(Rom) Die Aufhebung der Exkommunikation von Martin Luther, dem unduldsamen deutschen Reformator (für die Protestanten) und Häresiarchen (für die Katholiken), steht für einige Kirchenkreise auf der Tagesordnung. Spätestens seit den 500-Jahrfeiern zu Luthers (nie erfolgtem) Thesenanschlag zu Wittenberg nahmen diese Bestrebungen Fahrt auf. 2017 war aus dem Mund einiger Kirchenvertreter nicht nur zu hören, so von Kardinal Walter Kasper, daß Luther „recht hatte“, sondern auch, daß Luthers „Reformation“ gar vom Heiligen Geist inspiriert gewesen sei. 2025 wird die Kirche ein Heiliges Jahr feiern. Wird Luther aus diesem Anlaß rehabilitiert? Die Errichtung einer vatikanischen Kommission nährt solche Gerüchte.
Die Geschichte des frühen 16. Jahrhunderts, als sich ganze Länder von der Kirche und dem überlieferten Glauben lossagten, ist sehr komplex. Vieles geschah schleichend, was eine Mahnung auch an die Jetztzeit ist – gerade im deutschen Sprachraum.
Die damaligen Vorgänge lassen sich auch grob zusammenfassen: Nimmt man die kirchlich-religiösen Mißstände jener Zeit, die Mißverständnisse und politischen Interventionen zusammen, lassen sich die Nebel lichten. Es wird deutlich, daß die von Luther und anderen geforderten und objektiv richtigen Reformen mit Papst Hadrian VI., der aus Utrecht stammte und daher mit den deutschen Verhältnissen bestens vertraut war, bereits 1522 auf dem Stuhl Petri angekommen waren. Zieht man ab, was Hadrian erkannte und anprangerte und an Reformen skizzierte – deren Umsetzung dann zugegebenermaßen noch einige Jahrzehnte dauerte –, bleibt von Luther kaum mehr als cholerischer Größenwahn übrig, mit dem er sich über alles und jeden erhob, auch bestimmen zu wollen, was Glaubenswahrheit ist und was nicht und welche Teile zur Heiligen Schrift gehören und welche nicht. Andere folgten seinem maßlosen Beispiel, das zum Selbstläufer wurde. Luther wäre wahrscheinlich schon bald wieder in der Vergessenheit verschwunden, hätten nicht deutsche Fürsten in dem entsprungenen Augustiner-Eremiten die einzigartige Gelegenheit erkannt, ihren Besitzstand auf Kosten der Kirche und ihre Macht auf Kosten des Kaisers zu vermehren. Die Folgen waren enorm und verheerend: Religionskriege, Zerfall der Reichsgewalt und ein tief gespaltenes deutsches Volk, das in der Nachfolge des christlich gewordenen (west-)römischen Reiches Träger des Reichsgedankens war.
Gestern machte Kardinal Marcello Semeraro, ein enger Vertrauter von Papst Franziskus, während der Konferenz „Heiligkeit heute“ im römischen Augustinianum eine bemerkenswerte Ankündigung. Kardinal Semeraro war 2004 von Papst Johannes Paul II. zum Bischof von Albano bei Rom ernannt worden. Papst Franziskus ernannte ihn im April 2013 zum Sekretär des von ihm errichteten Kardinalsrates (ehemaliger C9-Rat) und im Oktober 2020 zum Präfekten der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse. Einen Monat später kreierte er ihn zum Kardinal.
Semeraro gab bekannt, daß mit Blick auf das Heilige Jahr 2025 erneut eine Kommission für Glaubenszeugen eingesetzt wird, wie sie von Papst Johannes Paul II. anläßlich des Heiligen Jahres 2000 eingesetzt worden war. Gegenüber VaticanNews, dem Nachrichtenportal des Vatikans, sagte der Kardinal:
„Johannes Paul II. wollte diese Männer und Frauen hervorheben, die zwar nicht heiliggesprochen wurden, aber ihren Glauben stark zum Ausdruck brachten. Daher wurde die Gemeinschaft Sant’Egidio beauftragt, diese Kommission einzusetzen. Es wurde eine Liste mit Biografien von Personen erstellt, die für die gesamte christliche Welt und nicht nur für die katholische Welt gesprochen haben. Die Erfahrungen dieser Kommission beschränkten sich auf das große Jubeljahr 2000. Diese Idee ist für das nächste Heilige Jahr wieder aufgegriffen worden. Papst Franziskus hat um die Wiedereinsetzung dieser Kommission gebeten, diesmal ohne Bezug auf einen bestimmten Umstand, sondern in Verbindung mit der Tätigkeit des Dikasteriums für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse. Aus diesem Grund wird eine ständige Kommission eingerichtet. In den nächsten Tagen werden wir es in Gang setzen, auch als Studienfach.“
VaticanNews: Wer aber ist mit den Glaubenszeugen gemeint?
Kardinal Semeraro: Lassen Sie mich ein Beispiel nennen: Dietrich Bonhoeffer, ein Theologe und Seelsorger der Kirche, der ermordet wurde, weil er sich dem Nationalsozialismus widersetzte, kommt mir sofort in den Sinn. Die Kirche erklärt ihn nicht zu einem Märtyrer, weil er kein Katholik war. Er ist jedoch eine aufstrebende Figur als christlicher Zeuge. Es gibt viele andere wie Bonhoeffer. Die Heiligkeit ist für die Augen der Gläubigen nicht immer sofort erkennbar. Unsere Aufgabe ist es, sie ans Licht zu bringen. Wir „bauen keine Heiligen“, aber wir helfen dem Papst bei der Unterscheidung. Wir müssen zeigen, daß die Heiligkeit nicht weit von uns entfernt ist, sondern ein Ruf ist, der alle angeht. Es ist nicht notwendig, heiliggesprochen zu werden, aber wir müssen dem Ruf zur Heiligkeit folgen.
Warum aber will der Papst, daß Nicht-Katholiken zu „Heiligen“ ohne Heiligsprechungsprozeß erhoben werden?
Außerordentliche Heiligsprechungen
Franziskus systematisiert offenbar eine Idee, die von ihm bereits unter verschiedenen Titeln praktiziert wurde. Gemeinsam ist den bisherigen Fällen die Umgehung eines regulären Heiligsprechungsverfahrens, ohne dieses in Frage zu stellen. Diese Vorgehensweise ist von Franziskus auch aus anderen Bereichen bekannt. Er versucht nicht, das Bestehende de jure zu ändern, denn daran sind viele Modernisten gescheitert. Franziskus beläßt esund erspart sich dadurch das Risiko Widerstände zu wecken und lange Diskussionen zu entfachen. Er etabliert neben dem Bestehenden seinen eigenen Weg, indem er neben den „ordentlichen“ einen „außerordentlichen“ Weg stellt, der in einigen Fällen dann schrittweise, so die Idee, den ordentlichen de facto verdrängen soll.
Das bekannteste Beispiel einer „außerordentlichen“ Heiligsprechung war bisher jene von Papst Johannes XXIII. (1958–1963). Anstoß dazu war die von Franziskus nicht mehr zu verhindernde Heiligsprechung von Johannes Paul II. (1978–2005). Diese zu blockieren oder abzusagen, was Franziskus als Papst möglich gewesen wäre, hätte ihm in der Kirche eine zu große und erbitterte Gegnerschaft eingebracht. So setzte er der Heiligsprechung des polnischen Papstes, der ein ordentliches Verfahren vorausgegangen war, die Heiligsprechung „motu proprio“ von Johannes XXIII. zur Seite. Mit der Doppelheiligsprechung wollte Franziskus, der Papst der Gesten und der Politiker auf dem Papstthron, gleich mehrere „Fliegen auf einen Streich“ erlegen, vor allem aber neutralisieren, daß ausgerechnet er, der gewählt worden war, um das „lange“ Pontifikat von Johannes Paul II. zu überwinden, diesen Papst zu den Altären erheben mußte. Bereits am 7. Juli 2013, Franziskus war keine vier Monate im Amt, titelte Katholisches.info:
„Eine wunderlose Heiligsprechung von Johannes XXIII. für eine ‚Heiligsprechung‘ des Konzils?“
Während von seinem Vorgänger Benedikt XVI. 2008 die Regeln für Heiligsprechungen verschärft wurden, etablierte Franziskus schrittweise einen unorthodoxen Sonderweg. Im Vorfeld der auf den 27. April 2014 festgesetzten Doppelheiligsprechung der beiden Päpste vollzog Franziskus mehrere außerordentliche Heiligsprechungen. Bei dieser Gelegenheit reizte er die nur selten angewandte Form der „gleichwertigen Kanonisierung“ aus, welche Katholiken betrifft, die seit Jahrhunderten vom gläubigen Volk als Heilige verehrt werden, ohne formal im Sinne des im 18. Jahrhundert festgelegten Heiligsprechungsverfahrens kanonisiert worden zu sein.
In den ersten 1700 Jahren kam es nur zwölf Mal zu einer „gleichwertigen Kanonisierung“. Die meisten Fälle betrafen berühmte Ordensgründer wie den heiligen Romuald (951‑1027), Gründer des Kamaldulenserordens; Norbert von Xanten (1080–1134), Gründer des Prämonstratenserordens, Bruno von Köln (1027–1101), Gründer des Kartäuserordens; Petrus Nolascus (1182–1249), Gründer des Mercedarierordens, aber auch Raimund Nonnatus (1202–1240), der in muslimischer Gefangenschaft starb, in die er sich im Austausch für die Freilassung christlicher Gefangener begeben hatte.
In den vergangenen 300 Jahren bis Franziskus gab es 17 solcher Heiligsprechungen, darunter die des Kirchenlehrers Petrus Damiani und der Slawenapostel Kyrill und Methodius. Je eine dieser Heiligsprechungen betrifft Johannes Paul II. und Benedikt XVI. Der polnische Papst erkannte die Heiligkeit von drei Priestern an, die von ungarischen Calvinisten getötet worden waren; Benedikt XVI. formalisierte die Heiligkeit von Hildegard von Bingen, die er zur Kirchenlehrerin erhob.
Papst Franziskus machte in den ersten 14 Monaten seines Pontifikats gleich sechsmal von dieser Sonderform Gebrauch, darunter auch für Johannes XXIII., für den in Anspruch genommen wurde, das Zweite Vatikanische Konzil habe ihn bereits „per Akklamation“ heiliggesprochen. Rechtlich bewegte sich Franziskus aber in einer Grauzone.
Die „neuen“ Märtyrer
Im Verlauf seines Pontifikats ging Franziskus dann dazu über, „neue“ Märtyrer zu kanonisieren. Im Juli 2017 hielt eine gemischte Kommission des Vatikans mit der serbisch-orthodoxen Kirche unter dem Vorsitz von P. Bernard Ardura ihre letzte Sitzung ab. In einer gemeinsamen Erklärung wurden Märtyrer plötzlich anders definiert, als es die Kirche bisher getan hatte.
Galt bisher der Grundsatz des heiligen Augustinus gegen die Donatisten: „Martyres non facit poena, sed causa“, schien es nun zu heißen: „Martyres non facit causa, sed poena“. Was den Märtyrer Christi ausmacht, ist nicht an sich, daß er getötet wurde, sondern der Grund für die Gewalttat, die aus Haß auf den Glauben oder die katholische Moral zugefügt worden sein muß. Gilt nun das Gegenteil, wie es damals schon die Donatisten vertraten?
Tatsächlich hatte Papst Franziskus am 11. Juli 2017 mit dem Motu proprio Maiorem hac dilectionem die „oblatio vitae“, die „Hingabe des Lebens“, als neuen Tatbestand für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse eingeführt, was vom traditionellen Verständnis des Martyriums abweicht. Am selben Tag war von Kurienerzbischof Marcello Bartolucci, dem Sekretär der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse, ein Artikel im Osservatore Romano veröffentlicht worden, indem er ausführte, daß es neben den bisher drei Wegen zur Kanonisierung:
- das Martyrium,
- der heroische Tugendgrad,
- die gleichwertige Kanonisierung,
nun noch einen vierten gibt:
- die Hingabe des Lebens.
Zu den Details der Neuerung siehe den Aufsatz „Das neue Pantheon der Märtyrer von Papst Franziskus“ von Prof. Roberto de Mattei.
Der neue, vierte Weg zur Heiligsprechung wurde auf Msgr. Oscar Arnulfo Romero, Erzbischof von El Salvador, angewandt. Kurienerzbischof Vincenzo Paglia, der Postulator in der Causa Romero, brachte es so auf den Punkt:
„Der Erzbischof von El Salvador ist nicht von atheistischen Verfolgern getötet worden, weil er den Glauben an die Dreifaltigkeit leugnen sollte. Er wurde von Christen ermordet, weil er wollte, daß das Evangelium in seiner tiefen Intuition der Hingabe des Lebens gelebt wird.“
Die Dimension der Neuerung, die Franziskus einführte, verdeutlichte Roberto de Mattei, indem er die Politisierung der Heiligsprechungsverfahren aufzeigte, wenn es nicht mehr notwendig sein würde, in odium fidei den Tod zu erleiden, sondern etwa als „Folge einer politischen Entscheidung im Dienst der Armen, der Einwanderer und der ‚Ränder‘ der Erde“. Sind dann die Guerillero-Priester der 70er und 80er Jahre, die „im Dienst der politischen Revolutionen“ umgekommen sind, auch seligzusprechen? Oder sind auch alle Soldaten zu den Altären zu erheben, die für ihr Vaterland gefallen sind? Macht der „Liebesdienst“, den Franziskus nennt, an den Grenzen der Kirche halt, oder gilt er morgen auch für andere Christen, andere Religionen oder sogar Ideologien?
Das neue Pantheon
Die anglikanische Kirche hat das „neue Pantheon der Märtyrer“ bereits vorweggenommen, indem sie über dem Hauptportal der Westminster Abbey in London Statuen der „Märtyrer des 20. Jahrhunderts“ anbringen ließ, wo Martin Luther King, Oscar Romero und Dietrich Bonhoeffer nebeneinanderstehen. King war Baptist, Romero Katholik und Bonhoeffer Lutheraner. Die Aussagen von Kardinal Semeraro weisen in diese Richtung.
Ist dieser verweltlichte Kanon erweiterbar auf Mahatma Gandhi, Nelson Mandela und Che Guevara? In der Vergangenheit waren bereits da und dort seltsame „Heilige“ an Kirchenmauern, innen und außen, aufgetaucht.
Im Oktober 2018 brachte Franziskus seine Neuregelung in zwei konkreten Fällen zur Anwendung. Er sprach Oscar Romero heilig und genehmigte die Seligsprechung von Bischof Enrique Angelelli. Beiden haftet mehr oder weniger der Geruch von „politischen Märtyrern“ an (siehe dazu auch „Die ungleichen ‚Märtyrer‘“).
Johannes Paul II. hatte für das Heilige Jahr 2000 die Kommission für die Glaubenszeugen errichtet, weil er ein Martyrologium des 20. Jahrhunderts zusammenstellen ließ. Er wollte die Grausamkeit der menschenverachtenden Ideologien des zu Ende gehenden Jahrhunderts im Zusammenhang mit der Glaubens- und Kirchenverfolgung sichtbar machen. Als Vermächtnis dieses Jahrhunderts sollte die Warnung vor ideologischer Hybris weitergegeben werden. Vor allem aber sollte das leuchtende Beispiel der vielen Glaubenszeugen davor bewahrt werden, von weltlichen Interessen und ihren eigenen „Märtyrern“ verdunkelt zu werden und den Menschen Wegweiser und Hilfe sein.
Kardinal Semeraro nannte aber keinen vergleichbaren Auftrag für die neue Kommission für die Glaubenszeugen. Das erklärt die Sorgen, die einige Kirchenmänner nicht nur in Rom wegen der Ankündigung hegen – nicht nur mit Blick auf Martin Luther.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: MiL/Giuseppe Nardi
Kardinal Semeraro macht mit sehr vielen Worten deutlich, was man in Kreisen der katholischen Tradition schon lange weiß, nämlich dass viele der nachkonziliaren Selig- und Heiligsprechungen gemauschelt sind.
Insbesondere trifft das auf die „Heiligsprechungen“ der Päpste Johannes XXIII., Paul VI. und Johannes-Paul II. zu.
Es war ein kluger Schachzug der Modernisten im Vatikan, den Priestern der ehemaligen Ecclesia-Dei-Gemeinschaften, die „feiwillige“ Übernahme nachkonziliarer Heiliger in das Missale von 1962 zu gestatten, zusammen mit einigen Präfationen aus dem Novus Ordo.
Was die Aufhebung der Exkommunikation Martin Luthers betrifft, so gilt:
„Nun hört die Mitgliedschaft in der irdischen, der sog. streitenden Kirche mit dem Tod bekanntlich auf. Also kann die Kirche nach dem Tod niemanden exkommunizieren und daher logischerweise auch keine Exkommunikation aufheben, somit auch nicht Luthers Exkommunikation.
Die kirchliche Jurisdiktion (also die Ausübung des Hirtenamtes und diverser Vollmachten) ist nämlich auf die irdischen Schäflein beschränkt.
Für das Jenseits verfügt die Kirche – wie sie selber lehrt – nicht über kirchenrechtliche bzw sakramentale Befugnisse. Auch die Gebete der Gläubigen, hl. Messen und Ablässe für Verstorbene können daher nur fürbitthalber wirksam werden, denn das Reich der Toten liegt in Gottes Hand, es liegt buchstäblich jenseits der Schlüsselgewalt der irdischen Kirche.
Also: Die katholische Kirche kann die Exkommunikation für Luther nicht aufheben und nicht widerrufen, selbst wenn sie es wollte. (Zitiert nach: kathpedia.com: Exkommunikation)
Ursprüngliche Bedeutung der Exkommunikation: „Die Orthodoxe Kirche definiert jedoch immer noch strikt nach der ursprünglichen Bedeutung, dass ein Anathema (= Ausgeliefertes) keine Verfluchung durch die Kirche ist, sondern der Betreffende wird außerhalb der Kirche sich selbst überlassen. Das Anathema war seit dem Neuen Testament die traditionelle Reaktion der Kirche auf Häresie (Gal. 1,8) sowie auf schwerwiegende Fälle von Sünde ohne Willen zur Umkehr (vgl. 1. Kor. 5,12f).“ (kathpedia.com, siehe https://www.katholisch-leben.org/exkommunikation.htm)
Herr Schellewald, doch die Kirche greift auf das Jenseits zu. Mit Selig- und Heiligsprechungen. Ich bin mir immer noch nicht im reinen, ob ich Heiligsprechungen für gut halten soll. Will der Verstorbene, dass zu ihm gebetet wird? Die wichtigsten Heiligen zu denen gebetet wird brauchten keine Heiligsprechung, weil der Volksglauben das von alleine entwickelt. Der Atlas der Heiligen ist die Legenda Aurea von Jakobus de Voragine, nicht die Liste der römisch Kanonisierten.