Das Ende eines Pontifikats und ihre Unbekannten

Notwendiger Diskurs über das Zweite Vaticanum


„Das historische Bild eines einsamen und besiegten Papstes in der Leere eines gespenstischen Petersplatzes.“
„Das historische Bild eines einsamen und besiegten Papstes in der Leere eines gespenstischen Petersplatzes.“

Von Rober­to de Mattei*

Anzei­ge

Der Amts­ver­zicht von Bene­dikt XVI. wird als eines der kata­stro­phal­sten Ereig­nis­se unse­res Jahr­hun­derts in Erin­ne­rung blei­ben, da er nicht nur die Tür zu einem ver­hee­ren­den Pon­ti­fi­kat, son­dern vor allem zu einer Situa­ti­on wach­sen­den Cha­os in der Kir­che geöff­net hat. Sie­ben­ein­halb Jah­re nach dem unglück­li­chen 11. Febru­ar 2013 nei­gen sich das Leben von Bene­dikt XVI. und das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus unauf­halt­sam ihrem Ende zu. Wir wis­sen nicht, wel­ches der bei­den Ereig­nis­se dem ande­ren vor­aus­ge­hen wird, aber in bei­den Fäl­len besteht die Gefahr, daß der „Rauch des Satans“ den mysti­schen Leib Chri­sti umhüllt, wie es in der Geschich­te mög­li­cher­wei­se nie gesche­hen ist.

Das Pon­ti­fi­kat von Berg­o­glio ist an sein Ende gelangt, wenn auch nicht unter chro­no­lo­gi­schen Gesichts­punk­ten, so jedoch unter dem Gesichts­punkt sei­ner revo­lu­tio­nä­ren Wir­kung. Die Ama­zo­nas­syn­ode schlug fehl und das nach­syn­oda­le Schrei­ben Quer­ida Ama­zo­nia vom ver­gan­ge­nen 2. Febru­ar war der Grab­stein zahl­rei­cher Hoff­nun­gen der pro­gres­si­ven Welt, ins­be­son­de­re im deut­schen Sprach­raum. Das Coro­na­vi­rus oder Covid-19 hat den ehr­gei­zi­gen päpst­li­chen Pro­jek­ten für 2020 ein Ende berei­tet und uns das histo­ri­sche Bild eines ein­sa­men und besieg­ten Pap­stes ver­mit­telt, der in die Lee­re eines gespen­sti­schen Peters­plat­zes ein­ge­taucht ist. Ande­rer­seits erlaubt es die gött­li­che Vor­se­hung, die immer alle mensch­li­chen Ange­le­gen­hei­ten regelt, daß Bene­dikt XVI. die Ver­wü­stung mit­er­le­ben muß, die auf sei­ne Abdan­kung folg­te. Aber das Schlimm­ste kommt wahr­schein­lich noch.

Es war logisch vor­her­seh­bar, daß durch die Koexi­stenz von „zwei Päp­sten“ im Vati­kan ein Teil der kon­ser­va­ti­ven Welt, ange­wi­dert von Fran­zis­kus, sei­nen Blick auf Bene­dikt rich­ten und ihn im Gegen­satz zum „fal­schen Pro­phe­ten“ als „wah­ren Papst“ betrach­ten wür­de. Obwohl die­se Kon­ser­va­ti­ven von den Irr­tü­mern von Papst Fran­zis­kus über­zeugt sind, woll­ten sie dem Weg der Cor­rec­tio filia­lis an Papst Fran­zis­kus vom 11. August 2016 nicht fol­gen. Der wah­re Grund für ihre Zurück­hal­tung liegt wahr­schein­lich in der Tat­sa­che, daß die Cor­rec­tio her­aus­streicht, wie die Wur­zeln der berg­o­glia­ni­schen Abwei­chun­gen auf die Pon­ti­fi­ka­te von Bene­dikt XVI. und Johan­nes Paul II. und davor auf das Zwei­te Vati­ka­ni­sche Kon­zil zurück­ge­hen. Für vie­le Kon­ser­va­ti­ve läßt die Her­me­neu­tik der Kon­ti­nui­tät von Johan­nes Paul II. und Bene­dikt XVI. jedoch kei­ne Brü­che zu, und da das Berg­o­glio-Pon­ti­fi­kat die Ableh­nung die­ser Her­me­neu­tik zu reprä­sen­tie­ren scheint, besteht die ein­zi­ge Lösung des Pro­blems dar­in, Fran­zis­kus aus dem Hori­zont zu streichen.

Bene­dikt selbst, der den Titel des eme­ri­tier­ten Pap­stes bean­sprucht, sich wei­ter­hin weiß klei­det und den apo­sto­li­schen Segen erteilt, setz­te Gesten, die die­se müh­se­li­ge Arbeit zu ermu­ti­gen schei­nen, den neu­en Papst durch den alten zu erset­zen. Das Haupt­ar­gu­ment ist jedoch die Unter­schei­dung zwi­schen Munus und Mini­ste­ri­um, mit der Bene­dikt eine Art mysti­sches Pon­ti­fi­kat für sich bewah­ren zu wol­len scheint, aber die Aus­übung der Regie­rung Fran­zis­kus über­läßt. Der Ursprung die­ser The­se geht auf eine Rede von Msgr. Georg Gäns­wein vom 20. Mai 2016 an der Päpst­li­chen Uni­ver­si­tät Gre­go­ria­na zurück, in der er erklär­te, Papst Bene­dikt habe sein Amt nicht auf­ge­ge­ben, son­dern die­sem eine neue kol­le­gia­le Dimen­si­on gege­ben, indem er es zu einem qua­si geteil­ten Dienst mach­te („als einem qua­si gemein­sa­men Dienst“). Es nütz­te nichts, daß Msgr. Georg Gäns­wein in einer Erklä­rung gegen­über Life­Si­teNews am 14. Febru­ar 2019 die Gül­tig­keit des Rück­tritts von Bene­dikt XVI. vom Petrus­amt bekräf­tig­te und erklärte:

„Es gibt nur einen recht­mä­ßig gewähl­ten Papst, und das ist Franziskus.“

Die Idee einer mög­li­chen Neu­de­fi­ni­ti­on des petri­ni­schen Munus war in die Welt gesetzt. Und ange­sichts des Ein­wan­des, das Papst­tum sei eins und unteil­bar und kön­ne kei­ne Auf­spal­tun­gen tole­rie­ren, ant­wor­ten die erwähn­ten Kon­ser­va­ti­ven, daß genau die­se Tat­sa­che die Ungül­tig­keit des Rück­tritts von Bene­dikt XVI. bewei­se. Bene­dikts Absicht war es, so sagen sie, das Pon­ti­fi­kat zu bewah­ren, indem er annimmt, daß das Amt zwei­ge­teilt wer­den kön­ne. Das aber sei ein sub­stan­ti­el­ler Irr­tum, da die mon­ar­chi­sche und ein­heit­li­che Natur des Papst­tums gött­li­chen Rechts ist. Der Ver­zicht von Bene­dikt XVI. wäre daher ungültig.

Wäre bewie­sen, daß Bene­dikt XVI. wirk­lich die Absicht hat­te, das Pon­ti­fi­kat zu tei­len und damit die Ver­fas­sung der Kir­che zu ändern, wäre er der Häre­sie ver­fal­len. Und da die­ses häre­ti­sche Ver­ständ­nis des Papst­tums dann natür­lich sei­ner Wahl vor­aus­ge­gan­gen wäre, müß­te auch die Wahl von Bene­dikt aus dem­sel­ben Grund für ungül­tig gehal­ten wer­den, aus dem sein Rück­tritt für ungül­tig gehal­ten wird. Er wäre dann in kei­nem Fall Papst. Dies sind jedoch abstrak­te Dis­kur­se, weil nur Gott die Absich­ten beur­teilt, wäh­rend sich das kano­ni­sche Recht dar­auf beschränkt, das äuße­re Ver­hal­ten der Getauf­ten zu bewer­ten. In einem berühm­ten Grund­satz des Römi­schen Rechts, an den sowohl Kar­di­nal Wal­ter Brand­mül­ler als auch Kar­di­nal Ray­mond Bur­ke erin­nert haben, heißt es:  De inter­nis non iudi­cat prae­tor, ein Rich­ter beur­teilt kei­ne inne­ren Din­ge. Ande­rer­seits besagt Canon 1526,1 des neu­en Kodex des Kir­chen­rechts: Onus pro­ban­di incum­bit ei qui asse­rit (Die Beweis­last liegt bei dem­je­ni­gen, der etwas behaup­tet). Es gibt einen Unter­schied zwi­schen Indiz und Beweis. Das Indiz deu­tet auf die Mög­lich­keit einer Tat­sa­che hin, der Beweis schafft Gewiß­heit. Aga­tha Chri­sties Regel, daß drei Indi­zi­en ein Beweis sind, gilt für die Lite­ra­tur, nicht aber für die staat­li­chen oder kirch­li­chen Gerichte.

Zudem: Wenn Bene­dikt XVI. der recht­mä­ßi­ge Papst ist, was wür­de dann pas­sie­ren, wenn er eines Tages ster­ben oder Papst Fran­zis­kus vor ihm ster­ben wür­de? Da vie­le der der­zei­ti­gen Kar­di­nä­le von Papst Fran­zis­kus kre­iert wur­den und kei­ner der Papst-Wäh­ler ihn als einen Gegen­papst betrach­tet, wäre die apo­sto­li­sche Suk­zes­si­on unter­bro­chen, was die Sicht­bar­keit der Kir­che beein­träch­ti­gen wür­de. Das Para­dox ist, daß die juri­sti­sche Sophi­stik bemüht wird, um die Ungül­tig­keit von Bene­dikts Rück­tritt zu bewei­sen, dann aber außer­ka­no­ni­sche Lösun­gen zum Ein­satz gelan­gen soll­ten, um das Pro­blem der Nach­fol­ge von Bene­dikt oder Fran­zis­kus zu lösen. Die The­se des fran­zis­ka­ni­schen Visio­närs Jean de Roque­taillade (Johan­nes von Rupe­scis­sa: 1310–1365), wonach am Ende der Zeit ein „Engels­papst“ an der Spit­ze einer unsicht­ba­ren Kir­che erschei­nen wür­de, ist ein Mythos, der von vie­len Pseu­do­pro­phe­ten ver­brei­tet, aber von der Kir­che nie aner­kannt wur­de. Ist das der Weg, den ein Teil der kon­ser­va­ti­ven Welt ein­schla­gen will? Da erscheint es doch logi­scher, anzu­neh­men, daß die Kar­di­nä­le, die sich im Kon­kla­ve ver­sam­meln, um nach dem Tod oder dem Amts­ver­zicht von Papst Fran­zis­kus einen neu­en Papst zu wäh­len, vom Hei­li­gen Geist unter­stützt wer­den. Es stimmt zwar, daß die Kar­di­nä­le den gött­li­chen Ein­fluß ableh­nen könn­ten, indem sie einen schlech­te­ren Papst als Fran­zis­kus wäh­len. Eben­so wahr ist aber, daß die Vor­se­hung uner­war­te­te Über­ra­schun­gen berei­ten könn­te, wie dies bei der Wahl von Pius X. oder ande­ren gro­ßen Päp­sten in der Geschich­te der Fall war.

Was wir brau­chen, ist ein hei­li­ger Papst und vor allem ein näch­ster Papst. Unter dem Titel The Next Pope. The Lea­ding Car­di­nal Can­di­da­tes (Der näch­ste Papst. Die füh­ren­den Kan­di­da­ten unter den Kar­di­nä­len) wur­de soeben von Sophia Insti­tu­te Press ein aus­ge­zeich­ne­tes Buch des eng­li­schen Jour­na­li­sten Edward Pen­tin ver­öf­fent­licht. Das Haupt­ver­dienst die­ser über 700 Sei­ten umfas­sen­den Arbeit besteht dar­in, uns ins Erin­ne­rung zu rufen, daß es einen „näch­sten Papst“ geben wird, und uns durch die Pro­fi­le von 19 „Papa­bi­li“ alle Infor­ma­tio­nen anzu­bie­ten, die für den Ein­tritt in die Nach-Fran­zis­kus-Ära erfor­der­lich sind.

Wir müs­sen uns davon über­zeu­gen, daß die Her­me­neu­tik der Kon­ti­nui­tät geschei­tert ist, weil wir uns in einer Kri­se befin­den, in der wir uns an den Fak­ten und nicht an ihren Inter­pre­ta­tio­nen mes­sen müs­sen. Peter Kwas­niew­ski merk­te dazu rich­tig an:

„Die Unan­nehm­bar­keit die­ses Ansat­zes zeigt sich unter ande­rem in dem mini­ma­len Erfolg, den Kon­ser­va­ti­ve dabei hat­ten, die ver­hee­ren­den ‚Refor­men‘, Ten­den­zen, Gewohn­hei­ten und die im Gefol­ge und im Namen des letz­ten Kon­zils mit päpst­li­cher Zustim­mung und Dul­dung errich­te­ten Insti­tu­tio­nen rück­gän­gig zu machen.“

Papst Fran­zis­kus hat die Her­me­neu­tik der „Dis­kon­ti­nui­tät“ nie theo­re­ti­siert, son­dern woll­te das Zwei­te Vati­ca­num in der Pra­xis ver­wirk­li­chen, und die ein­zi­ge erfolg­rei­che Ant­wort auf die­se Pra­xis liegt in der kon­kre­ten Rea­li­tät theo­lo­gi­scher, lit­ur­gi­scher, kano­ni­scher und mora­li­scher Tat­sa­chen und nicht in einer ste­ri­len her­me­neu­ti­schen Debat­te. In die­ser Hin­sicht wird das eigent­li­che Pro­blem nicht die Kon­ti­nui­tät oder Dis­kon­ti­nui­tät des näch­sten Pap­stes mit Papst Fran­zis­kus sein, son­dern sei­ne Bezie­hung zum histo­ri­schen Kno­ten, dem Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zil. Eini­ge Kon­ser­va­ti­ve wol­len Papst Fran­zis­kus im Namen der Her­me­neu­tik der Kon­ti­nui­tät durch kano­ni­sche Form­feh­ler zu Fall brin­gen. Aber wenn es mög­lich ist, einen Papst sei­ner Dis­kon­ti­nui­tät mit sei­nem Vor­gän­ger zu beschul­di­gen, war­um nicht auch die Mög­lich­keit der Dis­kon­ti­nui­tät eines Kon­zils mit den vor­he­ri­gen zuge­ben? In die­sem Zusam­men­hang soll­ten die jüng­sten Stel­lung­nah­men von Erz­bi­schof Car­lo Maria Viganò und von Weih­bi­schof Atha­na­si­us Schnei­der zum Zwei­ten Vati­ka­num gewür­digt wer­den, die den Mut hat­ten, sich einer theo­lo­gi­schen und kul­tu­rel­len Debat­te zu stel­len, die nicht ver­mie­den wer­den kann. Die­se Arbeit der histo­ri­schen und theo­lo­gi­schen Revi­si­on des Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zils ist not­wen­dig, um die Schat­ten zu zer­streu­en, die sich am Ende des Pon­ti­fi­kats ver­dich­ten, aber auch, um eine Spal­tung zu ver­mei­den, die die guten Katho­li­ken vor die Ent­schei­dung stel­len könn­te, zwi­schen einem schlech­ten, aber legi­ti­men Papst und einem guten oder „mysti­schen“, aber ille­gi­ti­men Gegen­papst ent­schei­den zu müssen.

*Rober­to de Mat­tei, Histo­ri­ker, Vater von fünf Kin­dern, Pro­fes­sor für Neue­re Geschich­te und Geschich­te des Chri­sten­tums an der Euro­päi­schen Uni­ver­si­tät Rom, Vor­sit­zen­der der Stif­tung Lepan­to, Autor zahl­rei­cher Bücher, zuletzt in deut­scher Über­set­zung: Ver­tei­di­gung der Tra­di­ti­on: Die unüber­wind­ba­re Wahr­heit Chri­sti, mit einem Vor­wort von Mar­tin Mose­bach, Alt­öt­ting 2017 und Das Zwei­te Vati­ka­ni­sche Kon­zil. Eine bis­lang unge­schrie­be­ne Geschich­te, 2. erw. Aus­ga­be, Bobingen2011.

Über­set­zung: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Cor­ri­spon­den­za Romana

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