(Vatikan) Am vergangenen Dienstag wurde von der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsverfahren ein zweites Wunder anerkannt, das der Fürsprache des seligen Papstes Johannes Pauls II. zugeschrieben wird. Damit ist der Weg frei für die offizielle Heiligsprechung. Papst Franziskus unterzeichnete drei Tage später, am vergangenen Freitag das entsprechende Dekret.
Am Dienstag hieß es überraschend, daß nur wenige Tage vor der ordentlichen Sitzung der Kongregation unerwartet auch die Heiligsprechungscausa von Papst Johannes XXIII. eingeschoben worden sei. Nach der Sitzung der Kongregation wurde jedoch zum Prozeß von Johannes XXIII. nichts bekanntgegeben. Am Freitag hieß es dann aber, Papst Franziskus habe auch das Dekret für die Heiligsprechung des Konzilspapstes unterzeichnet, der von 1958 bis 1963 regierte und das Zweite Vatikanische Konzil einberufen hatte.
Auf Nachfrage bestätigte Vatikansprecher Federico Lombardi, daß für Johannes XXIII. noch nicht das für eine Heiligsprechung erforderliche Wunder vorliege. Die Kongregation habe in ihrer Sitzung deshalb nichts dazu entschieden. Wie dennoch eine Heiligsprechung möglich sei, wo der Heilige Stuhl, wegen der seit der Reformation von verschiedener Seite anhaltenden Kritik an Heiligsprechungsverfahren, stets besonderen Wert auf die Einhaltung strenger Kriterien legte, begründete Pater Lombardi mit einem „Dispensrecht“ des Papstes. Der „Tugendgrad des seligen Johannes XXIII.“ sei „allgemein bekannt“.
Gleichzeitig stufte Pater Lombardi die Wahrscheinlichkeit einer Heiligsprechung seltsamerweise wieder etwas zurück. Die Ankündigung der Heiligsprechung des Konzilspapstes sei lediglich eine „Absichtserklärung“, wie Radio Vatikan den Vatikansprecher zitierte. Entweder wurde das entsprechende Dekret unterzeichnet oder nicht. Bloße „Absichtserklärungen“ für eine Heiligsprechung kennt das Kirchenrecht nicht.
Das ungewöhnliche Vorgehen sorgt für Staunen und Unmut. Es eröffnet einen privilegierten Weg zur Heiligsprechung, der allen anderen, einschließlich Papst Johannes Paul II., von Pius XII. oder auch dem seligen Piux IX. ganz zu schweigen, verschlossen bleibt. Die Ersetzung des strengen Heiligsprechungsprozesses durch die lapidare Bemerkung, seine Heiligkeit sei ohnehin „allgemein bekannt“, schaffe selbst dann, wenn das niemand bezweifeln würde einen irrationalen Präzedenzfall, der noch zu heftigen Diskussionen führen werde, wie Messainlatino anmerkte.
Da das Dekret bereits unterzeichnet ist, sei jedoch damit zu rechnen, daß die wunderlose Heiligsprechung Johannes XXIII., nunmal angekündigt, auch stattfinden werde, wie sich vatikanische Beobachter sicher sind. Die wunderlose Heiligsprechung des Konzilspapstes Johannes XXIII. wird damit als „Wunder von Rom“ in die Geschichte eingehen und scheint anläßlich der 50-Jahrfeiern in direktem Zusammenhang mit dem Versuch einer Heiligsprechung des Zweiten Vatikanischen Konzils zu stehen. Politischer Druck steht „Pate“, wenn das Seligsprechungsverfahren für Papst Pius XII. seit langem stockt. Kirchenpolitische Interessen scheinen „Pate“ zu stehen, wenn nun der Konzilspapst Johannes XXIII. im privilegierten Sonderverfahren zu den Altären erhoben werden soll. In beiden Fällen tun diese Einmischungen in den ordentlichen Lauf der Heiligsprechungsverfahren der Kirche keinen guten Dienst.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Papa Ratzinger
Es ist unerträglich, wie man sich über alle Rihtlinien der Kirche hinwegsetzt und ihr damit unermeßlichen Schaden zufügt. Wenn man in dieser Kirche noch etwas abschaffen sollte, dann ist es wohl dieses unsägliche Dispensrecht, dass ohnehin nur eine Erfindung ist, um sich im Bedarfsfall ein Hintertürchen offenzuhalten. Es ist einfach ekelhaft, wie sich die Kirche mit einem Flederwisch ihrer Prinzipien entledigt.
Das ist doch nicht zu fassen – wenn das so ist, wie hier berichtet! Wie soll ein ernsthafter Gläubiger Johannes XXIII. unter solchen Umständen und sowieso mit diesem zwielichtigen und fragwürdigen Lebensverlauf und Handeln als Heiligen anerkennen? Dann kann man auch Luther und Calvin heiligsprechen, Maria Theresia oder Mahatma Gandhi oder Florence Nightingale. – Oder aber die Sache erhält ihre Stimmigkeit, wenn F. nicht der Papst ist. In diesem Falle kann er machen, was er will, es wird für den Leib Christi irrelevant sein.
Ich befürchte, dass sich an der Heiligsprechung Johannes XXIII. offenbaren wird, dass F. nicht wirklich unser Papst ist.
Was geht hier nur vor sich!
Maria…
[JETZT bin ich echt bedient … einfach nur noch entsetzt … – sag’s nicht gern (und definitiv, ohne einer von jenen zu sein), aber das ist doch Wasser auf die Mühlen der Sedisvakantisten … – wenn die Heiligsprechung wirklich infallibel, und wenn ein Journalist oder Historiker später tatsächlich sehr eindeutige, nicht mehr weg-zu-diskutierende Belege finden sollte, dann … tja .….!?]
[Und wer weiß denn, ob es solche Belege nicht schon längst gibt; das wäre doch der größte kirchenfeindlich-journalistische Coup des Jahrhunderts – geduldig die Heiligsprechung abwarten, dann ‚die Bombe platzen‘ lassen … – F sollte nicht noch ‚Sonder-Dispense‘ erteilen, sondern GERADE bei diesen beiden in Frage kommenden Heiligsprechungen BESONDERE Sorgfalt (und Geduld) walten lassen, und nicht das Gegenteil …; aber vlt. steht auch er unter (massivem?) Druck .….]
Selbstverständlich gibt es auch Heilige, die nicht heilig gesprochen sind und es gibt auch Heilige außerhalb des katholischen Bekenntnisses. Das ist ja nun kein Einzelprivileg. Hier wird über Kram gestritten, der wahrlich irrelevant für die Botschaft Jesu Christi ist. Wer wen einen Dispens erteilen dürfte und ob das nun gerechtfertigt sei.
„Der Papst macht, was er will,“ das ist die Beobachtung in Rom. Die Vorbehalte, ganz ohne obskure „Warnungen“, bestätigen sich immer mehr.
Fast schon „revolutionär“.
Liebe Leute nun macht mal halblang! Der Papst hat nach alter katholischer Tradition die „Summa potestas„über die ganze Kirche. Er steht über dem Kirchenrecht. Er kann davon dispensieren wenn er das will. Darin ist er völlig frei. Wenn er entscheidet dass für die Heiligsprechung des seligen Johannes XXIII kein zweites Wunder erforderlich ist, dann ist das absolut rechtens und nach dem CIC völlig legitim. Aber dass hier einige hier unterstellen, Papst Franziskus sei ein falscher Papst – weil er Dinge entscheidet die ihnen nicht passen – das ist häretisch und geht entschieden zu weit. Wo bleibt da der dem Papst geschuldete Glaubensgehorsam?
„Zweites Wunder“? Und was ist das erste Wunder Johannes XXIII.?
Hier wird wohl was verwechselt: ein Papst ist immer noch kein Alleinherrscher, der sich über geltende Tradition hinwegsetzen kann, und wenn er es tut, offenbart er den Papststuhl als vakant.
Seit Johannes XXIII. haben einige Päpste der Kirche das Grab geschaufelt, Johannes gehört dazu, und auch das von Schatzgräber erwähnte aufgehobene bewährte Amt des Advocatus diaboli und der garnze Diskussionsprozess, der einer Heiligsprechung vorausgehen muss, rücken auch JP II in ein ungutes Licht neben einigen anderen Dingen, die ganz und gar nicht heilig waren.
Aber Johannes fehlen alle Merkmale eines Heiligen: weder ist er Märtyrer, dann aber müsste ein Wunder vorliegen – tut es aber nicht, und das dritte Kriterium des „heroischen Tugendgrades“ – ähem, mit Verlaub – also gerade dieser Papst ist in vieler Hinsicht so umstritten und fragwürdig was seine Tugenden betrifft..
Aber klar, der per Ermächtigungsgesetz offenbar allmächtige Papst darf auch die Dömonen heiligsprechen, wenn er das findet in seiner Allmacht -
Robert – was soll der Unsinn?! Sie sollten den Papst nicht mit Gott verwechseln, wie unsere verflossenen Vincentius und sein Zwilling der Dunkelkatholik…
Liebe „zeitschnur“, es scheint offenbar Unkenntnis zu bestehen über die Stellung des Papstes in der Katholischen Kirche.
Can 331 CIC sagt dazu:
„Der Bischof der Kirche von Rom, in dem das vom Herrn einzig dem Petrus, dem Ersten der Apostel, übertragene und seinen Nachfolgern zu vermittelnde Amt fortdauert, ist Haupt des Bischofskollegiums, Stellvertreter Christi und Hirte der Gesamtkirche hier auf Erden; deshalb verfügt er kraft seines Amtes in der Kirche über höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt, die er immer frei ausüben kann.“
Can. 332 — § 1. „Volle und höchste Gewalt in der Kirche erhält der Papst durch die Annahme der rechtmäßig erfolgten Wahl zusammen mit der Bischofsweihe.“
Das gilt für Papst Franziskus, das gilt für seine Vorgänger. Das ist alte gültige katholische Lehre. Der Papst steht damit über dem Kirchenrecht. Er kann es außer Kraft setzen, er kann davon dispensieren, er kann es verändern, wie er es für richtig erachtet. Und er kann eben auch die Normen und Gewohnheiten der Heiligsprechungen verändern oder davon dispensieren, wenn er es für richtig erachtet.
Canon 333 § 3 sagt: „Gegen ein Urteil oder ein Dekret des Papstes gibt es weder Berufung noch Beschwerde.“
Es mag ja sein, dass Ihnen die Heiligsprechung von Papst Johannes XXIII nicht passt. Aber Papst Franziskus hat das offenbar so kraft seiner ihm vom Amt her zukommenden Autorität und Vollmacht entschieden. Wenn Sie in diesem Zusammenhang von dem „per Ermächtigungsgesetz offenbar allmächtigen Papst“ reden, geht das an der Sache völlig vorbei.
(Wobei ich hoffe, dass das von Ihnen gebrauchte Wort „Ermächtigunggesetz“ ein Ausrutscher war. Den Papst mit Adolf Hitler zu vergleichen – soviel Bosheit und Niedertracht will ich Ihnen nicht zutrauen)
Nein, glaube nicht, daß es im Bezug auf die formal-juristische Möglichkeit eines solchen Dispenses Zweifel gibt; klar, er kann. Die Frage ist aber doch, ob er von dieser ‚außerordentlichen Möglichkeit‘ auch wirklich Gebrauch machen sollte; ein Grundsatz sollte doch sein, daß nur unter ‚außerordentlichen Umständen‘ von der Möglichkeit eines solchen ‚außerordentlichen Dispenses‘ Gebrauch gemacht wird – und die liegen hier jawohl nicht vor (klar, das bindet den Papst nicht, er kann, wann immer er will; nur setzt er sich so absolut berechtigter Kritik aus; tut er der Kirche damit wirklich einen Gefallen? können die Leute dann nicht durchaus zu Recht sagen, „war ja klar, ein Papst ist eben ex sese ‚heiliger‘ als alle anderen, bei dem muß man nicht so genau hingucken … – Papst-Bonus!“). – Und, ob es tatsächlich so gemeint ist oder nicht – es sieht zumindest arg nach reiner Politik, nach Instrumentalisierung/ ‚Kanonisation des Konzils‘ aus, jetzt, zu diesem Zeitpunkt, so schnell, mit dem Dispens. Muß F sich (und die Kirche) wirklich diesem Vorwurf aussetzen, tut er der Kirche damit wirklich einen Gefallen?
Es sieht allzu sehr nach „Torschlußpanik“ aus – es mehren sich die Stimmen der Konzilskritiker, ihrer werden immer mehr, Theologen wie Gherardini, der Historiker de Mattei, und sie sprechen für viele, die für eine unverkrampfte, ehrliche Bilanz und einen offenen Diskurs nach jetzt 5o Jahren stehen; es sieht so aus, als wolle man durch die Heiligsprechung(en) das Konzil wirklich ’sakrosankt‘ machen; es sieht auch so aus, als sei die Heiligsprechung Johannes‘ XXIII. und Johannes Pauls II. auch ein „Sprungbrett“/ eine Voraussetzung für die Seligsprechung Pauls VI. …
Dispense (zumal solcher ‚Größenordnung‘) verstoßen ja wirklich massiv gegen den Gleichheitsgrundsatz; schon deshalb sollten sie eine absolute Ausnahme für wirklich außerordentliche Umstände sein und bleiben; sie sollten auch nicht Präzedenzfälle schaffen.
Sonst entsteht wirklich der Eindruck der reinen „Willkürherrschaft“ … – ein Vorwurf, dem sich das Papsttum ja sowieso schon von allen Seiten ausgesetzt sieht. – Die Frage ist also nicht die der Rechtmäßigkeit eines solchen Vorgehens, sondern die der Klugheit.
Tja, Robert, Sie haben da was missverstanden – ich vergleiche nicht den Papst mit Hitler, sondern Leute, die ihm auch in die Hölle folgen würden, bloß weil es der Papst ist, mit denen, die damals dem besagten gesetz zugestimmt haben – hirnlos, wie nman wirklich sagen muss.
Ihre Zitate schließen formal nämlich ein, dass der Papst auch dem Teufel huldigen könnte, wenn er es wollte. Und formal-juristisch gesehen gäbe es dagegen keine Handhabe. Da haben Sie völlig recht.
Wenn ein Papst Dinge tut und für recht erklärt, die von seinen Vorgänger aufs Schärfste verurteilt wurden – wie wollen Sie das noch begreifen? Sollen wir wie die Reisenden zu Beginn des Films „Die Ferien des M. Hulot“ alle naslang auf andere Bahnsteige rennen und mal vor und mal zurückfahren? Ist das das, was Sie unter „wahrem Glauben“ verstehen?
Zu J XXIII:
Der Journalist und Kenner der Freimaurer- und Satanistenszene Pier Carpi hat in seinem 1976 im römischen Verlag Edizioni Mediterrandee erschienenen Buch „Le profezie die Papa Giovanni“ Dinge über diesen „Heiligen“ enthüllt, die jeden halbwegs vernünftigen Menschen erst mal zum Innehalten bringen sollten. Kann mir nicht vorstellen, dass F. all das nicht mitbekommt. Ergo muss ich folgern, dass es ihm wurscht ist. Er würde auch einen Okkultisten heiligsprechen.
Formaljuristisches hin oder her, es ist die alte pharisäische Haarspalterei nach Gesetzestüpfelchen, die am Ende aus Schwarz Weiß und umgekehrt machen. Ein Papst, der seine formale Gewalt missbraucht, hat sich selbst als nichtvorhanden entlarvt.
Zumal wir heute ja wirklich in der Lage sind, dass wir den alten Papst immer noch haben, und er von sich selbst sagt, er übe seinen „Petrusdienst“ in veränderter Form weiter aus. Ergo haben wir zwei Päpste?
Die Lage ist mehr als undurchsichtig – auch formal gesehen, vor allem aber geistlich gesehen! Vielleicht bedarf es aber auch eines geistlichen Verständnisses, um das klar zu sehen. Mit bloßer Juristerei kommen wir hier nicht weiter.
Liebe zeitschnur, so ist halt die Verfassung der katholischen Kirche. Was wir dabei nicht vergessen dürfen ist das Vertrauen in die Führung des heiligen Geistes. Ohne dieses Vertrauen hängt jede Unfehlbarkeit in der Luft.
Was mich sehr wundert, dass Sie hier den Comicautor und Filmregisseur Pier Carpi als Kronzeugen gegen Johannes XXIII anführen. Carpi hat einen Film gemacht über den italienischen Hochstapler Cagliostro. Sie wollen diesen Mann hier doch wohl nicht als seriöse Quelle verkaufen.
Was ein leeres Argumentieren – das meinte ich mit der Nähe zu gewissen Zeiten: auch da hat man nur seine Pflicht getan, wobei Pflicht rein formal betrachtet wurde. Das ist nicht die Verfassung der Kirche, da irren Sie sich gewaltig, Vincentius.
Wenn sie den Prozess um Jesus untersuchen, muss Ihnen auffallen, dass die Pharisäer und Schriftgelehrten, die IHN gekreuzigt haben, auch mit ihren formaljuristischen Haarspaltereien so lange herumgepopelt haben, bis sie IHN in der Falle hatten.
Wie gesagt: so argumentiert, wem ein geistliches Verständnis fehlt. Von der Unfehlbarkeit des Papstes hin zur satanischen Versuchung, dass einem alle Reiche des Erdballs gegeben werden (angeblich!), ist es nur ein kleiner Schritt. Wehe dem Mann, der hier nicht ohne wenn und aber seinem Herrn folgt…
Ich folge als Katholik im Zweifelsfall immer diesem Herrn, nicht dem Papst, nicht dem Bischof, wenn ich den begründeten Eindruck habe, dass die Herren nicht mehr lehren, was immer Lehre der Kirche war.
Zumal wir hier eigentlich nicht sicher sein können, dass dieser Papst überhaupt wirklich legitim ist – und jetzt kommen Sie bloß nicht wieder mit einer Haarspalterei. Das ist für viele Gläubige die Frage der Fragen. Einer unserer Pfarrer betet hier im Hochgebet immer „vereint mit unseren Päpsten Franziskus und Benedikt, unserem Bischof…“. Das zeigt doch, wie verworren sich die Lage auch für viele im Klerus darstellt.
Liebe Zeitschnur, Sie sagen: „Ich folge als Katholik im Zweifelsfall immer diesem Herrn, nicht dem Papst, nicht dem Bischof, wenn ich den begründeten Eindruck habe, dass die Herren nicht mehr lehren, was immer Lehre der Kirche war.“
Aber damit machen Sie sich Ihr eigenes Lehramt, in dem Sie bestimmen, was für Sie Lehre der Kirche ist, nach Ihrem subjektiven Urteil. Machen Sie damit nicht genau das, was Sie im Gefolge des II. Vatikanischen Konzils in der Kirche beklagen?
Sie sagen: „Zumal wir hier eigentlich nicht sicher sein können, dass dieser Papst überhaupt wirklich legitim ist.“
Der Papst ist legitim gewählt, daran besteht kein Zweifel. Aber auch hier geht es um IHR subjektives Urteil. SIE entscheiden über die Legitimität dieser Wahl. So kann es doch nicht gehen.
Ach Unsinn!
Habe keine Lust mehr, Ihre Leier vom Papst wieder und wieder zu beantworten.
Und Ihre Unterstellungen mir gegenüber lasse ich unbeantwortet – habe schon seit Monaten Ihren immer gleich dumpfen Argumenten geantwortet. Es lohnt nicht.
Leider wurde das Amt des Defensor Fidei, auch Advocator Diaboli genannt, von Papst Johannes Paul II. im Jahre 1983 abgeschafft, nachdem es fast 400 Jahre erfolgreich bestanden hat. So zeigt sich wieder, dass die vielen Veränderungen seit 50 Jahren kein Beweis von Klugheit in der Kirche sind. Und das nimmt kein Ende, weil wir immer „vorwärts gehen“ müssen.
Was Papst Franziskus angeht, so kommt er aus einem Erdteil, der große Erfahrungen mit Diktaturen gemacht hat. Hoffentlich nimmt sein Pontifikat nicht einen diktatorischen Duktus mit Maßnahmen von persönlichen Vorlieben und undurchschaubarer Willkür an.
Zwei Päpste bald heilig
So eröffnete die Augsburger Allgemeine am Samstag.
Wo isn das Hirn? Wer in den Himmel gekommen ist, der ist heilig. Die amtlichen Verfahren zur ausdrücklichen Selig-/Heiligsprechung verlangen die göttliche Bestätigung durch ein von den Angerufenen erbetenes=erwirktes Wunder.
Natürlich gibt es Gruppen in der Kirche, die die Heiligsprechung Johannes XXIII. als Heligsprechung des Konzils mißbrauchen werden, aber nicht nur diese verkennen, daß die persönliche Lebensführung und nicht evtl. irrige Entscheidungen dieser Person ausschlaggebend ist.
Ob es dieselben Kräfte sind, die die Seligsprechung Pius XII. ablehnen, aber gleichzeitig die Heiligsprechung Johannes XIII. begrüßen würden, lasse ich offen.
Na passen Sie auf – das fehlende Wunder wird sich bald o Wunder o Wunder einstellen. So wie es inzwischen in dieser Kirche aussieht, kann man das auch auf Bestellung bekommen!
Sie sehen ihre Felle davonschwimmen, und greifen in ihrer Verzweiflung zu nie dagewesenen Mitteln. Sie sprechen sich gegenseitig heilig und dergleichen. Sie traten zu einem Pastoralkonzil zusammen, und verfassten dogmatische Aussagen, und wollen sie ernst genommen haben, ich sage etliche wären nicht passiert, wenn das Konzil damals die vom Hl. Geist verliehene Gnade der Unfehlbarkeit gehabt hätte, aber das haben nur die dogmatischen Konzile.
Einfach „nur mal so“ heiligsprechen?
Eine Heiligsprechung als gezielter Schachzug?
Der Manipulation wäre Tür und Tor geöffnet.
Man würde auch fragen – warum der und nicht jener?
Ich hoffe, die Verantwortlichen, einschließlich des Papstes, bremsen rechtzeitig ab, bevor sie ins Schleudern kommen und der Unfall unausweichlich wird.
Man kann Ihnen, Wickerl, nur zustimmen. Diese Heiligsprechungen sind ein mehr als fragwürdiger Versuch die Auswüchse des II. Vatikanischen Konzils zu legitimieren. Man glaubt damit alle Traditionalisten mundtot machen zu können. „Schaut her, der heilige Johannes XXIII. der Papst der das Konzil aller Konzile einberief. Schaut her, der heilige Johannes Paul II. der die Beschlüsse des Konzils vollendete“. Man will mit diesen unheiligen Heiligsprechungen das Konzil und seine Beschlüsse unantastbar machen, und damit eine quasi Immunität für alle – leider immer noch – an den Schalthebeln sitzenden Modernisten und Ultraprogressisten schaffen. Denn der Wind der ihnen entgegen bläst wird immer stürmischer. Doch wird dieser Sturm unweigerlich die greisen Gralshüter des Konzils hinwegfegen. Vielleicht schneller als sie es befürchten.