Von Roberto de Mattei*
Der elfte Jahrestag des Pontifikats von Franziskus rückt näher, und von vielen Seiten werden beunruhigende Fragen gestellt: Ist der amtierende Papst rechtgläubig oder ist er in die Häresie abgerutscht? Und wenn letzteres der Fall ist, ist er dann noch Papst? Und wenn er sein Pontifikat nicht wegen Ketzerei verloren hat, könnte er es dann wegen eines kanonischen Fehlers im Zusammenhang mit seiner Wahl oder dem Rücktritt von Benedikt XVI. verloren haben?
In Italien ist die Debatte vor allem nach der Verbreitung der Thesen des Journalisten Andrea Cionci entbrannt, der behauptet, Benedikt XVI. habe auf das Pontifikat nur zum Schein verzichtet, um den Usurpator und Antichristen Jorge Mario Bergoglio zu entlarven. Die Tatsache, daß Cionci ein weit verbreitetes Buch („Codice Ratzinger“, Byoblu, 2022) geschrieben hat und Autor von mehr als 800 Artikeln über das ist, was er die „magna quaestio“ des „verhinderten Stuhls“ nennt, ist an sich natürlich wenig wert. Ein tausendmal wiederholter Irrtum bleibt ein Irrtum, eine auch nur einmal bekräftigte Wahrheit behält die ihr eigene Kraft. Die These von Cionci wurde durch das Buch von Federico Michielan, mit einem Interview von Francesco Patruno: „Non era più lui. Una risposta al Codice Ratzinger sulla rinuncia di Benedetto XVI.“ („Er war nicht mehr er selbst. Eine Antwort auf ‚Codice Ratzinger‘ über den Amtsverzicht von Benedikt XVI.“, Fede & Cultura, 2023), durch den Artikel von Pater Samuele Pinna: „La rinuncia di Benedetto XVI. Fuorvianti interpretazioni e implicazioni teologiche“ („Der Amtsverzicht von Benedikt XVI. Irreführende Interpretationen und theologische Implikationen“, Alpha Omega, 25, 2022, S. 381–413) und von Don Daniele Di Sorco: „Parole chiare sulla Chiesa, perché c’è una crisi e come uscirne“ („Klare Worte über die Kirche, weil es eine Krise gibt und wie man aus ihr herauskommt“, Edizioni Radio Spada, 2023, S. 103–129) zerlegt.
Zur Frage des Amtsverzichts von Benedikt XVI. hat die Professorin für Kirchenrecht an der Universität von Bologna, Geraldina Boni, nachdem Antonio Socci die Frage aufgeworfen hatte, mit ihrer Studie „Sopra una rinuncia. La decisione di papa Benedetto XVI e il diritto“ („Über den Amtsverzicht. Die Entscheidung von Papst Benedikt XVI. und das Recht“ (Bononia University Press, 2015) definitive Seiten geschrieben. Zum Thema des „häretischen Papstes“ sind die Referenzwerke die von Arnaldo Vidigal Xavier da Silveira: „Ipotesi teologica di un Papa eretico“ („Theologische Hypothese eines häretischen Papstes“, Solfanelli, 2016) und „Se un Papa è eretico che fare?“ („Was tun, wenn ein Papst häretisch ist?“, Edizioni Fiducia, 2019), wobei letzteres wegen seiner „detaillierten Analyse“ von Kardinal Gerhard Müller in seinem jüngsten Interview mit Cole De Santis für das Crisis Magazine erwähnt wurde.
Ein neuer Beitrag wird uns nun von Prof. Massimo Viglione in seinem Buch: „Habemus Papam. Papa eretico, rinuncia, sede vacante. L’insegnamento del passato e il dibattito dopo l’11 febbraio 2013“ („Habemus Papam. Häretischer Papst, Amtsverzicht, Sedisvakanz. Die Lehre der Vergangenheit und die Debatte seit dem 11. Februar 2013“, Maniero del Mirto, 2024) geliefert, eine Studie, die sich zwar nicht an Spezialisten richtet, aber mit historischer Methodik durchgeführt wurde, d. h. durch eine chronologische und logische Rekonstruktion der Situation, die mit dem Verzicht von Benedikt XVI. und der Wahl von Franziskus entstanden ist.
Nach einem Kapitel, das dem Problem der Autorität der Kirche in der gegenwärtigen Situation gewidmet ist (S. 31–56), und einem kurzen Überblick über die theologische Diskussion über den häretischen Papst (S. 57–90) zeichnet das Buch die Debatte nach dem Rücktritt Benedikts XVI. vom Amt des Papstes nach. Viglione beginnt mit den beiden Journalisten Antonio Socci und Andrea Cionci, die die Diskussion am meisten belebt haben, und untersucht dann etwa fünfzehn verschiedene Autoren, sowohl kirchliche als auch Laien, die die Legitimität der Papstwahl 2013 entweder befürworten oder leugnen. Im letzten Kapitel (S. 195–270), das den Kern seiner Studie bildet, gibt der Autor eine schematische Zusammenfassung der verschiedenen aufgeworfenen Fragen (S. 205–211) und erläutert dann seine persönliche Position.
Was die Unrechtmäßigkeit des Rücktritts von Benedikt XVI. angeht, hält Viglione „die Hypothese von Socci für ‚wahrscheinlich‘, die von Radaelli (und anderen) für sehr wahrscheinlich und die von Monsignore Viganò für praktisch sicher: Aber vielleicht kann keine von ihnen als absolute und zweifelsfreie Ungültigkeitserklärung des Pontifikats von Bergoglio angesehen werden“ (S. 237). Stattdessen hält er die Hypothese Cioncis für „höchst unwahrscheinlich und in jedem Fall überflüssig im Hinblick auf die anderen möglichen Anschuldigungen der Ungültigkeit, die chronologisch und logisch vorausgehen“ (S. 237). Letztendlich „hat die Frage keine Lösung. Sie ist wie ein Ping-Pong-Spiel, das nie endet“. Und der Verantwortliche für dieses „Ping-Pong ohne Regeln“ ist für Viglione „nicht Jorge Mario Bergoglio, sondern Joseph Aloysius Ratzinger“ (S. 239). Die Diarchie, die im Vatikan mit der Erfindung des „emeritierten Papstes“ geschaffen wurde, sei ein juristisches Monstrum. „Ratzinger schuf ein Monster, und er schuf es, pflegte es, bewässerte es, fütterte es ständig, wohl wissend, was er tat. Dies erscheint uns als die offensichtlichste aller Wahrheiten“ (S. 243). Viglione scheint Cioncis Position auf den Kopf zu stellen: Es stimmt, daß es ein „Spiel“ Ratzingers gibt, aber nicht, um seinen Nachfolger zu „schismatisieren“, sondern vielmehr, um „die Entflechtung des Papsttums selbst einzuleiten, gemäß den alten Projekten des Neomodernismus aus der Zeit des Zweiten Vatikanischen Konzils“ (S. 246). Vereinfacht gesagt, ist Ratzinger für Cionci ein „Genie des Guten“, für Viglione aber ein „dialektisch perfektes“ „Genie des Bösen“, (S. 247).
Konkret: „Die Möglichkeit, daß Franziskus nicht Franziskus, sondern nur Jorge Mario Bergoglio ist, ist konkret und alles andere als zu vernachlässigen“ (S. 247), und zwar aus vielen Gründen, aber vor allem „wegen Bergoglios fehlender Zustimmung, die wir auch aufgrund der unbestreitbaren Tatsachen dieser fast elf Jahre des Pontifikats für sicher halten“, und „weil, selbst wenn Bergoglio wirklich Franziskus wäre, seine ständigen öffentlichen und allgegenwärtigen Irrlehren das ernste Problem des häretischen Papstes schaffen. Und das ist für uns das entscheidende Element“ (S. 248). „Aus all diesen Gründen sind wir, wie gesagt, moralisch überzeugt, daß es sehr wahrscheinlich ist, daß der päpstliche Stuhl heute vakant [unbesetzt] ist, aber wir sehen uns außerstande, dies als objektive, absolute und für andere (und nicht einmal für uns selbst) verbindliche Gewißheit zu präsentieren“ (S. 250).
Eine Position, die sicherlich legitim, aber nicht ohne Widersprüche ist. Wer sich moralisch der Illegitimität von Papst Franziskus sicher ist, sei es objektiv oder subjektiv, sollte sich weigern, ihn Papst zu nennen, und ihn als Hochstapler und Usurpator behandeln. Fehlt hingegen diese Gewißheit, sollte man Jorge Mario Bergoglio als Stellvertreter Christi behandeln, d. h. mit Achtung und Respekt. Und das selbst dann, wenn man starke Zweifel an der Legitimität seines Pontifikats hätte. Es ist in der Tat möglich, daß einige der Geistlichen oder Laien, die Viglione als Unterstützer von Papst Franziskus darstellt, Zweifel an seiner Legitimität als Papst haben, ihn aber in Ermangelung eindeutiger Beweise weiterhin als Papst ansehen. Aus diesem Grund feiern oder besuchen sie die Messe una cum, was sie nicht tun würden, wenn sie sich der Ungültigkeit des Pontifikats sicher wären.
Viglione plädiert, gegen Cionci und Minutella, dafür, die Messen una cum nicht aufzugeben (S. 252–257), aber diese Position scheint seiner „moralischen Überzeugung“ „von der hohen Wahrscheinlichkeit der Vakanz des Stuhls“ zu widersprechen. Es stimmt, daß er diese seine Überzeugung nicht als „objektive Gewißheit“ ansieht, aber wenn sie eine moralische Gewißheit ist, wenn auch eine subjektive, dann sollte er davon absehen, die Messe una cum eines Papstes zu besuchen, der kein solcher ist.
Die Position von Prof. Viglione scheint derjenigen der Sedisprivationisten zu entsprechen, die wie er der Meinung sind, daß Papst Franziskus die Kirche weiterhin faktisch leitet, auch wenn er den rechtmäßigen Titel verloren hat. Er kritisiert jedoch die sedisvakantistische Hypothese, auch in ihrer sedisprivationistischen Form, und schreibt auf S. 44: „Sollte die sedisvakantistische Hypothese wahr sein, sind alle Priester- und Bischofsweihen, die in Verbindung mit falschen Päpsten stattfanden, ungültig. Und das seit 1965. Das würde konkret bedeuten, daß aus offensichtlichen chronologischen Gründen fast alle heute lebenden Priester keine solchen sind (und auch, weil die Sedisvakantisten die Gültigkeit der Weihen nach 1965 nicht anerkennen), und dasselbe gilt für die Bischöfe (es gibt nur noch sehr wenige auf der Welt). Und nicht nur das: Keiner der heute lebenden Kardinäle ist ein rechtmäßiger Bischof, daher würde das Kardinalskollegium nicht mehr existieren und jeder gewählte oder zu wählende Papst wäre ungültig. In der Praxis würde sich die katholische Kirche auf einige wenige Priesterkreise und einige verstreute Bischöfe reduzieren, von denen die meisten schismatisch sind“. Das ist richtig. Aber der Grund, warum er die Weihen, die von 1965 bis 2013 stattfanden, für gültig hält und stattdessen die, die Jorge Mario Bergoglio zuzuschreiben sind, wahrscheinlich ungültig, ist rein chronologischer Natur? Könnten nicht dieselben Überlegungen zur Sichtbarkeit der Kirche, die er auf den antikonziliaren „Paläo-Sedisvakantismus“ anwendet, auch für den anti-bergoglianischen „Neo-Sedisvakantismus“ gelten?
Die einzige Position, die Prof. Viglione in seinem Buch nicht kritisiert, sondern sich zu eigen zu machen scheint, ist die von Erzbischof Carlo Maria Viganò (die uns sehr nahe am Sedisprivationismus erscheint). Erzbischof Viganò hat durchblicken lassen, wenn auch nicht offiziell bestätigt, daß er sich von dem ehemaligen Mitglied der Priesterbruderschaft St. Pius X. und jetzigen Anführer des sogenannten „Widerstands“, Msgr. Richard Williamson, noch einmal zum Bischof weihen ließ. Da Msgr. Viganò aber am 26. April 1992 von Johannes Paul II. zum Erzbischof geweiht wurde, zeigt er mit seiner „Wiederweihe“, daß er die Bischofsweihen von Papst Wojtyla für ungültig hält und vermutlich auch alle, die seit 1968 bis heute stattgefunden haben, gemäß der These, die Pater Anthony Cekada (1951–1920) in seinem Buch „Del tutto invalido e assolutamente nullo. Il rito di consacrazione episcopale del 1968. Gli ordini sacri secondo il nuovo rito di Paolo VI sono validi?“ („Völlig ungültig und absolut null und nichtig. Der Ritus der Bischofsweihe von 1968. Sind die Weihen nach dem neuen Ritus von Paul VI. gültig?“, C.L.S. 2021) darlegte. Aber gelten die vom Autor auf Seite 44 von „Habemus papam“ ausgeführten Überlegungen dann nicht auch für Msgr. Viganò? Kurzum, ein schönes Dilemma, das Prof. Viglione mit den Worten beschreibt, die wir teilen: „(…) die heutige geistige, lehrmäßige, moralische und operative Anarchie und der allgemeine Krieg innerhalb der katholischen Welt (und insbesondere der konservativen und traditionellen Welt)“ (S. 210).
*Roberto de Mattei, Historiker, Vater von fünf Kindern, Professor für Neuere Geschichte und Geschichte des Christentums an der Europäischen Universität Rom, Vorsitzender der Stiftung Lepanto, Autor zahlreicher Bücher, zuletzt in deutscher Übersetzung: Verteidigung der Tradition: Die unüberwindbare Wahrheit Christi, mit einem Vorwort von Martin Mosebach, Altötting 2017, und Das Zweite Vatikanische Konzil. Eine bislang ungeschriebene Geschichte, 2. erw. Ausgabe, Bobingen 2011.
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Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: Corrispondenza Romana
Die These von Cionci wurde … zerlegt.
Diese Behauptung scheint mir schon etwas erklärungsbedürftig. Die bekannt gewordenen Fakten sprechen dagegen:
geleakte E‑Mails von Hilary Clinton, Ausschluss aus dem Swift-Verfahren und die Wiederaufnahme, die Declaratio, Kleidung und Ring, päpstlicher Segen und Unterschrift. All dies läßt sich problemlos nachvollziehen. Aber drei Bücher hinzuknallen und zu sagen, „Die These von Cionci wurde … zerlegt.“ finde ich dürftig.
Gut, gerade habe ich nochmal gelesen, was Kardinal Burke bereits 2019 zur Theorie Cioncis gesagt hat. https://www.lifesitenews.com/news/did-benedict-really-resign-gaenswein-burke-and-brandmueller-weigh-in
Immerhin wäre er bei ungültigem Rücktritt nach wie vor höchster Richter der Kurie. Vielleicht ist ihm aber auch deshalb eine Beurteilung nicht möglich.
Es gibt eben diese Fehler in der lateinischen Declaratio. Und genau diese Version hat der verstorbene Papst Benedikt als die Version bezeichnet, die relevant ist, die er ohne Eile innerhalb vierzehn Tagen vor seinem Amtsverzicht geschrieben hat, auch weil er sicher war, darin keine Fehler zu begehen. Auch die letzte Audienz mit den Aussagen zum Petrinischen-Munus auch „für immer“. Er war ja geistig nie unklar!
Nicht alles, was Cionci gesammelt hat, ist hilfreich. Manchmal hat ihn wohl Übereifer gepackt. Und mir reicht die im Text stehende These Cioncis auch nicht aus, „der behauptet, Benedikt XVI. habe auf das Pontifikat nur zum Schein verzichtet, um den Usurpator und Antichristen Jorge Mario Bergoglio zu entlarven.“ Könnte es stattdessen nicht vielleicht so gewesen sein, dass die Auftritte von Papst Benedikt XVI. bereits davor so kontrolliert worden sind, dass seine Worte nicht mehr an die Öffentlichkeit gelangten und er tatsächlich bereits defacto ein Gefangener im Vatikan war. – Spekulationen! Ich weiß es nicht, ich weiß nur, dass ich mir schwer tue anzunehmen, dass Gott zulässt, dass Franziskus ordentlicher Papst ist. Und dies in einer Zeit, in der „der große Abfall“ offensichtlich bereits stattgefunden hat.
Also wir wollen doch mal die Kirche im Dorf lassen:
Wie auf der Internetseite von Richard Williamson kürzlich zu lesen war, haben wir nicht die Autorität festzustellen, ob der amtierende Papst sein Amt noch inne hat oder nicht mehr.
Wir sind nicht dazu verpflichtet, einem Papst Gehorsam zu leisten, der ganz offenkundig Dinge lehrt oder tut, die der verbindlichen Lehre und Praxis seiner Amtsvorgänger unvereinbar entgegen steht oder diese zumindest verdunkelt.
Was die Gültigkeit der 7 Sakramente der katholischen Kirche betrifft, so hat das Konzil von Trient festgelegt, dass
die Gültigkeit der Spendung eines Sakramentes an drei Bedingungen gebunden ist: Form, Materie und Intention.
Die Form ist zum Beispiel bei der Taufe die Taufformel. Wenn zur sakramentalen Handlung (=Materie) ein stoffliches Element (z.B. Wasser bei der Taufe) verwendet wird, nennt man dieses entfernte Materie, das Tun damit (bei der Taufe= Waschung mit Wasser) nähere Materie.
Zudem muss der Spender die Intention haben, das Sakrament zu spenden. Er muss die Absicht haben das zu tun was Gott getan haben will und weil die Kirche sich an den Willen Christus/Gottes halten will, muss er die Absicht haben das zu tun was die Kirche tut.
Die von Jesus Christus zum äußeren Zeichen eines Sakramentes gewählte Materie hat jeweils eine natürliche Eignung, das zu bedeuten, was das Sakrament bewirkt. Die Materie der Taufe ist nicht umsonst Wasser, denn das Wasser ist natürlicherweise geeignet, durch seine reinigende Kraft die Befreiung von der Erbschuld zu bezeichnen und Leben wachsen zu lassen. Ganz ähnlich verhält es sich auch mit dem Priestertum. Das Mannseinsein gehört wesentlich zur Zeichenhaftigkeit dieses Sakramentes. Nur als Mann hat der Träger des Priestertums die erforderliche natürliche Eignung, Christus sowohl als Mann als auch als Haupt zu repräsentieren [vgl. KKK 1548, Thomas von Aquin Suppl 39,1]. Damit sind Frauen keineswegs ‚diskriminiert‘, denn sie sind nicht weniger Wert als Männer, sondern sie sind ganz einfach anders. Dies ist auch für die Ehe wichtig, denn gerade in ihrem Anderssein ergänzen Mann und Frau einander und stellen so im Sakrament in völliger Gleichwertigkeit aber bedeutsamer ‚Andersheit‘ die Liebe Christi zu seiner Kirche dar [vgl. Eph 5,22 ‑I33]. Wenn Jesus eine Frau zum Priestertum hätte erheben wollen, dann wäre dies ganz sicher die Gottesmutter Maria gewesen.
Beim Vollzug der Sakramente muss man unterscheiden zwischen dem eigentlichen sakramentalen Kern und dem Rahmen. Das Sakrament besteht in dem von Christus eingesetzten Zeichen. Es kommt zustande, wenn jemand, der die Vollmacht dazu hat, nach der Intention der Kirche und auf die richtige Weise die von Christus selbst bestimmte Handlung vollzieht. Drei Wesensmerkmale gehören zum Sakrament, nämlich (1) das äußere Zeichen, (2) die innere Gnade und (3) die direkte Einsetzung durch Jesus Christus. Weil aber zu einem schönen Bild ein würdiger Rahmen gehört, hat die Kirche einen solchen auch für die Sakramente geschaffen. Zu diesem Rahmen gehören all die vielen altehrwürdigen Riten, die schon in frühester Zeit unter der Aufsicht der Kirche entstanden sind und die Eingang gefunden haben in die liturgischen Bücher: das Missale, das Rituale und das Pontiftcale Romanum. Diese Riten sind nicht nur auf die Sakramente hingeordnet, sondern haben auch eine gewisse Ähnlichkeit mit ihnen. Auch sie sind (1) äußere Zeichen, die (2) innere Gnaden bewirken. Ein großer Unterschied besteht jedoch darin, dass sie (3) nicht durch Christus eingesetzt wurden, sondern durch die Kirche. Um diese Ähnlichkeit anzudeuten und sie doch von den Sakramenten zu unterscheiden, nennt man sie Sakramentalien. Diese sind Zeichen, die nicht „indem sie vollzogen werden“ (ex opere operato) wirken, sondern kraft der Fürbitte der Kirche. Sie wollen eine gewisse Nachahmung der Sakramente in der alltäglichen Frömmigkeit begünstigen. (https://www.kathpedia.com/index.php?title=Sakrament)
Da Sakramente nach einer im 16. Jahrhundert kirchlich bestätigten dogmatischen Auffassung aus sich selbst heraus wirken (ex opere operato), tritt die Wirksamkeit eines Sakramentes aufgrund seines richtigen Vollzugs und unabhängig von der sittlichen Verfassung der spendenden Person ein. Der Grad der Wirksamkeit ist von der Bereitschaft des Empfängers abhängig, die Gnade aufzunehmen. (Sakrament – Wikipedia)
Falls Erzbischof Viganò sich hat vollständig wiederweihen lassen, so wäre dies überflüssig gewesen.
Falls er jedoch sich hat bedingungsweise nachweihen lassen, um eventuellen (subjektiv empfundene) Mängeln der Form, Materie und Intention seiner Erstweihe entgegenzuwirken, so wäre dies vor dem Hintergrund der 60-jährigen Kirchenkrise der lateinischen Kirche durchaus noch zu verstehen.
Das ist meine Meinung zu diesem Thema.
Nach meiner Information ist der Rücktritt von Papst Benedikt seiner Einschätzung nach erfolgt, daß er nicht mehr lange leben werde. Wenn er also im Amt gestorben wäre, hätte sein Nachfolger sofort loslegen können. So aber war er als Aufhalter gegenwärtig.
Im Rückblick war das Jahr der Barmherzigkeit bereits ein Signal, wo doch der Sonntag der Barmherzigkeit bei Franziskus offenbar keine Rolle spielt.