Amoris Laetitia und die Aufgabe einer verantwortlichen Gewissensbildung durch das kirchliche Magisterium


Amoris Laetitia und die Aufgabe einer verantwortlichen Gewissensbildung durch das kirchliche Magisterium
Amoris Laetitia und die Aufgabe einer verantwortlichen Gewissensbildung durch das kirchliche Magisterium.

von Dr. Mar­kus Büning*

Die Ausgangslage: Die Gewissensbildung als Aufgabe des Lehramtes

Anzei­ge

Die Gewis­sens­bil­dung ist seit Bestehen der Kir­che eine urei­ge­ne Auf­ga­be des apo­sto­li­schen Amtes. Bereits in ihren Brie­fen unter­nah­men es die Apo­stel, die Gemein­den – ins­be­son­de­re in den parä­ne­ti­schen (ermah­nen­den) Abschnit­ten – in das Gesetz Chri­sti ein­zu­füh­ren und die Gewis­sen der ersten Chri­sten zu bil­den. Dies war gera­de in der anti­ken Welt, die durch Aus­schwei­fung und mora­li­schen Ver­fall gekenn­zeich­net war, eine beson­ders drin­gen­de Auf­ga­be. Heu­te besteht die­se Not­wen­dig­keit wie­der: In einer Welt, die die ethi­schen Maß­stä­be immer mehr zurück­fährt, bedarf es erneut des Anfangs­gei­stes aus Apo­stel­ta­gen, der die Bischö­fe befä­higt, den Men­schen die fort­wäh­ren­de Gel­tung des Sit­ten­ge­set­zes ohne Abstri­che vor Augen zu füh­ren. Der nach­kon­zi­lia­re Welt­ka­te­chis­mus beschreibt die­se Erzie­hungs­auf­ga­be des kirch­li­chen Lehr­am­tes ganz unmiss­ver­ständ­lich so:

„Das Gewis­sen muss geformt und das sitt­li­che Urteil erhellt wer­den. Ein gut gebil­de­tes Gewis­sen urteilt rich­tig und wahr­haf­tig. Es folgt bei sei­nen Urtei­len der Ver­nunft und rich­tet sich nach dem wah­ren Gut, das durch die Weis­heit des Schöp­fers gewollt ist. Für uns Men­schen, die schlech­ten Ein­flüs­sen unter­wor­fen und stets ver­sucht sind, dem eige­nen Urteil den Vor­zug zu geben und die Leh­ren der kirch­li­chen Auto­ri­tät zurück­zu­wei­sen, ist die Gewis­sens­er­zie­hung uner­läss­lich.“ (KKK, Nr. 1783).

Nur das gut gebil­de­te Gewis­sen urteilt rich­tig und wahr­haf­tig! Und der Kir­che kommt hier die urei­ge­ne Ver­ant­wor­tung zu, die­se Gewis­sens­bil­dung maß­geb­lich durch die Unter­wei­sung durch das kirch­li­che Lehr­amt vor­zu­neh­men. Tut sie dies in aller Klar­heit und Aus­rich­tung gegen­über dem Natur­ge­setz nicht mehr, trägt sie letzt­lich die Ver­ant­wor­tung dafür, dass die Men­schen im Irr­tum blei­ben und so, zumin­dest objek­tiv, in Sün­de oder gar schwe­rer Sün­de ver­har­ren. Dies geschieht immer dann, wenn sie dem irre­ge­lei­te­ten, d.h. dem Gebot Got­tes wider­spre­chen­den Gewis­sen fol­gen. Sobald die Kir­che anfängt, die Men­schen ihrem Gewis­sens­ent­scheid ohne kla­re Ori­en­tie­rung zu über­las­sen, besteht die Gefahr einer ver­hee­ren­den Ori­en­tie­rungs­lo­sig­keit, die das sitt­lich Gute in der Kir­che und Gesell­schaft immer mehr in den Hin­ter­grund tre­ten lässt. Und dies hat mit der Ermög­li­chung mensch­li­cher Frei­heit nur wenig zu tun! Nein, letzt­lich ist ein sol­ches „Sich-Her­aus­hal­ten“ eine ver­ant­wor­tungs­lo­se Lieb­lo­sig­keit, die die Men­schen in die Unfrei­heit der Sün­de führt.

Warnung durch die Vergangenheit: Die Relativierung dieser Aufgabe

Paul VI. und die prophetische Enzyklika "Humanae vitae"
Paul VI. und die pro­phe­ti­sche Enzy­kli­ka „Hum­a­nae vitae“

Bevor wir auf die der­zei­ti­ge Kon­fu­si­on blicken, die das nach­syn­oda­le Apo­sto­li­sche Schrei­ben AMORIS LAETITIA (= AL) aus­ge­löst hat, wol­len wir kurz an einen Feh­ler erin­nern, den drei Bischofs­kon­fe­ren­zen im Gefol­ge der kla­ren und pro­phe­ti­schen Enzy­kli­ka HUMANAE VITAE des seli­gen Pap­stes Paul VI. vor­ge­nom­men haben. Die­ses Lehr­schrei­ben hat den Glie­dern der Kir­che klar und unmiss­ver­ständ­lich die Amo­ra­li­tät künst­li­cher Ver­hü­tungs­mit­tel mit schöp­fungs­theo­lo­gi­schen und natur­recht­li­chen Argu­men­ten vor Augen gestellt. Jede Katho­li­kin und jeder Katho­lik, der sich in die­ser Fra­ge ein Gewis­sen­s­ur­teil bil­den muss, hat in die­ser Leh­re eine ein­deu­ti­ge Urteils­grund­la­ge an die Hand bekom­men, um sich in sei­nem Gewis­sen für das Rich­ti­ge und Wahr­haf­ti­ge zu ent­schei­den. Doch von Beginn an bäum­ten sich die Men­schen gegen die­se Leh­re des Pap­stes auf, so ins­be­son­de­re in den west­li­chen Wohl­stands­ge­sell­schaf­ten. Was pas­sier­te dort? Drei Bischofs­kon­fe­ren­zen fie­len dem Statt­hal­ter Chri­sti mit rela­ti­vie­ren­den Erklä­run­gen (Die „Solo­thur­ner Erklä­rung“ für die Schweiz, die „Maria­tro­st­er Erklä­rung“ für Öster­reich und die „König­stei­ner Erklä­rung“ für Deutsch­land) in den Rücken: Die Ehe­leu­te müss­ten in ihrem Gewis­sen selbst eine Ent­schei­dung fäl­len, wel­che Wege ver­ant­wort­li­cher Fami­li­en­pla­nung sie nun gehen möch­ten. So wur­den die Bischö­fe selbst zur Heb­am­me des soge­nann­ten auto­no­men Gewis­sens, wel­ches sich durch eine bischöf­li­che Erklä­rung sogar legi­ti­miert füh­len durf­te, sich in Sit­ten­fra­gen gegen die Leh­re einer päpst­li­chen Enzy­kli­ka zu ent­schei­den. Dies war umso schlim­mer, da der Papst hier kei­ne neue Leh­re ver­kün­det hat, son­dern ganz im Sin­ne der Tra­di­ti­on den Zweck des ehe­li­chen Ver­kehrs im Hin­blick auf die Schöp­fungs­ord­nung her­aus­ge­stellt hat. Soll hei­ßen: Paul VI. bot hier eine kla­re Grund­la­ge zur Gewis­sens­bil­dung. Die Bischö­fe der „Erklä­rungs­län­der“ weich­ten die­se auf und lie­fer­ten so eine Ursa­che für das mora­li­sche Dilem­ma, das wir heu­te klar und deut­lich sehen: Durch die De-fac­to-Erlaub­nis der künst­li­chen Ver­hü­tungs­mit­tel ist der Geschlechts­ver­kehr in den Köp­fen vie­ler Men­schen nahe­zu voll­ends von der grund­sätz­li­chen Bereit­schaft zur Nach­kom­men­schaft ent­kop­pelt wor­den. Der außer­ehe­li­che Ver­kehr wird durch­weg, auch bei vie­len jun­gen Katho­li­ken, nicht mehr als Pro­blem emp­fun­den. Die Bereit­schaft, Kin­der zu bekom­men, ist gera­de in die­sen Län­dern immens zurück­ge­gan­gen. Das Bild der treu­sor­gen­den Mut­ter und Haus­frau ist heu­te der Lächer­lich­keit preis­ge­ge­ben. Die Ver­bin­dung von ver­ant­wor­tungs­voll geleb­ter Sexua­li­tät und Ehe ist nahe­zu auf­ge­löst. Dies geht sogar so weit, dass es völ­lig egal erscheint, wel­ches Geschlecht mit wel­chem Geschlecht die Sexua­li­tät lebt. Der Gen­de­ris­mus ist im Prin­zip die per­fi­de Zuspit­zung die­ses Dra­mas. Neben die­sem mora­li­schen Ver­fall wis­sen wir heu­te umso mehr auch von den ver­hee­ren­den Fol­gen, die die sog. Anti-Baby-Pil­le auch in medi­zi­ni­scher Hin­sicht für die Frau­en hat. Letzt­lich zeigt die­ses Bei­spiel aus der Ver­gan­gen­heit, wie sehr die Kir­che auf­pas­sen muss, dass sie nicht selbst durch eine all­zu liber­tä­re Moral­ver­kün­di­gung dem sitt­li­chen Ver­fall Vor­schub lei­stet. Genau das ist näm­lich mit Solo­thurn, Maria­trost und König­stein gesche­hen. Selbst ein Kar­di­nal Schön­born, der heu­te zu den gro­ßen Apo­lo­ge­ten von AL gehört, sprach im Jahr 2008 bzgl. die­ser Erklä­run­gen von einer gro­ßen Sünde:

„Wir haben ‚Nein‘ gesagt zu Hum­a­nae Vitae. Wir waren nicht Bischö­fe, aber es waren unse­re Mit­brü­der. Wir haben nicht den Mut gehabt, ein kla­res ‚Ja‘ zu Hum­a­nae Vitae zu sagen. Es gibt Aus­nah­men: der dama­li­ge Kar­di­nal von Ber­lin, Kar­di­nal Bengsch. Er hat­te einen Text für die Deut­sche Bischofs­kon­fe­renz vor­be­rei­tet, einen Text, der ein pro­phe­ti­scher Text war. Die­ser Text ist ver­schwun­den, und erschie­nen ist die König­stei­ner Erklä­rung, die die katho­li­sche Kir­che in Deutsch­land geschwächt hat, das Ja zum Leben zu sagen.“ (So Kar­di­nal Schön­born bei sei­ner „Jeru­sa­le­mer Pre­digt“ vom 27. März 2008 bei der Gemein­schafts­ta­gung der Bischö­fe Europas.)

Scha­de, dass unser Kar­di­nal heu­te nicht mehr in die­ser Klar­heit das von ihm damals postu­lier­te kla­re „Ja!“ zu einem ande­ren bedeu­ten­den päpst­li­chen Lehr­schrei­ben spre­chen kann, zu FAMILIARIS CONSORTIO des hl. Johan­nes Paul II.!

Die Erfüllung dieser Aufgabe: Das strikte Kommunionverbot für im Ehebruch lebende sog. wiederverheiratete Geschiedene

Ehe und Familie: Das Ehepaar Paloni nahm als Beobachter an der Bischofssynode über die Familie teil
Ehe und Fami­lie: Das Ehe­paar Palo­ni nahm als Beob­ach­ter an der Bischofs­syn­ode über die Fami­lie teil

Kom­men wir nun zu die­sem für unse­re der­zei­ti­ge Dis­kus­si­on so wich­ti­gen The­ma: Die Fra­ge der Zulas­sung von Ehe­bre­chern zum Altar­sa­kra­ment. Bis zur Ver­öf­fent­li­chung von AL war für jeden Katho­li­ken völ­lig klar, was die Kir­che den Men­schen sagt, die als sog. wie­der­ver­hei­ra­te­te Geschie­de­ne trotz bestehen­den Ehe­ban­des mit einem neu­en Part­ner in einem ehe­ähn­li­chen Ver­hält­nis leben und nicht bereit sind, auf den Voll­zug die­ser irre­gu­lä­ren Ver­bin­dung zu ver­zich­ten. Die Kir­che sag­te bis zu die­sem Zeit­punkt klar und deut­lich: Da ihr dann im Zustand der schwe­ren Sün­de lebt, dürft ihr das Altar­sa­kra­ment nicht emp­fan­gen! Die­se unmiss­ver­ständ­li­che Aus­sa­ge des Lehr­am­tes war bis zum Inkraft­tre­ten von AL die Grund­la­ge für die Gewis­sens­bil­dung in die­ser Fra­ge. Hören wir auf die kla­ren Wor­te des päpst­li­chen Lehr­am­tes in FAMILIARIS CONSORTIO:

„Die Kir­che bekräf­tigt jedoch ihre auf die Hei­li­ge Schrift gestütz­te Pra­xis, wie­der­ver­hei­ra­te­te Geschie­de­ne nicht zum eucha­ri­sti­schen Mahl zuzu­las­sen. Sie kön­nen nicht zuge­las­sen wer­den; denn ihr Lebens­stand und ihre Lebens­ver­hält­nis­se ste­hen in objek­ti­vem Wider­spruch zu jenem Bund der Lie­be zwi­schen Chri­stus und der Kir­che, den die Eucha­ri­stie sicht­bar und gegen­wär­tig macht. Dar­über hin­aus gibt es noch einen beson­de­ren Grund pasto­ra­ler Natur: Lie­ße man sol­che Men­schen zur Eucha­ri­stie zu, bewirk­te dies bei den Gläu­bi­gen hin­sicht­lich der Leh­re der Kir­che über die Unauf­lös­lich­keit der Ehe Irr­tum und Verwirrung.

Die Wie­der­ver­söh­nung im Sakra­ment der Buße, das den Weg zum Sakra­ment der Eucha­ri­stie öff­net, kann nur denen gewährt wer­den, wel­che die Ver­let­zung des Zei­chens des Bun­des mit Chri­stus und der Treue zu ihm bereut und die auf­rich­ti­ge Bereit­schaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Wider­spruch zur Unauf­lös­lich­keit der Ehe steht. Das heißt kon­kret, dass, wenn die bei­den Part­ner aus ernst­haf­ten Grün­den – zum Bei­spiel wegen der Erzie­hung der Kin­der – der Ver­pflich­tung zur Tren­nung nicht nach­kom­men kön­nen, ‚sie sich ver­pflich­ten, völ­lig ent­halt­sam zu leben, das heißt, sich der Akte zu ent­hal­ten, wel­che Ehe­leu­ten vor­be­hal­ten sind‘.

Die erfor­der­li­che Ach­tung vor dem Sakra­ment der Ehe, vor den Ehe­leu­ten selbst und deren Ange­hö­ri­gen wie auch gegen­über der Gemein­schaft der Gläu­bi­gen ver­bie­tet es jedem Geist­li­chen, aus wel­chem Grund oder Vor­wand auch immer, sei er auch pasto­ra­ler Natur, für Geschie­de­ne, die sich wie­der­ver­hei­ra­ten, irgend­wel­che lit­ur­gi­schen Hand­lun­gen vor­zu­neh­men. Sie wür­den ja den Ein­druck einer neu­en sakra­men­tal gül­ti­gen Ehe­schlie­ßung erwecken und daher zu Irr­tü­mern hin­sicht­lich der Unauf­lös­lich­keit der gül­tig geschlos­se­nen Ehe füh­ren“ (Nr. 84).

Die­ser Text lässt an Klar­heit nichts zu wün­schen übrig. Hier kann sich kei­ner her­aus­re­den, der die­sen Text kennt, und mit einem gut gebil­de­ten Gewis­sen zu dem Ent­schluss kom­men, für sog. wie­der­ver­hei­ra­te­te Geschie­de­ne ernst­haft ande­re Lösun­gen anzubieten.

Aufgabe dieser Aufgabe: Das Schlupfloch in Nr. 305 AL und die dazu gehörende Fußnote Nr. 351

Papst Fran­zis­kus hat sich nun­mehr mit der Ver­öf­fent­li­chung von AL von die­ser kla­ren Leh­re sei­nes Vor­gän­gers abge­setzt und die­ses strik­te Kom­mu­ni­on­ver­bot von FAMILIARIS CONSORTIO Nr. 84 nicht mehr auf­recht erhal­ten. Da hel­fen auch nicht die immer wie­der beschwich­ti­gen­den Ver­su­che des Prä­fek­ten der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on, dass sich an der kirch­li­chen Leh­re nichts geän­dert habe. Hier kann ich um der Klar­heit und Wahr­heit Wil­len die­ser Linie von Kar­di­nal Mül­ler nicht fol­gen. Eines ist doch evi­dent: AL hat FAMILIARIAS CONSORTIO Nr. 84 eben nicht bestä­tigt, son­dern auf­ge­weicht. Da wird dann das gött­li­che Sit­ten­ge­setz nicht mehr wie bis­her als unab­ding­ba­re nor­ma norm­ans ange­se­hen, son­dern zur blo­ßen Inspi­ra­ti­ons­quel­le mensch­li­chen Ver­hal­tens degradiert:

„Daher darf ein Hir­te sich nicht damit zufrie­den geben, gegen­über denen, die in ‚irre­gu­lä­ren‘ Situa­tio­nen leben, nur mora­li­sche Geset­ze anzu­wen­den, als sei­en es Fels­blöcke, die man auf das Leben von Men­schen wirft. Das ist der Fall der ver­schlos­se­nen Her­zen, die sich sogar hin­ter der Leh­re der Kir­che zu ver­stecken pfle­gen, »um sich auf den Stuhl des Mose zu set­zen und – manch­mal von oben her­ab und mit Ober­fläch­lich­keit – über die schwie­ri­gen Fäl­le und die ver­letz­ten Fami­li­en zu rich­ten«. Auf der­sel­ben Linie äußer­te sich die Inter­na­tio­na­le Theo­lo­gi­sche Kom­mis­si­on: »Das natür­li­che Sit­ten­ge­setz soll­te also nicht vor­ge­stellt wer­den als eine schon bestehen­de Gesamt­heit aus Regeln, die sich a prio­ri dem sitt­li­chen Sub­jekt auf­er­le­gen, son­dern es ist eine objek­ti­ve Inspi­ra­ti­ons­quel­le für sein höchst per­so­na­les Vor­ge­hen der Ent­schei­dungs­fin­dung.« Auf­grund der Bedingt­hei­ten oder mil­dern­der Fak­to­ren ist es mög­lich, dass man mit­ten in einer objek­ti­ven Situa­ti­on der Sün­de – die nicht sub­jek­tiv schuld­haft ist oder es zumin­dest nicht völ­lig ist – in der Gna­de Got­tes leben kann, dass man lie­ben kann und dass man auch im Leben der Gna­de und der Lie­be wach­sen kann, wenn man dazu die Hil­fe der Kir­che bekommt“ (AL, Nr. 305).

Letz­te­res wird dann durch fol­gen­de Fuß­no­te 351 zu die­sem Pas­sus wie folgt präzisiert:

In gewis­sen Fäl­len könn­te es auch die Hil­fe der Sakra­men­te sein. Des­halb »erin­ne­re ich [die Prie­ster] dar­an, dass der Beicht­stuhl kei­ne Fol­ter­kam­mer sein darf, son­dern ein Ort der Barm­her­zig­keit des Herrn«. Glei­cher­ma­ßen beto­ne ich, dass die Eucha­ri­stie »nicht eine Beloh­nung für die Voll­kom­me­nen, son­dern ein groß­zü­gi­ges Heil­mit­tel und eine Nah­rung für die Schwa­chen« ist.“

Papst Franziskus: "Amoris laetitia" versus "Humanae vitae"
Papst Fran­zis­kus: „Amo­ris lae­ti­tia“ ver­sus „Hum­a­nae vitae“

Nein, die­se Zita­te zei­gen deut­lich, dass es hier nicht nur um die Fuß­no­te geht. Bereits im obe­ren Text von AL wird der Para­dig­men­wech­sel gegen­über FAMILIARIS CONSORTIO über­deut­lich: Das gött­li­che Gesetz darf den Men­schen nicht mehr als unum­stöß­li­che Vor­ga­be vor­ge­legt wer­den! Das ist doch der eigent­li­che Skan­dal! Man wei­gert sich nun­mehr, den Men­schen in aller Deut­lich­keit die unab­ding­ba­re Gel­tung des gött­li­chen Geset­zes zuzu­ru­fen. Vor dem Hin­ter­grund des bis­her Gesag­ten ist das die Auf­ga­be der Auf­ga­be einer ver­ant­wor­te­ten Gewis­sens­bil­dung durch das kirch­li­che Lehr­amt. Die Fuß­no­te macht dann aller­dings ganz klar, was nun­mehr gilt: In Ein­zel­fäl­len sol­len die Betrof­fe­nen durch­aus das Altar­sa­kra­ment emp­fan­gen dür­fen. Und dann sind wir wie­der bei Solo­thurn, Maria­trost und König­stein, nur dies­mal nicht initi­iert durch Bischofs­kon­fe­ren­zen eini­ger weni­ger Län­der, son­dern durch das päpst­li­che Lehr­amt daselbst. Nun fei­ert das fehl­ge­lei­te­te auto­no­me Gewis­sen päpst­li­che Urständ! Die­se Leh­re steht in kla­rem Wider­spruch zur bis­he­ri­gen Leh­re der Kir­che über die rech­te Gewis­sens­bil­dung, wie sie im immer noch gel­ten­den Kate­chis­mus der Kir­che zum Aus­druck gebracht wor­den ist. Bischof Gmür fass­te die­sen Para­dig­men­wech­sel, immer­hin ehr­li­cher als manch ein römi­scher Kuria­ler, so zusammen:

„Ange­sichts der unter­schied­li­chen und kom­ple­xen Situa­tio­nen sind neue Rege­lun­gen, z.B. für den Emp­fang der Sakra­men­te, nicht mög­lich. Man könn­te sowie­so nie allen Situa­tio­nen gerecht wer­den. Das Gewis­sen spielt hier eine ent­schei­den­de Rol­le. Die Kir­che kann das Gewis­sen der ein­zel­nen nicht erset­zen. Ihre Auf­ga­be ist es viel­mehr, die Gewis­sen zu bil­den. Die Men­schen sind dann in der Lage, selbst zu ent­schei­den und Ver­ant­wor­tung zu über­neh­men, so zum Bei­spiel beim Kom­mu­nion­emp­fang. Hier betont der Papst, dass die Eucha­ri­stie nicht eine Beloh­nung für die Voll­kom­me­nen ist, son­dern ein groß­zü­gi­ges Heil­mit­tel und eine Nah­rung für die Schwa­chen. […] Das päpst­li­che Schrei­ben ist flüs­sig und in einer wohl­tu­en­den Spra­che ver­fasst. Es schließt ein, nicht aus. Es redet nicht über erlaubt“‘verboten, son­dern ist viel umfas­sen­der und appel­liert an das eige­ne Gewis­sen. Und es ist nie fade. Denn es ist span­nend, bei sich anzu­fan­gen und die Gei­ster zu unter­schei­den. (zit. nach dem Inter­net­auf­tritt des Bis­tums Basel).

Jaja: Wenn man die Unbe­dingt­heit des Gebo­tes Jesu, wonach der Mensch nicht tren­nen darf, was Gott ver­bun­den hat, wei­ter­hin in sei­ner Klar­heit betont wie noch unter Papst Johan­nes Paul II., ist man nicht so umfas­send wie nun unter Papst Fran­zis­kus. Das gan­ze nimmt m.E. gro­tes­ke Züge an!

Ausblick

Abschlie­ßend möch­te ich mei­ne der­zei­ti­ge Sor­ge so zum Aus­druck brin­gen: Ich hof­fe nicht, dass in fünf Jahr­zehn­ten ein Papst – wie vor eini­gen Jah­ren Kar­di­nal Schön­born – erklärt, dass AL eine „gro­ße Sün­de“ war. Die Begrün­dung könn­te dann wie folgt aus­se­hen: „Im Lau­fe der Zeit haben die Men­schen die Prie­ster gefragt, war­um sie denn über­haupt noch hei­ra­ten sol­len: ‚Wir kön­nen doch auch so zusam­men­le­ben. Wenn wir uns tren­nen, brau­chen wir uns dann nicht einen sol­chen Gewis­sens­stress zu machen. Zur Kom­mu­ni­on kön­nen wir ja gehen! Egal wie, es ist doch immer Lie­be im Spiel.‘ Und dann: Die kirch­li­chen Ehe­schlie­ßun­gen lie­ßen dra­ma­tisch nach. Den Men­schen war im Lau­fe der Zeit gar nicht mehr klar, was die sakra­men­ta­le Ehe über­haupt von der zivi­len Ehe unter­schei­det.“ Ich hof­fe, dass es mög­lichst bald wie­der dazu kommt, dass der ein­deu­ti­ge Gehalt von FAMILIARIS CONSORTIO Nr. 84 wie­der betont wird. Nur dann kommt die Kir­che an die­ser Stel­le wie­der ihrer urei­ge­nen Auf­ga­be nach, die Gewis­sen ihrer Gläu­bi­gen anhand des unum­stöß­li­chen Geset­zes Got­tes zu bil­den. Alles ande­re ist nicht akzep­ta­bel. Denn so spricht zu Recht der Psalmist:

„Ich will dei­ner Wei­sung bestän­dig fol­gen, auf immer und ewig.
Dann schrei­te ich aus auf frei­er Bahn; denn ich fra­ge nach dei­nen Befehlen.
Dei­ne Gebo­te will ich vor Köni­gen bezeu­gen und mich nicht vor ihnen schämen.
An dei­nen Gebo­ten habe ich mei­ne Freu­de, ich lie­be sie von Herzen.
Ich erhe­be mei­ne Hän­de zu dei­nen Gebo­ten; nach­sin­nen will ich über dei­ne Gesetze.“

(Psalm 119,44–48).

*Mar­kus Büning, gebo­ren 1966 in Ahaus (West­fa­len), stu­dier­te katho­li­sche Theo­lo­gie und Phi­lo­so­phie in Mün­ster in West­fa­len und Mün­chen. Nach sei­nem erfolg­rei­chen Stu­di­en­ab­schluß absol­vier­te er ein Stu­di­um der Rechts­wis­sen­schaf­ten an den Uni­ver­si­tä­ten von Kon­stanz und Mün­ster und wur­de 2001 in Mün­ster zum Dok­tor der Rechts­wis­sen­schaf­ten pro­mo­viert. Nach Tätig­kei­ten als Assi­stent an den Uni­ver­si­tä­ten Kon­stanz und Mün­ster trat er als Jurist in den Ver­wal­tungs­dienst. Der aus­ge­wie­se­ne Kir­chen­recht­ler ver­öf­fent­lich­te zahl­rei­che Publi­ka­tio­nen zu kir­chen­recht­li­chen und theo­lo­gi­schen The­men und über Hei­li­ge. Dr. Mar­kus Büning ist ver­hei­ra­tet und Vater von zwei Kindern.

Bild: LEV/Vatican.va/MiL (Bild­aus­wahl und ‑beschrif­tung durch die Red.)

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2 Kommentare

  1. Dan­ke für die­se Zusam­men­fas­sung der aktu­el­len Lage in der Kirche.
    Die Kir­che befin­det sich in einer tie­fen Sinn- oder Iden­ti­täts­kri­se. Das ist aus heu­ti­ger Sicht seit der Wahl von Kar­di­nal Berg­o­glio zum Papst nicht mehr zu über­se­hen: es herrscht eine baby­lo­ni­sche Sprach­ver­wir­rung. Ich bemer­ke das vor Ort bei Prie­stern und Theo­lo­gen, in „mei­ner“ Bischofs­stadt Trier.
    Die Kir­che in Deutsch­land bricht zusam­men und das hat m.Er. nicht so sehr mit dem 2. Vat. Kon­zil zu tun: das ist eine zu bil­li­ge Recht­fer­ti­gung von jenen, die sich im Ein­klang mit einem „Geist des Kon­zils“ wäh­nen und die­se, ihre irri­ge Anschau­ung, offen­siv ver­tre­ten. Auch ohne Kon­zil hät­ten sie ihre Ansich­ten durch­ge­boxt. Wenn sie ehr­lich sind bzw. gewe­sen wären und zum Wohl und Heil der See­len gewirkt hät­ten, hät­ten sie sich nicht soz. auf bestimm­te Defi­zi­te in Kon­zils­tex­ten beru­fen, die auch Papst em. Bene­dikt XVI. nicht mehr ver­schwieg, son­dern offen ange­spro­chen hat: https://​www​.katho​li​sches​.info/​2​0​1​6​/​0​3​/​1​6​/​k​o​n​z​i​l​-​s​t​u​e​r​z​t​e​-​k​i​r​c​h​e​-​u​n​d​-​g​l​a​e​u​b​i​g​e​-​i​n​-​e​i​n​e​-​d​o​p​p​e​l​t​e​-​k​r​i​s​e​-​i​n​t​e​r​v​i​e​w​-​v​o​n​-​b​e​n​e​d​i​k​t​-​x​vi/.

    In der Tat braucht es offen­bar Maria, die Kno­ten­lö­se­rin, auf die Papst Fran­zis­kus zu Anfang sei­nes Pon­ti­fi­kats (aber mit wel­chen Hin­ter­ge­dan­ken?) ver­wies. Men­schen allein, selbst Kar­di­nä­le, kön­nen die­ser tie­fen Kri­se nicht mehr Herr wer­den wie es aus­sieht. Ohne Rosen­kranz­ge­bet wird die Kir­che aus ihrer bis in die Fun­dam­mente rei­chen­den Kri­se wohl kaum mehr herauskommen.

  2. Wie­der ein sehr guter Bei­trag von Mar­kus Büning, und dies zu einem The­ma – Gewis­sens­bil­dung – wel­ches so gar nicht ein­fach oder leicht ist. Danke!

    Doch es ist immens wich­tig für den Men­schen zu ler­nen, dass er ein Gewis­sen hat, wel­ches ihm ins Leben auf Erden vGon Gott mit­ge­ge­ben wur­de. Dar­in hat Gott alles grund­ge­legt, was der Mensch braucht, um das Gute vom Bösen, das Wah­re vom Fal­schen unter­schei­den zu kön­nen. Um rech­ten Gebrauch vom Gewis­sen machen zu kön­nen, braucht es die rech­te Bil­dung des Gewis­sens als auch Glau­bens­wis­sen. Der rech­te Gebrauch des frei­en Wil­lens arbei­tet mit dem Gewis­sen zusammen.

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