(Rom) Vier Kardinäle stellen sich Papst Franziskus und seinem nachsynodalen Schreiben Amoris laetitia frontal in den Weg. Eine solche Opposition durch Kardinäle „hat es seit der Gegenreformation nicht mehr gegeben“, so Gloria.tv. Erstunterzeichner der Dubia (Zweifel) gegen Amoris laetitia ist der emeritierte Erzbischof von Bologna, Kardinal Carlo Caffarra, gefolgt von Kardinal Raymond Burke und den beiden deutschen Kardinälen Walter Brandmüller und Joachim Meisner. Die Unterzeichner ließen Papst Franziskus ihre Zweifel vertraulich zukommen. Nachdem sie der Papst keiner Antwort würdigte, haben sie ihre Dubia nun öffentlich gemacht.
Die Genannten stellten sich bereits im Zuge der Doppel-Synode über die Familie gegen Versuche, die kirchliche Sakramentenordnung und Morallehre durch eine neue Praxis zu untergraben. In verschiedenen Publikationen und Stellungnahmen verteidigten sie das Ehesakrament. Kardinal Burke, der in der ersten Bischofssynode 2014 der Wortführer der Opposition gegen die Thesen von Kardinal Walter Kasper war, wurde im Anschluß von Papst Franziskus seines Amtes enthoben und aus der Römischen Kurie entfernt.
Unter den vier Kardinälen befinden sich zwei Deutsche, die sich der „neuen Barmherzigkeit“ entgegenstellen. Kein Zufall, denn diese stammt von einem anderen deutschen Kardinal, Walter Kasper, und wird von weiteren deutschen Kardinälen, darunter Wiens Erzbischof Christoph Schönborn unterstützt.
Mit den Dubia (Zweifel) der vier Kardinäle tritt der Konflikt um den „neuen Kurs“, den Papst Franziskus der Kirche zu geben versucht, in einen ganz neue Phase. Der Papst wird auf höchster Ebene herausgefordert. Er soll sich rechtfertigen. Die Kardinäle wollen damit eine klare Positionierung des Papstes erzwingen, um die sich Papst Franziskus, so der Vorwurf, drückt, obwohl er bereits in den vergangenen Monaten von verschiedener Seite zu einer klaren Stellungnahme aufgefordert wurde. Zu den Dubia veröffentlichten die vier Kardinäle eine Vorbemerkung und eine erläuternde Erklärung.
Es gehe ihnen nicht um einen Konflikt zwischen „Progressiven“ und „Konservativen“, schon gar nicht um ihre eine Feindseligkeit gegenüber dem Papst. Die vier Kardinäle handeln aus „Sorge der Hirten um die Herde“. Sie haben die Öffentlichkeit nicht gesucht, sondern Franziskus ihre Bedenken vertraulich vorgelegt. Vom Papst kam jedoch auch nach längerem Warten keine Antwort. Daher sahen sich die Kardinäle genötigt und berechtigt, ihre Zweifel öffentlich zu machen.
Wie aus den Dubia und den begleitenden Schreiben hervorgeht, geht es dabei nicht nur um die Zulassung von wiederverheiratet Geschiedenen zur Kommunion. Die vier Kardinäle sehen die gesamte Morallehre der Kirche bedroht.
Der Wortlaut der Vorbemerkung und der Dubia in deutscher Sprache wurde vom Vatikanisten Sandro Magister veröffentlicht.
Eine notwendige Vorbemerkung
Wenn vier Kardinäle den Brief an den Heiligen Vater Franziskus geschickt haben, dann ist das aus einer tiefen pastoralen Sorge heraus geschehen.
Wir haben eine ernste Verunsicherung vieler Gläubiger und eine große Verwirrung festgestellt, und zwar im Hinblick auf Fragen, die für das Leben der Kirche von großer Wichtigkeit sind. Wir haben festgestellt, dass auch innerhalb des Bischofskollegiums einander widersprechende Interpretationen des achten Kapitels von Amoris laetitia gegeben werden.
Die große Tradition der Kirche lehrt uns, dass der Ausweg aus Situationen wie dieser darin besteht, sich an den Heiligen Vater zu wenden und den Apostolischen Stuhl zu bitten, diejenigen Zweifel aufzulösen, welche die Ursache von Verunsicherung und Verwirrung sind.
Das, was wir tun, ist also ein Akt der Gerechtigkeit und der Liebe.
Ein Akt der Gerechtigkeit: Durch unsere Initiative bekennen wir, dass der Petrusdienst der Dienst der Einheit ist und dass Petrus – dem Papst – der Dienst zukommt, im Glauben zu stärken.
Ein Akt der Liebe: Wir wollen den Papst dabei unterstützen, Spaltungen und Entgegensetzungen vorzubeugen, indem wir ihn bitten, jede Mehrdeutigkeit zu zerstreuen.
Wir haben damit auch eine genau bestimmte Pflicht erfüllt. Nach dem Codex Iuris Canonici (Kan. 349) ist den Kardinälen, auch den jeweils einzelnen, die Aufgabe anvertraut, den Papst in seiner Sorge für die universale Kirche zu unterstützen.
Der Heilige Vater hat entschieden, nicht zu antworten. Wir haben diese seine souveräne Entscheidung als eine Einladung aufgefasst, das Nachdenken und die Diskussion fortzusetzen, friedlich und voller Respekt.
Und daher informieren wir das ganze Volk Gottes von unserer Initiative und stellen sämtliche Dokumente zur Verfügung.
Wir wollen hoffen, dass niemand dies nach dem Schema „Fortschrittliche-Konservative“ interpretiert: Damit würde man vollständig fehlgehen. Wir sind tief besorgt um das wahre Wohl der Seelen, das höchste Gesetz der Kirche, und nicht darum, in der Kirche eine gewisse Art von Politik zu fördern.
Wir wollen hoffen, dass niemand uns – zu Unrecht – als Gegner des Heiligen Vaters und als Menschen beurteilt, denen es an Barmherzigkeit fehlt. Das, was wir getan haben und jetzt tun, entspringt aus der tiefen kollegialen Verbundenheit mit dem Papst und aus der leidenschaftlichen Sorge für das Wohl der Gläubigen.
Walter Kardinal Brandmüller
Raymond L. Kardinal Burke
Carlo Kardinal Caffarra
Joachim Kardinal Meisner
Der Brief der vier Kardinäle an den Papst
An den Heiligen Vater Franziskus
und zur Kenntnis an Seine Eminenz Kardinal Gerhard L. Müller
Heiliger Vater,
in der Folge der Publikation Ihres Nachsynodalen Apostolischen Schreibens „Amoris laetitia“ sind seitens von Theologen und Gelehrten Interpretationen vorgetragen worden, die nicht nur divergieren, sondern auch im Gegensatz zueinander stehen, insbesondere im Hinblick auf das Kapitel VIII. Darüber hinaus haben die Kommunikationsmedien diese Auseinandersetzung weiter angefacht und dadurch bei vielen Gläubigen Ungewissheit, Verwirrung und Verunsicherung hervorgerufen.
Daher sind bei uns Unterzeichnern, aber auch bei vielen Bischöfen und Priestern zahlreiche Anfragen von Gläubigen aus unterschiedlichen sozialen Schichten eingegangen, welche die korrekte Interpretation betreffen, die dem Kapitel VIII des Apostolischen Schreibens zu geben ist.
Und nun erlauben wir uns, im Bewusstsein unserer pastoralen Verantwortung und in dem Wunsch, die Synodalität, zu der Eure Heiligkeit uns ermahnt, immer mehr Wirklichkeit werden zu lassen, und mit tiefem Respekt, Sie, Heiliger Vater, als obersten Lehrer des Glaubens, der vom Auferstandenen dazu berufen ist, seine Brüder im Glauben zu stärken, zu bitten, die Ungewissheiten zu beseitigen und Klarheit zu schaffen, indem Sie gütig Antwort geben auf die „Dubia“, die wir diesem Brief beizulegen uns erlauben.
Möge Eure Heiligkeit uns segnen, während wir Ihnen ein stetes Gedenken im Gebet versprechen.
Walter Kard. Brandmüller
Raymond L. Kard. Burke
Carlo Kard. Caffarra
Joachim Kard. Meisner
Rom, den 19. September 2016
Die „Dubia“
1. Es stellt sich die Frage, ob es aufgrund dessen, was in „Amoris laetitia“ Nr. 300–305 gesagt ist, nunmehr möglich geworden ist, einer Person im Bußsakrament die Absolution zu erteilen und sie also zur heiligen Eucharistie zuzulassen, die, obwohl sie durch ein gültiges Eheband gebunden ist, „more uxorio“ mit einer anderen Person zusammenlebt – und zwar auch wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, die in „Familiaris consortio“ (Nr. 84) festgelegt sind und dann in „Reconciliatio et paenitentia“ (Nr. 34) und „Sacramentum caritatis“ (Nr. 29) bekräftigt werden. Kann der Ausdruck „in gewissen Fällen“ der Anmerkung 351 (zu Nr. 305) des Apostolischen Schreibens „Amoris laetitia“ auf Geschiedene in einer neuen Verbindung angewandt werden, die weiterhin „more uxorio“ zusammenleben?
2. Ist nach dem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben „Amoris laetitia“ (vgl. Nr. 304) die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 79) des heiligen Johannes Paul II. über die Existenz absoluter moralischer Normen, die ohne Ausnahme gelten und in sich schlechte Handlungen verbieten, noch gültig?
3. Ist es nach „Amoris laetitia“ Nr. 301 noch möglich, zu sagen, dass eine Person, die habituell im Widerspruch zu einem Gebot des Gesetzes Gottes lebt – wie beispielsweise dem, das den Ehebruch verbietet (vgl. Mt 19,3–9) –, sich in einer objektiven Situation der habituellen schweren Sünde befindet (vgl. Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte, Erklärung vom 24. Juni 2000)?
4. Soll man nach den Aussagen von „Amoris laetitia“ (Nr. 302) über die „Umstände, welche die moralische Verantwortlichkeit vermindern“, die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 81) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, nach der „die Umstände oder die Absichten niemals einen bereits in sich durch sein Objekt unsittlichen Akt in einen ’subjektiv‘ sittlichen oder als Wahl vertretbaren Akt verwandeln“ können?
5. Soll man nach „Amoris laetitia“ (Nr. 303) die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 56) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, die eine kreative Interpretation der Rolle des Gewissens ausschließt und bekräftigt, dass das Gewissen niemals dazu autorisiert ist, Ausnahmen von den absoluten moralischen Normen zu legitimieren, welche Handlungen, die durch ihr Objekt in sich schlecht sind, verbieten?
Erläuternde Anmerkung der vier Kardinäle
Der Kontext
Die „Dubia“ (lateinisch: „Zweifel“) sind formelle Fragen, die dem Papst und der Kongregation für die Glaubenslehre gestellt werden, um Klärungen hinsichtlich bestimmter Themen zu erbitten, welche die Lehre und die Praxis betreffen.
Das Besondere im Hinblick auf diese Anfragen besteht darin, dass sie so formuliert sind, dass sie als Antwort „Ja“ oder „Nein“ erfordern, ohne theologische Argumentation. Diese Weise, sich an den Apostolischen Stuhl zu wenden, ist nicht unsere Erfindung; sie ist eine jahrhundertealte Praxis.
Kommen wir zu der Sache, um die es konkret geht.
Nach der Publikation des Nachsynodalen Apostolischen Schreibens „Amoris laetitia“ über die Liebe in der Familie hat sich eine breite Debatte entwickelt, vor allem über das achte Kapitel. Insbesondere sind die Abschnitte 300–305 Gegenstand auseinanderstrebender Interpretationen geworden.
Für viele – Bischöfe, Pfarrer, Gläubige – deuten diese Abschnitte einen Wandel in der Disziplin der Kirche an im Hinblick auf die Geschiedenen, die in einer neuen Verbindung leben, oder lehren ihn sogar ausdrücklich; andere dagegen vertreten, auch wenn sie den Mangel an Klarheit in den betreffenden Passagen und auch deren Mehrdeutigkeit einräumen, dennoch die Ansicht, dass diese selben Seiten in Kontinuität mit der vorhergehende Lehre des Lehramts gelesen werden könnten und keine Änderung in der Praxis und der Lehre der Kirche enthielten.
Durch pastorale Sorge um die Gläubigen dazu bewogen, haben vier Kardinäle einen Brief an den Heiligen Vater gesandt, und zwar in der Gestalt von „Dubia“ – in der Hoffnung, auf diese Weise Klarheit zu bekommen, denn Zweifel und Unsicherheit sind stets in hohem Maße schädlich für die Hirtensorge.
Die Tatsache, dass die Interpreten zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen, ist auch unterschiedlichen Weisen geschuldet, das christliche Leben aufzufassen. In diesem Sinne ist das, worum es in „Amoris laetitia“ geht, nicht nur die Frage, ob diejenigen Geschiedenen, die eine neue Verbindung eingegangen sind, (unter bestimmten Bedingungn) wieder zu den Sakramenten zugelassen werden können oder nicht.
Vielmehr impliziert die Interpretation des Dokuments auch unterschiedliche, einander entgegengesetzte Zugänge zum christlichen Lebensstil.
Und so gilt: Während die erste Frage der „Dubia“ ein praktisches Thema im Hinblick auf die zivil wiederverheirateten Geschiedenen betrifft, beziehen sich die anderen vier Fragen auf grundlegende Themen des christlichen Lebens.
Die Fragen:
Zweifel Nr. 1:
Es stellt sich die Frage, ob es aufgrund dessen, was in „Amoris laetitia“ Nr. 300–305 gesagt ist, nunmehr möglich geworden ist, einer Person im Bußsakrament die Absolution zu erteilen und sie also zur heiligen Eucharistie zuzulassen, die, obwohl sie durch ein gültiges Eheband gebunden ist, „more uxorio“ mit einer anderen Person zusammenlebt – und zwar auch wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, die in „Familiaris consortio“ Nr. 84 festgelegt sind und dann in „Reconciliatio et paenitentia“ Nr. 34 und „Sacramentum caritatis“ Nr. 29 bekräftigt werden. Kann der Ausdruck „in gewissen Fällen“ der Anmerkung 351 (zu Nr. 305) des Apostolischen Schreibens „Amoris laetitia“ auf Geschiedene in einer neuen Verbindung angewandt werden, die weiterhin „more uxorio“ zusammenleben?
Die erste Frage nimmt besonders Bezug auf „Amoris laetitia“ Nr. 305 und auf die Fußnote 351. Die Anmerkung 351 erwähnt, wenn sie speziell von den Sakramenten der Buße und der Kommunion spricht, die zivil wiederverheirateten Geschiedenen nicht, und auch der Haupttext tut dies nicht.
Der Abschnitt 84 des Apostolischen Schreibens „Familiaris consortio“ von Papst Johannes Paul II. hat bereits die Möglichkeit ins Auge gefasst, zivil wiederverheiratete Geschiedene zu den Sakramenten zuzulassen. Er nennt drei Bedingungen:
- Die betreffenden Personen können sich nicht trennen, ohne ein neues Unrecht zu begehen (beispielsweise könnten sie für die Erziehung ihrer Kinder Verantwortung tragen).
- Sie übernehmen die Verpflichtung, gemäß der Wahrheit ihrer Situation zu leben, indem sie aufhören, zusammenzuleben, als ob sie Mann und Frau wären („more uxorio“), und sich der Akte enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind.
Sie vermeiden es, Anstoß zu geben (das heißt, sie vermeiden das In-Erscheinung-Treten der Sünde, um die Gefahr zu vermeiden, dass sie andere zum Sündigen hinführen).
Die von „Familiaris consortio“ (Nr. 84) und von den darauf folgenden Dokumenten genannten Bedingungen werden unmittelbar vernünftig erscheinen, sobald man sich daran erinnert, dass die eheliche Verbindung nicht allein auf gegenseitiger Zuneigung beruht und dass die sexuellen Akte nicht lediglich eine Aktivität unter den anderen sind, die das Paar vollzieht.
Die sexuellen Beziehungen sind für die eheliche Liebe da. Sie sind etwas so Wichtiges, so Gutes und so Wertvolles, dass sie einen besonderen Kontext erfordern: den Kontext der ehelichen Liebe. Daher müssen nicht nur die Geschiedenen sich enthalten, die in einer neuen Verbindung leben, sondern auch all diejenigen, die nicht verheiratet sind. Für die Kirche hat das sechste Gebot – „Du sollst nicht ehebrechen“ – immer jede Ausübung der menschlichen Sexualität mit umfasst, die keine eheliche ist, das heißt jede Art von sexuellen Akten außer denjenigen, die mit dem eigenen rechtmäßigen Ehegatten vollzogen werden.
Es scheint, dass die Kirche, wenn sie diejenigen Gläubigen zur Kommunion zulassen würde, die sich von ihrem rechtmäßigen Ehegatten getrennt haben oder sich von ihm haben scheiden lassen und die eine neue Verbindung eingegangen sind, in der die so leben, als ob sie Mann und Frau wären, durch diese Praxis der Zulassung einen der folgenden Sätze lehren würde im Hinblick auf die Ehe, die menschliche Sexualität und das Wesen der Sakramente:
- Eine Scheidung löst das Eheband nicht auf, und die Partner der neuen Verbindung sind nicht verheiratet. Trotzdem können Personen, die nicht verheiratet sind, unter bestimmten Bedingungen in legitimer Weise Akte sexueller Intimität vollziehen.
- Eine Scheidung löst das Eheband auf. Personen, die nicht verheiratet sind, können nicht in legitimer Weise sexuelle Akte vollziehen. Die Geschiedenen und Wiederverheirateten sind auf legitime Weise verheiratet, und ihre sexuellen Akte sind auf erlaubte Weise eheliche Akte.
- Eine Scheidung löst das Eheband nicht auf, und die Partner der neuen Verbindung sind nicht miteinander verheiratet. Personen, die nicht verheiratet sind, dürfen keine sexuellen Akte vollziehen. Daher leben die zivil wiederverheirateten Geschiedenen in einer Situation habitueller, öffentlicher, objektiver und schwerer Sünde. Wenn die Kirche Personen zur Eucharistie zulässt, bedeutet das jedoch nicht, dass sie auch ihren öffentlichen Lebenswandel gutheißt; der Gläubige kann auch im Bewusstsein schwerer Sünde zum eucharistischen Tisch hinzutreten. Um im Bußsakrament die Absolution zu empfangen, ist nicht immer der Vorsatz erforderlich, sein Leben zu ändern. Die Sakramente sind also vom Leben losgelöst: Die christlichen Riten und der Kult bewegen sich in einer anderen Sphäre als das christliche moralische Leben.
Zweifel Nr. 2:
Ist nach dem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben „Amoris laetitia“ (vgl. Nr. 304) die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 79) des heiligen Johannes Paul II. über die Existenz absoluter moralischer Normen, die ohne Ausnahme gelten und in sich schlechte Handlungen verbieten, noch gültig?
Der zweite Zweifel betrifft die Existenz der sogenannten in sich schlechten Handlungen. Der Abschnitt 79 der Enzyklika „Veritatis splendor“ vertritt die Auffassung, dass es möglich sei „die bewusste Wahl einiger Verhaltensweisen bzw. konkreter Handlungen nach ihrer Spezies […] als sittlich schlecht zu bewerten, ohne die Absicht, mit der diese Wahl vollzogen wurde, oder ohne die Gesamtheit der vorhersehbaren Folgen jener Handlungen für alle betroffenen Personen zu berücksichtigen“.
Die Enzyklika lehrt also, dass es Handlungen gibt, die immer schlecht sind, die durch moralische Normen verboten sind, die ohne Ausnahme verpflichten („moralische Absoluta“). Diese moralischen Absoluta sind immer negativ, das heißt, sie sagen uns, was wir nicht tun dürfen: „Du sollst nicht töten“, „Du sollst nicht ehebrechen“. Lediglich negative Normen können ohne Ausnahme verpflichten.
Nach „Veritatis splendor“ ist im Falle in sich schlechter Handlungen keine Unterscheidung der Umstände oder der Intentionen notwendig. Das gilt auch dann, wenn ein Geheimagent aus der Frau des Terroristen, falls er mit ihr einen Ehebruch begehen würde, wertvolle Informationen herausholen könnte, um so das Vaterland zu retten. (Das klingt wie ein Beispiel aus einem James-Bond-Film, ist aber schon vom heiligen Thomas von Aquin in „De Malo“, q. 15, a. 1 erörtert worden.) Johannes Paul II. vertritt die Auffassung, dass die Absicht (hier „das Vaterland retten“) die Spezies der Handlung („Ehebruch begehen“) nicht verändere und dass es genüge, die Spezies der Handlung („Ehebruch“) zu kennen, um zu wissen, dass man sie nicht tun darf.
Zweifel Nr. 3:
Ist es nach „Amoris laetitia“ Nr. 301 noch möglich, zu sagen, dass eine Person, die habituell im Widerspruch zu einem Gebot des Gesetzes Gottes lebt – wie beispielsweise dem, das den Ehebruch verbietet (vgl. Mt 19,3–9) –, sich in einer objektiven Situation der habituellen schweren Sünde befindet (vgl. Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte, Erklärung vom 24. Juni 2000)?
Im Abschnitt 301 erinnert „Amoris laetitia“ daran, dass die Kirche „im Besitz einer soliden Reflexion über die mildernden Bedingungen und Umstände“ ist. Und sie schließt: „Daher ist es nicht mehr möglich zu behaupten, dass alle, die in einer sogenannten ‚irregulären‘ Situation leben, sich in einem Zustand der Todsünde befinden und die heiligmachende Gnade verloren haben.“
In der Erklärung vom 24. Juni 2000 wollte der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte den Kanon 915 des Codex Iuris Canonici klären, der sagt: „Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden […] sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren.“ Die Erklärung des Päpstlichen Rates sagt, dass dieser Kanon auch auf diejenigen Gläubigen anwendbar ist, die geschieden und zivil wiederverheiratet sind. Sie stellt klar, dass die „schwere Sünde“ objektiv verstanden werden muss, da ja derjenige, der die Kommunion austeilt, keine Möglichkeit hat, die subjektive Zurechenbarkeit der jeweiligen Personen zu beurteilen.
Für die Erklärung betrifft also die Frage der Zulassung zu den Sakramenten das Urteil über die objektive Lebenssituation der jeweiligen Person und nicht das Urteil, dass diese Person sich im Stand der Todsünde befinde. Sie könnte nämlich subjektiv nicht vollständig verantwortlich sein, oder auch gar nicht.
Auf derselben Linie liegt es, wenn der heilige Johannes Paul II. in seiner Enzyklika „Ecclesia de Eucharistia“ (Nr. 37) daran erinnert, „dass das Urteil über den Gnadenstand nur dem Betroffenen zukommt, denn es handelt sich um ein Urteil des Gewissens“. Also hat die von „Amoris laetitia“ vorgetragene Unterscheidung zwischen der subjektiven Situation der Todsünde und der objektiven Situation der schweren Sünde ein solides Fundament in der Lehre der Kirche.
Johannes Paul II. besteht jedoch weiterhin auch darauf: „Aber in den Fällen, in denen ein äußeres Verhalten in schwerwiegender, offenkundiger und beständiger Weise der moralischen Norm widerspricht, kommt die Kirche nicht umhin, sich in ihrer pastoralen Sorge um die rechte Ordnung der Gemeinschaft und aus Achtung vor dem Sakrament in Pflicht nehmen zu lassen.“ Er bestätigt also erneut die Lehre des oben erwähnten Kanons 915.
Die Frage 3 der „Dubia“ möchte also klären, ob es auch nach „Amoris laetitia“ noch möglich ist, zu sagen, dass diejenigen Personen, die habituell im Widerspruch zum Gebot des Gesetzes Gottes leben, in einer objektiven Situation habitueller schwerer Sünde leben – auch wenn es aus gewissen Gründen nicht sicher ist, ob ihre habituelle Übertretung ihnen subjektiv zurechenbar ist.
Zweifel Nr. 4:
Soll man nach den Aussagen von „Amoris laetitia“ Nr. 302 über die „Umstände, welche die moralische Verantwortlichkeit vermindern“, die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 81) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, nach der „die Umstände oder die Absichten niemals einen bereits in sich durch sein Objekt sittenlosen Akt in einen ’subjektiv‘ sittlichen oder als Wahl vertretbaren Akt verwandeln“ können?
Im Abschnitt 302 betont „Amoris laetitia“, dass „ein negatives Urteil über die objektive Situation kein Urteil über die Anrechenbarkeit oder die Schuldhaftigkeit der betreffenden Person“ beinhalte. Die „Dubia“ nehmen Bezug auf die Lehre, wie sie von Johannes Paul II. in „Veritatis splendor“ formuliert worden ist: Danach verwandeln Umstände oder gute Absichten niemals eine in sich schlechte Handlung in eine entschuldbare oder auch gute.
Die Frage lautet, ob „Amoris laetitia“ der Aussage zustimmt, dass keine Handlung, die das Gesetz Gottes übertritt (wie Ehebruch, Diebstahl, Meineid), jemals, auch unter Berücksichtigung der Umstände, welche die persönliche Verantwortung mildern, entschuldbar oder auch gut werden kann.
Sind diese Handlungen, welche die Tradition der Kirche als schwere Sünden und als in sich schlecht bezeichnet hat, weiterhin zerstörerisch und schädlich für jeden, der sie begeht, in welchem subjektiven Verantwortlichkeitsstatus er sich auch befinden mag?
Oder können diese Handlungen in Abhängigkeit vom subjektiven Status der Person und von den Umständen und von den Intentionen aufhören, schädlich zu sein, und lobenswert oder wenigstens entschuldbar werden?
Zweifel Nr. 5:
Soll man nach „Amoris laetitia“ Nr. 303 die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 56) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, die eine kreative Interpretation der Rolle des Gewissens ausschließt und bekräftigt, dass das Gewissen niemals dazu autorisiert ist, Ausnahmen von den absoluten moralischen Normen zu legitimieren, welche Handlungen, die durch ihr Objekt in sich schlecht sind, verbieten?
„Amoris laetitia“ sagt (in Nr. 303): Das „Gewissen kann nicht nur erkennen, dass eine Situation objektiv nicht den generellen Anforderungen des Evangeliums entspricht. Es kann auch aufrichtig und ehrlich das erkennen, was vorerst die großherzige Antwort ist, die man Gott geben kann […]“. Die „Dubia“ erbitten eine Klärung dieser Aussagen, da sie divergente Interpretationen zulassen.
Für diejenigen, welche die Idee eines kreativen Gewissens ins Spiel bringen, können die Vorschriften von Gottes Gesetz und die Norm des individuellen Gewissens in Spannung oder auch im Gegensatz zueinander stehen, wobei das letzte Wort immer dem Gewissen zukommen solle, das die letzte Entscheidung trifft im Hinblick auf gut und böse. „Veritatis splendor“ (Nr. 56) sagt: „Auf dieser Grundlage maßt man sich an, die Zulässigkeit sogenannter ‚pastoraler‘ Lösungen zu begründen, die im Gegensatz zur Lehre des Lehramtes stehen, und eine ‚kreative‘ Hermeneutik zu rechtfertigen, nach welcher das sittliche Gewissen durch ein partikulares negatives Gebot tatsächlich nicht in allen Fällen verpflichtet würde.“
Nach dieser Sichtweise wird es für das Gewissen niemals genügen, zu wissen: „Dies ist Ehebruch“, „Dies ist Mord“, um zu wissen, dass es sich um etwas handelt, was nicht getan werden darf und soll.
Vielmehr solle man auch auf die Umstände und die Intentionen schauen, um zu wissen, ob diese Handlung nicht schlussendlich entschuldbar oder auch verpflichtend sein kann (vgl. Frage 4 der „Dubia“). Für diese Theorien könnte das Gewissen nämlich auf legitime Weise entscheiden, dass in einem bestimmten Fall der Wille Gottes für mich in einer Handlung besteht, mit der ich eines seiner Gebote übertrete. „Du sollst nicht ehebrechen“ würde gerade noch als eine allgemeine Norm angesehen. Hier und jetzt und angesichts meiner guten Absichten wäre Ehebruch zu begehen dasjenige, was Gott wirklich von mir verlangt. So gesehen wären Fälle von tugendhaftem Ehebruch, legalem Mord und verpflichtendem Meineid mindestens vorstellbar.
Das würde bedeuten, dass man das Gewissen auffassen würde als eine Instanz, autonom zu entscheiden hinsichtlich gut und böse, und das Gesetz Gottes als eine Last, die willkürlich auferlegt worden ist und die an einem gewissen Punkt zu unserem wahren Glück im Widerspruch stehen könnte.
Jedoch entscheidet das Gewissen nicht über gut und böse. Die Idee einer „Gewissensentscheidung“ ist irreführend. Der dem Gewissen eigene Akt ist das Urteilen und nicht das Entscheiden. Es sagt: „Das ist gut“, „Das ist schlecht“. Dieses Gutsein oder Schlechtsein hängt nicht von ihm ab. Es nimmt das Gutsein oder Schlechtsein einer Handlung hin und erkennt es an, und um das zu tun, das heißt um zu urteilen, braucht das Gewissen Kriterien; es ist vollständig abhängig von der Wahrheit.
Die Gebote Gottes sind eine willkommene Hilfe, die dem Gewissen geschenkt ist, damit es die Wahrheit erfassen und somit wahrheitsgemäß urteilen kann. Die Gebote Gottes bringen die Wahrheit zum Ausdruck über das Gute, über unser tiefstes Sein, und erschließen etwas Entscheidendes im Hinblick darauf, wie man gut leben kann.
Auch Papst Franziskus drückt sich in „Amoris laetitia“ (Nr. 295) in denselben Begriffen aus: „Denn das Gesetz ist auch ein Geschenk Gottes, das den Weg anzeigt, ein Geschenk für alle ohne Ausnahme“.
Bild: NBQ
Shalom ! Dank sei den vier Kardinälen, sie sind ihrem Amt und dem dreieinigen
Gott treu. Die Abbrucharbeiten der Arianer werden das Herz der hl.kath.Kirche
nicht überwältigen, der Ostermorgen wird sie zu Boden werfen, wie seiner Zeit.
Shalom !
Ich kann den Kardinälen nur danken, dass sie so einfach und klar die Fragen gestellt haben, die unbedingt Beantwortung finden müssen. Möge die Gottesmutter sie segnen für ihre Mühe und ihre Treue. Nichts kann uns mehr befreien als die Wahrheit.
Sr. Mechthild
Eine solche anspruchsvolle und umfangreiche Anfrage nicht einmal zu beantworten ist schon ein starkes Stück.
Papst Franziskus ist doch auch sonst nicht um Worte verlegen.
Will er nicht – oder kann er gar nicht?
Beides würde ihm nicht zur Ehre gereichen. Das eine würde auf Hochmut und Gleichgültigkeit gegenüber berechtigter Ansprüche um Klarstellung schließen lassen, das andere auf mangelndes theologisches Wissen.
Auf jeden Fall bin ich dankbar, dass AL auch aktuell noch in der Diskussion bleibt und die richtigen Fragen gestellt werden, dank der vier Kardinäle.
Was soll er auch drauf antworten?
Ja, ihr habt schon alle recht mit eurem Zweifel, ich bin mir selber auch nicht recht im Klaren? Oder: Es gilt so, wie’s drin steht, was immer auch drinnen stehen mag.
Gerade auf Zweideutigkeit ist AL ja angelegt – die seit VK II gvorzugte Taktik des latenten Bruchs.
Jede direkte Hinterfragung, jedes Finger-auf- die ‑Wunde legen ist natürlich höchst unwillkommen.
Und wer schließlich bekommt schon Kenntnis von diesem Brief und dessen Nichtbeantwortung? Ein paar Außenseitermedien und ‑foren, mit deren Nichtbeachtung man gut leben kann.
Also – Decke drüber, und alles ist gut.
Ich vermute, er will und kann es nicht. Er will es nicht, weil er der Meinung ist, dass man kein „Schwarz-Weiß“-Denken anwenden sollte und er hält wahrscheinlich diese sehr logische und profunde Anfrage dafür. Und weil er nicht im selben Stil antworten will, kann er es nicht antworten.
So sehe ich das auch. Die Manipulation der Medien im Rücken kann er das einfach totschweigen. Es wird also eskaliert werden müssen und eine förmliche Anklage steht an.
Ein geschickter Schachzug der vier mutigen Kardinäle. Man kann nur hoffen, dass sich noch mehr Kardinäle und Bischöfe auf ihr Gewissen besinnen und das Schweigen brechen. Dieser Mann zerstört das Werk des Glaubens, insbesondere das Lehramt seines Vorgängers, des Heiligen (!) Johannes Paul II.
Warum sind es nur 4 Kardinäle, die das Wort unseres HERRN Jesus Christus verteidigen? Was ist nur mit den anderen Kardinälen und Bischöfen los?
Weil nur emeritierte Bischöfe und Kardinäle das Risiko eingehen können, aus der Barmherzigkeit Papst Franziskus herauszufallen und sein Wohlwollen zu verlieren.
Noch amtierende sind zu sehr abhängig und können sich das freie Wort (noch) nicht erlauben.
Diskussion und das freie Wort ist nur Papstbefürwortern erlaubt.
So sehe ich es auch. Aber ist Kardinal Burke emeretiert?
Hier kann man merken, wieviel theologische Fachkenntnis nötig ist, um qualifizierte Kritik an einem Lehrdokument im Rang einer päpstlichen Enzyklika vorzubringen. Die bloße Tatsache dieses Schriftstücks der fünf Kardinäle zeigt aber auch, dass wir uns in einem außerordentlichen Moment der Kirchengeschichte befinden, denn wann hat es das letzte Mal Vergleichbares gegeben? Schon in den vorangegangenen Enzykliken gab es „Dubioses“ hinsichtlich der Lehre, doch schwieg man wohl, weil darin nicht einer sakrilegischen Praxis durch die Hintertür freier Einlass gegeben wurde. – Laut Artikeln auf verschiedenen katholischen Websites sind vom Internetauftritt des Vatikans wichtige Dokumente Papst Johannes Pauls II. und Papst Pius‘ XI. verschwunden, offenbar weil sie als gegenläufig zum aktuellen (konfessions- und religions-) ökumenistischen und moraltheologischen Kurs von Papst Franziskus erachtet wurden.
Die anderen Kardinäle und Bischöfe haben Angst um ihre Stellungen. Zurecht. Denn Gottes Bamherzigkeit ist unendlich, nicht jedoch von dessen Verkünder.
Die einen vertreten den Glauben, die anderen machen auf Diplomatie.
Amoris laetitia ist doch Nichts anderes, als ein Hofknicks vor
den, inzwischen meistens in ungeordneten Verhältnissen lebenden
Eliten, bis hin zu Bundespräsideten etc. etc. Deren Stolz ist so
unumschränkt, daß sie auf Dauer die Anklagen und Mahnungen der Kichre
einfach nicht mehr akzeptieren wollten. Es müssen Türen aufgetan werden,
damit die attraktivsten Frauen für die Eliten auch zugänglich bleiben,
und nicht durch lebenslange Ehen verwehrt wird…
@Feuer und Flamme: Ich finde Leute die sich nicht an die Morallehre der Katholischen Kirche halten (und damit meine ich die 2000 Jahre alte ueberlieferte traditionelle Morallehre) gar nicht attraktiv!
Diese 4 Kardinäle agieren gewissermaßen als Stellvertreter der Vielen (Kardinäle, Bischöfe, Priester und Laien). Das genügt vorerst und ist viel klüger als soundsoviele Kardinäle dafür zu gewinnen, die dann quasi einen bezifferbaren Anteil aller Kardinäle ausmachen würden, was wiederum Spekulationen auslösen würde.
Sehr tapfer!
Graduale für Apostelfeste ausserhalb der Fastenzeit:
„Constitues eos principes super omnen terram:
memores erunt nominis tui Domine.
Pro patribus tuis nati sunt tibi filii;
propterea populi confitebuntur tibi“.
„Du wirst sie als Prinzen/Führer über der ganzen Welt einsetzen:
sie werden ewige Erinnerungen an Deinen Namen, Herr, sein.
Für deine Väter sind dir Söhne geboren;
deshalb werden die Völker Dich bekennen“.
In diesen für die 4 Kardinäle sehr schwierige und sehr gefährliche Zeiten kommen mir die ernste Worte von Commandant Hendrik Prinsloo, 2e Burenkrieg, Januar 1900 , zu seinen Männern vom Carolinacommando vor der Schlacht von Spionkop in dem Sinn:
„Männer, Ihr geht auf einen gefährlichen Auftrag und Ihr werdet nicht alle lebendig heimkehren; darum tut Eure Pflicht und vertraut Eure Seele dem Herrn“.
Auf Deutsch: „Gott befohlen!“
Schade, dass die vier Kardinäle den Papst so in die Parade fahren. Während immer mehr Menschen die Kirche verlassen, wird hier auf Rechthaberei und Gesetz statt auf Liebe und Barmherzigkeit gepocht. Haben denn die vier Bischöfe keine anderen Sorgen? Das “ Jahr der Barmherzigkeit“ ist eine Farce, wenn sie an oberster Stelle nicht gelebt wird. Ich unterstütze Papst Franziskus in seinem Bemühen nach dem Evangelium. „Barmherzigkeit will ich,nicht Gesetzestreue“ würde heute Jesus den Pharisäern sagen-
Vier Kardinäle stellen dem Papst fünf theologische Fragen, um eine in der Kirche entstandene seelsorgliche Verwirrung zu klären. Konnte ihre Vorgehensweise noch korrekter und noch loyaler sein? Möge Papst Franziskus ihnen und den katholischen Gläubigen die Barmherzigkeit erweisen, ihre Fragen zu beantworten.
Der Modernismus hat bisher nur Durcheinander gebracht, in jeder Hinsicht. Dank sei unserem Liebenden Gott, daß ER uns noch so ein paar Oasen belassen hat, wie die Priorate der Priesterbruderschaft St.Pius X, die immer mehr Zulauf haben. Menschen, Gläubige die sofort merken, daß das, was da geschieht, heilige Handlung ist. Mir tun die älteren, wie die alten gläubigen Menschen so leid, weil es ihnen oder bessergesagt nicht vielen von ihnen möglich ist, in diese Priorate mitgenommen zu werden, u. sie so dem Minimum vom Maximum beizuwohnen verurteilt sind !!! Dieses Tatsache tut mir sehr Weh. Und das ganze jetzt noch Deutschland weit u. dann noch Weltweit Ich danke Gott für diesen Gnadenvorzug. Nur Muß ich halt immer an diese armen Gläubigen denken, die sich mit weit unterm Minimum zufriedengeben müßen.!!! Ich könnte hier bei uns in Landau in der Pfalz nicht mehr, in die Kirche gehen u. dum herum auch nicht, weil da von Katholischer Kirche nichts mehr zu erahnen ist. Wir sind regelrecht verprotestantisiert worden. Ob bei Christus König u. Hoher Priester, oder bei irgend einen Priester in einem kleinen Dorf in D‑land egal wo, sind die Kirchen voll, u. die Menschen so zufrieden u. ausgeglichen u. erfüllt, sie wollen alle nicht mehr in den deutschsprachig gehaltenen „Gottesdienst“ !!! Nein, sie fühlen die Heiligkeit die da vom Hochaltar aus Hinunterströmt zum Volk u. es Heiligt. Daraus erwächst der feste Glaube. Wenn ein Priester lebt was er glaubt u Predigt was er lebt, ist er ein Magnet der die Menschen zum Glauben an Gott anzieht u. hinzieht.! Und sie lieben ihn u. sie lieben Gott noch mehr.!!! Aufhören, unbedingt aufhören mit der Handkommunion, darüberhinaus auch mit dem Absegnen durch Bischöfe von in jedem Jahr, was weiß ich wie vielen unnötigen Sakrilegien Verursachern, Männer, wie auch Frauen.!!! Weg mit den Laien am Altar!!! Weg mit diesen ganzen Wichtigmachern, hin zu echt demütigen Menschen, die sich nicht beklatschen lassen wollen u nicht sich nicht so wichtig nehmen. Jene die wissen, für „WEN“ sie das tun!! Und diese Menschen machen das mit der notwendigen Demut u. Ehrfurcht. Diese braucht unser Liebender Gott, u. keine Stolzen u. Hochmütigen. Und zum Ende noch eine Kleinigkeit:„reißt die Tabernakel aus den Seiten wo auch immer des Chorraumes heraus u. baut die Hochaltäre wieder auf, oder baut neue, mit 3 Kerzen Rechts u. 3 Kerzen Links, der Tabernakel in die Mitte u. obendrüber hängt das Kreuz als siebte Kerze (der Siebenarmige Leuchter)damit der Priester mit dem Volk zum Heiland im Tabernakel die Heilige Messe zelebrieren kann u. IHM nicht den Rücken hinstreckt bzw. hinstrecken muß.!!! Dann gibt es auch keine Handkommunion mehr, weil es nur dem Priester vorbehalten ist, den Heiland mit seinen Händen zu berühren. Das sollte eigentlich schon jedem Katholiken klar sein. Es ist ein Trugschluß zu glauben etwas besonderes zu sein, wenn man Jesus in sakrilegischer Weise u. daß, noch abgesegnet, von so vielen Bischöfen in ganz D‑land als 8 tes Sakrament, den Kommuionhelfer. Bischöfe u. Laien in ihrer Verblendung wissen schon lange nicht mehr was sie tun.!! St Miachael fehlt.!! Der Priesterdonnerstag wurde abgeschafft!!! Beides u. alles andere moderne sind das Übel Amen. Liebe Grüße Anton Dospil aus Landau in der Pfalz Gott erhalt’s
@Miriam, Kardinal Burke ist nicht emeritiert, wurde aber auf einen zwar repräsentativen doch ohne jeglichen Einfluss habenden Posten (Malteserorden) abgeschoben.
https://www.katholisches.info/2014/11/08/unbarmherziger-franziskus-kardinal-burke-abgesetzt-und-zum-malteserorden-abgeschoben/?utm_source=feedburner&utm_medium=twitter&utm_campaign=Feed%3A+benedikt+%28Kirche+heute+-+-+RSS+!%29
Dies zeigt, dass Kardinal Burke trotzdem noch eine Menge Mut hat. Den anderen drei Kardinälen kann Papst Franziskus wohl nicht mehr schaden, Burke schon.
Warum nur gab es kein solches Dubium gegen die Rechtmäßigkeit vor allem der Art und Weise der Liturgiereform Pauls VI.? Diese war schließlich viel umfassender und viel umfassender zweifelhaft.
Es kommt unweigerlich zu einem Schisma in der Kirche, denn Papst Franziskus kann unmöglich AL in den Papierkorb befördern.
Somit klären sich jetzt die Fronten und das ist auch gut so, denn die Kirche kann m.Er. mit den seit langem schwärenden Wunden nicht mehr so weiterleben.