Es kann nur einen (Ritus) geben

Traditionis custodes: Kardinal Cupich will die Gläubigen des überlieferten Ritus zum Novus Ordo drängen


Kardinal Blase Cupich mit Papst Franziskus. Dessen Motu proprio Traditionis custodes will der Erzbischof von Chicago restriktiv umsetzen.
Kardinal Blase Cupich mit Papst Franziskus. Dessen Motu proprio Traditionis custodes will der Erzbischof von Chicago restriktiv umsetzen.

(New York) Am 21. Juli reagier­te Kar­di­nal Bla­se Cupich, der Erz­bi­schof von Chi­ca­go, der bedeu­tend­sten Diö­ze­se in den USA, auf das restrik­ti­ve Motu pro­prio Tra­di­tio­nis cus­to­des von Papst Fran­zis­kus. Kar­di­nal Cupich ist seit sei­ner Ernen­nung die Speer­spit­ze von Fran­zis­kus in der Bischofs­kon­fe­renz der USA. Den­noch fiel sei­ne erste, pro­vi­so­ri­sche Reak­ti­on uner­war­tet wohl­wol­lend gegen­über den Gemein­schaf­ten und Gemein­den der Tra­di­ti­on aus. Das nähr­te Hoff­nun­gen. Nun wur­de die end­gül­ti­ge Reak­ti­on ange­kün­digt – und die klingt ganz anders.

Traditionis custodes ein Geschenk?

Anzei­ge

Am 1. Novem­ber, Aller­hei­li­gen, ver­öf­fent­lich­te Kar­di­nal Bla­se Cupich ein Schrei­ben auf Pray­Tell, einer Inter­net­sei­te ohne lit­ur­gi­sche Nähe zum über­lie­fer­ten Ritus, mit dem er sei­ne Erz­diö­ze­se auf eine har­te, restrik­ti­ve Umset­zung von Tra­di­tio­nis cus­to­des vor­be­rei­tet. Die Dau­men­schrau­be soll enger gezo­gen wer­den. Die Bot­schaft fin­det sich bereits in der Über­schrift, in der Tra­di­tio­nis cus­to­des als „Geschenk“ bezeich­net wird.

Geschenk für wen?

Der Papst­ver­trau­te schil­dert bei einem von ihm ein­be­ru­fe­nen Prie­ster­tref­fen sei­ner Diö­ze­se, auf das neue Motu pro­prio ange­spro­chen wor­den zu sein.

„Sie waren neu­gie­rig, wie die Erz­diö­ze­se dar­auf reagie­ren wür­de und wel­che Erkennt­nis­se die­ses Doku­ment uns allen über die Lit­ur­gie bie­ten kann.“

Eine „sorg­fäl­ti­ge Lek­tü­re“ offen­ba­re „die Absicht des Hei­li­gen Vaters“, so Cupich.

„Ein­fach aus­ge­drückt, geht es dar­um, in der gesam­ten Kir­che des Römi­schen Ritus ein ein­zi­ges und iden­ti­sches Gebet wie­der­her­zu­stel­len, das ihre Ein­heit zum Aus­druck bringt, gemäß den lit­ur­gi­schen Büchern, die von den hei­li­gen Päp­sten Paul VI. und Johan­nes Paul II. in Über­ein­stim­mung mit den Dekre­ten des Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zils ver­kün­det wur­den. Mit ande­ren Wor­ten, es gibt kei­ne zwei For­men des Römi­schen Ritus, denn das Wort ‚Reform‘ bedeu­tet etwas, näm­lich daß wir eine frü­he­re Form der Sakra­men­ten­fei­er hin­ter uns las­sen und eine neue Form annehmen.“

Als unpas­sen­den Ver­gleich zieht Cupich das Inkraft­tre­ten des neu­en Codex Iuris Cano­ni­ci im Jahr 1983 her­an, mit dem jener von 1917 ersetzt wur­de. In einer Rechts­ord­nung, die dem Gebot der Rechts­si­cher­heit ver­pflich­tet ist, kann es ent­we­der auf die Rechts­per­son oder den Rechts­be­reich nur ein anzu­wen­den­des Recht geben. Das schließt aber nicht aus, daß es par­al­lel unter­schied­li­che Rechts­ord­nun­gen gibt. Dazu muß man nicht an das ein­sti­ge Volks­recht der Ger­ma­nen den­ken, wonach Per­so­nen, die am sel­ben Ort leb­ten, je nach Volks­zu­ge­hö­rig­keit unter­schied­li­chem Recht unter­stan­den: Lan­go­bar­den dem lan­go­bar­di­schen Recht, Fran­ken dem frän­ki­schen, Bai­ern dem bai­ri­schen und Roma­nen dem römi­schen Recht. So gilt es näm­lich auch heu­te für die latei­ni­sche Kir­che und die mit ihr ver­bun­de­nen Ostkirchen.

Auch der Kate­chis­mus, so Cupich, sei 1993 „im Hin­blick auf die theo­lo­gi­schen Per­spek­ti­ven des Kon­zils (aktua­li­siert)“ wor­den. Das sei­en jeweils „Refor­men“ gewe­sen, die auf­grund des Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zils erfolg­ten und kei­ne Par­al­le­li­tät geschaf­fen, son­dern ersetzt haben. Auch in der Lit­ur­gie habe es eine „Reform“ gege­ben, wor­aus zu fol­gern sei:

„Mit den Refor­men des Gesetz­buchs und des Kate­chis­mus hat die Kir­che ihre frü­he­ren For­men hin­ter sich gelas­sen. […] Dann muß es auch etwas im Hin­blick auf die Lit­ur­gie­re­form bedeuten.“

Doch auch der Ver­gleich mit dem Kate­chis­mus hinkt, denn in der Glau­bens­leh­re kann ein jün­ge­rer Kate­chis­mus kei­nen ande­ren dahin­ge­hend erset­zen, daß der älte­re kei­ne Gül­tig­keit mehr hät­te oder gar ver­bo­ten wäre.

Der Erz­bi­schof von Chi­ca­go hütet sich daher, zu sagen, daß der über­lie­fer­te Ritus von Papst Fran­zis­kus poten­zi­ell abge­schafft erklärt wur­de, denn sowohl in San­ta Mar­ta als auch in Illi­nois weiß man, daß ein Ver­bot des über­lie­fer­ten Ritus streng­ge­nom­men unmög­lich ist. Als „Absicht des Hei­li­gen Vaters“ ent­nimmt Cupich dem Motu pro­prio, daß viel­leicht am Novus Ordo Mis­sae eini­ge kos­me­ti­sche Ver­än­de­run­gen vor­ge­nom­men wer­den könn­ten, etwa ein stär­ke­rer Ein­satz von Weih­rauch, Gre­go­ria­nik und Stille.

Die drei Leitprinzipien von Traditionis custodes

Die zen­tra­le Bot­schaft von Tra­di­tio­nis cus­to­des, so der Kar­di­nal, sei jedoch: In Zukunft soll es nur mehr den Novus Ordo geben.

Als Auf­trag an die Bischö­fe ent­nimmt er dem Motu pro­prio, daß die dem über­lie­fer­ten Ritus ver­bun­de­nen Gläu­bi­gen zu drän­gen sind, zum Novus Ordo zu wech­seln.
Papst Fran­zis­kus habe sich in Tra­di­tio­nis cus­to­des von drei Grund­sät­zen lei­ten las­sen, so Cupich:

Leitprinzip 1: Schuld sind die Traditionalisten

Dem ersten „Leit­prin­zip“ fol­gend sucht auch Kar­di­nal Cupich den „Schul­di­gen“ in den Gemein­schaf­ten der Tra­di­ti­on. Schuld an Tra­di­tio­nis cus­to­des sei­en die Gemein­schaf­ten und Gläu­bi­gen der Tra­di­ti­on. Wer den Scha­den hat, braucht sich um den Spott nicht zu sor­gen, könn­te man anmer­ken. Denn, so Cupich, trotz „Zuge­ständ­nis­sen“ durch Papst Fran­zis­kus sei es nicht erreicht wor­den, die Kluft zwi­schen der Pius­bru­der­schaft und Rom zu über­win­den. Viel­mehr habe die För­de­rung des über­lie­fer­ten Ritus – an die­ser Stel­le wer­den die andern­orts im Schrei­ben genann­ten Päp­ste Johan­nes Paul II. und Bene­dikt XVI. nicht erwähnt – eine:

„Bewe­gung inner­halb der Kir­che selbst“ geschaf­fen, „die offen­sicht­lich Spal­tung sät, indem sie die Refor­men des Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zils unter­gräbt, indem sie die wich­tig­ste von ihnen ablehnt: die Reform des Römi­schen Ritus“.

Hier zitiert Cupich aus einem Inter­view von Kuri­en­erz­bi­schof Augu­sti­ne Di Noia, dem bei­geord­ne­ten Sekre­tär der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on, und macht sich die Aus­sa­ge voll­um­fäng­lich zu eigen.

Leitprinzip 2: Der Novus Ordo ist exklusiv anzuerkennen

Als zwei­tes „Leit­prin­zip“, das Papst Fran­zis­kus mit Tra­di­tio­nis cus­to­des bewegt, sei eine „unmiß­ver­ständ­li­che Aner­ken­nung durch alle Katho­li­ken, daß das Zwei­te Vati­ka­ni­sche Kon­zil und sei­ne Refor­men nicht nur ein authen­ti­sches Wir­ken des Hei­li­gen Gei­stes sind, son­dern auch in Kon­ti­nui­tät mit der Tra­di­ti­on der Kir­che ste­hen. Die­se Aner­ken­nung bedeu­tet ins­be­son­de­re die vol­le Akzep­tanz, daß ‚die von Paul VI. und Johan­nes Paul II. in Über­ein­stim­mung mit den Dekre­ten des Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zils pro­mul­gier­ten lit­ur­gi­schen Bücher der ein­zi­ge Aus­druck der lex oran­di des römi­schen Ritus sind‘.“

Cupich zitiert hier aus dem Arti­kel 1 den umstrit­ten­sten Teil des Motu pro­prio, auch in die­sem Fall uneingeschränkt.

Leitprinzip 3: Die Bischöfe haben die exklusive Anerkennung durchzusetzen

Ein drit­ter Grund­satz sei „die Rol­le des Bischofs als allei­ni­ger Mode­ra­tor, För­de­rer und Wäch­ter des gesam­ten lit­ur­gi­schen Lebens in sei­ner Diö­ze­se“. Papst Fran­zis­kus habe mit dem Erlaß von Tra­di­tio­nis cus­to­des dem Orts­bi­schof die Zustän­dig­keit zurück­ge­ge­ben, den Gebrauch „der frü­he­ren Lit­ur­gie als Aus­nah­me­kon­zes­si­on zu regeln“. Die „Rück­ga­be“ erfolg­te mit einer ein­schnei­den­den Ein­schrän­kung: Die Erlaub­nis zur Ver­wen­dung des über­lie­fer­ten Ritus dür­fe nur eine „Aus­nah­me“ sein. So stellt es Cupich auch gleich im näch­sten Satz klar. Nur „aus­nahms­wei­se“ sei „die Ver­wen­dung von Ritua­len zuzu­las­sen, die vor den Lit­ur­gie­re­for­men des zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zils (Mis­sa­le Roma­num von 1962 und Ritua­le Roma­num von 1952) ent­stan­den sind“.

Die von Fran­zis­kus erlas­se­ne Ein­schrän­kung fol­ge einem kla­ren Auf­trag an die Bischöfe:

„In sei­nem Begleit­schrei­ben zu Tra­di­tio­nis cus­to­des an die Bischö­fe in aller Welt macht Papst Fran­zis­kus deut­lich, dass der Orts­bi­schof die Pflicht hat, sei­ne Ent­schei­dung so zu tref­fen, dass in sei­ner Diö­ze­se die Rück­kehr zu einer ein­heit­li­chen Fei­er­form geför­dert wird.“

Gläubige zum Novus Ordo drängen

Dar­aus fol­gert Kar­di­nal Cupich:

„Die pasto­ra­le Ver­wirk­li­chung der Zie­le von Tra­di­tio­nis cus­to­des erfor­dert, daß wir als Seel­sor­ger die Men­schen dabei beglei­ten, den Zusam­men­hang zwi­schen der Art und Wei­se, wie wir Got­tes­dienst fei­ern, und dem, was wir glau­ben, zu ver­ste­hen, wobei der Wunsch des Hei­li­gen Vaters zu berück­sich­ti­gen ist, daß die Seel­sor­ger die Gläu­bi­gen zum aus­schließ­li­chen Gebrauch der refor­mier­ten lit­ur­gi­schen Bücher führen.“

Was sich der Kar­di­nal-Erz­bi­schof von sei­nen Prie­stern und Seel­sor­gern erwar­tet, beschreibt er so:

„Die Beglei­tung kann in Form von Besu­chen bei den Gläu­bi­gen erfol­gen, die regel­mä­ßig die­se Mes­se besu­chen und die Sakra­men­te mit den frü­he­ren Ritua­len gefei­ert haben, um ihnen zu hel­fen, die wesent­li­chen Grund­sät­ze der vom Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zil gefor­der­ten Erneue­rung zu ver­ste­hen. Es soll­te auch dar­um gehen, den Men­schen zu zei­gen, wie die refor­mier­te Mes­se ihnen eine stär­ke­re Ver­wen­dung von Schrif­ten und Gebe­ten aus der römi­schen Tra­di­ti­on sowie einen aktua­li­sier­ten lit­ur­gi­schen Fest­ka­len­der bie­tet, der kürz­lich hei­lig­ge­spro­che­ne Hei­li­ge ent­hält. Beglei­tung kann auch bedeu­ten, daß in die refor­mier­te Mes­se des Kon­zils krea­tiv Ele­men­te auf­ge­nom­men wer­den, die die Men­schen bei der Fei­er der frü­he­ren Form der Mes­se als näh­rend emp­fun­den haben und die bereits eine Opti­on waren, z. B. ehr­fürch­ti­ge Bewe­gun­gen und Gesten, die Ver­wen­dung des gre­go­ria­ni­schen Gesangs, Latein und Weih­rauch sowie län­ge­re Zei­ten der Stil­le inner­halb der Liturgie.“

Cupich scheint aller­dings nicht wahr­zu­neh­men, daß die dem über­lie­fer­ten Ritus ver­bun­de­nen Gläu­bi­gen, allein schon alters­be­dingt, nicht mehr in erster Linie jene sind, die die Lit­ur­gie­re­form 1969 nicht mit­ge­macht haben, son­dern vor allem Gläu­bi­ge, die im Novus Ordo auf­ge­wach­sen und von die­sem geprägt wur­den und sich gera­de des­halb der Tra­di­ti­on zuge­wandt haben. Sie ken­nen den Novus Ordo sehr gut und brau­chen dar­über weder Ein­füh­rung noch Hinführung.

Der Kar­di­nal sagt nichts dar­über, wie er sich die Zukunft der Gemein­schaf­ten des über­lie­fer­ten Ritus vor­stellt, die in sei­nem Erz­bis­tum wir­ken, dar­un­ter die Petrus­bru­der­schaft und vor allem die dort ent­stan­de­nen Regu­lar­ka­no­ni­ker des hei­li­gen Johan­nes von Kra­kau. Sol­len auch sie zum Novus Ordo gedrängt wer­den? Der Erz­bi­schof sagt aber soviel: Gläu­bi­ge sol­len die­se Gemein­schaft kei­ne mehr (zu betreu­en) haben.

Der „Mann des Pap­stes“ im US-Epi­sko­pat schließt sei­ne Aus­füh­run­gen mit einem wei­te­ren Euphemismus:

„Ich glau­be, wir kön­nen die­se Gele­gen­heit nut­zen, um allen unse­ren Leu­ten zu hel­fen, das gro­ße Geschenk, das uns das Kon­zil mit der Reform unse­res Got­tes­dien­stes gemacht hat, bes­ser zu ver­ste­hen. Ich neh­me mei­ne Ver­pflich­tung ernst, in einer Wei­se vor­an­zu­schrei­ten, die eine Rück­kehr zu einer ein­heit­li­chen Form der Fei­er im Ein­klang mit den Leit­li­ni­en von Tra­di­tio­nis cus­to­des för­dert, aber in der Zwi­schen­zeit müs­sen wir alle beten, wie Jesus es in der Nacht vor sei­nem Tode tat, daß alle eins sein mögen.“

Das Schrei­ben legt nahe, daß Kar­di­nal Cupich dem­nächst eine end­gül­ti­ge Ent­schei­dung über die Umset­zung von Tra­di­tio­nis cus­to­des in sei­nem Zustän­dig­keits­be­reich tref­fen wird, eine Ent­schei­dung, die kei­nes­wegs wohl­wol­lend, son­dern restrik­tiv sein wird. Wegen der Bedeu­tung sei­nes Erz­bis­tums in der kirch­li­chen Hier­ar­chie wird sei­ne Ent­schei­dung für ande­re Bischö­fe der USA ton­an­ge­bend sein.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Vati­can­Me­dia (Screen­shot)

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