Franziskus wäscht sich die Hände in Unschuld – zu Unrecht

Eine Irreführung in vier Szenen


Papst Franziskus läßt sich 2015 von Pater Marko Ivan Rupnik das Logo für das Jahr der Barmherzigkeit zeigen.
Papst Franziskus läßt sich 2015 von Pater Marko Ivan Rupnik das Logo für das Jahr der Barmherzigkeit zeigen.

(Rom) Ver­gan­ge­ne Woche gab Papst Fran­zis­kus ein Inter­view, das in meh­rer­lei Hin­sicht für Auf­se­hen sorgt. Neben dem sich dar­aus erge­be­nen Brief­ver­kehr mit dem Jesui­ten und Homo-Akti­vi­sten James Mar­tin gehört auch der Fall Rup­nik dazu, eben­falls ein Jesu­it. Hart­näckig hal­ten sich die Gerüch­te, Papst Fran­zis­kus habe die gan­ze Zeit sei­ne schüt­zen­de Hand über sei­nen Mit­bru­der gehal­ten und tue das auch jetzt noch. Der Vati­ka­nist San­dro Magi­ster ist der Sache nachgegangen.

Anzei­ge

Er erin­nert an die neue Ver­si­on eines eher­nen Geset­zes in der katho­li­schen Kir­che, die unter Papst Fran­zis­kus lau­te: „Roma loqui­tur, con­fu­sio augetur“. Rom spricht, und die Ver­wir­rung nimmt zu. So hat­te es der jüngst ver­stor­be­ne Kar­di­nal Geor­ge Pell in sei­ner 2022 anonym ver­brei­te­ten Denk­schrift geschrieben.

In sei­nem AP-Inter­view, das am 24. Janu­ar geführt und am 25. Janu­ar ver­öf­fent­licht wur­de, nahm Fran­zis­kus erst­mals zum Fall des slo­we­ni­schen Jesui­ten­künst­lers Mar­ko Ivan Rup­nik Stel­lung und sag­te, „nichts damit zu tun“ zu haben und „sehr über­rascht“ gewe­sen zu sein über die betref­fen­den Nach­rich­ten. Zudem lie­fer­te Fran­zis­kus eine bis­her unbe­kann­te Infor­ma­ti­on dar­über, daß es eine Ver­ein­ba­rung und eine Ent­schä­di­gungs­zah­lung gab.

„Er brach ein Schwei­gen, das umso uner­klär­li­cher war, als er und die­ser Jesu­it sich seit Jah­ren sehr nahe­stan­den“, so Magi­ster, der genau die­sen Kon­takt von Papst Fran­zis­kus mit P. Rup­nik in „vier Sze­nen“ nachzeichnete.

Erste Szene

Am 3. Janu­ar 2022 emp­fing Papst Fran­zis­kus P. Mar­ko Ivan Rup­nik in Audi­enz, die offi­zi­ell im Tages­bul­le­tin des vati­ka­ni­schen Pres­se­am­tes mit Bild gemel­det wurde.

„Zwei Jah­re zuvor, am 6. März 2020, hat­te der Papst ihn auch mit der Auf­ga­be betraut, die erste Medi­ta­ti­on der Fasten­zeit zu hal­ten, für ihn selbst und die hohen Wür­den­trä­ger der vati­ka­ni­schen Kurie, die sich in der Sala Cle­men­ti­na des Apo­sto­li­schen Pala­stes ver­sam­melt hat­ten, um ihm zuzuhören.“

Anfang Dezem­ber brach der Skan­dal Rup­nik aus. Bis dahin genoß der Jesui­ten­künst­ler in der katho­li­schen Welt einen außer­or­dent­lich hohen Bekannt­heits­grad. Meh­re­re der bedeu­tend­sten Hei­lig­tü­mer wur­den in den ver­gan­ge­nen 30 Jah­ren von ihm aus­ge­stal­tet, vom Vati­kan über Fati­ma bis San Gio­van­ni Rotondo.

Er war auch als spi­ri­tu­el­ler Leh­rer bekannt, mit einer ver­fei­ner­ten theo­lo­gi­schen Aus­bil­dung, im Dia­log zwi­schen West und Ost, ein Schü­ler des bedeu­ten­den Jesui­ten und Kar­di­nals Tomás Spid­lik (1919–2010). In sei­nem Ate­lier in Rom leb­te er mit einer Gemein­schaft von gott­ge­weih­ten Frau­en zusam­men, die er grün­de­te, inspi­rier­te und leitete.

Magi­ster schreibt dazu: 

„Ach­ten Sie aber auf die Daten. Denn die­se bei­den Ereig­nis­se, die Audi­enz und die Pre­digt, über­schnit­ten sich mit zwei Pro­zes­sen, die inzwi­schen im Vati­kan heim­lich gegen Rup­nik liefen.“

Zweite Szene

Papst Fran­zis­kus und Pater Rup­nik, bei­de Jesui­ten, begeg­ne­ten sich in den Jah­ren die­ses Pon­ti­fi­kats mehr­fach. In der Mit­te das Logo für das Jahr der Barm­her­zig­keit, das von Rup­nik für Papst Fran­zis­kus ent­wor­fen wurde.

Im Janu­ar 2020 hat­te die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on die Gesell­schaft Jesu auf­ge­for­dert, ein Ver­wal­tungs­straf­ver­fah­ren ein­zu­lei­ten, nach­dem Rup­nik ange­zeigt wor­den war, weil er einer Per­son, die sein Kom­pli­ze bei einer Sün­de „gegen das Sech­ste Gebot“ war, die Beich­te abge­nom­men hat­te. Die Rich­ter, alle­samt Nicht-Jesui­ten, hat­ten ein­stim­mig fest­ge­stellt, daß die Anschul­di­gung begrün­det war. Die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on hat­te nun das Urteil zu fäl­len und die Stra­fe festzulegen.

Just zu die­sem Zeit­punkt wur­de Rup­nik vom Papst auf­ge­for­dert, die erste Medi­ta­ti­on die­ser Fasten­zeit zu hal­ten. In dem Moment waren noch vor der Urteils­ver­kün­dung bereits Dis­zi­pli­nar­maß­nah­men gegen den Jesui­ten ver­hängt wor­den, dar­un­ter – ein Predigtverbot.

Im fol­gen­den Mai ver­ur­teil­te die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on Rup­nik, weil er dem erwähn­ten Kom­pli­zen die Abso­lu­ti­on erteilt hat­te, was ein so schwe­res Ver­ge­hen ist, daß es die Exkom­mu­ni­ka­ti­on latae sen­ten­tiae nach sich zog. Unmit­tel­bar danach, noch im sel­ben Mai, wur­de die Exkom­mu­ni­ka­ti­on jedoch wie­der auf­ge­ho­ben, da Rup­nik, wie es plötz­lich hieß, „die Tat­sa­chen zuge­ge­ben und um Ver­ge­bung gebe­ten hat“.

Offen­sicht­lich, so der Ein­druck, hat­te jemand inter­ve­niert. Wer aber hät­te die Mög­lich­keit und die Macht dazu gehabt? Da gibt es in die­ser Höhe nicht mehr vie­le Möglichkeiten. 

Das zwei­te Ver­fah­ren begann im Juni 2021 und wur­de im Okto­ber 2022 mit der Begrün­dung ein­ge­stellt, daß die Rup­nik zur Last geleg­ten Fak­ten selbst bei „Fest­stel­lung der tat­säch­li­chen Stim­mig­keit der Vor­wür­fe“ als „ver­jährt anzu­se­hen“ sei­en. Magi­ster schreibt dazu:

„Und genau im Janu­ar 2022, als Rup­nik vom Papst in Audi­enz emp­fan­gen wur­de, erhielt die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on Bewei­se für die Berech­ti­gung der Anschul­di­gun­gen, die eini­ge gott­ge­weih­te Frau­en sei­ner Gemein­schaft gegen ihn erho­ben hat­ten, wegen psy­chi­schen und sexu­el­len Miss­brauchs, und lei­te­te das Ver­fah­ren gegen ihn ein.“

Jeden­falls blie­ben gegen Rup­nik auch nach der Ein­stel­lung des Ver­fah­rens „vor­sorg­li­che Dienst­be­schrän­kun­gen“ in Kraft, die vom Ver­bot der Beich­te bis zur Pre­digt von Exer­zi­ti­en reichen.

Intervall

Bis Anfang Dezem­ber 2022, als die ersten Berich­te über Rup­niks Fehl­ver­hal­ten auf zwei katho­li­schen Blogs in Rom, Sile­re non pos­sum und Mes­sa in lati­no, auf­tauch­ten, wur­de nichts über die­se bei­den Pro­zes­se öffent­lich bekannt.

Es folg­ten erste, vage Ein­ge­ständ­nis­se des Jesui­ten­or­dens in Rom und Slo­we­ni­en, daß gegen Rup­nik „wegen der Art und Wei­se sei­nes Dien­stes“ vor­ge­gan­gen wur­de und daß ihm restrik­ti­ve Maß­nah­men auf­er­legt wur­den. Dann kam es zu einem aus­führ­li­che­ren Ein­ge­ständ­nis durch den Gene­ral­obe­ren des Jesui­ten­or­dens höchst­selbst. Auf die Stel­lung­nah­me von Gene­ral Sosa ver­öf­fent­lich­te die römi­sche Gene­ral­ku­rie des Ordens eine Chro­no­lo­gie der Fak­ten. Unter­des­sen wur­de in lin­ken Medi­en eine Rei­he von Zeug­nis­sen von Frau­en ver­öf­fent­licht, die von Rup­niks Miß­brauch berich­te­ten. Und es wer­den immer mehr.

Der Jesui­ten­or­den ersuch­te Rup­nik inzwi­schen, für einen even­tu­el­len drit­ten Pro­zeß gegen ihn zur Ver­fü­gung zu stehen.

Am 3. Janu­ar 2022 emp­fing Fran­zis­kus Pater Rup­nik in offi­zi­el­ler Audi­enz und signa­li­sier­te, sei­ne schüt­zen­de Hand über den Jesui­ten­kün­ster zu halten

Dritte Szene

Die Explo­si­on des Fal­les Rup­nik führ­te dazu, daß bald auch Fra­gen zur Rol­le von Papst Fran­zis­kus in der Sache im Raum stan­den. Die gegen Rup­nik ver­häng­ten Sank­tio­nen, immer­hin durch die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on, waren durch Papst Fran­zis­kus in zumin­dest zwei Fäl­len ein­fach igno­riert wor­den. Damit signa­li­sier­te er gegen­über Rup­nik, aber auch der Umwelt, daß er sei­ne schüt­zen­de Hand über den slo­we­ni­schen Jesui­ten hält. Magi­ster wird noch deutlicher:

„Die sofor­ti­ge Auf­he­bung von Rup­niks Ver­ur­tei­lung und Exkom­mu­ni­ka­ti­on im Mai 2020 kann nicht ein­fach die auto­ma­ti­sche Fol­ge sei­ner erklär­ten Reue gewe­sen sein. Sie kann auch nicht allein vom Kar­di­nal­prä­fek­ten der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on beschlos­sen wor­den sein. Ein Wider­ruf von sol­chem Gewicht und sol­cher Geschwin­dig­keit kann nach Ansicht vie­ler nur vom Papst ange­ord­net wor­den sein.“

Die Ver­jäh­rungs­frist für das Ver­fah­ren von 2022 war kei­nes­wegs zwin­gend. Die im Som­mer 2020 von Papst Fran­zis­kus allen Bischö­fen auf der Welt ver­schick­ten Anwei­sun­gen, gegen sexu­el­len Miß­brauch von Min­der­jäh­ri­gen und „schutz­be­dürf­ti­gen Erwach­se­nen“ vor­zu­ge­hen, sehen aus­drück­lich vor, daß die Ver­jäh­rungs­frist wegen der Schwe­re der Taten auf­ge­ho­ben wer­den kann. Fran­zis­kus war es, der im Fall Rup­nik nicht davon Gebrauch mach­te. Wenn es dann der Papst selbst ist, der sich auf die Ver­jäh­rung beruft, bekommt die Ange­le­gen­heit einen unan­ge­neh­men Bei­geschmack. Zudem schreibt Magister:

„Auf­fal­lend ist die Sorg­lo­sig­keit, mit der die kirch­li­chen Behör­den die Frau­en behan­del­ten, die Rup­nik psy­chisch und phy­sisch miß­brauch­te. Zahl­rei­che inzwi­schen bekannt gewor­de­ne Beschwer­de­brie­fe wur­den von den Behör­den, an die sie gerich­tet waren, nicht beant­wor­tet. Der Man­tel der Ver­schwie­gen­heit, der Rup­niks Gerichts­ver­fah­ren bis letz­ten Dezem­ber ver­barg, ist unver­ein­bar mit dem Rescrip­tum ex audi­en­tia von 2019, mit dem Papst Fran­zis­kus die päpst­li­che Geheim­hal­tung in Fäl­len von sexu­el­lem Miß­brauch abschaffte.“

Aber noch auf­fäl­li­ger ist die Unan­tast­bar­keit, die Rup­nik bis­her genos­sen hat, obwohl er, wie sich abzeich­net, Dut­zen­de von Frau­en in der Gemein­schaft, die er lei­te­te, syste­ma­tisch an Geist und Kör­per ver­letzt und geschä­digt hat, „im Namen von abar­ti­gen theo­lo­gi­schen Recht­fer­ti­gun­gen, die er stän­dig mit sei­nen Taten verband“.

Schließ­lich erschei­nen die Äuße­run­gen des Kar­di­nal­vi­kars von Rom, Ange­lo De Dona­tis, vom 23. Dezem­ber unge­recht­fer­tigt: Zuerst erklär­te er, hier­ar­chisch nicht für Rup­nik ver­ant­wort­lich zu sein, um dann die Anschul­di­gun­gen zu einer bös­wil­li­gen Medi­en­kam­pa­gne her­un­ter­zu­spie­len. Tat­säch­lich waren zu die­sem Zeit­punkt im Vati­kan bereits zwei Ver­fah­ren gegen Rup­nik durch­ge­führt wor­den und dabei eine Ver­ur­tei­lung samt Fest­stel­lung sei­ner Exkom­mu­ni­ka­ti­on aus­ge­spro­chen wor­den. Das Bei­spiel von Kar­di­nal­vi­kar De Dona­tis zeigt, daß im Fall Rup­nik offen­bar auf höch­stes Geheiß hin die Öffent­lich­keit in die Irre geführt wurde.

„Außer­dem, wes­sen Vikar ist De Dona­tis, wenn nicht der des Pap­stes, in einer Diö­ze­se wie Rom, die Fran­zis­kus vor kur­zem von Kopf bis Fuß unter sei­nem tota­len Kom­man­do umge­stal­tet hat, einer Diö­ze­se, in der nichts geschieht, was der Papst nicht will? Es ist undenk­bar, daß der Kar­di­nal­vi­kar die­se Aus­sa­gen von sich aus gemacht hät­te“, so Magister.

Vierte Szene

Wir kom­men nun zu dem Inter­view mit Asso­cia­ted Press vom 24. Janu­ar (ver­öf­fent­licht am 25. Janu­ar). Dar­in sagt Fran­zis­kus, daß er mit dem Fall „nichts zu tun“ habe, ver­tei­digt aber die Ent­schei­dung der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on, die Ankla­ge gegen Rup­nik fal­len­zu­las­sen, und er tut dies bis aufs Äußer­ste, auch wenn die Ankla­ge begrün­det ist, weil sie mit zeit­lich weit ent­fern­ten Taten zusam­men­hängt. „Die Ver­jäh­rungs­frist ist eine Garan­tie“, sag­te der Papst in dem Inter­view. „Wenn es sich um einen Min­der­jäh­ri­gen han­delt, ent­fer­ne ich sie immer, oder bei einem schutz­be­dürf­ti­gen Erwach­se­nen“, aber „in die­sem Fall nicht“. Wie bereits gesagt, hät­te Fran­zis­kus die Ver­jäh­rungs­frist auf­he­ben kön­nen. Die­ses Instru­ment gab er aus­drück­lich allen Bischö­fen in die Hand. Im kon­kre­ten Fall ver­schanz­te er sich jedoch hin­ter einem For­ma­lis­mus, um von sich selbst zu sagen, mit dem Fall „nichts zu tun“ zu haben.

Die Haupt­an­kla­ge for­mu­liert Magi­ster wie folgt:

„Nach Ansicht des Pap­stes waren die Frau­en, die von Rup­nik als ihrem geist­li­chen Lei­ter miß­braucht wur­den, also nicht ‚ver­letz­lich‘? Wenn man ihre beein­drucken­den Zeug­nis­se liest, kommt man aber genau zu die­sem Schluß.
In dem Inter­view bringt Fran­zis­kus auch sei­nen Sin­nes­wan­del in bezug auf Rup­nik zum Aus­druck, der sich nun, wie er sagt, als ‚eine sehr begrenz­te Per­son, die jedoch manch­mal mäch­tig ist‘, zeigt. Und er deu­tet an, daß ‚eini­ge den kle­ri­ka­len Stand ver­las­sen müs­sen, weil sie in einer sol­chen pasto­ra­len Situa­ti­on nicht wei­ter­ma­chen kön­nen‘. Ob die­sen vagen und ver­spä­te­ten Vor­wür­fen jedoch Taten fol­gen, bleibt abzu­war­ten.
Und schließ­lich der rät­sel­haf­te Hin­weis des Pap­stes auf eine Geld­zah­lung, die zur Been­di­gung des Fal­les erfolg­te: ‚Ich weiß nicht, wie der Fall im Sin­ne einer gemein­sa­men Ver­ein­ba­rung gelöst wur­de. Ich glau­be, es wur­de eine Ent­schä­di­gung gezahlt, aber ich ken­ne die Ver­ein­ba­rung nicht genau; auf jeden Fall gab es eine Vereinbarung‘.

Ent­schä­di­gung für wen? An eine der ver­ge­wal­tig­ten Frau­en? Tat­säch­lich waren es Dut­zen­de, wie wir täg­lich mehr und mehr her­aus­fin­den. Und was für ein Abkommen?

Kar­di­nal Pell hat­te völ­lig recht. Der Papst spricht, die Ver­wir­rung wächst.“

Text/​Übersetzung: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Osser­va­to­re Romano/​VaticanNews/​MiL (Screen­shots)

Print Friendly, PDF & Email
Anzei­ge

Hel­fen Sie mit! Sichern Sie die Exi­stenz einer unab­hän­gi­gen, kri­ti­schen katho­li­schen Stim­me, der kei­ne Gel­der aus den Töp­fen der Kir­chen­steu­er-Mil­li­ar­den, irgend­wel­cher Orga­ni­sa­tio­nen, Stif­tun­gen oder von Mil­li­ar­dä­ren zuflie­ßen. Die ein­zi­ge Unter­stüt­zung ist Ihre Spen­de. Des­halb ist die­se Stim­me wirk­lich unabhängig.

Katho­li­sches war die erste katho­li­sche Publi­ka­ti­on, die das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch beleuch­te­te, als ande­re noch mit Schön­re­den die Qua­dra­tur des Krei­ses versuchten.

Die­se Posi­ti­on haben wir uns weder aus­ge­sucht noch sie gewollt, son­dern im Dienst der Kir­che und des Glau­bens als not­wen­dig und fol­ge­rich­tig erkannt. Damit haben wir die Bericht­erstat­tung verändert.

Das ist müh­sam, es ver­langt eini­ges ab, aber es ist mit Ihrer Hil­fe möglich.

Unter­stüt­zen Sie uns bit­te. Hel­fen Sie uns bitte.

Vergelt’s Gott!