(Vatikan) Innerhalb weniger Monate wurden von Papst Franziskus sechs Heiligsprechungen außerhalb der kanonischen Regeln bekanntgegeben. Obwohl seit der Seligsprechung kein Wunder nachgewiesen wurde, das der Fürsprache des Seligen zugeschrieben wird, entschied der Papst die Heiligsprechung.
Das Kirchenrecht sieht jedoch ein Wunder für die Seligsprechung und ein weiteres für die Heiligsprechung verpflichtend vor. Kein Wunder ist bei Märtyrern notwendig. Eine weitere, sehr seltene Form ist die „gleichwertige Kanonisierung“. Sie formalisiert eine Heiligsprechung von Katholiken, die vom Volk bereits seit langem als Heilige verehrt werden und die oft schon seit vielen Jahrhunderten Tod sind und damit die Durchführung eines ordentlichen Verfahrens nicht mehr möglich ist. Auf diese Weise bestätigte Papst Benedikt XVI. offiziell den Stand der Heiligkeit der großen deutschen Äbtissin und Visionärin Hildegard von Bingen, die bereits im 16. Jahrhundert in das Martyrologium Romanum aufgenommen wurde, obwohl formalrechtlich ihr Heiligsprechungsverfahren nicht abgeschlossen worden war. Bereits aus frühester Zeit nach ihrem Tod sind Wunder bezeugt, die ihrer Fürsprache zugeschrieben werden.
Zweiter Jesuit am 2. April „außerordentlich“ heiliggesprochen
Papst Franziskus verfolgt eine ganze andere Linie, die sich außerhalb der geltenden Bestimmungen bewegt. Da der Papst der Papst ist, kann er diesen neuen Weg gehen. So empfing er Bischof Bernardo àlvarez Afonso von San Cristóbal de la Laguna auf Teneriffa (Kanarische Inseln). Papst Franziskus teilte ihm mit, daß er am kommenden 2. April den von dort stammenden Jesuiten José de Anchieta (1534–1597), den „Apostel Brasiliens“ heiligsprechen wird.
Die Nachricht war bereits Ende Februar von Kardinal Raymundo Damasceno Assis, Erzbischof von Aparecida und Vorsitzender der Brasilianischen Bischofskonferenz angekündigt worden. Bischof Alvarez gab die Heiligsprechung noch am Tag seiner Audienz beim Papst, dem 8. März auf der Internetseite seines Bistums bekannt und lieferte zusätzliche Details.
„Reguläre“ und „irreguläre“ Heiligsprechungen
Der Bischof gab bekannt, daß Papst Franziskus die Heiligsprechung seines jesuitischen Mitbruders zusammen mit zwei Seligen aus Frankreich vornehmen wird, die eine wichtige Rolle bei der Evangelisierung Kanadas spielten. Es handelt sich um die Mystikerin und Missionarin Marie de l’Incarnation, die vor dem Ordenseintritt Marie Guyart hieß (1599–1672) und den Bischof François de Montmorency-Laval (1623–1708), den ersten Bischof von Quebec.
Alle drei waren am 22. Juni 1980 von Papst Johannes Paul II. zusammen mit anderen Dienern Gottes, die in Amerika wirkten, seliggesprochen worden. Es handelt sich um Pierre de Betancour (1626–1667) und die junge Indianerin Caterina Tekakwitha (1656–1680). Beide wurden inzwischen nach einem ordentlichen Heiligsprechungsverfahren zu den Altären erhoben: Betancour am 30. Juli 2002 von Johannes Paul II. und Tekakwitha am 21. Oktober 2012 von Papst Benedikt XVI.
Die neuen Wege des neuen Papstes
“Alles ganz normal also?“, fragt der Vatikanist Sandro Magister und verneint. Der Bischof von Teneriffa gab bekannt, daß alle drei neuen Heiligen ohne ein ordentliches Verfahren heiliggesprochen werden. Von keinem der drei Seligen wurde ein zweites Wunder kanonisch anerkannt, das laut geltendem Gesetz Voraussetzung für eine Heiligsprechung ist. Die Heiligsprechung soll „außerordentlich“ durch eine „gleichwertige Kanonisierung“ erfolgen. In Rom macht das Wort die Runde, daß die beiden kanadischen Heiligsprechungen nur jene des Jesuiten „decken“ sollen, damit die Sonderform und die Sonderzuwendung, die der Jesuiten-Papst seinem Orden zukommen läßt, nicht zu auffällig seien.
Wie dem auch sei: In einem Aufsatz im Osservatore Romano vom 12. Oktober 2013 legte Kardinal Angelo Amato, der Präfekt der Kongregation für die Heiligsprechungsverfahren dar, daß es diese „außerordentliche“ Form „in der Kirche immer gegeben hat und auch regelmäßig, wenn auch nicht häufig angewandt wurde“. „Laut Benedikt XIV. seien dafür drei Elemente Voraussetzung“, so der Kardinal: der Nachweise einer alten Verehrung; die konstante und allgemeine Bezeugung der Tugenden oder des Martyriums durch glaubwürdige Historiker; und der ununterbrochene Ruf, daß auf seine Fürsprache hin, Wunder geschahen.
„Gleichwertige Kanonisierungen“ in der Kirchengeschichte
Papst Benedikt XIV. (1740–1758), der als besondere Autorität in dieser Frage gilt, listet in seinem Monumentalwerk „De servorum Dei beatificatione et beatorum canonizatione“ zwölf Heilige auf, die in den ersten 1700 Jahren Kirchengeschichte durch die “gleichwertige Kanonisierung“ heiliggesprochen wurden. Alle Heiligsprechungen dieser Art fanden erst in der Neuzeit statt. Sie betreffen die Heiligen Romuald (951‑1027), Gründer des Kamaldulenserordens (heiliggesprochen 1595); Norbert von Xanten (1080–1134), Gründer des Prämonstratenserordens (1621); Bruno von Köln (1027–1101), Gründer des Kartäuserordens (1623); Petrus Nolascus (1182–1249), Gründer des Mercedarierordens (1655); Raimund Nonnatus (1202–1240), starb in moslemischer Gefangenschaft im Austausch für christliche Gefangene und Sklaven (1681), um beispielhaft nur die ersten fünf zu nennen.
Kardinal Amato nannte auch Beispiele „gleichwertiger Kanonisierungen“, die nach dem Pontifikat Benedikts XIV. bis heute erfolgten. Dazu gehören der Benediktiner Petrus Damiani, der zum Kirchenlehrer erhoben wurde (1828); das Brüderpaar Kyrill und Methodius, die „Slawenapostel“ (1880), um zwei von insgesamt 17 solcher Heiligsprechungen zu erwähnen, die zusammen 23 Heilige betreffen.
Von Johannes Paul II. und Benedikt XVI. jeweils nur einmal genützt
Obwohl Papst Johannes Paul II. mehr Heilige und Selige proklamierte als alle seine Vorgänger zusammen, tat er dies nur ein einziges Mal in Form einer „gleichwertigen Kanonisierung“. Sie betraf drei 1619 von den ungarischen Calvinisten ermordete Priester. In allen anderen Fällen fanden ordentliche Verfahren mit dem Nachweis von mindestens einem Wunder für die Seligsprechung und einem weiteren für die Heiligsprechung statt, das sich nach der Seligsprechung ereignet haben muß. Auch Benedikt XVI. wandte diese Form nur einmal am 10. Mai 2012 für die genannte Heilige Hildegard von Bingen an.
Ganz anders Papst Franziskus. In seinem kurzen Pontifikat nahm er bereits zwei „gleichwertige“ Heiligsprechungen vor: die erste am 9. Oktober 2013 betraf die Franziskaner-Tertiarin und Mystikerin Angela von Foligno (1248–1309); die zweite am 17. Dezember 2013 betraf den Jesuiten Petrus Faber (1506–1546).
Leo XIII.: Kanonisierung von Heiligen des ersten Jahrtausends
Am 2. April wird er diese Form ein drittes Mal verwenden, um drei neue Heilige zu kanonisieren, darunter mit Anchieta einen weiteren Jesuiten aus der Frühzeit des Ordens. Zahlenmäßig wird Franziskus darin nur von Papst Leo XIII. übertroffen, der acht Heilige durch „gleichwertige Kanonisierung“ zu den Altären erhob, allerdings im Laufe von 20 Jahren und ausschließlich Heilige des ersten christlichen Jahrtausends.
Bei Papst Franziskus werden es mit dem 27. April deren sechs sein. Am Barmherzigkeitssonntag wird neben Johannes Paul II., der nach einem ordentlichen Verfahren heiliggesprochen wird, auch der Papst Johannes XXIII. (1958–1963) heiliggesprochen, ohne ein Wunder, dafür pünktlich zum 50-Jahrjubiläum des Zweiten Vatikanischen Konzils. Eine aufsehenerregende und umstrittene Entscheidung. Die Heiligsprechung Johannes XXIII. wird als kirchenpolitische Maßnahme wahrgenommen. Zudem wurde die Form der „gleichwertigen Kanonisierung“ bisher ausschließlich Heiligen zuteil, die bereits seit Jahrhunderten tot sind. Die „jüngsten“ Heiligen dieser Form starben im 17. Jahrhundert. Der Durchführung eines ordentlichen Verfahrens hätte nichts entgegengestanden, außer die Tatsache, daß bis zum gewünschten Termin nicht der Nachweis eines zweiten Wunders erbracht werden konnte.
Ausreizung der päpstlichen Vollmachten durch „Bischof von Rom“
„Papst Franziskus liebt die Selbstbezeichnung als Bischof von Rom, schöpft jedoch seine Vollmachten als Kirchenoberhaupt der Katholischen Kirchen vollkommen aus, auch in der Politik der Heiligsprechungen. Eine besonders delikate Politik, denn bei allen Meinungsunterschieden zwischen Theologen, betrifft die Heiligsprechung – im Gegensatz zur Seligsprechung – auch das unfehlbare Lehramt der Kirche“, so Magister.
In einer vom damaligen Kardinal Joseph Ratzinger unterzeichneten lehramtlichen Note zum Motu proprio Ad tuendam fidem von Johannes Paul II. von 1989 und fester Bestandteil desselben, wird die „Kanonisierung der Heiligen“ ausdrücklich in einem Atemzug mit anderen Lehren genannt, die „unfehlbar“ von der Kirche „auf definitive Weise“ verkündet wurden, wie das nur Männern vorbehaltene Priestertum, die Unrechtmäßigkeit der Euthanasie, der Prostitution und der Unzucht, die Rechtmäßigkeit der Wahl eines Papstes, die Abhaltung eines Ökumenischen Konzils oder die Erklärung von Leo XIII. über die Ungültigkeit anglikanischer Weihen.
Heiligsprechungen betreffen Unfehlbarkeit des kirchlichen Lehramtes
Die Frage des unfehlbaren Lehramtes wird durch die wunderlose Heiligsprechung von Johannes XXIII. berührt. Ein ordentliches Verfahren wurde grundlos abgebrochen und statt dessen lapidar auf den „Ruf der Heiligkeit“ verwiesen, der die Gestalt des Papstes umgebe. Der „Ruf“, Gnaden zu erwirken, ersetze die Notwendigkeit eines kanonisch anerkannten Wunders.
Eine Vorgangsweise, die an ein Schnellverfahren unter Umgehung der geltenden Bestimmungen erinnert und die Frage nach dem Cui bono aufwirft. Papst Franziskus reizt seine Vollmachten maximal aus mit dem Beigeschmack, daß der Schaden durch die Schaffung eines Präzedenzfalles den Nutzen für die Kirche deutlich überwiegt.
Text: Settimo Cielo/Giuseppe Nardi
Bild: Settimo Cielo/Wikicommons
Ich habe mich hier schon mehrfach darüber ausgelassen, dass Papst Innozenz IV. Irrtümer bei einer Heiligsprechung nicht ausschließt, wobei Innozenz für eine unfehlbare Heiligsprechung drei Voraussetzungen fordert: (1) fides, (2) excellentia vitae, (3) miracula per probationes. Daraus schließe ich, dass wenn eine dieser Voraussetzungen fehlt man nicht von einer unfehlbaren Heiligsprechung sprechen kann. – Welche Voraussetzungen nennt „Ad tuendam fidem“?
Und demnächst erlaubt sich F. noch mehr Außerordentliches? Wie wäre es mit einer Heiligsprechung unter Überspringung der Seligsprechung für einen Lebendigen, vielleicht für sich selbst oder einen Verführer?
Sobald J23 heiliggesprochen ist, können wir endgültig davon ausgehen, dass das Lehramt tot ist – man hatte den Eindruck ja mit starken Gründen schon seit dem Konzil.
Dann bleibt uns nur noch das unbefleckte Herz der Gottesmutter, das als stabilisierende und schützende Vollmacht hinter dem Papst und allen Priestern stand. Solange der Klerus sich in IHR barg, war alles gut. Nun aber haben sie sich abgewandt und machen, was sie denken. Sie treiben schlechte Theolgie nach Herzenslust, stärken ihre religiösen Gefühle, lügen, wenn es hart auf hart kommt, brechen ihre Gelöbnisse und ihre persönlichen Verpflichtungen, tingeln auf frommen Events herum und dämonisieren all jene, die noch hinweisen auf das wahre Opfer des Gottmenschen Jesus Christus. Und nicht wenige betreiben anstelle nüchterner Marienverehrung eine kitschige, emotionalisierte und herrschsüchtige Marienschwärmerei.
Wer fähig ist zu sehen, sieht nun an der Stelle, an der der Papst stehen sollte, die wirkliche und einsame Gottesmutter stehen.
Es wird halt mit einem Schlag derjenige heiliggesprochen, der die Tore des Vaticans den Freemasons ganz weit geöffnet hat (dazu u.a. Malachi Martin).
Es ist also keine Überraschung, dass ausgerechnet dieser Papst diese Heiligsprechung durchzieht.
Schon sehr traurig, wie weit alles gekommen ist.
Wenn Franziskus und die Progressisten hoffen das Konzil heiligzusprechen, so hätte er Paul VI heiligsprechen müssen.
Mit der Heiligsprechung von Johannes XXIII wird indirekt auch das Missale Romanum von 1962 heiliggesprochen. Das einzige, was von ihm stammt und dem Sinn der Konzilsväter entspricht. Wir sollten in Zusammenhang mit der Kanonisierung mit einer Petition von Franziskus die allgemeine und vorrangige Wiedereinführung dieses Missale verlangen (Ein Vorschlag erging bereits an Roberto de Mattei). Das schulden wir dem seligen Johannes XXIII. Beten wir zu Johannes um dieses 2. Wunder.
Das 1962‘ Missale ist ja auch schon ein modernisiertes. Und im Grunde verstehe ich nicht, wieso dieses bei der Piusbruderschaft gelesen wird – vermute halt, daß dies der Kompromißbereitschaft der Bruderschaft geschuldet ist, die dann diesen Schritt noch mitging, den nächsten jedoch nicht mehr. Sie ist bloß konservierend (was ganz sicher seinen ganz eigenen Wert hatte und hat), nicht wirklich theologisch und kirchengeschichtlich orientiert. Wohl, um den Faden zu Rom nicht abzureißen. Dort aber nutzt man dies kirchenpolitisch aus. Doch dies ist ein anderes Thema. Es braucht eine Liturgiereform, die die Messe aller Zeiten wieder in Form und dann in praxi bringt.
Viel schlimmer als eine Heiligsprechung Johannes XXIII. wäre die Eiligsprechung dieses Glaubensrelativierers und ‑zerstörers Wojtyla.
An den angeblichen Wundern des Letzteren habe ich erhebliche Zweifel.
Es wäre ja nicht Franziskus, wenn er sich an die Regeln hielte. Er macht gerade, was er will. Ein Despot auf dem Stuhl Petri.
Mit der Heiligsprechung von Ex-Papst Roncalli soll das zweite vatikanische Konzil heiliggesprochen und für unfehlbar erklärt werden. Wann wird endlich Ex-Papst Pacelli seliggesprochen, der nachweislich Juden rettete und auf dessen Führsprache schon Wunder erfolgt sein sollen? Selig- und Heiligsprechungen verkommen immer mehr zu kirchenpolitischen Maßnahmen, bei der auch äußere Kräfte beteiligt sind, zum Beispiel Juden, die Pacelli vorwerfen, geschwiegen zu haben. Bergoglio tut allerdings nichts anderes, er schweigt zu wichtigen Themen. Spätere Generationen können das Bergoglio bei einer möglichen Seligsprechung vorwerfen, genau wie es Pacelli vorgeworfen wird. Nur hat Pius XII zwar geschwiegen, aber im Verborgenen gehandelt. Ob dies auch auf Bergoglio zutrifft, entzieht sich meiner Kenntnis.
Per Mariam ad Christum.
In meinem Kommentar zu diesem Beitrag möchte ich mich nicht zu kirchenrechtlichen Fragen oder Vorschriften in Bezug auf die Heiligsprechungen der beiden Päpste äußern. Obwohl ich sie für sehr wichtig halte, füge ich hinzu.
Doch zu diesem Thema ist für mich die entscheidende Frage: Wir haben am 27. April zwei neu heiliggesprochene Päpste, die nicht nur im lehrmäßigen Gegensatz zu dem letzten heiligen Papst stehen, sondern zu allen vorkonziliaren Päpsten.
Johannes XXIII. hat ausdrücklich in seiner Eröffnungsansprache zum Zweiten Vatikanischen Konzil auf die Verteidigung des Glaubens verzichtet, indem er keine Verurteilung gegen Häretiker aussprechen wollte und das von ihm einberufene Konzil auf diese Linie festgelegt.
Nun ist eine Ansprache keine ex cathedra-Entscheidung, auch das Zweite Vatikanische Konzil hat nicht feierlich verkündet, den Glauben gegen Irrlehrer nicht mehr zu verteidigen.
Doch wenn Johannes XXIII. ein heiliger Papst ist, wird aus einem möglicherweise häretischen Akt eine Häresie. Oder mit anderen Worten: Bergoglio spricht einen Papst heilig, der sich im Widerspruch zu allen seinen Vorgängern, was die Aufgabe des Papstes ist, befindet.
Die päpstliche Unfehlbarkeit ist dahin. Päpste können ihr Amt ausüben, wie sie wollen, unabhängig von ihren Vorgängern.
Johannes Paul der II. hat öffentlich vor Moslems behauptet, wir hätten alle den gleichen Gott. „und wir haben noch Jesus“, fügte er vor 15000 jungen Muslimen hinzu. Er hat nicht gesagt, Christen glauben an den dreifaltigen Gott, wonach Jesus Christus genauso Gott ist wie Gott Vater und wie der Heilige Geist, den er überhaupt nicht erwähnte. Das Assisi-Treffen hat die katholische Kirche zu einer Religionsgemeinschaft u.a. gemacht. Den Anspruch der katholischen Kirche, die einzig wahre Kirche zu sein, hat er praktisch aufgegeben. Nach katholischem Glauben war es eindeutig ein häretischer Akt. Das sind nur kleine Hinweise, es wären lange Passagen zu zitieren, in denen seine Theologie von einer Allerlösungstheologie nicht mehr zu unterscheiden ist.
Dieser Papst wird heiliggesprochen.
Das heißt, jeder Papst kann in Zukunft lehren, was er will, unabhängig vom Lehramt seiner Vorgänger.
Damit gibt es keine Unfehlbarkeit mehr.
„Die Lage der Kirche ist sehr schwerwiegend, da es sich nicht nur um den Verlust des Glaubens handelt. Wir erleben den Aufbau einer anderen Religion – mit anderen Grundsätzen, die nicht katholisch sind.“
Diese Worte sprach Erzbischof Lefebvre am 11. Februar 1991 in seinem letzten Vortrag zu den Seminaristen seines Priesterseminars in Econe. Im März 1991 ist er gestorben.
Seine Priesterbruderschaft St. Pius X. vertritt diese Meinung nicht mehr.
Es gibt in der katholischen Kirche keine Gruppierung mehr, die öffentlich Widerstand „gegen diese andere Religion“ leistet.“
Alle Hirten haben uns verlassen, die katholischen Gläubigen sind allen Häresien schutzlos ausgesetzt.
Sagen wir mal so, all diese Ansprachen, inklusive den Akten des 2ten Vatikanums sind ja keine lehramtlichen Akte. Gerade das 2te Vatikanum wollte genau nicht dogmatisch verbindlich sein.
Von daher ist theoretisch alles in Ordnung.
Auch ist es nicht das Kennzeichen eines Heiligen, dass er immer und überall recht hat.
Gerade unter den Scholastikern (Duns Scotus, Bonaventura, Thomas von Aquin u.a) finden sich Heilige, die in grundlegenden philosophischen Fragen durchaus unterschiedliche und nicht miteinander versöhnbare Ansichten vertraten.
Das Problem scheint mir zu sein, dass man das Lehramt auf das reduziert was der Papst in einer Pressemitteilung sagt.
Vergleichen wir die wahre Lehre mit einem fließenden Brunnen, so ist der schon noch da, Nur die, die gerufen sind aus dem Brunnen zu schöpfen, tun das nicht und schöpfen stattdessen aus den Zisternen des Zeitgeistes und behaupten: das sei das wahre, lebendige Wasser, eben weil es auch Wasser ist.
Das sind genau die Argumente, die viele traditionelle Geistliche vorbringen. Das ist die Entschuldigung dafür, daß sie nichts dagegen sagen oder tun.
„Es ist ja theoretisch alles in Ordnung“.
Und praktisch geht alles in die Brüche. Die einfachen Leute können diese Spitzfindigkeiten – theoretisch alles in Ordnung – nicht nachvollziehen, sie erleben den Glauben nicht intellektuell, sondern vom Gefühl her. Und da werden Signale abgegeben, die den kath. Glauben sukzessive unterhöhlen und zerstören, alles fein austariert.
Dagegen sollten diejenigen aufstehen, die das klar erkennen, es wäre ihre Pflicht. Doch oft genug heißt es, sollen sich doch die Piusse den Mund verbrennen.
„Und praktisch geht alles in die Brüche. Die einfachen Leute können diese Spitzfindigkeiten – theoretisch alles in Ordnung – nicht nachvollziehen, sie erleben den Glauben nicht intellektuell, sondern vom Gefühl her.“
Ja das ist so. Diese Gequatsche das dieses Konzil nicht dogmatisch war ist perfide. Die Lehren dieses Konzils kommen von oben nach unten bis in die Herzen des letzten Gläubigen. Viele wissen überhaupt nicht das es ein Konzil gegeben hat und auch nicht was ein Dogma ist. Hier werden vollendete Tatsachen geschaffen unter dem Motto es wird am Glauben nichts verändert. Sie wollen eine entkernte katholische Hülle schaffen die den Katholiken als die heilige Kirche verkauft werden soll und in ihr tobt der blanke Protestantismus mit dem dritten Sakrament der Ökumene der Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene.
Per Mariam ad Christum.
Es geht mir nicht darum festzustellen, dass alles in Ordnung ist,
Das Drama seh ich auch!
Ich kenn einfach gestrickte Gemüter, die einem im Brustton der Überzeugung mitteilen, dass es bei den Katholiken auch Pfarrerinnen gäbe, weil sie die in seltsamen Gewand neben dem Pfarrer stehende Patoralassistentin für eine solche ansehen, und ihnen der Unterschied zwischen Albe und albenartigem Ministrantengewand auch zu hoch ist.
Ich kenn auch die faule Ausrede, das was besagte Pastoralassistentin, nach dem Evangelium am Ambo von sich gegeben habe, sei ja keine Predigt, sondern nur „deutende Worte“ .
Es geht mir also mitnichten darum,. das zu verniedlichen was an verkehrten Signalen seit Jahren auf die Leute einwirkt.
Ich sehe auch, dass diese verkehrten Signale mittlerweile auch vom derzeitigen Papst ausgesendet werden und das nicht gerade gut und aufbauend ist.
Jedoch hat Papst Franziskus bislang noch keinen lehramtlichen Akt gesetzt, udn ob der lehramtliche Akt der geplanten Heiligsprechungen gültig ist, weil doch die dauernde Verehrung und Anrufung des Volkes fehlt, das müssen Kirchenrechtler späterer Zeit entscheiden!
Das meine Ausführungen spitzfindig erscheinen mögen, das seh ich ein, ich meinte sie als Trost (auch für mich), dass zwar der Bau Kirche ungepflegt ist und sehr verwahrlost, aber kein Papst am Mauerwerk und der Architektur was ändern kann.
Der Papst ist der Hausmeister und hat die Schlüssel und Putzzeug, sowie Gartenscheren aller Art, was er nicht hat, ist eine Abrissbirne und einen Bagger!
Heiligsprechungen gelten aber noch einhelliger Auffassung der Kirche seit jeher als unfehlbare Akte.…das ist doch gerade das Problem…
Im Grunde können Heiligsprechungen aber nicht unfehlbare Akte sein, weil man nach dem 2ten Vatikanum ne ganze Menge Heilige gestrichen hat, Werner von Baccarach, Andreas von Rinn, aber auch so beliebte Heilige wie die heilige Barbara, weil man sagte „die sind nicht sicher historisch nachweisbar“ was ja ein blödsinniges Argument, ist, weil auch z.B von dem Apostel Judas Thaddäus keine offizielle Sterbeurkunde vorliegt.
Aber wenn Heiligsprechung ein unfehlbarer Akt ist, dann hat es die Heilige Barbara gegeben. Oder anders, man hat dann unfehlbar ne Menge Leute als Heilige verehren lassen, die es nie gegeben hat, was ja der Unfehlbarkeit widerspricht.
Oder aber Heiligsprechungen sind eben genau keine unfehlbarer Akt, was übrigens der Volksglaube eh schon immer annimmt, (siehe z.B „der Brandner Kaspar“ oder auch die Visionen der Anna Katharina Emmerich, die ein extra Fegefeuer für heilig- und seliggesprochene, die das aber gar nicht sind, sieht. ).
Nachtrag:
Katholische Gläubige sind seit ca. 50 Jahren mindestens im deutschsprachigen Raum allen Häresien schutzlos ausgeliefert. Gerade die jungen Gläubigen, die in den kirchlichen Dienst eintreten wollen, bekommen die zentralen Glaubenswahrheiten geradezu ausgetrieben an allen katholischen Ausbildungsstätten. Kinder im RU und in der Vorbereitung zum Empfang der Sakramente ebenso.
Die gesamte katholische Hierarchie trägt die Verantwortung. An der Spitze die Päpste. Jetzt werden zwei dieser Verantwortlichen heiliggesprochen.
Die Hirten haben sich mit den Wölfen verbündet, die Herde ist zerstreut. Die katholische Kirche, die meine Großeltern und alle Vorfahren kannten, existiert in ihrem äußeren Erscheinungsbild ‑derzeit – nicht mehr. Eine Karikatur ist an ihre Stelle getreten.
Natürlich gibt es noch treue Priester. Und glaubenstreue Bischöfe, die leider zu feige sind, Widerstand zu leisten.
Heute vor 23 Jahren ist Erzbischof Lefebvre gestorben. Er war der letzte Bischof der katholischen Kirche, neben dem unbekannten Bischof de Castro Mayer, der öffentlich als Bischof dem Zerstörungswerk der katholischen Hierarchie an unserer Kirche entgegengetreten ist.
Die Lücke, die er hinterlassen hat, ist nicht zu schließen.
Sie sagen es!
Ja Zeitlos@, es wird wohl leider so sein. Wir können nur beten, dass der Herr uns wieder mutige Bischöfe schenkt.
Keine Heiligsprechung kann nach meiner Meinung mehr Unfehlbarkeit beanspruchen. Die „Säuberungen“ im Heiligenkalender z.B. im Bistum Trier im Verein und mit Unterstützung von Johannes XXIII schließen das aus. Es geht um den Fall des Heiligen Werner. Aus dem Heiligenkalender des Bistums Trier entfernt, die ihm geweihte Kirche in Oberwesel „umgewidmet“ , seine Verehrung unterdrückt mit Hilfe eines Papstes! Wer will da noch Unfehlbarkeit für Heiligsprechunngen beanspruchen?
Solches Geschehen ist Ausfluß eines modernistischen Konstruktivismus. Es ist schon deshalb falsch.
Die Heiligsprechung von J.XXIII ist, wenn ichs recht sehe, nur möglich durch ein nocht nicht geregelte Ausnahmeregelung in der Ausnahmeregelung… aber gleichwertig der kanonischen Heiligsprechung.
Wer kann das verstehen?
Du sollst den Herrn, deinen Gott nicht auf die Probe stellen… bzw: Man sollte die Allmacht Gottes nicht unterschätzen.