Die Zulässigkeit der Todesstrafe ist eine Wahrheit de fide tenenda, die vom ordentlichen und universalen Lehramt der Kirche auf konstante und unmißverständliche Weise definiert ist. Wer behauptet, daß die Kapitalstrafe an sich schlecht sei, fällt in die Häresie.
Die Lehre der Kirche wurde klar und deutlich im Schreiben vom 18. Dezember 1208 dargelegt (ergänzt 2010), mit dem Innozenz III. die Position der Waldenser mit folgenden, von Denzinger wiedergegebenen Worten verurteilte:
„De potestate saeculari asserimus, quod sine peccato mortali potest iudicium sanguinis exercere, dummodo ad inferendam vindictam non odio, sed iudicio, non incaute, sed consulte procedat» ( Enchiridion symbolorum,definitionum et declaratium de rebus fidei et morum“.
„Was die weltliche Gewalt betrifft, so erklären wir, daß sie ohne Todsünde ein Bluturteil vollstrecken kann, solange sie zum Vollzug der Strafe nicht aufgrund von Haß, sondern aufgrund eines richterlichen Urteils, nicht unvorsichtig, sondern überlegt schreitet“ (hrsg. von Peter Hünermann SJ, Nr. 795).
Dieselbe Position wurde vom Katechismus des Konzils von Trient (Dritter Teil, Nr. 328), vom Großen Katechismus des heiligen Pius X. (Dritter Teil, Nr. 413) und ebenso im neuen Katechismus der Katholischen Kirche (zunächst Nr. 2266, dann Nr. 2267) wiederholt. Papst Franziskus unterzeichnete ein Reskript, das den Katechismus mit folgender neuen Formulierung verändert:
„Deshalb lehrt die Kirche im Licht des Evangeliums, dass ‚die Todesstrafe unzulässig ist, weil sie gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person verstößt‘ “.
Laut dem Glaubenspräfekten, Kardinal Luis Ladaria, folge der neue Text den Spuren der Lehre von Johannes Paul II. in der Enzyklika Evangelium vitae, doch der Unterschied ist radikal. Johannes Paul II. ist in Evangelium vitae der Meinung, daß die Kirche unter den gegebenen historischen Umständen für die Abschaffung der Kapitalstrafe sein sollte, bekräftigte aber, daß die Todesstrafe nicht per se ungerecht ist und „das Gebot »du sollst nicht töten« absoluten Wert“ nur dann hat, „wenn es sich auf den unschuldigen Menschen bezieht“ (EV, 56–57). Papst Franziskus urteilt jedoch, daß die Kapitalstrafe per se unzulässig ist, indem er eine vom ordentlichen Lehramt der Kirche unfehlbar definierte Wahrheit offen leugnet.
Um diese Änderung zu rechtfertigen, beruft man sich auf veränderte soziologische Bedingungen. Im Reskript von Papst Franziskus heißt es:
„Lange Zeit wurde der Rückgriff auf die Todesstrafe durch die rechtmäßige Autorität – nach einem ordentlichen Gerichtsverfahren – als eine angemessene Antwort auf die Schwere einiger Verbrechen und als ein annehmbares, wenn auch extremes Mittel zur Wahrung des Gemeinwohls angesehen. Heute gibt es ein wachsendes Bewusstsein dafür, dass die Würde der Person auch dann nicht verloren geht, wenn jemand schwerste Verbrechen begangen hat. Hinzu kommt, dass sich ein neues Verständnis vom Sinn der Strafsanktionen durch den Staat verbreitet hat. Schließlich wurden wirksamere Haftsysteme entwickelt, welche die pflichtgemäße Verteidigung der Bürger garantieren, zugleich aber dem Täter nicht endgültig die Möglichkeit der Besserung nehmen.“
Das Verständnis von „Menschenwürde“ ändert sich aber ebensowenig je nach Zeit oder historischen Umständen, wie die moralische Bedeutung von Gerechtigkeit und Strafe sich nicht ändert. Pius XII. erklärt, daß der Staat, wenn er auf die Todesstrafe zurückgreift, nicht den Anspruch erhebt, Herr über das menschliche Leben zu sein, sondern lediglich anerkennt, daß der Kriminelle durch eine Art von moralischem Selbstmord sich selbst sein Lebensrecht verwirkt hat. Laut diesem Papst gilt:
„Selbst im Falle der Hinrichtung eines zum Tode Verurteilten hat der Staat nicht das Recht des Einzelnen auf Leben. Dann ist es der öffentlichen Macht vorbehalten, dem Verurteilten das ‚Gute‘ des Lebens zu entziehen, indem er sein Verschulden ablehnt, nachdem er durch sein Verbrechen sein ‚Recht‘ auf das Leben enteignet hat“ (Ansprache vom 14. September 1952, Ansprachen und Radiobotschaften, Bd. XIV, S. 328).
Die Theologen und Moraltheologen vom heiligen Thomas von Aquin bis zum heiligen Alfons von Ligouri haben erklärt, daß sich die Todesstrafe nicht allein mit dem Schutz der Gemeinschaft rechtfertigen läßt, sondern auch einen „vergütenden Charakter“ hat, weil sie eine verletzte Moralordnung wiederherstellt, und einen „sühnenden Charakter“, wie es für den guten Schächer galt, der seine Hinrichtung mit dem höchsten Opfer Unseren Herrn vereinte.
Das neue Reskript von Papst Franziskus bringt jenen theologischen Evolutionismus zum Ausdruck, der vom heiligen Pius X. in Pascendi und von Pius XII. in Humani generis verurteilt wird, und der nichts mit der homogenen Entfaltung des Dogmas zu tun hat, von der Kardinal John Henry Newman spricht. Voraussetzung für die Weiterentwicklung des Dogmas ist, daß die neuen theologischen Behauptungen nicht der bisherigen Lehre der Kirche widersprechen, sondern sich darauf beschränken, sie zu entfalten und zu vertiefen.
Letztlich, wie bei der Verurteilung der Verhütung, geht es hier nicht um theologische Meinungen, über die eine Debatte zulässig ist, sondern um moralische Wahrheiten, die Teil des Depositum fidei sind, und daher verpflichtend zu akzeptieren sind, um katholisch zu bleiben. Wir hoffen daher, daß die Theologen und Hirten der Kirche so schnell als möglich eingreifen, um diesen schwerwiegenden Irrtum von Papst Franziskus zu korrigieren.
*Roberto de Mattei, Historiker, Vater von fünf Kindern, Professor für Neuere Geschichte und Geschichte des Christentums an der Europäischen Universität Rom, Vorsitzender der Stiftung Lepanto, Autor zahlreicher Bücher, zuletzt in deutscher Übersetzung: „Verteidigung der Tradition – Die unüberwindbare Wahrheit Christi“, mit einem Vorwort von Martin Mosebach, Altötting 2017.
Bild: MiL/Enchyridion (Screenshot)
Ich kenne nicht die genauen Beweggründe von Papst Franziskus, die Todesstrafe abzulehnen. Ich vermute einmal einen humanistischen Hintergrund.
Die 10 Gebote, „du sollst nicht töten“, verbieten an und für sich, dass ein Mensch das Leben eines anderen Menschen beendet. Sei es durch Abtreibung, Mord oder die Todesstrafe.
Ausgenommen Notwehr und Selbstverteidigung, laut Katechismus.
Ich traue diesem Papst jedoch weiterhin nicht über den Weg, und wahrscheinlich ist Humanismus der Hintergrund für sein Handeln.
So sehr ich Roberto de Mattei auch hochschätze – hier irrt er. Und nicht nur er, sondern meinetwegen auch schon Papst Innozenz. Das Recht, die Todesstrafe zu verhängen und zu vollstrecken läßt sich buchstäblich nirgends aus der Heiligen Schrift herleiten – ganz im Gegenteil.
Aus einem Priester, wie auch aus jedem anderen Kleriker bis hinauf zum Póntifex Máximus, soll das Beispiel Jesu Christi strahlen. Mir ist nicht eine Bibelstelle bekannt, wo Jesus Christus jemandem völlig unzweideutig das Recht eingeräumt hätte, einen Menschen zum Tode zu verurteilen, oder wo er das selber getan hätte. Jesus Christus, als wahrer Gott und wahrer Mensch, hätte dieses Recht ja zweifellos gehabt, und abgesehen von der Heiligen Maria Muttergottes, ist ja jeder andere Mensch mit dem Makel der Erbsünde behaftet – auch der geweihte Priester.
„Auge um Auge, Zahn um Zahn“ – das ist das Gesetz des Alten Bundes, das Unser Herrgott Jesus Christus erfüllt und damit aufgehoben hat. „… ich aber sage euch… “ Jeder von uns weiß, wie die Bibelstelle weitergeht.
Auch das Gebot „Du sollst nicht töten“ bleibt ehern und unverrückbar so stehen – ohne ein Komma dahinter, an dem man seiner Lust zu Interpretationen frönen könnte – auch Kinderabtreiber versuchen ja seit jeher, ein Komma dazu zu interpretieren, um dann sozusagen mit „Gottes Segen“ nach Lust und Laune das Leben des Ungeborenen doch noch dem Henker ausliefern zu dürfen.
Nein – kein Mensch hat das Recht, einem anderen Menschen das Leben zu nehmen – ganz im Gegenteil: Leben geben und Leben nehmen darf ausschließlich Unser Himmlischer Schöpfer. Jeder von uns, der sich schon in fortgeschrittenem Alter befindet, weiß doch, wie kurz das Leben im Grunde ist – jedes Jahr vergeht noch schneller als das soeben vergangene. Und irgendwann wird jeder von uns vor Unserem Himmlischen Richter stehen, Rechenschaft ablegen müssen, und nichts, absolut nichts wird verborgen bleiben. Bleibt er zeitlebens reuelos oder was auch immer, dann wird die Todesstrafe nichts daran ändern. Auch ein reueloser Mörder wird sich spätestens dann mit seiner Tat konfrontieren müssen. Er wird das schlichtweg müssen; er hat keine Möglichkeit, dem zu entgehen. Ich finde, wir Menschen, wir Katholiken zumal, sollten uns getrost die Zeit nehmen, und alles Unserem Herrgott überlassen, bis alles so weit sein wird. Er wird‘s ganz gewiß richten. So oder so.
Nebenbei: Was wir natürlich schon wieder brauchen, und zwar ganz dringend, das ist ein Strafrecht, das diese Bezeichnung auch verdient. A.D. 1977 hatte die damalige deutsche liberalsozialistische Regierung das Strafrecht so sehr verunformt, daß man nicht mehr von einem „Strafrecht“ sprechen konnte. Der Mensch sei ja grundsätzlich lieb, gut und brav, und wenn er dann doch mal morde, tja, dann müsse er halt „umerzogen“ und später „resozialisiert“ werden – will sagen, 15 Jahre seien gleichbedeutend mit „lebenslang“ – und danach, ja mai… dann lassen wir ihn erst mal wieder laufen, um zu schauen, was passiert. Passiert etwas, dann hat man eben Pech gehabt; eine „freie Gesellschaft“ müsse das „hinnehmen“.
Das ist alles Blödsinn in konzentrierter, kristalliner Form: Beim schwerstmöglichen Verbrechen, das man verüben könnte, nämlich beim Mord, da kann es keinen Freischuß geben. Wer das tut… wer das einmal tut, wer einmal dazu fähig ist, einem anderen Menschen niederträchtig das Leben zu nehmen, der ist es, erstens, auch ein zweites Mal, und der hat, zweitens, im Moment der Begehung der Tat sehr viele eigene Recht automatisch selbst-verwirkt: Er darf vor allem niemals mehr in Freiheit kommen; er hat jegliche sogenannte „Zweiten Chancen“ selbst-verwirkt, denn vor allem das Mordopfer bekommt ja auch niemals mehr eine zweite Chance. Und nein, wirklich „lebenslang“ hat genau eben nichts mit „Rache“ nach dem Prinzip „Auge und Auge“ zu tun, sondern mit echter Strafe, sowie mit Sicherung aller rechtschaffener Menschen.
Die Todesstrafe ist aus einem weiteren Grunde abzulehnen: Allem Menschlichen wohnt die Unvollkommenheit inne. Wo Menschen zu Gericht sitzen, da begehen sie auch immer wieder Irrtümer. Justizirrtümer. Und man soll sich da nicht täuschen: Sollte ein Richter einmal ein Todesurteil „in Gottes Namen“ verhängen wollen, dann möchte ich unter keinen Umständen für diesen Richter Verantwortung übernehmen… Weiß er das mit „Gottes Namen“ denn wirklich so genau? Ich bezweifle das sehr. Und: Das Rechtssystem der USA ist ja jüdisch geprägt – dort gilt der Grundsatz „Auge um Auge“. Und man weiß auch dort im Grunde sehr genau, daß etwa 15% aller Hingerichteten unschuldig waren. Trotzdem nimmt man das dort achselzuckend hin. Man weiß das, obschon heutzutage Forensik, Medizin und naturwissenschaftliche Erkenntnisse auf modernsten Stand sind – sie sind es gewiß mehr als zu Zeiten von Papst Innozenz. Frage: Wer von uns will Schuld und Verantwortung für auch nur einen einzigen unschuldig Hingerichteten übernehmen? Ich nicht.
Schließlich müßte man sich darum bemühen, ein altes Berufsbild zu revitalisieren: Den Henker. Wir wissen doch, daß ein zum Tode Verurteilter nicht von alleine einfach so tot umfällt. Irgendjemand müßte in der Folge dafür sorgen, daß der Verurteilte zu Tode kommt – irgendwie. Wer soll das tun? Wer soll das berufsmäßig tun, auch und vor allem unter Einbeziehung der Wahrscheinlichkeit, Unschuldige hingerichtet zu haben – und später selber vor Unseren Göttlichen Richter treten zu müssen? Auch das will ich nicht.
Unser irdisches Leben ist eine Pilgerschaft, die oftmals gepflastert ist mit Mühsal. Wollen wir demütig und freudig Unserem Herrgott Jesus Christus nachfolgen, dann sollen wir auch demütig und freudig unser eigenes Kreuz tragen – auch und wenn das bedeuten sollte, daß wir einen Mörder lebenslang im Gefängnis leben lassen und ihn dort auch ernähren müssen, anstatt ihn hinzurichten. Mit „Humanismus“ hat das nichts zu tun, sondern ausschließlich mit meiner Ganzhingabe an Unsere Heilige Maria Muttergottes und an Unseren Herrgott Jesus Christus. Ich bin zu alledem bereit, so wahr mir Gott helfe.
Carlosmiguel
Zu empfehlen ist die Lektüre des Neuen Bibellexikon, Stichwort Todestrafe, wegen der Stellen in der Bibel. Aber insbesondere Jone: Katholische Moraltheologie: „Ein Verbrecher darf getötetet werden, wenn gerichtlich der Beweis erbracht wurde, daß es moralisch sicher ist, er habe ein schweres Verbrechen begangen, auf das vom Staate im Interesse des Allgemeinwohls die Todestrafe gesetzt ist, und wenn dann jemandem vom Staate der Auftrag gegeben wurde, das Todesurteil zu vollstrecken.“ Lynchjustiz ist verboten. Auch ein ungerechter Abgreifer darf getötet werden.
Es sollte bei dem Thema nicht verwechselt werden: die Tötung eines unschuldigen Menschen (z.B. Abtreibung), mit der Tötung eines schuldigen Menschen (Kindsvergewaltiger- und mörder).
In unserer Zeit, in der selbst aus der Kirche Irrlehren verbreitet werden, sollte man sich ruhig an die Lehre vor dem 2. Vatikanum richten. Die neue hat wenig bis nichts mit der traditionellen und überlieferten Lehre zu tun, wie de Mattei hier nachweist. Auch gut ist sein Buch Verteidigung der Tradition.
Sehr geehrter @Carlosmiguel,
Vielen Dank für diesen Beitrag! Ich war schon daran, einen Kommentar zu verfassen, da habe ich Ihren gelesen. Dem ist nichts hinzuzufügen und ich stimme Ihnen voll und ganz zu.
Selbstverständlich gibt es Bedingungen, unter denen ein Mensch einen Menschen töten darf und soll. Man kommt hier mit idealistischer Apodiktik nicht weiter und weder – sicher nur extreme Fälle – Notwehr noch Nothilfe dürfen eine solche Begrenzung erfahren, noch der noch einmal besondere (Unter-)Fall der gerechtfertigten Tyrannentötung.
Ich stimme ohne weiteres zu, daß wir mit Christus zur Verzeihung aufgerufen sind, die die notwendige Vergeltung oft noch wirksam zu übertreffen vermag. Nur ist der christliche Akt der Verzeihung ein persönlicher. Dummerweiser wird das Strafrecht heute jedoch als ein „öffentliches Recht“ angesehen und Verzeihung ist hier schlicht nicht institutionierbar – Sie erkennen die fatalen Folgen eines solchen Versuches selber. Dann müßte das Strafrecht als solches wieder an die Betroffenen zurückgegeben werden und nur das Strafurteil und das Strafmaß wäre seitens Dritter/öffentlich zu begrenzen, um ein Übermaß an Vergeltung zu verhindern. Dem trägt übrigens die alttestamentarische Bestimmung des Auge um Auge und Zahn um Zahn bereits Rechnung.
Wir sind leider durch die moderne Staatsgläubigkeit der breiten Masse zu sehr kompromittiert, um eine wirklich bessere römisch-katholische Lösung zu finden. In der der Einzelne als Betroffener (oder gegebenenfalls seine Verwandten etc.) christliche Verzeihung üben kann, ohne daß die Todesstrafe als angemessene und notwendig sein könnende Vergeltung in sich zu verwerfen wäre.