Eine wunderlose Heiligsprechung Johannes XXIII. für eine „Heiligsprechung“ des Konzils?


Johannes XXIII. und das Konzil: Versuch einer gemeinsamen Heiligsprechung?(Vati­kan) Am ver­gan­ge­nen Diens­tag wur­de von der Kon­gre­ga­ti­on für die Selig- und Hei­lig­spre­chungs­ver­fah­ren ein zwei­tes Wun­der aner­kannt, das der Für­spra­che des seli­gen Pap­stes Johan­nes Pauls II. zuge­schrie­ben wird. Damit ist der Weg frei für die offi­zi­el­le Hei­lig­spre­chung. Papst Fran­zis­kus unter­zeich­ne­te drei Tage spä­ter, am ver­gan­ge­nen Frei­tag das ent­spre­chen­de Dekret.

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Am Diens­tag hieß es über­ra­schend, daß nur weni­ge Tage vor der ordent­li­chen Sit­zung der Kon­gre­ga­ti­on uner­war­tet auch die Hei­lig­spre­chungs­cau­sa von Papst Johan­nes XXIII. ein­ge­scho­ben wor­den sei. Nach der Sit­zung der Kon­gre­ga­ti­on wur­de jedoch zum Pro­zeß von Johan­nes XXIII. nichts bekannt­ge­ge­ben. Am Frei­tag hieß es dann aber, Papst Fran­zis­kus habe auch das Dekret für die Hei­lig­spre­chung des Kon­zils­pap­stes unter­zeich­net, der von 1958 bis 1963 regier­te und das Zwei­te Vati­ka­ni­sche Kon­zil ein­be­ru­fen hatte.

Auf Nach­fra­ge bestä­tig­te Vati­kan­spre­cher Feder­i­co Lom­bar­di, daß für Johan­nes XXIII. noch nicht das für eine Hei­lig­spre­chung erfor­der­li­che Wun­der vor­lie­ge. Die Kon­gre­ga­ti­on habe in ihrer Sit­zung des­halb nichts dazu ent­schie­den. Wie den­noch eine Hei­lig­spre­chung mög­lich sei, wo der Hei­li­ge Stuhl, wegen der seit der Refor­ma­ti­on von ver­schie­de­ner Sei­te anhal­ten­den Kri­tik an Hei­lig­spre­chungs­ver­fah­ren, stets beson­de­ren Wert auf die Ein­hal­tung stren­ger Kri­te­ri­en leg­te, begrün­de­te Pater Lom­bar­di mit einem „Dis­pens­recht“ des Pap­stes. Der „Tugend­grad des seli­gen Johan­nes XXIII.“ sei „all­ge­mein bekannt“.

Gleich­zei­tig stuf­te Pater Lom­bar­di die Wahr­schein­lich­keit einer Hei­lig­spre­chung selt­sa­mer­wei­se wie­der etwas zurück. Die Ankün­di­gung der Hei­lig­spre­chung des Kon­zils­pap­stes sei ledig­lich eine „Absichts­er­klä­rung“, wie Radio Vati­kan den Vati­kan­spre­cher zitier­te. Ent­we­der wur­de das ent­spre­chen­de Dekret unter­zeich­net oder nicht. Blo­ße „Absichts­er­klä­run­gen“ für eine Hei­lig­spre­chung kennt das Kir­chen­recht nicht.

Das unge­wöhn­li­che Vor­ge­hen sorgt für Stau­nen und Unmut. Es eröff­net einen pri­vi­le­gier­ten Weg zur Hei­lig­spre­chung, der allen ande­ren, ein­schließ­lich Papst Johan­nes Paul II., von Pius XII. oder auch dem seli­gen Piux IX. ganz zu schwei­gen, ver­schlos­sen bleibt. Die Erset­zung des stren­gen Hei­lig­spre­chungs­pro­zes­ses durch die lapi­da­re Bemer­kung, sei­ne Hei­lig­keit sei ohne­hin „all­ge­mein bekannt“, schaf­fe selbst dann, wenn das nie­mand bezwei­feln wür­de einen irra­tio­na­len Prä­ze­denz­fall, der noch zu hef­ti­gen Dis­kus­sio­nen füh­ren wer­de, wie Mes­sain­la­ti­no anmerkte.

Da das Dekret bereits unter­zeich­net ist, sei jedoch damit zu rech­nen, daß die wun­der­lo­se Hei­lig­spre­chung Johan­nes XXIII., nun­mal ange­kün­digt, auch statt­fin­den wer­de, wie sich vati­ka­ni­sche Beob­ach­ter sicher sind. Die wun­der­lo­se Hei­lig­spre­chung des Kon­zils­pap­stes Johan­nes XXIII. wird damit als „Wun­der von Rom“ in die Geschich­te ein­ge­hen und scheint anläß­lich der 50-Jahr­fei­ern in direk­tem Zusam­men­hang mit dem Ver­such einer Hei­lig­spre­chung des Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zils zu ste­hen. Poli­ti­scher Druck steht „Pate“, wenn das Selig­spre­chungs­ver­fah­ren für Papst Pius XII. seit lan­gem stockt. Kir­chen­po­li­ti­sche Inter­es­sen schei­nen „Pate“ zu ste­hen, wenn nun der Kon­zils­papst Johan­nes XXIII. im pri­vi­le­gier­ten Son­der­ver­fah­ren zu den Altä­ren erho­ben wer­den soll. In bei­den Fäl­len tun die­se Ein­mi­schun­gen in den ordent­li­chen Lauf der Hei­lig­spre­chungs­ver­fah­ren der Kir­che kei­nen guten Dienst.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Papa Ratzinger

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24 Kommentare

  1. Es ist uner­träg­lich, wie man sich über alle Riht­li­ni­en der Kir­che hin­weg­setzt und ihr damit uner­meß­li­chen Scha­den zufügt. Wenn man in die­ser Kir­che noch etwas abschaf­fen soll­te, dann ist es wohl die­ses unsäg­li­che Dis­pens­recht, dass ohne­hin nur eine Erfin­dung ist, um sich im Bedarfs­fall ein Hin­ter­tür­chen offen­zu­hal­ten. Es ist ein­fach ekel­haft, wie sich die Kir­che mit einem Fle­der­wisch ihrer Prin­zi­pi­en entledigt.

  2. Das ist doch nicht zu fas­sen – wenn das so ist, wie hier berich­tet! Wie soll ein ernst­haf­ter Gläu­bi­ger Johan­nes XXIII. unter sol­chen Umstän­den und sowie­so mit die­sem zwie­lich­ti­gen und frag­wür­di­gen Lebens­ver­lauf und Han­deln als Hei­li­gen aner­ken­nen? Dann kann man auch Luther und Cal­vin hei­lig­spre­chen, Maria The­re­sia oder Mahat­ma Gan­dhi oder Flo­rence Night­ingale. – Oder aber die Sache erhält ihre Stim­mig­keit, wenn F. nicht der Papst ist. In die­sem Fal­le kann er machen, was er will, es wird für den Leib Chri­sti irrele­vant sein.

    Ich befürch­te, dass sich an der Hei­lig­spre­chung Johan­nes XXIII. offen­ba­ren wird, dass F. nicht wirk­lich unser Papst ist.

    Was geht hier nur vor sich!
    Maria…

    • [JETZT bin ich echt bedient … ein­fach nur noch ent­setzt … – sag’s nicht gern (und defi­ni­tiv, ohne einer von jenen zu sein), aber das ist doch Was­ser auf die Müh­len der Sedis­va­kan­ti­sten … – wenn die Hei­lig­spre­chung wirk­lich infal­libel, und wenn ein Jour­na­list oder Histo­ri­ker spä­ter tat­säch­lich sehr ein­deu­ti­ge, nicht mehr weg-zu-dis­ku­tie­ren­de Bele­ge fin­den soll­te, dann … tja .….!?] 

      • [Und wer weiß denn, ob es sol­che Bele­ge nicht schon längst gibt; das wäre doch der größ­te kir­chen­feind­lich-jour­na­li­sti­sche Coup des Jahr­hun­derts – gedul­dig die Hei­lig­spre­chung abwar­ten, dann ‚die Bom­be plat­zen‘ las­sen … – F soll­te nicht noch ‚Son­der-Dis­pen­se‘ ertei­len, son­dern GERADE bei die­sen bei­den in Fra­ge kom­men­den Hei­lig­spre­chun­gen BESONDERE Sorg­falt (und Geduld) wal­ten las­sen, und nicht das Gegen­teil …; aber vlt. steht auch er unter (mas­si­vem?) Druck .….] 

    • Selbst­ver­ständ­lich gibt es auch Hei­li­ge, die nicht hei­lig gespro­chen sind und es gibt auch Hei­li­ge außer­halb des katho­li­schen Bekennt­nis­ses. Das ist ja nun kein Ein­zel­pri­vi­leg. Hier wird über Kram gestrit­ten, der wahr­lich irrele­vant für die Bot­schaft Jesu Chri­sti ist. Wer wen einen Dis­pens ertei­len dürf­te und ob das nun gerecht­fer­tigt sei.

  3. „Der Papst macht, was er will,“ das ist die Beob­ach­tung in Rom. Die Vor­be­hal­te, ganz ohne obsku­re „War­nun­gen“, bestä­ti­gen sich immer mehr.

  4. Lie­be Leu­te nun macht mal halb­lang! Der Papst hat nach alter katho­li­scher Tra­di­ti­on die „Sum­ma potestas„über die gan­ze Kir­che. Er steht über dem Kir­chen­recht. Er kann davon dis­pen­sie­ren wenn er das will. Dar­in ist er völ­lig frei. Wenn er ent­schei­det dass für die Hei­lig­spre­chung des seli­gen Johan­nes XXIII kein zwei­tes Wun­der erfor­der­lich ist, dann ist das abso­lut rech­tens und nach dem CIC völ­lig legi­tim. Aber dass hier eini­ge hier unter­stel­len, Papst Fran­zis­kus sei ein fal­scher Papst – weil er Din­ge ent­schei­det die ihnen nicht pas­sen – das ist häre­tisch und geht ent­schie­den zu weit. Wo bleibt da der dem Papst geschul­de­te Glaubensgehorsam?

    • „Zwei­tes Wun­der“? Und was ist das erste Wun­der Johan­nes XXIII.?
      Hier wird wohl was ver­wech­selt: ein Papst ist immer noch kein Allein­herr­scher, der sich über gel­ten­de Tra­di­ti­on hin­weg­set­zen kann, und wenn er es tut, offen­bart er den Papst­stuhl als vakant.
      Seit Johan­nes XXIII. haben eini­ge Päp­ste der Kir­che das Grab geschau­felt, Johan­nes gehört dazu, und auch das von Schatz­grä­ber erwähn­te auf­ge­ho­be­ne bewähr­te Amt des Advo­ca­tus dia­bo­li und der garn­ze Dis­kus­si­ons­pro­zess, der einer Hei­lig­spre­chung vor­aus­ge­hen muss, rücken auch JP II in ein ungu­tes Licht neben eini­gen ande­ren Din­gen, die ganz und gar nicht hei­lig waren.

      Aber Johan­nes feh­len alle Merk­ma­le eines Hei­li­gen: weder ist er Mär­ty­rer, dann aber müss­te ein Wun­der vor­lie­gen – tut es aber nicht, und das drit­te Kri­te­ri­um des „heroi­schen Tugend­gra­des“ – ähem, mit Ver­laub – also gera­de die­ser Papst ist in vie­ler Hin­sicht so umstrit­ten und frag­wür­dig was sei­ne Tugen­den betrifft..

      Aber klar, der per Ermäch­ti­gungs­ge­setz offen­bar all­mäch­ti­ge Papst darf auch die Dömo­nen hei­lig­spre­chen, wenn er das fin­det in sei­ner Allmacht -

      Robert – was soll der Unsinn?! Sie soll­ten den Papst nicht mit Gott ver­wech­seln, wie unse­re ver­flos­se­nen Vin­cen­ti­us und sein Zwil­ling der Dunkelkatholik…

      • Lie­be „zeit­schnur“, es scheint offen­bar Unkennt­nis zu bestehen über die Stel­lung des Pap­stes in der Katho­li­schen Kirche.
        Can 331 CIC sagt dazu:
        „Der Bischof der Kir­che von Rom, in dem das vom Herrn ein­zig dem Petrus, dem Ersten der Apo­stel, über­tra­ge­ne und sei­nen Nach­fol­gern zu ver­mit­teln­de Amt fort­dau­ert, ist Haupt des Bischofs­kol­le­gi­ums, Stell­ver­tre­ter Chri­sti und Hir­te der Gesamt­kir­che hier auf Erden; des­halb ver­fügt er kraft sei­nes Amtes in der Kir­che über höch­ste, vol­le, unmit­tel­ba­re und uni­ver­sa­le ordent­li­che Gewalt, die er immer frei aus­üben kann.“
        Can. 332 — § 1. „Vol­le und höch­ste Gewalt in der Kir­che erhält der Papst durch die Annah­me der recht­mä­ßig erfolg­ten Wahl zusam­men mit der Bischofsweihe.“
        Das gilt für Papst Fran­zis­kus, das gilt für sei­ne Vor­gän­ger. Das ist alte gül­ti­ge katho­li­sche Leh­re. Der Papst steht damit über dem Kir­chen­recht. Er kann es außer Kraft set­zen, er kann davon dis­pen­sie­ren, er kann es ver­än­dern, wie er es für rich­tig erach­tet. Und er kann eben auch die Nor­men und Gewohn­hei­ten der Hei­lig­spre­chun­gen ver­än­dern oder davon dis­pen­sie­ren, wenn er es für rich­tig erachtet.
        Canon 333 § 3 sagt: „Gegen ein Urteil oder ein Dekret des Pap­stes gibt es weder Beru­fung noch Beschwerde.“

        Es mag ja sein, dass Ihnen die Hei­lig­spre­chung von Papst Johan­nes XXIII nicht passt. Aber Papst Fran­zis­kus hat das offen­bar so kraft sei­ner ihm vom Amt her zukom­men­den Auto­ri­tät und Voll­macht ent­schie­den. Wenn Sie in die­sem Zusam­men­hang von dem „per Ermäch­ti­gungs­ge­setz offen­bar all­mäch­ti­gen Papst“ reden, geht das an der Sache völ­lig vorbei.
        (Wobei ich hof­fe, dass das von Ihnen gebrauch­te Wort „Ermäch­ti­gung­ge­setz“ ein Aus­rut­scher war. Den Papst mit Adolf Hit­ler zu ver­glei­chen – soviel Bos­heit und Nie­der­tracht will ich Ihnen nicht zutrauen)

        • Nein, glau­be nicht, daß es im Bezug auf die for­mal-juri­sti­sche Mög­lich­keit eines sol­chen Dis­pen­ses Zwei­fel gibt; klar, er kann. Die Fra­ge ist aber doch, ob er von die­ser ‚außer­or­dent­li­chen Mög­lich­keit‘ auch wirk­lich Gebrauch machen soll­te; ein Grund­satz soll­te doch sein, daß nur unter ‚außer­or­dent­li­chen Umstän­den‘ von der Mög­lich­keit eines sol­chen ‚außer­or­dent­li­chen Dis­pen­ses‘ Gebrauch gemacht wird – und die lie­gen hier jawohl nicht vor (klar, das bin­det den Papst nicht, er kann, wann immer er will; nur setzt er sich so abso­lut berech­tig­ter Kri­tik aus; tut er der Kir­che damit wirk­lich einen Gefal­len? kön­nen die Leu­te dann nicht durch­aus zu Recht sagen, „war ja klar, ein Papst ist eben ex sese ‚hei­li­ger‘ als alle ande­ren, bei dem muß man nicht so genau hin­gucken … – Papst-Bonus!“). – Und, ob es tat­säch­lich so gemeint ist oder nicht – es sieht zumin­dest arg nach rei­ner Poli­tik, nach Instrumentalisierung/​ ‚Kano­ni­sa­ti­on des Kon­zils‘ aus, jetzt, zu die­sem Zeit­punkt, so schnell, mit dem Dis­pens. Muß F sich (und die Kir­che) wirk­lich die­sem Vor­wurf aus­set­zen, tut er der Kir­che damit wirk­lich einen Gefallen?

          • Es sieht all­zu sehr nach „Tor­schluß­pa­nik“ aus – es meh­ren sich die Stim­men der Kon­zils­kri­ti­ker, ihrer wer­den immer mehr, Theo­lo­gen wie Gherar­di­ni, der Histo­ri­ker de Mat­tei, und sie spre­chen für vie­le, die für eine unver­krampf­te, ehr­li­che Bilanz und einen offe­nen Dis­kurs nach jetzt 5o Jah­ren ste­hen; es sieht so aus, als wol­le man durch die Heiligsprechung(en) das Kon­zil wirk­lich ’sakro­sankt‘ machen; es sieht auch so aus, als sei die Hei­lig­spre­chung Johan­nes‘ XXIII. und Johan­nes Pauls II. auch ein „Sprungbrett“/ eine Vor­aus­set­zung für die Selig­spre­chung Pauls VI. …

          • Dis­pen­se (zumal sol­cher ‚Grö­ßen­ord­nung‘) ver­sto­ßen ja wirk­lich mas­siv gegen den Gleich­heits­grund­satz; schon des­halb soll­ten sie eine abso­lu­te Aus­nah­me für wirk­lich außer­or­dent­li­che Umstän­de sein und blei­ben; sie soll­ten auch nicht Prä­ze­denz­fäl­le schaffen.
            Sonst ent­steht wirk­lich der Ein­druck der rei­nen „Will­kür­herr­schaft“ … – ein Vor­wurf, dem sich das Papst­tum ja sowie­so schon von allen Sei­ten aus­ge­setzt sieht. – Die Fra­ge ist also nicht die der Recht­mä­ßig­keit eines sol­chen Vor­ge­hens, son­dern die der Klugheit.

        • Tja, Robert, Sie haben da was miss­ver­stan­den – ich ver­glei­che nicht den Papst mit Hit­ler, son­dern Leu­te, die ihm auch in die Höl­le fol­gen wür­den, bloß weil es der Papst ist, mit denen, die damals dem besag­ten gesetz zuge­stimmt haben – hirn­los, wie nman wirk­lich sagen muss.

          Ihre Zita­te schlie­ßen for­mal näm­lich ein, dass der Papst auch dem Teu­fel hul­di­gen könn­te, wenn er es woll­te. Und for­mal-juri­stisch gese­hen gäbe es dage­gen kei­ne Hand­ha­be. Da haben Sie völ­lig recht.

          Wenn ein Papst Din­ge tut und für recht erklärt, die von sei­nen Vor­gän­ger aufs Schärf­ste ver­ur­teilt wur­den – wie wol­len Sie das noch begrei­fen? Sol­len wir wie die Rei­sen­den zu Beginn des Films „Die Feri­en des M. Hul­ot“ alle nas­lang auf ande­re Bahn­stei­ge ren­nen und mal vor und mal zurück­fah­ren? Ist das das, was Sie unter „wah­rem Glau­ben“ verstehen?

          Zu J XXIII:
          Der Jour­na­list und Ken­ner der Frei­mau­rer- und Sata­ni­sten­sze­ne Pier Car­pi hat in sei­nem 1976 im römi­schen Ver­lag Edi­zio­ni Medi­ter­ran­dee erschie­ne­nen Buch „Le pro­fe­zie die Papa Gio­van­ni“ Din­ge über die­sen „Hei­li­gen“ ent­hüllt, die jeden halb­wegs ver­nünf­ti­gen Men­schen erst mal zum Inne­hal­ten brin­gen soll­ten. Kann mir nicht vor­stel­len, dass F. all das nicht mit­be­kommt. Ergo muss ich fol­gern, dass es ihm wurscht ist. Er wür­de auch einen Okkul­ti­sten heiligsprechen.

          For­mal­ju­ri­sti­sches hin oder her, es ist die alte pha­ri­säi­sche Haar­spal­te­rei nach Geset­ze­s­tüp­fel­chen, die am Ende aus Schwarz Weiß und umge­kehrt machen. Ein Papst, der sei­ne for­ma­le Gewalt miss­braucht, hat sich selbst als nicht­vor­han­den entlarvt.

          Zumal wir heu­te ja wirk­lich in der Lage sind, dass wir den alten Papst immer noch haben, und er von sich selbst sagt, er übe sei­nen „Petrus­dienst“ in ver­än­der­ter Form wei­ter aus. Ergo haben wir zwei Päpste?

          Die Lage ist mehr als undurch­sich­tig – auch for­mal gese­hen, vor allem aber geist­lich gese­hen! Viel­leicht bedarf es aber auch eines geist­li­chen Ver­ständ­nis­ses, um das klar zu sehen. Mit blo­ßer Juri­ste­rei kom­men wir hier nicht weiter.

          • Lie­be zeit­schnur, so ist halt die Ver­fas­sung der katho­li­schen Kir­che. Was wir dabei nicht ver­ges­sen dür­fen ist das Ver­trau­en in die Füh­rung des hei­li­gen Gei­stes. Ohne die­ses Ver­trau­en hängt jede Unfehl­bar­keit in der Luft.
            Was mich sehr wun­dert, dass Sie hier den Comic­au­tor und Film­re­gis­seur Pier Car­pi als Kron­zeu­gen gegen Johan­nes XXIII anfüh­ren. Car­pi hat einen Film gemacht über den ita­lie­ni­schen Hoch­stap­ler Caglio­stro. Sie wol­len die­sen Mann hier doch wohl nicht als seriö­se Quel­le verkaufen.

          • Was ein lee­res Argu­men­tie­ren – das mein­te ich mit der Nähe zu gewis­sen Zei­ten: auch da hat man nur sei­ne Pflicht getan, wobei Pflicht rein for­mal betrach­tet wur­de. Das ist nicht die Ver­fas­sung der Kir­che, da irren Sie sich gewal­tig, Vincentius.

            Wenn sie den Pro­zess um Jesus unter­su­chen, muss Ihnen auf­fal­len, dass die Pha­ri­sä­er und Schrift­ge­lehr­ten, die IHN gekreu­zigt haben, auch mit ihren for­mal­ju­ri­sti­schen Haar­spal­te­rei­en so lan­ge her­um­ge­po­pelt haben, bis sie IHN in der Fal­le hatten.

            Wie gesagt: so argu­men­tiert, wem ein geist­li­ches Ver­ständ­nis fehlt. Von der Unfehl­bar­keit des Pap­stes hin zur sata­ni­schen Ver­su­chung, dass einem alle Rei­che des Erd­balls gege­ben wer­den (angeb­lich!), ist es nur ein klei­ner Schritt. Wehe dem Mann, der hier nicht ohne wenn und aber sei­nem Herrn folgt…
            Ich fol­ge als Katho­lik im Zwei­fels­fall immer die­sem Herrn, nicht dem Papst, nicht dem Bischof, wenn ich den begrün­de­ten Ein­druck habe, dass die Her­ren nicht mehr leh­ren, was immer Leh­re der Kir­che war.

            Zumal wir hier eigent­lich nicht sicher sein kön­nen, dass die­ser Papst über­haupt wirk­lich legi­tim ist – und jetzt kom­men Sie bloß nicht wie­der mit einer Haar­spal­te­rei. Das ist für vie­le Gläu­bi­ge die Fra­ge der Fra­gen. Einer unse­rer Pfar­rer betet hier im Hoch­ge­bet immer „ver­eint mit unse­ren Päp­sten Fran­zis­kus und Bene­dikt, unse­rem Bischof…“. Das zeigt doch, wie ver­wor­ren sich die Lage auch für vie­le im Kle­rus darstellt.

          • Lie­be Zeit­schnur, Sie sagen: „Ich fol­ge als Katho­lik im Zwei­fels­fall immer die­sem Herrn, nicht dem Papst, nicht dem Bischof, wenn ich den begrün­de­ten Ein­druck habe, dass die Her­ren nicht mehr leh­ren, was immer Leh­re der Kir­che war.“
            Aber damit machen Sie sich Ihr eige­nes Lehr­amt, in dem Sie bestim­men, was für Sie Leh­re der Kir­che ist, nach Ihrem sub­jek­ti­ven Urteil. Machen Sie damit nicht genau das, was Sie im Gefol­ge des II. Vati­ka­ni­schen Kon­zils in der Kir­che beklagen?
            Sie sagen: „Zumal wir hier eigent­lich nicht sicher sein kön­nen, dass die­ser Papst über­haupt wirk­lich legi­tim ist.“
            Der Papst ist legi­tim gewählt, dar­an besteht kein Zwei­fel. Aber auch hier geht es um IHR sub­jek­ti­ves Urteil. SIE ent­schei­den über die Legi­ti­mi­tät die­ser Wahl. So kann es doch nicht gehen.

          • Ach Unsinn!

            Habe kei­ne Lust mehr, Ihre Lei­er vom Papst wie­der und wie­der zu beantworten.

            Und Ihre Unter­stel­lun­gen mir gegen­über las­se ich unbe­ant­wor­tet – habe schon seit Mona­ten Ihren immer gleich dump­fen Argu­men­ten geant­wor­tet. Es lohnt nicht.

  5. Lei­der wur­de das Amt des Defen­sor Fidei, auch Advo­ca­tor Dia­bo­li genannt, von Papst Johan­nes Paul II. im Jah­re 1983 abge­schafft, nach­dem es fast 400 Jah­re erfolg­reich bestan­den hat. So zeigt sich wie­der, dass die vie­len Ver­än­de­run­gen seit 50 Jah­ren kein Beweis von Klug­heit in der Kir­che sind. Und das nimmt kein Ende, weil wir immer „vor­wärts gehen“ müssen.
    Was Papst Fran­zis­kus angeht, so kommt er aus einem Erd­teil, der gro­ße Erfah­run­gen mit Dik­ta­tu­ren gemacht hat. Hof­fent­lich nimmt sein Pon­ti­fi­kat nicht einen dik­ta­to­ri­schen Duk­tus mit Maß­nah­men von per­sön­li­chen Vor­lie­ben und undurch­schau­ba­rer Will­kür an.

  6. Zwei Päp­ste bald heilig

    So eröff­ne­te die Augs­bur­ger All­ge­mei­ne am Samstag.

    Wo isn das Hirn? Wer in den Him­mel gekom­men ist, der ist hei­lig. Die amt­li­chen Ver­fah­ren zur aus­drück­li­chen Selig-/Hei­lig­spre­chung ver­lan­gen die gött­li­che Bestä­ti­gung durch ein von den Ange­ru­fe­nen erbetenes=erwirktes Wunder.

    Natür­lich gibt es Grup­pen in der Kir­che, die die Hei­lig­spre­chung Johan­nes XXIII. als Helig­spre­chung des Kon­zils miß­brau­chen wer­den, aber nicht nur die­se ver­ken­nen, daß die per­sön­li­che Lebens­füh­rung und nicht evtl. irri­ge Ent­schei­dun­gen die­ser Per­son aus­schlag­ge­bend ist.

    Ob es die­sel­ben Kräf­te sind, die die Selig­spre­chung Pius XII. ableh­nen, aber gleich­zei­tig die Hei­lig­spre­chung Johan­nes XIII. begrü­ßen wür­den, las­se ich offen.

    • Na pas­sen Sie auf – das feh­len­de Wun­der wird sich bald o Wun­der o Wun­der ein­stel­len. So wie es inzwi­schen in die­ser Kir­che aus­sieht, kann man das auch auf Bestel­lung bekommen!

  7. Sie sehen ihre Fel­le davon­schwim­men, und grei­fen in ihrer Ver­zweif­lung zu nie dage­we­se­nen Mit­teln. Sie spre­chen sich gegen­sei­tig hei­lig und der­glei­chen. Sie tra­ten zu einem Pasto­ral­kon­zil zusam­men, und ver­fass­ten dog­ma­ti­sche Aus­sa­gen, und wol­len sie ernst genom­men haben, ich sage etli­che wären nicht pas­siert, wenn das Kon­zil damals die vom Hl. Geist ver­lie­he­ne Gna­de der Unfehl­bar­keit gehabt hät­te, aber das haben nur die dog­ma­ti­schen Konzile.

  8. Ein­fach „nur mal so“ heiligsprechen?
    Eine Hei­lig­spre­chung als geziel­ter Schachzug?
    Der Mani­pu­la­ti­on wäre Tür und Tor geöffnet.
    Man wür­de auch fra­gen – war­um der und nicht jener?
    Ich hof­fe, die Ver­ant­wort­li­chen, ein­schließ­lich des Pap­stes, brem­sen recht­zei­tig ab, bevor sie ins Schleu­dern kom­men und der Unfall unaus­weich­lich wird.

  9. Man kann Ihnen, Wickerl, nur zustim­men. Die­se Hei­lig­spre­chun­gen sind ein mehr als frag­wür­di­ger Ver­such die Aus­wüch­se des II. Vati­ka­ni­schen Kon­zils zu legi­ti­mie­ren. Man glaubt damit alle Tra­di­tio­na­li­sten mund­tot machen zu kön­nen. „Schaut her, der hei­li­ge Johan­nes XXIII. der Papst der das Kon­zil aller Kon­zi­le ein­be­rief. Schaut her, der hei­li­ge Johan­nes Paul II. der die Beschlüs­se des Kon­zils voll­ende­te“. Man will mit die­sen unhei­li­gen Hei­lig­spre­chun­gen das Kon­zil und sei­ne Beschlüs­se unan­tast­bar machen, und damit eine qua­si Immu­ni­tät für alle – lei­der immer noch – an den Schalt­he­beln sit­zen­den Moder­ni­sten und Ultra­pro­gres­si­sten schaf­fen. Denn der Wind der ihnen ent­ge­gen bläst wird immer stür­mi­scher. Doch wird die­ser Sturm unwei­ger­lich die grei­sen Grals­hü­ter des Kon­zils hin­weg­fe­gen. Viel­leicht schnel­ler als sie es befürchten.

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