Paar ausmacht. Etwas anderes wäre es, wenn das Paar nicht als gleichgeschlechtliches Paar gesegnet würde, sondern zum Beispiel als zwei Pilger, sie sich einem Heiligtum nähern. Aber das ist nicht das, was Fiducia supplicans meint, und deshalb spricht sie von der Segnung von Paaren in einer irregulären Situation, einschließlich gleichgeschlechtlicher Paare.
Lassen Sie uns nun eine zweite Unterscheidung untersuchen: Könnte man sagen, daß das, was gesegnet wird, nicht das Paar ist, das durch die sexuelle Beziehung verbunden ist, sondern das Paar, das durch andere Aspekte seines Lebens verbunden ist, zum Beispiel durch die Hilfe, die es sich gegenseitig bei einer Krankheit gibt? Diese Unterscheidung ändert nichts an der Tatsache, daß das Paar als ein Paar gesegnet wird, das durch sexuelle Beziehungen außerhalb der Ehe verbunden ist. Denn das, was das Paar als solches weiterhin ausmacht, ist die sexuelle Beziehung, die miteinander verbindet. Die anderen Aspekte ihres Lebens als Paar sind nicht das, was sie als Paar ausmacht, und alle diese Aspekte vermögen auch nicht den sexuellen Lebensstil zu ersetzen, der sie zu einem Paar macht, wie bereits das Responsum der Glaubenskongregation aus dem Jahr 2021 feststellte.
Als Kardinal Víctor Manuel Fernández, Präfekt des Glaubensdikasteriums, darüber sprach, wie diese Segnungen zu erteilen sind, deutete er an, daß es nicht darum geht, das Paar zu segnen. Er schlug zum Beispiel vor, daß das Kreuzzeichen auf jeder Person und nicht auf dem Paar gemacht werden sollte. Der Kardinal wollte jedoch nicht klarstellen, daß das Paar nicht gesegnet werden kann, und akzeptierte weiterhin Zeichen – wie das gemeinsame Gebet über die beiden Personen –, die in den Augen der Kirche die Existenz des Paares als ein Gut für die verbundenen Personen legitimieren. Der Kardinal hat sich auch geweigert, bestimmte Segnungen zu verurteilen wie die, die Pater James Martin öffentlich erteilt hat und die eindeutig an das Paar gerichtet sind.
In letzter Zeit haben wir eine neue semantische Veränderung in den offiziellen Erklärungen zu Fiducia supplicans festgestellt. Sie sprechen nicht mehr davon, den Segen für ‚Paare‘ zu erteilen, sondern für ‚Personen‘, und fügen hinzu, daß es sich um Personen handelt, die ‚zusammen sind‘. Zwei Menschen zu segnen, die gerade wegen der homosexuellen Beziehung, die sie verbindet, zusammen sind, ist nun nichts anderes, als die Verbindung zu segnen. Man kann noch so oft betonen, daß man die Verbindung nicht segnet, aber genau das tut man durch die Objektivität des Ritus, der durchgeführt wird.“
Ist das Ketzerei?
„Nachdem wir festgestellt haben, daß die grundlegende Frage lehrmäßig ist, wie sollten wir den Irrtum von Fiducia supplicans beschreiben? Ist das Ketzerei?
Betrachten wir die klassische Lehre über die verschiedenen Gegenstände der lehramtlichen Lehre und über die Befolgung durch den Gläubigen. Diese Lehre ist im Motu proprio Ad tuendam fidem von Johannes Paul II. enthalten, das drei ‚Absätze‘ des Glaubensbekenntnisses vorstellt, das bei der Übernahme verschiedener kirchlicher Ämter abgelegt wird. Der erste Absatz bezieht sich auf die in der Offenbarung enthaltenen Wahrheiten; die Leugnung dieser Wahrheiten stellt eine Häresie dar. Der zweite Absatz bezieht sich auf Wahrheiten, die zwar nicht in der Offenbarung enthalten, aber eng mit ihr verbunden und für die Bewahrung des geoffenbarten Schatzes notwendig sind. Es handelt sich um Wahrheiten, die aufgrund ihres historischen oder logischen Zusammenhangs mit den geoffenbarten Wahrheiten akzeptiert und fest und endgültig festgehalten werden müssen. Diejenigen, die solche Wahrheiten leugnen, stehen im Widerspruch zur Lehre der katholischen Kirche, auch wenn ihre Behauptungen an sich nicht als häretisch angesehen werden können. Der dritte Absatz des Glaubensbekenntnisses bezieht sich auf die Wahrheiten, die vom ordentlichen Lehramt gelehrt werden und denen die religiöse Zustimmung des Geistes und des Willens gegeben werden muß.“
Homosexuelle Handlungen verstoßen gegen das Gesetz Gottes, das ist eine geoffenbarte Wahrheit
„Wie läßt sich dies auf unseren Fall anwenden? Die Behauptung, daß homosexuelle Handlungen gegen das Gesetz Gottes verstoßen, ist eine geoffenbarte Wahrheit; sie zu leugnen, würde gegen den ersten Absatz des Glaubensbekenntnisses verstoßen und wäre häretisch. Diese Leugnung findet sich nicht in Fiducia supplicans. Es wäre auch häretisch, einen Ehesegen für gleichgeschlechtliche Paare zu akzeptieren. Auch das ist in Fiducia supplicans nicht enthalten. Fiducia supplicans scheint also nicht gegen den ersten Absatz zu verstoßen. Wie ist dann die Behauptung einzuordnen, daß außereheliche sexuelle Verbindungen mit einem nicht-ehelichen Segen gesegnet werden können? Selbst wenn man argumentieren würde, daß diese Bejahung in der Offenbarung nicht ausdrücklich abgelehnt wird, verstößt diese Bejahung zumindest gegen den zweiten Absatz des Glaubensbekenntnisses, denn, wie wir gesehen haben, bedeutet die Segnung dieser Personen als gleichgeschlechtliche Paare, daß ihre Verbindungen gebilligt werden, auch wenn sie nicht mit der Ehe gleichgesetzt werden. Es handelt sich also um eine Lehre, die im Widerspruch zur Lehre der katholischen Kirche steht, da ihre Annahme, auch wenn sie nicht direkt häretisch ist, logischerweise zur Häresie führt.“
Fiducia supplicans enthält eine Leugnung der katholischen Lehre
„Aus all diesen Gründen muß Fiducia supplicans als lehrmäßig problematisch betrachtet werden, da sie eine Leugnung der katholischen Lehre enthält. Aus diesem Grund ist sie auch aus pastoraler Sicht problematisch. Ein guter Seelsorger geht nämlich als Lehrer der Gebote Gottes auf jeden Menschen in Schwierigkeiten zu, empfiehlt ihn dem Gebet Gottes und führt ihn im Falle einer schweren Sünde zur Reue, zur Beichte und zur Erneuerung des Lebens durch Vergebung in der sakramentalen Absolution. Was er in der Seelsorge an Katholiken in irregulären sexuellen Beziehungen niemals tun wird, ist, Analogien zwischen Gottes Segen für die Ehe von Mann und Frau und einem sogenannten nicht-liturgischen Segen für Personen in sündigen Beziehungen zu ziehen. Welchen pastoralen Grund gibt es im Fall von zwei Personen, die in einer irregulären Situation leben, für eine gemeinsame Segnung der Personen und nicht für eine Einzelsegnung? Warum sollten diese Personen gemeinsam gesegnet werden wollen, wenn nicht, weil sie die Zustimmung Gottes zu ihrer Verbindung wünschen? Sie gemeinsam zu segnen bedeutet also, sie in ihrer Sünde zu bestätigen und sie damit von Gott zu entfremden.
Auch der Grundsatz, daß wir alle Sünder sind und daß deshalb kein Unterschied zwischen einigen Sündern und anderen gemacht werden kann, paßt nicht zu einem guten Hirten. Die Heilige Schrift unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Sünden, wie wir bei Johannes lesen: ‚Alle Verfehlungen sind Sünden, aber es gibt Sünden, die nicht zum Tod führen‘ (1 Joh 5,17). Die Lehre der Kirche, die sich auf die Heilige Schrift stützt, unterscheidet zwischen läßlichen Sünden (die nicht unbedingt die sakramentale Absolution erfordern, um vergeben zu werden) und Todsünden (die dies tun). Sie unterscheidet auch zwischen Sünden, die öffentlich sind, und solchen, die es nicht sind, sowie zwischen Sündern, die hartnäckig auf ihren Sünden beharren, und Sündern, die bereit sind, Buße zu tun. Diese Unterscheidungen sind wichtig, nicht um Menschen zu verurteilen, sondern um ihnen Heilung anzubieten. In ähnlicher Weise muß ein guter Arzt für verschiedene Fälle unterschiedliche Diagnosen stellen, denn nicht jede Krankheit kann auf dieselbe Weise behandelt werden.
Solange das Glaubensdikasterium Fiducia supplicans nicht korrigiert, indem es klarstellt, daß der Segen nicht dem Paar, sondern nur jeder Person einzeln erteilt werden kann, billigt das Glaubensdikasterium Aussagen, die zumindest dem zweiten Absatz des Glaubensbekenntnisses widersprechen, d. h. sie billigt Aussagen, die der Lehre der katholischen Kirche widersprechen, die, ohne an sich häretisch zu sein, zur Häresie führen. Das bedeutet, daß diese pastoralen Segnungen für irreguläre Ehen von den katholischen Gläubigen nicht akzeptiert werden können, insbesondere nicht von denen, die bei der Übernahme eines kirchlichen Amtes das Glaubensbekenntnis und den Treueeid abgelegt haben, der zuallererst die Bewahrung des Glaubensgutes in seiner Gesamtheit fordert.“
Dienst an Papst und Kirche, indem die schweren Mängel von Fiducia supplicans aufgedeckt werden
„Diese Ablehnung von Fiducia supplicans, die öffentlich geäußert werden kann, soweit sie das Gemeinwohl der Kirche betrifft, bedeutet keinen Mangel an Respekt gegenüber dem Heiligen Vater, der Fiducia supplicans unterzeichnet hat, im Gegenteil. Denn der Dienst am Heiligen Vater gebührt ihm gerade insofern, als er der Garant für die Kontinuität der katholischen Lehre ist, und dieser Dienst wird vor allem dadurch gewürdigt, daß die schweren Mängel von Fiducia supplicans aufgedeckt werden.
Kurzum, die Ausübung des Lehramtes kann sich nicht darauf beschränken, dogmatisch korrekte Informationen über die „Wahrheit des Evangeliums“ (Gal 2,14) zu geben. Paulus wandte sich offen und ohne Zögern gegen die zweifelhafte Ausübung des Primats durch Petrus, seinen Bruder im Apostolat, weil dieser durch sein fehlerhaftes Verhalten den wahren Glauben und das Heil der Gläubigen gefährdete, und zwar nicht gerade in bezug auf das dogmatische Bekenntnis des christlichen Glaubens, sondern in bezug auf die Praxis des christlichen Lebens.“
Einleitung/Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: First Things/MiL (Screenshots)
1. Tatsache: Die vatikanische Erklärung „Fiducia supplicans“ trägt die Unterschrift von Papst Franziskus und ist somit Ausfluss des kirchlichen Lehramtes.
2. Tatsache: Die vatikanische Erklärung sieht keinerlei Sanktionen vor, wenn Pfarrer, Bischöfe oder Bischofskonferenzen, entgegen dem Wunsch der Erklärung, Segnungen von Paaren in irregulären Situationen auch innerhalb eines liturgischen Rahmens durchführen.
(Man vergleiche die diesbezüglichen Passagen in dem Dokument:
„39. In jedem Fall, gerade um jedwede Form von Verwirrung oder Skandal zu vermeiden,
wenn ein solches Segensgebet von einem Paar in einer irregulären Situation erbeten wird und
dies außerhalb der von den liturgischen Büchern vorgeschriebenen Formulare geschieht, wird
ein solcher Segen niemals im direkten Zusammenhang mit einer standesamtlichen Feier oder
sonst in irgendeiner Verbindung damit erteilt werden können. Dies gilt auch für die Kleidung,
die Gesten und die Worte, die Ausdruck für eine Ehe sind. Dasselbe gilt, wenn die Segnung
von einem gleichgeschlechtlichen Paar erbeten wird.
40. Ein solcher Segen kann stattdessen in anderen Kontexten seinen Platz finden, etwa beim
Besuch eines Heiligtums, bei einer Begegnung mit einem Priester, bei einem Gebet, das in
einer Gruppe oder während einer Pilgerreise gesprochen wird. Mit diesen Segnungen, die
nicht in den rituellen Formen der Liturgie, sondern als Ausdruck des mütterlichen Herzens der
Kirche erteilt werden, ähnlich wie die Segnungen, die dem Kern der Volksfrömmigkeit
entspringen, soll in der Tat nichts legitimiert, sondern vielmehr das eigene Leben für Gott
geöffnet werden, um seine Hilfe für ein besseres Leben zu erbitten und auch den Heiligen
Geist anzurufen, damit die Werte des Evangeliums mit größerer Treue gelebt werden können.“
(https://www.domradio.de/system/files/document/Fiducia%20supplicans%20deutsche%20Fassung.pdf)
Es sind alles nur „Soll“- und „Kann-Bestimmungen“!
Inzwischen kann man im Internet lesen, dass mancherorts gegen die Auflagen von Fiducia supplicans verstoßen wird, ohne das der Vatikan bzw. das Glaubensdikasterium eingreift.
Wenn nun Kardinal Müller feststellt, Fiducia supplicans leugnet die katholische Lehre in der Praxis, dann muss er auch klar sagen, ob Papst Franziskus den Kirchenbann auf sich gezogen hat bzw. welche Konsequenzen zu ziehen sind. Auch die Priesterbruderschaft St. Pius X.
muss dies öffentlich entscheiden, aufgrund ihrer eigenen Stellungnahme des Generaloberen zu Fiducia supplicans.
Man kann nicht einfach alles nur an Kardinal Victor Manuel Fernández festmachen.
Kann ein Papst, der die katholische Lehre in der Praxis leugnen lässt, weiter im Amt sein und / oder erwarten, dass ihm die Bischöfe, Priester und Gläubigen folgen? Ich meine nicht. Und die Monstrosität dieses Segensdokuments ist ja nicht einzige in diesem Pontifikat. Es ist erschütternd und verstören, und eigentlich fühlen wir uns alle doch wie im falschen Film oder in einem Alptraum. Ich denke, es ist wirklich wichtig, hier klar Ross und Reiter zu benennen. Es geht nicht um ein abstraktes Dokument oder um den obersten Glaubensverderber und Pornoschmieranten Ferandez. Es geht schlicht darum, dass es der Papst ist, der alles das will und durchsetzt und niemand anders. Und daraus muss jeder die eigenen Schlüsse ziehen, auch was seinen Gehorsam gegenüber dem Papst betrifft. Ich selbst würde diesen Segen übrigens NIEMALS spenden, und hier müssten viel mehr Priester und auch Gläubige klare und harte Kante zeigen. Unser Gehorsam gilt Christus und dem Papst eben nur insofern er, als er die Lehren Christi und seiner Kirche vertritt. Und das ist (schon lange) nicht mehr der Fall. Haben wir Mut und bekennen wir das ganz offen. Was sollten wir fürchten, außer Christus zu missfallen? Und nur DARAUF kommt es an!